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Autor Thema: Wahl Eumanns (SPD) zum Direktor der Medienanstalt RLP landet vor Gericht  (Gelesen 11271 mal)

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Ein Ende ist jedenfalls noch nicht abzusehen...



Bild-Quelle: https://rheinpfalzdocs.de/typo3conf/ext/sitepackage/Resources/Public/Images/logo.gif

Die Rheinpfalz, 12.12.2017
Pfalz-Ticker
Umstrittene Wahl bei Medienanstalt landet vor Neustadter Verwaltungsgericht
von ros
Zitat
Die umstrittene Wahl des SPD-Politikers und früheren Staatssekretärs in Nordrhein-Westfalen, Marc Jan Eumann (51), zum neuen Direktor der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt wird jetzt ein Fall für die Gerichte. Der Kölner Medienanwalt und Blogger Markus Kompa hat am Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag gegen die Wahl Eumanns gestellt. Die Stelle hätte zuvor ausgeschrieben werden müssen, sagte Kompa am Dienstag zur Begründung: „Vorliegend aber wurde die Vakanz nur vage kommuniziert und war praktisch nur Insidern bekannt gewesen.“

Weiterlesen unter
https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/umstrittene-wahl-bei-medienanstalt-landet-vor-neustadter-verwaltungsgericht/


Eine kurze visuelle Zusammenfassung zur Causa Eumann (ca. 5 min) findet sich in der SWR Mediathek:
Zur Sache Rheinland-Pfalz, vom 07.12.2017 um 20:15
"Klüngel bei der Landesmedienanstalt?"
Zitat
Marc Jan Eumann (SPD) ist zum neuen Direktor der Landesmedienanstalt in Ludwigshafen gewählt worden. Eine Personalie mit Geschmäckle, denn: Er war der einzige Kandidat für den mit 200.000 Euro Jahresgehalt [1] dotierten Posten.
Direktlink zum Video (mp4, HD):
https://pdodswr-a.akamaihd.net/swr/swr-fernsehen/zur-sache-rp/985664.xl.mp4

[1] Zahlenangabe des SWR in der Kurztextzusammenfassung von "MediathekView", die ich bisher nirgendwo sonst gefunden habe.


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vgl. dazu auch:


Bild-Quelle: https://1.f.ix.de/icons/svg/logos/svg/telepolis.svg

heise/telepolis, 13.12.2017
Kompa klagt gegen Eumann-Wahl
von Peter Mühlbauer
Zitat
Landtag von Rheinland-Pfalz debattiert über den Fall
Der Medienrechtsanwalt, Blogger, Buch- und Telepolis-Autor Markus Kompa hat vor Gericht eine einstweilige Anordnung beantragt, die Direktorenstelle der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) vorerst nicht zu besetzen. Er hält "eine Vergabe der Stelle nach dem Prinzip der Bestenauslese" für erforderlich, die "vorliegend nicht erkennbar" sei. [...]

[...] FDP und Grüne widersprechen sich
Die lauteste Erwiderung darauf kam nicht von einem Sprecher der SPD-Fraktion, sondern von der FDP, die in Rheinland Pfalz mit den Sozialdemokraten und den Grünen koaliert. Ihr etwas schwer verständlicher Mediensprecher Steven Wink zählte lautstark alle Verbände auf, die in der LMK-Versammlung vertreten sind und wies damit den Vorwurf einer politischen Absprache als "Verschwörungstheorie" von sich, als ob er noch nie etwas von den so genannten "Freundeskreisen" ins solchen Gremien gehört hätte (vgl. Von wegen staatsfern).
Die Existenz diese Freundeskreise in der LMK-Versammlung bestätigte gleich nach Winks Rede der Grünen-Sprecher Bernhard Braun, als er dem CDU-Freundeskreis vorwarf, die Entscheidung für eine Findungskommission und für Eumann mit getragen zu haben. [...]

Weiterlesen unter
https://www.heise.de/tp/features/Kompa-klagt-gegen-Eumann-Wahl-3917740.html


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Dazu die "FAQ Kompa ./. Eumann":

Blog von Markus Kompa, 18.12.2017
Zitat
Warum haben Sie letzte Woche doch noch einen Eilantrag bei Gericht gegen die Besetzung des LMK-Direktoriats mit Herrn Dr. Marc Jan Eumann gestellt?

Ich hatte den politischen Instinkt der Beteiligten dramatisch überschätzt und einen geordneten Rückzug erwartet. Das Amt und die Autorität aller Gremien, in denen der gewählte LMK-Direktor wirkt, werden durch diese Personalie offenkundig beschädigt.

Doch mir wurde aus Rheinland-Pfalz zugetragen, dass dort solche Ämterpatronage eher die Regel sei. Tatsächlich habe ich bislang kein Unrechtsbewusstsein registriert, obwohl die Staatsferne bei der Rundfunkaufsicht und das Prinzip der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter Verfassungsrang haben.

Wegen der Schamlosigkeit bei der abgekarteten Besetzung ausgerechnet mit einem in vielfacher Hinsicht fragwürdigen Bewerber haben mich viele Personen aus unterschiedlichen Bereichen ermutigt, die Sache durchzufechten.
Weiterlesen auf:
http://www.kanzleikompa.de/2017/12/18/faq-zu-kompa-eumann/

Meine Ermutigung (und vermutlich die weiterer Forenmitglieder hier) haben Sie ebenfalls, Herr Kompa! ;-)


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1
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Ich fand in dem Zusammenhang diesen Link (aus dem blog) sehr unterhaltsam (ja, ich weiß, auch wenns so traurig ist, finde ich es immer noch lustig!)

Heise/Telepolis, 28.11.2017
Bewerbung als Entfilzung
https://www.heise.de/tp/features/Bewerbung-als-Entfilzung-3902879.html


Edit DumbTV:
Siehe Thread:
Bewerbung als Entfilzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25398.msg160470.html#msg160470


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin,

ja, und genauso, wie Herr Eumann, so werden wohl auch die (Verw.) ? Richter ausgesucht! Punkt.
Meine Meinung!

Nach Herrn Eumanns Lebenslauf, passt er auch in deren Clan!

Es kommt in unserer Gesellschaft nicht mehr auf Können an, sondern welcher Clan jemanden auf einen Stuhl setzt! Deshalb wird auch so viel verfriemelt!

Die wirklichen Könner wenden sich ab!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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;)

FAZ, 17.12.17
Landesmedienchef- Wahl:
Der Direktor muss warten
Die Wahl des SPD-Politikers Marc Jan Eumann zum Landesmedienchef in Rheinland-Pfalz hat ein Nachspiel. Sie wird vor Gericht geprüft. Im Landtag fliegen wegen des intransparenten Auswahlverfahrens die Fetzen.
von Michael Hanfeld

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wahl-des-landesmedienchefs-in-rheinland-pfalz-hat-ein-nachspiel-15342864.html


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Dazu die "FAQ Kompa ./. Eumann":
Blog von Markus Kompa, 18.12.2017
[...]
http://www.kanzleikompa.de/2017/12/18/faq-zu-kompa-eumann/

...sehr hübsch auch dies ;)
Zitat
Müssen Sie sich als LMK-Direktor das Programm von Sat.1 ansehen?

Möglich. Sat.1 folgt zwar dem Beispiel der hauseigenen Wanderhure und versucht gerade, von der LMK Rheinland-Pfalz zur Landesmedienanstalt von Schleswig-Holstein zu flüchten. Allerdings treffen den LMK-Direktor weitere Verpflichtungen wegen der bundesweiten Kooperation der Landesmedienanstalten etc., so dass der Blick auf Privatfernsehen nicht ausbleiben wird. Ich erwäge, den entsprechend gestählten Experten Holger Kreymeier von www.massengeschmack.tv als Referenten einzustellen.

 >:D ;D


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Neues von Markus Kompa zu Scheitern der LMK RP vor dem OVG:

Blog von Markus Kompa, 22.01.2018
OVG Koblenz:
Konkurrentenklage nach Art. 33 Abs. 2 GG ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, auch wenn Vertrag privatrechtlich ausgestaltet werden soll

(RS korrigiert)
Zitat
Die LMK ist nunmehr auch am Oberverwaltungsgericht Koblenz mit ihrer Rechtswegbeschwerde gescheitert. Die Behörde wollte unbedingt vor die Zivilgerichte und verlautbarte sogar, die Frage der Zuständigkeit habe über die Besetzung der Direktorenstelle hinaus grundsätzliche Bedeutung. [...]

(Die LMK indes scheut keine Kosten und Mühen, sondern hat die renommierte Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs angeheuert, die Bundeskanzler, Bundespräsidenten und sogar den Papst vertrat. Der beigeladene Sozialdemokrat Herr Eumann lässt sich ebenfalls nicht lumpen und bemüht CBH Rechtsanwälte.) [...]

Schöne Grüße an dieser Stelle nochmals an die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Frau Heike Raab, die es für „bemerkenswert“ hielt, wenn Volljuristen den Rechtsweg nicht kennen. Dieses Kompliment gebe ich gerne an die LMK-Anwälte weiter, die sich mit ihrer Rechtswegtrickserei nun ein zweites Mal blamierten.
Weiterlesen auf:
http://www.kanzleikompa.de/2018/01/22/ovg-koblenz-konkurrentenklage-nach-art-33-abs-2-gg-ist-dem-oeffentliche-recht-zuzuordnen-auch-wenn-vertrag-privatrechtlich-ausgestaltet-werden-soll/

(Und ihr wisst natürlich alle schon, wer's wieder bezahlt...)


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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Leicht OT, dennoch:

[…] die renommierte Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs […]

Da war doch was....

Redeker/Sellner/Dahs vertreten auch Deutschlandradio am BVerfG
Zitat
Prozessbevollmächtigte der Beklagtenseite:
- Für die Bundesländer: Professor Dieter Dörr (ehem. Justiziar beim Saarländischen Rundfunk, Direktor des Mainzer Medieninstituts..)
- Für ARD: Professor Hanno Kube ("Zögling" von P.Kirchhof, vertrat die ARD bei den Verhandlungen am BVerwG 3/2016,..)
- Für ZDF: Professor Joachim Wieland (Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer)
- Für Deutschlandradio: Gernot Lehr (Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs)
Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.msg161691.html#msg161691

Siehe auch:
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.0.html

Natürlich ebefalls über Rundfunkbeiträge finanziert. Möchte nicht wissen, was das kostet  >:(

Eine enormes Dankeschön an Markus Kompa für seine Hartnäckigkeit  :police:


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Beiträge: 577
Na, da schau' her...

Blog von Markus Kompa, 29.01.2018
Aktuelles zur Besetzung der Direktorenstelle der LMK
Zitat
Vergangene Woche hat der Landtag Rheinland-Pfalz über Gesetzentwürfe zur Besetzung der Direktorenstelle der LMK (mein dann wohl künftiger Arbeitsplatz) debattiert. Die Oppositionsparteien haben Gesetzesentwürfe eingebracht, die als Vorraussetzung für dieses Amt die Befähigung zum Richteramt sowie eine Karenzzeit vorsehen – so, wie Herr Dr. Eumann dies für NRW durchgedrückt hatte. [...]

Hier die aktuelle Pressemitteilung der LMK:
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 19. Januar 2018 für die Streitigkeit um die Besetzung der Direktorenstelle bei der LMK den Verwaltungsgerichtsweg vorgegeben. Die LMK hat deshalb in der vergangenen Woche die beim Arbeitsgericht eingelegte Beschwerde zurückgenommen. Damit ist sichergestellt, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beim Verwaltungsgericht in Neustadt verhandelt werden. Nach Vorlage der Akten, der Einsichtnahme der Parteien und dem entsprechenden Schriftsatzwechsel wird das Verwaltungsgericht über die eingebrachten Eilanträge entscheiden.
Weiterlesen auf:
http://www.kanzleikompa.de/2018/01/29/aktuelles-zur-besetzung-der-direktorenstelle-der-lmk/

(... und alle besten Wünsche von hier für den "dann wohl künftigen Arbeitsplatz"!)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2018, 01:52 von drone«

 
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