>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Ich habe mich neulich gefragt, welche Klage wohl die beste Aussicht auf Erfolg hat?
Die Antwort ist verblüffend einfach.
1. Die Klage sollte ein Bürger einreichen, der ein Geringverdiener ist und kein Anspruch auf eine Befreiung hat.
2. Damit er/sie die Klage durchziehen kann, braucht die Person u.U. unsere Spenden und ab der zweiten Instanz einen sachkundigen Anwalt.
3. Die Klage sollte sich u.a. auf folgende Punkte stützen:
- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz
- "Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?"
- Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte,
- Sach- und Systemgerechtigkeit,
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch Fernsehen auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz).
- Typisierungsfehler,
- Keine Gegenleistung und Leistungsaustausch nach dem zweiten Rundfunkurteil des BverfG,
- Auflösung des Sondervorteils in Luft,
- Kein Beitrag nach diversen Urteilen des BVerfG.
Die Argumentation im Widerspruch und der Klage könnte wie folgt aussehen:
--- ENTWURF ---
> Grundrechte:Wenn die finanziellen Mittel lebenslang für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geplündert werden, aktuell sind es 21 Millionen € PRO TAG, wird auch meine eigene
ungehinderte Information aus Zeitschriften, Büchern, DVDs, … und dem Internet eigener Wahl untergraben. Das Geld reicht mir schlicht nicht aus, die freie ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ist für mich nicht mehr möglich.
Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf , hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Geld soll nach der Rechtsprechung in den Schutzbereich des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz einbezogen sein, weil es zur Eigentumsgarantie zähle, Geld frei in Gegenstände einzutauschen. Ich werde pro Quartal gezwungen, mich mit 54 € bei den öffentlich-rechtlichen Sendern gegen meinen Willen und meine Weltanschauung freizukaufen. Ich will die öffentlich-rechtlichen Programme nicht sehen, weil sie voll von Manipulationen, Unwahrheiten und Auslassungen sind. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten senden ausgewählte Bruchteile des Weltgeschehens. Ich weiß mit meiner Freizeit was Besseres anzufangen als sich von hochbezahlten Moderatoren für dumm verkaufen zu lassen oder von den Realityshows und anderem dummen Firlefanz unterhalten zu lassen. Ich wähle und kaufe meine Bücher, Zeitschriften und DVD/CD-es selbst und informiere mich ungehindert im Internet. Für diese Informationsquellen, inkl. Hardware und der monatlichen Beiträge, benötige ich mein Geld (=Eigentum). Die 54 € pro Quartal abgepresste Abgaben, behindern mich meine eigene Wahl nach meiner Weltanschauung und meinen Bedürfnissen in ausreichender Menge sicherzustellen.
Warum muss ich per Zwang eine Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente PRO MONAT für die Mitarbeiter von ARD in Höhe von 1575 € und 1750 € für die ZDF Mitarbeiter [
www.bz-berlin.de] aus meinem Ersparten finanzieren? Ich brauche das Geld für meine vertrauenswürdigen Quellen, meine Gesundheit und Rente.
Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat.
In der alten Regelung konnte jeder aus finanziellen Gründen auf Rundfunk verzichten, und dann war die Gebühr nicht fällig. In der heutigen Regelung muss er auch dann zahlen, wenn er wenig Geld hat und Rundfunk nicht konsumiert.
In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden. Man wird befreit, weil man eben nicht mehr frei ist.
Früher bedeutete Befreiung, um gratis Rundfunk bei den Rundfunkanstalten zu betteln. Heute bedeutet "Befreiung", dass wir um unsere Grundrechte bei den Rundfunkanstalten betteln sollen.
Durch den Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme wird darüber hinaus ein Ansparen für die freie mediale Versorgung im Rentenalter, mit sehr knappen Mitteln, zunichte gemacht. Die finanziellen Mittel sind für die Bürger von essentieller Bedeutung. Sie sind wesentlich essentieller als für ein milliardenschweres Ungetüm aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen für 21 Millionen € PRO TAG . Topgehälter, wie z.B. der Intendanten und diverser Moderatoren, sind beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Seltenheit.
Der umgetaufte Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr) im Vergleich zum Verdienst:
- Verkäuferin 1,67 % des Verdienstes (Steuerklasse 1, ohne Kind, Brutto: 1500 € -> Netto: 1079,86 €),
- Intendant(-in) 0,09 % des Verdienstes,
- VW-Chef 0,0001 % des Verdienstes.
Das Beispiel zeigt, wie unangemessen und unsolidarisch die Rundfunkabgabe im Zusammenhang mit dem Eingriff in die freie Entscheidung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist. Der Eingriff ist umso größer, je weniger der Bürger verdient.
Dazu verkommt dieser Rundfunkzwangsbeitrag zu einer Kopfsteuer. In den Großstädten Deutschlands sind annähernd die Hälfte aller Haushalte Single-Haushalte, bundesweit sind es 40%. In Berlin, Hamburg und München beträgt der Anteil über 50%.
Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
"Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit."
Für Bürger mit Dispokredit über längeren Zeitraum bedeutet die Zwangsabgabe folgendes:
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á 17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge
Die 18.000 € Zwangsbeiträge bedeuten, dass der Bürger zuerst gezwungen wird, gegen seine freie Entscheidung den öffentlich-rechtlichen Auswuchs aus 90 Programmen zu finanzieren, bevor er Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien, DVD/CD-es nach eigener Wahl erwerben kann.
Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen wird mir genommen und die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Handlungsfreiheit, Eigentum (Geld) und Würde verletzt.
Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Medien (Anbieter und Medienform) auszuwählen, bedeutet auch, sich gegen die öffentlich-rechtlichen Programme auszusprechen, ohne dafür unter Zwang zahlen zu müssen. Die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Handlungsfreiheit, Eigentum und die Weltanschauung garantieren aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Wir können unsere Informationen aus allen möglichen und zahlreichen Quellen wählen oder uns teilweise oder komplett zurückziehen, je nach Bedürfnissen jedes einzelnen Bürgers.
Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangszahlungen für TV-Sendungen, die man nicht haben möchte, hebeln die Grundrechte aus. Wenn ich mich gegen meinen Willen bei ARD, ZDF, GEZ/BAZ & Co freikaufen muss, so ist das ein sicheres Zeichen der Unfreiheit. Der Subventionierungszwang eines bestimmten Anbieters, hier der öffentlich-rechtlichen Sender, hebelt die Freiheiten aus und ist nicht tragbar und verstößt gegen die Grundrechte.
Die konstruierte Beitragspflicht mit dem unterstellten Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme, auf Grund des reinen Besitzes von Multifunktionsgeräten und die Abhängigkeit von der Wohnung ist unhaltbar.
Die Zwangsbeitragspflicht basiert auf der bei den Haaren herbeigezogenen Vermutung, dass die Besitzer von Wohnungen, ob mit Multifunktions-TV/-Geräten oder ohne diese Geräte, sie ALLE die öffentlich-rechtlichen Programme sehen. Menschen ohne entsprechende Geräte können per se keine Programme empfangen. Die künstliche Einrede, dass ein vorhandenes Multifunktionsgerät zwangsweise zur Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme verwendet wird, ist eine dubiose Unterstellung.
Die Begründung mit dem Verbreitungsgrad von Rundfunkgeräten im Haushalt, stammt aus einer Zeit, mit fast ausschließlich öffentlich-rechtlichen Programmangeboten. Diese Begründung ist heute längst überholt, weil große Teile der Bevölkerung sich jetzt unterschiedlich informieren und auf bestimmte Quellen zugunsten anderer verzichten oder bewusst Quellen meiden.
Durch die Zunahme der nicht ö.-r. Angebote verringert sich prozentual die Nutzung der überdimensionierten 90 öffentlich-rechtlichen Programme für TÄGLICH 21 MILLIONEN €.
Die Gruppen der Wohnungsinhaber, die nur Privat-Radio-Hörer, nur Privat-/ Pay-TV/Auslandssender Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray-, YouTube-, … Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet/Internetradio zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen, werden in einen sachfremden Topf "Nutzer des ö.-r. Rundfunks" geworfen. Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen wird jedem genommen und die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit Handlungsfreiheit, Eigentum (Geld) und Würde verletzt.
Darüber hinaus können Wohnungen keine Rundfunkprogramme empfangen. Menschen können Programme sehen/hören, WENN sie es denn wollen. Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen wegen der subtilen Beeinflussung durch tendenzielle Beiträge und/oder Auslassungen der Berichterstattung oder wegen der Gesundheit ablehnen, wollen die aufgedrängten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht. Sie wollen ihre negative Informationsfreiheit wahrnehmen und wünschen keine Plünderung ihrer finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien.
Beim Rundfunkbeitrag ist kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen der Wohnungsabgabe und dem Zweck vorhanden. Der Anknüpfungspunkt Wohnung ist als dubios zu bezeichnen. Eine Hundesteuer für die Haltung von Katzen geht rechtlich auch nicht, das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag.
Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich. Eine durch das Vorhandensein moderner Mediengeräte ubiquitär bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit unterstellt, wäre der Gesetzgeber nämlich durchaus berechtigt, bei Massenerscheinungen, wie sie die Erhebung einer Rundfunkabgabe darstellt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen. Bei Massenerscheinungen ist mit anderen Worten dem jeweiligen Einzelfall keine besondere Bedeutung gegenüber dem Gemeinwohl einzuräumen. Indes überschreitet der Gesetzgeber mit dem typisierenden Schluss vom Verbreitungsgrad moderner Empfangsgeräte in den Haushalten auf eine in jeder Wohnung bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit seinen Typisierungsspielraum. Einer Vorzugslast, die aus der weiten Verbreitung moderner Empfangsvorrichtungen in Haushalten typisierend auf eine zugleich in jedem Haushalt bestehende Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schließt, liegt ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt zu Grunde. Mit dem Innehaben einer Wohnung an Stelle des Vorhandenseins eines empfangstauglichen Gerätes wird ein kategorial anderes, vom Rundfunk gelöstes und sachlich damit in keinerlei Zusammenhang stehendes Merkmal gewählt, um auf die Möglichkeit des Rundfunkempfangs typisierend zu schließen.
> Gesundheitsschädigung durch Fernsehen:Einen Vorteil hat die ganze Gesellschaft, wenn mehr Bürger weniger Zeit vor dem TV Gerät verbringen und sich berieseln lassen. Bewegung ist gesünder und lesen bildet deutlich mehr als TV, dies ist eindeutig belegt. TV richtet mehr Schaden als Nutzen. Um das zu erkennen, ist häufig ein Abstand von der TV Droge von Nöten. Die Wahl und das Recht sich nicht an der Zwangssubventionierung der Gesundheitsschädigung durch einen Anbieter zu beteiligen wird mir und jedem Bürger genommen.
Profitieren von Fernsehen? Wo sind die Belege für diesen Unsinn? Einige wenige profitieren vom Fernsehen, die Gesellschaft als solche - wohl kaum.
Belege für die Gesundheitsschädigung durch Fernsehen:
Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm10 psychologische Fakten über FernsehenGesundheitsschädlichkeit des FernsehensTV-Konsum zerstört die Tagträume der Konsumenten - damit deren seelisches Gleichgewicht und langfristig auch deren seelische GesundheitFernsehsucht - Wenn Fernsehen zur Droge wirdTV-Glotzen verhindert ‚Flow’ und GlücksempfindenFernsehen treibt Blutdruck in die HöheAus der Klage wird ein Krimi mit einem Potential zur Strafanzeige:Die öffentlich-rechtlichen Anstalten merken zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Felle aus Einfluss auf die Bevölkerung und den Berg abgepressten Geldes davonschwimmen und beschließen eine manipulierte Umfrage den Millionen Zwangszahlern vorzusetzen, um die Aushöhlung der Grundrechte zu kaschieren und ihre Profite und Einfluss zu sichern.
Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.htmlARD - ZDF - GEZ - Was qualifiziert den öffentlich-rechtlichen Vorteil?
Betrachtung einiger Begründungen zum Urteil des Verfassungsgerichtshof Bayern vom 15.05.2014http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10287.msg70432.html#msg70432