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Autor Thema: Neue Bewegung gegen den Rundfunkbeitragszwang – rundfunk-frei.de  (Gelesen 102815 mal)

W
  • Beiträge: 16
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_10_gruende_ativ_zu_werden.html

Die Seite sollte verbreitet werden, egal wie.

Erst wenn das "Geld verbrennen ohne Kontrolle" in die Köpfe geht, könnte es Änderungen geben und die nötigen 10% in Sichtweite kommen.


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    • »rundfunk-frei«
Hallo Ihr Lieben,

Danke für Eure Hinweise. Aus meiner Sicht lieben die Systemschützer die destruktive Energie und erfreuen sich, wenn die Menschen sich daran aufhalten. Was haltet Ihr davon, wenn dieser thread dazu dient die positiven Chancen herauszustellen und die Menschen zu begeistern bei »rundfunk-frei« mitzumachen bzw. selbst aktiv zu werden. Lasst uns etwas positives bewegen.

LG Olaf


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c
  • Beiträge: 1.025
Ist denn geplant, die Seite und Aktion(en) von rundfunk-frei.de per Schneeballsystem bekannt zu machen? Per Twitter & Co., zum weitersagen bzw. teilen

Wenn ich in meiner Internet-Suchmaschine "Rundfunkbeitrag" eingebe, erfahre ich auf den ersten fünf Seiten der Ergebnisse jedenfalls (noch) nichts über die Aktion.

Wir hatten hier im Forum früher schon mal so einen Versuch, eine Info-Kampagne loszutreten, vgl.:

[Aktion] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.msg134235.html#msg134235
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.msg134030.html#msg134030


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2019, 11:23 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 32
    • »rundfunk-frei«
Hallo Cecil,

wir sind an allen Kommunikationskanäle aktiv. Es wird sich Stück für Stück verbreiten und wir werden im öffentlichen Raum präsent sein. Das braucht alles Zeit und die Mithilfe aller, die die Aktion auch befürworten. Wenn ich sehe, was wir jetzt schon erreicht haben, dann bin ich voller Zuversicht für die Zukunft.

LG Olaf


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  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Bürgerinitiativen sind zum Erhalt eines demokratischen Rechtsstaats sehr wichtig und ich bin immer optimistisch, dass so etwas auch zum Erfolg führt, wenn die Ziele klar definiert sind.
Letzteres ist leider bei rundfunk-frei.de noch nicht wirklich ersichtlich, was ich jedoch nicht schlimm finde, da offensichtlich ist, dass die Aktion noch im Anfang begriffen ist.
Da ich ein von Robotern zwangsangemeldeter Mensch (also kein freiwilliger Boykotteur) bin, fehlt mir vielleicht manchmal der Bezug zur anderen Facette des Widerstandes. In jedem Fall haben sich die Initiatoren von Rundfunkfrei mit der Initiative für einen bundesweiten Volksentscheid auf Landesebene sehr viel vorgenommen, weshalb sie jede Unterstützung brauchen werden. Nach der ersten Online-Sammlung an Unterschriften wird es wohl irgendwann sinnvoll sein, über Infostände weitere Unterschriften zu sammeln, die dann irgendwo auch gelagert werden müssen.

Es ist für mich auch noch nicht klar, wie ein Volksbegehren oder Volksentscheid am Ende aussehen kann, da die Umwandlung des Rundfunkbeitrages in eine Steuer auf Landesebene keine Rolle spielen kann, da die Länder für eine solche Steuer keine gesetzgeberischen Kompetenzen hätten.
In der Information für das Volksbegehren in NRW wird zudem auf die Einbringung einer Gesetzesvorlage verwiesen, was ich noch nicht ganz verstanden habe. Ziel sollte es eigentlich sein den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abzuschaffen, also ein Gesetz abzuschaffen. Auch sollte es möglich sein, ein generelles Verbot der neuen Abgabeform (Rundfunkbeitrag) durchzusetzen, da mit dieser Abgabenform auch andere Zweckabgaben, z. B. eine allgemeine Beitragspflicht in einer Gewerkschaft, eingeführt werde können. Letzteres scheint viele Menschen noch mehr auf die Palme zu bringen als die Zwangsfinanzierung von so unsinnigen Dingen wie Rundfunk und Fernsehen. Ein erster Formulierungsversuch für den Volksentscheid wäre also:
Zitat
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird abgeschafft und durch ein generelles Verbot der Einführung von Abgaben ersetzt, die den Merkmalen des Rundfunkbeitrages entsprechen.

Stimme:                              Ja                                           Nein
Mit einer solchen Formulierung dürfte man wohl auch eine sehr große Spannbreite an Befürwortern ansprechen.     

Online-Befreiungsaktivisten in Nordrhein-Westfalen
https://www.rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid_nordrhein-westfalen.html   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2019, 23:27 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

N
  • Beiträge: 10
@Olaf Kretschmann
In den meisten Landesverfassungen ist ein Volksentscheid zu BEITRÄGEN (wie auch der "Zwangsbeitrag" einer ist) UNZULÄSSIG!

Der Hype, der hier veranstaltet wird kann ich nicht nachvollziehen.
Was soll ein UNZULÄSSIGER Volksentscheid?
Meiner Meinung nach dient es nur dazu, Email-Adressen zu sammeln!  >:(

Bitte mal in den eigenen Landesverfassungen nachlesen (Ausnahme Bayern, wo es wohl möglich scheint).

Hier mal Bremen:
Artikel 70 (3) Bremer Landesverfassung
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.75088.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-VerfBRV28Art70
Zitat
(3) Ein Volksentscheid nach Absatz 1 über den laufenden Haushaltsplan, über Bezüge oder Entgelte öffentlich Bediensteter oder vergleichbarer Personen und über Steuern,
Abgaben, BEITRÄGE und Gebühren sowie über Einzelheiten solcher Gesetzesvorlagen ist UNZULÄSSIG. (!!!!)


Edit "Bürger" @alle:

1) Auch wenn die Zulässigkeit von Volksbegehren prinzipiell zum großen Thema dazugehört, dennoch die Bitte, aufgrund der Komplexität die diesbezügliche Diskussion wie erbeten nicht auch noch hier, sondern separat führen - auf die Ergebnisse kann dann hier zurückgegriffen werden.
Ansonsten haben wir hier sich mehrfach überlagernde Diskussionen zu verschiedenen Einzel-Themen und nach mehreren Beiträgen ist bereits die Übersicht verloren. Daher die Bitte der Themen-Trennung - siehe und diskutiere dazu bitte nunmehr unter
Zulässigkeit von "Volksinitiativen" zu Abgaben/ Beiträgen, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30157.0.html


2) Wer Sorge um die Sammlung (s)einer Mail-Adresse hat, kann einfach eine nur für diesen Zweck einrichten - mit Alias-Adressen vom persönlichen oder einem alternativen Account aus ist dies problemlos möglich. Bitte daher auch dieses Thema hier nicht weiter vertiefen.

Ab hier bitte wieder eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Neue Bewegung gegen den Rundfunkbeitragszwang – rundfunk-frei.de
und insbesondere die neue Initiative "rundfunk-frei" und deren Auftritt zum Gegenstand hat.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 22:44 von Bürger«

  • Moderator
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Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
(Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VoBegGHApELS&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr
Zitat
§ 1 Anwendungsbereich
Das Volk kann den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes oder eine Befassung mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung (andere Vorlage) beantragen. Bundesratsinitiativen, Haushaltspläne, Abgaben, Tarife der öffentlichen Unternehmen sowie Dienst- und Versorgungsbezüge können nicht Gegenstand einer Volksinitiative sein.

Irgendwie hatten wir das mal als Thema am Runden Tisch Hamburg... Ist aber schon sehr lange her.

Da ist nun der Initiator der Bewegung gefragt ...
Auf der Homepage "rundfunk-frei" wird ja auf das o.g. Gesetz verlinkt.
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid_hamburg.html

Ich persönlich werde die Sache unterstützen. Unabhängig von irgendwelchen Gesetzestexten, die in prekären Angelegenheiten einem immer den Mund zu verbieten scheinen, muss ja mal deutlich werden, wie unzufrieden die Bevölkerung mit der Neuregelung ist.

@ NixGEZmehr: Sammeln von E-Mail Adressen ist ja wohl das kleinere Problem Ich sehe da viel größere Gefahr in der automatischen Übermittlung von Meldedaten an den Beitragsservice.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 22:42 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Evtl. sollte/ müsste im Weiteren einfach noch mal fundiert hinterfragt/ überprüft werden,
was genau an "Abgaben"/"Beiträgen" als "Volksinitiative unzulässig" wäre oder
"nicht Gegenstand einer Volksinitiative" sein könne/ dürfe... ;)

Letztendlich geht es um eine Neustrukturierung/ Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Es wäre also zu prüfen, zu welchen Aspekten und in welchem Umfang entsprechende Volksinitiativen möglich bzw. zulässig wären.


Dies jedoch bitte hier im Thread nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff - siehe und diskutiere dazu bitte nunmehr unter
Zulässigkeit von "Volksinitiativen" zu Abgaben/ Beiträgen, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30157.0.html


Hier im Thread bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
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und insbesondere die neue Initiative "rundfunk-frei" und deren Auftritt zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 13:53 von Bürger«
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Natürlich bin ich auch für jedwede Möglichkeit dankbar, diesen unseligen Zwangsbeitrag und RBStV abzuschaffen. Der "Versuch" eines Volksentscheids ist löblich, leider weitgehend nutzlos. Hier hoffe ich auf Bayern. Denn wenn ein Bundesland den RBStV kippt, dürften die anderen Bundesländer nachziehen und dann klappt dieses Zwangsbeitrags-Kartenhaus in sich zusammen!

Eine Neuregelung / Neustrukturierung, wie Bürger es schreibt ist jedenfalls unumgänglich.

Das sammeln von email Adressen ist meiner Meinung nach ebenso bedenklich, wie die Weitergabe von Meldedaten der Meldebehörden an den Beitragsservice.

Naja und wenn es per Verfassung untersagt ist, Volksabstimmungen zu Abgaben/Beiträgen zu initiieren, kann es nur per Verfassungsänderung gekippt werden. Hierzu ist natürlich die Mehrheit in den jeweiligen Landesparlamenten erforderlich.

Letztenendes eine "politische Lösung", die nur mit Wahlen und nicht per Volksentscheid erfolgen kann (Leider). Nämlich genau die Politiker in die Landesparlamente senden, die sich gegen die aktuelle Finanzierung der Ö-R aussprechen und/oder diesen Passus in der/den Landesverfassungen abschaffen wollen.

Hierzu ist es meiner Meinung nach nötig, sich viel mehr auf der Straße, in Fußgängerzonen, bei Groß- und natürlich bei Wahl-Veranstaltungen zu zeigen, daß diese Art der Rundfunkfinanzierung nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört! Je mehr es an Diskussionen dahin gehend gibt, desto eher ist eine Neubewertung möglich. Schließlich wollen unsere Politiker ja wiedergewählt werden!

Ich meine, das kann man denen in deren "Bürgerbüros" oder Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook) der Politiker auch so direkt sagen!
"Willst Du meine Stimme, dann setze Dich dafür ein:
1. den Passus "Unzulässigkeit von Volksentscheiden zu Abgaben in der Landesverfassung" abzuschaffen und
2. den RBStV zu Kündigen!"

Je mehr Menschen dieses öffentlich fordern, desto höher wird der Druck auf die Politiker diesen "Volkeswillen" ggfs. umzusetzen.
(Sofern diese Politiker tatsächlich den "Volkes Willen" vertreten (wollen)! Bei manchen bin ich mir da nicht so sicher.  ::) )

Auch wenn es nun "destruktiv" klingen mag, ich halte diese "neue Bewegung" für höchst zweifelhaft, denn ändern wird sie nichts! Zumindest nicht, zum jetzigen Zeitpunkt und in der näheren Zukunft, solange nicht die gesetzmäßigen Grundlagen hierzu geschaffen sind.
- Schade eigentlich - (Wie getippt: Ausnahme Bayern, hier liegt meine Hoffnung)

@Bürger: Falls es schon einen Thread zu diesem Thema gibt, dann den Beitrag ggfs. dahin verschieben. Ich werde mal sehen, ob ich sonst hierzu einen eigenständigen machen kann.  ;) Trotzdem meine ich, daß dieser Aspekt den ich gegeben habe sehr wohl in diesen Thread gehört.


Edit "Bürger" @alle:

1) Auch wenn die Zulässigkeit von Volksbegehren prinzipiell zum großen Thema dazugehört, dennoch die Bitte, aufgrund der Komplexität die diesbezügliche Diskussion wie erbeten nicht auch noch hier, sondern separat führen - auf die Ergebnisse kann dann hier zurückgegriffen werden.
Ansonsten haben wir hier sich mehrfach überlagernde Diskussionen zu verschiedenen Einzel-Themen und nach mehreren Beiträgen ist bereits die Übersicht verloren. Daher die Bitte der Themen-Trennung - siehe und diskutiere dazu bitte nunmehr unter
Zulässigkeit von "Volksinitiativen" zu Abgaben/ Beiträgen, etc.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 22:44 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Kleine Anmerkung: Man muss keinen Volksentscheid um "Beiträge", Steuern usw. veranstalten. Man kann nämlich z. B. den ÖR-Rundfunk generell in Frage stellen. Selbst die Forderung die Kopplung der Abgabenpflicht an die Wohnung aufzugeben und zum Gerätebesitz als Voraussetzung einer Zahlungspflicht zurück zu kehren wäre ja laut BVerfG und EuGH keine solche Änderung der Finanzierung, da die Gerichte in der seit 2013 geltenden Regelung bekanntlich keine Änderung erkennen wollen.

Letztlich ist die Zielsetzung einer Volksabstimmung eine Frage der Formulierung. Wenn die ARD von "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD" faselt, dann darf sich jeder Bürger als Mit-Besitzer dieser Institution sicher die Frage stellen, ob es nicht tatsächlich notwendig ist, sich gelegentlich von alten Sachen zu trennen. Im Grunde ist es mit den ÖR-Sendern wie mit einem alten Mantel, den man seit Jahren nicht getragen hat: dessen Beseitigung schafft Platz für etwas Neues.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2019, 13:53 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 465
@Olaf Kretschmann
Manches fällt erst durchs Machen auf. Und Ihr macht das vorbildlich! Ich sehe, wie Vorschläge zu Herzen genommen werden und jeder mitwirken kann. Vielen Dank für die Initiative.

Ich möchte eine meiner bisherigen direktdemokratischen Erfahrungen teilen, die rechtlich und entscheidungserheblich für gültige Eintragungen sein könnte und eine Anregung geben.

Ich bin zum 1.1.2019 nach Bayern gezogen. Dort läuft noch bis einschließlich 13.2.2019 das Volksbegehren "Rettet die Bienen" 1) . Ich wollte unterschreiben, was mir am 11.2.2019 nicht erlaubt wurde, da ich noch nicht lange genug gemeldet sei. Bitte beachtet, falls gegeben, derartige Vorgaben. Beachtet auch, dass Menschen von einem Bundesland in ein anderes Bundesland ziehen können, nachdem sie sich eingetragen haben.

Wären für den "Rundfunkbeitrag" europäische Volksentscheide möglich? 2) Wäre es nicht sinnvoll, wenn möglich, das gleich jetzt mit zu machen? Falls eine Registrierung erfolgreich wäre, könnte es die Initiative aufwerten.

1) https://www.merkur.de/politik/rettet-bienen-volksbegehren-studie-zeigt-katastrophale-folgen-insektensterbens-ist-stand-zr-11735651.html , siehe auch:  https://www.merkur.de/politik/volksbegehren-rettet-bienen-in-bayern-argumente-pro-und-contra-11584101.html

2) https://de.m.wikipedia.org/wiki/Europäische_Bürgerinitiative


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2019, 13:53 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

W
  • Beiträge: 16
Ich bin zum 1.1.2019 nach Bayern gezogen. Dort läuft noch bis einschließlich 13.2.2019 das Volksbegehren "Rettet die Bienen" 1) . Ich wollte unterschreiben, was mir am 11.2.2019 nicht erlaubt wurde, da ich noch nicht lange genug gemeldet sei. Bitte beachtet, falls gegeben, derartige Vorgaben. Beachtet auch, dass Menschen von einem Bundesland in ein anderes Bundesland ziehen können, nachdem sie sich eingetragen haben.

Sorry sorry, oT. aber das muss jetzt sein. Wir in Bayern haben es geschafft mit dem Volksbegehren "Rettet die Bienen"  ;D ;D ;D Jetzt MUSS die Politik umdenken!!!!!! Das sollte auch für uns hier mit der elenden GEZ ein weiterer Ansporn sein nicht aufzugeben.
Manchmal brauch man auch positive Nachrichten um weiter zu kämpfen :)!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2019, 13:36 von Bürger«

c
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Evtl. sollte/ müsste im Weiteren einfach noch mal fundiert hinterfragt/ überprüft werden, was genau an "Abgaben"/"Beiträgen" als "Volksinitiative unzulässig" wäre oder "nicht Gegenstand einer Volksinitiative" sein könne/ dürfe... ;)

Letztendlich geht es um eine Neustrukturierung/ Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Es wäre also zu prüfen, zu welchen Aspekten und in welchem Umfang entsprechende Volksinitiativen möglich bzw. zulässig wären [!]

Ich hatte es schon so verstanden, dass von rundfunk-frei.de eine Volksbefragung zum Thema "Rundfunkbeitragszwang" initiiert wurde. So heißt es unter den dortigen FAQ1 ausdrücklich - an erster Stelle: "Ist ein Volksentscheid zur Befreiung vom Rundfunkbeitragszwang möglich?". Diese Frage ist ja dann wohl dort nicht richtig bzw. unvollständig beantwortet.

Wenn ein solcher Volksentscheid auf Länderebene eben nicht möglich ist, kann man das Sammeln von Stimmen (und Mailadressen !) getrost einstellen. Ohnehin hatte ja leider eine konkrete Fragestellung bislang gefehlt, so dass das Stimmensammeln ziemlich diffus erscheint.

Vgl. Neue Bewegung gegen den Rundfunkbeitragszwang – rundfunk-frei.de
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.msg187581.html#msg187581
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.msg188572.html#msg188572


Wenn ich erfahre, das meine Mailadresse von irgendjemandem verwendet wird - und sei es nur von einem Mit-Unterstützenden, z.B. jenem "Heiko Schrang" - so werde ich jedenfalls richtig sauer !

Ich werde den Volksentscheid einstweilen nicht mehr bewerben. Im übrigen bin ich der Meinung, dass das Wissen um die rechtliche Zulässigkeit des Volksentscheids - als einer der Säulen, die rundfunk-frei.de ausmacht - sehr wohl in diesen Thread hier gehört. 

Zahlungsboykott in all seinen verschiedenen Variationen finde ich weiterhin löblich.

1 https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html


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Bei nochmaligem Lesen muss ich sagen, dass ich das eine bedenkenswerte Ansicht finde.

Ich finde die Internetseite von rundfunk-frei auch weiterhin ziemlich gut aufgemacht - von etwaigen inhaltlichen Meinungsunterschieden abgesehen.

Irritierend finde ich den Hinweis auf "transatlantische Verquickung" bei der Postenbesetzung beim örR (Grund 6 der "10 Gründe" - https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_10_gruende_ativ_zu_werden.html -- Aber das klärt sich womöglich ab Juni 2019 auf, wenn dieser "Grund" weiter erläutert wird.

Auch wurde mir auf der Internetseite bisher nicht deutlich genug, dass es sich bei der Unterschriftensammlung um Vorab-Unterstützung erstmal nur der sog. Volksinitiative handelt. Daraus hätte sich nämlich ableiten lassen, dass die Angabe konkreterer Vorstellungen zum Inhalt des eigentlichen Volksentscheids zunächst nicht nötig sind (vgl. dortige FAQ, letzter Punkt)1. Was natürlich nichts daran ändert, dass ein letztlich angestrebtes Volksbegehren mit hoher Wahrscheinlichkeit zulässig sein sollte.

1https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html

-> Zur Diskussion der "Zulässigkeit" bitte ausschließlich den oben erwähnten gesonderten Thread verwenden:

Zulässigkeit von "Volksinitiativen" zu Abgaben/ Beiträgen, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30157.msg188664.html#msg188664


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