Sehr geehrte Community,
als jahrelanger Mitleser und Nichtzahler (aus guten Gründen
).
Nun musste Person M auch wiedermals tätig werden.
Vorerst zur Vorgeschichte:
Person M ist seit 2013 nicht zahlend, wohnend in einer alten Wohnung für 2-3 Jahre.
Dann erfolgte der Umzug 2016 und Person M könnte die monatlichen Schreiben bekommen haben, bis zu dem Zeitpunkt wo Person M Widerspruch eingelegen musste und das hat Person M dann auch gemacht.
Anschließend wurde Untätigkeitsklage beim VG Potsdam eingereicht und Person M musste Gerichtskostenzahlen. (Die mir warum auch immer wieder anteilig erstattet wurden) (Ende 2018 / Anfang 2019)
Dann könnten wieder die "Standard Zahlungserinnerungen" gekommen sein wieder mittels normalen Brief ohne PZU / ZU oder der Gleichen.
Daraufhin hat der RBB versucht nach § 164 VwGO "Post -und Telekommunikationsleistungen gem § 162. II VwGO iVm VV 7002 RVG 20€ über das VG Potsdam zu bekommen.
Person M wurde das via VG Potsdam zugesandt.
Bei Person M könnte darauf hin ein Kostenfestsetzungsbeschluss von Ende August 2019 mit PZU bei mir angekommen sein.
(20€ zzgl. 5% nach BGB §247.
In der Zwischenzeit könnten Mahnungen und ein Festsetzungsbescheid gekommen sein, gegen diesen Festsetzungsbescheid wurde Widerspruch eingelegt.
Auch könnte wieder Post vom RBB Justitiariat unterschrieben mit der Erinnerung zur Bezahlung der o.g. 20€ + 5% eingegangen sein.
Darauf könnte Person M ein Schreiben zugegangen worden sein, mit dem Hinweis:
Sehr geehrte Person M, Ihren Widerspruch vom tt.mm.2019 gegen den Festsetzungsbescheid des RBB vom tt.mm.2019 weisen wir zurück. Eine Zahlung vom Datum xy mit der Wohnanschrift xyz erhielten wir noch nicht.
Der Festsetzungsbescheid vom tt.mm.2019 (oben) setz Rundfunkbeiträge für den Zeitraum von mm.2016 - mm.2019 und einen Säumniszuschlagfest.
Ihr Widerspruch ist zulässig aber in der Sache nicht begründet....... usw
auf der 2. Seite wurde noch unterschrieben von 2 Personen und ein Kommentar vermerkt das heißen könnte :
....... Zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids waren die festgesetzten Beiträge bereits länger als vier Wochen fällig, so dass auch ein Säumniszuschlag zu erheben war.
Der Bescheid ist daher ingesamt rechtmäßig.
Mit freundlichen Grüßen
RBB
i.A
(Unterschrift Person A) (Unterschrift Person B)
In der Zwischenzeit könnte wieder ein Schreiben vom Justitiariat unterschrieben gekommen sein. Mit dem Hinweis "Man würde unter Umständen bei nicht Bezahlung der 20€ +5% eine Zwangsvollstreckung einleitet und die Kosten hätte man selbst zu tragen".
Darauf könnte Person M letzte Woche folgendes Schreiben erhalten haben. (Siehe Anhang: Dokument_von_der_Stadt.pdf)
Darauf hin hat die Person M erstmal das Forum wieder zu gemüte gezogen und ein eigenes Schreiben verfasst. (Zwangsvollstreckung_Vordruck_2020.pdf)
Auch ohne PZU oder der gleichen mit normaler Post wie oben erwähnte Mahnungen, Festsetzungsbescheide.
Daher hatte Person M die Idee erstmal auf die Anscheinsvermutung zu tippen.
Ich bin immer wieder erstaunt wieviel es hier zu lesen gibt.
Ich habe mir das Ablaufschema angeguckt und viele andere Themen, die den dortigen Punkt 3.A betreffen
(
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837)
Auch den Bumerangeffekt findet Person M als Idee interessant, es stellt sich nur die Frage ob dieser gilt, da der RBB wie oben erwähnt diesen "zurück wies". ?
Person M ersuchte daher das Gespräch beim örtlichen Amtsgericht (AG) + der Stadt der Person y von der das Schreiben kam, um sich dann beim AG die Auskünfte nach AIG und 760 ZPO zubekommen. Beim AG bekam Person M dann die mündliche Antwort : "es liege nichts vor" .
Bei der Stadt teilte man Person M mit, dass die Vollstreckungsersuchen automatisiert abgerufen werden mittels einer Schnittstelle.
(Person M vermutet daher das es sich um normale Word, xml oder andere Dateien/Dateiformate handelt).
Und Person M hatte somit den Eindruck, dass bei der Stadt keine weiteren Dateien vorliegen.
Person M hat mitgehört das Sie nicht die einzige Person ist, die nach Weihnachten solche Post bekommt...
Person M hat ein Dokument bei der Stadt dagelassen mit Bitte auf Stellungnahme (Zwangsvollstreckung_Vordruck_2020.pdf). (Vielen Dank an gewisse Linuxwesen in diesem Forum und Schiffskapitäne für die vielen Ideen
)
Person M wurde aber im Voraus gesagt, man wird alles ablehnen was dort steht.
Auch hat Person M nochmals auf verschiedene Paragraphen etc. verwiesen. Die natürlich von der Stadt mit anderem "Kommentaren" abgewiesen wurden.
Kurze Zeit später könnte Person M einen Festsetzungsbescheid erhalten haben mit einem Kontoauszug für die letzten 3 Quartale + Säumniszuschlag.
Er weißt einen niedrigeren Beitrag auf, als den auf der 2. Seite mit Überweisungsschein, da hier der Gesamtbeitrag angegeben ist.
Gegen diesen hat Person M
noch keinen Widerspruch eingelegt, da die 4 Wochenfrist noch läuft.
Person M hat auch gelesen, dass dies rechtlich nicht ganz klar und logisch zu erkennen ist welchen dieser Beiden Beiträge denn nun zu bezahlen sei.
Person M überlegt schlussendlich, ob Sie nach § 80 Abs. 4 VwGo bzw. Abs. 5 einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu stellen und ggf. Eilrechtsschutz.
Person M hat auch kein P-Konto oder der gleichen. Hat aber vor Jahren mal ein nennen wir es "Erinnerungsschreiben" an seine Bank geschickt mit dem Hinweis.
Das Pfändungen im Auftrag der Rundfunkanstalten zurück zuweisen.
Auch überlegt Person M, ob Sie eine Klage einreichen soll, nur wenn ja welche ? Und in welche Richtung soll sie gehen? (Zum Amtsgericht oder VG oder der Stadt?)
Person M wäre über andere Meinungen und Ideen sehr erfreut.
Da die Frist Mitte nächster Woche abläuft.