Das DeutschlandRadio ist – als einzige Rundfunkanstalt – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die tragenden Mitglieder des Radios sind gemäß dem DeutschlandRadio-Staatsvertrag die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF.[1] Die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind hingegen Anstalten des öffentlichen Rechts, da sie Benutzer (nämlich die Bürger) und keine Mitglieder haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_(Deutschland)
Person Y hat im August den Bescheid widersprochen mit der Begründung, der Mitteldeutsche Rundfunk soll mal bitte eine Kopie der Körperschaftsurkunde zusenden. Seit dem hat Person Y nix mehr vom MDR gehört und wartet auf dem OBERGERICHTSVOLLZIEHER. Den OGV hatten Sie schon mehrmals angedroht aber .... keiner Klingelt bei mir.
Nur ein Mitglied zahlt und kein Benutzer oder?