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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: maxkraft24 am 08. Februar 2015, 15:42

Titel: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 08. Februar 2015, 15:42
BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15

OVG Münster
Sitzungssaal II
Aegidiikirchplatz 5

48143 Münster
 

Telefon: 0251 505-0.
Fax: 0251 505-352.
E-Mail: poststelle@ovg.nrw.de.
Kontakt: http://www.ovg.nrw.de/kontakt/index.php
Terminvorschau: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/index.php


Berufungsverfahren vor dem OVG Münster Maxkraft24 ./. WDR am 12. März 2015 um 10:15

Die 32-seitige Berufung zur Klage VG Arnsberg 8 K 3353/13 wurde am 01. Dezember 2014 in Münster eingelegt. Ich werde dank Euch von dem bekannten Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herrn Rechtsanwalt Thorsten Bölck, weiterhin vertreten sein. Der Beitragsstatus "kein Beitrag" wir exzellent belegt, was ja bei Herrn Bölck und seinem bekannten Aufsatz in der NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) nicht verwundert. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird angestrebt.

Viele der hier im Forum heiß diskutierten Themen werden in Münster vertreten sein. Mit diesen Aspekten haben sich die Gerichte bis dato nicht eingehend befasst, sowie einschlägige Normen nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei der Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet.

Gehörsrüge

Das Urteil der Vorinstanz (VG) beruht im Wesentlichen auf dem Verfahrensmangel der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. § 132 (2) Nr. 3 VwGO), da die meisten Ausführungen in der Klagebegründung nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen wurden, da sich die Vorinstanz (VG) hiermit nicht in den Gründen seines Urteils befasst. Auf ein Großteil des von Herrn RA Bölck Vorgetragenen wurde gar nicht eingegangen bzw. es wurde rechtlich falsch bewertet. Eigene verfassungsrechtliche Erwägungen hat das Gericht nicht angestellt. Vielfach schreibt das VG etwas zu Dingen, die gar nicht vorgetragen wurden (z.B. Steuerargument). Es wird die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) gerügt.


Vielen herzlichen Dank für Eure bisherige Rückendeckung
Maxkraft24 (Robert)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 08. Februar 2015, 18:31
Vor lauter Rumflaxen, übersehen. Upps.

Bin dabei mit Hund und Gutachten und persönlich aber so etwas von. ;) ;D >:D

Man sieht sich, gerne Kontaktaufnahme davor wie auch immer.

Viele Grüße. 8)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 09. Februar 2015, 08:11
Hallo karlsruhe,

Münster wir kommen. Ich würde mich freuen, wenn du dabei wärst.

Ein paar Tage davor werde ich mich bei dir melden.

Viele Grüße
Robert
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: MrTNo am 13. Februar 2015, 21:31
Hallo,

ich habe 2 Tage vorher meine Klageverhandlung am VG Gelsenkirchen. Ich würde echt gerne zu deiner Verhandlung kommen, aber leider werde ich da arbeiten müssen. Ich hoffe, dass diese Verhandlung den ersten Hoffnungsschimmer bringt. Halte uns auf dem Laufenden und toi toi toi!!!

LG
Marc
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 02. März 2015, 22:20
Wer zur Verhandlung kommen kann, ist herzlich willkommen.
Zur räumlichen Kapazitäten sind hier http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/index.php ein paar Hinweise zu finden.

Schaut Euch bitte mal die Terminvorschau (http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/T150301.pdf) an.
Es wurden, wenn das kein Fehler ist, für den 12.03.2015 um 10:15 Uhr gleich mehrere Termine vor dem OVG Münster anberaumt:

Maxkraft24
Zitat
12.03.2015
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 2 A 2423/14 (VG Arnsberg, 8 K 3353/13)
S. ./. Westdeutscher Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen zwei Leistungsbescheide des Beklagten, mit denen er für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2013 als Inhaber einer Wohnung zu Rundfunkbeiträgen herangezogen wurde. Er hält den neuen Rundfunkbeitragsstaats-vertrag für verfassungswidrig. Dieser trat gemäß der Bekanntmachung des 15. Staats-vertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 13. Dezember 2011 (GVBl. NRW Nr. 30 vom 16. Dezember 2011, S. 675) zum 1. Januar 2013 in Kraft. Nach dessen § 2 Abs. 1 ist im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Der Kläger meint, der Landes-gesetzgeber sei nicht zuständig gewesen, da es sich bei der Rundfunkabgabe um eine Steuer handele. Außerdem verstoße die Anknüpfung der Zahlungspflicht an das Inne-haben einer Wohnung gegen Grundrechte.

Obwohl die Aussage des VG Arnsberg wegen der falscher Behauptung des Steuerarguments vor dem OVG gerügt wird und dies in dem Berufungsschreiben auf Seite 2 unter 2.2. deutlich wird:
 
Zitat
2.2.
Auf Seite 11 in Zeile 1-3 führt das VG aus, dass die große Anzahl der Beitragspflichti-gen und die fehlende Möglichkeit, sich der Beitragspflicht zu entziehen, keine Steuereigen-schaft der Abgabe begründe.

Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass überhaupt nicht vorgetragen wurde, dass die Woh-nungs- und Betriebsstättenabgabe eine Steuer sei. Vorgetragen wurde vielmehr, dass die Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe nicht mehr deutlich von einer Steuer zu unterschei-den sei, ohne dass sie selber eine Steuer ist.

redet das OVG Münster erneut von einem Steuerargument. In der Klage wird die Abgabe "Beitrag" mehrfach angegriffen. Die Info geht natürlich an Herrn Rechtanwalt Bölck weiter.



Zitat
12.03.2015
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 2 A 2422/14 (VG Köln, 6 K 7543/13)
M. ./. Westdeutscher Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen einen Leistungsbescheid des Beklagten, mit dem er für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2013 als Inhaber einer Wohnung zu Rundfunkbeiträgen herangezogen wurde. Er hält den neuen Rundfunkbeitragsstaats-vertrag für verfassungswidrig. Dieser trat gemäß der Bekanntmachung des 15. Staats-vertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 13. Dezember 2011 (GVBl. NRW Nr. 30 vom 16. Dezember 2011, S. 675) zum 1. Januar 2013 in Kraft. Nach dessen § 2 Abs. 1 ist im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Der Kläger meint, die Anknüp-fung der Zahlungspflicht an das Innehaben einer Wohnung verstoße gegen Grund-rechte, namentlich gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG.

Zitat
12.03.2015
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 2 A 2311/14 (VG Arnsberg, 8 K 3279/13)
M. ./. Westdeutscher Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen einen Leistungsbescheid des Beklagten, mit dem er für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2013 als Inhaber einer Wohnung zu
Rundfunkbeiträgen herangezogen wurde. Er hält den neuen Rundfunkbeitragsstaats-vertrag für verfassungswidrig. Dieser trat gemäß der Bekanntmachung des 15. Staats-vertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 13. Dezember 2011 (GVBl. NRW Nr. 30 vom 16. Dezember 2011, S. 675) zum 1. Januar 2013 in Kraft. Nach dessen § 2 Abs. 1 ist im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Der Kläger meint, die Anknüp-fung der Zahlungspflicht an das Innehaben einer Wohnung verstoße insbesondere ge-gen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG.


Zitat
12.03.2015
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 2 A 2313/14 (VG Köln, 6 K 6735/13)
L. ./. Westdeutscher Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen zwei Leistungsbescheide des Beklagten, mit denen er für den Zeitraum April 2011 bis zum Dezember 2012 zu Rundfunkgebühren sowie für den Zeitraum Januar bis Mai 2013 zu Rundfunkbeiträgen herangezogen wurde. Er macht geltend sämtliche Rundfunkempfangsgeräte bereits im Februar 2006 abgemeldet zu haben. Auch sei der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: rave am 02. März 2015, 22:35
Hallo maxkraft,
Person "R" findet das Zusammenlegen von 3 Verhandlungen befremdlich.
Klar- dient der Zeit- und Kostenersparnis beim Gericht.
Was meint Dein Anwalt dazu?  Ist das üblich? (Man könnte sich wahrscheinlich beschweren - wird aber auf Grund der Kürze der Zeit nichts mehr bringen)
Kennen wir ggf. die anderen Fälle hier übers Forum?
Eigentlich müsste ja bei jedem der 3 "Fälle" ein Anwalt dabei sein. Das könnte ggf. hilfreich sein.
Noch besser, wenn sich die 3 "Delinquenten" und die Rechtsbeistände vorher abstimmen könnten.

Viele Grüße und viel Erfolg

rave

(Münster ist zu weit weg, sonst würde ich mir das auch mal "geben"?)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 02. März 2015, 22:51
Hallo Rave,

sobald ich mehr Infos habe, teile ich Euch diese mit.

Bis bald
Maxkraft
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Rochus am 04. März 2015, 10:33
Da findet endlich mal eine Verhandlung in meinem Beritt statt und ich bin auf einer Fortbildung! :(
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 04. März 2015, 21:42
Da findet endlich mal eine Verhandlung in meinem Beritt statt und ich bin auf einer Fortbildung! :(

Einfach versuchen, die Schulung zu verlegen. Solche Ereignisse kommen live im Leben nicht oft vor.

Zwischenmeldung

Ich hatte heute mit Herrn RA Bölck länger telefoniert. Seiner Erfahrung nach, ist es nicht ungewöhnlich, wenn mehrere Kläger zum gleichen Zeitpunkt bestellt werden. Soweit jede Partei die erforderliche Zeit und den Platz bekommt, wäre das nicht zu beanstanden. Ungewöhnlich finde ich die Konsequenzen für den erhöhten und unkalkulierbaren Zeitaufwand/Kostenaufwand der Anwalte und der beteiligten Parteien.

Ich danke Euch allen aufrichtig für die zahlreichen Spenden für die Finanzierung von Rechtsanwalt Bölck, die moralische Unterstützung und die vielen Erfolgswünsche.

Herzliche Grüße
Robert
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: abacap am 05. März 2015, 23:05
Ich will euer Engagement nicht schmälern und finde es top das alle hier im forum so eine Arbeit leisten, aber glaubt ihr das in Münster vorm OVG was "bewegendes" passiert? Ich würde es natürlich begrüßen glaube jedoch nicht mehr an unseren "Rechtsstaat".
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 05. März 2015, 23:35
Die Ladung verschickende OVG zuständige Stelle bestätigt nach meinem Anruf das Zusammenlegen der 4 Klagen gegen den WDR zu einem Termin mit Ende offen Charakter.

An die Pressestelle des Gerichts wegen der unrichtiger Fallschilderung: 
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
auf der Internet Seite des OVG in der Terminvorschau T150301
 
wird mein Verfahren für den 12.03.2015 um 10:15 wie folgt angekündigt:
 
"Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: xxxxxx (VG Arnsberg, xxxx /13)
S. ./. Westdeutscher Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen zwei Leistungsbescheide des Beklagten, mit denen er für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2013 als Inhaber einer Wohnung zu Rundfunkbeiträgen herangezogen wurde. Er hält den neuen Rundfunkbeitragsstaats-vertrag für verfassungswidrig. Dieser trat gemäß der Bekanntmachung des 15. Staats-vertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 13. Dezember 2011 (GVBl. NRW Nr. 30 vom 16. Dezember 2011, S. 675) zum 1. Januar 2013 in Kraft. Nach dessen § 2 Abs. 1 ist im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Der Kläger meint, der Landes-gesetzgeber sei nicht zuständig gewesen, da es sich bei der Rundfunkabgabe um eine Steuer handele. Außerdem verstoße die Anknüpfung der Zahlungspflicht an das Inne-haben einer Wohnung gegen Grundrechte."
 
Die Darstellung:
 
"Der Kläger meint, der Landes-gesetzgeber sei nicht zuständig gewesen, da es sich bei der Rundfunkabgabe um eine Steuer handele."
 
ist nicht richtig, wird in dem Berufungsschreiben auf S.2 u.a. gerügt und verleitet nicht nur die Presse zur unkorrekten Wiedergabe der Sachverhalte. Es wird der Beitragsstatus der Rundfunkabgabe u.a. angegriffen.
 
Zitat:
Berufungsschreiben auf S.2:
"2.2. Auf Seite 11 in Zeile 1-3 führt das VG aus, dass die große Anzahl der Beitragspflichtigen und die fehlende Möglichkeit, sich der Beitragspflicht zu entziehen, keine Steuereigenschaft der Abgabe begründe.
 
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass überhaupt nicht vorgetragen wurde, dass die Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe eine Steuer sei. Vorgetragen wurde vielmehr, dass die Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe nicht mehr deutlich von einer Steuer zu unterscheiden sei, ohne dass sie selber eine Steuer ist."
 
Bitte um Berichtigung.
 
Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: querkopf am 11. März 2015, 14:47
gerade in der Rheinischen Post (Printausgabe) gelesen und auch online gefunden:

http://www.rp-online.de/panorama/fernsehen/klagewelle-wegen-rundfunkbeitrag-aid-1.4934999
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 11. März 2015, 17:35
Hallo zusammen,

ich freue mich einige von Euch morgen in Münster zu treffen.

Eine verlässliche Quelle hat mir das plötzliche Interesse der privaten TV Sender an der Bürgermeinung zugetragen. Es ist möglich, einige von ihnen am morgigen Berufungstag vor dem OVG Münster oder in der Verhandlung zu treffen. Seid für den Fall mit sichtbarem Infomaterial gut vorbereitet.

Ich frage mich insgeheim, wenn die priv. TV Sender an der Bürgermeinung zum Thema interessiert wären, hätten sie nicht bereits über die tausenden Klagen, die Bürgermeinung, die wir hier im Forum täglich erleben und die Manipulation zum Rundfunkbeitrag http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html ausgiebig berichtet?
 
Hätten sie nicht das weit und breit größte Forum zum Thema Rundfunkbeitrag, ö.-r. Sender/BS (GEZ) aufgesucht und auch über die Unterschriftenaktion http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion mit weit über 82.000 Unterschriften für eine Reform des ö.-r. Rundfunks berichtet? Mit Interesse und ein paar Minuten googlen findet man das doch recht schnell heraus.
 
Viele Grüße
Maxkraft24
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: abacap am 11. März 2015, 17:47
Ich kann leider aufgrund der Entfernung und beruflicher Einschränkung (ich muss arbeiten  :) )nicht dabei sein.Trotzdem werde ich Twitter, sowie das Forum im Auge behalten. Ich wünsche allen Klägern viel Erfolg und Kraft.
Nochmal vielen Dank an alle Kläger die (insbesondere Morgen) gegen ein großes Unrecht in Deutschland vor dem OVG klagen. Auch wenn das Urteil "negativ" ausgehen sollte, ist das ein Grund erst recht weiter zu machen!!!

Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: volkuhl am 11. März 2015, 17:58
...
Ich frage mich insgeheim, wenn die priv. TV Sender an der Bürgermeinung zum Thema interessiert wären, hätten sie nicht bereits über die tausenden Klagen, die Bürgermeinung, die wir hier im Forum täglich erleben und die Manipulation zum Rundfunkbeitrag http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html ausgiebig berichtet?
 
Hätten sie nicht das weit und breit größte Forum zum Thema Rundfunkbeitrag, ö.-r. Sender/BS (GEZ) aufgesucht und auch über die Unterschriftenaktion http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion mit weit über 82.000 Unterschriften für eine Reform des ö.-r. Rundfunks berichtet? Mit Interesse und ein paar Minuten googlen findet man das doch recht schnell heraus.
 ...
Das Interesse wird darin bestehen, dem gemeinen Glotzer mal wieder vorzuführen, dass jeder Widerstand zwecklos ist. Da sollten wir uns nichts vormachen.

Trotzdem auch von mir: Danke an die Kläger und nicht unterkriegen lassen!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 03:35
Bin dann schon mal ontour.

Was für eine Uhrzeit.

Wird wohl so etwas wie ein Sternmarsch nach Münster,

Mitstreiter kommen aus allen Richtungen 8)

Na dann bis gleich. ;)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Gast am 12. März 2015, 07:38
Auch von mir schonmal vorab ein herzliches Danke an die heutigen Kläger am OVG Münster.  :)

Viel Glück oder Erfolg zu wünschen klemme ich mir an dieser Stelle jedoch und wünsche stattdessen allen Klägern einen soweit wie notwendig weitestgehend klaren Kopf und den Zuschauern viel Spaß beim großen Kino - hoffentlich habt Ihr genug Popcorn dabei.  :laugh:
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 07:54
Popcorn mal sehen, aber Laptop :D
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: koppi1947 am 12. März 2015, 09:17
Könnte Dir meine Action-Camera zur verfügung stellen,kannst Du 2,5 Std aufzeichnen mit Ton.Nutze ich am Fahrrad mit zweitem Akku 5 Std. ;)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:04
Ich bin im Gerichtssaal und mein Laptop hat Empfang.

Darf aber während der Verhandlung nicht schreiben.

Vor dem Gericht musste ich durch die Kamerateams, filmten noch nicht

sondern sonnten sich nur.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:07
Kameramann vom WDR vorort, wird sicher gleich filmen, geh schon mal in Deckung.

Der Saal füllt sich.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:10
RA Bölck gibt Interview vor dem Saal, Mitstreiter geht lauschen ich halte die Stellung
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:15
Der Vertreter vom WDR wird sich verspäten.

Maxkraft und RA Bölck haben schon Platz genommen.

Nonverbale Kontaktaufnahme (einmal Winken durch den Saal)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: PersonX am 12. März 2015, 10:18
WDR filmt, die sind doch sicherlich nicht vor Ort um über einen Erfolg zu berichten. Oder doch? Oder wollen die vielleicht doch einem möglichen Auftrag nach Aufklärung nachkommen?

Aus Sicht von PersonX wollen die doch sicherlich nur zeigen, wie "aussichtslos" das würde auch vor diesem OVG, somit wäre klar wohin die Entscheidung gehen könnte. Seht her auch dieses OVG ... PersonX kann es schon sehen. Hoffen wir das Beste.

Gibt es noch andere Sender, welche filmen?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:22
Wie schön auch ein Mitstreiter aus Hamburg hat den Weg gefunden.

Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:24
Kamerateams von SAT 1, RTL, n-tv und WDR
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:29
So Kamerateams filmen nicht mehr.

Persönliches Hallo-sagen mit maxkraft und RA Bölck.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:37
Wo bleibt der Vertreter des WDR?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: revu am 12. März 2015, 10:40
schöner Live-Ticker. Viel Glück...
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Pepe am 12. März 2015, 10:44
Drücke euch die Daumen. Viel Glück!!!

Danke für den live Ticker!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:45
Es geht los.
3 Richter und 2 Ehrenamtliche.

1 Vereidigung davor
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:47
2 Klägerparteien sind da

WDR fehlt noch

kommt so eben rein
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:49
Lass mein Laptop mal an, schreibe mal weiter.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:52
Sachverhalt wird vom Berichterstatter vorgetragen.

Ist bundesweit, gleicher Inhalt (wer hätte was anderes erwartet)

Weder Fernseher, noch Radio

Verfassungswidrigkeit

Innenhaben einer Wohnung

GG
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 10:58
Steuerfrage

gegen GG

Gegen Nutzung entschieden

Verfassungswidrigkeit

Gesetzgebungskompetenz

Gutachten Degenhardt

abgegoltener Vorteil ist nicht definiert

alle Wohnungsinhaber sind zur Zahlung verpflichtet

Bisherige Gebührenregelung sei bislang ausreichend gewesen für die Finanzierung

Typisierung sei unzulässig
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 11:00
Vorlage vor Bundesverfassungsgericht wird gefordert,

bzw. Revision vor Bundesverwaltungsgericht
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: vmp am 12. März 2015, 11:04
Ich hoffe alle Beteiligten Kläger haben an ihre Clownsperücke und rote Nase gedacht, denn sie werden wieder die einzigen sein die das ernst nehmen.

In dem Sinne trotzdem: Viel Erfolg!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 11:06
Wenn Rechtssache nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden sollte,

bitte um

Zulassung der Revision

Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Grinsekatze am 12. März 2015, 11:08
Herzlichen Dank an Karlsruhe für die Live-Berichterstattung!  :)

Allen Klägern viel Erfolg!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 11:10
wenn ihr dazwischen schreibt, bin ich blockiert bzw. meine Beiträge verschwinden :-\
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 11:13
Die Vorsitzende Richterin fasst zusammen

(meiner Meinung nach im Sinne der Rundfunkanstalten)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 11:16
Gesetzlich bestimmte Raumeinheiten (was für ein Wort)

Wechsel Gerätebezug auf Raumeinheit problematisch?

2. Wohnung

Betriebsstättenabgabe

Nun Gelegenheit der Stellungnahme
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 11:23
RA Bölck

Gutachten Kirchhof

Verfassungsgrundsätze wurden nicht berücksichtigt

Voraussetzungen für die Erhebung eines Beitrages

Abgegrenzte Personengruppen sind notwendig

Kein individueller Vorteil

Abgabe erfasst nahezu alle Wohnenden

Kreis der Abgabepflichtigen muss abgegrenzt sein

Nicht beitragspflichtige .........(er spricht zu schnell)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 11:29
In einer Wohnung könnte man alles mögliche bebeitragen  (was für ein Wort)

Warum jetzt speziell den Rundfunkempfang?

Beiträge sind immer eingeschränkt.

(Er führt verschiedene Bsp. auf)

Es sind aber nie alle zu erfassen. (sonst ist es kein Beitrag)

verfassungsrechtliche Struktur des Beitrag ist definiert

Keine Grenzen sind erkennbar, da alle nun bebeitragt sind
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 11:40
Es muss immer 2 Kreise geben,

es muss eine Abgrenzung geben

Hier gibt es aber nur noch 1 Kreis

Die Anstalten senden den Rundfunk

Aber auch die willentliche Inanspruchnahme muss berücksichtigt werden

Jetzt ist nur noch das Innehaben der Wohnung ausschlaggebend

Einseitiges Verhalten der Rundfunkanstalten

Aktive willentliche Verhalten der Konsumenten

Wohnen und Arbeiten sind Grundbedürfnisse und dürfen nicht bebeitragt werden.

Nur derjenige, der einen Nutzen zieht, zahlt den Beitrag

Es muss aber auch nicht Nutzen ziehende geben, sonst ist es kein Beitrag

Konkrete Definition des Beitrages
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 11:53
Abgabetatbestnd kann nicht verhindert werden, außer obdachlos werden oder auswandern.

Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Rochus am 12. März 2015, 13:43
Und wie geht es weiter?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: René am 12. März 2015, 13:49
Wahrscheinlich hat man sie beim Tippen erwischt und es unterbunden.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: vmp am 12. März 2015, 13:54
Wahrscheinlich hat man sie beim Tippen erwischt und es unterbunden.

Gerade mal gegoogled: Anscheinend kann man trotz Androhung, den Saal verlassen zu müssen wenn man weiter mitschreibt, trotzdem einfach weiter machen. Sollte man tatsächlich rausgeworfen werden, sei dies wohl ein guter Revisionsgrund, weil es einen Ausschluss der Öffentlichkeit darstelle.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 13:57
Nicht erwischt, sondern AKKU leer.  ::)

Sitze jetzt im Zug nach Freiburg mit Stromanschluß.

Verhandlungsende war 12.20 Uhr

Die Richter zogen sich zur Beratung zurück.

Wollen heute noch das Urteil verkünden, bzw.

für die Kläger telefonisch erfragbar.

Habe noch einige Punkte, werde sie in Ruhe während der

Zugfahrt noch ergänzen (Wenn nicht gerade Funkloch)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: René am 12. März 2015, 14:16
DANKESCHÖN!

René
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Roggi am 12. März 2015, 14:38
Die Richter zogen sich zur Beratung zurück.
Klaro, es wird beraten, wie das vorgefertigte Urteil am besten zu den Argumenten in die richtige Reihenfolge gebracht wird.  >:(
Danke an Karlsruhe für den tollen Liveticker. :D
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: MrTNo am 12. März 2015, 14:40
@Roger: Das denke ich auch.

Bei mir hat sich der Richter erst gar keine Mühe gemacht. "Dann verkünde ich nun das Urteil", sprach er, und las von seinem Blatt das vorformulierte Urteil vor...
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Radio_Libertas am 12. März 2015, 14:43
Klaro, es wird beraten, wie das vorgefertigte Urteil am besten zu den Argumenten in die richtige Reihenfolge gebracht wird.  >:(

Nein, das macht schon der von den Sendern mitgelieferte Zufallsgenerator: "Urteile zum Rundfunkbeitrag im Schnellverfahren". Alles was die Richter noch  machen müssen, ist anstandshalber etwas warten und eine große Tasse Kaffee trinken...
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: GEiZ ist geil am 12. März 2015, 14:59
Zitat
Nein, das macht schon der von den Sendern mitgelieferte Zufallsgenerator:

Falsch, hier wird nichts dem Zufall überlassen! Es könnte ja ein Kläger gewinnen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Der_Heinrich am 12. März 2015, 15:00
Auch von mir vielen Dank für den Erfahrungsbericht.
Daß den Richtern sowas nicht zu peinlich wird, ist nur schwer nachzuvollziehen und wird in der Masse der nun genauso verhandelten Fälle hoffentlich auch noch ein Nachspiel haben.

Frage: Gab es denn auch diesmal keine Zwischenfragen und konnten die Vortragenden einfach vom Blatt ablesen?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: 2Xtreme am 12. März 2015, 15:04
http://www.halloherne.de/artikel/ovg-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-7259.htm
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Bürger am 12. März 2015, 15:12
...immer schön Tippel-Tappel-Tour ::)

Zitat
OVG: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Mit Urteilen vom Donnerstag (12.3.2015) hat der 2. Senat des Oberverwaltungs-Gerichts für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten. Die klageabweisenden Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Köln wurden damit bestätigt. Die Kläger hatten insbesondere geltend gemacht, dass der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag (RBStV), der seit dem 1. Januar 2013 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen darstellt, verfassungs­widrig sei.
[...]
Aus den vorstehenden Gründen sei eine Vorlage der Sachen an das Bundes­verfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht in Betracht gekommen.

Der Senat hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14
(I. Instanz: VG Arnsberg 8 K 3279/13 und 8 K 3353/13 und VG Köln 6 K 7543/13)
Quelle: http://www.halloherne.de/artikel/ovg-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-7259.htm

Danke an die Kläger und Rechtsbeistände!!!
...und weiter gutes Durchhalten!!

Gemeinsam knacken wir diese Nuss! ;D
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: badboy-72 am 12. März 2015, 15:21
Liest sich das so, dass nach dem Bundesverwaltungsgericht schluß ist weil die Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kommt?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Radio_Libertas am 12. März 2015, 15:22
...immer schön Tippel-Tappel-Tour ::)
Zitat
Aus den vorstehenden Gründen sei eine Vorlage der Sachen an das Bundes­verfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht in Betracht gekommen.
Der Senat hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Was Taktik ist. Man hofft, so die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht der Anzahl nach gering zu halten und hofft, dass den (privaten) Klägern finanziel die Puste ausgeht. Denn vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen, kostet.

Danke an die Kläger und Rechtsbeistände!!!
...und weiter gutes Durchhalten!!
Gemeinsam knacken wir diese Nuss! ;D

Insofern ganz wichtig, was Bürger hier sagt. Gemeinsam sind wir stark und über Spendenaktionen wird auch die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich sein.

Liest sich das so, dass nach dem Bundesverwaltungsgericht schluß ist weil die Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kommt?

Nein, das heißt, dass erst teuer vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden muss, bevor es ans Bundesverfassungsgericht weiter geht.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Bürger am 12. März 2015, 15:23
Liest sich das so, dass nach dem Bundesverwaltungsgericht schluß ist weil die Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kommt?
...spätestens dann wäre der Instanzenweg erschöpft und somit der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. So jedenfalls mein bescheidener Kenntnisstand ;)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: BruceWayne am 12. März 2015, 15:24
Das ist doch ein schlechter Witz. Wie stehen überhaupt die Chancen, dass es die Richter in Karlsruhe anders sehen als ihre Kollegen? Welche Argumente haben da überhaupt noch Wirkung, wenn sie auf taube Ohren stoßen?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: speedy777 am 12. März 2015, 15:27
Also ab zur nächsten Spendenaktion und weiter gehts.


Diese Rechtssprechung wird immer mehr zur Farce..... Unglaublich wie die die Bevölkerung für dumm verkaufen wollen und mit ihren gleichgeschalteten Urteilssprüchen verhöhnen!

Mich würde mal die persönliche Meinung von Anwalt Bölck interessieren und ob er sowas schonmal erlebt hat in seiner Laufbahn.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: René am 12. März 2015, 15:30
Es naht die Zeit des bedingungslosen zivilen Ungehorsams. Das ganze Konstrukt mutiert zu einer nie dagewesenen Farce.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: 2Xtreme am 12. März 2015, 15:32
Liest sich das so, dass nach dem Bundesverwaltungsgericht schluß ist weil die Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kommt?
...spätestens dann wäre der Instanzenweg erschöpft und somit der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. So jedenfalls mein bescheidener Kenntnisstand ;)

Entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht erst mal, ob die Verfassungsbeschwerde angenommen wird oder eben nicht oder wird es dann auf jeden Fall zu einem Verfahren kommen?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Bürger am 12. März 2015, 15:34
Das BVerfG entscheidet meines Wissens nach *immer*, ob eine Beschwerde die formalen Voraussetzungen erfüllt und überhaupt zur Verhandlung angenommen wird...

Edit:
Eine (erste?) Verfassungsbeschwerde i.Z. eines anderen Verfahrens wurde ja schon eingereicht... ;)
...ein bescheidener Satz, mit mglw. großer Tragweite ;)
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89627.html#msg89627
03.03.2015 "Die Verfassungsbeschwerde wurde heute eingereicht."
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: MrTNo am 12. März 2015, 15:40
Für den Fall, dass MaxKraft diese Klage weiter an das Bundesverwaltungsgericht tragen will, sollten wir hier alle zusammen an einem Strang ziehen.

Ich kündige an dieser Stelle öffentlich schon mal vorab meine finanzielle Unterstützung an, wenn er sich mit seinem RA dazu entscheidet, das durchzuziehen!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: 2Xtreme am 12. März 2015, 15:41
Ich finde erstaunlich, wie schnell das OVG Münster ein Urteil ausspricht. In so kurzer Zeit kann man sich mit den ganzen Argumenten doch kaum richtig auseinandergesetzt haben.

Ein weiteres Witz-Urteil...

Ich hoffe, MaxKraft macht weiter.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: badboy-72 am 12. März 2015, 15:42
Nein, das heißt, dass erst teuer vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden muss, bevor es ans Bundesverfassungsgericht weiter geht.

Mich interessiert mal, was ist teuer? 1000€, 2000€? und was hat es gekostet vor dem OVG?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Knax am 12. März 2015, 15:51
Für den Fall, dass MaxKraft diese Klage weiter an das Bundesverwaltungsgericht tragen will, sollten wir hier alle zusammen an einem Strang ziehen.

Ich kündige an dieser Stelle öffentlich schon mal vorab meine finanzielle Unterstützung an, wenn er sich mit seinem RA dazu entscheidet, das durchzuziehen!

Richtig. Meine finanzielle Unterstützung hat er auch. Das Ding muss durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Es führt kein Weg daran vorbei.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: USER9000 am 12. März 2015, 15:55
...Wie stehen überhaupt die Chancen, dass es die Richter in Karlsruhe anders sehen als ihre Kollegen? ...

http://www.freiewelt.net/nachricht/bundestag-will-mehr-macht-ueber-verfassungsrichter-10027956/

Wie würdest Du die Chancen einschätzen wenn ein Mitglied des Bundeswahlausschusses, welcher u.a. für die Wahl der Verfassungsrichter zuständig ist, Thomas Oppermann heisst und erst kürzlich in den ZDF Fernsehrat gewählt wurde um die staatsferne der Rundfunkanstalten zu reduzieren ?

http://www.tagesspiegel.de/medien/oeffentlich-rechtliche-aufsichtsgremien-spd-fraktionschef-oppermann-im-zdf-fernsehrat-vertraegt-sich-das-mit-der-staatsferne/10159964.html

Klingelts ?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Wombat am 12. März 2015, 16:04
Ich denke man muss zu gegegebener Zeit darüber nachdenken, den Druck auf Justiz, Politik und Medien drastisch zu erhöhen:

- Art. 20 Abs. 4 GG
- ***
- Hans und Sophie Scholl u. d. vielen anderen Widerstandskämpfer


***Edit "Bürger":
Andeutungen entfernt. Mit der Bitte um Achtsamkeit und zukünftige Berücksichtigung. Siehe PN.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: BruceWayne am 12. März 2015, 16:09
Zitat
Wie würdest Du die Chancen einschätzen wenn ein Mitglied des Bundeswahlausschusses, welcher u.a. für die Wahl der Verfassungsrichter zuständig ist, Thomas Oppermann heisst und erst kürzlich in den ZDF Fernsehrat gewählt wurde um die staatsferne der Rundfunkanstalten zu reduzieren ?

Man sowas macht einen nur noch wütend. Wo bleibt die viel zitierte Gewaltenteilung?  >:(
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: MrTNo am 12. März 2015, 16:13
Ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass dies nur noch politisch zu lösen sein wird. Zweigleisig muss man vorgehen: Einerseits muss der Rechtsweg weitergegangen werden, andererseits sollte jedem, der gegen dieses System ist, die Hand abfallen, wenn er / sie noch einmal die Altparteien auf einem Wahlzettel ankreuzt, egal was sie versprechen!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: anGEZeckter... am 12. März 2015, 16:56
Im Deutschlandfunk, in den Nachrichten, wurde auch gleich darüber berichtet.... :(
Ich werde ebenfalls finanziell unterstützen wenn dieser Weg weiter gegangen wird!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Knax am 12. März 2015, 17:02
Ich kann nicht so ganz verstehen, wie überhaupt über die Verfassungskonformität entschieden werden kann, wenn noch nicht einmal feststeht, was unter dem vom Verfassungsgericht geprägten Begriff der "Grundversorgung" überhaupt zu verstehen ist.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: LeckGEZ am 12. März 2015, 17:58
Es ist definitiv eine bodenlose Sauerei was uns die Verwaltungsgerichte weiss machen wollen. Für mich riecht das schon ganz stark nach Bestechung mittels Rundfunkbeiträgen! Wenn jetzt so ein ZDF Fernsehrats-Politiker über die nächsten Bundesverfassungsrichter bestimmt, dann verstehe ich die Salamitaktik. Je mehr Verzug desto mehr Beitrags-treue Richter.

MaxKraft24, Du hast auch meine finanzielle Unterstützung. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht nur eine unbedeutende Durchgangsstation mit Abwimmelcharakter ist.

Es stinkt gewaltig in Fernsehland!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Kurt am 12. März 2015, 18:02
gefrustetes Kopfschütteln  :'(

@maxkraft24: auch ich habe wenigstens !!! 17,98 Teuronen für Dich - bzw. "unsere" Sache übrig

Gruß
Kurt
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: abacap am 12. März 2015, 18:18
Hallo liebe Mitstreiter,

wer hat anderes erwartet?  Wenigstens ist jetzt der Weg zur nächsten Instanz offen. Dieser Weg muss um Himmelswillen gegangen werden!Ich hoffe Maxkraft24 hat die Kraft und die Nerven das mit RA Bölck weiter zu machen. Unterstützung kommt finanziell natürlich auch von mir!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 12. März 2015, 18:24
Mal was Schönes im ganzen Elend.

Sitze noch im Zug nach Freiburg und habe Sicht auf einen wunderbaren

Sonnenuntergang, einfach toll. :D
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Totalverweigerer am 12. März 2015, 18:25
Zitat
Die Schreckensjahre der nationalsozialistischen Herrschaft haben dazu geführt, dass unsere gesamte Justiz, mit nur wenigen Ausnahmen korrumpiert wurde, bis kein bisschen Ethos oder Rechtsempfinden übrig blieb.

(Nicole  Joens: Korrupte Medienmacht. Wege aus dem Sumpf. <S.33>)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. März 2015, 18:28
Die Spendenaktion geht weiter.

Wir brauchen aber mehr Klagen bis ganz oben und andere Argumente.

Europarecht ist sehr wichtig.

Mit "Es ist nicht Beitrag" wurde viel gesagt, aber wichtiger ist die Abgrenzung von der Steuer.

Die alte "Gebühr" war weder Gebühr noch Beitrag, und galt als rechtmäßig, weil sie von einer Steuer
abzugrenzen war.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: ohmanoman am 12. März 2015, 19:13
Na, die halten aber zusammen, die Politiker, Richter, einige Zeitungen, Verbraucherzentrale (noch ne Idee? :angel:). Ich werde mal versuchen im Golf Club einzutreten! 8)
Der ÖRR jubelt und belullt sich ein. :o

ICH LEIDE AN GEDANKENKREBS WENN ICH DAS ALLES LESE!

Können wir Verweigerer nicht auch zusammen halten? Ich spende auch weiter!!!! ;) ;) ;) ;)
Ohohoh......
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: ohmanoman am 12. März 2015, 19:19
Ich habe mir Gedanken gemacht, warum der BS alle, oder die, von denen sie die Adresse zugespielt
bekommen haben, mit dem Schreiben „Einfach für alle“ auf postalischen Weg informiert haben und nicht über die ÖRR Sender. Das wäre doch billiger gewesen. Die ganzen Postbeiträge hätten sie sich doch gespart!
Zum Beispiel ein Spott in eigener Sache, wie: Liebe Zuschauer, bitte zahlen sie ab den 01.01.2013 einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 € für das innehaben einer Wohnung, weil wir nicht mehr
pro Empfangsgerät abrechnen sondern pro Raumeinheit blablablabla …....

MICH hätten sie damit NICHT erreicht, weil ich und auch noch einige andere Menschen den
Mist nicht ansehen (weil kein Empfangsgerät)!
Sie mussten den  postalischen Weg nehmen, weil es sonst Niemand erfahren hätte!!

Oder:
Liebe Zuschauer, wir haben 60.000 Mahnungen rausgeschickt, vielleicht ist Ihr Nachbar dabei?
Bitte informieren Sie ihn doch bitte, falls er kein Rundfunkgerät sein eigen nennt. Vielen Dank blablabal....

Verdammt, haben die alle die Wirtschaftskunde in der Schule geschwänzt?

ZB. Der Lehrer: „Ab heute gibt es jeden Tag einen Apfel für euch und der kostet 1 €, weil er gesund ist!“ Liselotte: „ich mag aber keine Äpfel!“ Lehrer: „Warum denn nicht, der ist doch gesund!“ Lieselotte etwas schüchtern: „Ich bekomme von Äpfel Blähungen und das tut weh!“ Lehrer: „Du musst ihn ja nicht essen, wenn du nicht willst, aber den 1 € musst du aber zahlen!“ Liselotte: „Warum?“ Lehrer: „Weil ich dir den doch anbiete!“ Lieselotte: „Warum?“ Lehrer: „Das erklärt dir der Matte – Lehrer!!!!“

Ohmanoman :-X
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: dimon am 12. März 2015, 19:36
Ab zu nächsten Spendeaktion (#)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: zuwider am 12. März 2015, 19:43
Ich hoffe ebenfalls, Maxkraft24 hat die Kraft und die Nerven das mit RA Bölck weiter zu machen.

...natürlich wird dann fleißig weitergespendet!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: steilkueste am 12. März 2015, 20:01
Die alte "Gebühr" war weder Gebühr noch Beitrag, und galt als rechtmäßig, weil sie von einer Steuer
abzugrenzen war.

Wieso sollte die "alte Gebühr" kein Beitrag sein? Ich finde sogar, sie ist das Musterbeispiel eines Beitrages (ähnlich wie ein Vereinsbeitrag): beim alten Verfahren hat man sein Gerät angemeldet und ist somit Mitglied in der Gemeinschaft der Beitragszahler geworden. Wie in einem Fitnesstudio hat man den Beitrag auch dann weitergezahlt, wenn man das Gerät nicht genutzt hat. Beiträge waren erst nicht mehr fällig, wenn man sich abgemeldet hat. Anknüpfungspunkt für die Zahlung des Beitrages war eine bestehende Anmeldung. Die Anmeldung steht im Zusammenhang mit einer möglichen Nutzung des Rundfunks. Also 100% Beitrag meiner Meinung nach.

Das neue Verfahren ist kein Beitrag, da die "Zwangsanmeldung" in keinem kausalen Zusammenhang mit der Rundfunknutzung steht, sondern wie eine Steuer willkürlich und unausweichlich erfolgt, also eine für eine Steuer typische Zwangsfinanzierung durch die Allgemeinheit.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Gast am 12. März 2015, 20:02
Wie kann ein Anwalt, der sich nicht nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte bezahlen lässt, derartig auf "Beitrag" rumhacken, dass es jedes Gericht abweisen muss?
Denn kein einziger Rundfunkbeitrag verstößt auch nur im Ansatz gegen das GG!

Auch das Innehaben einer Wohnung und dies an die Abgabe zu koppeln, ist nicht verfassungswidrig!

Es verstößt nur gegen die Menschenrechte ;D

Und somit wäre man auf Augenhöhe mit der EU!
Das in der Schweiz 2018 einzuführende und beschlossene Modell sieht die Abgabe auch pro Wohneinheit vor.
Jedoch mit einer Ausstiegsklausel und dies muss doch in D auch möglich sein.
Der Ansatz "Abgabe oder Obdachlosigkeit" ist dann als zielführender anzusehen, denn die EU-Charta verlangt ja, die Obdachlosigkeit zu vermindern und nicht zu erweitern! ;)
Und diese Charta hat D ja mitunterzeichnet! (#)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Manso am 12. März 2015, 20:06
Ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass dies nur noch politisch zu lösen sein wird.
Das möchte ich bezweifeln, da Konzerne, Lobbyisten, Medien, Banken und eben auch die Rundfunkanstalten mächtiger sind als die Politik, so traurig das auch ist:
https://youtu.be/rzv4uSNzpgs?t=18s

Wir müssen von Art 146 GG Gebrauch machen, bzw. hätten wir schon sehr lange machen müssen.

In diesem Sinne hoffe ich auch, dass Maxkraft und Bölck weiter machen.
Wenn die Presse, die heute anwesend war darüber berichtet hat, stellt hier auch bitte mal Links zu den Beiträgen rein.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Blitzbirne am 12. März 2015, 20:07
Ich denke, die Brisanz des Themas ist dem Großteil der Bevölkerung noch nicht klar genug. Wir tummeln uns hier im Forum und sind mit Aktionsständen an Wochendenden präsent. Aber es reicht nicht! Wir müssen die (noch) unabhängigen Medien auf unsere Seite holen und das korrupte(?) System aufdecken! Die Bevölkerung soll erschrecken vor dem, was die Justiz uns da vorträgt! Erst wenn jeder einzelne Bürger merkt, dass man ihm jeden Monat in die Tasche greifft und 17,98€ rausholt und er sich nicht dagegen wehren kann/darf, wird die Aufmerksamkeit größer und der Druck auf die Gerichtbarkeit größer.

Wie kommen wir dahin? Lokalzeitungen? Lokalradio? Werbebanner im Internet auf prominenten Interneitseiten? Große bundesweite Werbeplakate? Die Bürger sollen täglich sehen, welchen Krieg die öR führen wollen... das wird viiiiieeeele zum Umdenken anregen!

Wir Deutschen sind halt manchmal zu gehorsam dem Staat gegenüber und vertrauen darauf, dass alles seine Richtigkeit hat. Das war schon vor 60 Jahren so: Wurde befohlen, den Nachbarn anzuzeigen, wenn der Juden beherbergte, so hat man es halt getan, obwohl man bis dato in bester Freundschaft miteinander gelebt hat. Es wurde ja von der Obrigkeit angeordnet. Was dann passierte, ist jedem bekannt. Also: Wir können noch so humane Grundgesetze haben, wenn der Staat sich durch die Gerichtbarkeit und seine "Staatsferne" über die Grundrechte hinweg setzt, sind es leere Worte und der Bürger sollte selbst erkennen, was Gut und was Böse ist und entsprechend handeln.

Auch von mir kann finanz. Unterstützung erwartet werden. Kann man ein Sammelkonto auf Paypal oder einer ähnlichen Plattform ohne horende Gebühren einrichten?

Leute, der Tag wird kommen! Die Frage ist nicht ob, sondern wann! Gemeinsam statt einsam!

PS: Ich muss hier nochmal anmerken, dass mir ein ungeheurer Zusammenhalt in diesem Forum aufgefallen ist. Trotz einer miesen Grundstimmung den Parasiten der Gesellschaft (*hGuEsZt*) gegenüber werden mittlerweile verzweifelte Mitstreiter weder beschimpft noch bewertet, sondern ermutigt und zum Durchhalten bewegt. Weiter so im Kampf gegen den Endgegner!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 12. März 2015, 20:14
Hallo Ihr Lieben,

großen Dank an dich Karlsruhe für den wunderbaren Live-Ticker während der Verhandlung.
Auch die körperliche Präsenz von anderen Forumsmitgliedern, den anderen Betroffenen im Gerichtsaal sowie der Zuspruch aus dem Forum ist enorm wichtig und gibt Rückhalt gegen das  Abkassieren von uns Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme. Nur gemeinsam sind wir stark und können den Weg weiter verfolgen. Wir lassen uns nicht durch eine aufgedrängte, mehrfach redundante und nicht gerade vertrauensvolle, 21 Millionen € pro Tag teure Überangebot-Option für Information und Unterhaltung kleinbekommen.

Bevor ich euch noch ein paar weitere Ergänzungen zu dem bereits vorgetragenem Geschehen mache, ein paar Eindrücke zum Auftakt der Verhandlung:

Am Gerichtsgebäude angekommen traf ich auf eine ca. zehn Mann starke Gruppe inkl. des Herrn Rechtsanwalt Bölck und einiger Presse/TV (RTL/WDR/…) Leute mit denen wir uns ebenfalls kurz unterhalten haben.

Nachdem wir durch die Sicherheitskontrollen wie am Flughafen und anschließendem kurzem Interview mit Herrn Bölck durch waren, nahmen wir im Saal neben dem anderen Mitkläger mit Rechtsanwalt am "Verhandlungstisch" Platz.

Meine Gerichtsmappe
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Klagen/maxkraft24/20150312_Gerichtsmappe.jpg)

legte ich vor mir auf den Tisch ab. Die Presse/TV Leute gingen sogleich in Stellung und machte Minutenlang von uns, dem Saal und der Gerichtsmappe Aufnahmen. Die Gerichtsmappe schien die Presse/TV sichtlich zu interessieren (:)) da Sie sogar davon mehrere Nahaufnahmen gemacht haben. Möglicherweise taucht das Bild in den Nachrichten mit auf, soweit es nicht wie bisher in solchen Fällen wie von Zauberhand wegzensiert wird. Warten wir es ab.

Die weiteren Eindrücke und Informationen folgen bald. Vorerst muss ich was gegen den großen Hunger unternehmen.

Bis bald und viele Grüße
Maxkraft

Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Kurt am 12. März 2015, 20:23
http://www.heise.de/tp/news/OVG-Muenster-Klagen-gegen-Rundfunkbeitrag-abgewiesen-2573833.html

http://www.digitalfernsehen.de/Rundfunkbeitrag-OVG-Muenster-weist-Klagen-ab.125716.0.html

http://www.mz-web.de/medien/pauschale-erhebung-verfassungsgemaess-oberverwaltungsgericht-bestaetigt-rundfunkbeitrag,26557340,30106242.html

http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_berichte/Urteil-Gericht-bestaetigt-Rundfunkbeitrag;art29854,

http://www.rundschau-online.de/aus-aller-welt/gebuehren-fuer-radio-und-tv-gericht-bestaetigt-rundfunkbeitrag,15184900,30106398.html
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: René am 12. März 2015, 20:30
Als ich die Argumentation gelesen hatte, spürte ich bereits innerlich, dass die Klagen abgeschmettert werden. Bereits frühere Klagen monierten dieselben Punkte und mit jeder weiteren Farce, Entschuldigung, mit jedem neuen Gerichtsbeschluss, der nichts anders macht, als das nachzulabern, was andere davor verbockt haben, wird es für die Richter leichter, in diesem Mainstream zu bleiben.

Aus diesem Grund ist es egal, wie das Kind heißt: Gebühr, Beitrag, Schutzgeld, Zwangsentgelt usw. – solange die Gerichte weiter entscheiden, das sei alles konform mit dem Grundgesetz und sonstigen anderen Gesetzen und Verordnungen, wird sich so schnell nichts ändern. Daher sollte man an einer anderen Stelle ansetzen, die mir bei allen bisher geführten Verhandlungen fehlt:

»Brauchen wir als Gesellschaft diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ist dieser so wichtig, dass er von der Gemeinschaft – auch von nicht Konsumenten und sogar Ablehnern – zu finanzieren ist?«

Der Beweis dafür, dass wir diesen ÖRR brauchen, hat bisher niemand erbracht. Alles sind entweder Behauptungen oder Ansichten aus der Mitte der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts.

Wenn es uns gelänge, die fehlende Notwendigkeit dieses ÖRR zu beweisen bzw. der Gegenseite gelingt es nicht, diese Notwendigkeit mit Fakten zu untermauern, dann ist das System nicht notwendig. Damit entfällt automatisch die Notwendigkeit, es am Leben durch Zwang zu erhalten – gleichgültig wie das Kind heißt oder ob gegen das GG verstößt.

Daran sollten wir arbeiten.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Blitzbirne am 12. März 2015, 20:33
Wenn es um den vermeintlichen "Erfolg" der öR geht, dann sind die Medien schnell dabei, es rauszuposaunen und sich auf die Schulter zu klopfen... Jetzt sollte man exakt diese Redaktionen anschreiben und einen Artikel im gleichen Ausmaß über die Missstimmung gegenüber den öR und den Eingriff in die Grundrechte der Bürger fordern!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Blitzbirne am 12. März 2015, 20:42
könnte man in einem derartigen Prozess nicht auch Schäubles Gutachter als Zeugen hinzuziehen? Die haben sicher auch noch einiges klarzustellen...
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Uwe am 12. März 2015, 21:54
"- Gutachter wehren sich gegen Kritik aus der Politik"

Widerspruch der Wissenschaft: Die Autoren des brisanten Gutachtens zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wehren sich gegen die Vorwürfe aus den Reihen der Politik und Senderanstalten.


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13449.0.html
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Roggi am 12. März 2015, 22:25
Und wieder mal ein tolles Fundstück eines Mitgründers der runden Tische sowie Mitstreiter der Infostände:
Das Urteil vom 20.März 2015, obwohl heute erst der 12. März 2015 ist, präsentiert auf ovg/nrw.de:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php
Im Link wird jedoch das korrekte Datum verwendet.
Falls es verschwindet, ein Screenshot als Anhang, bitte Freischaltung abwarten
(http://d:\GEZ\Schirmfoto_2015-03-12_101858 12.03.2015 OVG Münster.jpg)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: LeckGEZ am 12. März 2015, 22:56
Wenn ich die Begründung der Kammer vom OVG lese, liesst sich das wie eine Werbebroschüre der Landesrundfunkanstalten. Ich frage mich warum das OVG Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat, da nicht eine positive Silbe für ein winziges, klitze-kleines Argument der Kläger zu lesen ist.

Politik&ÖRR&Verwaltungsgerichte: Ihr macht Euch damit keinen Gefallen. Sollte nach vielen Jahren nur das Bundesverfassungsgericht feststellen das es mörderisch stinkt im Rundfunkland, dann habt ihr alle Glaubwürdigkeit restlos verloren. Wie können alle Gerichte der unteren Ebenen unisono aus Hochglanzbroschüren der ÖRR zitieren ohne sich inhaltlich mit den Argumenten der Kläger zu befassen? Das ist Rechtsbeugung auf höchsten Filzlevel! Damit machen sich ganze Hierarchien von Gerichten unglaubwürdig und das bleibt dann nicht nur an den Rundfunkurteilen haften.

Hier scheint mit politischen Zwang ein Rundfunksystem aufrecht erhalten zu werden, dessen Erhaltung mehr permanenten Schaden in der Gesellschaft bewirkt als dessen Abwicklung.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 12. März 2015, 23:24
Hallo Ihr Lieben,

großen Dank an dich Karlsruhe für den wunderbaren Live-Ticker während der Verhandlung.
Auch die körperliche Präsenz von anderen Forumsmitgliedern, den anderen Betroffenen im Gerichtsaal sowie der Zuspruch aus dem Forum ist enorm wichtig und gibt Rückhalt gegen das  Abkassieren von uns Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme. Nur gemeinsam sind wir stark und können den Weg weiter verfolgen. Wir lassen uns nicht durch eine aufgedrängte, mehrfach redundante und nicht gerade vertrauensvolle, 21 Millionen € pro Tag teure Überangebot-Option für Information und Unterhaltung kleinbekommen.

Bevor ich euch noch ein paar weitere Ergänzungen zu dem bereits vorgetragenem Geschehen mache, ein paar Eindrücke zum Auftakt der Verhandlung:

Am Gerichtsgebäude angekommen traf ich auf eine ca. zehn Mann starke Gruppe inkl. des Herrn Rechtsanwalt Bölck und einiger Presse/TV (RTL/WDR/…) Leute mit denen wir uns ebenfalls kurz unterhalten haben.

Nachdem wir durch die Sicherheitskontrollen wie am Flughafen und anschließendem kurzem Interview mit Herrn Bölck durch waren, nahmen wir im Saal neben dem anderen Mitkläger mit Rechtsanwalt am "Verhandlungstisch" Platz.

Meine Gerichtsmappe
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Klagen/maxkraft24/20150312_Gerichtsmappe.jpg)

legte ich vor mir auf den Tisch ab. Die Presse/TV Leute gingen sogleich in Stellung und machte Minutenlang von uns, dem Saal und der Gerichtsmappe Aufnahmen. Die Gerichtsmappe schien die Presse/TV sichtlich zu interessieren (:)) da Sie sogar davon mehrere Nahaufnahmen gemacht haben. Möglicherweise taucht das Bild in den Nachrichten mit auf, soweit es nicht wie bisher in solchen Fällen wie von Zauberhand wegzensiert wird. Warten wir es ab.

Die weiteren Eindrücke und Informationen folgen bald. Vorerst muss ich was gegen den großen Hunger unternehmen.

Bis bald und viele Grüße
Maxkraft



Teil 2:

Am Anfang folgte eine recht gute Zusammenfassung des Sprechers des Senats in dem einige wichtige Punkte der Berufungsklage kurz angesprochen wurden.

Die erneut sehr fundierte und engagierte Begründung von Herrn Bölck mit konkreten Belegen der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags und des Landeszustimmungsgesetzes zum RBStV, anhand ergangener Urteile des Bundesverfassungsgerichts, nahm gebührende Zeit in Anspruch. Ich hatte vielfach den Eindruck, welches sich in etwa so beschreiben lässt:

Rede nur ruhig weiter, wir haben bereits unsere Meinung längst gefällt. Wir warten nur so lange, bis du mit dem Vorbringen der Argumente durch bist.

Deutlicher als es der Herr Rechtsanwalt Bölck die Verstöße gegen die Verfassung und die entsprechenden höchstrichterlichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorgetragen hat, kann man es kaum vorbringen.

Nach nur ca. 1 Std. und 45 Min. "Bedenkzeit" kam schon das bereits bekannte Urteil.

Entgegen dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.msg87017.html#msg87017) mit der bindenden Festlegung der fehlenden Gegenleistung und dem fehlenden Leistungsaustausch spricht das OVG Münster dennoch von einer Gegenleistung, obwohl es für die Nichtnutzer der ö.-r. Programme eine gegen den Willen gerichtete Nötigung ist.

Das OVG hält an der veralteten Typisierung fest. Veraltet wegen der nicht mehr heute vorhandenen 1 zu 1 Beziehung von ausschließlichen ö.-r. Programmen und den Empfangsgeräten, die willentlich für diese Programme angeschafft wurden. Die Nutzung der heutigen Multifunktionsgeräte ist vielfältig und nicht auf die einzige ö.-r. Option beschränkt. Die Multifunktionsbildschirme werden für Präsentationen, zum Ansehen von priv. Fotos/Filmen, Filmen auf Abruf oder als Bildschirm für DVD/Blu-ray, andere Recorder und Spielkonsolen, YouTube und Internetinhalte sowie Internetradio, Auslandssender und die priv. TV und priv. Pay-TV verwendet. Wo ist hier der konkrete Zusammenhang mit den ö.-r. Programmen? Ich sehe keinen. Wie kann man von einer "Gegenleistung" für gegen den Willen aufgedrängte Programme als Richter eines OVGs sprechen?

Den Richtern muss die Willkür voll bewusst sein und soll beim Verlesen des Urteils lt. Aussagen der Anwesenden von den Gesichter abzulesen gewesen sein.

Was ist die Taktik? Hier stimme ich mit Radio_Libertas vollkommen überein:

"Man hofft, so die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht der Anzahl nach gering zu halten und hofft, dass den (privaten) Klägern finanziell die Puste ausgeht."
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: vmp am 12. März 2015, 23:35
Wenn es das Ziel wäre, die Klagen vor dem BVerfG gering zu halten, wäre es doch sinnvoller eine Welle Klagen durchzulassen und andere Verfahren bis zur Entscheidung ruhend zu stellen.
Was soll denn der Käse, dass die anfangen jedes Gericht mit unseren Anliegen zu nerven, obwohl sie genau wissen, dass die Entscheidung sowieso vom BVerfG gefällt werden muss.

Das komplette Instanzensystem erscheint mir dahingehend in diesem Falle absolut unverständlich umständlich. Ich meine, wenn die Gerichte wissen, dass es nur in höchster Instanz geklärt werden kann, wieso muss man dann trotzdem die kompletten Instanzen beschreiten? Absolute Geld- und Zeitverschwendung, sowohl für die Kläger, als auch für die Richter.
Selbstverständlich muss es eine Ordnung geben und man kann nicht mit jedem Anliegen direkt zum BVerfG durchgelassen werden, aber bei so vielen Klagen in diesem Sachverhalt, ist es unausweichlich dass diese Sache dort eh hinkommt und alle anderen Instanzen werden sinnlos belagert.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 12. März 2015, 23:47
Mehr Zeit bis zur echten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet einfach mehr Geld.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: TVfrei am 12. März 2015, 23:54
Ein Augenzeuge übermittelt seinen Kommentar zur heutigen Sitzung, die dem Forum noch zu später Stunde weitergeleitet sei.

Zitat
Eine weitere Tiefstunde der deutschen Justiz präsentiert heute das Oberverwaltungsgericht NRW mit seiner Abweisung der Berufung. Die Sitzung begann zunächst mit Verspätung, da die beiden Vertreter des WDR verspätet aus Köln angereist sind (!). Von den drei hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Richtern beginnt der Berichterstatter Dr. Maske mit einer kurzen Zusammenfassung der Klagepunkte, die in der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags konvergieren. Dann stellt die vorsitzende Richterin Brauer nochmals die wesentliche Punkte zusammen (Gesetzgebungkompetenz der Länder, die Frage, ob die Empfangsmöglichkeit eine Gegenleistung darstelle, die Zulässigkeit der Typisierung, schließlich die Bemerkung, dass der Wechsel des Anknüpfungspunktes von der Geräteabhängigkeit zu Raumeinheiten als eine Reaktion auf Vollzugsdefizite zu werten sei). Das macht alles noch einen sachlichen Eindruck und lässt daran denken, dass sich die Richter mit den Argumenten auseinandergesetzt hätten. Dann folgt ein brillantes Plädoyer von Rechtsanwalt Bölck, der anschaulich vorführt, wie der derzeitige Rundfunkbeitrag nicht den abgaberechtlichen Erfordernissen einer Beitragserhebung entspricht. Die Ausführungen sind so einleuchtend und anschaulich dargelegt, dass eigentlich alle Anwesenden im Gerichtsaal davon überzeugt sein müssten. Die kurze Entgegnung des WDR-Vertreters (ein Roland Boysen?) fällt äußerst schwach aus, er bemerkt, dass statistisch von einer flächendeckenden Erreichbarkeit des Rundfunkangebots von annähernd 100% auszugehen sei (war aber gar nicht Thema der Klage), bemerkt dann noch, dass auch wenn man kein Fahrrad fährt, dennoch für den Ausbau der Fahrradwege aufkommen muss (gibt es jetzt bald einen Fahrradbeitrag einfach für alle?) und schließt mit der Bemerkung, dass "er persönlich" die neue Regelung gerecht finde und es auch gut funktioniere. Hinterläßt einen sehr unprofessionellen Eindruck. Dann nimmt das Gericht die Klaganträge auf und kündigt an, sich zur Beratung auf unbestimmte Zeit zurück zu ziehen. RA Bölck fragt überrascht, ob denn bereits heute mit einer Urteilverkündung zu rechnen sei. Die vorsitzende Richterin bejaht, aber mann könne keinen Zeitpunkt nennen. Der Gerichtssaal leert sich daraufhin weitgehend. Nur wenige verbleiben im Saal mit persönlichen Gesprächen. Dann nach ca. einer Stunde (gegen 13:30) kommt das überraschende kurze Schlussstück. Die Gerichtsprotokollantin betritt den Saal und kündigt an, dass es nun zur Urteilsverkündung komme. Die fünf Richter betreten den Saal, die Vorsitzende verliest die Zurückweisung der Berufung, aber zugleich die Zulassung der Revision. Beim Verlesen des Urteils scheinen alle fünf eigentümlich beklommen, sie scheinen die wenigen Anwesenden (Kläger, RA und Gäste) kaum anzusehen, sondern eher unsicher zu Boden oder zur Seite schauend, fast hat man den Eindruck, dass es Ihnen peinlich sei, was sie dort von sich geben, da sie überhaupt nicht auf die vorgebrachten Argumente eingehen. Die Urteilsverkündung ist eine beschämende Darbietung, eine Kombination aus intellektueller Trägheit und Feigheit. Eine Tiefstunde der Justiz!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 13. März 2015, 00:04
Schaut euch genau das Video an:

(http://www.sat1nrw.de/wp-content/themes/sat1nrw/build/img/header_logo.png)

Muss der Rundfunkbeitrag weg?
Mehrere Bürger klagen gegen die Fernsehgebühr


Nachdem die Klage gegen den Rundfunkbeitrag in Köln und Arnsberg abgelehnt wurde, soll heute das Oberverwaltungsgericht Münster über den Fall entscheiden.

Mit Abstimmung:
SIND DIE 215,76 EURO JAHRESBEITRAG FÜR EUCH GERECHTFERTIGT ODER MUSS DAS ABGESCHAFFT WERDEN?

weiterlesen auf:

http://www.sat1nrw.de/aktuell/muss-der-rundfunkbeitrag-weg-118201/

Video:

https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542

Es wird bewusst auf die Mappe gezoomt. Danke SAT1!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Unterstützer am 13. März 2015, 00:34
Ja, sehr interessant. So bekommt das Thema endlich etwas mehr Fahrt und der Druck auf den örR steigt.
War da nur ein TV-Team im Saal?
Auf jeden Fall vielen Dank für Dein und Herrn Bölcks Engagement. Ich hoffe Du machst weiter. Meine Unterstützung gibt es weiterhin.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: zwanglos am 13. März 2015, 00:48

Zitat
Beim Verlesen des Urteils scheinen alle fünf eigentümlich beklommen, sie scheinen die wenigen Anwesenden (Kläger, RA und Gäste) kaum anzusehen, sondern eher unsicher zu Boden oder zur Seite schauend, fast hat man den Eindruck, dass es Ihnen peinlich sei, was sie dort von sich geben, da sie überhaupt nicht auf die vorgebrachten Argumente eingehen.

Es ist auch peinlich! Ablehnung im Schnelldurchgang! Was lag da denn schon in der Schublade ...?

Die Experten des Finanzministeriums haben schon ganz gute Begründungen geliefert, warum der ÖRR in seiner derzeitigen Form nicht mehr nötig ist. Leider tendieren Organisationen immer dazu, sich selbst am Leben zu erhalten, selbst wenn der ursprüngliche Organisationszweck schon weggefallen ist. Wer hat den Mut, eine Systemänderung durchzusetzen? Es profitieren zu viele Mächtige von diesem System.

Der politische Druck muss sich erhöhen. Vielleicht müssten sich alle Unterzeichner der Unterschriftenliste zu einer Plattform zusammenschließen, die klar sagt: "Diese 90.000 (steigende Zahl) Wähler werden in Zukunft nur einer Partei ihre Stimme geben, die gewillt ist, den ÖRR in unserem Sinn zu reformieren." Der demokratische Druck muss spürbar werden. Bei 700.000 Zwangseintreibungsverfahren und 15 Mio Mahnbriefen, muss das Potential der Zwangsbeitragsgegner noch viel größer sein. Irgendwie müssen wir es schaffen, diese Masse der Ausgebeuteten zu mobilisieren.

Auf allen Ebenen weitermachen! Maxkraft24, ich bin auch wieder dabei, wenn Du in die nächste Instanz gehst!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Mork vom Ork am 13. März 2015, 00:57
Liebe Mitstreiter,

ich habe die Berichte über die Verhandlung und Urteilsverkündung am OVG Münster mit Anteilnahme und Spannung verfolgt und ziehe meinen Hut vor all denjenen, die sich mutig und beharrlich gegen die staatliche Willkür in Form des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags stellen! Meine Unterstützung sei Euch gewiss!

Für heute will ich Euch folgendes Zitat mit auf den Weg geben, das ich aus dem Munde von Georg Schramm gehört habe und das er Papst Gregor (6. JH) zuschreibt:

Zitat
"Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,
wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht."

Auch ich werde den Rechtsweg beschreiten in der Hoffnung, am Ende des Tunnels auf Vernunft und Gerechtigkeit zu stoßen.


In diesem Sinne wünsche ich eine gute Nacht und einen frischen Start in den nächsten kämpferischen Tag!

Euer Mork vom Ork
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: gurke7 am 13. März 2015, 01:01
man kann hier nur großen Dank an alle hier aussprechen, die jetzt immerhin schon in Blickweite BVerwG für Änderung des Status Quo rackern !!
jeder Verwaltungs-Gerichtsbarkeit hierzulande kann man eigentlich nur einen Satz auf den Weg mitgeben:

Mut tut gut !
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 13. März 2015, 02:26
Es geht los.
3 Richter und 2 Ehrenamtliche.

1 Vereidigung davor

Vereidigt wurde einer der ehrenamtlichen Richter  vor Verhandlungsbeginn und er konnte dann gleich dabei bleiben.

Quasi seine Feuertaufe „der besonderen Art“ oder wie sollte man den Lauf

und Ausgang dieser Verhandlung bezeichnen.

Ich kam mir wie in mehreren Parallelwelten vor.

Die Welt des Vortrages von RA Bölck, die Welt der Zusammenfassung durch die vorsitzenden Richterin, die Welt der Darstellung der Sachlage durch den Vertreter des WDRs, die Welt des Urteiles (mit entsprechender körpersprachlicher Unterstreichung)

Nur wurde die reele, wirkliche Welt nicht bei allen der o.g. Situationen abgebildet.

Beim Runden Tisch in Freiburg dannach, überlegten die Teilnehmer, dass es für die Richterschaft, egal aus welcher Stadt und von welchem Verwaltungsgericht, mal nicht schlecht wäre, bei
so einem Runden Tisch mal selber teilzunehmen und mal die wirkliche „Stimme des Volkes“ zu diesem Thema
hautnah, realitätsecht, unverfälscht, z.T. Unter die Haut gehend, berührend, die wirkliche
Lebenserfahrung mal mitzuerleben, mit diesen wirklichen Personen persönlich diskutieren zu
können, das Ohr beim realen Menschen und dessen Lebensumstände zu haben.

Und dann nach besten Wissen und Gewissen unabhängig von.....gerecht zu urteilen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: stally am 13. März 2015, 07:54
Es ist schon ein Witz was bezügl. der Rundfunkgebühr in userem TOLLEN!!!! Rechtsstaat passiert, als arbeitender zahlt man ja nicht nur genug Steuern sondern wird auch noch mit dieser Zwangsabgabe bestraft obwohl man diesen Mist nicht mal haben will, guckt bzw. gucken will. Bin selbst noch mit einer Klage vorm VG Düsseldorf, die somit dann wohl auch abgewiesen wird  :'( :'( :'(

Würde auch was beisteuern wenn maxkraft weiter macht  :) :) :)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 13. März 2015, 08:22
(http://www.sat1nrw.de/wp-content/themes/sat1nrw/build/img/header_logo.png)
...
Video:
https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542

Ja, sehr interessant. So bekommt das Thema endlich etwas mehr Fahrt und der Druck auf den örR steigt.
War da nur ein TV-Team im Saal?
Auf jeden Fall vielen Dank für Dein und Herrn Bölcks Engagement. Ich hoffe Du machst weiter. Meine Unterstützung gibt es weiterhin.

Soweit ich das richtig mitbekommen habe, waren im Saal um die vier TV-Sender vertreten. RTL und WDR haben definitiv auch Aufnahmen gemacht.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: GEiZ ist geil am 13. März 2015, 08:23
Zitat
Würde auch was beisteuern wenn maxkraft weiter macht  :) :) :)

Auch ich gebe mein Geld lieber freiwillig einem fleißigen Anwalt als unter Zwang der nichtsn... fau... verk.... korru.. verfilz.. Rundfunkbande.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: ffischer am 13. März 2015, 08:29
Auch meine finanzielle Unterstützung gegen dieses SCHANDURTEIL ist sicher!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: badboy-72 am 13. März 2015, 09:47
Ich bin auch dabei, wenn es weiter geht.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Der_Heinrich am 13. März 2015, 09:52
Einer für Alle, Alle für Einen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: BruceWayne am 13. März 2015, 09:58
Ich stehe auch hinter dir!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 13. März 2015, 10:38
Video: von SAT.1/NRW

https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542




Zitat der Sprecherin:

„....1,3 Milliarden mehr Abgaben....“

und Einnahmen, jetzt schon.

Was ich allerdings bei den Runden Tischen bundesweit persönlich mitbekomme,
müssen das dann wohl erstmal noch die Gelder sein, die schon immer gezahlt wurden, (zu GEZ-Zeiten) zuzüglich der Gelder von den Personen, die aus Unwissenheit oder Angst: Zwangsvollstreckungen, Gerichtsvollzieher etc. (eben der besondere SERVICE des Beitragsservice!)  nun auch zahlen, da sie noch nicht durch uns aufgeklärt und informiert wurden (Runde Tische, Infostände etc.)

Bzw. bei den Abgaben für die Betriebsstätten, von den Unternehmern diese Mehrkosten so kalkulieren werden, dass es der Kunde kostentechnisch „aufs Auge gedrückt bekommt“ oder der Steuerberater dies dann irgendwie verbucht.

Egal bei welchen Runden Tisch ich auftauche, mit meiner Klage beim Verwaltungsgericht bin ich da oft die Einzigste.

So auch gestern beim Runden Tisch in Freiburg.

Hier sind zwar die Zahlungforderungen auch schon um die 500,- € (aktueller Stand: Do. 12.03.15) so man dort schon „erfasst und zur Not zwangsangemeldet wurde“, aber eine „Rechtsbehelfsbelehrung“ ist in Freiburg noch größtenteils unbekannt.

Sogar ganze Landstriche sind noch garnicht erfasst.

Bsp: Erfurt hatte eine größere Erfassungswelle im Dezember 2014!

Woher ich das alles weiss?

Ich bin tatsächlich überall vorort!!!

Wie kann da nun aber überhaupt etwas von Finanzbedarf und Finanzeinsatz etc. gesprochen werden, wo findet da eine Transparenz über diese Milliardenbeträge statt?

Ich kenne mich damit zwar nicht aus, aber gehört bei solch einer riesigen, für wohl niemanden mehr
zu übersehenden Geldmenge, nicht soetwas wie ein „Aufsichtsrat“ eine „Aufsichtsstelle“
geschaltet oder wo landet dies alles aus dieser „GELDDRUCKMASCHINE“

(@User gelddruckmaschine, du hast deinen Nickname wahrlich mit Bedacht gewählt )
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Jade am 13. März 2015, 10:44
Ich bin dabei.

Großzügige Menschen müssen nicht unbedingt begüterte Menschen sein.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Miklap am 13. März 2015, 11:04
Ich sehe das als einen (zumindest) kleinen Teilerfolg!

- Sat1 hat damit eine grosse und breite Masse erreicht, welches ein sehr großer Vorteil sein wird!

- Die beschämenden Gesichter der Richter - wissentlich dass sie bereits ebenfalls in diesem Sumpf stecken - und das auf sie achtene Volk, welches mittlerweile erkannt hat dass zielführende Richter zu Gunsten eines Unternehmens unser Recht mit Füßen treten!

- Mitstreiter, welche nun erfahren dass der Kampf und der Widerstand tatsächlich vorangeht und weitergeführt wird und vor Allem: Bereits besteht! Sich dadurch nicht alleine fühlen und sich der Allgemeinheit endlich anschließen!


Für die nächste Instanz bin ich dabei!
Du kannst ebenfalls mit meiner finz. Unterstützung rechnen!


Bitte um kurze Info wie ich dbzgl. spenden kann - oder reicht der o. a. Spenden-Link?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Manso am 13. März 2015, 11:09
Dass den Richtern dieses Urteil offensichtlich selbst unangenehm war, bedeutet für mich nur eines:

Entweder profitieren sie genauso von diesem System ...
oder sie müssen Konsequenzen fürchten, wenn sie anders urteilen.

Überraschen tut mich das allerdings nicht mehr, denn wenn man mal viel tiefer in die Materie einsteigt, wird einem .. erstens .. nicht nur klar, dass der Rundfunkbeitrag nur eines von sehr vielen Dingen ist, die hier in diesem Land falsch laufen und .. zweitens .. was genau dahinter steckt.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Rochus am 13. März 2015, 11:37
Aus der Pressemitteilung des OVG Münster:

Zitat
... Die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung des Rundfunkbeitrags liege bei den Ländern....

Stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt um ein Gesetzgebungsverfahren im üblichen Sinne handelt. Das trifft m. E. nicht auf die Staatsverträge zu. Vielleicht sollte man hier mal allmählich ansetzen.

Wir haben es ja hier nicht mit irgendeiner Wald- und Wiesenregelung  zu tun. Da werden Milliardenbeträge frei- und in die Kassen der ÖRR gespült, die Parlamentarier aber bei den Entscheidungen bzw. bei der Gestaltung außen vor gelassen. Es ist schon widersinnig, wenn für einen staatsfreien Rundfunk die Verträge in den Staatskanzleien ausgehandelt werden.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: koppi1947 am 13. März 2015, 11:47
Die Herrschaften von Richterinnen und Richtern wollen sich nicht die Finger verbrennen,sie müssten auch staatsfern sein,um objektiv zu urteilen,leider sind sie Staatsdiener.
Warum brauchen wir diesen Instanzenweg,wenn nur das oberste Gericht entscheidet?Eine Geldverbrennungsmaschinerie hoch 10000000000000000.
Diese Herrschaften leben auch von den Steuergeldern,sie erwirtschaften nichts,werden aber fürstlich entlohnt und auf der anderen Seite hungern Kinder,gehen in die Armenküchen und es gibt Altersarmut.Dieser ganze Staatsapparat ist zu mächtig geworden.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: kandric.wiz am 13. März 2015, 12:31
Ich denke nicht, dass irgendein Verwaltungsgericht - egal welches - über die Verfassungsmäßigkeit eines "Gesetzes" entscheiden kann. Das können nur Verfassungsgerichte. Man sollte sich das Urteil ganz genau angucken. Ein  Verwaltungsgericht kann nur über die Formale Korrektheit eines "Gesetzes" enscheiden. --- und wie das ausgeht, war eindeutig.

An den Verfassungsgerichtshof in Münster kann sich ein einzelner Bürger nicht wenden, weil Einzelklagen dort nicht zulässing sind - was ich wiederum für diesen Fall selbst für verfassungswidrig halte.
Gegen "Gesetze", die vom Land erlassen worden sind, muss auch im Land eine Abschließende Klagemöglichkeit möglich sein!

Ich habe schon - auf Hinweis der Staatskanzlei NRW - Klage vor dem Landesverfassungsgerichtshof Münster  erhoben und erhielt sehr schnell einen ablehnenden Hinweis wegen Nichtzuständigkeit nach der Landesverfassung NRW;
der Bescheid enthielt allerdings den Hinweis, ich müsse mich mit meinem Anliegen in  einer Verfassungsbeschwerde an das BVG in Karlsruhe wenden.
Ich habe also diesbezüglich meine Petion an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages per E mit Rückschein geschickt. Meine Petition ist jetzt beim Petitionsausscchuss des Deutschen Bundestages angekommen. Auf jeden Fall wurde sie nicht sofort zurückgeschickt, weil ja auch der Bund "nicht zuständig ist", --- weil das doch Ländersache sei.
In meinem Fall hat sich aber der Landesverfassungsgerichtshof selbst "lt. Landesverfassung" für nicht zuständig erklärt; zumindest unter diesem Gesichtspunkt müßte sich der Petitionsausschuss des Deutschenn BTs mit der Angelegenheit befassen. (?)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: LeckGEZ am 13. März 2015, 12:55
Ich habe also diesbezüglich meine Petion an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages per E mit Rückschein geschickt. Meine Petition ist jetzt beim Petitionsausscchuss des Deutschen Bundestages angekommen. Auf jeden Fall wurde sie nicht sofort zurückgeschickt, weil ja auch der Bund "nicht zuständig ist", --- weil das doch Ländersache sei.
In meinem Fall hat sich aber der Landesverfassungsgerichtshof selbst "lt. Landesverfassung" für nicht zuständig erklärt; zumindest unter diesem Gesichtspunkt müßte sich der Petitionsausschuss des Deutschenn BTs mit der Angelegenheit befassen. (?)

Bitte mache für uns einen neuen Beitrag zu diesem Thema auf und halte uns auf den Laufenden.

Ich denke auch das alle Klagen am Verwaltungsgericht nicht bzgl. Verfassungsrechtmäßigkeit urteilen können und urteilen somit nur anhand von Meta-Daten des Verwaltungsgesetzes. Du als Beitragsschuldner wirst somit auf eine mehrjährige kostspielige Odyssee von Unzuständigkeiten geschickt, in der Bestimmung das Du vorher verreckst.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: UnerhÖRt am 13. März 2015, 13:41
Die alte "Gebühr" war weder Gebühr noch Beitrag, und galt als rechtmäßig, weil sie von einer Steuer
abzugrenzen war.


Die alte Gebühr war offenbar tatsächlich ein Beitrag (BVerwG, Urteil v. 09.12.1998, ZUM 1999, S. 496, 497 und Gutachten Prof. Dr. Koblenzer, Abschnitt 4.2.2.1):

Im Grunde ist bereits die alte Rundfunkgebühr nicht als Gebühr, sondern vielmehr als Beitrag zu qualifizieren.
Denn Gebühren auslösender Tatbestand war das Bereithalten entsprechender Empfangsgeräte, d.h. das Verfügen über die Möglichkeit Rundfunksendungen zu empfangen.
Die Rundfunkgebühr war also nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme der Programmangebote, sondern an den Teilnehmerstatus gekoppelt, der durch das Bereithalten
eines entsprechenden Empfangsgeräts begründet wurde.
Somit handelte es sich nicht um ein festgelegtes Entgelt für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rundfunks in einem bestimmten Einzelfall, sondern abgegolten wurde vielmehr ein vom öffentlichen Gemeinwesen zur Verfügung gestelltes Leistungsangebot für diejenigen, die über ein Empfangsgerät verfügten und damit Rundfunkteilnehmer waren.
Eine solche Entgeltabgabe erfüllt damit eher die Eigenschaften eines Beitrags als einer Gebühr.

Auch das Bundesverwaltungsgericht hat den Begriff der Gebühr in diesem Zusammenhang ausdrücklich in Anführungszeichen gesetzt und betont, dass es umstritten sei, ob es sich bei der Rundfunkgebühr um eine „Gebühr“ im klassischen Sinne, um eine „Gebühr mit Beitragscharakter“ oder aber schlicht um einen „Beitrag“ handele:


"Die an das Bereithalten von Empfangsgeräten anknüpfende Rundfunkgebühr ist nach § 11 Abs. 1, Halbs. 2 RStV 1991 die vorrangige Finanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ob es sich bei der Rundfunkgebühr um eine "Gebühr" im klassischen Sinne, um eine "Gebühr mit Beitragscharakter" oder aber schlicht um einen "Beitrag" im eigentlichen Sinne handelt, ist umstritten und bedarf auch hier keiner Klärung."
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: pinguin am 13. März 2015, 13:55
Vereidigt wurde einer der ehrenamtlichen Richter  vor Verhandlungsbeginn und er konnte dann gleich dabei bleiben.
Es dürfte fraglich sein, daß dieses für Schöffen so vorgesehen ist; auch denen muß die Möglichkeit gegeben werden, sich auf jenen spezifischen Fall, bei dem sie eingesetzt werden, vorbereiten zu können.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 13. März 2015, 14:16
Vereidigt wurde einer der ehrenamtlichen Richter  vor Verhandlungsbeginn und er konnte dann gleich dabei bleiben.
Es dürfte fraglich sein, daß dieses für Schöffen so vorgesehen ist; auch denen muß die Möglichkeit gegeben werden, sich auf jenen spezifischen Fall, bei dem sie eingesetzt werden, vorbereiten zu können.

Bei den Verhandlungen in Düsseldorf am 10.03.15 verzögerten sich ja diese, weil
1 ehrenamtlicher Richter kurzfristig erkrankte und der Ersatz sich erst durch den Düsseldorfer
Straßenverkehr kämpfen musste.

Da ich ja bei den verschiedenen Verhandlungen immer Kontakt zu den Klägern aufnehme (vorher oder nachher) sprach ich dann auch die schon vor der Verhandlungstür Wartenden an und es war die andere ehrenamtliche Richterin, die mit uns vor der Tür wartete.

Sie gab uns die Info, dass es üblich ist, nicht zu wissen, worüber verhandelt werden würde, sie also nur den Termin mitgeteilt bekommt und dann ganz unvoreingenommen über das in der Verhandlung Behandelte ganz nach ihrem Wissen und Gewissen zu urteilen hätte.

Es war auch sehr schön anzusehen, wie diese ehrenamtliche Richterin dann in der Verhandlung ganz konzentriert zuhörte und als der 2. Kläger seinen Vortrag hielt mit großen Augen dies zur Kenntnis nahm.

Bei ihr könnte ich mir auch sehr gut vorstellen, dass sie in unserem Interesse abgestimmt hat. Aber bei insgesamt 5 Stimmen, hmm.

Vielleicht war es ja bei dem erst noch vereidigten ehrenamtlichen Richter in Münster auch so,
dass er nämlich das Gehörte nach seinen Wissen und Gewissen beurteilte aber überstimmt wurde.

Denn was dieser ehrenamtliche Richter zu hören bekam, konnte er ganz sicher auch ohne große Vorbereitung in die „richtige“ Schublade einsortieren, nach dieser beeindruckenden Rede von RA Bölck.

Aber dann wird ja abgestimmt.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: gelddruckmaschine am 13. März 2015, 14:18
... wo landet dies alles aus dieser „GELDDRUCKMASCHINE“

(@User gelddruckmaschine, du hast deinen Nickname wahrlich mit Bedacht gewählt )

@ Karlsruhe
Du hast mich gerufen, Karlsruhe..?.., wackerste von uns allen.

"Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen führte in seiner Urteilsbegründung im Wesentlichen aus, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keinen durchgreifenden europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken begegne. Insbesondere sei er in allen seinen Regelungsteilen formell und materiell verfassungsgemäß. "
https://navigator.gmx.net/navigator/show?sid=a4e407db6b8e4a594c324a00ba3c3f7c98e662717ebf896be39d57cb7ca485622dd69d240d1fcc96cf9db16ecef3b182&tz=1#mail

Leiden DIE jetzt komplett an Größenwahn und Selbstübeschätzung ? ! Sie greifen dem BVG und EUGH vor, die diese Fragen überhaupt noch nicht geprüft haben. Ich denke, schon deswegen ist das Urteil für die Tonne. Sie können nur prüfen, ob es dem Verwaltungsrecht entspricht. Und Verwaltungsrechtsprechung dient seit jeher dazu, Verwaltung am Laufen zu halten.

 :angel:
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: LeckGEZ am 13. März 2015, 14:55
"Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen führte in seiner Urteilsbegründung im Wesentlichen aus, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keinen durchgreifenden europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken begegne. Insbesondere sei er in allen seinen Regelungsteilen formell und materiell verfassungsgemäß. "

Das ist eine Aussage wie ich sie vom Anwalt der LRA erwarte. Richter haben studiert. Es ist deren Pflicht die Paragraphen zu benennen und aus hohlen Phrasen Sätze mit Inhalt zu machen. Das ist nur Rechtsprechung aus der Hosentasche.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Der_Heinrich am 13. März 2015, 15:16
Was wurde eigentlich aus dem zu unrecht eingeforderten Säumniszuschlag. Auch dagegen wurde doch geklagt. Da muss es doch auch einen Gerichtsentscheid drüber geben.
Wäre es ggfs angebracht erstmal nur wegen eines solchen Details zu klagen, damit es nicht immer diese Pauschalablehnungen gibt?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 13. März 2015, 16:25
Ich hatte mich, während der Wartezeit auf das Urteil, mit einem anderen anwesenden Rechtsanwalt unterhalten und ihm die Frage gestellt:

Wie wir wissen, stellt das Bundesverfassungsgericht im zweiten Rundfunkurteil unmissverständlich klar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erbringt keine Gegenleistung, es fehlt am  Leistungsaustausch, die Programme sind kostenlos, deswegen ist keine Umsatzsteuer abzuführen. Überdies kann eine Gegenleistung nicht gegen den Willen erfolgen, denn das ist eine Nötigung.

Wenn die Richter mit diesem Wissen dennoch Urteile auf Basis der angeblichen Gegenleistung fällen, machen sich diese nicht der Willkür strafbar?

Die Antwort war:

"Wer soll denen was machen?"

verstärkt um eine passende Handbewegung.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 13. März 2015, 17:23
Dazu passend noch die Bindung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts:

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die übrigen Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie ALLE GERICHTE und Behörden.

Was wir vor Gericht zu hören bekommen, sind die Missdeutungen der Entscheidungen oder das absichtliche Nichtbeachten der ergangener Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: fliega am 13. März 2015, 17:54
Hallo Maxkraft24,

Die Gerichtskosten und die vereinbarten Kosten mit Herr Bölck für VG und OVG habe ich bereits im Forum gefunden.

Aber - mussten Sie die Kosten der Gegenseite für das Verfahren vor dem VG übernehmen?
Wie sieht es mit den Kosten der Gegenseite im OVG Verfahren aus?
Wie hoch sind diese Kosten bzw. mit welchen Kosten rechnen Sie und Herr Bölck?

Mit welchen Kosten rechnen Sie vor dem BVG?

Ich frage weil ich auch gerade dabei bin diesen Weg VG, OVG und höchstwahrscheinlich BVG zu gehen.
Eine Gesamtkostenschätzung hilft bei der Risikobeurteilung. Danke.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: gerstrong am 13. März 2015, 21:13
Hmm, wie kriegen wir diese Richter auf einen heissen Stuhl...?

1+1 = 10? Wenn das Urteil lautet, müssen wir das auch akzeptieren oder wie?

Nenene...
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: kandric.wiz am 13. März 2015, 22:08
Richtig, Ich habe heute dem Eintreiber-Betrieb, der sich einst GEZ nannte, die Frage gestellt, worüber das OVG geurteilt haben mag. Mit aller Sicherheit nicht darüber, ob der RBStV mit dem Grundgesetz der BRD vereinbar ist, oder nicht. Dafür ist weder ein VG noch ein OVG kompetent. Dem entspricht auch das völlig schwammige Urteil .
Sich auf Urteile von VGen oder OVGen zu konzentrieren  halte ich für den völlig falschen Weg, da die in Verfassungsfragen nicht urteilskompetent sind, sonst gäbe es nicht den Verfassungsgerichtshof Münster oder das BVerG in Karlsruhe.
Ich halte dass für eine perfide Strategie der Verwaltungsgerichte, die dann möglichen Klägern den Schneid abkaufen soll und eine Quasi-Verfassungsmäßigkeit suggerieren soll. Die es nicht gibt!!!  >:(
Ganz nebenbei gibt dieses Vorgehen der GEZ die Möglichkeit, zwischendurch Zwangsvollstrecken zu lassen, wo dann der Spaß endgültig aufhört. Das Urteil des OVG Münster zur Angeblichen (?) 'Verfassungsmäßigkeit', erröffnet da Möglichkeiten.
Tatsache ist, da das Bundesverfassungsgericht noch nicht zur generellen Verfassungsmäßigkeit des RBStVs geurteilt hat, obwohl so etwas gerne gestreut wird. Warscheinlich auch jetzt wieder nach dem schändlichen OVG Urteil.

Deshalb sollte der Weg so sein, dass eine Klage beim VerfGHof Münster eingereicht wird, der dann die Annahme wegen Nichtzuständigkeit ablehnt und auf eine Verfassungsbeschwerde  beim BVerfG in Karlsruhe verweist.
Den Weg habe ich genommen und anschließend eben die Klage, die ich ursprünglich beim VerfGHof Münster eingereicht hatte, fast gleichlautend an den Petitionsausschuss des Deutschen BT übersandt habe, mit der Eingangsfrage, ob nicht gegen ein auch vom Landtag NRW erlassenes Gesetz, das die meisten Bürger direkt finanziell betrifft, nicht vor dem Obersten Gericht NRWs dem LVerfGHof Münster, auf Anfechtung wegen Verfassungswidrigkeit Klage möglich sein muss.
Seit dem 17.02 habe ich die schriftliche Eingangsbestätigung des Sekretariats des Petitionsausschusses des Deutschen BTs für meine Petition. Man scheint sich damit auseinanderzusetzen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 13. März 2015, 23:24
Meiner Meinung nach setzten sich die VG/OVG Richter über die bindenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts schlicht hinweg. Die Fülle an sehr eindeutigen Urteilsformulierungen, die Herr Bölck in die Klage reingepackt hat und ebenso mündlich in der Berufung erläutert hat, werden entgegen der Bindung dieser Urteile nicht beachtet.

Möglicherweise, das muss ich noch mit Herrn Bölck klären, kann deswegen der direkte Weg über eine Verfassungsbeschwerde gegangen werden. Die Revision würde normalerweise jetzt an das Bundesverwaltungsgericht gehen. Die Frage und die Kostenaufteilung wegen der Zusammenlegung von drei Berufungen, erfahren wir demnächst. Spätestens mit den schriftlichen Urteilsbegründungen sollte es dann klar sein.
So wie ich das sehe, ist das Bundesverwaltungsgericht genauso wie das VG/OVG nicht für Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art zuständig. Das ist auch der Grund, warum die Verfassungswidrigkeit angeblich nicht gesehen wird.

Der Weg über die nächste, nicht für Verfassungsfragen zuständige Instanz, ist für mich daher recht unlogisch, auch wenn für die Verfassungsbeschwerde zuvor alle ordentlichen Rechtsbehelfe erfolglos ausgeschöpft worden sein müssten. Hier wird jedoch die Bindung der bereits ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts missachtet. Mal sehen was Herr Bölck dazu sagen wird.

Ich kann deinen Weg und die Erläuterung kandric.wiz gut nachvollziehen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Bürger am 14. März 2015, 02:24
Sich auf Urteile von VGen oder OVGen zu konzentrieren  halte ich für den völlig falschen Weg, da die in Verfassungsfragen nicht urteilskompetent sind, sonst gäbe es nicht den Verfassungsgerichtshof Münster oder das BVerG in Karlsruhe.

Person A wurde fernmündlich zugetragen, dass eine fiktive Verhandlung vor ein paar Wochen/ Monaten relativ schnell beendet worden sei, als der Kläger selbst dem Verwaltungsgericht Nichtzuständigkeit unterstellte - und dies vom Richter praktisch bestätigt worden sei.

Inwiefern die Aussagen von
§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__40.html
hierfür relevant und ausschlaggebend waren
Zitat
(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.
oder gar eine derartige Argumentation/ Herangehensweise geeignete sein mag, will und kann Person A jedoch nicht beurteilen.
Hierzu wäre eine Beurteilung eines Rechtsverständigen wie z.B. Hr. Bölck durchaus hilfreich.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: kandric.wiz am 14. März 2015, 03:59
Zitat
§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__40.html
hierfür relevant und ausschlaggebend waren
Zitat

    (1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.

oder gar eine derartige Argumentation/ Herangehensweise geeignete sein mag, will und kann Person A jedoch nicht beurteilen.
Hierzu wäre eine Beurteilung eines Rechtsverständigen wie z.B. Hr. Bölck durchaus hilfreich.

Das bestätigt genau Person y's Erfahrung, so zum Beispiel  wirde Person y von der Staatskanzlei NRW auch nicht nahegelegt, den Verwaltungsgerichtsweg einzuschlagen, sondern es wurde empfohlen, die Klage beim VerfGHof Münster einzureichen.
Person y ist diesem dennoch schlechten Rat erst einmal gefolgt.
"... dennoch schlechten Rat" deswegen, weil der Staatskanzlei NRW wohl nicht bekannt war, dass der VerfGHof Münster Klagen von einzelnen Bürgern nicht annehmen darf.
Mit besonders gutem willen kann Person y vielleicht annehmen, Dass die StaatskanzleiNRW micht direkt auf den richtigen Weg nach Berlin und Karlsruhe führen wollte , (?) allerdings denkt Person y nicht, dass diese letzte Vermutung zutreffend ist  ;)
Richtig und ich glaube auch wichtig, denkt Person y, ist der wohl richtige logische Schluss, VGe und OVGen wegen Nichtzuständigkeit in Verfassungsfragen wenn irgend möglich zu vermeiden.
Person y denkt dass von der GEZ vorgeschlagene Weg über die Verwaltungsgrichtsbarkeit die wahren Absichten der GEZ zu verschleiern, um zum Beispiel "Kapital" aus dem Urteil des OVG Münster zu schlagen, indem man - fälschlicherweise behauptet: Der RBStVertrag ist verfassungskonform, weil die Richter gesagt haben, es seien keine verfassungsrechtlichen Fehler erkennbar.
Solche Zwecklügen fand Person y im Laufe des jahrelangen Schriftverkehrs immer wieder:
So benachrichtigte die Staatskanzlei NRW Person gegenüber, irgendwann im Laufe des Streits, dasses dem Nutzer des ÖR zuzumuten sei, sich notfalls Kabelfernsehen oder gar eine SattelitenSchüssel installieren zu lassen.
Person y bat zweimal um die Zusendung der Quelle aus dem RBStVertrag. Erst wurde der Bitte einfach nicht entsprochen, und auf die wiederholte Bitte wurde Person y ein ganz andere zitat übersandt, das die gestellten Frage NICHT beantwortete.
Person y fragte in den letzten Widersprüchen immer wieder erfolglos nach, wo denn die Verfassungsmäßigen Grundlagen zu finden seien, in denen die  Einsetzung eines Rundfunkbeitragsstaatsvertrags- "Gremiums" geregelt seien. 

Wie schon angedeutet erhielt Person y darauf nie eine Antwort. Auch die zuständige Landesministerin von NRW wusste auf diese Frage keine Antwort.

Hätte es eine eindeutige Antwort gegeben, man hätte sie der Person y mit aller Sicherheit mit süffisantem Grinsen und lautestem Getöse an den Kopf geworfen.

Die Bedenken von Person y gegen die Nutzung eines WLAN als Einfallstor für penetrante Werbung und und als einer der Haupttäger von Malware waren der GEZ nie eine Antwort wert.

Im Grunde hat person y in der Beantwortung von Widersprüchenimmer nur Standardantworten lesen können: Das Gesetz ist verfassungskonform mit der Abenteuerlichen Begründung , die immer zwischen den Zeilen durchschien - "Weil es doch von allen Bundesländern beschlossen worden ist."

Nach Person y's meinung ist das größte Manko dieses Lobbygesetztes das Faktum, dass die Mediennutzer jeglicher Eigenentscheidung beraubt werden, und über die Gebührenpflicht zur Staatspropaganda hingezwungen werden.

Perrson y musste sich belehren lassen, sie müsse ja gar nicht Fernsehen, die Zahlungspflich ergäbe sich dann aus der Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft der Mediennutzer.

Zahlen aus "Solidarität" an ein Milliarden-Unternehmen wie die GEZ???? Das ist Neu-Sprech der schlimmsten Sorte.

Aber ein Lobbygesetz das möglichst alle abkassieren soll, darf eben keine Lücken lassen; das wussten die Lobbyisten --- der Rundfunk- und Fernsehindustrie, der Internetprovider, der Medienindustrie und nicht zuletzt die Politiker selbst, die auf ihre  einfach per Zwang erreichbaren Propaganda-Opfer nicht verzichten wollten und wollen ---, ganz genau.

Das aber macht die Bekämpfunbg dieses "Quasi-Ermächtigungs-Gesetzes" so schwierig.
Person y sieht absolut keine Notwendigkeit dem Terror der Lobbyisten durch Klagen vor Verwaltungsgerichten weitere Energien ohne Nutzen zu opfern.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Carina am 14. März 2015, 07:37
Nach Person y's meinung ist das größte Manko dieses Lobbygesetztes das Faktum, dass die Mediennutzer jeglicher Eigenentscheidung beraubt werden, und über die Gebührenpflicht zur Staatspropaganda hingezwungen werden.
Ja, sehe ich ebenso. Leider bleibt zu befürchten, daß die meißten ÖRR-Konsumenten das gar nicht merken.
Ein weiteres großes Manko ist für den juristischen Laien, daß man seine Klage nicht direkt vor dem zuständigen Gericht vorbringen kann.
Verstöße gegen das Grundgesetz muß zudem jeden Politiker aufschrecken lassen. Aber der ÖRR hat Narrenfreiheit!!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 14. März 2015, 08:02
Liebe GEZ, leider musste ich feststellen, dass ich den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, obwohl ich nie ARD, ZDF oder ein ähnliches Programm anschaue.

Ihre Begründung dazu: „Sie könnten aber!“

Deshalb werde ich Sie nun anzeigen, wegen
Alkohol am Steuer, Raubüberfall, Mord, Vergewaltigung, Hochverrat, Steuerhinterziehung,
Totschlag, Nötigung, Brandstiftung und Geiselnahme.

Sie haben aber garnichts davon getan?

Sie könnten aber!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: gerstrong am 14. März 2015, 08:09
Zum Thema Widerspruchsbescheid:

Bedeutet das, dass diese auch nicht rechtens sind, weil auf die falschen Gerichte verwiesen wird? Ich frage mich immer noch, ob man nicht den Spiess umdrehen kann und von der GEZ klagen lassen kann...

Warum müssen wir immer klagen?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: LeckGEZ am 14. März 2015, 08:41
Warum müssen wir immer klagen?

Weil es sich die Landesrundfunkanstalten per Staatsverträge und Satzungen haben zusichern lassen, das sie auch vollstrecken dürfen, sobald sie alle Widersprüche abgelehnt haben und falls der Delinquent nicht das ganze noch verzögert, indem ES klagt.

Aber die andere Idee ist nicht schlecht und sollte ausgearbeitet werden. Wenn man seinen Widerspruch ohne Hinweis auf verwaltungstechnische Formfehler, sondern rein mit Verstössen gegen das Grundgesetz begründet und dann der ablehnende Widerspruchsbescheid mit falscher Rechtebehelfsbelehrung kommt, reicht man Verfassungsklage beim Amtsgericht ein. Der Klageweg ist genauso lang, doch sollten die anderen Richter schon einmal etwas mit verfassungsrechtlichen Dingen zu tun gehabt haben. Man wendet sich an das Amtsgericht als Betroffener vom Rundfunkbeitragstaatsvertrag und klagt aus rein verfassungsrechtlichen Gründen. Wenn man ganz nett ist, wählt man auch den Weg vorm Verwaltungsgericht, sagt aber gleich es ist nicht zuständig und das Zwangsverfahren soll ausgesetzt werden, bis zur Klärung der verfassungsrechtlichen Belange an einem Gericht, das dazu auch Kompetenzen hat.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Carina am 14. März 2015, 09:00
Karlsruhe, sehr gut auf den Punkt gebracht.  >:D

Warum müssen wir immer klagen?

Weil es sich die Landesrundfunkanstalten per Staatsverträge und Satzungen haben zusichern lassen, das sie auch vollstrecken dürfen, sobald sie alle Widersprüche abgelehnt haben...
Was genau bedeutet alle Widersprüche, wie oft kann man Widerspruchsbescheiden widersprechen?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 14. März 2015, 09:24
@fliega

Noch eine Ergänzung für dich:

Außer den bekannten 108 € Gerichtskosten waren vor dem VG keine Kosten der Gegenseite zu tragen. Wie hoch diese vor dem OVG sind, ob eine Aufteilung auf die drei Kläger erfolgt, erfahren wir demnächst.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: LeckGEZ am 14. März 2015, 09:36
Weil es sich die Landesrundfunkanstalten per Staatsverträge und Satzungen haben zusichern lassen, das sie auch vollstrecken dürfen, sobald sie alle Widersprüche abgelehnt haben...
Was genau bedeutet alle Widersprüche, wie oft kann ich Widerspruchsbescheiden widersprechen?
Den ersten kannst man stellen, wenn man einen Festsetzungsbescheid erhalten hast und den zweiten und letzten wenn man den abschlägigen Widerspruchsbescheid erhalten hat. Es gibt Bundesländer (Bayern,..) da muss man nicht bis zum Widerspruchsbescheid warten und könnte sofort nach dem ersten Bescheid klagen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: gerstrong am 14. März 2015, 10:11
Also müssen wir dem Widerspruchsbescheid wegen falscher Angabe des Gerichtes widersprechen. Ob das irgendwie geht? Oder kann man sich einfach ein anderes Gericht aussuchen? Immerhin steht ja im Bescheid: "... kann bei Gericht X Klage eingereicht werden." Vielleicht steht das für weitere Interpretationen offen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: fliega am 14. März 2015, 10:19
Also müssen wir dem Widerspruchsbescheid wegen falscher Angabe des Gerichtes widersprechen. Ob das irgendwie geht? Oder kann man sich einfach ein anderes Gericht aussuchen? Immerhin steht ja im Bescheid: "... kann bei Gericht X Klage eingereicht werden." Vielleicht steht das für weitere Interpretationen offen.

Einem Widerspruchsbescheid kann nicht Widersprochen werden. Es kann nur gegen diesen geklagt werden.
Wenn im Bundesland von Person X die Landesverfassung die Möglichkeit vorsieht eine Popularklage direkt ohne Instanzenweg beim Landesverfasssungsgericht einzureichen muss Person A nicht vor dem VG beginnen. Ohne diese Möglicheit wird die Klage vor einem anderen Gericht als dem VG wohl als unzulässig abgewiesen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: kandric.wiz am 14. März 2015, 10:32
Mein Glaube an diesen Rechtsstaat ist mit "Gültig-Werden" des M.a nach verfassungswidrigen RBStV und der damit einhergehenden Zwangsabgabe schwer gestört.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: gerstrong am 14. März 2015, 10:49
Mein Glaube an diesen Rechtsstaat ist mit "Gültig-Werden" des M.a nach verfassungswidrigen RBStV und der damit einhergehenden Zwangsabgabe schwer gestört.

Wie gesagt, ab jetzt gilt 1+1=10
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Roggi am 14. März 2015, 11:03
Es gibt keine Möglichkeit, eine Verfassungsklage gegen den RBSTV einzureichen, ich wollte es so machen. Diese Klagen sind nicht zulässig, man würde sofort verlieren und müsste bezahlen. Es muss etwas konkretes in die Klage, z.B. keine Wohnung, kein Geld, keine Befreiung usw., die  Argumente wegen der Verfassungsverstösse können dann mit in die Klage rein. Auch wenn die Verfassungsverstösse offensichtlich sind, noch gibt es kein Urteil worauf wir uns berufen können. Deshalb ist der Weg durch die Instanzen nötig. ÖrR hat sicherlich nicht mit solch riesigem Widerstand gerechnet, die Gerichte sind überlastet. Das wiederum zeigt dem Bundesverfassungsgericht irgendwann, dass die Typisierung auf verfassungswidrige Weise verwendet wurde. Also Leute, klagt wann immer es geht, 105 Euro sind gut investiertes Geld, ein halber Jahresrundfunkbeitrag kann jeder aufbringen, der seine Beiträge für diesen Zweck zurücklegt. Denn es dauert länger als ein Jahr, bisher, bis man Klagen kann. Der Vorlauf der ersten Klagen ist inzwischen so groß, dass man jetzt kaum noch weiter in die zweite Instanz muss. Die ersten Kläger werden mit unserer Unterstützung bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gelangen. Das finanzielle Risiko ist inzwischen überschaubar gering.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Manso am 14. März 2015, 12:06
RA Bölck wurde vor der Verhandlung interviewt.
Hat irgendein Sender davon etwas ausgestrahlt?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 14. März 2015, 12:10
Siehe hier: SAT.1 NRW

Video:
https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: InesgegenGEZ am 14. März 2015, 13:02
Dieses Video /Bericht gehört in die Tagesnachrichten von allen privaten Fernsehsendern!!!

Der Gute WDR - Mann hat ganz schön gestottert, vielleicht weil er auch schon nicht mehr weiß, wie er noch die Zwangsabgabe rechtfertigen soll....
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: werner12 am 14. März 2015, 14:42
... dann hat das Klagen beim VG wohl keine Sinn mehr, oder? Die Klagen können doch dann jetzt immer mit Begründung dieses Urteils sofort abgeschmettert werden....
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: GEiZ ist geil am 14. März 2015, 14:58
Weiterklagen. Das macht die Gerichte nachdenklich. Und dadurch macht der Dummfunk denen viel unnötige Arbeit. Nur wer auch klagt, wird sein sauer verdientes Geld behalten können.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: LeckGEZ am 14. März 2015, 15:01
Beitragsboykott ist eine Form des zivilen Ungehorsams. Die Gerichte sind überlastet und auch die lieben Landesrundfunkanstalten kommen nicht mehr nach sich den einzelnen Widersprüchen zu erwehren.
Und Richter die mit gesenkten Haupt das Urteil verlesen sprechen noch eine andere Sprache. Auch die nächste Instanz wird die Urteile nur kopieren. Erst das Bundesverfassungsgericht hat die Kompetenz zu Verfassungsfragen zu urteilen.

Mal ganz davon abgesehen. Ich finde es ist besser bei den ersten drei Instanzen zu verlieren. Warum? Wenn Maxdata24 die erste Instanz gewonnen hätte wäre erst nächstes Jahr die Verhandlung am OVG und wenn er die auch gewonnen hätte, hätte sich der WDR noch mal ein Jahr Zeit genommen für das Landesverfassungsgericht,... So liegt es an uns schnell die nächste Klage einzureichen und ans BVerfG durchgereicht zu werden.

Nur wer aufgibt hat schon verloren!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Jade am 14. März 2015, 15:05
... dann hat das Klagen beim VG wohl keine Sinn mehr, oder? Die Klagen können doch dann jetzt immer mit Begründung dieses Urteils sofort abgeschmettert werden....

Bin ich mir nicht 100 % sicher.

Geringverdiener haben gute Chance sich zu wehren und gewinnen, leider, die trauen sich  nicht zu klagen.

siehe Pfändungsschutz:

Meinen Antrag auf Befreiung wurde schriftlich als Anmeldung deklariert. Meine Rente soll mir Sicherheit bieten und genießt verfassungsrechtlich Eigentümerschutz. Eine Pfändung ist bis jetzt nicht veranlasst worden.

Die Frage, die ich mir gestellt habe lautet: ist das jeweilige GEZ Formular eine Urkunde? so kann man es noch heute nennen und fand eine Informationen zur Entscheidung VG Stuttgart, 29.10.2003 - 3 K 1256/03:

Das von einem Beauftragten der Rundfunkanstalt ausgefüllte Anmeldeformular ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO (a.A. VG Mainz, Urteil vom 6.5.1999 - 7 K 2014/98.MZ -, NVwZ 2000, 228). Es erbringt daher keinen vollen Beweis über die darin beurkundeten Wahrnehmungen des Beauftragten.
 
Der Vertrag  die 16 Bundesländer abgeschlossen haben ist zur Lasten Dritter abgeschlossen und nicht mir als mündiger Person. Der Vertrag verletzt mein Achtungsanspruch etwas nicht abzulehnen zu dürfen wo ich keine Interesse, keine Vorteile, nur nachteile habe. Jeder einzelner Mensch hat eine Rechtpersönlichkeit. Die Menschenwürde, wie in das Bundesverafssunggericht in seiner Rechtsprechung immer wieder betont kann dem Menschen nicht genommen. Der Schutz Menschenwürde bedeutet den Schutz vor der Verletzung meiner Person, mich als unmündig zu deklarieren.

Neben der für die Demokratie und die Allgemeinheit wichtigen Meinungsfreiheit  sind immer auch kollidierende Interessen des Einzelnen zu berücksichtigen. Schutz bieten insoweit das Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht entwickelt. Es  wird aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: fliega am 14. März 2015, 15:22
Der Vertrag  die 16 Bundesländer abgeschlossen haben ist zur Lasten Dritter abgeschlossen und nicht mir als mündiger Person. Der Vertrag verletzt mein Achtungsanspruch etwas nicht abzulehnen zu dürfen wo ich keine Interesse, keine Vorteile, nur nachteile habe. Jeder einzelner Mensch hat eine Rechtpersönlichkeit. Die Menschenwürde, wie in das Bundesverafssunggericht in seiner Rechtsprechung immer wieder betont kann dem Menschen nicht genommen. Der Schutz Menschenwürde bedeutet den Schutz vor der Verletzung meiner Person, mich als unmündig zu deklarieren.

Leider nicht. Der RBStV ist ein Gesetz, das Inkraftgetreten ist. Um nun Bescheide, die auf Grundlage dieses Gesetzes von den Landes Rundfunkanstalten erlassen werden anzufechten muss das Gesetz selbst angefochten werden. Entweder weil es keine Kompetenz der Länder zur Gesetzgebung für diesen "Beitrag" gibt. Oder weil das Gesetz verfassungswidrig ist.
Also entweder formal oder materiell angreifen.

Eine Außnahme bilden nur Formfehler die bei beim Erlass der Bescheide oder der Vollstreckung von den LRA´s und dem Beitragsservice gemacht werden. Aus eigener Erfahrung kann Person A aber sagen das mittlerweile alle angegriffenen Formfehler vermieden werden. Das ist für die LRA´s auch recht einfach sich hier schnell zu adaptieren.
Für die jenigen die noch Formfehlerbehaftete Bescheide haben ist es nur eine Frage der Zeit bis dies korrigiert wird.

Das Wort "Vertrag" in diesem Gesetz ist nicht gleichzusetzen mit einen Kaufvertrag oder dem Zeitschriftenabonnement nach BGB.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Miklap am 14. März 2015, 15:56
Der RBStV ist ein Gesetz, das Inkraftgetreten ist.
Sicher? Ich hätte das jetzt so definiert, dass es ein (verfassungswidriger) Vertrag ist, welcher in das Gesetz versucht wurde einzubinden?!
Inkraftgetreten zwar schon - aber ungültig wegen verfassungswidrigkeit!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Jade am 14. März 2015, 16:13
Der RBStV ist ein Gesetz, das Inkraftgetreten ist.
Sicher? Ich hätte das jetzt so definiert, dass es ein (verfassungswidriger) Vertrag ist, welcher in das Gesetz versucht wurde einzubinden?!
Inkraftgetreten zwar schon - aber ungültig wegen verfassungswidrigkeit!

Dieser Gesetzentwurf ist das Schärfste und das Schäbigste, was einem passieren kann. Faktisch zieht den Geringverdiener, Rentner in Deutschland den Boden unter Füßen weg und zwingt sie ein würdiges Leben aufzugeben. Wenn ich mein Lebensform selbst finanziere, kann mich irgendjemand zwingen auf etwas was ich nicht finanzieren kann zu verpflichten. Darum geht es mir.

Einen Hauseigentümer kann man auch nicht zwingen einen Harz IV Empfänger als Mieter zu akzeptieren oder einem Stromanbieter die Preise zu diktieren.
Die Einführung der Zwangsbeitrag war ein wegweisender Meilenstein in der neueren Geschichte des deutschen Sozialstaates die dazu beiträgt Ängste zu produzieren durch  Perfidie in Paragrafenform.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: badboy-72 am 14. März 2015, 16:35
Dieses Video /Bericht gehört in die Tagesnachrichten von allen privaten Fernsehsendern!!!

Der Gute WDR - Mann hat ganz schön gestottert, vielleicht weil er auch schon nicht mehr weiß, wie er noch die Zwangsabgabe rechtfertigen soll....

Genau das habe ich auch gedacht. Die hätten seine Hosen zeigen sollen. Die waren garantiert randvoll.  ;D
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: InesgegenGEZ am 14. März 2015, 16:52
... dann hat das Klagen beim VG wohl keine Sinn mehr, oder? Die Klagen können doch dann jetzt immer mit Begründung dieses Urteils sofort abgeschmettert werden....

Ich denke in den drei Urteilen kamen nicht alle Themen auf den Tisch gegen den der Staatsvertrag in seiner Ausführung und Ausübung verstösst. Zudem stützen sich viele Begründungen der VG auf Widersprüchlichkeiten, der eine urteilt so weils passt und der andere Richter so weils passt.

Da gibt es noch genügend andere Gründe und Herangehensweisen. Und um diese zu finden haben wir uns hier im Forum angemeldet.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: pinguin am 14. März 2015, 17:16
Das Wort "Vertrag" in diesem Gesetz ist nicht gleichzusetzen mit einen Kaufvertrag oder dem Zeitschriftenabonnement nach BGB.
Der Punkt ist aber, daß man aus einem Vertrag aussteigen kann und aus einem Gesetz nicht. -> Die diese Staatsverträge schließenden Bundesländern dürfen gemäß dem Wortlaut aus diesen Verträgen aussteigen. -> Warum wird das dem Bürger verwehrt?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Rjpablos am 14. März 2015, 17:35
Das Urteil bzw. die Ablehnung habe ich nicht gefunden, deshalb hier der Link.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/rundfunkbeitrag-auch-wer-keinen-fernseher-hat-muss-zahlen/11498262.html
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: fliega am 14. März 2015, 17:55
Warum wird das dem Bürger verwehrt?

Weil ein Bürger keine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die haben nur Länder und der Bund.
Der Bürger darf nur seinen Volksvertreter ins Parlament wählen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Bürger am 14. März 2015, 18:50
Das Urteil bzw. die Ablehnung habe ich nicht gefunden, deshalb hier der Link.

Eine erste Info hatte schon Roggi gepostet
Das Urteil vom 20.März 2015, obwohl heute erst der 12. März 2015 ist, präsentiert auf ovg/nrw.de:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php
Im Link wird jedoch das korrekte Datum verwendet.
Der Direktlink zur Pressemitteilung (nicht zum Volltext des Urteils) lautet
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß, 12. März 2015
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: unGEZahlt am 14. März 2015, 19:06
Natürlich wurde die Seite vom Beitragss. nun auch noch ganz schnell überarbeitet,
um mit diesem OVG-"Urteil" jetzt Zwangsbeitrags-Werbung machen zu können:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/oberverwaltungsgericht_muenster_erklaert_rundfunkbeitrag_fuer_rechtmaessig/index_ger.html

( Wie ich die Beitragss.-Mitarbeiter kenne, üben sie jetzt bestimmt schon fleißig, wie das Wort "Bundesverwaltungsgericht" geschrieben wird,
damit sie das nach dessen voraussichtlichen zukünftigen Schandurteil auf ihrer Seite nur noch gegen "OVG Münster" auswechseln brauchen  >:( )







Nur mal noch kurz außerhalb des Schandurteil-Themas.
Mir ist dies nicht aus dem Kopf gegangen:
Die diese Staatsverträge schließenden Bundesländer dürfen gemäß dem Wortlaut aus diesen Verträgen aussteigen. -> Warum wird das dem Bürger verwehrt?

Weil ein Bürger keine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die haben nur Länder und der Bund.
Der Bürger darf nur seinen Volksvertreter ins Parlament wählen.

Wenn das so stimmt, müssten Nicht-Wahlberechtigte Mitmenschen von Rundfunkbeitragszahlpflicht doch ausgenommen sein (?)
Denn sie hatten keinen Einfluss auf die Wahl der "Volksvertreter", die den 15. Rästv. verbrochenabschiedet haben.
Da gibt es doch bisher auch noch keine offizielle Erklärung (?)

Markus
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 14. März 2015, 23:24
Zitat
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 31

(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Zitat
http://www.bankrecht.org/wp-content/uploads/KritV-1997-38.pdf
Bundesverfassungsgericht und die Bindungskraft seiner Entscheidungen

Nach § 31 Abs. 1 BVerfGG binden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
In den Fällen des § 13 Nr. 6, 11, 12, 14 BVerfGG und gegebenenfalls in dem des
§ 13 Nr. 8 a BVerfGG haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sogar
Gesetzeskraft.
Das bedeutet, daß die zu diesen Materien existierenden Beschlüsse
und Urteile in der praktischen Arbeit wie geltendes (Bundes-)Recht zu behandeln
sind und nicht nur argumentativ gewichtet werden dürfen.!

Zitat
§ 13 Nr. 11 BVerfGG
11. über die Vereinbarkeit eines Bundesgesetzes oder eines Landesgesetzes mit dem Grundgesetz oder …

Es steht nun fest. Die VG/OVG Richter setzten sich über die bindende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Gesetzeskraft hinweg. So geschehen u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.msg87017.html#msg87017), mit der Folge, dass die ö.-r. Anstalten keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Die Sendungen sind danach kostenlos und werden unabhängig davon, ob sie empfangen würden verbreitet. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Das OVG Münster behauptet hier:
Zitat
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks …

Noch eine Tatsache: Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

Das OVG Münster behauptet hier weiter:
Zitat
… habe der Gesetzgeber typisierend annehmen dürfen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätte Gebrauch gemacht wird.

Die Typisierung bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der ö.-r. Programme die Gruppen komplett zusammenfallen und das Leugnen der vielfältigen Verwendung der Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. der Filmdienste, Online-Zeitungen, und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten ö.-r. Option für Info und Unterhaltung. Was folgt, ist die Diskriminierung und Nötigung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme.

Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente mit Nötigung der Nichtnutzer, die  Auflösung des Sondervorteils, des besonderen Vorteils, der besonderen Gegenleistung bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 14. März 2015, 23:31
Ausführungen RA Bölck in etwa wiedergegeben:

Wichtig ist, wie im Kirchhof Gutachten, die Möglichkeit der Widerlegbarkeit

(Anmerkung von mir auch aus dem Gutachten von Kirchhof:
Kein weiterer Beitrag für eine 2. Wohnung, Befreiung der Studenten)

Sich einfach aus diesem Gutachten nur die Rosinen herauszupicken, hmm

Ebenso: Säumniszuschlag, Typisierung (diese Themen wurden im Forum schon
ausführlich behandelt)

RA Bölck Rede:

Ansichten zu der Frage: was ist gesetzwidrig und wie wird vorgegangen, sollte dagegen verstoßen  werden.

Bsp.: wer falsch parkt wird bestraft (Einzelverfolgung)

Aber es darf keine Generalverurteilung geben.

Link

Video:
https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542

RA Bölck: Rückkehr zum alten Gebührenmodell

Link

https://www.youtube.com/watch?v=_5cF7gj9STA

Aussage von Thomas Bellut, ZDR-Intendant:

„Dass einfach mehr zahlen und die Ehrlichen werden dadurch belohnt, die schon immer bezahlt haben, denn die Lasten werden auf mehr Schultern verteilt.

Nochmal das Video von der Verhandlung in Münster:

https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542

Aussage von Roland Boysen, Rechtsabteilung WDR:
„Ich glaube, dass der Gesetzgeber hier eine gerechte Regelung geschaffen hat. Das zeigen auch die ersten Ergebnisse, dass nämlich jetzt die Leute, die vorher vielleicht auch zu Unrecht nicht bezahlt haben erfasst werden durch den Rundfunkbeitrag.

Dazu nur kurz: wer eine Ordnungswidrigkeit begeht (falsch Parken) wird individuell bestraft
(auch Ordnungswidrigkeiten!, keine Generalverurteilung!)

Link: Sie könnten aber!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90658.html#msg90658

Orginal Roland Boysen in etwa wiedergegeben:

Def. Der Notwendigkeit eines „milderen Mittels“ als es damals bei der „GEZ“ vollzogen wurde fragwürdig.
Dort angeblich massenhafte Durchsuchungen der Wohnungen (allerdings: nur Ordnungswidrigkeit als Tatbestand!)
Bzw. jetzt dann aktuell: durch die Staatsanwaltschaft, mittels Polizeiunterstützung,
die Überprüfung der „Glaubwürdigkeit“ der getätigten Aussagen: ich habe kein „Empfangsgerät“.

(Wir heissen übrigens nicht alle „Hoeness“)

Wenn rechtliche Abweichung, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, der Regulierung auf rechtlicher Basis: Ordnungswidrigkeitsverfolgung (Steuerfahndung etc.)

Meiner Meinung nach sollte man immer ersteinmal von einem ehrlichen Mitbürger
ausgehen, warum auch nicht.

Wenn ich mir dagegen die seit dem 1.1.13 vom Beitragsservice als besondere Serviceleistung durchgeführte Vorgehensweise anschaue, ich könnte k.......

Zwangsanmeldung, sie haben Ratenzahlung vereinbart, Zwangvollstreckung, Vermögensauskunft, Schufaeintrag, Androhung von Freiheitsentzug, Haftbefehl, Kontopfändung (direkt beim Arbeitgeber, evtl. dadurch Jobverlust) Abgreifen des Geldbetrages über dem „Existenzminimums“, Klageverläufe, Abbügeln von Klagen etc.
mir ist jetzt schlecht......)

Und all dies wird außerdem noch durch die Gerichte bestätigt
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: tokiomotel am 15. März 2015, 07:29
Liebe GEZ, leider musste ich feststellen, dass ich den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, obwohl ich nie ARD, ZDF oder ein ähnliches Programm anschaue.
Ihre Begründung dazu: „Sie könnten aber!“
Deshalb werde ich Sie nun anzeigen, wegen
Alkohol am Steuer, Raubüberfall, Mord, Vergewaltigung, Hochverrat, Steuerhinterziehung,
Totschlag, Nötigung, Brandstiftung und Geiselnahme.
Sie haben aber garnichts davon getan?
Sie könnten aber!

Nötigung trifft doch aber sehr wohl zu und wurde hier in der Vergangenheit besonders von Moderator Viktor7 intensiv angesprochen. Dazu war schon eine Anzeige mit Hilfestellung eines Rechtsanwaltes angedacht.
Auch aktuell wird der mögliche Tatbestand der Nötigung in der Diskussion weiter verfolgt , siehe 2 Antworten zurück
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90757.html#msg90757
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: InesgegenGEZ am 15. März 2015, 09:36
Aussage von Thomas Bellut, ZDR-Intendant:
„Dass einfach mehr zahlen und die Ehrlichen werden dadurch belohnt, die schon immer bezahlt haben, denn die Lasten werden auf mehr Schultern verteilt.

Dann frage ich mich, wieso die Länder dann nicht für die Kosten der Befreiten aufkommen??? Wenn auf mehr Schultern, dann müssen auch die dafür einstehen, die diesen Mist erst erlaubt haben. Ein Gesetz ins rollen bringen, bringt halt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten.

Wenn ich auf folgende Seite schaue:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/4275/umfrage/anteil-der-hartz-iv-empfaenger-an-der-deutschen-bevoelkerung/ (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/4275/umfrage/anteil-der-hartz-iv-empfaenger-an-der-deutschen-bevoelkerung/)

dann waren im September 2014 in Berlin 16,7 % ALG II Empfänger und somit befreit. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 3,5 Mio wären das ca. 584.500 befreite Bürger - hier müssten wir noch die unter 18jährigen abziehen - gehen wir also mal von 400.000 befreiten Bürgern aus, dann müsste Berlin pro Monat 7.192.000 € für die Rundfunkbefreiten ausgeben. Mal schauen wie lange die dann noch den Rundfunkstaatsvertrag aufrechterhalten würden....
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 15. März 2015, 09:54
Aussage von Thomas Bellut, ZDR-Intendant:
„Dass einfach mehr zahlen und die Ehrlichen werden dadurch belohnt, die schon immer bezahlt haben, denn die Lasten werden auf mehr Schultern verteilt.

Die Aussage von Thomas Bellut  (ZDR-Intendant) soll lediglich von der fallenden Akzeptanz und exorbitanten Kosten einer aufgedrängten Option für Information und Unterhaltung ablenken und die Unehrlichkeit heraufbeschwören. Das sie die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme schröpfen und diskriminieren, behält er für sich. Eine typische Manipulation der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 15. März 2015, 10:15
Aus "Bundesverfassungsgericht und die Bindungskraft seiner Entscheidungen"
http://www.bankrecht.org/wp-content/uploads/KritV-1997-38.pdf

Gerichte und die Nichtbeachtung verfassungskonformer Auslegung durch das
BVerwG (Seite 18 bis 19):

Zitat
Trotz alledem mißachtete das Bundesverwaltungsgericht
sehenden Auges die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
und kommt daher
auch in der Sache zu einer gegenteiligen Entscheidung. Während manche Stimmen in
der Literatur schon bei einer Nichtbeachtung der Präjudizienvermutung bezüglich
präjudizieller Entscheidungen der obersten Bundesgerichte an die Verfolgung des
Richters wegen Amtspfiichtverletzung und Rechtsbeugung ( § 336 StGB) denken,106
hält die übrige Literatur eine derartige offenkundige Mißachtung offensichtlich für
folgenlos.
Nach den bisherigen Auslegungen des § 3 1 BVerfGG müßte dann wohl
das Bundesverfassungsgericht (erneut) die Auffassung des abweichenden Gerichts
korrigieren.107 Solange ist die - aufgrund einer nicht der verfassungskonformen
Auslegung entsprechenden Auslegung und unter Verstoß gegen die in Art. 20 Abs. 3
vorgesehene Bindung auch des Richters an Recht und Gesetz - unterlegene Partei
aber in Unrecht gesetzt worden. Dies muß verhindert werden, da anderenfalls § 3 1
BVerfGG seinen Sinn verliert.107a Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts . kann
daher keinen Bestand haben; es ist wirkungslos und unvollstreckbar.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: fliega am 15. März 2015, 10:19
Wenn das so stimmt, müssten Nicht-Wahlberechtigte Mitmenschen von Rundfunkbeitragszahlpflicht doch ausgenommen sein (?)
Denn sie hatten keinen Einfluss auf die Wahl der "Volksvertreter", die den 15. Rästv. verbrochenabschiedet haben.
Da gibt es doch bisher auch noch keine offizielle Erklärung (?)
Markus

Interessanter Gedanke. Der überwiegende Teil der Nicht Wahlberechtigten und zwar alle nicht Volljährigen sind bereits jetzt schon nicht Beitragspflichtig.
Sonst würden unsere lieben Kinder auch diese Bettelbriefe  und Bescheide erhalten. Dann gibt es noch die NICHT Staatsbürger.  Es gibt auch die in deutscher Grenznähe lebenden Ausländer in Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz usw. 

Aber noch mal zum möglichen Ausstieg des Bürgers aus dem RBStV. Ich möchte meine Anmerkung von weiter oben noch etwas ergänzen.
Der Bürger ist keine Vertragspartei im RBStV. Daher kann er auch diesen Vertrag nicht kündigen. Die Vertragsparteien sind ausschlich alle deutschen Bundesländer.
Nachdem der Vertrag geschlossen wurde hat sich jedes einzelne Bundesland verpflichtet diesen Vertrag als Landesgesetz zu ratifizieren. Das passierte mittels http://de.wikipedia.org/wiki/Transformationsgesetz. Im Klartext bedeutet dies das die Grundlage der Beitragserhebung ein Landesgesetz ist und nicht der Vertrag der Bundesländer.
Ein Gesetz kann nicht vom Bürger gekündigt werden. Es kann nur formal oder materiell angegriffen werden. Und genau das passiert mit den Klagen die sich auf die Verletzung der Grundrechte stützen. Dieses Gesetz ist verfassungwidrig und muss geändert werden.

Gleichzeitiges Ziel sollte eine Reform des Beitrags sein, so das sowohl mehr Gerechtigkeit angewendet wird, NICHT Nutzer auch NICHT bezahlen müssen.
Und was ich am wichtigsten finde. Wer die Party bezahlt bestimmt die Musik. Die Rundfunkräte bzw. Fersehräte als oberstes Aufsichtsgremium sollten immer mehrheitlich durch Vertreter des Beitragszahlers besetzt sein. Nur so kann die Staatsferne gewährleistet werden.
In einigen Landesrundfunkanstalten haben Staatsvertreter bereits einen beherrschenden Einfluss. Das ist nicht hinzunehmen. Ich möchte nicht das die ÖR die Pressestelle der jeweiligen Landesregiereungen sind/werden.

Wie kann dieses Ziel am schnellsten erreicht werden? Mit Geldentzug !!!!
Aus meiner Sicht muss ein großer Teil der aktuellen Beitragszahler die
Zahlung einstellen, Einzugsermächtigung widerrufen, auf einen Bescheid warten,
Widerspruch einlegen und auf einen Widerspruchsbescheid warten.
Die Widerspüche NICHT nach Köln senden sondern direkt an die LRA´s.
Das würde das Beitragassystem extrem Beanspruchen.

Wie kann die Masse der Beitragszahler so motiviert das dies passiert?
Warum sollte z.b die 70 jährige Oma an diesem Ziel mitwirken? Was muss sie tun und was ist ihr Risiko?
Wie kann sie unterstützt werden?

Eure Ideen dazu?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: LeckGEZ am 15. März 2015, 11:03
Wie kann die Masse der Beitragszahler so motiviert das dies passiert?
Warum sollte z.b die 70 jährige Oma an diesem Ziel mitwirken? Was muss sie tun und was ist ihr Risiko?
Wie kann sie unterstützt werden?

Eure Ideen dazu?

Ich würde noch einen Schritt weiter gehen. Die 70 jährige Oma ist nicht mehr zu motivieren. Du würdest sie genauso wie die ÖRR nur manipulieren und vor dem Karren spannen.
Was ist jedoch mit den Millionen Beitragsbefreiten? Diese sollte man ansprechen. Diese Zielgruppe wurde auch u.a. befreit, damit sie die Klappe hält zu vielen sozialen Ungerechtigkeiten. Nichts ist gefährlicher als jemand der sich von der Gesellschaft verstossen fühlt und viiiieeel Zeit hat. Wenn einige nicht mehr stupide Wiederholungen in der Glotze sehen wollen, sondern nur Flyer basteln und verteilen.....????
Ein Arbeitsloser, verstossen vom Arbeitsmarkt fühlt sich lange noch nicht nutzlos und möchte bestimmt gerne seinen Beitrag für eine bessere Gesellschaft leisten.

Auch ein Harz4 Bezieher ist vom ÖRR betroffen. Aufgrund der vielen Freizeit zieht dieser sich den manipulativen Sche---eck rein und wird passiv und depressiv. So wie man den Ausgestossenen haben möchte, auf dem Sofa elend vor der Glotze gebunden und auf keinem Fall auf der Strasse, aufklärend und investigativ.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 15. März 2015, 11:51
Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg90793.html#msg90793

Vielleicht  auch was für das OVG Münster?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 15. März 2015, 12:35
Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg90793.html#msg90793

Vielleicht  auch was für das OVG Münster?

Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:

(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Herr-Dr-Gysi.jpg)


Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

sehen Sie eine Handhabe gegen die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme?

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte.

Nun behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html, mit der Folge: die ö.-r. Anstalten zahlen keine Umsatzsteuer. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

Die Typisierung des OVG Münster, bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der ö.-r. Progr. die Gruppen komplett zusammenfallen und das wegblenden der vielfältigen Verwendung der Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. Filmdienste, Online-Zeitungen und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten ö.-r. Option.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Freundliche Grüße

Leute,

wir brauchen eine Lawine an Anfragen an Politiker, Presse und die Justiz damit das Thema und die Argumente noch mehr Menschen erreichen. Nur Zusammen können wir was bewegen. Alleine auf die Gerichte zu setzten, führt nicht zum Ziel der "Abschaffung der Nötigung und Diskriminierung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme".
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: unGEZiefer am 15. März 2015, 12:53
Wie kann die Masse der Beitragszahler so motiviert das dies passiert?
Warum sollte z.b die 70 jährige Oma an diesem Ziel mitwirken? Was muss sie tun und was ist ihr Risiko?
Wie kann sie unterstützt werden?
Eure Ideen dazu?

Mit einer alten Dame habe ich ihren Beitrag zum öffentlichen Dummfunk mit den jeweiligen Jahresbeiträgen seit 1953 durchgerechnet.
Die dazugehörigen Habenzinsen, wenn das Geld gespart worden wäre, seit 1967 mit den Angaben der Bundesbank.
Davor mit 3% geschätzt.
Das ergibt ca. 11815 € direkten Beitrag.
Dazu kommen noch die indirekten Beiträge über die Unternehmensbelastung.
Die holen sich es ja vom Endverbraucher zurück.
Die 11815 € sind eine Menge Geld für einen Rentner im Altersheim.
Obzön erscheint damit das 300000 € Jahresgehalt des NDR-Intendanten.
Für den sitzen jedes Jahr 25 Rentner im Altersheim und haben keine Kohle mehr!

Endkonsequenz: Die alte Dame wurde auf das Konto eine willigen Beitragszahlers umgemeldet.
Ist zwar nicht rechtens aber mit der vorhandenen Restlebenszeit zeigt Sie dem Lutz den Stinkefinger..
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: GEiZ ist geil am 15. März 2015, 13:01
Zitat
zeigt Sie dem Lutz den Stinkefinger..

Super Aktion, jeder Euro weniger kann schon vom Dummfunk nicht vor Gericht gegen uns verwendet werden!!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 15. März 2015, 13:06
Ein Stinkefinger führt in die vulgäre Ecke. Dort wollen uns die öffentlich-rechtlichen Anstalten am liebsten haben, um dann Meinungsmache und Ausgrenzung zu betreiben. Wir müssen seriös bleiben. Der Weg, wie von mir vorhin beschrieben, führt uns besser an die uninformierte Masse. Die Presse und Infostände können besser für die Information der Menschen sorgen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90798.html#msg90798
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: GEiZ ist geil am 15. März 2015, 13:28
Zitat
Ein Stinkefinger führt in die vulgäre Ecke

Der war sicher nur symbolisch gemeint. Der alten Dame ist es sicher nicht zuzumuten den Weg durch die Instanzen zu gehen oder eine Vollstreckung abzuwehren. Aber so kann auch sie ihren Beitrag (nicht) leisten.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: fliega am 15. März 2015, 13:45
Der alten Dame ist es sicher nicht zuzumuten den Weg durch die Instanzen zu gehen oder eine Vollstreckung abzuwehren. Aber so kann auch sie ihren Beitrag (nicht) leisten.

Das war nicht mein Ansatz. Ich würde niemandem der sich nicht mit der Materie auseinandergesetzt hat empfehlen den Instanzenweg zu beschreiten.

Aber mal ganz ehrlich!!! Niemand kommt doch auf die Idee seine Einkommenssteuer ohne Bescheid zu bezahlen. Auch die Vorrauszahlungen erfolgen aufgrund von Bescheiden.
Warum also dann beim Rundfunkbeitrag?

Also sollen doch die LRA´s allen Beitragszahlern Beitrags- und Festsetzungsbescheide senden. Dann einmal Widerspruch einlegen und auf den Widerspruchsbescheid warten.
Sollten das genug aktuelle Beitragszahler machen gibt es in den LRA´s eine Menge zu tun und die Bearbeitungszeiten werden mehrere Monate wenn nicht Jahre dauern.

Was hätte der normale Beitragszahler für ein Risiko?  Ich sehe nur den Säumniszuschlag von 8 EUR. Porto für einen Widerspruch. Und die Zeit.
Was wäre der Nutzen? Sollte in dieser Zeit eine höchstrichterliche Klärung dazu führen das der Beitrag neu geregelt wird könnten die Bescheide aufgehoben werden.
Aber eben nur die Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde. Die Beitragszahler die keinen Widerspruch eingelegt haben werden die Beiträge wohl nicht mehr zurückfordern können.
Eine rückwirkende Regelung die alle Beitragszahler betrifft würde ich in den Bereich der Wunschvorstellungen verbannen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: GEiZ ist geil am 15. März 2015, 13:59
Zitat
Aber eben nur die Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde. Die Beitragszahler die keinen Widerspruch eingelegt haben werden die Beiträge wohl nicht mehr zurückfordern können.
Eine rückwirkende Regelung die alle Beitragszahler betrifft würde ich in den Bereich der Wunschvorstellungen verbannen.

Sehe ich genauso. Aber wer widerspruchslos zahlt ist selbst schuld.


Edit "Bürger":
So interessant auch viele Aspekte dieser Diskussion sind, sie schweifen vom Kern des Themas ab und könnten ggf. besser in eigenständigen, konzentrierten Threads behandelt werden.
Hier bitte wieder zum Kern des Themas zurückkehren, das da lautet
BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
sofern dem überhaupt derzeit noch etwa hinzuzufügen ist.
Danke für die Berücksichtigung :police: ;)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: pinguin am 15. März 2015, 17:18
Zitat
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts . kann
daher keinen Bestand haben; es ist wirkungslos und unvollstreckbar.
Das heißt dann aber auch, daß alle bisherigen Urteile der niederen Gerichte, die Urteile des BVerfG mißachtet haben, ebenfalls wirkungslos und unvollstreckbar sind?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 15. März 2015, 20:18
Zitat
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts . kann
daher keinen Bestand haben; es ist wirkungslos und unvollstreckbar.
Das heißt dann aber auch, daß alle bisherigen Urteile der niederen Gerichte, die Urteile des BVerfG mißachtet haben, ebenfalls wirkungslos und unvollstreckbar sind?

Im Nachhinein wird es so sein, im Moment wird gefolgsam genötigt, diskriminiert und Willkür gesprochen. Wer soll sie denn aufhalten? Dafür müsste es Entrüstung von uns allen und der Presse an die Politik und Justiz regnen.

Hier wäre so eine Möglichkeit zum aktuellen Thema gehörig für medialen Wirbel zu sorgen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90798.html#msg90798

Hier ist Mitmachen und nicht Abwarten gefragt. Was machen wir? Warten auf ein Wunder? Setzen wir alleine auf richterliche Entscheidungen?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 16. März 2015, 07:33
Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:

Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

sehen Sie eine Handhabe gegen die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme?

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte.

Nun behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html, mit der Folge: die ö.-r. Anstalten zahlen keine Umsatzsteuer. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

Die Typisierung des OVG Münster, bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der ö.-r. Progr. die Gruppen komplett zusammenfallen und das wegblenden der vielfältigen Verwendung der Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. Filmdienste, Online-Zeitungen und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten ö.-r. Option.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Freundliche Grüße


Der Beitrag wurde veröffentlicht.

Bitte tragt euch für eine Antwort ein. Damit bekunden wir unser Interesse:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f432688.html#q432688
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: GEiZ ist geil am 16. März 2015, 08:15
Nach dieser Antwort http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f413759.html#q413759 erwarte ich von Dr. Gysi ohnehin nur heiße Luft, wenn überhaupt.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 16. März 2015, 09:41
Nach dieser Antwort http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f413759.html#q413759 erwarte ich von Dr. Gysi ohnehin nur heiße Luft, wenn überhaupt.

Genau das was Herr Dr. Gysi vorschlägt (Klage) wurde nun gemacht. Jetzt geht es um die Willkür und Diskriminierung im Urteil des OVG Münster.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: fliega am 16. März 2015, 19:16
Aus "Bundesverfassungsgericht und die Bindungskraft seiner Entscheidungen"
http://www.bankrecht.org/wp-content/uploads/KritV-1997-38.pdf

Gerichte und die Nichtbeachtung verfassungskonformer Auslegung durch das
BVerwG (Seite 18 bis 19):

Sehr gute Quelle und Idee.
Evtl. ist es so, bei gutem Vortrag vor dem VG / OVG möglich eine Vorlage nach Artikel 100 GG beim Bundesverfassungsgericht zu erreichen.
http://dejure.org/gesetze/GG/100.html

Die tragende Säule sollte die Argumentation mit dem zweiten Rundfunkurteil von 1971 sein.
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html


Zitat
Die Rundfunkanstalten stehen in öffentlicher Verantwortung und erfüllen, indem sie Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, zugleich integrierende Funktionen für das Staatsganze. Ihre Sendetätigkeit ist nicht gewerblicher Art.


Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß die einzelne Rundfunkanstalt ihre Leistungen gegen eine "Gebühr" erbrächte und auf diese Weise mit dem Rundfunkteilnehmer in eine Beziehung gewerblicher Art träte. Nach § 1 Abs. 2 des Staatsvertrages über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens ist Rundfunkteilnehmer, wer ein Empfangsgerät zum Empfang bereithält, also an der allgemeinen Veranstaltung teilzunehmen in der Lage ist. Wie sehr der Rundfunk als eine Gesamtveranstaltung behandelt wird, ergibt sich insbesondere daraus, daß die Länder in verschiedenen Staatsverträgen die Zusammenarbeit der Anstalten, den Finanzausgleich und die gemeinsame Finanzierung eines Zweiten Deutschen Fernsehens vorgesehen haben. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht auf die Anstalt seines Landes beschränkt, im Fernsehen schon wegen der Zusammenarbeit der Anstalten und im Rundfunk infolge der Reichweite des Empfangs. Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. Es ist infolgedessen nicht gerechtfertigt, aus dem Vorhandensein einer "Gebühr" Schlüsse auf die gewerbliche Natur der Rundfunkdarbietung zu ziehen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Philosoph am 16. März 2015, 21:46
Richtig übel finde ich ja, daß der "Beitragsservice" Buch führt über die für ihn positiven Gerichtsurteile: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/oberverwaltungsgericht_muenster_erklaert_rundfunkbeitrag_fuer_rechtmaessig/index_ger.html
Das wirkt auf mich wie die Jagdtrophäen eines Jägers. Mehr sind wir für sie auch nicht.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: pinguin am 16. März 2015, 21:53
@fliega
Zitat
Die Rundfunkanstalten stehen in öffentlicher Verantwortung und erfüllen, indem sie Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, zugleich integrierende Funktionen für das Staatsganze. Ihre Sendetätigkeit ist nicht gewerblicher Art.
Europa sieht das anders. Schau in die aktuell gültige Richtlinie über Mediendienstleistungen.

Was damals gegolten haben mag, ist aufgrund der gesamteuropäischen Entwicklung heute u. U. nicht mehr gültig. Dem wird auch das BVerfG bei neuen Entscheidungen Rechnung zu tragen haben.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 16. März 2015, 23:58
Dank Euch haben wir bereits 40 Unterschriften erreicht. Danke!

Wir sollten weitere möglicherweise hilfreiche Stellen aus Politik, namhafte Verfassungsrechtler und die Presse auf diesen Sachverhalt der Nichtbeachtung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der Willkür und der Diskriminierung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme aufmerksam machen. 

Wir fordern von den anderen Mitbürgern auf der Straße und woanders sich mit diesem Thema zu befassen, dabei müssen vor allem wir, mit einem Beispiel vorangehen und mehrere Gänge höher schalten. Packt mit an, damit diese Nötigung aufhört, die öffentlich-rechtlichen Anstalten dem Volk dienen und nicht gegen ihn arbeiten.

"Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht." [A. Einstein]

Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:

Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

sehen Sie eine Handhabe gegen die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme?

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte.

Nun behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html, mit der Folge: die ö.-r. Anstalten zahlen keine Umsatzsteuer. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

Die Typisierung des OVG Münster, bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der ö.-r. Progr. die Gruppen komplett zusammenfallen und das wegblenden der vielfältigen Verwendung der Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. Filmdienste, Online-Zeitungen und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten ö.-r. Option.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Freundliche Grüße


Der Beitrag wurde veröffentlicht.

Bitte tragt euch für eine Antwort ein. Damit bekunden wir unser Interesse:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f432688.html#q432688
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: nexus77 am 17. März 2015, 14:27
Da von den Gerichten anscheinend nicht viel zu erwarten ist (gleichgeschaltet?) sollte man sich anderes überlegen dagegen vorzugehen.....
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 17. März 2015, 22:15
In der Hoffnung, die ausgewählten Redakteure vom Handelsblatt machen die Willkür im Gerichtssaal und die Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme öffentlich.


Zitat
Willkür - OVG Münster ignoriert die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts


Sehr geehrte Frau ...,

die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme haben wieder einen neuen Höhepunkt erreicht.

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte. Die Entscheidungen zur Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit dem Grundgesetz haben die Entscheidungen des BVerfG sogar Gesetzeskraft (§ 31 + § 13 Nr. 11).

Dennoch behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html mit der Folge, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine Umsatzsteuer zahlen. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Hier finden Sie die relevanten Stellen mit Hervorhebungen aus eben diesem Urteil des BVerfG:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.msg87017.html#msg87017

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist und bleibt eine Nötigung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme.


Die Typisierung des OVG Münster, bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme, diese Gruppen komplett zusammenfallen und das Wegblenden der vielfältigen Verwendung der gegenwärtigen Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. Filmdienste, Online-Zeitungen und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung, das absichtliche Wegblenden der Nutzung anderer In- und Auslands-Programme, des priv. Pay-TV und privater Stadt-radios machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten öffentlich-rechtlichen Option. Hier wird vom OVG Münster die Lebenswirklichkeit verdreht und mit sachfremder Unterstellung die Nichtnutzergruppe diskriminiert und die Handlungsfreiheit beschnitten.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente beim ö.-r. Rundfunk, die Auflösung des besonderen Vorteils, der besonderen Gegenleistung  bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer und die Nichtbeachtung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu der Abgabenart "Beitrag" sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz). Trotz der eindeutigen Argumente von der Klägerseite, missachtet das OVG Münster die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Ebenfalls sehr lesenswert:
Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.0.html

Bitte, machen Sie die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme öffentlich.

Freundliche Grüße

Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 18. März 2015, 07:42
Da von den Gerichten anscheinend nicht viel zu erwarten ist (gleichgeschaltet?) sollte man sich anderes überlegen dagegen vorzugehen.....

Was wäre dein Vorschlag bezogen auf dieses OVG Urteil?

Bitte ansonsten ein neues Thema aufmachen.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 18. März 2015, 23:36
Diese erweiterte Version ging an weitere Zeitungen:

wiwo, focus, welt und süddeutsche.

Helft mit und schreibt bitte andere Zeitungen an. Gemeinsam kommen wir besser durch.


Zitat
Willkür - OVG Münster missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts


Sehr geehrte …,

die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme haben wieder einen neuen Höhepunkt erreicht.

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte. Die Entscheidungen zur Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit dem Grundgesetz haben die Entscheidungen des BVerfG sogar Gesetzeskraft (§ 31 + § 13 Nr. 11).

Dennoch behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html mit der Folge, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine Umsatzsteuer zahlen. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Hier finden Sie die relevanten Stellen mit Hervorhebungen aus eben diesem Urteil des BVerfG:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.msg87017.html#msg87017

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist und bleibt eine Nötigung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme. Würde bei anderen Lebensbereichen so verfahren wie beim Rundfunk, könnten alle ohne konkrete Gegenleistung von anderen Bürgern Geld für Leistungen verlangen, weil sie die Möglichkeit haben sie zu nutzen. Ein besonderer Vorteil lässt sich hier schwer ausmachen.

Die Typisierung des OVG Münster, bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme, diese Gruppen komplett zusammenfallen und das Wegblenden der vielfältigen Verwendung der gegenwärtigen Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. Filmdienste, Online-Zeitungen und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung, das absichtliche Wegblenden der Nutzung anderer In- und Auslands-Programme, des priv. Pay-TV und privater Stadt-radios machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten öffentlich-rechtlichen Option. Viele Menschen bevorzugen die tiefergehenden Zeitungsberichte, ein großer Prozentsatz der hier lebenden fremdsprachigen Mitmenschen hört und sieht kein ö.-r. Radio oder TV. Hier wird vom OVG Münster die Lebenswirklichkeit verdreht und mit sachfremder Unterstellung die Nichtnutzergruppe der öffentlich-rechtlichen Programme diskriminiert und der finanziellen Mittel beraubt.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente beim ö.-r. Rundfunk, die Auflösung des besonderen Vorteils, der besonderen Gegenleistung  bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer und die Nichtbeachtung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu der Abgabenart "Beitrag" sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz). Trotz der eindeutigen Argumente von der Klägerseite, missachtet das OVG Münster die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Ebenfalls sehr lesenswert:
Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.0.html

Bitte, machen Sie die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme öffentlich.

Freundliche Grüße

Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: leonardodavinci am 18. März 2015, 23:39
Von der SZ wird man nix zu erwarten haben, siehe
Protest priv. Rundfunkanbieter gegen Rechercheverbund von NDR,WDR,Südd. Zeitung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13463.0.html
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 18. März 2015, 23:59
Es gibt sicherlich die eine oder andere Zeitung noch, die man anschreiben kann.

Vorlage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg91150.html#msg91150
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 08. April 2015, 00:29
Hallo Ihr Lieben,

das Urteil des OVG Münster ist nun eingetroffen. Ich versuche euch die 50 Seiten anonymisiert in den nächsten Tagen zur Verfügung zu stellen. Interessant ist die Anzahl der Ablenkungen auf nicht vorgetragene Themen und das vollständige Vermeiden der Auseinandersetzung mit den von Herrn Bölck vorgetragenen verfassungsrelevanten Argumenten. Die entscheidenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts wurden ebenso nicht berücksichtigt.

Soweit ich mich mit Herrn Bölck in den kommenden Tagen geeinigt habe, geht es dann an die höchste Verwaltungsinstanz BVG weiter, um dann gemeinsam mit UnerhÖRt (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13722.0.html) beim Bundesverfassungsgericht die Entscheidung herbeizuführen.

Herzliche Grüße
Maxkraft (Robert)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: karlsruhe am 08. April 2015, 00:38
Da ich bei der Verhandlung dabei war, bin ich schon sehr über die ausführliche Urteilsfassung
gespannt.

Kam mir ja am selbigen Tag wie in mehreren Parallelwelten vor, jeweils
ein andererer Vortrag, nichts zusammen passend,

und dann die Urteilsverkündung, bei der ich leider nicht mehr vorort sein konnte.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Manso am 08. April 2015, 00:57
- Ablenkung auf nicht vorgetragene Themen
- Umgehen der verfassungswidrigen Argumente
- Ignorieren von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts

Diese 3 roten Fäden ziehen sich irgendwie durch fast alle Urteile betreffend des Rundfunkbeitrags durch, vom untersten Verwaltungsgericht bis zu den Verfassungsgerichtshöfen der Länder.

Da muss doch System hinter stecken, insbesondere wenn ich mir die Augenzeugenberichte durchlese, dass den Richtern das Verkünden solcher Urteile offenbar sichtlich unangenehm ist, so als wenn Ihnen klar ist, dass ihre "Rechtssprechung" mit selbiger überhaupt nichts mehr zutun hat.

Offenbar müssen diese Richter wohl mit erheblichen Konsequenzen rechnen, wenn sie tatsächlich im Namen des Volkes urteilen würden oder den Fall direkt ans BVerfG geben. Anders ist das doch mit gesundem Menschenverstand sowie gutem Gewissen der freiheitlich demokratischen Grundordnung doch wirklich nicht mehr zu erklären ...

Und maxkraft: Die erste Beschwerde beim BverfG liegt bereits vor, ebenfalls vertreten von Herrn Bölck. Sprich ihn darauf an und viel Erfolg weiterhin.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 08. April 2015, 07:45
Ein Gutes hat der Zwangsbeitrag, er öffnet einem die Augen über unsere "Demokratie"...
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 08. April 2015, 09:03
...
Und maxkraft: Die erste Beschwerde beim BverfG liegt bereits vor, ebenfalls vertreten von Herrn Bölck. Sprich ihn darauf an und viel Erfolg weiterhin.

Aktueller Stand:

Die Beschwerde wurde vom BVerfG in das Allgemeine Register aufgenommen und die weitere Bearbeitung zurückgestellt, wie von Hr. RA Bölck gewünscht. Zunächst bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht im Fall von "maxkraft24" (der ebenfalls von Hr. RA Bölck vertreten wird) entscheidet, falls die Revision angenommen wird.

Berufung - OVG Münster 12.03.15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90636.html#msg90636

Hr. Bölck möchte das BVerwG bitten, die Sache nach Art. 100 (1) GG dem BVerfG vorzulegen.
Sollte die Revision abgelehnt werden, ist der nächste Schritt zu gehen und ebenfalls Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Dann wären schon 2 Beschwerden anhängig, die miteinander verbunden werden könnten, da es um die gleichen Rechtsfragen geht.

...

UnerhÖRt und ich stehen bereits in Verbindung.

Damit das Bundesverfassungsgericht wegen der Nichtausschöpfung des Instanzenweges die Verfassungsbeschwerden nicht ablehnt, muss der Instanzenweg voll ausgeschöpft werden. Auch wenn die Verwaltungsinstanzen nicht über die Verfassungswidrigkeit entscheiden dürfen. Aus diesem Grund beschäftigen sich die Verwaltungsgerichte nicht mit der Verfassungswidrigkeit in den Urteilen. Sie sehen sie "angeblich" einfach nicht, obwohl die Gründe von Herrn Bölck vorgetragen und in den Klageschriften mit Verweisen auf die vergangen Urteile des Bundesverfassungsgerichts belegt werden. So "funktioniert" unser Rechtssystem. Selbst Nichtjuristen fallen die Ausweichmanöver der Verwaltungsinstanzen auf.


Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Knax am 08. April 2015, 09:33
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Wie "Bürger" kürzlich erwähnte unter*
Hintergründe: 16 Unterzeichner des 15. RÄndStV/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13778.0.html
unterzeichnete Peter Müller in seiner Zeit als saarländischer Ministerpräsident den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und ist nun Richter am Bundesverfassungsgericht. Sofern er nun über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages (beispielsweise im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde) in seiner Funktion als Richter entscheiden müsste, wäre er in diesem Falle nicht befangen?

Über Antworten/Reaktionen/Meinungen/Ansichten dazu würde ich mich sehr freuen.


*Edit "Bürger": Link-Infos ergänzt
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 08. April 2015, 12:20
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Wie "Bürger" kürzlich erwähnte unter*
Hintergründe: 16 Unterzeichner des 15. RÄndStV/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13778.0.html
unterzeichnete Peter Müller in seiner Zeit als saarländischer Ministerpräsident den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und ist nun Richter am Bundesverfassungsgericht. Sofern er nun über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages (beispielsweise im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde) in seiner Funktion als Richter entscheiden müsste, wäre er in diesem Falle nicht befangen?

Über Antworten/Reaktionen/Meinungen/Ansichten dazu würde ich mich sehr freuen.


*Edit "Bürger": Link-Infos ergänzt

Zur Befangenheit und Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters gibt es konkrete Vorgaben. Unserem moralischen und dem Rechtsempfinden gegenüber werden diese Regelungen nicht im Mindesten gerecht. Es bleibt bei einer unsittlichen Verstrickung von Interessen.

Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er ...

Zu der Beteiligung der beiden Brüder

Paul Kirchhof mit dem Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Auftrag der ARD, ZDF, D Radio

und

des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof

an der neuen Regelung und deren Beurteilung, könnte dies hier relevant sein und zu weniger unnötigen Spekulationen führen:

Zitat
Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG (http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html)

§ 18
(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er
1. an der Sache beteiligt oder mit einem Beteiligten verheiratet ist oder war, eine Lebenspartnerschaft führt oder führte, in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist oder
2. in derselben Sache bereits von Amts oder Berufs wegen tätig gewesen ist.
(2) Beteiligt ist nicht, wer auf Grund seines Familienstandes, seines Berufs, seiner Abstammung, seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder aus einem ähnlich allgemeinen Gesichtspunkt am Ausgang des Verfahrens interessiert ist.
(3) Als Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 gilt nicht
1. die Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren,
2. die Äußerung einer wissenschaftlichen Meinung zu einer Rechtsfrage, die für das Verfahren bedeutsam sein kann.

Ich nehme an, Ferdinand Kirchhof ist nicht mit den Beschwerdeführern verwandt.
Selbst wenn Ferdinand Kirchhof persönlich eine wissenschaftliche Meinung zu dem Thema geäußert hätte, ist er danach von der Beteiligung am Verfahren nicht ausgeschlossen.

Interessant ist es jedoch. Hat der eine Bruder dem anderen beim Abfassen des Gutachten zur Seite gestanden oder als Ratgeber fungiert? Sprechen die beiden Brüder noch heute über die neue Zwangsregelung? Ich meine in beiden Fällen - ja.

Muss es ein Nachteil sein, wenn Herr Ferdinand Kirchhof über die Verfassungsbeschwerden mitentscheidet? Schließlich bemängelt Paul Kirchhof die Umsetzung als Gesetz, z.B. die fehlende Widerlegbarkeit der Nichtnutzung.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: ThisIsSparta! am 08. April 2015, 12:31
Die Möglichkeit so einen Antrag auf Ausschluss nach §18 zu stellen gibt es ja, wie bereits von Viktor7 geschrieben.
Die Frage ist, ob das die Kläger auch machen werden...
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Bürger am 08. April 2015, 12:38
Die Frage ist, ob das die Kläger auch machen werden...
...und: ob es tatsächlich wirklich so sinnvoll wäre ;)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: sparks am 08. April 2015, 13:52
Aber im Fall von Peter Müller ist es nun wirklich besonders kraß, da er als früherer saarländischer Ministerpräsident den 15. Rundfunkänderungs-StV selbst mit beschlossen hat und nun über die Verfassungsbeschwerden gegen den RBStV mit entscheiden soll. Daß der seinem eigenen Gesetzesmachwerk Verfassungswidrigkeit bescheinigen wird, ist natürlich nicht zu erwarten. Es wäre geradezu ein Wunder.

Dieses Beispiel zeigt mir auch wieder einmal, daß eine Gewaltenteilung in unserem Staat leider nicht stattfindet.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Bürger am 08. April 2015, 14:32
Aber im Fall von Peter Müller ist es nun wirklich besonders kraß [...]

Es wäre nicht das erst Mal, dass er wegen Befangenheit aus Entscheidungen augeschlossen würde ;)

Ein sehr interessanter Artikel hierzu findet sich unter
cicero, 08.09.2012
VERFASSUNGSRICHTER
Die Verwandlung des Peter Müller
http://www.cicero.de/berliner-republik/die-verwandlung-des-peter-mueller/51770

Auf Seite 2 heißt es u.a.
http://www.cicero.de/berliner-republik/die-verwandlung-des-peter-mueller/51770/seite/2
Zitat
[...] Allerdings war Müller 2009 und 2010 auch einer der Wahlmänner, gegen deren Kür nun geklagt wird. Auf die Frage, ob Wulff und Köhler nun womöglich gar nicht ordnungsgemäß gewählt worden seien, antwortete Müller gut gelaunt, er könne sich nicht näher dazu äußern, weil ein Befangenheitsantrag vorliege. Verschmitzt fügte er hinzu: Spätestens wenn er jetzt antworten würde, wäre er wohl befangen.

Eine Pointe, wie man sie vom Politiker Müller kennt. Aber aus dem Witz wurde Ernst. Der Zweite Senat hat ihn von dem Verfahren wegen Befangenheit ausgeschlossen. Die erste große Entscheidung aus Müllers Dezernat findet nun ohne ihn statt.

Und es stehen weitere Verfahren an, bei denen Ähnliches droht. [...] Dürfte er nun als Richter darüber urteilen?

Man würde Peter Müller gerne selber danach fragen. Doch die Pressestelle des Gerichts erklärt, dass er in diesem Jahr nicht für Interviews zur Verfügung steht. Ein Schweigegelübde passt gut in die klösterliche Atmosphäre des höchsten Gerichts, es ist offenbar Teil seines Eingliederungsprogramms in den „Achter ohne Steuermann“. [...]
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: ohmanoman am 08. April 2015, 14:33
Moin Moin,

kann das sein, dass das alles von langer Hand geplant wurde 8) ?!
Weil, wo man auch hin schaut,  :angel: hat immer Jemand  (#) mit dem örR zu tun!!  ::)
Oder fang ich an zu spinnen?  ???

Ohmanoman
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Miklap am 08. April 2015, 15:21
...seh ich genauso!
Man sollte jetzt im Vorfeld die urteilenden Richter immer wieder überprüfen und sie - wenn sich der Verdacht bestätigt -
wegen Befangenheit ausschließen! Immer und immer weider....

Sonst wird dat nix...
EDIT> Kann man diese Richter nicht ausfindig machen?
Thema: Befangenheit der Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13784.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13784.0.html)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 08. April 2015, 19:42
...seh ich genauso!
Man sollte jetzt im Vorfeld die urteilenden Richter immer wieder überprüfen und sie - wenn sich der Verdacht bestätigt -
wegen Befangenheit ausschließen! Immer und immer weider....

Dann bleibt wohl keiner übrig, augenscheinlich hängen sie alle irgendwie mit drin...
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 08. April 2015, 23:13
Das Urteil des OVG Münster (50 Seiten) werde ich voraussichtlich erst nächste Wochen anonymisieren und Euch zur Verfügung stellen können.  :(


 :D Herr Rechtsanwalt Bölck und ich sind uns heute nach einer ¾ Stunde Gespräch inhaltlich und finanziell einig geworden.

Es geht somit mit der Revision an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) weiter. Soweit weitere Einzelheiten (Aktenzeichen, …) bekannt werden, werde ich Euch über das Forum auf dem Laufenden halten.

Zitat
Wiki:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art
Wir kommen aber nur mit verfassungsrechtlicher Art an ...  >:D


Viele kämpferische Grüße
Maxkraft (Robert)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: sin am 09. April 2015, 22:03
Klasse, Stück für Stück den steinigen Weg gehen.

Das Aktenzeichen können wir in den Widersprüchen und Klagen verwenden. Ich werde spenden!

Viel Erfolg!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Viktor7 am 10. April 2015, 21:48
Schritt für Schritt gehen wir dem Ziel entgegen.

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit  dürfte diesmal deutlich zunehmen. Was macht nun unsere Presse? Wird sie über die Argumente des Klägers mit den eindeutigen Belegen der Verfassungswidrigkeit durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts berichten? Wird die Presse die bisherigen Willkürurteile der VG und OVG Gerichte genau unter die Lupe nehmen und sie wegen der absichtlichen Nichtbeachtung der höheren Rechtsprechung entlarven.

Trauen sich diesmal die Bundesrichter auch zu, die Urteile des  Bundesverfassungsgerichts zur

- nicht vorhandenen Gegenleistung und fehlendem Leistungsaustausch (2. Rundfunkurteil des BVerfG),
- Auflösung des besonderen Vorteils (Sondervorteils) bei der Abgabe "Beitrag",
- die Nicht-Typisierung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme mit dem Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Gleichheitsgebot) und
- die Nichtbeachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (fehlende Erforderlichkeit des Zwangs, Bebeitragung der Allgemeinheit statt der Nutzer bei fallender Akzeptaz der ö.-r. Programme, ...)

nicht zu beachten und Willkür zu sprechen?

Was macht diesmal die Presse?
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 11. April 2015, 07:55
Update:

Die Revision wurde eingereicht.

Die ausführliche Begründung wird fristgerecht bis zum 26. Mai 2015 nachgereicht.

Wir warten auf die Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts mit Aktenzeichen der Revision.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Greyhound am 13. April 2015, 13:21
Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2423/14 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html)

Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2422/14 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2422_14_Urteil_20150312.html (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2422_14_Urteil_20150312.html)

Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2311/14 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2311_14_Urteil_20150312.html (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2311_14_Urteil_20150312.html)
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: PersonX am 13. April 2015, 15:16
Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2423/14
und
Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2422/14
sind in dem Block  "E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e" ab der Zeile
"Die Befugnis des Beklagten zur Festsetzung eines Säumniszuschlags beruht auf § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 " im wesentlichen vollständig gleich.
Davor gibt es ein paar Abweichungen.
Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2311/14
ist ab diese Zeile im Wesentlichen auch vollständig gleich, hat unten aber einen kleinen Unterschied bei der Kostenfestsetzung.
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: Miklap am 13. April 2015, 16:15
.... erwartest du etwa Individualität ??? Da hätten die wohl viel zu tun! Und warum auch mehr tun als Andere?
Die Frage ist doch die : "glauben die etwa selber an das was die da urteilen" ?
Das kann man doch schon langsam nicht mehr glauben!

Und wenn da auch noch identische Urteile - ebenfalls in Textbausteinen wie bei unseren "Freunden" - präsentiert werden,
bestätigt sich doch der Verdacht der Unsinnigkeit und untermauert zudem, dass in unserem Land etwas nicht stimmen kann...

Gibt mir persönlich Kraft, weiter zu kämpfen !!!
Titel: Re: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
Beitrag von: maxkraft24 am 14. April 2015, 10:42
Mein Kommentar zum Urteil des OVG Münster vom 12.03.2015:
URTEIL des OVG Münster vom 12.03.2015 - Kommentare zum Urteil
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13847.0