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  • BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15: 12. März 2015

Autor Thema: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15  (Gelesen 115946 mal)

  • Beiträge: 285
Von der SZ wird man nix zu erwarten haben, siehe
Protest priv. Rundfunkanbieter gegen Rechercheverbund von NDR,WDR,Südd. Zeitung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13463.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2015, 00:11 von Bürger«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Es gibt sicherlich die eine oder andere Zeitung noch, die man anschreiben kann.

Vorlage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg91150.html#msg91150


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  • IP logged

m
  • Beiträge: 272
Hallo Ihr Lieben,

das Urteil des OVG Münster ist nun eingetroffen. Ich versuche euch die 50 Seiten anonymisiert in den nächsten Tagen zur Verfügung zu stellen. Interessant ist die Anzahl der Ablenkungen auf nicht vorgetragene Themen und das vollständige Vermeiden der Auseinandersetzung mit den von Herrn Bölck vorgetragenen verfassungsrelevanten Argumenten. Die entscheidenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts wurden ebenso nicht berücksichtigt.

Soweit ich mich mit Herrn Bölck in den kommenden Tagen geeinigt habe, geht es dann an die höchste Verwaltungsinstanz BVG weiter, um dann gemeinsam mit UnerhÖRt beim Bundesverfassungsgericht die Entscheidung herbeizuführen.

Herzliche Grüße
Maxkraft (Robert)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2015, 00:39 von maxkraft24«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Da ich bei der Verhandlung dabei war, bin ich schon sehr über die ausführliche Urteilsfassung
gespannt.

Kam mir ja am selbigen Tag wie in mehreren Parallelwelten vor, jeweils
ein andererer Vortrag, nichts zusammen passend,

und dann die Urteilsverkündung, bei der ich leider nicht mehr vorort sein konnte.


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

M
  • Beiträge: 87
- Ablenkung auf nicht vorgetragene Themen
- Umgehen der verfassungswidrigen Argumente
- Ignorieren von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts

Diese 3 roten Fäden ziehen sich irgendwie durch fast alle Urteile betreffend des Rundfunkbeitrags durch, vom untersten Verwaltungsgericht bis zu den Verfassungsgerichtshöfen der Länder.

Da muss doch System hinter stecken, insbesondere wenn ich mir die Augenzeugenberichte durchlese, dass den Richtern das Verkünden solcher Urteile offenbar sichtlich unangenehm ist, so als wenn Ihnen klar ist, dass ihre "Rechtssprechung" mit selbiger überhaupt nichts mehr zutun hat.

Offenbar müssen diese Richter wohl mit erheblichen Konsequenzen rechnen, wenn sie tatsächlich im Namen des Volkes urteilen würden oder den Fall direkt ans BVerfG geben. Anders ist das doch mit gesundem Menschenverstand sowie gutem Gewissen der freiheitlich demokratischen Grundordnung doch wirklich nicht mehr zu erklären ...

Und maxkraft: Die erste Beschwerde beim BverfG liegt bereits vor, ebenfalls vertreten von Herrn Bölck. Sprich ihn darauf an und viel Erfolg weiterhin.


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  • IP logged

  • Beiträge: 721
Ein Gutes hat der Zwangsbeitrag, er öffnet einem die Augen über unsere "Demokratie"...


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  • IP logged
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

m
  • Beiträge: 272
...
Und maxkraft: Die erste Beschwerde beim BverfG liegt bereits vor, ebenfalls vertreten von Herrn Bölck. Sprich ihn darauf an und viel Erfolg weiterhin.

Aktueller Stand:

Die Beschwerde wurde vom BVerfG in das Allgemeine Register aufgenommen und die weitere Bearbeitung zurückgestellt, wie von Hr. RA Bölck gewünscht. Zunächst bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht im Fall von "maxkraft24" (der ebenfalls von Hr. RA Bölck vertreten wird) entscheidet, falls die Revision angenommen wird.

Berufung - OVG Münster 12.03.15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90636.html#msg90636

Hr. Bölck möchte das BVerwG bitten, die Sache nach Art. 100 (1) GG dem BVerfG vorzulegen.
Sollte die Revision abgelehnt werden, ist der nächste Schritt zu gehen und ebenfalls Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Dann wären schon 2 Beschwerden anhängig, die miteinander verbunden werden könnten, da es um die gleichen Rechtsfragen geht.

...

UnerhÖRt und ich stehen bereits in Verbindung.

Damit das Bundesverfassungsgericht wegen der Nichtausschöpfung des Instanzenweges die Verfassungsbeschwerden nicht ablehnt, muss der Instanzenweg voll ausgeschöpft werden. Auch wenn die Verwaltungsinstanzen nicht über die Verfassungswidrigkeit entscheiden dürfen. Aus diesem Grund beschäftigen sich die Verwaltungsgerichte nicht mit der Verfassungswidrigkeit in den Urteilen. Sie sehen sie "angeblich" einfach nicht, obwohl die Gründe von Herrn Bölck vorgetragen und in den Klageschriften mit Verweisen auf die vergangen Urteile des Bundesverfassungsgerichts belegt werden. So "funktioniert" unser Rechtssystem. Selbst Nichtjuristen fallen die Ausweichmanöver der Verwaltungsinstanzen auf.




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K
  • Beiträge: 810
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Wie "Bürger" kürzlich erwähnte unter*
Hintergründe: 16 Unterzeichner des 15. RÄndStV/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13778.0.html
unterzeichnete Peter Müller in seiner Zeit als saarländischer Ministerpräsident den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und ist nun Richter am Bundesverfassungsgericht. Sofern er nun über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages (beispielsweise im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde) in seiner Funktion als Richter entscheiden müsste, wäre er in diesem Falle nicht befangen?

Über Antworten/Reaktionen/Meinungen/Ansichten dazu würde ich mich sehr freuen.


*Edit "Bürger": Link-Infos ergänzt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2015, 10:39 von Bürger«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Wie "Bürger" kürzlich erwähnte unter*
Hintergründe: 16 Unterzeichner des 15. RÄndStV/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13778.0.html
unterzeichnete Peter Müller in seiner Zeit als saarländischer Ministerpräsident den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und ist nun Richter am Bundesverfassungsgericht. Sofern er nun über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages (beispielsweise im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde) in seiner Funktion als Richter entscheiden müsste, wäre er in diesem Falle nicht befangen?

Über Antworten/Reaktionen/Meinungen/Ansichten dazu würde ich mich sehr freuen.


*Edit "Bürger": Link-Infos ergänzt

Zur Befangenheit und Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters gibt es konkrete Vorgaben. Unserem moralischen und dem Rechtsempfinden gegenüber werden diese Regelungen nicht im Mindesten gerecht. Es bleibt bei einer unsittlichen Verstrickung von Interessen.

Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er ...

Zu der Beteiligung der beiden Brüder

Paul Kirchhof mit dem Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Auftrag der ARD, ZDF, D Radio

und

des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof

an der neuen Regelung und deren Beurteilung, könnte dies hier relevant sein und zu weniger unnötigen Spekulationen führen:

Zitat
Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG

§ 18
(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er
1. an der Sache beteiligt oder mit einem Beteiligten verheiratet ist oder war, eine Lebenspartnerschaft führt oder führte, in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist oder
2. in derselben Sache bereits von Amts oder Berufs wegen tätig gewesen ist.
(2) Beteiligt ist nicht, wer auf Grund seines Familienstandes, seines Berufs, seiner Abstammung, seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder aus einem ähnlich allgemeinen Gesichtspunkt am Ausgang des Verfahrens interessiert ist.
(3) Als Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 gilt nicht
1. die Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren,
2. die Äußerung einer wissenschaftlichen Meinung zu einer Rechtsfrage, die für das Verfahren bedeutsam sein kann.

Ich nehme an, Ferdinand Kirchhof ist nicht mit den Beschwerdeführern verwandt.
Selbst wenn Ferdinand Kirchhof persönlich eine wissenschaftliche Meinung zu dem Thema geäußert hätte, ist er danach von der Beteiligung am Verfahren nicht ausgeschlossen.

Interessant ist es jedoch. Hat der eine Bruder dem anderen beim Abfassen des Gutachten zur Seite gestanden oder als Ratgeber fungiert? Sprechen die beiden Brüder noch heute über die neue Zwangsregelung? Ich meine in beiden Fällen - ja.

Muss es ein Nachteil sein, wenn Herr Ferdinand Kirchhof über die Verfassungsbeschwerden mitentscheidet? Schließlich bemängelt Paul Kirchhof die Umsetzung als Gesetz, z.B. die fehlende Widerlegbarkeit der Nichtnutzung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2015, 12:24 von Viktor7«

T
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Die Möglichkeit so einen Antrag auf Ausschluss nach §18 zu stellen gibt es ja, wie bereits von Viktor7 geschrieben.
Die Frage ist, ob das die Kläger auch machen werden...


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Frage ist, ob das die Kläger auch machen werden...
...und: ob es tatsächlich wirklich so sinnvoll wäre ;)


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s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Aber im Fall von Peter Müller ist es nun wirklich besonders kraß, da er als früherer saarländischer Ministerpräsident den 15. Rundfunkänderungs-StV selbst mit beschlossen hat und nun über die Verfassungsbeschwerden gegen den RBStV mit entscheiden soll. Daß der seinem eigenen Gesetzesmachwerk Verfassungswidrigkeit bescheinigen wird, ist natürlich nicht zu erwarten. Es wäre geradezu ein Wunder.

Dieses Beispiel zeigt mir auch wieder einmal, daß eine Gewaltenteilung in unserem Staat leider nicht stattfindet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2015, 13:55 von sparks«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aber im Fall von Peter Müller ist es nun wirklich besonders kraß [...]

Es wäre nicht das erst Mal, dass er wegen Befangenheit aus Entscheidungen augeschlossen würde ;)

Ein sehr interessanter Artikel hierzu findet sich unter
cicero, 08.09.2012
VERFASSUNGSRICHTER
Die Verwandlung des Peter Müller
http://www.cicero.de/berliner-republik/die-verwandlung-des-peter-mueller/51770

Auf Seite 2 heißt es u.a.
http://www.cicero.de/berliner-republik/die-verwandlung-des-peter-mueller/51770/seite/2
Zitat
[...] Allerdings war Müller 2009 und 2010 auch einer der Wahlmänner, gegen deren Kür nun geklagt wird. Auf die Frage, ob Wulff und Köhler nun womöglich gar nicht ordnungsgemäß gewählt worden seien, antwortete Müller gut gelaunt, er könne sich nicht näher dazu äußern, weil ein Befangenheitsantrag vorliege. Verschmitzt fügte er hinzu: Spätestens wenn er jetzt antworten würde, wäre er wohl befangen.

Eine Pointe, wie man sie vom Politiker Müller kennt. Aber aus dem Witz wurde Ernst. Der Zweite Senat hat ihn von dem Verfahren wegen Befangenheit ausgeschlossen. Die erste große Entscheidung aus Müllers Dezernat findet nun ohne ihn statt.

Und es stehen weitere Verfahren an, bei denen Ähnliches droht. [...] Dürfte er nun als Richter darüber urteilen?

Man würde Peter Müller gerne selber danach fragen. Doch die Pressestelle des Gerichts erklärt, dass er in diesem Jahr nicht für Interviews zur Verfügung steht. Ein Schweigegelübde passt gut in die klösterliche Atmosphäre des höchsten Gerichts, es ist offenbar Teil seines Eingliederungsprogramms in den „Achter ohne Steuermann“. [...]


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin,

kann das sein, dass das alles von langer Hand geplant wurde 8) ?!
Weil, wo man auch hin schaut,  :angel: hat immer Jemand  (#) mit dem örR zu tun!!  ::)
Oder fang ich an zu spinnen?  ???

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
...seh ich genauso!
Man sollte jetzt im Vorfeld die urteilenden Richter immer wieder überprüfen und sie - wenn sich der Verdacht bestätigt -
wegen Befangenheit ausschließen! Immer und immer weider....

Sonst wird dat nix...
EDIT> Kann man diese Richter nicht ausfindig machen?
Thema: Befangenheit der Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13784.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2015, 16:26 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

 
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