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  • BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15: 12. März 2015

Autor Thema: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15  (Gelesen 116910 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Abgabetatbestnd kann nicht verhindert werden, außer obdachlos werden oder auswandern.



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

R
  • Beiträge: 1.126
Und wie geht es weiter?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Wahrscheinlich hat man sie beim Tippen erwischt und es unterbunden.


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vmp

  • Beiträge: 94
Wahrscheinlich hat man sie beim Tippen erwischt und es unterbunden.

Gerade mal gegoogled: Anscheinend kann man trotz Androhung, den Saal verlassen zu müssen wenn man weiter mitschreibt, trotzdem einfach weiter machen. Sollte man tatsächlich rausgeworfen werden, sei dies wohl ein guter Revisionsgrund, weil es einen Ausschluss der Öffentlichkeit darstelle.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Nicht erwischt, sondern AKKU leer.  ::)

Sitze jetzt im Zug nach Freiburg mit Stromanschluß.

Verhandlungsende war 12.20 Uhr

Die Richter zogen sich zur Beratung zurück.

Wollen heute noch das Urteil verkünden, bzw.

für die Kläger telefonisch erfragbar.

Habe noch einige Punkte, werde sie in Ruhe während der

Zugfahrt noch ergänzen (Wenn nicht gerade Funkloch)


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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
DANKESCHÖN!

René


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Die Richter zogen sich zur Beratung zurück.
Klaro, es wird beraten, wie das vorgefertigte Urteil am besten zu den Argumenten in die richtige Reihenfolge gebracht wird.  >:(
Danke an Karlsruhe für den tollen Liveticker. :D


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M
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@Roger: Das denke ich auch.

Bei mir hat sich der Richter erst gar keine Mühe gemacht. "Dann verkünde ich nun das Urteil", sprach er, und las von seinem Blatt das vorformulierte Urteil vor...


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
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Klaro, es wird beraten, wie das vorgefertigte Urteil am besten zu den Argumenten in die richtige Reihenfolge gebracht wird.  >:(

Nein, das macht schon der von den Sendern mitgelieferte Zufallsgenerator: "Urteile zum Rundfunkbeitrag im Schnellverfahren". Alles was die Richter noch  machen müssen, ist anstandshalber etwas warten und eine große Tasse Kaffee trinken...


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G
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Zitat
Nein, das macht schon der von den Sendern mitgelieferte Zufallsgenerator:

Falsch, hier wird nichts dem Zufall überlassen! Es könnte ja ein Kläger gewinnen.


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D
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Auch von mir vielen Dank für den Erfahrungsbericht.
Daß den Richtern sowas nicht zu peinlich wird, ist nur schwer nachzuvollziehen und wird in der Masse der nun genauso verhandelten Fälle hoffentlich auch noch ein Nachspiel haben.

Frage: Gab es denn auch diesmal keine Zwischenfragen und konnten die Vortragenden einfach vom Blatt ablesen?


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...immer schön Tippel-Tappel-Tour ::)

Zitat
OVG: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Mit Urteilen vom Donnerstag (12.3.2015) hat der 2. Senat des Oberverwaltungs-Gerichts für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten. Die klageabweisenden Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Köln wurden damit bestätigt. Die Kläger hatten insbesondere geltend gemacht, dass der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag (RBStV), der seit dem 1. Januar 2013 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen darstellt, verfassungs­widrig sei.
[...]
Aus den vorstehenden Gründen sei eine Vorlage der Sachen an das Bundes­verfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht in Betracht gekommen.

Der Senat hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14
(I. Instanz: VG Arnsberg 8 K 3279/13 und 8 K 3353/13 und VG Köln 6 K 7543/13)
Quelle: http://www.halloherne.de/artikel/ovg-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-7259.htm

Danke an die Kläger und Rechtsbeistände!!!
...und weiter gutes Durchhalten!!

Gemeinsam knacken wir diese Nuss! ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2015, 18:30 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

b
  • Beiträge: 74
Liest sich das so, dass nach dem Bundesverwaltungsgericht schluß ist weil die Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kommt?


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Mfg
badboy-72

  • Beiträge: 494
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...immer schön Tippel-Tappel-Tour ::)
Zitat
Aus den vorstehenden Gründen sei eine Vorlage der Sachen an das Bundes­verfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht in Betracht gekommen.
Der Senat hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Was Taktik ist. Man hofft, so die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht der Anzahl nach gering zu halten und hofft, dass den (privaten) Klägern finanziel die Puste ausgeht. Denn vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen, kostet.

Danke an die Kläger und Rechtsbeistände!!!
...und weiter gutes Durchhalten!!
Gemeinsam knacken wir diese Nuss! ;D

Insofern ganz wichtig, was Bürger hier sagt. Gemeinsam sind wir stark und über Spendenaktionen wird auch die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich sein.

Liest sich das so, dass nach dem Bundesverwaltungsgericht schluß ist weil die Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kommt?

Nein, das heißt, dass erst teuer vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden muss, bevor es ans Bundesverfassungsgericht weiter geht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2015, 15:27 von Radio_Libertas«

 
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