Geleistete Beiträge JETZT zurückfordern – Verjährung verhindernGeleistete Beiträge müssen rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zurückgefordert werden. Diese Frist endet regelmäßig nach 3 Jahren und zum Jahresende. 2013 bezahlte Beiträge müssten danach vor Ende 2016 rückgefordert werden.Obwohl sie mit dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) unzufrieden sind, haben manche Wohnungsinhaber/innen eine Zeitlang höchst
widerwillig den Beitrag bezahlt (oft ausdrücklich unter dem
Vorbehalt einer Rückforderung, falls der RBStV grundgesetzwidrig sein sollte).
Gegen den RBStV sind Widersprüche, Klagen und
Verfassungsbeschwerden anhängig, ca. 4 Millionen Haushalte verweigern standhaft die Zahlungen. Das Bundesverfassungsgericht wird die Rechtskonformität des Staatsvertrages prüfen.
Folgende Aussage des Beitragsservice (ehemals GEZ) zum Thema „Vorbehaltszahlung“ liegt uns vor:
Soweit die Rechtsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung entfallen, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten
Um zu verhindern, dass Rückforderungsansprüche verjähren, ist es höchst sinnvoll, seine Beiträge rechtzeitig zurückzufordern. Ein einfacher Antrag genügt.
So kann verhindert werden, dass die Rundfunkanstalten mit Hinweis auf Verjährung Rückzahlungen verweigern.
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Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.0.htmlkeine Rechtsberatung!