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Autor Thema: BVerfG-Urteil: Landesmedienanstalten sichern Balance im dualen System  (Gelesen 6586 mal)

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LifePR, 03.09.2018

Landesmedienanstalten sichern Balance im dualen System


Zitat
Ludwigshafen, 03.09.2018 (lifePR) - In seinem jüngsten Rundfunkurteil vom 18. Juli 2018 beschreibt das Bundesverfassungsgericht sehr klar die Aufgaben der Landesmedienanstalten und deren Bedeutung für die bundesdeutsche Medienlandschaft. In ihrer ersten Sitzung nach der Gerichtsentscheidung am 3. September 2018 beschloss die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz folgende Stellungnahme zu diesem wichtigen Urteil:

„Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz sieht sich in ihrer Arbeit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Erhebung des Rundfunkbeitrages als verfassungsgemäß bestätigt wird, nachhaltig gestärkt.

In seinem jüngsten Rundfunkurteil hat das Gericht auch die Funktion der Landesmedienanstalten betrachtet und erstmals deren Bedeutung für die gesamte duale Medienordnung herausgearbeitet. Dabei wird vor allem ihre wichtige Rolle für den Ausgleich der Vielfaltsanforderungen hervorgehoben.

Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht, dass der Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag geboten sei. Durch ihre Zulassungs- und Aufsichtstätigkeit verhindern sie eine vorherrschende Meinungsmacht einzelner Veranstalter, sichern die Vielfalt im privaten Rundfunkangebot und tragen so entscheidend zur Balance im gesamten dualen System bei. Diese Funktion der Landesmedienanstalten kommt dabei dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso zugute wie der Allgemeinheit.
[…]

Zitate ergänzend zur Stellungnahme:
Albrecht Bähr, Vorsitzender der LMK-Versammlung
[…]
Dr. Marc Jan Eumann, LMK-Direktor
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.lifepr.de/inaktiv/landeszentrale-fuer-medien-und-kommunikation-lmk-rheinland-pfalz/Bundesverfassungsgerichtsurteil-Landesmedienanstalten-sichern-Balance-im-dualen-System/boxid/719948


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Zitat
[…]
Dr. Marc Jan Eumann, LMK-Direktor
[…]

Zur Causa Euman, der nach seinen eigenen aufgestellten Auswahlkriterien selbst kein LMK-Direktor hätte werden dürfen, siehe u.a.:

Das Hoff zum Sonntag: Causa Eumann - Ein Verfahren nach Gutsherrenart vom 19.11.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25294.msg159975.html#msg159975

Bewerbung als Entfilzung vom 28.11.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25398.msg160470.html#msg160470

Ein „fadenscheiniges“ Findungsverfahren + Bewerbung Markus Kompa für LMK vom 03.12.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25483.msg160923.html#msg160923

Eumann wird neuer Direktor der Landesmedienanstalt vom 04.12.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25493.msg160994.html#msg160994

Gratulationswelle für Marc Jan Eumann vom 06.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25509.msg161110.html#msg161110

Die Landesmedienanstalten sind ein großes Ärgernis vom 08.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25547.msg161254.html#msg161254

Bund der Steuerzahler hält Wahl von Marc Jan Eumann zum Medienaufseher für nicht rechtmäßig vom 11.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25585.msg161540.html#msg161540

Wahl Eumanns (SPD) zum Direktor der Medienanstalt RLP landet vor Gericht vom 13.12.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25604.msg161616.html#msg161616

Causa Jan Eumann - Ganz schön retro vom 17.01.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25972.msg163826.html#msg163826

Gericht lässt ominöse Eumann-Wahl durchgehen vom 01.03.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26579.msg167105.html#msg167105

Die unglaubliche Karriere des HERRN E. vom 03.05.2018 [Video ~15:28 min]
Massengeschmack-TV
Zitat
Marc Jan Eumann ist seit 1. April Chef der Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Rheinland-Pfalz. Ein Paradebeispiel für Filz und Versorgung von ausrangierten Politikern.
https://www.youtube.com/watch?v=a-niEw7taPs

Der Fall Marc-Jan Eumann (6) - Nachlese vom 29.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27634.0.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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urheberrecht.org       10.09.2018

LMK-Stellungnahme zum jüngsten Rundfunkurteil des BVerfG
Mit Urteil vom 18. Juli 2018 hat das BVerfG entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar ist (vgl. Meldung vom 18. Juli 2018). In ihrer ersten Sitzung nach der Gerichtsentscheidung beschloss die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz daraufhin am 3. September eine Stellungnahme zu diesem Urteil.
Zitat
Dokumente:

- Pressemitteilung der LMK Rheinland-Pfalz vom 3. September 2018
https://lmk-online.de/aktuelles/presse/details/article/bundesverfassungsgericht-landesmedienanstalten-sichern-balance-im-dualen-system.html
Zitat
Albrecht Bähr, Vorsitzender der LMK-Versammlung
„Das Urteil bekräftigt auch die föderale Struktur der Landesmedienanstalten“, sagte der Vorsitzende der Versammlung, Albrecht Bähr. „Insbesondere durch die Beschreibung der Bürgermedien und Offenen Kanäle wird unsere Aufgabe, die Vielfalt der lokalen und regionalen Kultur zu sichern, hervorgehoben.“
Zitat
Dr. Marc Jan Eumann, LMK-Direktor
„Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes sind eine wichtige Grundlage für die von der LMK gesetzten Aufgaben und Ziele“, betonte LMK-Direktor Dr. Marc Jan Eumann. „Menschenwürde, Vielfaltssicherung und das Ermöglichen von Teilhabe in einer digitalen Gesellschaft sind Kernaufgaben unserer Tätigkeit.“
Zitat
Pressemitteilung als PDF
https://lmk-online.de/fileadmin/user_upload/Bilder/02_Aktuelles/02_Presse/2018/pres20180903_26_Stellungnahme_LMK_Versammlung.pdf

Für Rückfragen:
Dr. Joachim Kind
LMK-Pressesprecher
Tel.: 0621 - 5202-206
E-Mail: kind@lmk-online.de
Weiterlesen auf :
http://www.urheberrecht.org/news/6101/


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
"Das ZK der SPD hat gesprochen." :police:

Ausgerechnet aus der Höhle des Rundfunkstaatsvertrags-Löwen und Hochburg der (SPD)-Rundfunk-Gesetzgebung "Rheinland-Pfalz" muss nun ausgerechnet der staatsnahe Herr Eumann (SPD, Medienstaatssekretär NRW a.D. und "Dr. des Selbstplagiats"[1], Hintergrundinfos siehe weiter oben in diesem Thread unter https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28639.msg180101.html#msg180101 )
mit seinem PR-Heißluftgebläse die Bedeutung seiner Wenigkeit noch einmal in die Welt hinauspusten/ hochblasen/ aufblähen ::)

Es ist alles so lachhaft. Possenspiel. Kann man einfach nicht mehr ernst nehmen.


[1] Marc Jan Eumann - Selbstplagiatsaffäre (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Marc_Jan_Eumann#Selbstplagiatsaff%C3%A4re


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Passt doch alles ins Bild. Ihr/Wir dürfen Kritik üben und uns über die ganz offensichtliche Korruption und den Sumpf aufregen..bis... ein realer Versuch gestartet wird, um diese Verhältnisse zu ändern/kippen. Dann ist Schluss mit Lustig und es wird gezeigt, wer die reale Macht hat.

Der ÖRR ist DAS Instrument der Machtprojektion und Einflussnahme schlechthin. Wer wirklich dagegen vorgeht, hat mit Konsequenzen zu rechnen. "Kritik üben" und in Internetforen "Dampf ablassen" wird absichtlich als Kanalisierung gestattet, solange sich nichts am bewährten System des ÖRR ändert.  Und freiwillig - ohne Abwahl und Kippen der derzeitigen Machtverhältnisse - wird sich nichts ändern.

So wie es aussieht, hat man sogar schon einen Mann bei EUGH in Brüssel untergebracht. Auch hier wäre ein Befangenheitsantrag mehr als angebracht. Es ist aber damit zu rechnen, dass dieser mit einer ähnlichen Begründung abgelehnt wird, wie beim BverfG..

LG Peli


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Zitat
Vielfaltsanforderungen

Dazu mal die "Stimme" aus dem "gleichen" Haus (Medienanstaltsbehörde) hören:
Zitat
„Seit nahezu drei Jahren befindet sich die KEK mit den Ländern im Gespräch über eine zeitgemäße Anpassung des Rechts der Vielfaltsicherung. Im Konzentrationsbericht 2015, in Stellungnahmen und Anhörungen haben wir konkrete Vorschläge in Richtung eines fernsehunabhängigen Vielfaltsicherungsmodells erarbeitet und der Rundfunkkommission unterbreitet. Zuletzt fand am 20.09.2017 ein Gespräch zwischen der AG Medienkonzentration der Länder und der KEK in Berlin statt, bei dem bereits sehr konkret Detailfragen eines solchen Regulierungskonzepts erörtert wurden. Nichts von alledem findet Niederschlag in dem nun vorgelegten Entwurf eines Medienstaatsvertrags“, so Gounalakis.
Quelle: https://www.kek-online.de/service/pressemitteilungen/meldung/news/medienstaatsvertrag-kek-kritisiert-fehlende-reform-des-medienkonzentrationsrechts/ Hervorhebungen nicht im Orginal

Und übrigens zur Ewigkeitsgarantie kommt auch was aus den ANSTALTEN:
Zitat
Obwohl die Existenzberechtigung der Landesmedienanstalten gar nicht in Frage stand, hat das BVerfG deutlich betont, dass neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch die Landesmedienanstalten als staatsferne Einrichtungen eine dauerhafte rechtliche Legitimation haben.
Quelle: http://www.medienpolitik.net/2018/08/rundfunk-der-alte-rundfunkbegriff-bringt-uns-nicht-mehr-weit/ Hervorhebungen nicht im Orginal

Der Machtausbau dieser "unabhängigen Anstalten des öffentlichen Rechts" wird weiter vorangetrieben.
Zitat
Ob ein Angebot eine Zulassung benötigt, hängt in erster Linie davon ab, ob es unter den Rundfunkbegriff fällt. Darum ist dessen Definition ja auch so wichtig! Nach dem derzeitigen Rundfunkbegriff sind Inhalte auf Abruf generell kein Rundfunk. Sie werden als rundfunkähnlich angesehen und müssen sich an dieselben Werbevorschriften halten wie das klassische Fernsehen. Anders sieht es aus mit journalistisch-redaktionellen Live-Streaming-Angeboten, die regelmäßig anhand eines Sendeplans und mit Ankündigung verbreitet werden. Bei diesen Angeboten müssen wir genau prüfen, ob sie eine Zulassung benötigen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Let’s-Player, Verlage oder die Bundesregierung handelt. Es spielt auch keine Rolle, auf welcher Plattform (eigene Website, YouTube oder Facebook) gesendet wird. Da unterscheidet das geltende Recht nicht. Der nun vorliegende Entwurf der Rundfunkkommission will lediglich so genannten Bagatellrundfunk von der Zulassungspflicht ausnehmen, im Übrigen aber weitgehend am Zulassungsverfahren festhalten. Auch wenn die vorgesehene Sonderregelung für Let´s-Plays bzw. Gaming-Formate ganz sicher ein Schritt in die richtige Richtung ist, viele der aktuellen Probleme bleiben damit ungelöst. Unseren Vorschlag einer qualifizierten Anzeigepflicht würden wir deshalb schon gerne noch berücksichtigt wissen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass wir uns noch im Zusammenhang mit den Online-Aktivitäten von Parlamenten und Parteien mit einem Formulierungsvorschlag einbringen, denn auch hier dürfte eine Klarstellung im RStV notwendig sein.
Quelle: http://www.medienpolitik.net/2018/08/rundfunk-der-alte-rundfunkbegriff-bringt-uns-nicht-mehr-weit/ Hervorhebungen nicht im Orginal


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medienkorrespondenz.de        14.09.2018

LMK:
BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag stärkt auch die Landesmedienanstalten

Als am 18. Juli das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärte (vgl. MK 15/18), äußerte sich das oberste deutsche Gericht auch zu den Landesmedienanstalten. Deren zentrale Aufgabe ist es, den privaten Rundfunk zu beaufsichtigen. Es gibt 14 Medienanstalten in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hob in seinem Urteil die Bedeutung der Landesmedienanstalten hervor: „Die von ihnen ausgeübte Aufsicht über den privaten Rundfunk kommt auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugute."
Zitat
Die föderale Struktur der Medienaufsicht
Das Bundesverfassungsgericht unterstreiche, so die LMK-Versammlung weiter, „dass der Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag geboten sei“. Durch ihre Zulassungs- und Aufsichtstätigkeit verhinderten die Medienanstalten eine vorherrschende Meinungsmacht einzelner Veranstalter, sicherten die Vielfalt im privaten Rundfunkangebot und trügen so „entscheidend zur Balance im gesamten dualen System“ bei. In seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag ging das Bundesverfassungsgericht auch auf mehrere gesetzlich beschriebene Aufgabenbereiche der Landesmedienanstalten ein ( § 40 des Rundfunkstaatsvertrags ). Dabei verweisen die Verfassungsrichter auf die Förderung von Offenen Kanälen und nicht-kommerziellem lokalen und regionalen Rundfunk, von Medienkompetenz-Projekten und der technischen Infrastruktur im Rundfunkwesen.
Durch „diese eindeutige Aufgabenzuordnung durch das Bundesverfassungsgericht“ sieht sich die Versammlung der rheinland-pfälzischen Medienanstalt nun darin bestätigt, „intensiv an der Umsetzung dieses Auftrags weiterzuarbeiten: Schutz der Menschenwürde in den Medien, Vielfaltssicherung, Partizipation über Offene Kanäle, Medienkompetenz und Medienbildung“ seien auch weiterhin „Schwerpunktaufgaben der LMK“.
Weiterlesen auf :
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/lmk-bverfg-urteil-zum-rundfunkbeitrag-staerkt-auch-die-landesmedienanstalten.html



produzentenallianz.de        17.09.2018

Presseschau
BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag habe auch Landesmedienanstalten nachhaltig gestärkt

Zitat
Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), die Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk in dem Bundesland sieht sich „in ihrer Arbeit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts […] nachhaltig gestärkt“. In seinem Rundfunkurteil vom 18. Juli 2018 habe das Bundesverfassungsgericht „die Funktion der Landesmedienanstalten betrachtet und erstmals deren Bedeutung für die gesamte duale Medienordnung herausgearbeitet“. Dabei werde „vor allem ihre wichtige Rolle für den Ausgleich der Vielfaltsanforderungen hervorgehoben“, so heißt es in der Stellungnahme des LMK. Insbesondere habe das Gericht für die Landesmedienanstalten die Aufgabenbereiche „Förderung von Offenen Kanälen und nicht-kommerziellem lokalen und regionalen Rundfunk, von Medienkompetenz-Projekten und der technischen Infrastruktur im Rundfunkwesen“ hervorgehoben.

Volker Nünning in der Medienkorrespondenz :
LMK: BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag stärkt auch die Landesmedienanstalten
Weiterlesen auf :
https://www.produzentenallianz.de/presseschau/einzelansicht/article/bverfg-urteil-zum-rundfunkbeitrag-habe-auch-landesmedienanstalten-nachhaltig-gestaerkt.html



Siehe auch :
LMK-Jahresempfang 2018: Digitale Medien und Wissenschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28645.0

Der Weg zum Digitalradio: Unumkehrbar, unverzichtbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28657.0

LMK DAB-Wirtschaftlichkeitsstudie: Was kostet DAB+ in Rheinland-Pfalz?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28646.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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