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Autor Thema: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<  (Gelesen 50540 mal)

V
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>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
Autor: 28. Juni 2014, 09:03
>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<

Ich habe mich neulich gefragt, welche Klage wohl die beste Aussicht auf Erfolg hat?

Die Antwort ist verblüffend einfach.

1. Die Klage sollte ein Bürger einreichen, der ein Geringverdiener ist und kein Anspruch auf eine Befreiung hat.

2. Damit er/sie die Klage durchziehen kann, braucht die Person u.U. unsere Spenden und ab der zweiten Instanz einen sachkundigen Anwalt.

3. Die Klage sollte sich u.a. auf folgende Punkte stützen:

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz
- "Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?"
- Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte,
- Sach- und Systemgerechtigkeit,
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch Fernsehen auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz).
- Typisierungsfehler,
- Keine Gegenleistung und Leistungsaustausch nach dem zweiten Rundfunkurteil des BverfG,
- Auflösung des Sondervorteils in Luft,
- Kein Beitrag nach diversen Urteilen des BVerfG.


Die Argumentation im Widerspruch und der Klage könnte wie folgt aussehen:

--- ENTWURF ---

> Grundrechte:
Wenn die finanziellen Mittel lebenslang für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geplündert werden, aktuell sind es 21 Millionen € PRO TAG, wird auch meine eigene ungehinderte Information aus Zeitschriften, Büchern, DVDs, … und dem Internet eigener Wahl untergraben. Das Geld reicht mir schlicht nicht aus, die freie ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ist für mich nicht mehr möglich.
Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf ,  hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Geld soll nach der Rechtsprechung in den Schutzbereich des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz einbezogen sein, weil es zur Eigentumsgarantie zähle, Geld frei in Gegenstände einzutauschen. Ich werde pro Quartal gezwungen, mich mit 54 € bei den öffentlich-rechtlichen Sendern gegen meinen Willen und meine Weltanschauung freizukaufen. Ich will die öffentlich-rechtlichen Programme nicht sehen, weil sie voll von Manipulationen, Unwahrheiten und Auslassungen sind. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten senden ausgewählte Bruchteile des Weltgeschehens. Ich weiß mit meiner Freizeit was Besseres anzufangen als sich von hochbezahlten Moderatoren für dumm verkaufen zu lassen oder von den Realityshows und anderem dummen Firlefanz unterhalten zu lassen. Ich wähle und kaufe meine Bücher, Zeitschriften und DVD/CD-es selbst und informiere mich ungehindert im Internet. Für diese Informationsquellen, inkl. Hardware und der monatlichen Beiträge, benötige ich mein Geld (=Eigentum). Die 54 € pro Quartal abgepresste Abgaben, behindern mich meine eigene Wahl nach meiner Weltanschauung und meinen Bedürfnissen in ausreichender Menge sicherzustellen.

Warum muss ich per Zwang eine Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente PRO MONAT für die Mitarbeiter von ARD in Höhe von 1575 € und 1750 € für die ZDF Mitarbeiter [www.bz-berlin.de] aus meinem Ersparten finanzieren? Ich brauche das Geld für meine vertrauenswürdigen Quellen, meine Gesundheit und Rente.

Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat.

In der alten Regelung konnte jeder aus finanziellen Gründen auf Rundfunk verzichten, und dann war die Gebühr nicht fällig. In der heutigen Regelung muss er auch dann zahlen, wenn er wenig Geld hat und Rundfunk nicht konsumiert.

In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden. Man wird befreit, weil man eben nicht mehr frei ist.

Früher bedeutete Befreiung, um gratis Rundfunk bei den Rundfunkanstalten zu betteln. Heute bedeutet "Befreiung", dass wir um unsere Grundrechte bei den Rundfunkanstalten betteln sollen.

Durch den Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme wird darüber hinaus ein Ansparen für die freie mediale Versorgung im Rentenalter, mit sehr knappen Mitteln, zunichte gemacht.  Die finanziellen Mittel sind für die Bürger von essentieller Bedeutung. Sie sind wesentlich essentieller als für ein milliardenschweres Ungetüm aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen für 21 Millionen € PRO TAG . Topgehälter, wie z.B. der Intendanten und diverser Moderatoren, sind beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Seltenheit.
 
Der umgetaufte Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr) im Vergleich zum Verdienst:
 - Verkäuferin 1,67 % des Verdienstes (Steuerklasse 1, ohne Kind, Brutto: 1500 € -> Netto: 1079,86 €),
 - Intendant(-in) 0,09 % des Verdienstes,
 - VW-Chef 0,0001 % des Verdienstes.
 
Das Beispiel zeigt, wie unangemessen und unsolidarisch die Rundfunkabgabe im Zusammenhang mit dem Eingriff in die freie Entscheidung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist. Der Eingriff ist umso größer, je weniger der Bürger verdient.
 
Dazu  verkommt dieser Rundfunkzwangsbeitrag zu einer Kopfsteuer. In den Großstädten Deutschlands sind annähernd die Hälfte aller Haushalte Single-Haushalte, bundesweit sind es 40%. In Berlin, Hamburg und München beträgt der Anteil über 50%.
Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
"Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit."
 
Für Bürger mit Dispokredit über längeren Zeitraum bedeutet die Zwangsabgabe folgendes:
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á  17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge
 
Die 18.000 € Zwangsbeiträge bedeuten, dass der Bürger zuerst gezwungen wird, gegen seine freie Entscheidung den öffentlich-rechtlichen Auswuchs aus 90 Programmen zu finanzieren, bevor er Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien, DVD/CD-es nach eigener Wahl erwerben kann.

Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen wird mir genommen und die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Handlungsfreiheit, Eigentum (Geld) und Würde verletzt.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Medien (Anbieter und Medienform) auszuwählen, bedeutet auch, sich gegen die öffentlich-rechtlichen Programme auszusprechen, ohne dafür unter Zwang zahlen zu müssen. Die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Handlungsfreiheit, Eigentum und die Weltanschauung garantieren aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Wir können unsere Informationen aus allen möglichen und zahlreichen Quellen wählen oder uns teilweise oder komplett zurückziehen, je nach Bedürfnissen jedes einzelnen Bürgers.
Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangszahlungen für TV-Sendungen, die man nicht haben möchte, hebeln die Grundrechte aus. Wenn ich mich gegen meinen Willen bei ARD, ZDF, GEZ/BAZ & Co freikaufen muss, so ist das ein sicheres Zeichen der Unfreiheit. Der Subventionierungszwang eines bestimmten Anbieters, hier der öffentlich-rechtlichen Sender, hebelt die Freiheiten aus und ist nicht tragbar und verstößt gegen die Grundrechte.


Die konstruierte Beitragspflicht mit dem unterstellten Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme, auf Grund des reinen Besitzes von Multifunktionsgeräten und die Abhängigkeit von der Wohnung ist unhaltbar.

Die Zwangsbeitragspflicht basiert auf der bei den Haaren herbeigezogenen Vermutung, dass die Besitzer von Wohnungen, ob mit Multifunktions-TV/-Geräten oder ohne diese Geräte, sie ALLE die öffentlich-rechtlichen Programme sehen. Menschen ohne entsprechende Geräte können per se keine Programme empfangen. Die künstliche Einrede, dass ein vorhandenes Multifunktionsgerät zwangsweise zur Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme verwendet wird, ist eine dubiose Unterstellung.

Die Begründung mit dem Verbreitungsgrad von Rundfunkgeräten im Haushalt, stammt aus einer Zeit, mit fast ausschließlich öffentlich-rechtlichen Programmangeboten. Diese Begründung ist heute längst überholt, weil große Teile der Bevölkerung sich jetzt unterschiedlich informieren und auf bestimmte Quellen zugunsten anderer verzichten oder bewusst Quellen meiden.

Durch die Zunahme der nicht ö.-r. Angebote verringert sich prozentual die Nutzung der überdimensionierten  90 öffentlich-rechtlichen Programme für TÄGLICH 21 MILLIONEN €.
Die Gruppen der Wohnungsinhaber, die nur Privat-Radio-Hörer, nur Privat-/ Pay-TV/Auslandssender Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray-, YouTube-, … Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet/Internetradio zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen, werden in einen sachfremden Topf "Nutzer des ö.-r. Rundfunks" geworfen. Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen wird jedem genommen und die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit Handlungsfreiheit, Eigentum (Geld) und Würde verletzt.

Darüber hinaus können Wohnungen keine Rundfunkprogramme empfangen. Menschen können Programme sehen/hören, WENN sie es denn wollen. Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen wegen der subtilen Beeinflussung durch tendenzielle Beiträge und/oder Auslassungen der Berichterstattung oder wegen der Gesundheit ablehnen, wollen die aufgedrängten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht. Sie wollen ihre negative Informationsfreiheit wahrnehmen und wünschen keine Plünderung ihrer finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien.


Beim Rundfunkbeitrag ist kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen der  Wohnungsabgabe und dem Zweck vorhanden. Der Anknüpfungspunkt Wohnung ist als dubios zu bezeichnen. Eine Hundesteuer für die Haltung von Katzen geht rechtlich auch nicht, das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag.

Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich. Eine durch das Vorhandensein moderner Mediengeräte ubiquitär bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit unterstellt, wäre der Gesetzgeber nämlich durchaus berechtigt, bei Massenerscheinungen, wie sie die Erhebung einer Rundfunkabgabe darstellt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen. Bei Massenerscheinungen ist mit anderen Worten dem jeweiligen Einzelfall keine besondere Bedeutung gegenüber dem Gemeinwohl einzuräumen. Indes überschreitet der Gesetzgeber mit dem typisierenden Schluss vom Verbreitungsgrad moderner Empfangsgeräte in den Haushalten auf eine in jeder Wohnung bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit seinen Typisierungsspielraum. Einer Vorzugslast, die aus der weiten Verbreitung moderner Empfangsvorrichtungen in Haushalten typisierend auf eine zugleich in jedem Haushalt bestehende Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schließt, liegt ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt zu Grunde. Mit dem Innehaben einer Wohnung an Stelle des Vorhandenseins eines empfangstauglichen Gerätes wird ein kategorial anderes, vom Rundfunk gelöstes und sachlich damit in keinerlei Zusammenhang stehendes Merkmal gewählt, um auf die Möglichkeit des Rundfunkempfangs typisierend zu schließen.


> Gesundheitsschädigung durch Fernsehen:
Einen Vorteil hat die ganze Gesellschaft, wenn mehr Bürger weniger Zeit vor dem TV Gerät verbringen und sich berieseln lassen. Bewegung ist gesünder und lesen bildet deutlich mehr als TV, dies ist eindeutig belegt. TV richtet mehr Schaden als Nutzen. Um das zu erkennen, ist häufig ein Abstand von der TV Droge von Nöten. Die Wahl und das Recht sich nicht an der Zwangssubventionierung der Gesundheitsschädigung durch einen Anbieter zu beteiligen wird mir und jedem Bürger genommen. 
Profitieren von Fernsehen? Wo sind die Belege für diesen Unsinn? Einige wenige profitieren vom Fernsehen, die Gesellschaft als solche - wohl kaum.

Belege für die Gesundheitsschädigung durch Fernsehen:

Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm
10 psychologische Fakten über Fernsehen
Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
TV-Konsum zerstört die Tagträume der Konsumenten - damit deren seelisches Gleichgewicht und langfristig auch deren seelische Gesundheit
Fernsehsucht - Wenn Fernsehen zur Droge wird
TV-Glotzen verhindert ‚Flow’ und Glücksempfinden
Fernsehen treibt Blutdruck in die Höhe


Aus der Klage wird ein Krimi mit einem Potential zur Strafanzeige:
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten merken zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Felle aus Einfluss auf die Bevölkerung und den Berg abgepressten Geldes davonschwimmen und beschließen eine manipulierte Umfrage den Millionen Zwangszahlern vorzusetzen, um die Aushöhlung der Grundrechte zu kaschieren und ihre Profite und Einfluss zu sichern.
 
Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html


ARD - ZDF - GEZ - Was qualifiziert den öffentlich-rechtlichen Vorteil?
Betrachtung einiger Begründungen zum Urteil des Verfassungsgerichtshof Bayern vom 15.05.2014

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10287.msg70432.html#msg70432


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#1: 28. Juni 2014, 09:42
Danke Viktor,
auf diese Argumentation bin ich seit geraumer Zeit eingestimmt.
Die freie Medienwahl wird tatsächlich ausgehebelt, wenn man sich am Existenzminimum "aufhält". Durch das zahlen der BS werde ich gehindert, andere Medien, für die ich mich normalerweise frei entscheiden würde, zu kaufen.
In anderen Fällen (wenn also entsprechedes Einkommen vorliegt) dürften die Gegenargumente auf der Hand liegen.

Ich will die öffentlich-rechtlichen Programme nicht sehen, weil sie voll von Manipulationen, Unwahrheiten und Auslassungen sind. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten senden Bruchteile des Weltgeschehens. Ich weiß mit meiner Freizeit was Besseres anzufangen als sich von hochbezahlten Moderatoren für dumm verkaufen zu lassen oder von den Realityshows und anderem dummen Firlefanz unterhalten zu lassen.
Ich würde das weniger kämpferisch bzw abwertend formulieren, so in der Art:
Die Unterhaltung durch das ÖR bringt mir keinen Freizeitwert, da ich mit diesen ganzen Shows und Serien nichts anzufangen weiß. Für mich persönlich ist das Zeitverschwendung. Ich bin entweder aktiv (Freizeitsport, Kulturangebote) oder lese ein interessantes Buch.

Nachrichten entnehme ich den Tageszeitungen bzw suche mir im Internet geeignete Quellen, die ich für seriös und objektiv halte. Die Vorauswahl der Redaktionen des ÖRR lehne ich ab. Ich möchte selber entscheiden was wichtig ist und wo ich mich darüber informiere.

Eine Frage: Sollte bei einem Widerspruch gegen einen Bescheid ein gekürzter Text geschrieben werden, oder doch in diesem Umfang wie deinem Posting?


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#2: 28. Juni 2014, 10:05
Hallo Carina,

sicherlich ist es sinnvoll, für sich den richtigen Ton zu treffen. Auch statt "…dummen Firlefanz …" "Firlefanz" zu sagen oder was Du eben geschrieben hast. Es hat Hand und Fuß.

Lt. der Meinung vieler Forumsuser reicht für den Widerspruch schon die leicht erweiterte Aufzählung aus Pkt. 3:


- Ungehinderte Information nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit, negative Informationsfreiheit, Weltanschauung,
- "Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?"
- Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte,
- Sach- und Systemgerechtigkeit,
- Gesundheitschädigung durch Fernsehen



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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#3: 28. Juni 2014, 12:16
Hallo,
ich kenne jemanden, der Geringverdiener ist und keine Befreiung bekommt und ich denke dieser jenige würde sich auf für eine Klage bereit stellen  :D


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#4: 28. Juni 2014, 12:31
Geringverdiener bekommen Prozesskostenhilfe.
Einfach beim Amtsgericht vorbeischauen und beantragen.
Wichtiger wäre ein Dreamteam aus engagierten Anwälten.
Für "Leistungen, die das Maß dessen überschreiten, was Prozesskostenhilfe abdeckt" können wir immer noch den Hut rumgehen lassen.
Ich bin mit € 20,-- dabei.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#5: 28. Juni 2014, 12:50
Geringverdiener bekommen Prozesskostenhilfe.
Einfach beim Amtsgericht vorbeischauen und beantragen.

Nein, bekommen sie nur dann, wenn Sie ihre Bedürftigkeit amtlich nachweisen können. Hieran scheitert es jedoch für viele "kleine" Selbständige, wie mein Fall eindrücklich belegt. Rein theoretisch stehen Selbständigen mit kleinem Einkommen ergänzende Leistungen zu, praktisch gesehen sind diese Leistungen kaum zu bekommen, da der Gesetzgeber bei Selbständigen bewußt Hürden eingebaut hat, um angeblichen Betrug zu verhindern.

So klage ich zum Beispiel seit fast zwei Jahren vor dem Sozialgericht auf die Zahlung ergänzender Leistungen und gleichzeitig seit Dezember 2013 vor dem Verwaltungsgericht auf Befreiung von der Rundfunkgebühr aus sozialen- und Gewissensgründen.

Die Problematik betrifft jedoch auch Studenten bei denen die Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Einkommen nicht so einfach nachweisen können, wie das der normale Angestellte kann. Da bekommen die Kinder kein Bafög, gleichzeitig können die Eltern aber auch nicht den vollen Satz zahlen und die Kinder müssen zuarbeiten. Diese Studenten müssen dann Rundfunkgebühren zahlen, was auch eine beispiellose Sauerei ist. Bei Auszubildenden besteht das gleiche Problem.

Dieser Sozialstaat ist meiner persönlichen Erfahrung nach in vieler Hinsicht eine Lüge, die nur deswegen funktioniert, das sie der öffentlich-rechtliche Rundfunk propagiert: "Deutschland ist ein Sozialstaat, niemand muss unter dem Existenzminimum leben usw." faktisch stimmt das einfach nicht.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#6: 28. Juni 2014, 14:23
Hallo Radio_Libertas,

wie wäre es, falls es noch bei deiner Klage möglich ist, diese um die Begründungen des ersten Beitrags zu erweitern? Natürlich müssen diese Begründungen bei dir auch zutreffen und zu deiner Klage passen.

Solltest du verlieren oder gewinnen und die Anstalten die Klage wieder angreifen, könnten wir eine Spendenaktion ausrufen und Dir den Anwalt bis zum Bundesverfassungsgericht finanzieren.

Falls du bereits einen Anwalt hast, müssten wir uns einen anderen Plan ausdenken.
 
Grüße
Viktor


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#7: 28. Juni 2014, 17:25
Ich finde den Betrag und die Agumentation sehr gelungen.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#8: 29. Juni 2014, 00:42
Finde ich nicht in Ordnung das man mit dem Argument "geringverdiener" kommt. Was ist mit den anderen, gleich denkenden Menschen, die ein geringes Einkommen haben, aber sich die anderen Medien gerade noch leisten können? Profitieren die dann nicht von einer möglichen "gebührenbefreiung"? Es sollte für ALLE gelten, unabhängig vom Kapital, es geht hierbei schließlich um eine ungewollte Zwangsmaßnahme.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#9: 29. Juni 2014, 08:49
Ich denke man muß den RStV aufknacken, egal wie. Der ÖRR wird nicht von heute auf morgen Beitragsfrei bzw komplett verschlüsselt werden.
Aber es muß für den einzelnen gerechter werden und muß den Bürgern die Freiheiten einräumen, die einer Demokratie würdig sind. Dazu gehört für mich auch, daß die Beiträge einkommesabhängig berechnet werden. Dem Geringverdiener wird u.U. das letzte Geld bis zum Existenzminimum genommen, d.h. ich kann nicht mehr mit meinem Kind ins Kino oder in den Zoo gehen, weil der Staat meint, TV ist wichtiger. Sowas geht nicht! Wenn es bei der jetztigen Zwangszahlung eine Ungleichbehandlung gibt, dann wird es hier deutlich.
Einkommensnachweise müssen also Berücksichtigung finden, was auf eine Umstellung des gesamten Systems hinauslaufen kann. Jeder Punkt der an dem Zwangs-System rüttelt, ist mir Recht.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#10: 29. Juni 2014, 09:45
Ich denke das eine Klage nicht nur an "Geringverdienenden" fest gemacht werden sollte!

Es sollten wie weiter oben schon angefuehrt, grundsaetzliche Rechtsbrueche seitens der Beitragserheber angeklagt werden!

Zitat
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- Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte,
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- Gesundheitschädigung durch Fernsehen

Das Ziel sollte die generelle Aufhebung des Zwangsbeitrages sein, die Einnahmen der betroffenen Sender sollten auf Heute marktueblichen Wegen (siehe Sky-Box etc.) eingenommen werden, koennen die sich so nicht selbst finanzieren, sollten die Sender mangels Nachfrage den Weg gehen, den Dienstleistungsbetriebe die keine Nachfrage wecken koennen Heute gehen wuerden!


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#11: 29. Juni 2014, 10:34
Zu der Konstellation "Geringverdiener"

Natürlich betrifft das Thema alle anderen Bürger auch, nicht nur die Geringverdiener. Das Gericht macht sich die Sache jedoch ziemlich einfach und stellt sich auf den Standpunkt, dass Personen mit sehr wenig finanziellen Mitteln Anträge auf Bereitung (Härtefall) stellen sollen und weisen die Klage dann einfach ab. Ein paar Urteile sind dazu bereits ergangen. Wer es möchte, kann danach suchen. Erfolgsversprechend ist so eine Klage dann nicht.

Bei denjenigen die mehr Geld zur Verfügung haben, ist man der Richterauslegung weitgehend ausgeliefert. Dieser wir sein Maßstab der Sicherstellung der ausreichender Menge an frei gewählten Medien festlegen. Die Bevormundung kennt hier keine Grenzen. Das Argument mit der ungehinderten Information nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und dem Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz wird ab einem gewissen Einkommen durch die Richterauslegung und seine Bevormundung ausgehebelt.

Die Geringverdiener haben grundsätzlich die besseren Aussichten auf Erfolg bei einer Klage und den genannten Argumenten.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#12: 29. Juni 2014, 10:52
Hoechst interessant ist in dem Zusammenhang (Rossmann Urteil ?) das Richter aus dem Verfassungsgericht des Freistaates Bayern ebenfall mit im Gremium von Bayern 3 sitzen... ist damit  nicht der Umstand der  "Befangenheit" gegeben?

Und wenn Geringverdener angewiesen werden Antrag auf Befreiung zu stellen, dieser aber in den meisten Faellen, solange Mensch keine HartzIV Bezieher ist, aussichtslos ist und somit das Gericht den Klageversuch ablehnt, an eine andere Zustaendigkeit verschiebt, ist da eine deutliche Abwiegelungstaktik zu erkennen und die Ernsthaftigkeit einer unparteilichen "Rechtsprechung" darf in Frage gestellt werden!


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#13: 29. Juni 2014, 12:07
Hoechst interessant ist in dem Zusammenhang (Rossmann Urteil ?) das Richter aus dem Verfassungsgericht des Freistaates Bayern ebenfall mit im Gremium von Bayern 3 sitzen... ist damit  nicht der Umstand der  "Befangenheit" gegeben?
Meinst du BY Verfassungsgericht oder BY Verfassungsgerichtshof?

Das Thema wird in dem folgenden Thread behandelt. Kannst du bitte die Quellen dieser Info dort posten?:
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
Zitat
"… Stephan Kersten, der Präsident des BY Verwaltungsgerichtshofs ist gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des BY Rundfunks …"
"… Er und 8 weitere Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind in einem weiteren Hauptamt zugleich Mitglieder des BY Verfassungsgerichtshofs. …"

Es wäre schon mal ein Vorteil, die Namen der 9 Richter des BY Verfassungsgerichtshofs aus dem Rossmann/Geuer Urteil zu kennen.  Je mehr Beweise wir haben, desto besser.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#14: 29. Juni 2014, 12:49
… Und wenn Geringverdener angewiesen werden Antrag auf Befreiung zu stellen, dieser aber in den meisten Faellen, solange Mensch keine HartzIV Bezieher ist, aussichtslos ist und somit das Gericht den Klageversuch ablehnt, an eine andere Zustaendigkeit verschiebt, ist da eine deutliche Abwiegelungstaktik zu erkennen und die Ernsthaftigkeit einer unparteilichen "Rechtsprechung" darf in Frage gestellt werden!

In den Urteilen weisen die Richter an, vorher den Antrag auf Befreiung bei der Anstalt/GEZ (BAZ) zu stellen. Wenn dann ein negativer Bescheid kommt, kann die Person X die Klage in Betracht ziehen, um für den Einzelfall eine positive Entscheidung herbeizuführen.

In diesem Thread geht es aber um eine Klage, die für die Allgemeinheit und einige Millionen Bürger eine große Bedeutung hätte.


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