In meinen Augen sind diese Punkte angreifbar:
- Kopfsteuer für ca. 40% der Bevölkerung (Single),
- Zwang,
- Unsoziale Finanzierung: nichtbefreite finanziell Schwache zahlen gleichen Beitrag wie finanziell Starke,
- Missachtung des Gleichheitsgebots,
- Unzulässigkeit der Sonderabgabe / Unzulässigkeit als Steuer,
- Missachtung des Artikel 4 Grundgesetz,
- Mehrfachabgabe: privat/beruflich/Zweitwohnung/Produkt- und Dienstleistungsverteuerung,
- Missachtung der Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben,
- Kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen Wohnungsabgabe und Zweck (ö.-r. Rundfunk), ähnlich einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen,
- Missachtung der negativen Informationsfreiheit, heißt Missachtung der eigenen Wahl sich zahlungswirksam den aufgedrängten
Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verschließen.
- Plünderung der finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien.