... dann hat das Klagen beim VG wohl keine Sinn mehr, oder? Die Klagen können doch dann jetzt immer mit Begründung dieses Urteils sofort abgeschmettert werden....
Bin ich mir nicht 100 % sicher.
Geringverdiener haben gute Chance sich zu wehren und gewinnen, leider, die trauen sich nicht zu klagen. siehe Pfändungsschutz: Meinen Antrag auf Befreiung wurde schriftlich als Anmeldung deklariert. Meine Rente soll mir Sicherheit bieten und
genießt verfassungsrechtlich Eigentümerschutz. Eine Pfändung ist bis jetzt nicht veranlasst worden.
Die Frage, die ich mir gestellt habe lautet:
ist das jeweilige GEZ Formular eine Urkunde? so kann man es noch heute nennen und fand eine Informationen zur Entscheidung VG Stuttgart, 29.10.2003 - 3 K 1256/03:
Das von einem Beauftragten der Rundfunkanstalt ausgefüllte Anmeldeformular ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO (a.A. VG Mainz, Urteil vom 6.5.1999 - 7 K 2014/98.MZ -, NVwZ 2000, 228). Es erbringt daher keinen vollen Beweis über die darin beurkundeten Wahrnehmungen des Beauftragten.
Der Vertrag die 16 Bundesländer abgeschlossen haben ist zur Lasten Dritter abgeschlossen und nicht mir als mündiger Person. Der Vertrag verletzt mein Achtungsanspruch etwas nicht abzulehnen zu dürfen wo ich keine Interesse, keine Vorteile, nur nachteile habe.
Jeder einzelner Mensch hat eine Rechtpersönlichkeit. Die Menschenwürde, wie in das Bundesverafssunggericht in seiner Rechtsprechung immer wieder betont kann dem Menschen nicht genommen. Der Schutz Menschenwürde bedeutet den Schutz vor der Verletzung meiner Person, mich als unmündig zu deklarieren.
Neben der für die Demokratie und die Allgemeinheit wichtigen Meinungsfreiheit sind immer auch kollidierende Interessen des Einzelnen zu berücksichtigen. Schutz bieten insoweit das Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht entwickelt. Es wird aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.