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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Viktor7 am 28. Juni 2014, 09:03

Titel: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 28. Juni 2014, 09:03
>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<

Ich habe mich neulich gefragt, welche Klage wohl die beste Aussicht auf Erfolg hat?

Die Antwort ist verblüffend einfach.

1. Die Klage sollte ein Bürger einreichen, der ein Geringverdiener ist und kein Anspruch auf eine Befreiung hat.

2. Damit er/sie die Klage durchziehen kann, braucht die Person u.U. unsere Spenden und ab der zweiten Instanz einen sachkundigen Anwalt.

3. Die Klage sollte sich u.a. auf folgende Punkte stützen:

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz
- "Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?"
- Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte,
- Sach- und Systemgerechtigkeit,
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch Fernsehen auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz).
- Typisierungsfehler,
- Keine Gegenleistung und Leistungsaustausch nach dem zweiten Rundfunkurteil des BverfG,
- Auflösung des Sondervorteils in Luft,
- Kein Beitrag nach diversen Urteilen des BVerfG.


Die Argumentation im Widerspruch und der Klage könnte wie folgt aussehen:

--- ENTWURF ---

> Grundrechte:
Wenn die finanziellen Mittel lebenslang für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geplündert werden, aktuell sind es 21 Millionen € PRO TAG, wird auch meine eigene ungehinderte Information aus Zeitschriften, Büchern, DVDs, … und dem Internet eigener Wahl untergraben. Das Geld reicht mir schlicht nicht aus, die freie ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ist für mich nicht mehr möglich.
Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf ,  hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Geld soll nach der Rechtsprechung in den Schutzbereich des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz einbezogen sein, weil es zur Eigentumsgarantie zähle, Geld frei in Gegenstände einzutauschen. Ich werde pro Quartal gezwungen, mich mit 54 € bei den öffentlich-rechtlichen Sendern gegen meinen Willen und meine Weltanschauung freizukaufen. Ich will die öffentlich-rechtlichen Programme nicht sehen, weil sie voll von Manipulationen, Unwahrheiten und Auslassungen sind. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten senden ausgewählte Bruchteile des Weltgeschehens. Ich weiß mit meiner Freizeit was Besseres anzufangen als sich von hochbezahlten Moderatoren für dumm verkaufen zu lassen oder von den Realityshows und anderem dummen Firlefanz unterhalten zu lassen. Ich wähle und kaufe meine Bücher, Zeitschriften und DVD/CD-es selbst und informiere mich ungehindert im Internet. Für diese Informationsquellen, inkl. Hardware und der monatlichen Beiträge, benötige ich mein Geld (=Eigentum). Die 54 € pro Quartal abgepresste Abgaben, behindern mich meine eigene Wahl nach meiner Weltanschauung und meinen Bedürfnissen in ausreichender Menge sicherzustellen.

Warum muss ich per Zwang eine Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente PRO MONAT für die Mitarbeiter von ARD in Höhe von 1575 € und 1750 € für die ZDF Mitarbeiter [www.bz-berlin.de (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71719.html#msg71719)] aus meinem Ersparten finanzieren? Ich brauche das Geld für meine vertrauenswürdigen Quellen, meine Gesundheit und Rente.

Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat.

In der alten Regelung konnte jeder aus finanziellen Gründen auf Rundfunk verzichten, und dann war die Gebühr nicht fällig. In der heutigen Regelung muss er auch dann zahlen, wenn er wenig Geld hat und Rundfunk nicht konsumiert.

In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden. Man wird befreit, weil man eben nicht mehr frei ist.

Früher bedeutete Befreiung, um gratis Rundfunk bei den Rundfunkanstalten zu betteln. Heute bedeutet "Befreiung", dass wir um unsere Grundrechte bei den Rundfunkanstalten betteln sollen.

Durch den Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme wird darüber hinaus ein Ansparen für die freie mediale Versorgung im Rentenalter, mit sehr knappen Mitteln, zunichte gemacht.  Die finanziellen Mittel sind für die Bürger von essentieller Bedeutung. Sie sind wesentlich essentieller als für ein milliardenschweres Ungetüm aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen für 21 Millionen € PRO TAG . Topgehälter, wie z.B. der Intendanten und diverser Moderatoren, sind beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Seltenheit.
 
Der umgetaufte Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr) im Vergleich zum Verdienst:
 - Verkäuferin 1,67 % des Verdienstes (Steuerklasse 1, ohne Kind, Brutto: 1500 € -> Netto: 1079,86 €),
 - Intendant(-in) 0,09 % des Verdienstes,
 - VW-Chef 0,0001 % des Verdienstes.
 
Das Beispiel zeigt, wie unangemessen und unsolidarisch die Rundfunkabgabe im Zusammenhang mit dem Eingriff in die freie Entscheidung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist. Der Eingriff ist umso größer, je weniger der Bürger verdient.
 
Dazu  verkommt dieser Rundfunkzwangsbeitrag zu einer Kopfsteuer. In den Großstädten Deutschlands sind annähernd die Hälfte aller Haushalte Single-Haushalte, bundesweit sind es 40%. In Berlin, Hamburg und München beträgt der Anteil über 50%.
Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
"Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit."
 
Für Bürger mit Dispokredit über längeren Zeitraum bedeutet die Zwangsabgabe folgendes:
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á  17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge
 
Die 18.000 € Zwangsbeiträge bedeuten, dass der Bürger zuerst gezwungen wird, gegen seine freie Entscheidung den öffentlich-rechtlichen Auswuchs aus 90 Programmen zu finanzieren, bevor er Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien, DVD/CD-es nach eigener Wahl erwerben kann.

Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen wird mir genommen und die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Handlungsfreiheit, Eigentum (Geld) und Würde verletzt.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Medien (Anbieter und Medienform) auszuwählen, bedeutet auch, sich gegen die öffentlich-rechtlichen Programme auszusprechen, ohne dafür unter Zwang zahlen zu müssen. Die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Handlungsfreiheit, Eigentum und die Weltanschauung garantieren aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Wir können unsere Informationen aus allen möglichen und zahlreichen Quellen wählen oder uns teilweise oder komplett zurückziehen, je nach Bedürfnissen jedes einzelnen Bürgers.
Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangszahlungen für TV-Sendungen, die man nicht haben möchte, hebeln die Grundrechte aus. Wenn ich mich gegen meinen Willen bei ARD, ZDF, GEZ/BAZ & Co freikaufen muss, so ist das ein sicheres Zeichen der Unfreiheit. Der Subventionierungszwang eines bestimmten Anbieters, hier der öffentlich-rechtlichen Sender, hebelt die Freiheiten aus und ist nicht tragbar und verstößt gegen die Grundrechte.


Die konstruierte Beitragspflicht mit dem unterstellten Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme, auf Grund des reinen Besitzes von Multifunktionsgeräten und die Abhängigkeit von der Wohnung ist unhaltbar.

Die Zwangsbeitragspflicht basiert auf der bei den Haaren herbeigezogenen Vermutung, dass die Besitzer von Wohnungen, ob mit Multifunktions-TV/-Geräten oder ohne diese Geräte, sie ALLE die öffentlich-rechtlichen Programme sehen. Menschen ohne entsprechende Geräte können per se keine Programme empfangen. Die künstliche Einrede, dass ein vorhandenes Multifunktionsgerät zwangsweise zur Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme verwendet wird, ist eine dubiose Unterstellung.

Die Begründung mit dem Verbreitungsgrad von Rundfunkgeräten im Haushalt, stammt aus einer Zeit, mit fast ausschließlich öffentlich-rechtlichen Programmangeboten. Diese Begründung ist heute längst überholt, weil große Teile der Bevölkerung sich jetzt unterschiedlich informieren und auf bestimmte Quellen zugunsten anderer verzichten oder bewusst Quellen meiden.

Durch die Zunahme der nicht ö.-r. Angebote verringert sich prozentual die Nutzung der überdimensionierten  90 öffentlich-rechtlichen Programme für TÄGLICH 21 MILLIONEN €.
Die Gruppen der Wohnungsinhaber, die nur Privat-Radio-Hörer, nur Privat-/ Pay-TV/Auslandssender Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray-, YouTube-, … Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet/Internetradio zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen, werden in einen sachfremden Topf "Nutzer des ö.-r. Rundfunks" geworfen. Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen wird jedem genommen und die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit Handlungsfreiheit, Eigentum (Geld) und Würde verletzt.

Darüber hinaus können Wohnungen keine Rundfunkprogramme empfangen. Menschen können Programme sehen/hören, WENN sie es denn wollen. Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen wegen der subtilen Beeinflussung durch tendenzielle Beiträge und/oder Auslassungen der Berichterstattung oder wegen der Gesundheit ablehnen, wollen die aufgedrängten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht. Sie wollen ihre negative Informationsfreiheit wahrnehmen und wünschen keine Plünderung ihrer finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien.


Beim Rundfunkbeitrag ist kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen der  Wohnungsabgabe und dem Zweck vorhanden. Der Anknüpfungspunkt Wohnung ist als dubios zu bezeichnen. Eine Hundesteuer für die Haltung von Katzen geht rechtlich auch nicht, das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag.

Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich. Eine durch das Vorhandensein moderner Mediengeräte ubiquitär bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit unterstellt, wäre der Gesetzgeber nämlich durchaus berechtigt, bei Massenerscheinungen, wie sie die Erhebung einer Rundfunkabgabe darstellt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen. Bei Massenerscheinungen ist mit anderen Worten dem jeweiligen Einzelfall keine besondere Bedeutung gegenüber dem Gemeinwohl einzuräumen. Indes überschreitet der Gesetzgeber mit dem typisierenden Schluss vom Verbreitungsgrad moderner Empfangsgeräte in den Haushalten auf eine in jeder Wohnung bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit seinen Typisierungsspielraum. Einer Vorzugslast, die aus der weiten Verbreitung moderner Empfangsvorrichtungen in Haushalten typisierend auf eine zugleich in jedem Haushalt bestehende Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schließt, liegt ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt zu Grunde. Mit dem Innehaben einer Wohnung an Stelle des Vorhandenseins eines empfangstauglichen Gerätes wird ein kategorial anderes, vom Rundfunk gelöstes und sachlich damit in keinerlei Zusammenhang stehendes Merkmal gewählt, um auf die Möglichkeit des Rundfunkempfangs typisierend zu schließen.


> Gesundheitsschädigung durch Fernsehen:
Einen Vorteil hat die ganze Gesellschaft, wenn mehr Bürger weniger Zeit vor dem TV Gerät verbringen und sich berieseln lassen. Bewegung ist gesünder und lesen bildet deutlich mehr als TV, dies ist eindeutig belegt. TV richtet mehr Schaden als Nutzen. Um das zu erkennen, ist häufig ein Abstand von der TV Droge von Nöten. Die Wahl und das Recht sich nicht an der Zwangssubventionierung der Gesundheitsschädigung durch einen Anbieter zu beteiligen wird mir und jedem Bürger genommen. 
Profitieren von Fernsehen? Wo sind die Belege für diesen Unsinn? Einige wenige profitieren vom Fernsehen, die Gesellschaft als solche - wohl kaum.

Belege für die Gesundheitsschädigung durch Fernsehen:

Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm (http://www.netzwelt.de/news/72582-endlich-bewiesen-fernsehen-macht-dumm.html)
10 psychologische Fakten über Fernsehen (http://www.alltagsforschung.de/10-psychologische-fakten-uber-fernsehen/)
Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4459.0.html)
TV-Konsum zerstört die Tagträume der Konsumenten - damit deren seelisches Gleichgewicht und langfristig auch deren seelische Gesundheit (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10121.0.html)
Fernsehsucht - Wenn Fernsehen zur Droge wird (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10637.0.html)
TV-Glotzen verhindert ‚Flow’ und Glücksempfinden (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10635.0.html)
Fernsehen treibt Blutdruck in die Höhe (http://www.stern.de/wissen/mensch/tv-als-gesundheitsrisiko-fernsehen-treibt-blutdruck-in-die-hoehe-601567.html)


Aus der Klage wird ein Krimi mit einem Potential zur Strafanzeige:
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten merken zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Felle aus Einfluss auf die Bevölkerung und den Berg abgepressten Geldes davonschwimmen und beschließen eine manipulierte Umfrage den Millionen Zwangszahlern vorzusetzen, um die Aushöhlung der Grundrechte zu kaschieren und ihre Profite und Einfluss zu sichern.
 
Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html


ARD - ZDF - GEZ - Was qualifiziert den öffentlich-rechtlichen Vorteil?
Betrachtung einiger Begründungen zum Urteil des Verfassungsgerichtshof Bayern vom 15.05.2014

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10287.msg70432.html#msg70432
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Carina am 28. Juni 2014, 09:42
Danke Viktor,
auf diese Argumentation bin ich seit geraumer Zeit eingestimmt.
Die freie Medienwahl wird tatsächlich ausgehebelt, wenn man sich am Existenzminimum "aufhält". Durch das zahlen der BS werde ich gehindert, andere Medien, für die ich mich normalerweise frei entscheiden würde, zu kaufen.
In anderen Fällen (wenn also entsprechedes Einkommen vorliegt) dürften die Gegenargumente auf der Hand liegen.

Ich will die öffentlich-rechtlichen Programme nicht sehen, weil sie voll von Manipulationen, Unwahrheiten und Auslassungen sind. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten senden Bruchteile des Weltgeschehens. Ich weiß mit meiner Freizeit was Besseres anzufangen als sich von hochbezahlten Moderatoren für dumm verkaufen zu lassen oder von den Realityshows und anderem dummen Firlefanz unterhalten zu lassen.
Ich würde das weniger kämpferisch bzw abwertend formulieren, so in der Art:
Die Unterhaltung durch das ÖR bringt mir keinen Freizeitwert, da ich mit diesen ganzen Shows und Serien nichts anzufangen weiß. Für mich persönlich ist das Zeitverschwendung. Ich bin entweder aktiv (Freizeitsport, Kulturangebote) oder lese ein interessantes Buch.

Nachrichten entnehme ich den Tageszeitungen bzw suche mir im Internet geeignete Quellen, die ich für seriös und objektiv halte. Die Vorauswahl der Redaktionen des ÖRR lehne ich ab. Ich möchte selber entscheiden was wichtig ist und wo ich mich darüber informiere.

Eine Frage: Sollte bei einem Widerspruch gegen einen Bescheid ein gekürzter Text geschrieben werden, oder doch in diesem Umfang wie deinem Posting?
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 28. Juni 2014, 10:05
Hallo Carina,

sicherlich ist es sinnvoll, für sich den richtigen Ton zu treffen. Auch statt "…dummen Firlefanz …" "Firlefanz" zu sagen oder was Du eben geschrieben hast. Es hat Hand und Fuß.

Lt. der Meinung vieler Forumsuser reicht für den Widerspruch schon die leicht erweiterte Aufzählung aus Pkt. 3:


- Ungehinderte Information nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit, negative Informationsfreiheit, Weltanschauung,
- "Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?"
- Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte,
- Sach- und Systemgerechtigkeit,
- Gesundheitschädigung durch Fernsehen

Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: werner12 am 28. Juni 2014, 12:16
Hallo,
ich kenne jemanden, der Geringverdiener ist und keine Befreiung bekommt und ich denke dieser jenige würde sich auf für eine Klage bereit stellen  :D
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Wolfman am 28. Juni 2014, 12:31
Geringverdiener bekommen Prozesskostenhilfe.
Einfach beim Amtsgericht vorbeischauen und beantragen.
Wichtiger wäre ein Dreamteam aus engagierten Anwälten.
Für "Leistungen, die das Maß dessen überschreiten, was Prozesskostenhilfe abdeckt" können wir immer noch den Hut rumgehen lassen.
Ich bin mit € 20,-- dabei.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Radio_Libertas am 28. Juni 2014, 12:50
Geringverdiener bekommen Prozesskostenhilfe.
Einfach beim Amtsgericht vorbeischauen und beantragen.

Nein, bekommen sie nur dann, wenn Sie ihre Bedürftigkeit amtlich nachweisen können. Hieran scheitert es jedoch für viele "kleine" Selbständige, wie mein Fall eindrücklich belegt. Rein theoretisch stehen Selbständigen mit kleinem Einkommen ergänzende Leistungen zu, praktisch gesehen sind diese Leistungen kaum zu bekommen, da der Gesetzgeber bei Selbständigen bewußt Hürden eingebaut hat, um angeblichen Betrug zu verhindern.

So klage ich zum Beispiel seit fast zwei Jahren vor dem Sozialgericht auf die Zahlung ergänzender Leistungen und gleichzeitig seit Dezember 2013 vor dem Verwaltungsgericht auf Befreiung von der Rundfunkgebühr aus sozialen- und Gewissensgründen.

Die Problematik betrifft jedoch auch Studenten bei denen die Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Einkommen nicht so einfach nachweisen können, wie das der normale Angestellte kann. Da bekommen die Kinder kein Bafög, gleichzeitig können die Eltern aber auch nicht den vollen Satz zahlen und die Kinder müssen zuarbeiten. Diese Studenten müssen dann Rundfunkgebühren zahlen, was auch eine beispiellose Sauerei ist. Bei Auszubildenden besteht das gleiche Problem.

Dieser Sozialstaat ist meiner persönlichen Erfahrung nach in vieler Hinsicht eine Lüge, die nur deswegen funktioniert, das sie der öffentlich-rechtliche Rundfunk propagiert: "Deutschland ist ein Sozialstaat, niemand muss unter dem Existenzminimum leben usw." faktisch stimmt das einfach nicht.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 28. Juni 2014, 14:23
Hallo Radio_Libertas,

wie wäre es, falls es noch bei deiner Klage möglich ist, diese um die Begründungen des ersten Beitrags zu erweitern? Natürlich müssen diese Begründungen bei dir auch zutreffen und zu deiner Klage passen.

Solltest du verlieren oder gewinnen und die Anstalten die Klage wieder angreifen, könnten wir eine Spendenaktion ausrufen und Dir den Anwalt bis zum Bundesverfassungsgericht finanzieren.

Falls du bereits einen Anwalt hast, müssten wir uns einen anderen Plan ausdenken.
 
Grüße
Viktor
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: despina07 am 28. Juni 2014, 17:25
Ich finde den Betrag und die Agumentation sehr gelungen.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: satmonk am 29. Juni 2014, 00:42
Finde ich nicht in Ordnung das man mit dem Argument "geringverdiener" kommt. Was ist mit den anderen, gleich denkenden Menschen, die ein geringes Einkommen haben, aber sich die anderen Medien gerade noch leisten können? Profitieren die dann nicht von einer möglichen "gebührenbefreiung"? Es sollte für ALLE gelten, unabhängig vom Kapital, es geht hierbei schließlich um eine ungewollte Zwangsmaßnahme.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Carina am 29. Juni 2014, 08:49
Ich denke man muß den RStV aufknacken, egal wie. Der ÖRR wird nicht von heute auf morgen Beitragsfrei bzw komplett verschlüsselt werden.
Aber es muß für den einzelnen gerechter werden und muß den Bürgern die Freiheiten einräumen, die einer Demokratie würdig sind. Dazu gehört für mich auch, daß die Beiträge einkommesabhängig berechnet werden. Dem Geringverdiener wird u.U. das letzte Geld bis zum Existenzminimum genommen, d.h. ich kann nicht mehr mit meinem Kind ins Kino oder in den Zoo gehen, weil der Staat meint, TV ist wichtiger. Sowas geht nicht! Wenn es bei der jetztigen Zwangszahlung eine Ungleichbehandlung gibt, dann wird es hier deutlich.
Einkommensnachweise müssen also Berücksichtigung finden, was auf eine Umstellung des gesamten Systems hinauslaufen kann. Jeder Punkt der an dem Zwangs-System rüttelt, ist mir Recht.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Florian von Schoenblick am 29. Juni 2014, 09:45
Ich denke das eine Klage nicht nur an "Geringverdienenden" fest gemacht werden sollte!

Es sollten wie weiter oben schon angefuehrt, grundsaetzliche Rechtsbrueche seitens der Beitragserheber angeklagt werden!

Zitat
- Ungehinderte Information nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit, negative Informationsfreiheit, Weltanschauung,
- "Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?"
- Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte,
- Sach- und Systemgerechtigkeit,
- Gesundheitschädigung durch Fernsehen

Das Ziel sollte die generelle Aufhebung des Zwangsbeitrages sein, die Einnahmen der betroffenen Sender sollten auf Heute marktueblichen Wegen (siehe Sky-Box etc.) eingenommen werden, koennen die sich so nicht selbst finanzieren, sollten die Sender mangels Nachfrage den Weg gehen, den Dienstleistungsbetriebe die keine Nachfrage wecken koennen Heute gehen wuerden!
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 29. Juni 2014, 10:34
Zu der Konstellation "Geringverdiener"

Natürlich betrifft das Thema alle anderen Bürger auch, nicht nur die Geringverdiener. Das Gericht macht sich die Sache jedoch ziemlich einfach und stellt sich auf den Standpunkt, dass Personen mit sehr wenig finanziellen Mitteln Anträge auf Bereitung (Härtefall) stellen sollen und weisen die Klage dann einfach ab. Ein paar Urteile sind dazu bereits ergangen. Wer es möchte, kann danach suchen. Erfolgsversprechend ist so eine Klage dann nicht.

Bei denjenigen die mehr Geld zur Verfügung haben, ist man der Richterauslegung weitgehend ausgeliefert. Dieser wir sein Maßstab der Sicherstellung der ausreichender Menge an frei gewählten Medien festlegen. Die Bevormundung kennt hier keine Grenzen. Das Argument mit der ungehinderten Information nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und dem Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz wird ab einem gewissen Einkommen durch die Richterauslegung und seine Bevormundung ausgehebelt.

Die Geringverdiener haben grundsätzlich die besseren Aussichten auf Erfolg bei einer Klage und den genannten Argumenten.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Florian von Schoenblick am 29. Juni 2014, 10:52
Hoechst interessant ist in dem Zusammenhang (Rossmann Urteil ?) das Richter aus dem Verfassungsgericht des Freistaates Bayern ebenfall mit im Gremium von Bayern 3 sitzen... ist damit  nicht der Umstand der  "Befangenheit" gegeben?

Und wenn Geringverdener angewiesen werden Antrag auf Befreiung zu stellen, dieser aber in den meisten Faellen, solange Mensch keine HartzIV Bezieher ist, aussichtslos ist und somit das Gericht den Klageversuch ablehnt, an eine andere Zustaendigkeit verschiebt, ist da eine deutliche Abwiegelungstaktik zu erkennen und die Ernsthaftigkeit einer unparteilichen "Rechtsprechung" darf in Frage gestellt werden!
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 29. Juni 2014, 12:07
Hoechst interessant ist in dem Zusammenhang (Rossmann Urteil ?) das Richter aus dem Verfassungsgericht des Freistaates Bayern ebenfall mit im Gremium von Bayern 3 sitzen... ist damit  nicht der Umstand der  "Befangenheit" gegeben?
Meinst du BY Verfassungsgericht oder BY Verfassungsgerichtshof?

Das Thema wird in dem folgenden Thread behandelt. Kannst du bitte die Quellen dieser Info dort posten?:
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.msg68461.html#msg68461)
Zitat
"… Stephan Kersten, der Präsident des BY Verwaltungsgerichtshofs ist gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des BY Rundfunks …"
"… Er und 8 weitere Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind in einem weiteren Hauptamt zugleich Mitglieder des BY Verfassungsgerichtshofs. …"

Es wäre schon mal ein Vorteil, die Namen der 9 Richter des BY Verfassungsgerichtshofs aus dem Rossmann/Geuer Urteil zu kennen.  Je mehr Beweise wir haben, desto besser.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 29. Juni 2014, 12:49
… Und wenn Geringverdener angewiesen werden Antrag auf Befreiung zu stellen, dieser aber in den meisten Faellen, solange Mensch keine HartzIV Bezieher ist, aussichtslos ist und somit das Gericht den Klageversuch ablehnt, an eine andere Zustaendigkeit verschiebt, ist da eine deutliche Abwiegelungstaktik zu erkennen und die Ernsthaftigkeit einer unparteilichen "Rechtsprechung" darf in Frage gestellt werden!

In den Urteilen weisen die Richter an, vorher den Antrag auf Befreiung bei der Anstalt/GEZ (BAZ) zu stellen. Wenn dann ein negativer Bescheid kommt, kann die Person X die Klage in Betracht ziehen, um für den Einzelfall eine positive Entscheidung herbeizuführen.

In diesem Thread geht es aber um eine Klage, die für die Allgemeinheit und einige Millionen Bürger eine große Bedeutung hätte.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: dimon am 29. Juni 2014, 17:57
Ich denke man muß den RStV aufknacken, egal wie. Der ÖRR wird nicht von heute auf morgen Beitragsfrei bzw komplett verschlüsselt werden.
Aber es muß für den einzelnen gerechter werden und muß den Bürgern die Freiheiten einräumen, die einer Demokratie würdig sind. Dazu gehört für mich auch, daß die Beiträge einkommesabhängig berechnet werden. Dem Geringverdiener wird u.U. das letzte Geld bis zum Existenzminimum genommen, d.h. ich kann nicht mehr mit meinem Kind ins Kino oder in den Zoo gehen, weil der Staat meint, TV ist wichtiger. Sowas geht nicht! Wenn es bei der jetztigen Zwangszahlung eine Ungleichbehandlung gibt, dann wird es hier deutlich.
Einkommensnachweise müssen also Berücksichtigung finden, was auf eine Umstellung des gesamten Systems hinauslaufen kann. Jeder Punkt der an dem Zwangs-System rüttelt, ist mir Recht.

Nicht vergessen, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um einen Beitrag handelt. Der Beitrag kann nicht mit Einkommen verrechnet werden, weil dieser keine Steuer ist. Es wurde im Mai eine Klage abgewiesen, die darauf basierte, der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer oder als Steuer zu klassiefizieren.
Daher aus meiner Sicht hat man keinen Erfolg mit dem Argument "Geringverdiener"

Gruß
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Carina am 29. Juni 2014, 20:30
Zu der Konstellation "Geringverdiener"
Bei denjenigen die mehr Geld zur Verfügung haben, ist man der Richterauslegung weitgehend ausgeliefert. Dieser wir sein Maßstab der Sicherstellung der ausreichender Menge an frei gewählten Medien festlegen. Die Bevormundung kennt hier keine Grenzen. Das Argument mit der ungehinderten Information nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und dem Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz wird ab einem gewissen Einkommen durch die Richterauslegung und seine Bevormundung ausgehebelt.

Die Geringverdiener haben grundsätzlich die besseren Aussichten auf Erfolg bei einer Klage und den genannten Argumenten.
Das sehe ich genauso.
Gibt es keinen finanziellen Spielraum, welches Argument bleibt dann noch?

Zusammenfassend würde ich sagen:
Es ist wichtig, daß mal jemand mit einer Klage durchkommt. Das könnte einem Erdrutsch gleichkommen.
Derjenige, der die besten Aussichten auf Erfolg hat, bekommt meine Unterstützung!

Nicht vergessen, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um einen Beitrag handelt. Der Beitrag kann nicht mit Einkommen verrechnet werden, weil dieser keine Steuer ist. Es wurde im Mai eine Klage abgewiesen, die darauf basierte, der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer oder als Steuer zu klassiefizieren.
Daher aus meiner Sicht hat man keinen Erfolg mit dem Argument "Geringverdiener"
Ja, man soll sich in die soziale Hängematte legen, um sich befreien zu lassen. Ansonsten gehören die letzten Groschen dem ÖRR.
Diese Grenze (Existenzminimum), ab der man den Beitrag zahlen soll, ist nach meiner Ansicht unsozial.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Rochus am 30. Juni 2014, 15:39
Zitat
aber Untertitel helfen beim Erlernen einer Sprache
Das resümierte Holger Mitterer vom Max-Planck-Institut für Psycholinguistik in Nijmegen im Jahr 2009. Gemeinsam mit seinem Kollegen James McQueen teilte er für eine Studie 121 niederländische Studenten in zwei Gruppen auf. Der einen zeigten sie Szenen aus einem Film, in dem die Darsteller mit schottischem Akzent sprachen, die anderen sahen Ausschnnitte aus einer australischen Sitcom. Nun gab es drei Szenarien: Jeweils ein Drittel sah die Ausschnitte mit englischen Untertiteln, das zweite Dritten mit niederländischen, wieder andere hatten gar keinen Untertitel zur Verfügung. Im Anschluss sollten die Teilnehmer Sätze nachsprechen, die in den Szenen vorgekommen waren. Am schlechtesten schnitten jene ab, die den Film in ihrer eigenen Muttersprache mitgelesen hatten – und am wenigsten Fehler machten jene, die den Film mit Untertiteln in der Originalsprache gesehen hatten. Mögliche Erklärung: Offenbar verarbeitet unser Gehirn eine Fremdsprache schlechter, wenn wir in unserer Muttersprache mitlesen – denn dann konzentrieren wir uns mehr auf das Gesagte als die Gesetzmäßigkeiten der neuen Sprache.

Dank der deutschen Synchronwut, die wir alle mitbezahlen, verblöden die Leute hier immer mehr.

Und obwohl es möglich ist, jeden fremdsprachigen Film bzw. jede fremdsprachige Fernsehserie mittels Mehrkanaltontechnik auch in der Originalsprache zu senden, parallel zu synchronisierten Fassung, wird das nicht gemacht. Zu Beginn der Einführung der Mehrkanaltontechnik kam es noch häufiger vor, dass diese auch angewendet wurde. Nach intensivem "Studium" einer Programmzeitschrift konnte ich feststellen, dass von der Möglichkeit kaum noch Gebrauch gemacht wird.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 30. Juni 2014, 23:46

Dank der deutschen Synchronwut, die wir alle mitbezahlen, verblöden die Leute hier immer mehr.

Und obwohl es möglich ist, jeden fremdsprachigen Film bzw. jede fremdsprachige Fernsehserie mittels Mehrkanaltontechnik auch in der Originalsprache zu senden, parallel zu synchronisierten Fassung, wird das nicht gemacht. Zu Beginn der Einführung der Mehrkanaltontechnik kam es noch häufiger vor, dass diese auch angewendet wurde. Nach intensivem "Studium" einer Programmzeitschrift konnte ich feststellen, dass von der Möglichkeit kaum noch Gebrauch gemacht wird.

Je mehr man nach den Gesundheits- und Denkfähigkeitsaspekten sucht, desto mehr Erstaunliches kommt zu der TV Droge zum Vorschein.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 01. Juli 2014, 00:06
Ein neuer Gedankengang kam nun zu der Klage hinzu:

Zitat
Durch den Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme wird darüber hinaus ein Ansparen für die freie mediale Versorgung im Rentenalter, mit sehr knappen Mitteln, zunichte gemacht.  Die finanziellen Mittel sind für die Bürger von essentieller Bedeutung. Sie sind wesentlich essentieller als für ein milliardenschweres Ungetüm aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen für 21 Millionen € PRO TAG . Topgehälter, wie z.B. der Intendanten und diverser Moderatoren, sind beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Seltenheit.
 
Der umgetaufte Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr) im Vergleich zum Verdienst:
 - Verkäuferin 1,67 % des Verdienstes (Steuerklasse 1, ohne Kind, Brutto: 1500 € -> Netto: 1079,86 €),
 - Intendant(-in) 0,09 % des Verdienstes,
 - VW-Chef 0,0001 % des Verdienstes.
 
Das Beispiel zeigt, wie unangemessen und unsolidarisch die Rundfunkabgabe im Zusammenhang mit dem Eingriff in die freie Entscheidung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist. Der Eingriff ist umso größer, je weniger der Bürger verdient.
 
Dazu  verkommt dieser Rundfunkzwangsbeitrag zu einer Kopfsteuer. In den Großstädten Deutschlands sind annähernd die Hälfte aller Haushalte Single-Haushalte, bundesweit sind es 40%. In Berlin, Hamburg und München beträgt der Anteil über 50%.
Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
"Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit."
 
Für Bürger mit Dispokredit über längeren Zeitraum bedeutet die Zwangsabgabe folgendes:
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á  17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge
 
Die 18.000 € Zwangsbeiträge bedeuten, dass der Bürger zuerst gezwungen wird, gegen seine freie Entscheidung den öffentlich-rechtlichen Auswuchs aus 90 Programmen zu finanzieren, bevor er Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien, DVD/CD-es nach eigener Wahl erwerben kann.

Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 01. Juli 2014, 07:36
Die Klage wird zum Krimi mit einem Potential zur Strafanzeige:
 
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten merken zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Felle aus Einfluss auf die Bevölkerung und den Berg abgepressten Geldes davonschwimmen und beschließen eine manipulierte Umfrage den Millionen Zwangszahlern vorzusetzen, um die Aushöhlung der Grundrechte zu kaschieren und ihre Profite und Einfluss zu sichern.
 
Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: FLCL am 01. Juli 2014, 18:48
Die Prozesskostenhilfe gibt es übrigens nur bei Aussicht auf Erfolg. Person xdhg durfte sich in der Vergangenheit damit notgedrungen schon befassen.
Und als es zu einem Vergleich für dieses Person kam, durfte jede Seite, die Kosten der gegenüberstehenden tragen.

Person xdhg stottert den Scheiss überigens immernoch monatlich ab.

Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 01. Juli 2014, 21:43
Die Prozesskostenhilfe gibt es übrigens nur bei Aussicht auf Erfolg. …
Dann passt es ja gut.

Wiki sinngemäß: "Prozesskostenhilfe wird erst nach einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung gewährt. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Hat die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zum Teil hinreichende Aussicht auf Erfolg, werden auch nur insoweit die Prozesskosten übernommen."

Ob im Falle eines Anspruchs auf Prozesskostenhilfe nicht auch die Härtefallregelung greift, wäre auch noch zu klären. Die Liste der Befreiungsgründe ist nicht abschließend aufgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Befreiungsgründen bei der Gebühr folgendes gesagt:

Zitat
1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012
 Diese Entscheidung ist bemerkenswert, weil das Bundesverfassungsgericht dem verwaltungsrechtlichen Klageverfahren ein Härtefallverfahren gemäß § 4 Abs. 6 RBStV vorschaltet. Das Bundesverfassungsgericht macht geltend:
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

An dieser Ansicht wird sich wohl auch beim "Beitrag" nicht viel geändert haben.

Ein paar Infos auf die Schnelle gefunden:
Infomaterial/Hilfen: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/beratungs-und-prozesskostenhilfe/2

Würden die Erfolgsaussichten hervorragend sein, würde auch wirklich jeder Hinz und Kunz klagen.

… Und als es zu einem Vergleich für dieses Person kam, durfte jede Seite, die Kosten der gegenüberstehenden tragen. …

Ein Vergleich bei der Verletzung der Grundrechte?

Es gibt sicherlich Situationen wo ein Vergleich Sinn macht. Wenn es dann heißt: 105 € bis 400 € einmal als Vergleich zahlen und dann ein Leben lang nicht mehr, so würde ich das Angebot sofort annehmen. ;)

Eine Sache noch. Das Thema des Thread ist: "Eine Klage mit Erfolgsaussicht"
Bitte das Thema Prozesskostenhilfe im separaten Thread behandeln.


>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: FLCL am 01. Juli 2014, 22:47
Wollte es nur ergänzt haben, da auf der ersten Seite drauf eingegangen wurde ;).
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 06. Juli 2014, 10:56
Im Entwurf 5 der "Klage mit Erfolgsaussicht" ist noch kurz das Völkerrecht erwähnt, weil es noch deutlicher als der Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz die eigene Medienwahl hervorhebt:

Zitat
Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf ,  hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Norman am 18. Juli 2014, 21:56
Mal eine ganz generelle Frage: Bis jetzt hatte bundesweit noch keine einzige Klage Erfolg, oder? Ist sind aber scheinbar derzeit viele Klagen gerade am laufen, deren Urteile aber noch nicht gesprochen wurden. Richtig?
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Lefty am 18. Juli 2014, 22:25
Die Frage ist doch, wie man Erfolg definiert.
Jede Klage trägt dazu bei, Öffentlichkeit herzustellen und
den ÖRR zu deligitimieren. Nach dem Motto: Euch glauben wir nicht mal mehr den Wetterbericht.
Und mit jedem Urteil gegen das Volk zeigt sich die Justiz als Hure der Mächtigen.
Der Lauf der Dinge vollzieht sich wie in der DDR. Die Mächtigen hatten nicht gemerkt, wie
weit sie sich vom Volk entfernt hatten und über Nacht war der Lack ab.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Norman am 19. Juli 2014, 00:10
Klar. Aber ihr wisst, was ich meine. Also unser aller Ziel, eine Klage wirklich zu gewinnen und den BS ein für alle Male los zu sein...
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Nichtzahler! am 20. Juli 2014, 10:27
Finde ich nicht in Ordnung das man mit dem Argument "geringverdiener" kommt. Was ist mit den anderen, gleich denkenden Menschen, die ein geringes Einkommen haben, aber sich die anderen Medien gerade noch leisten können? Profitieren die dann nicht von einer möglichen "gebührenbefreiung"? Es sollte für ALLE gelten, unabhängig vom Kapital, es geht hierbei schließlich um eine ungewollte Zwangsmaßnahme.

Finde ich auch.

Alles Andere ist völlig sinnlos und auch NICHT im Interesse von uns allen! Damit hauen wir uns nur selbst in die Pfanne.

Es muss erreicht werden das wir unabhängig vom Kapital oder Sonstigem selbst entscheiden wofür wir zahlen wollen!! Alles Andere ist NIX wert und führt zu Keinem Ergebnis.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 20. Juli 2014, 11:00
Finde ich nicht in Ordnung das man mit dem Argument "geringverdiener" kommt. Was ist mit den anderen, gleich denkenden Menschen, die ein geringes Einkommen haben, aber sich die anderen Medien gerade noch leisten können? Profitieren die dann nicht von einer möglichen "gebührenbefreiung"? Es sollte für ALLE gelten, unabhängig vom Kapital, es geht hierbei schließlich um eine ungewollte Zwangsmaßnahme.

Finde ich auch.

Alles Andere ist völlig sinnlos und auch NICHT im Interesse von uns allen! Damit hauen wir uns nur selbst in die Pfanne.

Es muss erreicht werden das wir unabhängig vom Kapital oder Sonstigem selbst entscheiden wofür wir zahlen wollen!! Alles Andere ist NIX wert und führt zu Keinem Ergebnis.

Zu der Konstellation "Geringverdiener"

Natürlich betrifft das Thema alle anderen Bürger auch, nicht nur die Geringverdiener. Das Gericht macht sich die Sache jedoch ziemlich einfach und stellt sich auf den Standpunkt, dass Personen mit sehr wenig finanziellen Mitteln Anträge auf Bereitung (Härtefall) stellen sollen und weisen die Klage dann einfach ab. Ein paar Urteile sind dazu bereits ergangen. Wer es möchte, kann danach suchen. Erfolgsversprechend ist so eine Klage dann nicht.

Bei denjenigen die mehr Geld zur Verfügung haben, ist man der Richterauslegung weitgehend ausgeliefert. Dieser wir sein Maßstab der Sicherstellung der ausreichender Menge an frei gewählten Medien festlegen. Die Bevormundung kennt hier keine Grenzen. Das Argument mit der ungehinderten Information nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und dem Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz wird ab einem gewissen Einkommen durch die Richterauslegung und seine Bevormundung ausgehebelt.

Die Geringverdiener haben grundsätzlich die besseren Aussichten auf Erfolg bei einer Klage und den genannten Argumenten.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Roggi am 20. Juli 2014, 22:45
Das neue System zur Rundfunkfinanzierung wurde eingeführt, ohne Rücksicht zu nehmen auf die Leistungsfähigkeit der einzelnen Bürger. Der örR hat es zu Gebührenzeiten geschafft, sich in der Politik als so wichtig darzustellen, dass versäumt wurde, dafür Beweise zu liefern. Als sich jeder abmelden konnte, war die Wichtigkeit des örR nicht relevant. Wer örR wollte, bekam örR und hat es meistens auch bezahlt. Das geschah schon fast freiwillig, denn wer hat schon davon gehört, dass Strafen fürs Schwarzsehen verhängt wurden. Durch dieses freiwillige Bezahlen ist in den Köpfen wohl so etwas entstanden, was als festgefahrene Meinung anzusehen ist. Der örR meint nun, jeder müsse beglückt werden mit deren Erzeugnisse und jeder wolle dieses. Das braucht demzufolge nicht mehr in Frage gestellt oder bewiesen werden, denn die Meinung steht fest. Nun will aber nicht jeder diese Produkte des örR konsumieren und deshalb genausowenig bezahlen, wie es aber durch die neue Beitragsregelung verlangt wird.  Also werden plötzlich Fragen gestellt: "Warum werde ich gezwungen zu bezahlen, was ich nicht brauche? Worin soll der Vorteil liegen, dass in meiner Wohnung Rundfunkempfang möglich ist?"
Das wirkt sich auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen aus:
Geringverdiener sind diejenigen, die am meisten unter dieser Regelung zu leiden haben. Wenn es um rückwirkende Forderungen von ca. 300 Euro geht, ist sogar eine Schmerzgrenze überschritten. Wer die Frage wirklich zu 100 % beantworten kann, warum ein Geringverdiener einen besonderen Vorteil erlangt, soll den Vorteil doch beweisen. Für mich sieht es so aus, als ob ein Geringverdiener einen riesigen Nachteil durch örR und dessen Finanzierung erlangt. Schlimmer geht es kaum.
Ein Normalverdiener muss andere Argumente verwenden. Durch den übermäßigen Konsum von örR wird das Gehirn reizüberflutet, eine monotone Arbeit wird als Langweilig angesehen, die Einsatzbereitschaft schwindet. Als Folge dieser Lustlosigkeit werden Montagsautos produziert, im Einzelhandel werden Kunden als "Störend" empfunden. Diese Liste kann verlängert werden, proportional zur Länge der Liste aller Vorteile, die örR bieten soll. Deshalb muss es möglich sein alles abzulehnen, was mit Rundfunk zu tun hat.
Ein Hochbezahlter kann nur argumentieren, dass er nicht bereit ist, die nicht vorhandenen Vorteile und die unübersehbaren Nachteile zu finanzieren, weil er örR nicht rezipiert.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Bürger am 21. Juli 2014, 05:07
Ein Hochbezahlter kann nur argumentieren, dass er nicht bereit ist, die nicht vorhandenen Vorteile und die unübersehbaren Nachteile zu finanzieren, weil er örR nicht rezipiert.
...bzw. auch, weil er stattdessen die Ausgaben für andere Dinge ausgeben möchte, die ihm selbst und/ oder anderen und/ oder sogar der Gesellschaft *tatsächliche Vorteile* bringen.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Shran am 28. Juli 2014, 18:59
@Viktor7 wie kommst du drauf das Geringverdiener bemitleidet werden und weniger oder gar nicht zahlen müssten, gibt's Beispiele? Ich kenn aktuell nur ein Beispiel wo der Beitrag zurückgezogen wurde auf Grund eines Widerspruchs...

Welche Erfolge gibt es zu verzeichnen?

LG
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 28. Juli 2014, 21:35
@Viktor7 wie kommst du drauf das Geringverdiener bemitleidet werden und weniger oder gar nicht zahlen müssten, ...


Ist das eine Uminterpretation oder sind das gar Gerüchte?
Bitte, um ein aussagekräftiges Zitat.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: GenugGEZahlt am 03. August 2014, 21:47
Hallo Freunde der GEZ,

bin gerade am Verfassen meiner Klage. Leider hat der Anwalt, den ich angefragt habe, die Übernahme des Mandats wegen mangelnden Erfolgsaussichten abgelehnt... Zumindest in München wird es so kommen, wenn der Präsident des Oberverwaltungsgerichts im Rundfunkbeirat des Bayerischen Rundfunks sitzt. Egal, klage trotzdem. In vielen Threads wird ja der Verstoss gegen das GG und Steuer vs. Abgabe diskutiert. Was haltet ihr denn davon, den *RBStV selbst anzugreifen. Das Thema Privatautonomie. Ich habe irgendwo gelesen, Mist dass ich kein Lesezeichen gesetzt habe, dass der *RBStV auch nach Ratifizierung die Zustimmung des Dritten braucht. Und die Zustimmung wir erteilt, in dem man sich anmeldet oder eben bezahlt. Da gibt es auch einen Paragraphen dazu. Kennst sich jmd da aus? Denke das Verwaltungsgericht wird eher auf solche Argumente anspringen.


Edit "Bürger":
ursprünglich fälschliche Bezeichnung "RGStV" ersetzt durch aktuell gültige und hier wohl gemeinte: "RBStV"
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Roggi am 04. August 2014, 00:19
Der Paragraph ist nicht verwendbar.
Hier der Thread:
Mein Kampf beginnt nun ebenfalls
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.0.html

Aber er kann verwendet werden, wie ich es hier vorschlage:
Zwangsangemeldet, Zahlungsaufforderung, als nächstes der Beitragsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8602.msg71786/topicseen.html#msg71786
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: willnich am 16. Oktober 2014, 20:04
Ich denke noch immer, dass mein "Klagegrund" die besten Chancen auf Erfolg hat - und nur deshalb mach ich auch weiter.
Der einfachste naheliegendste und irgendwie auch "kleinste" Grund ist manchmal der wirksamste.
Die "billige" Tatsache, die kein Richter leugnen kann, ist, dass Singles gegenüber Paaren und WGs benachteiligt sind. Singles sind kein "Ausnahmefall" (ca. 30% der Haushalte oder so) und sie zahlen alleine soviel, wie andere gemeinsam berappen (auch Doppelverdiener ohne Kinder, die ebenfalls eine relevant große Gruppe darstellen!)
Das einzige "Argument", mit dem meine Argumentation "niedergemacht" werden kann, ist die "Geringfügigkeit" der Zahlungspflicht. Aber - ob die Differenz von 9€ im Monat, also € 118 im Jahr, also 1.180 € in zehn Jahren wirklich als "geringfügig" abgetan werden kann, ist mehr als fraglich.
Wenn ich durchkommen sollte (was ich sehr sehr hoffe), dann würde dies dazu führen, dass zunächst alle "Singles" ihre Bescheide anfechten könnten und ohne weitere Umschweife damit ebenfalls durchkommen müssten. Das würde letztlich reichen, um eine Neuregelung zu erzwingen, die dann aber nicht mehr - wie die letzte - "spurlos" an den meisten Menschen vorbeiginge. Wenn sie dann nämlich eine Kopfpauschale einführen wollen, dann müssen all die Familienhaushalte, die vor und nach der Änderung ihre Gebühr bzw. ihren Beitrag unverändert weiterbezahlt haben, plötzlich mehr zahlen als bisher. Und das könnte dann zu einem massenhaften Protest gegen den Beitragssehrfies führen.
Das ist es eigentlich, was mir vorschwebt und weshalb ich weitermache.
Gruß,
Willnich
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: VGkoblenz am 23. Oktober 2014, 13:16
Man müsste nur genügend Studenten finden, wie weder Anspruch auf BAföG noch auf eine andere in § 4 Abs. 1 Nr. 1-10 RBStV genannte, soziale Leistung haben. Diese müssen nach Interpretation des Beitragsservice, auch wenn sie unterhalb des Existenzminimums leben, Rundfunkbeiträge zahlen. Im Falle von Studenten wäre dieses Minimum der entsprechende BAföG-Satz. Der Bedarfssatz für Studierende liegt bei maximal 597 Euro. Mit einem Minijob von 450 Euro und etwas Wohngeld, liegt man da schnell drunter.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Reikimeister am 26. Oktober 2014, 19:04
Hallo Viktor,

hier wäre eine aussichtsreiche Kandidatin für eine Klage. Rentnerin, 81 Jahre alt,  Schwerbehindert 40%, Rente: 580,00 € mtl. liegt damit 30 € über dem Grundsicherungsbetrag, keine Befreiung von der GEZ würde den Klageweg gehen.

Viele Grüße
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: FreiheitskampfGEZ am 26. Oktober 2014, 19:42
Meine Klage ist seit zwei Jahren rechtshängig und ein Termin ist nicht in Sicht. Ich habe geklagt, weil ich SB. bin und nur eine Rente knapp unter dem Existenzminimum bekomme. Mein Antrag auf Befreiung wurde von dem dubiosen "Beitragsservice" bzw. ÖRR. dennoch abgelehnt, weil ich ja Sozialleistungen beantragen könnte, auch wenn das meine Würde verletzt und kaum was bringen würde. Die Begründung der Klageerwiderung war dann derart, dass ich nun lieber mit der Mafia zu tun hätte als mit dieser Organisation, die sich öffentlich rechtlicher Rundfunk bzw. "Beitragservice" nennt. Denn die Mafia hat Regeln, die alle Beteiligten befolgen. Hingegen der ÖRR ihren eigenen, sogenannte Staatsvertrag nur insoweit einhält, wie es ihren Interessen dient und das auch noch von den Gerichten abgesegnet bekommt. Wie soll man sich also erfolgreich wehren, wenn das Unrecht höchstrichterlich zu Recht erklärt wird. Okay, Polemik hilft nicht viel und getreu dem Motto, lieber ein Licht anzünden als die Dunkelheit beklagen, werde ich weiter kämpfen. Ein Patentlösung sehe ich jedenfalls noch nicht und selbst wenn meine Klage Erfolg haben sollte, wird es als Einzelfall wenig Gewicht haben; vermute ich jedenfalls. Vielleicht ist der Kampf gegen das Unrecht auch wichtiger als der Erfolg, der dann irgendwann sicherlich den Bemühungen auch folgt.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Viktor7 am 27. Oktober 2014, 07:27
Hallo Reikimeister,

hat die Rentnerin bereits einen Widerspruch eingereicht? 
Wurde der Widerspruch beschieden? 
Zahlt die Dame an die Anstalt den sog. "Rundfunkbeitrag"?
Wie ist der aktuelle Status des Briefwechsels?
Hat die Rentnerin einen Antrag auf Befreiung beim BS gestellt und wurde dieser negativ beschieden?

Bis zur Klage können schon mehrere Monate vergehen.

Grüße
Viktor
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Reikimeister am 27. Oktober 2014, 07:39
Hallo Viktor,

es wird gegen Sie vollstreckt im Zuge der Amtshilfe durch die Gemeinde.

Habe mehrere Widersprüche eingereicht, die aber abgelehnt wurden. Habe nochmals Beschwerde gesandt und eine Strafanzeige gem. 353 Strafgesetzbuch angekündigt (auch gegen den Vollstreckungsbeamten der Gemeinde, der nun gaaaanz vorsichtig ist). Moratorium mit der Gemeinde erwirkt, zudem wegen der geringen Rente keine Aussicht auf Erfolg bei Vollstreckungen. Mal schauen. Wenn das nichts wird, werden wir Vollstreckungsabwehrklage einreichen müssen.

LG

Reikimeister
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Georgia am 17. November 2014, 16:31
Jeder Mensch hat ein Recht auf "shelter" sprich Obdach. Dieses Recht kann niemals vom Konsum oder Kauf von Seifenopern abhängig gemacht werden. auch nicht davon dass man sich als Harz IV erst registrieren muss, was ohne die vorgeschaltete Bedingung des Seifenopernkaufs nicht der Fall wäre) Nein, das Recht auf ein Obdach ist ein "bedingungsloses" Grundrecht. Siehe UN Charta.
Momentan gilt bei uns als erste Voraussetzung fürs Obdach die "Fernsehgebühren" . Das ist irgendwie so, wie wenn jemand, ehe er das lebensnotwendige Brot kaufen darf ein paar Dosen "Kaviar" kaufen muss.... Wobei der Vergleich der Fernsehprogramme mit "Kaviar" natürlich hinkt, aber unterstellen wir halt mal sie wären tatsächlich "gut" wie Kaviar, selbst dann erinnern solche Machenschaften an organisierte Kriminalität .

Warum wird kein "Gutachten" jenseits des "Familienfilses" der hierzulande herrscht  eingeholt, nämlich draußen auf Internationalem Parkett. Die internationale Presse schweigt angesichts einer "Welle"  des Aufschreis der durch die deutsche Presse ging, obwohl sie über jeden Pobelkram hierzulande sonst berichtet. Schon komisch, aber von daher sollte man die entsprechenden Menschenrechtsorganisationen um ein Gutachten bitten und zwar recht zahlreich, denn Bürokratien (seien ihre Ziele noch so edel)  sind von Haus aus  faul und lassen sich ungern im gewohnten Trott (und der sieht vor, dass hier alles rund läuft) stören.... Daher sind hier viele gefordert... auch die Internationalen zu bitten mal ganz klar "Farbe" zu bekennen. Vielleicht zusammen mit der Schweiz. Siehe Webseite No Billag
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Halmahascher am 02. Dezember 2014, 16:13
Also ich stelle mich gern zur Verfügung, bekomme derzeit ALG II, hab nen Arbeitsverbot und darf nicht arbeiten gehen.

Solang die Klage verfasst wird, ordentlich und ohne Beleidigungen usw.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Share4Fun am 04. Dezember 2014, 00:01
Stelle mich ebenfalls zur Verfügung!
21 Jahre alt, Student, keine Sozialleistungen wie Bafög etc.
Einkommen von 360€
Am 24.11. Widerspruchsbescheid erhalten, müsste jetzt so oder so klagen!

LG
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Grinsekatze am 04. Dezember 2014, 01:27
Manchmal frage ich mich leider, ob das alles wirklich Sinn macht, wenn ich dieses lesen muss:
http://www.kostenlose-urteile.de/smart.newssearch.htm?sk=9fd42e1742d9af5dd1c7b8a4e5596494&ord=R&mp=1 (http://www.kostenlose-urteile.de/smart.newssearch.htm?sk=9fd42e1742d9af5dd1c7b8a4e5596494&ord=R&mp=1)
Fast alle Klagen werden abgewiesen  :-\
Andererseits möchte ich mich nicht damit zufrieden geben, dass der Beitrag angeblich zu Recht erhoben wird.
Also weiter (be)kämpfen?!
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: eckes56 am 04. Dezember 2014, 19:13
Liebe Mitstreiter,

ich komme soeben von meiner Verhandlung vorm Verwaltungsgericht zurück und habe einen klaren Sieg nach Punkten errungen. Aus den Fängen des Beitragsservices bin ich noch nicht, aber der Weg zur weiterführenden Klage beim Landesgericht steht mir offen. Und diesen werde ich, wenn ich weiter vom WDR belästigt werde, gehen.

Alle Gebührenbescheide des neuen Rundfunkbeitrages die mir zugestellt wurden sind für nichtig erklärt worden.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Wolfman am 04. Dezember 2014, 19:25
Sobald was schriftliches da ist, bitte scannen und hier einstellen?
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Grinsekatze am 04. Dezember 2014, 19:26
Zitat
Alle Gebührenbescheide des neuen Rundfunkbeitrages die mir zugestellt wurden sind für nichtig erklärt worden.

Vermutlich bekommst du neue Gebühren-/Beitragsbescheide zugestellt?

Was war deine Strategie?
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: eckes56 am 04. Dezember 2014, 19:54
Vermutlich ja. Aber das macht nichts. Gegen diesen neuen Bescheid werde ich genauso vorgehen, allerdings dann eine Instanz höher.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Miklap am 05. Dezember 2014, 00:54
Die Klage-Abweisung vom Verwaltungsgericht Hannover ist eine Farce..! Die wollen einfach nicht verstehen/einlenken...
Hier vermute ich sehr stark (!), dass man sich (z. Zt. bei allen Urteilen) nicht die Finger verbrennen will - hat aber dennoch ein "Hintertürchen offengelassen, damit sie aus der Verantwortung raus sind (alles Feiglinge, welche sich schämen sollten!):

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hannover_7-A-650413-ua-und-7-A-651413-ua_Verwaltungsgericht-Hannover-weist-Klagen-gegen-Rundfunkbeitrag-ab.news19053.htm?sk=7d5b76856fe91425355a99a2d65c3ab6 (http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hannover_7-A-650413-ua-und-7-A-651413-ua_Verwaltungsgericht-Hannover-weist-Klagen-gegen-Rundfunkbeitrag-ab.news19053.htm?sk=7d5b76856fe91425355a99a2d65c3ab6)

Zitat:

VG lässt Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zu

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zugelassen, weil sie den Fragen,

- ob dem Land Niedersachsen die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung eines an die Wohnung bzw. an die Betriebsstätte und die Anzahl der dortigen Mitarbeiter gekoppelten Rundfunkbeitrag zusteht,

- ob der Rundfunkbeitrag gegen die Informationsfreiheit verstößt,

- ob er gleichheitswidrig ausgestaltet ist und

- ob seit 1. Januar 2013 in Niedersachsen noch ein Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten nach dem RBStV durchzuführen ist,

grundsätzliche Bedeutung beimisst.


Danke für den Link Grinsekatze !
@ eckes56: Herzlichen Glückwunsch !! ...und lass uns bitte am schriftlichen Urteil teilhaben!
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Dark Fader am 06. Dezember 2014, 14:43
Hallo,

der Link geht nicht..

Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Dark Fader am 06. Dezember 2014, 14:52
Die Klage-Abweisung vom Verwaltungsgericht Hannover ist eine Farce..! Die wollen einfach nicht verstehen/einlenken...
Hier vermute ich sehr stark (!), dass man sich (z. Zt. bei allen Urteilen) nicht die Finger verbrennen will - hat aber dennoch ein "Hintertürchen offengelassen, damit sie aus der Verantwortung raus sind (alles Feiglinge, welche sich schämen sollten!):
Das sind Beamte. Wer nicht spurt und aus der Reihe tanzt, wird nicht befördert oder zum Akten entstauben in den Keller geschickt.
Insofern kann ich die verstehen.

Allerdings:
wenn einer aus der reihe tanzt und das Sytem ins Wanken bringt, kann der auch ganz schnell nach oben schiessen, so als Meinung für die hier mitlesenden Richter.

gr
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Jerry am 16. Dezember 2014, 10:20
Je nachdem, im welchen Verfahrensstatus man sich befindet, ist die Klage unterschiedlich zu begründen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht v. 25.3.2014 (AktenZeichen 1 BvF1/11 und 1BvF 4/11, unter www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen... suchen) ist der 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrag verfassungswidrig und damit als Rechtsgrundlage rechtswidrig. Dennoch wird derzeit vom Beitragsservice über die Kommunen vollstreckt und Kontopfändungen ausgebracht. >:( Hier ist es erforderlich, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - §§ 80 Abs. 5, 123 Verwaltungsgerichtsordnung - beim Verwaltungsgericht einzureichen und ggf. eine Leistungsklage in der Hauptsache erheben. Wie ein derartiges "Raubrittertum" von den höchsten Staatsanwälten im Land beurteilt wird.... meines Erachtens erfüllt dies den Tatbestand der räuberischen Erpressung, § 253 Strafgesetzbuch. >:D   Jerry
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Kurt am 16. Dezember 2014, 11:13
Je nachdem, im welchen Verfahrensstatus man sich befindet, ist die Klage unterschiedlich zu begründen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht v. 25.3.2014 (AktenZeichen 1 BvF1/11 und 1BvF 4/11, unter www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen... suchen) ist der 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrag verfassungswidrig und damit als Rechtsgrundlage rechtswidrig. Dennoch wird derzeit vom Beitragsservice  über die Kommunen vollstreckt und Kontopfändungen ausgebracht. >:( Hier ist es erforderlich, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - §§ 80 Abs. 5, 123 Verwaltungsgerichtsordnung - beim Verwaltungsgericht einzureichen und ggf. eine Leistungsklage in der Hauptsache erheben. Wie ein derartiges "Raubrittertum" von den höchsten Staatsanwälten im Land beurteilt wird.... meines Erachtens erfüllt dies den Tatbestand der räuberischen Erpressung, § 253 Strafgesetzbuch. >:D   Jerry

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Urteil
für Recht erkannt:   

1.Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 sind, soweit sie § 21 Absatz 1, Absatz 4, Absatz 10 Satz 2, § 24 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2 Alternative 1 ZDF-Staatsvertrag als Artikel 3 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./17./21. Dezember 2010 in Landesrecht überführen, mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.

2.Soweit sie § 21 Absatz 8 Satz 2, § 22 Absatz 1, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 ZDF-Staatsvertrag als Artikel 3 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./17./21. Dezember 2010 in Landesrecht überführen, sind sie mit dem Grundgesetz vereinbar.

3.Soweit sie § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 ZDF-Staatsvertrag als Artikel 3 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./17./21. Dezember 2010 in Landesrecht überführen, sind sie nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar.

4.Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen. Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html?nn=5399482
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: koppi1947 am 16. Dezember 2014, 11:29
Hier sollte sich jeder einmal die Bedenken von Richter Paulus zu Gemüte führen,welche klar auf der Hand liegen.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: El am 16. Dezember 2014, 12:58
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html

Sagt mal Leute, habe ich jetzt irgendwie was verpasst oder haben wir hier alle verpennt???

Wusste jetzt gar nicht, dass das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt schon damit befasst hat ?!?

Heute ist jetzt nicht der 1. April.
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Lefty am 16. Dezember 2014, 13:10
Wusste jetzt gar nicht, dass das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt schon damit befasst hat ?!?
Nicht verwirren lassen und einfach mal genau lesen. Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es um den ZDF-Staatsvertrag und
speziell um "die Frage, ob die Vorschriften über die Zusammensetzung und Beschlussfassung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) einen übermäßig großen staatlichen Einfluss auf das ZDF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ermöglichen".
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Lefty am 16. Dezember 2014, 13:55
Nachtrag: Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Rundfunkbeitrag insofern schon befasst, als dass bisher zwei Verfassungsbeschwerden des VDGN abgewimmelt worden sind.

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Beschwerde des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) gegen den seit Jahresbeginn erhobenen Rundfunkbeitrag (Aktenzeichen 1BvR 1700/12), abgelehnt. Der VDGN monierte in der Beschwerde vor allem die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfangreichen Datenerhebungen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bei den Meldebehörden durchgeführt werden. Nicht zur Entscheidung angenommen wurde die Beschwerde aus formalen Gründen, weil sie den „Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde“ nicht gerecht werde. Gefaßt wurde der Beschluß von der 3. Kammer des Ersten Senats, konkret vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof und den Richtern Susanne Baer und Johannes Masing, die allesamt von einer weiteren Begründung absahen.
http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: ThisIsSparta! am 16. Dezember 2014, 15:19
Jo, Formfehler hin oder her, dann gibt es eben einen neuen formrichtigen Antrag...
Aber als ich die Richternamen gelesen habe, musste ich spontan lachen  >:D Und wer weiß warum?
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Kurt am 16. Dezember 2014, 15:45
Paul Kirchhof:
Paul Kirchhof ist der Sohn des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof Ferdinand Kirchhof sr. und der Bruder des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof.

Rundfunkgebührenrecht:
Die Reform des Rundfunkgebührenmodells zum 1. Januar 2013, die nicht mehr Personen sondern Haushalte abgabenpflichtig macht, geht auf ein Gutachten Paul Kirchhofs im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurück.


und weiter:
Ferdinand Kirchhof
Ferdinand Kirchhof stammt aus der Ehe von Ferdinand Kirchhof, der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war, und Liselotte, geborene Kersten.
Sein älterer Bruder ist der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Paul Kirchhof.
Er ist Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
Er ist mit
Else Kirchhof Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim – verheiratet und hat keine Kinder.

Quelle: wikipedia


Helau
Titel: Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Beitrag von: Janka am 18. Juni 2015, 00:31
Liebe Mitstreiter,

ich komme soeben von meiner Verhandlung vorm Verwaltungsgericht zurück und habe einen klaren Sieg nach Punkten errungen. Aus den Fängen des Beitragsservices bin ich noch nicht, aber der Weg zur weiterführenden Klage beim Landesgericht steht mir offen. Und diesen werde ich, wenn ich weiter vom WDR belästigt werde, gehen.

Alle Gebührenbescheide des neuen Rundfunkbeitrages die mir zugestellt wurden sind für nichtig erklärt worden.

Hattest du seinerzeit nähere Information oder Unterlagen bereitgestellt, die allen helfen?