Dieser Thread eröffnet einen Rahmen für einige Diskussion, die bisher hier und dort eher OFF TOPIC war. - Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit - neue Merkblätter - sollen voraussichtlich sodann für alle hier im Forum verfügbar gemacht werden.
Vorarbeiten und Details in anderen Threads:
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sehr unvollständig gelistet - nur, wo es aktuell gerade in Arbeit war - :
Dies begann als:
Annahme verweigert: Überraschender Effekt?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38449.0Später erweitert für:
- Rechtsnorm auch durch Fachgericht verwerfbar, sofern in Rechtsverordnung und gesetzeswidrig
- Verantwortung: Vorgesetzte für Unterstellte
- Datenschutz auf EU-Ebene innerdeutsch anwendbar für Härtefallprüfung / Geringverdiner
Verantwortung: Inwieweit sind Vorgesetzte verantwortlich für Fehler der Unterstellten?
EuGH C-741/21 - DSGVO - Verantwortl. haften f. Fehlverh. unterst. Personenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37964.msg226020.html#msg226020Unterschrift-Erfordernis im Fall von behördlichen Mitteilungen mit Ermessenskomponente: (2021-08)
(dort: bei Vollstreckungs-Vorgängen)
BFH VII R 62/18 - Pfändungs- und Einziehungsverfügung ->Unterschriftserfordernishttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35604.0Ausreichend versorgt ist aktueller Rechtsquellenbedarf für:
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--- Unterschrift-Pflicht --- Querulant-Einwand unzulässig --- Datenschutz
Wo fehlen noch Rechtsquellen?
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(Vieles dreht sich zur Zeit um die Flucht-Techniken der Verantwortlichen gegenüber der gewachsenen argumentativen Kraft der Rechtsstaats-Verteidiger.)
Verantwortung der Vorgesetzten für Unterstellte,
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- insbesondere bei echten Behörden (Beamte als "Amtsträger"),
- aber auch verantwortliche Bearbeiter bei "öffentliches Recht allgemein", z.B. ARD, ZDF usw.
Insbesondere auch regierungs-nah, die Referenten-Ebene unterhalb Staatssekretär. Auf dieser Ebene geschieht, was "Regierung, Exekutive, realer Staat" darstellt. Auf dieser Ebene entscheiden Verantwortliche, was gegen ARD-Fehler vielleicht gemacht wird oder vielleicht eher nicht gemacht wird.
Willkür-Verbot, im Extremfall Schikane-Verbot
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Das Problem ist insbesondere, sofern Richter vielleicht Fehler machen, vielleicht, um die Rundfunkabgabe-Verfahren los zu werden und Kläger zu entmutigen
oder die verkehrten Vorgaben der ARD-Juristen einfach richerlich in verkehrte Urteile "transformieren".
Zur Zeit werden einige richterliche Zermürbungs-Versuche vorgeworfen. Details gehören nicht ins öffentliche Forum. Nur zum besseren Verständnis ist das hier angedeutet.
Strafanzeige-Pflicht beim Erfahren von Straftaten
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und Unterlassen der Strafanzeigen:
Inwieweit ist es Beihilfe oder sogar Anstiftung oder Strafvereitelung?
- Dies für "Amtsträger" im engeren Sinn - Beamte -
- oder für verantwortliche Entscheider "öffentlich-rechtlich allgemein", z.B. ARD, ZDF
und für Richter, sofern diese verfahrensintern über Straftaten erfahren, also nicht-öffentlich, so dass die Verfolgung nur im Fall der richterlichen Weitergabe an die Staatsanwaltschaft zu erwarten wäre.
Bei allem, was Verstöße anbetrifft,
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sei man zurückhaltend mit eigenen Texten und Formulierungen hier im öffentlichen Forum.
Das regelt man besser mit Hinweis auf Urteile mit kurzen Zitaten daraus.