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A1. Die Durchsetzung der Rechte der Geringverdiener
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ist fertig vorbereitet. Es betrifft rund 10 % der Jahreseinnahmen von ARD, ZDF, usw., also letztlich deren Ende.
Dies liegt in unserer Hand. Diejenigen, die über die Durchführung oder nicht bestimmen können, erhalten Hinweis auf diesen Eintrag im Forum.
Also bestimmen können, ob der Zwangsbeitrag über diese Hebelwirkung vermutlich insgesamt zu Fall kommt  oder nicht.


A2. Einzelfall-Unterstützung ist nicht möglich,
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Geringverdiener erwarten zu Recht eine Unterstützung ohne Kosten.
Diejenigen, die geeignet sind, es leisten zu können, sind in dieser Weise nicht verfügbar.
Gibt es mehr als 1?
Es ist nicht Aufgabe eines Forums, diese Problematik einer Lösung zuzuführen, oder jedenfalls, bisher nicht geglückt.
Also kann dem hier wohl gerade Betroffenen kein Beistand geleistet werden. Das ist angesichts des Unrechts schwer zu ertragen. Diejenigen, die für die Gründe stehen, mögen das mit sich selber austragen.


A3. Verbraucherschutzvereine dürfen Beratung in Sachen Rundfunkabgabe nicht ausführen:
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Das Gesetz verbietet ihnen Beratung zu öffentlich-rechtlichen Abgaben, egal, ob Steuer oder Beitrag oder was auch immer.

In der Tat werden sie aus der Rundfunkabgabe finanziert, die Hilfesuchenden gegen die ARD zu "beraten". Sie meinen, das Verbot umgehen zu können mit der sogenannten "Projektförderung"?
Wo steht diese Möglichkeit im Gesetz? Auf Befragen im Telefonat kam keine Antwort, ist erinnerlich.

Dementsprechend nicht-informierend über die Rechte lautet die "Beratung" der Geringverdiener - eine Unvorstellbarkeit mehr.

Das Rechtsberatungsrecht erwartet, dass der Berater sich nicht von der Gegenseite bezahlen lässt - oder wenn, muss es dem zu "Beratenden" zuvor offengelegt werden.
Auf den Websites der Verbraucherschutzvereine steht aber "finanziert vom Ministerium... ...".

Es ist kein einziger Fall erinnerlich, dass ein Verbraucherschutzverein die Finanzierung aus der Rundfunkabgabe dieser "kostenlosen" Beratung offenlegte. Denkbar wäre es, wurde aber bisher nirgends gelesen.

Es genügt ein einziges Schreiben, dieses Kartenhaus vermutlich einstürzen zu lassen. Seit etwa 2017 wurde vergeblich darum gebeten, dass im Sinn von Arbeitsteilung jemand aus dem Forum diese 15 Briefe plus Folgevorgang bitte machen möge - rechtlich völlig gefahrlos. Niemand wolle es nachmachen.

Nur "15"? - Denn in 1 Bundesland wurde es gemacht und sofort wurde der Vertrag ARD/Verein aufgekündigt, womit die Offenlegungspflicht sich erledigte. Dort "berät" der Verbraucherschutzverein also nicht mehr in Sachen Rundfunkabgabe: Die ARD-Mitarbeiter können die Rechtsverstöße (Geringverdiener...) nicht mehr outsourcen, sonden müssen dort dafür selber geradestehen.

Gerade wird in diesem Bundesland darüber gestritten, ob ARD-Verantwortliche dies Falschinkasso aus ihrer Rente / Pension zurückzuzahlen / zu decken haben. In den anderen 15 Bundesländern geht das weniger gut, weil man die Schuld auf die Vereine schieben kann?

So einfach war das mit der Vertragskündigung. Man muss das listige Schreiben nur einfach nachmachen.
 
"TEAM" - Toll, dass einer alles macht.... 
Nur weil keiner es in seinem eigenen Bundesland machten wollte, erst recht nicht für andere Bundesländer (wäre zulässig), konnte dieser komplexe Missstand weiterhin bestehen.


A4. Viele Richter sind bei diesem Geringverdiener-Falschinkasso involviert: Etwa 200 Richter bundesweit.
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Die Frage der Strafbarkeit (Rechtsbeugung?) ist eine komplexe, das muss nach ganz bestimmten Regeln des Vorgehens erfolgen. Wie viel Spaß macht das?

"TEAM" - Toll, dass einer alles macht.... 
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Ergänzender Nachtrag:
Das BAG hat auf Grund der zwischenzeitlich vom EuGH in anderen Rechtssachen erfolgten Klärung einige Vorlagefragen zurückgenommen.

8 AZR 209/21 (B)
Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis - teilweise Aufhebung eines Vorlagebeschlusses

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-209-21-b/

Zitat
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    II. Mit Schreiben vom 25. Januar 2024 hat der Gerichtshof angefragt, ob das Vorabentscheidungsersuchen mit Blick auf die Urteile des Gerichtshofs vom 4. Mai 2023 (- C-300/21 – [Österreichische Post]), vom 14. Dezember 2023 (- C-340/21 – [Natsionalna agentsia za prihodite] und – C-456/22 – [Gemeinde Ummendorf]), vom 21. Dezember 2023 (- C-667/21 – [Krankenversicherung Nordrhein]) und vom 25. Januar 2024 (- C-687/21 – [MediaMarktSaturn]) ganz oder teilweise – insbesondere hinsichtlich der Vorlagefragen 4 bis 6 – aufrechterhalten wird. Der Senat hat den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Anfrage des Gerichtshofs eingeräumt. Auf die eingegangenen Stellungnahmen beider Parteien vom 16. Februar 2024 wird Bezug genommen.

4
    III. Der Vorlagebeschluss des Senats vom 22. September 2022 (- 8 AZR 209/21 (A) -) war mit Blick auf die vorstehend genannten zwischenzeitlich ergangenen Urteile des Gerichtshofs in Bezug auf die Vorlagefragen 4 bis 6 aufzuheben. Die Auslegung von Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist insoweit durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs ausreichend geklärt.

Die ehemaligen Vorlagefragen, wie sie im Eröffnungsbeitrag dieses Themas in Rot hervorgehoben wurden, sind also bereits anderweitig beantwortet worden.

Querverweis:
EuGH C-340/21 - DSGVO - Befürchtung Datenmißbrauch -> immaterieller Schaden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37619.0

EuGH C-300/21 - DSGVO - Mißachtung -> keine Bagatellgr. bei immat. Schadensers.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37212.0

EuGH C-456/22 - DSGVO - Bagatellgr. f. Ersatz immateriellen Schadens unzulässig
Urteil vom 14. Dezember 2023
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37741.0

EuGH C-667/21 und EuGH C-687/21 sind bislang im Forum nicht thematisiert.
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@Querkopf: Das sehe ich auch so. Mein Eindruck ist, dass die VZs auf dem Auge fast blind sind

@Bürger: Natürlich geht es hier um die Personengruppe "Geringverdiener ohne Bescheid" und wie @Querkopf schreibt, ist die Info unter dem genannten Link in Bezug auf die Infos hier falsch. Da steht nämlich: "Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden."

Das kann ja dann nicht sein, oder?
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Die Verbraucherzentrale erweist der Bevölkerung einen Bärendiesnt und kommt ihrer gesetzlichen Aufgabe mit dieser Falschinformation nicht nach.

Hier spollte also jemand mal Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen und diese u. a. unter deutlichem Fingerzeig auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt 19.01.2022, 1 BvR 1089/18) darauf hinweisen (mir selbst fehlt derzeit die Kapazität hierfür):

Das BVerfG hat unmißverständlich klargestellt, daß es für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur auf die Höhe des Einkommens, nicht aber auf den Bezug von Sozialleistungen ankommt.

Das BVerfG hat unmißverständlich klargestellt, daß es keine Pflicht zur Beantragung von Sozialleistungen zum Zweck der Bedürftigkeitsprüfung gibt.

Das BVerfG hat unmißverständlich klargestellt, daß die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Härtefallbefreiung von den Rundfunkanstalten selbst durchzuführen ist. Auch das BverwG hat diese Rechtsmeinung vertreten (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18).

Eine Pflicht zur Beantragung von Sozialleistungen bei Bedürftigkeit greift in das Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein. Dies darf nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Ein solches Gesetz gibt es nicht, weil dieses nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG (Die Menschenwürde ist unantastbar) vereinbar sein kann. Auch in § 4 Abs. 1 RBStV kann eine solche gesetzliche Vorschrift schon allein deshalb nicht gesehen werden, da der RBStV in diesem Fall dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 GG nicht genügt.

Eine Pflicht zur Beantragung von Sozialleistungen zum Zweck der Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist schon deshalb gesetzeswidrig, weil durch den Bezug von Sozialleistungen der Betroffene nicht in die Lage versetzt wird, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Die Beantragung von Sozialleistungen dient in diesem Fall allein dem Zweck, den Aufwand für die Bedürftigkeitsprüfung von der zuständigen Rundfunkanstalt fernzuhalten und zu Lasten des Steuerzahlers der Allgemeinheit aufzubürden. Dies ist mit dem Gesetz nicht vereinbar.


Edit "Bürger": Danke für die klarstellende Zusammenfassung.
Beachte auch Edit im Vorkommentar:

***Edit "Bürger": [...]
Siehe im Übrigen auch zu Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen aufgrund tlw. "Mittelzuwendungen" von Seiten ARD-ZDF-GEZ
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0

sowie zur "Auffrischung" hier auch noch mal die Link-Liste aus hiesigem Einstiegsbeitrag:
Edit "Bürger" - ausgewählte Links zu diesem Thema:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979

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Nachtrag, da Entscheidung nicht in der Liste gefunden:

BVerfG 2 BvL 1/20 - Gerichte dürfen den Gesetzgeber nicht korrigieren (2022-02-09)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35977.0
ergänzt 2024-05-13
Ist zwar eine Entscheidung, die das Strafrecht betrifft, sollte aber für alle anderen Rechtbereiche auch anwendbar sein?

Edit "Bürger": Erledigt.
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Hallo, wie sieht es denn hier aus? Bei der Verbraucherzentrale steht es anders:***

Verbraucherzentrale, Stand: 05.01.2024
Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung
Abweichend vom Grundsatz, dass Sie für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Befreiung und Ermäßigung sowie zur Härtefallregelung zusammengefasst.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-und-ermaessigung-5795
Zitat
[...]

Gibt es eine Befreiungsmöglichkeit wegen zu geringen Einkommens?

Wenn Sie ein nur geringes Einkommen haben, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, können Sie sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt.

Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden. Auch ein theoretisch vorhandener Anspruch auf Bürgergeld reicht nicht aus. Sie müssen die Bedürftigkeit mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachweisen. Gegebenenfalls kommt ein Antrag auf Befreiung wegen eines Härtefalls*** in Betracht.

***Edit "Bürger": Genau um diese Art von "Härtefall" geht es doch aber hier im Thread? ???
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Insofern besteht doch da kein Widerspruch zu den zitierten Ausführungen der "Verbraucherzentrale"? ???

Siehe im Übrigen auch zu Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen aufgrund tlw. "Mittelzuwendungen" von Seiten ARD-ZDF-GEZ
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0
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Zunächst der Hinweis, Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Festsetzungsbescheid beachten und fristgerecht Widerspruch einlegen.
Hierzu auch die Links "Schnelleinstieg" und "Forum-Suche" nutzen.
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Dies und Das! / Darf bloßer "Medieninhalt" eigenständig bezahlpflichtig sein?
« Letzter Beitrag von pinguin am 12. Mai 2024, 19:12 »
Die Frage im Titel könnte ebenfalls der Klärung bedürfen?

Das Umfeld des bloßen "Medieninhaltes" ist von unionsrechtlich jeweils eigenständigen Dienstleistungen geregelt; einerseits die "Übertragung des Inhalts", andererseits die "Produktion des Inhalts".

Kann der bloße "Medieninhalt" bezahlseitig von seiner Produktion und/oder seiner Übertragung sachlich korrekt getrennt werden, um bezahlseitig eigenständig erfasst werden zu können?

Oder ist es nicht eher so, daß mit der "Übertragung von Inhalt" auch der "Inhalt" finanziert wird, (jedenfalls teilweise), und mit der "Produktion von Inhalt" ebenso?

Weiterführend:
BGH I ZR 17/21 - Nichtgelieferte Dienstleistung ist nicht bezahlpflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37442.0

Was erfasst der Begriff "Telekommunikation" i.S.d. Unions- und Bundesnormen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37244.0
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In erster Linie sollen die Nutzer die Möglichkeit bekommen, die Berichterstattung zu Prüfen / zu Hinterfragen.
Nutzer; für Nicht-Nutzer absolut ohne Relevanz, da sie ja nicht nutzen und insofern vom Inhalt auch keine Kenntnis haben, bzw., haben wollen.
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Deine Einwände sind sehr interessant.
Zum Thema Zensur: im Vorschlag wird nur die Prüfbarkeit gefordert. Nicht wer prüft, das ist nicht Teil der Petition.
In erster Linie sollen die Nutzer die Möglichkeit bekommen, die Berichterstattung zu Prüfen / zu Hinterfragen.

Wichtiger wäre die Frage, was ist überhaupt der Inhalt der Berichterstattung, wie ist Berichterstattung definiert ?
Und zwar nicht bezogen auf ein spezielles Medium / auf Technologie, egal ob Rundfunk oder Presse (wie Du es anführst), sondern generell, im Rang des GG.
Nur das ermöglicht (länderspezifische?) Aufträge, die dann an verschiedene Anbieter transparent auszuschreiben sind.

Wichtig:
Sinnvoller und angebracht ist es diese Diskussion auf Abstimmung21 (weiter) zu führen. U.a., um dort mit der Diskussion auch noch ein anderes Publikum zu erreichen als u.a. hier. Es wäre ja gut, wenn  durch die Diskussion zielführende Ansätze entstehen.'
Generell ist es angebracht, das Thema weiter zur Sprache zu bringen.

Also: Bitte und Appell: Fortsetzung bei Abstimmung21.
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