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  • BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15: 12. März 2015

Autor Thema: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15  (Gelesen 123385 mal)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Natürlich wurde die Seite vom Beitragss. nun auch noch ganz schnell überarbeitet,
um mit diesem OVG-"Urteil" jetzt Zwangsbeitrags-Werbung machen zu können:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/oberverwaltungsgericht_muenster_erklaert_rundfunkbeitrag_fuer_rechtmaessig/index_ger.html

( Wie ich die Beitragss.-Mitarbeiter kenne, üben sie jetzt bestimmt schon fleißig, wie das Wort "Bundesverwaltungsgericht" geschrieben wird,
damit sie das nach dessen voraussichtlichen zukünftigen Schandurteil auf ihrer Seite nur noch gegen "OVG Münster" auswechseln brauchen  >:( )







Nur mal noch kurz außerhalb des Schandurteil-Themas.
Mir ist dies nicht aus dem Kopf gegangen:
Die diese Staatsverträge schließenden Bundesländer dürfen gemäß dem Wortlaut aus diesen Verträgen aussteigen. -> Warum wird das dem Bürger verwehrt?

Weil ein Bürger keine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die haben nur Länder und der Bund.
Der Bürger darf nur seinen Volksvertreter ins Parlament wählen.

Wenn das so stimmt, müssten Nicht-Wahlberechtigte Mitmenschen von Rundfunkbeitragszahlpflicht doch ausgenommen sein (?)
Denn sie hatten keinen Einfluss auf die Wahl der "Volksvertreter", die den 15. Rästv. verbrochenabschiedet haben.
Da gibt es doch bisher auch noch keine offizielle Erklärung (?)

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 19:12 von unGEZahlt«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Zitat
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 31

(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Zitat
http://www.bankrecht.org/wp-content/uploads/KritV-1997-38.pdf
Bundesverfassungsgericht und die Bindungskraft seiner Entscheidungen

Nach § 31 Abs. 1 BVerfGG binden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
In den Fällen des § 13 Nr. 6, 11, 12, 14 BVerfGG und gegebenenfalls in dem des
§ 13 Nr. 8 a BVerfGG haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sogar
Gesetzeskraft.
Das bedeutet, daß die zu diesen Materien existierenden Beschlüsse
und Urteile in der praktischen Arbeit wie geltendes (Bundes-)Recht zu behandeln
sind und nicht nur argumentativ gewichtet werden dürfen.!

Zitat
§ 13 Nr. 11 BVerfGG
11. über die Vereinbarkeit eines Bundesgesetzes oder eines Landesgesetzes mit dem Grundgesetz oder …

Es steht nun fest. Die VG/OVG Richter setzten sich über die bindende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Gesetzeskraft hinweg. So geschehen u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts, mit der Folge, dass die ö.-r. Anstalten keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Die Sendungen sind danach kostenlos und werden unabhängig davon, ob sie empfangen würden verbreitet. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Das OVG Münster behauptet hier:
Zitat
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks …

Noch eine Tatsache: Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

Das OVG Münster behauptet hier weiter:
Zitat
… habe der Gesetzgeber typisierend annehmen dürfen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätte Gebrauch gemacht wird.

Die Typisierung bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der ö.-r. Programme die Gruppen komplett zusammenfallen und das Leugnen der vielfältigen Verwendung der Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. der Filmdienste, Online-Zeitungen, und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten ö.-r. Option für Info und Unterhaltung. Was folgt, ist die Diskriminierung und Nötigung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme.

Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente mit Nötigung der Nichtnutzer, die  Auflösung des Sondervorteils, des besonderen Vorteils, der besonderen Gegenleistung bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 10:57 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ausführungen RA Bölck in etwa wiedergegeben:

Wichtig ist, wie im Kirchhof Gutachten, die Möglichkeit der Widerlegbarkeit

(Anmerkung von mir auch aus dem Gutachten von Kirchhof:
Kein weiterer Beitrag für eine 2. Wohnung, Befreiung der Studenten)

Sich einfach aus diesem Gutachten nur die Rosinen herauszupicken, hmm

Ebenso: Säumniszuschlag, Typisierung (diese Themen wurden im Forum schon
ausführlich behandelt)

RA Bölck Rede:

Ansichten zu der Frage: was ist gesetzwidrig und wie wird vorgegangen, sollte dagegen verstoßen  werden.

Bsp.: wer falsch parkt wird bestraft (Einzelverfolgung)

Aber es darf keine Generalverurteilung geben.

Link

Video:
https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542

RA Bölck: Rückkehr zum alten Gebührenmodell

Link

https://www.youtube.com/watch?v=_5cF7gj9STA

Aussage von Thomas Bellut, ZDR-Intendant:

„Dass einfach mehr zahlen und die Ehrlichen werden dadurch belohnt, die schon immer bezahlt haben, denn die Lasten werden auf mehr Schultern verteilt.

Nochmal das Video von der Verhandlung in Münster:

https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542

Aussage von Roland Boysen, Rechtsabteilung WDR:
„Ich glaube, dass der Gesetzgeber hier eine gerechte Regelung geschaffen hat. Das zeigen auch die ersten Ergebnisse, dass nämlich jetzt die Leute, die vorher vielleicht auch zu Unrecht nicht bezahlt haben erfasst werden durch den Rundfunkbeitrag.

Dazu nur kurz: wer eine Ordnungswidrigkeit begeht (falsch Parken) wird individuell bestraft
(auch Ordnungswidrigkeiten!, keine Generalverurteilung!)

Link: Sie könnten aber!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90658.html#msg90658

Orginal Roland Boysen in etwa wiedergegeben:

Def. Der Notwendigkeit eines „milderen Mittels“ als es damals bei der „GEZ“ vollzogen wurde fragwürdig.
Dort angeblich massenhafte Durchsuchungen der Wohnungen (allerdings: nur Ordnungswidrigkeit als Tatbestand!)
Bzw. jetzt dann aktuell: durch die Staatsanwaltschaft, mittels Polizeiunterstützung,
die Überprüfung der „Glaubwürdigkeit“ der getätigten Aussagen: ich habe kein „Empfangsgerät“.

(Wir heissen übrigens nicht alle „Hoeness“)

Wenn rechtliche Abweichung, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, der Regulierung auf rechtlicher Basis: Ordnungswidrigkeitsverfolgung (Steuerfahndung etc.)

Meiner Meinung nach sollte man immer ersteinmal von einem ehrlichen Mitbürger
ausgehen, warum auch nicht.

Wenn ich mir dagegen die seit dem 1.1.13 vom Beitragsservice als besondere Serviceleistung durchgeführte Vorgehensweise anschaue, ich könnte k.......

Zwangsanmeldung, sie haben Ratenzahlung vereinbart, Zwangvollstreckung, Vermögensauskunft, Schufaeintrag, Androhung von Freiheitsentzug, Haftbefehl, Kontopfändung (direkt beim Arbeitgeber, evtl. dadurch Jobverlust) Abgreifen des Geldbetrages über dem „Existenzminimums“, Klageverläufe, Abbügeln von Klagen etc.
mir ist jetzt schlecht......)

Und all dies wird außerdem noch durch die Gerichte bestätigt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 23:54 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Liebe GEZ, leider musste ich feststellen, dass ich den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, obwohl ich nie ARD, ZDF oder ein ähnliches Programm anschaue.
Ihre Begründung dazu: „Sie könnten aber!“
Deshalb werde ich Sie nun anzeigen, wegen
Alkohol am Steuer, Raubüberfall, Mord, Vergewaltigung, Hochverrat, Steuerhinterziehung,
Totschlag, Nötigung, Brandstiftung und Geiselnahme.
Sie haben aber garnichts davon getan?
Sie könnten aber!

Nötigung trifft doch aber sehr wohl zu und wurde hier in der Vergangenheit besonders von Moderator Viktor7 intensiv angesprochen. Dazu war schon eine Anzeige mit Hilfestellung eines Rechtsanwaltes angedacht.
Auch aktuell wird der mögliche Tatbestand der Nötigung in der Diskussion weiter verfolgt , siehe 2 Antworten zurück
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90757.html#msg90757


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 07:46 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

I
  • Beiträge: 434
Aussage von Thomas Bellut, ZDR-Intendant:
„Dass einfach mehr zahlen und die Ehrlichen werden dadurch belohnt, die schon immer bezahlt haben, denn die Lasten werden auf mehr Schultern verteilt.

Dann frage ich mich, wieso die Länder dann nicht für die Kosten der Befreiten aufkommen??? Wenn auf mehr Schultern, dann müssen auch die dafür einstehen, die diesen Mist erst erlaubt haben. Ein Gesetz ins rollen bringen, bringt halt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten.

Wenn ich auf folgende Seite schaue:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/4275/umfrage/anteil-der-hartz-iv-empfaenger-an-der-deutschen-bevoelkerung/

dann waren im September 2014 in Berlin 16,7 % ALG II Empfänger und somit befreit. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 3,5 Mio wären das ca. 584.500 befreite Bürger - hier müssten wir noch die unter 18jährigen abziehen - gehen wir also mal von 400.000 befreiten Bürgern aus, dann müsste Berlin pro Monat 7.192.000 € für die Rundfunkbefreiten ausgeben. Mal schauen wie lange die dann noch den Rundfunkstaatsvertrag aufrechterhalten würden....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 16:42 von Bürger«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Aussage von Thomas Bellut, ZDR-Intendant:
„Dass einfach mehr zahlen und die Ehrlichen werden dadurch belohnt, die schon immer bezahlt haben, denn die Lasten werden auf mehr Schultern verteilt.

Die Aussage von Thomas Bellut  (ZDR-Intendant) soll lediglich von der fallenden Akzeptanz und exorbitanten Kosten einer aufgedrängten Option für Information und Unterhaltung ablenken und die Unehrlichkeit heraufbeschwören. Das sie die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme schröpfen und diskriminieren, behält er für sich. Eine typische Manipulation der öffentlich-rechtlichen Anstalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 16:43 von Bürger«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Aus "Bundesverfassungsgericht und die Bindungskraft seiner Entscheidungen"
http://www.bankrecht.org/wp-content/uploads/KritV-1997-38.pdf

Gerichte und die Nichtbeachtung verfassungskonformer Auslegung durch das
BVerwG (Seite 18 bis 19):

Zitat
Trotz alledem mißachtete das Bundesverwaltungsgericht
sehenden Auges die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
und kommt daher
auch in der Sache zu einer gegenteiligen Entscheidung. Während manche Stimmen in
der Literatur schon bei einer Nichtbeachtung der Präjudizienvermutung bezüglich
präjudizieller Entscheidungen der obersten Bundesgerichte an die Verfolgung des
Richters wegen Amtspfiichtverletzung und Rechtsbeugung ( § 336 StGB) denken,106
hält die übrige Literatur eine derartige offenkundige Mißachtung offensichtlich für
folgenlos.
Nach den bisherigen Auslegungen des § 3 1 BVerfGG müßte dann wohl
das Bundesverfassungsgericht (erneut) die Auffassung des abweichenden Gerichts
korrigieren.107 Solange ist die - aufgrund einer nicht der verfassungskonformen
Auslegung entsprechenden Auslegung und unter Verstoß gegen die in Art. 20 Abs. 3
vorgesehene Bindung auch des Richters an Recht und Gesetz - unterlegene Partei
aber in Unrecht gesetzt worden. Dies muß verhindert werden, da anderenfalls § 3 1
BVerfGG seinen Sinn verliert.107a Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts . kann
daher keinen Bestand haben; es ist wirkungslos und unvollstreckbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 16:44 von Bürger«

f
  • Beiträge: 48
Wenn das so stimmt, müssten Nicht-Wahlberechtigte Mitmenschen von Rundfunkbeitragszahlpflicht doch ausgenommen sein (?)
Denn sie hatten keinen Einfluss auf die Wahl der "Volksvertreter", die den 15. Rästv. verbrochenabschiedet haben.
Da gibt es doch bisher auch noch keine offizielle Erklärung (?)
Markus

Interessanter Gedanke. Der überwiegende Teil der Nicht Wahlberechtigten und zwar alle nicht Volljährigen sind bereits jetzt schon nicht Beitragspflichtig.
Sonst würden unsere lieben Kinder auch diese Bettelbriefe  und Bescheide erhalten. Dann gibt es noch die NICHT Staatsbürger.  Es gibt auch die in deutscher Grenznähe lebenden Ausländer in Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz usw. 

Aber noch mal zum möglichen Ausstieg des Bürgers aus dem RBStV. Ich möchte meine Anmerkung von weiter oben noch etwas ergänzen.
Der Bürger ist keine Vertragspartei im RBStV. Daher kann er auch diesen Vertrag nicht kündigen. Die Vertragsparteien sind ausschlich alle deutschen Bundesländer.
Nachdem der Vertrag geschlossen wurde hat sich jedes einzelne Bundesland verpflichtet diesen Vertrag als Landesgesetz zu ratifizieren. Das passierte mittels http://de.wikipedia.org/wiki/Transformationsgesetz. Im Klartext bedeutet dies das die Grundlage der Beitragserhebung ein Landesgesetz ist und nicht der Vertrag der Bundesländer.
Ein Gesetz kann nicht vom Bürger gekündigt werden. Es kann nur formal oder materiell angegriffen werden. Und genau das passiert mit den Klagen die sich auf die Verletzung der Grundrechte stützen. Dieses Gesetz ist verfassungwidrig und muss geändert werden.

Gleichzeitiges Ziel sollte eine Reform des Beitrags sein, so das sowohl mehr Gerechtigkeit angewendet wird, NICHT Nutzer auch NICHT bezahlen müssen.
Und was ich am wichtigsten finde. Wer die Party bezahlt bestimmt die Musik. Die Rundfunkräte bzw. Fersehräte als oberstes Aufsichtsgremium sollten immer mehrheitlich durch Vertreter des Beitragszahlers besetzt sein. Nur so kann die Staatsferne gewährleistet werden.
In einigen Landesrundfunkanstalten haben Staatsvertreter bereits einen beherrschenden Einfluss. Das ist nicht hinzunehmen. Ich möchte nicht das die ÖR die Pressestelle der jeweiligen Landesregiereungen sind/werden.

Wie kann dieses Ziel am schnellsten erreicht werden? Mit Geldentzug !!!!
Aus meiner Sicht muss ein großer Teil der aktuellen Beitragszahler die
Zahlung einstellen, Einzugsermächtigung widerrufen, auf einen Bescheid warten,
Widerspruch einlegen und auf einen Widerspruchsbescheid warten.
Die Widerspüche NICHT nach Köln senden sondern direkt an die LRA´s.
Das würde das Beitragassystem extrem Beanspruchen.

Wie kann die Masse der Beitragszahler so motiviert das dies passiert?
Warum sollte z.b die 70 jährige Oma an diesem Ziel mitwirken? Was muss sie tun und was ist ihr Risiko?
Wie kann sie unterstützt werden?

Eure Ideen dazu?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 16:46 von Bürger«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Wie kann die Masse der Beitragszahler so motiviert das dies passiert?
Warum sollte z.b die 70 jährige Oma an diesem Ziel mitwirken? Was muss sie tun und was ist ihr Risiko?
Wie kann sie unterstützt werden?

Eure Ideen dazu?

Ich würde noch einen Schritt weiter gehen. Die 70 jährige Oma ist nicht mehr zu motivieren. Du würdest sie genauso wie die ÖRR nur manipulieren und vor dem Karren spannen.
Was ist jedoch mit den Millionen Beitragsbefreiten? Diese sollte man ansprechen. Diese Zielgruppe wurde auch u.a. befreit, damit sie die Klappe hält zu vielen sozialen Ungerechtigkeiten. Nichts ist gefährlicher als jemand der sich von der Gesellschaft verstossen fühlt und viiiieeel Zeit hat. Wenn einige nicht mehr stupide Wiederholungen in der Glotze sehen wollen, sondern nur Flyer basteln und verteilen.....????
Ein Arbeitsloser, verstossen vom Arbeitsmarkt fühlt sich lange noch nicht nutzlos und möchte bestimmt gerne seinen Beitrag für eine bessere Gesellschaft leisten.

Auch ein Harz4 Bezieher ist vom ÖRR betroffen. Aufgrund der vielen Freizeit zieht dieser sich den manipulativen Sche---eck rein und wird passiv und depressiv. So wie man den Ausgestossenen haben möchte, auf dem Sofa elend vor der Glotze gebunden und auf keinem Fall auf der Strasse, aufklärend und investigativ.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg90793.html#msg90793

Vielleicht  auch was für das OVG Münster?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 12:05 von Viktor7«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg90793.html#msg90793

Vielleicht  auch was für das OVG Münster?

Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:




Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

sehen Sie eine Handhabe gegen die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme?

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte.

Nun behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html, mit der Folge: die ö.-r. Anstalten zahlen keine Umsatzsteuer. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

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Freundliche Grüße

Leute,

wir brauchen eine Lawine an Anfragen an Politiker, Presse und die Justiz damit das Thema und die Argumente noch mehr Menschen erreichen. Nur Zusammen können wir was bewegen. Alleine auf die Gerichte zu setzten, führt nicht zum Ziel der "Abschaffung der Nötigung und Diskriminierung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 12:54 von Viktor7«

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  • ohneARDZDFGEZbesser
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Mit einer alten Dame habe ich ihren Beitrag zum öffentlichen Dummfunk mit den jeweiligen Jahresbeiträgen seit 1953 durchgerechnet.
Die dazugehörigen Habenzinsen, wenn das Geld gespart worden wäre, seit 1967 mit den Angaben der Bundesbank.
Davor mit 3% geschätzt.
Das ergibt ca. 11815 € direkten Beitrag.
Dazu kommen noch die indirekten Beiträge über die Unternehmensbelastung.
Die holen sich es ja vom Endverbraucher zurück.
Die 11815 € sind eine Menge Geld für einen Rentner im Altersheim.
Obzön erscheint damit das 300000 € Jahresgehalt des NDR-Intendanten.
Für den sitzen jedes Jahr 25 Rentner im Altersheim und haben keine Kohle mehr!

Endkonsequenz: Die alte Dame wurde auf das Konto eine willigen Beitragszahlers umgemeldet.
Ist zwar nicht rechtens aber mit der vorhandenen Restlebenszeit zeigt Sie dem Lutz den Stinkefinger..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 16:48 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
zeigt Sie dem Lutz den Stinkefinger..

Super Aktion, jeder Euro weniger kann schon vom Dummfunk nicht vor Gericht gegen uns verwendet werden!!


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  • Beiträge: 5.038
Ein Stinkefinger führt in die vulgäre Ecke. Dort wollen uns die öffentlich-rechtlichen Anstalten am liebsten haben, um dann Meinungsmache und Ausgrenzung zu betreiben. Wir müssen seriös bleiben. Der Weg, wie von mir vorhin beschrieben, führt uns besser an die uninformierte Masse. Die Presse und Infostände können besser für die Information der Menschen sorgen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90798.html#msg90798


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G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Ein Stinkefinger führt in die vulgäre Ecke

Der war sicher nur symbolisch gemeint. Der alten Dame ist es sicher nicht zuzumuten den Weg durch die Instanzen zu gehen oder eine Vollstreckung abzuwehren. Aber so kann auch sie ihren Beitrag (nicht) leisten.


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