---möglicherweise gibt es zu folgenden Gedanken bereits einiges an Rechtsprechung, vor VG,OVG usw. dann wäre diese mit zu prüfen ---
Formal betrachtet -also aus Bürgersicht- spielt es keine Rolle ob eine Barzahlung angeboten wird, wenn der Bürger geltend macht bereits selbst nicht im Verzug zu sein.
Es mag sein, dass der Gesetzgeber eine Pflicht für irgendwas eingeführt haben will. Wenn diese Pflicht sich nicht mit den Angaben aus dem Gesetz selbst erfüllen lässt und andere Informationen dem Bürger nicht vorliegen, dann muss erstmal geprüft werden wo der Fehler tatsächlich ist.
Steht im Gesetz nicht, wohin das Geld zu bringen ist, dann kann auch kein Angebot zur Barzahlung an der Stelle erfolgen.
Zu prüfen ist also ob dort im Gesetz eine Stelle bekannt gemacht wurde, welche Bargeld annehmen wird und welche dabei über die Eigenschaften einer Fach,-Rechts und Dienstaufsicht verfügt. Denn warum sollte ein Bürger einer Stelle, welche nicht über diese Eigenschaften verfügt "Bargeld" anbieten?
Das eine sei eine Pflicht etwas zu tun, das andere die real vorhandene Möglichkeit etwas zu machen. -> Ein Feststellungsbescheid, welcher eine "Schuld" feststellt, weil etwas nicht bezahlt wurde -> setzt voraus, dass überhaupt eine Fälligkeit bestand und diese auch bekannt ist, sowie auch die Höhe der Schuld ebenfalls bekanntgemacht wurde. Wenn das Gesetz das nicht macht und das tut es nicht wirklich, also auch wenn irgendwo eine relative Höhe von einem Beitrag steht, so ist es nicht die Aufgabe von einem Bürger solche Dinge -> Höhe/Fälligkeit etc. auszurechnen, insbesondere dann nicht, wenn Ihm diese Pflicht gar nicht auferlegt wird.Zu prüfen ist also ob dem Bürger diese Pflicht auferlegt wurde. Zu prüfen ist wie diese auferlegt wurde.
-> Dagegen besteht bereits ein Abwehrrecht. Aber wie muss der Bürger das und wenn ja gegenüber welcher Stelle geltend machen? Wo macht der Bürger sein Recht zur Abwehr solcher Sachen geltend, wenn diese Ihm diese "Verwaltungsaufgaben" nicht möglich sind und Ihm auch nicht auferlegt, bei der LRA oder der staatlichen Verwaltung, welche den Bürger hier vielleicht zur Mitarbeit bewegen will. Wo muss es hin?
Es darf sich jeder Bürger auch selber fragen, ob das seine Pflicht/Aufgabe sei zu berechnen, wie viel für welchen Zeitraum wann zu zahlen sei, insbesondere auch dann wenn es um Raumeinheiten in einer WG geht.