Richtig, Ich habe heute dem Eintreiber-Betrieb, der sich einst GEZ nannte, die Frage gestellt, worüber das OVG geurteilt haben mag. Mit aller Sicherheit nicht darüber, ob der RBStV mit dem Grundgesetz der BRD vereinbar ist, oder nicht. Dafür ist weder ein VG noch ein OVG kompetent. Dem entspricht auch das völlig schwammige Urteil .
Sich auf Urteile von VGen oder OVGen zu konzentrieren halte ich für den völlig falschen Weg, da die in Verfassungsfragen nicht urteilskompetent sind, sonst gäbe es nicht den Verfassungsgerichtshof Münster oder das BVerG in Karlsruhe.
Ich halte dass für eine perfide Strategie der Verwaltungsgerichte, die dann möglichen Klägern den Schneid abkaufen soll und eine Quasi-Verfassungsmäßigkeit suggerieren soll.
Die es nicht gibt!!! Ganz nebenbei gibt dieses Vorgehen der GEZ die Möglichkeit, zwischendurch Zwangsvollstrecken zu lassen, wo dann der Spaß endgültig aufhört. Das Urteil des OVG Münster zur Angeblichen (?) 'Verfassungsmäßigkeit', erröffnet da Möglichkeiten.
Tatsache ist, da das Bundesverfassungsgericht noch nicht zur generellen Verfassungsmäßigkeit des RBStVs geurteilt hat, obwohl so etwas gerne
gestreut wird. Warscheinlich auch jetzt wieder nach dem schändlichen OVG Urteil.
Deshalb sollte der Weg so sein, dass eine Klage beim VerfGHof Münster eingereicht wird, der dann die Annahme wegen Nichtzuständigkeit ablehnt und auf eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe verweist.
Den Weg habe ich genommen und anschließend eben die Klage, die ich ursprünglich beim VerfGHof Münster eingereicht hatte, fast gleichlautend an den Petitionsausschuss des Deutschen BT übersandt habe, mit der Eingangsfrage, ob nicht gegen ein auch vom Landtag NRW erlassenes Gesetz, das die meisten Bürger direkt finanziell betrifft, nicht vor dem Obersten Gericht NRWs dem LVerfGHof Münster, auf Anfechtung wegen Verfassungswidrigkeit Klage möglich sein muss.
Seit dem 17.02 habe ich die schriftliche Eingangsbestätigung des Sekretariats des Petitionsausschusses des Deutschen BTs für meine Petition. Man scheint sich damit auseinanderzusetzen.