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Autor Thema: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung  (Gelesen 92502 mal)

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“Eine Befreiung aus religiösen Gründen würde daher auch im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen und so zu einer unzulässigen Umgehung der gesetzlich geregelten Befreiungsvoraussetzungen führen.”



(Nur, wenn das Verwaltungsgericht Karlsruhe uneinsichtig sein sollte:
Könnte ja theorethisch beim Klagedurchlaufen aller Instanzen es dazu führen, dass sich dann das Bundesverfassungsgericht mit seiner eigenen Anweisung aus 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 befassen müsste.)

Es steht also Aussage gegen Aussage.
Oben die Ansicht des Südwestrundfunks. Unten die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts.

Zitat von: Bundesverfassungsgericht
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

Ich werde mein möglichstes dazu beitragen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Ball wieder zurückgespielt bekommt.

Vielleicht gibt es am Ende ein Eigentor?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. August 2013, 16:16 von Helmut Enz«
Friedrich Schiller:
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“Eine Befreiung aus religiösen Gründen würde daher auch im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen

Wenn die Absicht des Gesetzgebers gewesen wäre, religiöse Gründe auszuschliessen, hätten die das doch sofort mit ins Gesetz aufnehmen können. Trauen die feinen Politiker sich aber nicht, der Aufschrei der Religiösen wäre zu Recht groß. Die Absicht des Gesetzgebers war, jeden zu schröpfen! Auch Mehrfach, und Betriebe noch mehr und nach Möglichkeit so oft wie möglich. So steht es aber auch nicht im Gesetz, und deshalb ist es erforderlich, sich gegen solche politischen Machenschaften zu wehren, die im Nachhinein, durch die Gerichte und deren Rechtsprechung, die politische Dummheit rechtens machen soll. Denn wenn nur wenige Religiöse vor Gericht verlieren, wird keinen Aufschrei geben. Super, wie die Politik und die Gerichte zusammenarbeiten könnten, man zweifelt unwillkürlich an der Gewaltenteilung. Also wird es wohl nur vor dem Europäischen Gerichtshof Gerechtigkeit geben, wenn alles gut geht. Dann werden auch die Politiker merken, das man das Deutsche Volk nicht für eigene Zwecke missbrauchen sollte.


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Ich habe nun nach fast 3 Monaten auch eine Antwort auf meinen Befreiungsantrag bekommen:

Zitat
....

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie möchten Ihr Beitragskonto aus religiösen Gründen abmelden.

Eine Abmeldung aus diesem Grund ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Der Rundfunkbeitrag ist zu zahlen, sobald Sie eine Wohnung innehaben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gewünschte Abmeldung nicht durchgeführt haben.

Das Beitragskonto weist einschließlich 06.2013 einen Rückstand von XXX auf. Bitte überweisen Sie diesen Beitrag...

Ist offensichtlich ein Brief aus Textbausteinen zusammengesetzt. Geht auf meine Argumente im Antrag überhaupt nicht ein. Ich wollte ja auch gar nichts abmelden, sondern befreit werden.

Wie soll es jetzt weitergehen? Eigentlich sollte es doch einen gescheiten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. geben, oder sehe ich das falsch? Da ich im Juli schon eine Zahlungsaufforderung bekommen habe, steht nun sicher bald der Zahlungsbescheid an. Wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, was jetzt klug wäre.



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Da ich kein Rechtsanwalt bin und auch keine Rechtsberatung gebe, kann ich natürlich niemand sagen was er in einem konkreten Fall machen soll.

Ich kann nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten.

Ein Schreiben, in dem mir für die Information gedankt wurde, habe ich zum Beispiel so beantwortet:

http://helmutenz.wordpress.com/2013/06/08/antwort-auf-kontostandsmitteilung-des-baz-vom-4-juni-2013/

Einige Wochen später habe ich auch einen Bescheid mit 2 Unterschriften und Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.


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Wie soll es jetzt weitergehen? Eigentlich sollte es doch einen gescheiten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. geben, oder sehe ich das falsch? Da ich im Juli schon eine Zahlungsaufforderung bekommen habe, steht nun sicher bald der Zahlungsbescheid an.

Was du willst, ist wohl kein Beitragsbescheid, sondern (erstmal zumindest) ein Bescheid über den Befreiungsantrag. Sowas ignoriert der Beitragsservice normalerweise, bis man ihnen mehrmals klar macht, dass das kein Spass war. Einen Beitragsbescheid kriegt man dagegen früher oder später automatisch, wenn man nicht zahlt. Den könnte man dann schon wegen der ausstehenden Entscheidung über den Befreiungsantrag anfechten.


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Danke für die Hinweise.

Habe mich nicht verständlich ausgedrückt: Was ich gerne hätte, wäre ein richtiger Ablehnungsbescheid meines Befreiungsantrags (zwecks Widerspruch), was aber vermutlich bald kommen wird (unabhängig davon), da ich bereits im Juli eine Zahlungserinnerung bekommen habe, ist der Beitragsbescheid.

Jetzt ist die Frage, ob dieser Brief, den ich bekommen habe, eine zulässige "Antwort" auf meinen Befreiungsantrag war, oder nicht. Falls nicht würde ich ggfs. noch einmal ein Schreiben aufsetzen und was anfechtbares fordern, ansonsten eben auf den Beitragsbescheid warten und dann Widerspruch einlegen.

Eine allgemeine Frage: Kann man seine Schreiben auch normal als Brief verschicken, oder gehen die dann "verloren". Wie ist da eure Erfahrung? Ich habe nämlich keine Lust, jedes Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden - der Kosten wegen.

Viele Grüße
Markus


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Danke für die Hinweise.

Jetzt ist die Frage, ob dieser Brief, den ich bekommen habe, eine zulässige "Antwort" auf meinen Befreiungsantrag war, oder nicht.


Als ich damals einen ähnlichen Brief bekommen habe, konnte ich eine solche Antwort nicht akzeptieren, da mein Antrag auf Befreiung völlig totgeschweigen worden war. Erst als ich darauf bestand, über den Status meines Antrags auf Befreiung informiert zu werden, erhielt ich den ablehnenden Bescheid, in dem dann auch bestätigt wurde, dass der Beitragsservice von mir diesen Antrag erhalten hatte.


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Danke für die Hinweise.


Eine allgemeine Frage: Kann man seine Schreiben auch normal als Brief verschicken, oder gehen die dann "verloren". Wie ist da eure Erfahrung? Ich habe nämlich keine Lust, jedes Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden - der Kosten wegen.

Viele Grüße
Markus

Ich habe es nicht ausprobiert und bin bisher immer den Weg auf Nummer sicher gegangen (Einschreiben mit Rückschein) auch wenn es mehr gekostet hat.

Auch heute bekam ich wieder ein beruhigendes Gefühl, als ich 2 Rückscheine erhalten habe - einen vom Verwaltungsgericht Karlsruhe, den anderen von der Rechtsabteilung des Südwestrundfunks in  Stuttgart.


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Eine allgemeine Frage: Kann man seine Schreiben auch normal als Brief verschicken, oder gehen die dann "verloren". Wie ist da eure Erfahrung? Ich habe nämlich keine Lust, jedes Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden - der Kosten wegen.

Alle gehn wohl nicht verloren, aber die Verlustquote scheint ziemlich hoch zu sein. Ich hab bisher nur 2 Kontakte meinerseits zur GEZ vor etwa 15 Jahren gehabt (damals war sie auch schon für die Verlustquote berüchtigt). Auf Abmeldung per E-Mail keinerlei Reaktion, aber auf normalen Brief schon (angemeldet hab ich das Radio einige Jahre zuvor bei einem Drücker, was ich damals als realer Radionutzer (inkl. Öffentlichrechtliche) auch nicht total abwegig gefunden hab).

Ein guter Kompromiss ist wohl normaler Brief plus Fax mit Sendeprotokoll. Da würd ich aber in die offizielle kostenpflichtige Faxnummer investieren, auch wenn sie damit nochmal abzocken können. Wiederspruch an die Rundfunkanstalt zu adressieren, ist wohl auch sicherer; die meisten sind nicht ganz so schlimm wie der Beitragsservice (beim WDR hab ich allerdings Zweifel).


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Ich habe diese Woche den handschriftlichen Brief einer wohl älteren Mitbürgerin erhalten, die trotz ihres hohen Alters im Sommer einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen gestellt hat.

Sie hat vor kurzem ebenfalls einen ablehnenden Bescheid des SWR erhalten und mir eine Kopie davon geschickt.

Die Rechtsbehelfsbelehrung war auch mit dabei.
Jedoch war der Brief rein aus Textbausteinen zusammengesetzt und ging überhaupt nicht auf den Inhalt ihres Antrags ein, wie sie mir auch am Telefon erklärte,
und er war OHNE Unterschriften im Gegensatz zu meinem Bescheid, der noch von 2 Rechtsanwälten aus der Rechtsabteilung unterschreiben war.

Ausgehend von dieser Faktenlage schließe ich, dass die Rechtsabteilung des Beitragsservice/des SWR zur Zeit hoffungslos überlastet sein muss, sodass man sogar Anträge auf Befreiung, die individuell rechtlich geprüft werden müssten, jetzt schon mit Textbausteinen auf der Sachbearbeiter-ebene abfertigt.



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So scheint es zu sein. Ich habe inzwischen den Befreiungsantrag drei mal wiederholt, da immer nur vom Thema ablenkende Antworten kamen. Jetzt allerdings will man wohl nicht mehr mit mir reden, "schreiben". Und so kam dann auch dieser Text. "............. haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir auf weitere Schreiben zum selben Sachverhalt nicht mehr eingehen werden."
Bravo, der nächste Brief ist schon unterwegs! >:D


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So scheint es zu sein. Ich habe inzwischen den Befreiungsantrag drei mal wiederholt, da immer nur vom Thema ablenkende Antworten kamen.

Kamen nur Antworten oder Bescheide (mit Rechtsbehelfsbelehrung), in denen Deine Anträge abgelehnt wurden?


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Nein keine Bescheide, kein Ablehnungsbescheid, sondern nur belangloses Gelaber über die angebliche, gesetzliche Rechtmässigkeit ihres selbst gestrickten Rundfunkstaatsvertrags.
Selten eine solche Aroganz erlebt.


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Nein keine Bescheide, kein Ablehnungsbescheid, sondern nur belangloses Gelaber [...]

Und keinen Beitragsbescheid, so dass Du widersprechen und dann klagen kannst?

Seit wie lange schreiben sie Dir, ohne einen Betragsbescheid auszustellen?



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Auch bei mir kam wegen meines Befreiungsantrags nur der hier schon zitierte Textbaustein, dass eine Abmeldung nicht möglich ist. Ich habe nun ein Antwortschreiben in derem Duktus gesendet, i. dem ich auf § 144 BGB aufmerksam machte und auf deren Pflicht zur korrekten Willensauslegung hinwies. Und natürlich habe ich mit Nachdruck erneut in selbigem Brief den Befreiungsantrag aus Gewissensgründen gestellt.


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