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Dies und Das! / Re: Gründe-Sammlung für Widerspruch gegen "Festsetzungsbescheid"
« Letzter Beitrag von pjotre am 03. November 2024, 17:53 »Aus dem Miniformular seit 2018 von 2 Seiten "Annahme verweigert"
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wurde in diesen Tagen ein universeller Vordruck, alles von der "GEZ Geld-Einzahlzwang-Zentrale" zurückzuweisen wegen Nichtigkeit.
Die ingesamt 10 Seiten unterliegen ab jetzt der ständigen Fortentwicklung
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wie die 4 anderen Haupt-Standardtexte für das "GEZ-Ende".
Es hat also wenig Sinn, die alsbald überholte Jetztfassung im Forum herunterladbar zu machen. Für die Standardtexte kommen täglich Anregungen von Anwendern und täglich wird nachgebessert.
Der temporäre Standort
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der zu diskutierenden Fassung lautet: infos7.org/abc/ppp-ret24bp.pdf
Dort auch die tägliche verbesserte Neufassung.
Dort kann jeder es einsehen, Gegenvorschläge machen, auch schon erste Anwendung machen.
Danach soll dieser Text nur noch einerseits Spendern, andererseit frei den Forumsaktiven verfügbar bleiben.
Wie der freie Zugang der Forumsaktiven funktioniert für die Summe der 5 Standard-Haupttexte, darüber demnächst Hinweise, wie es längst praktiziert wird.
Änderungsvorschläge zum neuen Text am besten per PM-Nachrichten des Forums, weil es ja nicht Forumsdiskussion ist.
Nun aber etwas Wichtiges, wie nach dem neuen Vordruck eine Rechtsgrundlage behauptet wird, alles seit 2013 zurückzufordern.
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Das wird hier nur hinein kopiert und nicht diskutiert. Wer es diskutieren möchte, das sollte dann besser ein neuer Thread sein.
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wurde in diesen Tagen ein universeller Vordruck, alles von der "GEZ Geld-Einzahlzwang-Zentrale" zurückzuweisen wegen Nichtigkeit.
Die ingesamt 10 Seiten unterliegen ab jetzt der ständigen Fortentwicklung
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wie die 4 anderen Haupt-Standardtexte für das "GEZ-Ende".
Es hat also wenig Sinn, die alsbald überholte Jetztfassung im Forum herunterladbar zu machen. Für die Standardtexte kommen täglich Anregungen von Anwendern und täglich wird nachgebessert.
Der temporäre Standort
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der zu diskutierenden Fassung lautet: infos7.org/abc/ppp-ret24bp.pdf
Dort auch die tägliche verbesserte Neufassung.
Dort kann jeder es einsehen, Gegenvorschläge machen, auch schon erste Anwendung machen.
Danach soll dieser Text nur noch einerseits Spendern, andererseit frei den Forumsaktiven verfügbar bleiben.
Wie der freie Zugang der Forumsaktiven funktioniert für die Summe der 5 Standard-Haupttexte, darüber demnächst Hinweise, wie es längst praktiziert wird.
Änderungsvorschläge zum neuen Text am besten per PM-Nachrichten des Forums, weil es ja nicht Forumsdiskussion ist.
Nun aber etwas Wichtiges, wie nach dem neuen Vordruck eine Rechtsgrundlage behauptet wird, alles seit 2013 zurückzufordern.
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Das wird hier nur hinein kopiert und nicht diskutiert. Wer es diskutieren möchte, das sollte dann besser ein neuer Thread sein.
Zitat
F. Meine Eigentümer-Rechte wurden missachtet.
F1. Meine Eigentümer-Mitfinanzierung darf ich verweigern, weil Eigentums-Missachtung vorliegt:
Verstoß gegen Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz. Die Entschädigung gemäß Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz
verlange ich, also Rückzahlung aller etwaigen Zahlungen seit 2013. Ferner Verzicht auf alle Forderungsbehauptung für 2013 bis jetzt und in Zukunft, so lange Enteignungs-Status vorliegt - also wohl für immer
bis zum sich abzeichnenden Auslaufen der Dinosaurier ARD, ZDF usw.- Ihr Ursprung wurde nazi-geschaffen 1933 für Edukation, durch die Alliierten fortgesetzt ab 1946 für Re-Edukation. Das ist nurn 3 Generationen her.
F2. Die Rücktritte von ARD-Hauptverantwortlichen nach Aufforderungen gegen Rechtsverletzung: Siehe "Metastudie LIBRA" Abschnitt ? SKS. - Jedoch die Bürger wollen nicht Rücktritte, sondern Durchsetzung des Rechts durch die Amtsinhaber.
F3.a) Als Miteigentümer der ARD-Landesanstalt verlange ich Rechtseinhaltung. Durch Zwangs-Teilhaber-Status ist es auch mein "VEB Volks-Eigener Betrieb" des "RES Real Existierenden Sozialismus". Ferner das Recht auf Eigentümer-Mitbestimmung, also Wahlrecht des Rundfunkrates - also der Delegierten-Versammlung (analog zur AG-Hauptversammlung mit den bürger-ermächtigten Banken als Anleger-Delegierte).
"Eigentümer"? - Hier vom besten Experten dieser Rechtsfrage, Dr. iur. Hahn, etwa 2 Jahrzehnte lang Mitherausgeber des maßgeblichen Rundfunkrechtlichen Kommentars (und - natürlich rein zufällig - Leiter der NDR-Rechtsabteilung):
F3.b) "Wem gehört der Rundfunk?' ist eigentlich ganz einfach zu beantworten: Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland. Der Mitteldeutsche Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in den Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Das ZDF gehört uns allen gemeinsam, weil es von 16 Ländern getragen wird. Selbst das DeutschlandRadio gehört den Bürgerinnen und Bürgern, vermittelt allerdings dann noch durch ein paar andere Stufen."
Quelle (2020-01 nicht mehr): mdr.de/medien360g/video-103576.html