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Autor Thema: Zwangsangemeldet, Zahlungsaufforderung, als nächstes der Beitragsbescheid  (Gelesen 8739 mal)

F
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Hallo meine treuen Gefährten im Kampf gegen den Propaganda-Lügen-Apparat. PersonZ hat den Beitragsbescheid widersprochen und sich in der Thematik dank den hier angegebenen Links, weiter
informiert. PersonZ hätte noch eine oder mehrere Fragen offen.

1. Wenn PersonZ den Widerspruchsbescheid von der Rundfunkanstalt erhalten sollte, dann soll PersonZ also sofort oder zeitnah beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Soll PersonZ in der Klage die gleichen Gründe aufzählen wie, er oder sie es im Widerspruchsbescheid getan hat ? PersonZ weiß leider nicht wirklich, wie so eine Klage auszusehen hat.


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Hier sind Beispiele von Klagen:

ThomasW:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg57329.html#msg57329
amam:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg55669.html#msg55669

Wichtig ist, dass die Grundrechtsverletzungen gegen die eigene Person in der Klage deutlich werden. Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid bleiben 4 Wochen bis zur Klage, am besten schon mal Gedanken machen. Vor Gericht kann Fristverlängerung beantragt werden.


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Hallo danke dir Roggi, PersonZ kann sich immer auf dich verlassen   :)


Soll PersonZ die Grundrechtsverletzungen gegen die eigene Person deutlich machen, indem PersonZ nochmals die Argumente des Widerspruchs aufzählt ?
 PersonZ hat sich die Vorlagen heruntergeladen und schmückt diese etwas aus und überlegt sich noch weitere Argumente (falls PersonZ weitere findet), eine Fristverlängerung muss PersonZ nur stellen, wenn die vier Wochen für die Klage nicht ausreichen oder ?


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Wenn im Widerspruch schon die Grundrechtsverletzungen angeführt wurden, sind sie für eine Klage auch noch gut. Fristverlängerung ist eine Option, mehr kann ich dazu nicht sagen. Muss man nicht unbedingt haben.  Und nur die Grundrechtsverletzungen gegen die eigene Person anführen, gegen andere geht ja nicht, die müssten selber klagen. Und dis Gewichtung auf die Grundrechtsverletzungen legen, scheint am Erfolgsversprechendsten zu sein.


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Hallo Roggi PersonZ macht sich Gedanken, welche Grundrechtsverletzungen er vor dem Verwaltungsgericht aufzählen kann, PersonZ hat folgende Grundrechte Artikel 2,3,4 und 5 samt den jeweiligen Absätzen aufgezählt. Des weiteren hat Person Z folgendes gefunden:
§ 241a Bügerliches Gesetzbuch Unbestellte Leistungen, dies verletzt ja kein Grundrecht, deswegen wird  PersonZ dies in der Klage nicht aufschreiben.
Nun meine Frage, hast du noch weitere Hinweise, welche anderen Grundrechte verletzt werden ? PersonZ möchte unbedingt mit der Klage gewinnen.


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Hallo Roggi PersonZ macht sich Gedanken, welche Grundrechtsverletzungen er vor dem Verwaltungsgericht aufzählen kann, PersonZ hat folgende Grundrechte Artikel 2,3,4 und 5 samt den jeweiligen Absätzen aufgezählt.
Ok, ich finde Verstösse gegen Artikel 1,2,3,4,5,13,18,19.
In Verbindung mit der Meinungsmanipulation und der Propaganda der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, der höchstrichterlich bescheinigten Staatsferne der ZDF-Gremien sowie der Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens sollten diese Grundrechtsverstösse nicht zulässig sein.


Des weiteren hat Person Z folgendes gefunden:
§ 241a Bügerliches Gesetzbuch Unbestellte Leistungen, dies verletzt ja kein Grundrecht, deswegen wird  PersonZ dies in der Klage nicht aufschreiben.
Nun meine Frage, hast du noch weitere Hinweise, welche anderen Grundrechte verletzt werden ? PersonZ möchte unbedingt mit der Klage gewinnen.
Dieser § der missachteten Vertragsautonomie ist für sich genommen leider legitim, das Gesetz ist kein Vertrag. Aber hinzu kommt,
-dass für den örR der Datenschutz aufgehoben wurde,
-das Sozialstaatsprinzip wurde nicht beachtet,
-die Gewaltenteilung wird verletzt,
-die Pressefreiheit wird missbraucht und außerdem findet sich ein
-Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 8.

Jetzt Artikel 18 Grundgesetz nochmal lesen:
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs.1), zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.


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Hallo Roggi, danke für die bisherigen Tipps. PersonZ hat den Widerspruch im Juli 2014 fristgerecht an den BR versendet. Einige Zeit später bekam PersonZ erneut einen Beitragsbescheid, dieser wurde ebenfalls von PersonZ fristgerecht widersprochen. PersonZ hoffte, als nächstes endlich den Widerspruchsbescheid zu erhalten. Einige Zeit später erhielt PersonZ ein Schreiben vom Beitrags-Service und nicht vom BR. Der Titel des Schreibens lautete "RundFunkBeitrag", im Schreiben wird PersonZ darauf hingewiesen, dass der BR den Widerspruch von PersonZ an den Beitrags-Service weitergeleitet hat. Der Beitrags-Service führte weiter aus, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sei ... bzw. argumentierten gegen alle aufgeführten Gesetzesverletzungen, welche PersonZ in seinem Widerspruch aufgeschrieben hatte. Am Ende wurde PersonZ auf den Betrag hingewiesen, den der Beitrags-Service von PersonZ (geschenkt) haben möchte. Heute erhielt PersonZ eine Mahnung vom BR. Der BR möchte den Betrag von PersonZ in einigen Tagen bekommen, ansonsten wird mit einer Vollstreckungsmaßnahme gedroht. PersonZ hat sich informiert, dass man bei einer Drohung noch nicht beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag stellen sollte, da es ja nur eine Drohung ist.

Was soll PersonZ in der Zwischenzeit machen ? Wenn jetzt in der nächsten Woche die Vollstreckung beantragt wird, was soll PersonZ dann machen ? Bitte um Hilfe.
 


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K
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Zitat
Was soll PersonZ in der Zwischenzeit machen ? Wenn jetzt in der nächsten Woche die Vollstreckung beantragt wird, was soll PersonZ dann machen ? Bitte um Hilfe.

Zuerst sollte Person Z locker bleiben und gar nichts machen. Es scheint die Zeit beim BS angebrochen zu sein, ab Anfang Oktober massenhaft Mahnungen zu versenden.

Bei den Mahnungen handelt es sich offensichtlich nur um einen weiteren Bettelbrief ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Ist das so, dann zu den Unterlagen abheften und warten.

Als Nächstes dürfte dann ein Brief von der Vollstreckungsbehörde einflattern. Ein sogenanntes Vollstreckungsersuchen mit den üblichen blabla-Androhungen. Das wird sich aber noch eine geraume Zeit hinziehen und ganz sicher nicht in der nächsten Woche passieren. Rechne besser mal mit 4 Wochen und länger. Die Zeit dazwischen kannst du damit verbringen, dich im Forum unter der Suchfunktion einzulesen, was zu tun ist, wenn Post vom Gerichtsvollzieher kommt. ;)

Ich nehme mal an, dass Person Z noch keine Klage eingereicht hat. Aus welchem Bundesland kommt Z?


Edit "Bürger":
Bitte keine vom Hauptthema abschweifenden Erörterungen.
Das Thema "Mahnungen" schweift hier zusehr ab und ist zudem im Forum bereits ausgiebig behandelt und findet sich u.a. mit der Suchfunktion sehr gut.
Der Thread wird zur Wahrung der Übersicht vorsorglich geschlossen und je nach Erfordernis/ Kapazität moderiert.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2014, 15:37 von Bürger«

 
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