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Autor Thema: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<  (Gelesen 50440 mal)

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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#30: 20. Juli 2014, 22:45
Das neue System zur Rundfunkfinanzierung wurde eingeführt, ohne Rücksicht zu nehmen auf die Leistungsfähigkeit der einzelnen Bürger. Der örR hat es zu Gebührenzeiten geschafft, sich in der Politik als so wichtig darzustellen, dass versäumt wurde, dafür Beweise zu liefern. Als sich jeder abmelden konnte, war die Wichtigkeit des örR nicht relevant. Wer örR wollte, bekam örR und hat es meistens auch bezahlt. Das geschah schon fast freiwillig, denn wer hat schon davon gehört, dass Strafen fürs Schwarzsehen verhängt wurden. Durch dieses freiwillige Bezahlen ist in den Köpfen wohl so etwas entstanden, was als festgefahrene Meinung anzusehen ist. Der örR meint nun, jeder müsse beglückt werden mit deren Erzeugnisse und jeder wolle dieses. Das braucht demzufolge nicht mehr in Frage gestellt oder bewiesen werden, denn die Meinung steht fest. Nun will aber nicht jeder diese Produkte des örR konsumieren und deshalb genausowenig bezahlen, wie es aber durch die neue Beitragsregelung verlangt wird.  Also werden plötzlich Fragen gestellt: "Warum werde ich gezwungen zu bezahlen, was ich nicht brauche? Worin soll der Vorteil liegen, dass in meiner Wohnung Rundfunkempfang möglich ist?"
Das wirkt sich auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen aus:
Geringverdiener sind diejenigen, die am meisten unter dieser Regelung zu leiden haben. Wenn es um rückwirkende Forderungen von ca. 300 Euro geht, ist sogar eine Schmerzgrenze überschritten. Wer die Frage wirklich zu 100 % beantworten kann, warum ein Geringverdiener einen besonderen Vorteil erlangt, soll den Vorteil doch beweisen. Für mich sieht es so aus, als ob ein Geringverdiener einen riesigen Nachteil durch örR und dessen Finanzierung erlangt. Schlimmer geht es kaum.
Ein Normalverdiener muss andere Argumente verwenden. Durch den übermäßigen Konsum von örR wird das Gehirn reizüberflutet, eine monotone Arbeit wird als Langweilig angesehen, die Einsatzbereitschaft schwindet. Als Folge dieser Lustlosigkeit werden Montagsautos produziert, im Einzelhandel werden Kunden als "Störend" empfunden. Diese Liste kann verlängert werden, proportional zur Länge der Liste aller Vorteile, die örR bieten soll. Deshalb muss es möglich sein alles abzulehnen, was mit Rundfunk zu tun hat.
Ein Hochbezahlter kann nur argumentieren, dass er nicht bereit ist, die nicht vorhandenen Vorteile und die unübersehbaren Nachteile zu finanzieren, weil er örR nicht rezipiert.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#31: 21. Juli 2014, 05:07
Ein Hochbezahlter kann nur argumentieren, dass er nicht bereit ist, die nicht vorhandenen Vorteile und die unübersehbaren Nachteile zu finanzieren, weil er örR nicht rezipiert.
...bzw. auch, weil er stattdessen die Ausgaben für andere Dinge ausgeben möchte, die ihm selbst und/ oder anderen und/ oder sogar der Gesellschaft *tatsächliche Vorteile* bringen.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#32: 28. Juli 2014, 18:59
@Viktor7 wie kommst du drauf das Geringverdiener bemitleidet werden und weniger oder gar nicht zahlen müssten, gibt's Beispiele? Ich kenn aktuell nur ein Beispiel wo der Beitrag zurückgezogen wurde auf Grund eines Widerspruchs...

Welche Erfolge gibt es zu verzeichnen?

LG


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#33: 28. Juli 2014, 21:35
@Viktor7 wie kommst du drauf das Geringverdiener bemitleidet werden und weniger oder gar nicht zahlen müssten, ...


Ist das eine Uminterpretation oder sind das gar Gerüchte?
Bitte, um ein aussagekräftiges Zitat.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#34: 03. August 2014, 21:47
Hallo Freunde der GEZ,

bin gerade am Verfassen meiner Klage. Leider hat der Anwalt, den ich angefragt habe, die Übernahme des Mandats wegen mangelnden Erfolgsaussichten abgelehnt... Zumindest in München wird es so kommen, wenn der Präsident des Oberverwaltungsgerichts im Rundfunkbeirat des Bayerischen Rundfunks sitzt. Egal, klage trotzdem. In vielen Threads wird ja der Verstoss gegen das GG und Steuer vs. Abgabe diskutiert. Was haltet ihr denn davon, den *RBStV selbst anzugreifen. Das Thema Privatautonomie. Ich habe irgendwo gelesen, Mist dass ich kein Lesezeichen gesetzt habe, dass der *RBStV auch nach Ratifizierung die Zustimmung des Dritten braucht. Und die Zustimmung wir erteilt, in dem man sich anmeldet oder eben bezahlt. Da gibt es auch einen Paragraphen dazu. Kennst sich jmd da aus? Denke das Verwaltungsgericht wird eher auf solche Argumente anspringen.


Edit "Bürger":
ursprünglich fälschliche Bezeichnung "RGStV" ersetzt durch aktuell gültige und hier wohl gemeinte: "RBStV"


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#35: 04. August 2014, 00:19
Der Paragraph ist nicht verwendbar.
Hier der Thread:
Mein Kampf beginnt nun ebenfalls
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.0.html

Aber er kann verwendet werden, wie ich es hier vorschlage:
Zwangsangemeldet, Zahlungsaufforderung, als nächstes der Beitragsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8602.msg71786/topicseen.html#msg71786


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#36: 16. Oktober 2014, 20:04
Ich denke noch immer, dass mein "Klagegrund" die besten Chancen auf Erfolg hat - und nur deshalb mach ich auch weiter.
Der einfachste naheliegendste und irgendwie auch "kleinste" Grund ist manchmal der wirksamste.
Die "billige" Tatsache, die kein Richter leugnen kann, ist, dass Singles gegenüber Paaren und WGs benachteiligt sind. Singles sind kein "Ausnahmefall" (ca. 30% der Haushalte oder so) und sie zahlen alleine soviel, wie andere gemeinsam berappen (auch Doppelverdiener ohne Kinder, die ebenfalls eine relevant große Gruppe darstellen!)
Das einzige "Argument", mit dem meine Argumentation "niedergemacht" werden kann, ist die "Geringfügigkeit" der Zahlungspflicht. Aber - ob die Differenz von 9€ im Monat, also € 118 im Jahr, also 1.180 € in zehn Jahren wirklich als "geringfügig" abgetan werden kann, ist mehr als fraglich.
Wenn ich durchkommen sollte (was ich sehr sehr hoffe), dann würde dies dazu führen, dass zunächst alle "Singles" ihre Bescheide anfechten könnten und ohne weitere Umschweife damit ebenfalls durchkommen müssten. Das würde letztlich reichen, um eine Neuregelung zu erzwingen, die dann aber nicht mehr - wie die letzte - "spurlos" an den meisten Menschen vorbeiginge. Wenn sie dann nämlich eine Kopfpauschale einführen wollen, dann müssen all die Familienhaushalte, die vor und nach der Änderung ihre Gebühr bzw. ihren Beitrag unverändert weiterbezahlt haben, plötzlich mehr zahlen als bisher. Und das könnte dann zu einem massenhaften Protest gegen den Beitragssehrfies führen.
Das ist es eigentlich, was mir vorschwebt und weshalb ich weitermache.
Gruß,
Willnich


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#37: 23. Oktober 2014, 13:16
Man müsste nur genügend Studenten finden, wie weder Anspruch auf BAföG noch auf eine andere in § 4 Abs. 1 Nr. 1-10 RBStV genannte, soziale Leistung haben. Diese müssen nach Interpretation des Beitragsservice, auch wenn sie unterhalb des Existenzminimums leben, Rundfunkbeiträge zahlen. Im Falle von Studenten wäre dieses Minimum der entsprechende BAföG-Satz. Der Bedarfssatz für Studierende liegt bei maximal 597 Euro. Mit einem Minijob von 450 Euro und etwas Wohngeld, liegt man da schnell drunter.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#38: 26. Oktober 2014, 19:04
Hallo Viktor,

hier wäre eine aussichtsreiche Kandidatin für eine Klage. Rentnerin, 81 Jahre alt,  Schwerbehindert 40%, Rente: 580,00 € mtl. liegt damit 30 € über dem Grundsicherungsbetrag, keine Befreiung von der GEZ würde den Klageweg gehen.

Viele Grüße


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#39: 26. Oktober 2014, 19:42
Meine Klage ist seit zwei Jahren rechtshängig und ein Termin ist nicht in Sicht. Ich habe geklagt, weil ich SB. bin und nur eine Rente knapp unter dem Existenzminimum bekomme. Mein Antrag auf Befreiung wurde von dem dubiosen "Beitragsservice" bzw. ÖRR. dennoch abgelehnt, weil ich ja Sozialleistungen beantragen könnte, auch wenn das meine Würde verletzt und kaum was bringen würde. Die Begründung der Klageerwiderung war dann derart, dass ich nun lieber mit der Mafia zu tun hätte als mit dieser Organisation, die sich öffentlich rechtlicher Rundfunk bzw. "Beitragservice" nennt. Denn die Mafia hat Regeln, die alle Beteiligten befolgen. Hingegen der ÖRR ihren eigenen, sogenannte Staatsvertrag nur insoweit einhält, wie es ihren Interessen dient und das auch noch von den Gerichten abgesegnet bekommt. Wie soll man sich also erfolgreich wehren, wenn das Unrecht höchstrichterlich zu Recht erklärt wird. Okay, Polemik hilft nicht viel und getreu dem Motto, lieber ein Licht anzünden als die Dunkelheit beklagen, werde ich weiter kämpfen. Ein Patentlösung sehe ich jedenfalls noch nicht und selbst wenn meine Klage Erfolg haben sollte, wird es als Einzelfall wenig Gewicht haben; vermute ich jedenfalls. Vielleicht ist der Kampf gegen das Unrecht auch wichtiger als der Erfolg, der dann irgendwann sicherlich den Bemühungen auch folgt.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#40: 27. Oktober 2014, 07:27
Hallo Reikimeister,

hat die Rentnerin bereits einen Widerspruch eingereicht? 
Wurde der Widerspruch beschieden? 
Zahlt die Dame an die Anstalt den sog. "Rundfunkbeitrag"?
Wie ist der aktuelle Status des Briefwechsels?
Hat die Rentnerin einen Antrag auf Befreiung beim BS gestellt und wurde dieser negativ beschieden?

Bis zur Klage können schon mehrere Monate vergehen.

Grüße
Viktor


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#41: 27. Oktober 2014, 07:39
Hallo Viktor,

es wird gegen Sie vollstreckt im Zuge der Amtshilfe durch die Gemeinde.

Habe mehrere Widersprüche eingereicht, die aber abgelehnt wurden. Habe nochmals Beschwerde gesandt und eine Strafanzeige gem. 353 Strafgesetzbuch angekündigt (auch gegen den Vollstreckungsbeamten der Gemeinde, der nun gaaaanz vorsichtig ist). Moratorium mit der Gemeinde erwirkt, zudem wegen der geringen Rente keine Aussicht auf Erfolg bei Vollstreckungen. Mal schauen. Wenn das nichts wird, werden wir Vollstreckungsabwehrklage einreichen müssen.

LG

Reikimeister


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#42: 17. November 2014, 16:31
Jeder Mensch hat ein Recht auf "shelter" sprich Obdach. Dieses Recht kann niemals vom Konsum oder Kauf von Seifenopern abhängig gemacht werden. auch nicht davon dass man sich als Harz IV erst registrieren muss, was ohne die vorgeschaltete Bedingung des Seifenopernkaufs nicht der Fall wäre) Nein, das Recht auf ein Obdach ist ein "bedingungsloses" Grundrecht. Siehe UN Charta.
Momentan gilt bei uns als erste Voraussetzung fürs Obdach die "Fernsehgebühren" . Das ist irgendwie so, wie wenn jemand, ehe er das lebensnotwendige Brot kaufen darf ein paar Dosen "Kaviar" kaufen muss.... Wobei der Vergleich der Fernsehprogramme mit "Kaviar" natürlich hinkt, aber unterstellen wir halt mal sie wären tatsächlich "gut" wie Kaviar, selbst dann erinnern solche Machenschaften an organisierte Kriminalität .

Warum wird kein "Gutachten" jenseits des "Familienfilses" der hierzulande herrscht  eingeholt, nämlich draußen auf Internationalem Parkett. Die internationale Presse schweigt angesichts einer "Welle"  des Aufschreis der durch die deutsche Presse ging, obwohl sie über jeden Pobelkram hierzulande sonst berichtet. Schon komisch, aber von daher sollte man die entsprechenden Menschenrechtsorganisationen um ein Gutachten bitten und zwar recht zahlreich, denn Bürokratien (seien ihre Ziele noch so edel)  sind von Haus aus  faul und lassen sich ungern im gewohnten Trott (und der sieht vor, dass hier alles rund läuft) stören.... Daher sind hier viele gefordert... auch die Internationalen zu bitten mal ganz klar "Farbe" zu bekennen. Vielleicht zusammen mit der Schweiz. Siehe Webseite No Billag


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#43: 02. Dezember 2014, 16:13
Also ich stelle mich gern zur Verfügung, bekomme derzeit ALG II, hab nen Arbeitsverbot und darf nicht arbeiten gehen.

Solang die Klage verfasst wird, ordentlich und ohne Beleidigungen usw.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#44: 04. Dezember 2014, 00:01
Stelle mich ebenfalls zur Verfügung!
21 Jahre alt, Student, keine Sozialleistungen wie Bafög etc.
Einkommen von 360€
Am 24.11. Widerspruchsbescheid erhalten, müsste jetzt so oder so klagen!

LG


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