Ich möchte darüber informieren, dass am 12.12.2012 das Bundesverfassungsgericht darauf
hingewiesen hat, dass beim Beitragsservice auch ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen gestellt werden kann, ja sogar in bestimmten Fällen werden muss.
Wenn die Mehrheit schläft und nicht merkt, was gespielt wird, wäre vielleicht ein deutscher Beppe Grillo hilfreich um Anstöße zum Aufwachen zu geben.
Hallo Helmut Enz,
haben Sie schon eine Antwort auf Ihren Antrag bekommen?
Oder sind Sie sogar schon jetzt befreit?
Das mit der GET ist so ne Sache... Anträge kann man stellen wie man will.
Ob man befreit wird ist eine andere Sache... Leider leider.
Hallo GEZeterei,
die komplette Abschaffung dieses Zwangsbeitrages wäre natürlich das beste. Natürlich wird durch die Tatsache, dass es ihn gibt, der schöne Schein der "Demokratie" unterlaufen und die wirklichen Machtverhältnisse kommen zum Vorschein. Die Machtverhältnisse widerspiegeln ihrerseits auch wieder Bewusstseinsverhältnisse. Wenn die Mehrheit schläft und nicht merkt, was gespielt wird, wäre vielleicht ein deutscher Beppe Grillo hilfreich um Anstöße zum Aufwachen zu geben.
Ich denke auch, dass der wesentliche Punkt die eigene Bewußtseinsarbeit ist.
Helmut, ein deutscher Grillo würde kurzzeitig für Aufsehen sorgen - sofern er nicht gleich vom Mainstream ignoriert wird -, aufwecken würde er niemanden. Ich denke, das geht nur über eigene Bewußtseinsarbeit, die dann auch nach außen getragen werden kann. Das dauert, aber wer einmal das System hinterfragt und die Lügengebäude erkannt hat, der geht nicht mehr zurück in die schöne, heile Plastikwelt.
Ich werde mit einem Antrag auf Befreiung anfangen, obwohl es mir nicht gefällt: ich will nicht "befreit" werden, sondern dass meine Freiheit anerkennt werde. Aber aus strategischen Gründen werde ich es so tun.Ich war nur froh, dieses "Schlupfloch" für mich entdeckt zu haben. Das Verfahren an sich gefällt mir auch nicht. Das bringe ich im Antrag selbst zum Ausdruck, dadurch dass ich Kafka zitiert habe:
Hallo Helmut Enz,Ich nehme garnichts an. Bis vor einem Vierteljahr hätte ich mich noch garnicht aufraffen können, überhaupt etwas wegen der Rundfunkbeitragspflicht zu unternehmen. Damals dachte ich im großen und ganzen, es gibt wichtigere “Baustellen”. Bis ich immer wieder auf das Thema aufmerksam gemacht wurde. Einmal durch eine Freundin, die noch Mitglied im Lectorium Rosicrucianum ist und seit Jahrzehnten aus Prinzip nur ein Radio und keinen Fernseher hat, dann zufällig durch eine mitgehörte Diskussion mit der Eurhythmielehrerin, die auch schon ihr ganzes Leben lang fernsehlos lebt und jetzt dreimal soviel bezahlen soll. Wiederholt hat mich ein neuer Mieter hier im Haus, der sich gerne im Internet informiert und das Fernsehen hauptsächlich durch seine Frau kennt, auf das Thema angesprochen. Er war sogar in Email-kontakt mit Herrn Schönborn (ist glaub ich der WDR-Intendant, korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte), dem er deutlich seine Meinung mitgeteilt hat.
Sie nehmen an, das Sie 100zig befreit werden?
Ich hoffe sehr für Sie, das Sie das schaffen.
Gruß
Viel Glück, Helmut!
Hallo Helmut Enz,
ich freue mich solchen Kämpfer wie Dich hier zu haben. Das System des Geldabpressen zeigt immer mehr was hinter der Fassade aus Lügen, Halbwahrheiten und Täuschung steht. Es fällt in sich zusammen, Tag für Tag. Jeden Tag öffnen mehr Menschen die Augen und wehren sich gegen die Zwagslieferungen der öffentlich-rechtlichen Programme und das Abpressen der finanziellen Mittel. Der Weg über die Religion ist auch ein wichtiger Baustein.
Grüße und schönes WE
Viktor
Widerstand gegen Disharmonie ist nicht zwingend gleich Kampf, lieber Helmut.
Er ist manchmal notwendig (im Sinne von Not abwenden), um Harmonie herzustellen.
Kampf wäre Gewalt gegen Gewalt. Ungleich. Disharmonisch.
Widerstand sagt nein zur ausgeübten Gewalt.
Deine Worte haben soeben diese Sichtweise in mir erzeugt, danke. Damit fühle ich mich wohler.
Ich habe ebenfalls vor einiger Zeit einen Härtefallantrag auf Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen gestellt.
[...]
Nichts ist gekommen. Ich hoffe daraus schließen zu können, dass mein Antrag in irgendeiner Weise nachdenklich gestimmt hat und von Seiten der Rundfunkanstalten noch nicht klar ist, wie man darauf reagieren soll.
Denn ist ersteinmal eine Befreiung aus Gewissensgründen durch, ist ein Präzendenzfall geschaffen und die Möglichkeit der Befreiung für alle Bürger ist da.
[...]
Guckst du hier!
http://www.facebook.com/photo.php?fbid=634072333287580&set=a.315075568520593.87905.220777574617060&type=1&theater
Ich habe es auch vor, so einen Antrag auf Befreiung zu stellen, und Kopien des Antrags an einige Landtage mit Petitionen schicken. Leider wird das Anmeldeamt erst in September meine Daten an die Anstalten schicken.
Vielleicht wollen sie nur den Streitwert hochtreiben,damit sich das keiner mehr leisten kann zu Klagen? >:(
Widerstand gegen Disharmonie ist nicht zwingend gleich Kampf, lieber Helmut.
Er ist manchmal notwendig (im Sinne von Not abwenden), um Harmonie herzustellen.
Kampf wäre Gewalt gegen Gewalt. Ungleich. Disharmonisch.
Widerstand sagt nein zur ausgeübten Gewalt.
Deine Worte haben soeben diese Sichtweise in mir erzeugt, danke. Damit fühle ich mich wohler.
Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert.
Die Befreiung kann allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung bewilligt werden.
Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde.
Immer wieder denke ich auch, ich soll von selbst tätig werden, um die unendliche Sache hinter mir zu haben, aber das ist zu brav und wird auch ausgenutzt.
Laut Wikipedia kann ich auch eine Untätikeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben, wenn ich einen Antrag stelle. Mit meinem Härtefallantrag aus Gewissensgründen geht das also sehr wohl:
Nach der Information in folgendem Link kann der Streitwert jetzt schon höher sein. http://www.frag-einen-anwalt.de/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-(GEZ)-Anwaltskosten,-Verfahrenskosten,-Worst-Case-__f208497.html (http://www.frag-einen-anwalt.de/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-(GEZ)-Anwaltskosten,-Verfahrenskosten,-Worst-Case-__f208497.html)
Ich habe ebenfalls vor einiger Zeit einen Härtefallantrag auf Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen gestellt.Glückwunsch! Dann warst Du wohl der erste, wenn Du schon im Dezember 2012 Deinen Antrag gestellt hast.
Was mich wundert ist, dass ich seit einer ersten Rechnung im Februar für das erste Quartal keine weitere Post mehr erhalten habe.Das wundert mich nicht. Die Bürokratie ist ja noch dabei, den Antrag zu bearbeiten.
Nichts ist gekommen. Ich hoffe daraus schließen zu können, dass mein Antrag in irgendeiner Weise nachdenklich gestimmt hat und von Seiten der Rundfunkanstalten noch nicht klar ist, wie man darauf reagieren soll.Ich hoffe auch, dass es so kommen wird. Auf jeden Fall ist die Bürokratie momentan in der Zwickmühle: entweder sie schaffen einen Präzedenzfall für eine Befreiung oder sie schaffen einen Präzedenzfall gegen die ungestörte Religionsausübung und müssen mit Klagen rechnen.
Denn ist ersteinmal eine Befreiung aus Gewissensgründen durch, ist ein Präzendenzfall geschaffen und die Möglichkeit der Befreiung für alle Bürger ist da.
Es gibt dann ähnlich wie damals beim Wehrdienst eben einen Zivildienst. So wird das hier dann auch sein. Es gibt zahlungspflichtige Fernsehzuschauer und beitragsbefreite "Fernsehverweigerer" aus Gewissensgründen.
Ich hoffe sehr, dass es so kommen wird.
Sollte jedoch in den nächsten ein bis zwei Monaten weiter keine Reaktion folgen, müsste man überlegen, ob man nicht eine angemessene Frist setzt (ich meine das sind bei Behörden vier Wochen) und ansonsten vor dem Verwaltungsgericht auf Bearbeitung und Ausstellung eines Bescheids klagt.Ich halte das nicht für aktive Verschleppungsversuche, ich glaube eher, dass die Bürokratie durch die Zwickmühlen-situation blockiert ist. Wer will denn hier eine Entscheidung treffen und dafür noch die Verantwortung übernehmen?
Meine Befürchtung ist nämlich, dass die das zu verschleppen suchen, bis die Proteste abgeflaut sind und dann mit einer Gebührennachforderung kommen, wenn man selbst diese ganze Fernsehgeschichte schon längst zu den Akten gelegt hat. Nach dem Motto: "Schau ich nicht, interessiert mich nicht, zahl ich nicht, wird schon weiter nichts passieren."
Würde mich freuen, hier über weitere Entwicklungen zu hören!
Schöne Pfingsten!
.... Als erstes habe ich von einer Formulardienstseite kostenlos die Vorlage heruntergeladen zur Zahlung unter Vorbehalt. Die hab ich dann auch nach Weihnachten weggeschickt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung gekündigt. Nach ein paar Wochen kam schliesslich ein Schreiben aus Textbausteinen, dessen Kernaussage war: Das ist rechtskräftig. Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir daher nicht akzeptieren.
Auf jeden Fall ist die Bürokratie momentan in der Zwickmühle: entweder sie schaffen einen Präzedenzfall für eine Befreiung oder sie schaffen einen Präzedenzfall gegen die ungestörte Religionsausübung und müssen mit Klagen rechnen.
Ich habe kein Problem damit, mindestens bis zum Jahresende zu warten. Im Vergleich zur Situation anderer komme ich mir schon fast privilegiert vor.
Abflauen werden die Proteste so schnell nicht. Ich habe eher den Eindruck, dass es erst richtig losgeht.
.... Als erstes habe ich von einer Formulardienstseite kostenlos die Vorlage heruntergeladen zur Zahlung unter Vorbehalt. Die hab ich dann auch nach Weihnachten weggeschickt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung gekündigt. Nach ein paar Wochen kam schliesslich ein Schreiben aus Textbausteinen, dessen Kernaussage war: Das ist rechtskräftig. Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir daher nicht akzeptieren.
Das Schreiben war vom 22.2.2013.
Die Rechnung kam kurz danach und ist datiert mit 1.3.2013, fällig am 15.3.2013.
Meine Reaktion auf beide Schreiben war der Antrag auf Befreiung.
Danach kam noch der Antwortschein meines Einschreibens.
Die Religionskiste hat einen gewissen Charme, das muss ich schon sagen. >:D
Parallel bin ich hier unterwegs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5663.msg44127.html#msg44127
und würde diesen Weg gehen wollen.
Könnte man denn Klagen und gleichzeitig eine religiöse Befreiung beantragen ?
Die Frage ist weiterhin, kann man mit einer stimmigen Begründung
aus religiösen Gründen den Antrag stellen UND gleichzeitig den Klageweg gehen?
Gleichzeitig bezogen auf verschiedene Personen macht schon Sinn.? ???
Die mehr Introvertierten, zu denen ich mich auch zähle, gehen den Weg über einen Befreiungsantrag und wenn sich der Beitragsservice mit ihnen auch noch anlegen will,
anschließend den Klageweg.
Habe zu dem Thema ein mir anonym zugespieltes Schreiben veröffentlicht:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5786.0.html
Das nun seit 01.01.2013 auch teilweise behinderte und/oder sozial schwache Bürger "abkassiert" werden, passt leider in das Bild des neuen Rundfunkbeitrags und bestätigt auch das Totalversagen der Politik und unserer Gesellschaft.
........
Wie soll man sich jetzt wehren? Wir sollen zeigen, dass eben nicht alle Menschen Rundfunk konsumieren, dass auch nicht alle Behinderte Rundfunk konsumieren, und zwar nicht nur, weil sie es mal nicht können, sondern auch weil sie es nicht wollen.
Danke für diese Kernaussage, Sophia.Orthoi!
Wäre zu überlegen, sie auszudrucken und gold-umrahmt an die Wand zu hängen.
Du wirst nichts bekommen, solange das Verfassungsgericht in Bayern keinen Urteil gesprochen hat!Habe zu dem Thema ein mir anonym zugespieltes Schreiben veröffentlicht:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5786.0.html
Danke für die Information.
Ich habe nach 11 Wochen immer noch nichts erhalten und kann gerne warten
bis zum St. Nimmerleinstag.
Laut Wikipedia kann ich auch eine Untätikeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben, wenn ich einen Antrag stelle. Mit meinem Härtefallantrag aus Gewissensgründen geht das also sehr wohl:
Ich werde mich hüten, hier vorschnell etwas zu unternehmen.
.....
Die aktiven Kämpfertypen, die es kaum erwarten können, gehen sofort den Klageweg.
Die mehr Introvertierten, zu denen ich mich auch zähle, gehen den Weg über einen Befreiungsantrag und wenn sich der Beitragsservice mit ihnen auch noch anlegen will,
anschließend den Klageweg.
Ich habe interessanterweise mit u.a. einem ähnlichen Antrag die gleiche belanglose Kontostandsmitteilung erhalten. Dies ist für die doch früher so forsche GEZ ein gutes Zeichen, nämlich, dass dein Vorgehen genau ins Schwarze trifft und man bei den Sendern reichlich ratlos ist, wie ihr schönes "Einfach für alle" und "Wir sind Familie" noch zu retten ist.
Ich habe interessanterweise mit u.a. einem ähnlichen Antrag die gleiche belanglose Kontostandsmitteilung erhalten. Dies ist für die doch früher so forsche GEZ ein gutes Zeichen, nämlich, dass dein Vorgehen genau ins Schwarze trifft und man bei den Sendern reichlich ratlos ist, wie ihr schönes "Einfach für alle" und "Wir sind Familie" noch zu retten ist.
Das der Antrag von Helmut einen wunden Punkt getroffen hat, zeigt die Nichtreaktion vom AZDB. Es läßt sich eben nicht jeder (Härtefall-) Antrag gleich behandeln, sondern muss individuell betrachtet werden. Meiner Meinung nach, wird der AZDB freiwillig keinen Präzedenzfall schaffen und die Befreiung aufgrund religiösert Interessen akzeptieren. Gerade deswegen, wird es auch höchst interessant wie vom AZDB im Ablehnungsbescheid argumentiert wird?!
Das der Antrag von Helmut einen wunden Punkt getroffen hat, zeigt die Nichtreaktion vom AZDB. Es läßt sich eben nicht jeder (Härtefall-) Antrag gleich behandeln, sondern muss individuell betrachtet werden. Meiner Meinung nach, wird der AZDB freiwillig keinen Präzedenzfall schaffen und die Befreiung aufgrund religiösert Interessen akzeptieren. Gerade deswegen, wird es auch höchst interessant wie vom AZDB im Ablehnungsbescheid argumentiert wird?!
Kann das theoretisch nicht jeder machen?
Zumal der Beitragsservice doch eh nicht feststellen kann, ob die dargelegten Gründe der Wahrheit entsprechen oder nicht!?
Aber für "Nicht-Religiöse" gibt es ähnlich wie beim Zivildienst die Möglichkeit, einen Härtefallantrag aus Gewissensgründen zu stellen.
Möglicherweise (?) ist es für den Beitragsservice beim Härtefallantrag aus Gewissengründen einfacher, diesen zu ignorieren.
[...]
Bei den Gewissensgründen gibt es, soviel ich weiß, leider (noch) kein Urteil, dass mit angegeben werden könnte.
Ich wünschte, mit dem Härtefallantrag aus Gewissengründen mehr Hoffnung haben zu können.
Denen vom Betrugsservie würde sicher auch auffallen, wenn plötzlich fast alle mit einem Male religiös würden.
[...]
Ob das eine "faire" Methode ist, mag jeder selbst entscheiden.
Unterstützend wirken hier sicher die ganzen ekligen Geschichten
der GEZ-Schergen, sowie das unmögliche Verhalten der GEZ selbst.
Finde jeder kann Religionsfreiheit (allgemein) angeben.
Kann es denn sein, dass ich demnächst dann einen Beitragsbescheid bekomme, ohne dass zwischenzeitlich über meinen Antrag entschieden wurde?
Läuft denn bis zur Entscheidung über meinen Antrag das Prozedere mit Beitragsbescheid etc. ganz normal weiter, so als ob gar kein Härtefallantrag gestellt wurde? Mir ist das nicht ganz klar.
Wo steht, dass ein Antrag auf Befreiung aufschiebende Wirkung hat?
Gewissensgründe und religiöse Gründe werden vom Beitragsservice möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen,
... Sie legen mir nahe, auch auf die Benutzung des PCs zu verzichten...
Dann ist doch der Befreiungsantrag aufgrund religiöser Gründe vielleicht doch nicht aussichtslos.
Wer angibt, keinen PC (und / oder "neuartige" Rundfunkempfangsgeräte) zu besitzen,
würde vielleicht keine Ablehnung bekommen?
Der Antrag ist doch eine gute Idee. Das ist doch sicher noch etwas möglich?
Markus
können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.weiß der Beitragsservice,dass du zumindest über einen Internetzugang verfügst,evtl sogar über einen PC/Laptop usw.... Selbes Szenario wurde Bernd Höcker auch zur Last gelegt.
@Helmut,
ohne dir nahetreten zu wollen, aber spätestens hier ->Zitatkönnen Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.weiß der Beitragsservice,dass du zumindest über einen Internetzugang verfügst,evtl sogar über einen PC/Laptop usw.... Selbes Szenario wurde Bernd Höcker auch zur Last gelegt.
Dass man seine Internetseite von jedem Punkt der Welt -sofern ein Internetanschluß vorhanden ist- pflegen kann,war der Obrigkeit scheinbar unbekannt.
Du solltest den Abschnitt insofern ergänzen, dass du das einem Fachmann tun läßt oder den Absatz weglassen, immerhin sind da Rückschlüsse möglich.
ohne dir nahetreten zu wollen, aber spätestens hier ->Zitatkönnen Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.weiß der Beitragsservice,dass du zumindest über einen Internetzugang verfügst,evtl sogar über einen PC/Laptop usw.... Selbes Szenario wurde Bernd Höcker auch zur Last gelegt.
Dass man seine Internetseite von jedem Punkt der Welt -sofern ein Internetanschluß vorhanden ist- pflegen kann,war der Obrigkeit scheinbar unbekannt.
Es wäre interessant die Ablehnung zu minderst in Auszügen zu sehen...
Es wäre interessant die Ablehnung zu minderst in Auszügen zu sehen...
Spekulieren kann man viel.
Hier ist der wichtigste Auszug:
Zitat aus Ablehnungsbescheid
"Da es für die Entstehung der Rundfunkbeitragspflicht gerade nicht auf die Nutzung bestimmter Rundfunkgeräte ankommt, kann ein bestimmtes Nutzungsverhalten erst Recht nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führen".
Das ist das geltende Recht, das wir alle zutiefst als Unrecht emfpinden.
Es kann nur durch ehrliches, echtes authentisches Handeln überwunden werden.
Weil ich von der GEZ-Bande nichts will, klage ich auch nicht. Wenn die was wollen, können die mich verklagen und wir werden sehen, wer bezahlt.
Beziehst du Hartz4 , wohnst in Miete und hast auch sonst keine Wertvollen Sachen, dann kannst du über eie komplettes ignorieren der Abzockbande nachdenken.
Aber ich besorge mir weder meine Informationen noch sonstige Unterhaltung aus dem Programm des ÖRR.
Warum soll ich also dafür bezahlen?
Ich brauche den ÖRR NICHT!
Auch ich werde im Klageverfahren ehrliche Angaben zu meiner Situation machen, und hoffen das Problem Ursächlich zu lösen.
Um euch mal alle die Augen zu öffenen:
Es lohnt sich nur ehrlich zu kämpfen, wenn der Gegner auch ehrlich ist.
Der Gegner lügt, betrügt und verarscht euch von der Gesetzgebung bis zur Ausführung!
Das ganze Geschäft beruht nur auf Betrügerei und ihr wollt gegen so einen Gegner ehrlich sein?
Beziehst du Hartz4 , wohnst in Miete und hast auch sonst keine Wertvollen Sachen, dann kannst du über eie komplettes ignorieren der Abzockbande nachdenken.
es gibt noch tausend andere gründe dagegen, dennoch bin ich noch unsicher ob ich mich persönlich wehre - denn ich merke es kostet mich so viel kraft und aufregung und auch zeit… ich kenne mich nicht aus, wie man sich "korrekt" wehrt, müsste mich also permanent mit dem scheiss beschäftigen, und ich rege mich dann immer total auf und es schürt ängste, dass ich am ende noch mehr zahlen muss etc…
helmut enz, deine begründung (religionsfreiheit) spricht mir aus der seele - vielen dank dass du das mit all deiner kraft vertrittst - auch stellvertretend für alle die sich vielleicht nicht trauen!
ich empfinde genauso - es ist für mich auch tatsächlich so das ich aus diesen gründen keine nachrichten (vor allem kein ard,zdf etc !) konsumiere, um mich innerlich von dieser negativität freizuhalten.
obwohl ich als grafikerin natürlich einen pc besitze - aber ich wehre mich auch wo ich kann gegen die überflutung durch werbung etc.
da werden so viele inhalte transportiert die ich ablehne, weil ich sie als verdummend, sexistisch, angstmachend etc. empfinde.
abgesehen davon finde ich den beitrag viel zu hoch und er verletzt auch dadurch das gleichheitsgesetz, denn für manche mag das nichts sein, für andere sind fast 20 euro monatlich aber recht viel geld. es ist sowieso total ungerecht, denn allein lebende werden viel höher belastet.
es gibt noch tausend andere gründe dagegen, dennoch bin ich noch unsicher ob ich mich persönlich wehre - denn ich merke es kostet mich so viel kraft und aufregung und auch zeit… ich kenne mich nicht aus, wie man sich "korrekt" wehrt, müsste mich also permanent mit dem scheiss beschäftigen, und ich rege mich dann immer total auf und es schürt ängste, dass ich am ende noch mehr zahlen muss etc…
sicher ist das genau das perfide, denn genau darauf spekuliert dieses system ja, aber trotzdem muss ich selbst abwägen, wie ich in der situation am besten für mich sorgen kann, und das kann auch heissen, ich zahle lieber und denke nicht mehr dran (denn mich vergiftet das regelrecht, ich könnte glatt zur terroristin werden wenn ich da reingehe in das thema…)
wenn mich aber jemand der sich schon richtig gut auskennt quasi "an der hand nehmen" würde und mir immer erklären würde was ich jeweils als nächstes machen muss, würde ich vielleicht auch klagen oder jedenfalls erstmal wiedersprechen
bei mir ist die situation so, dass ich noch gar keinen bescheid oder irgendwas habe, denn ich war noch nie angemeldet - habe hier wo ich wohne übrigens auch gar keinen fernsehempfang! (das interessiert ja aber nach der neuen regelung auch nicht)
es kam nur mal ein schreiben - weil ich freiberuflerin bin - dass ich meine betriebsstätte anmelden soll - da zahlt man dann nämlich DOPPELT! (das geht in meinen augen GARNICHT!) ich habe angegeben dass ich keine eigene betriebsstätte habe, ich zuhause arbeite, ich sollte dann noch die beitragsnr. von zuhause angeben, das hab ich leer gelassen - seitdem nichts mehr gehört.
für mich ist es auch schwierig mit wiederspruch und so weil ich ganz oft im ausland bin und zwar teilweise über wochen - monate (soll trotzdem hier 18 euro monatlich zahlen - für nichts!! hallo?!?) wenn dann also irgendwelche bescheide kommen, kriege ich das u.u. gar nicht mit. ich will auch nicht ständig zu hause sein müssen wegen dem scheiss!
so nun muss ich das thema mal wieder lassen sonst werde ich ganz hassig…
meine hochachtung allen die es schaffen sich zu wehren - in unser aller namen - ohne dabei durchzudrehen
euch schicke ich meine ganze kraft und liebe
ZitatBeziehst du Hartz4 , wohnst in Miete und hast auch sonst keine Wertvollen Sachen, dann kannst du über eie komplettes ignorieren der Abzockbande nachdenken.
moment mal - wie ist das gemeint: wenn du zur miete wohnst kannst du über ein komplettes ignorieren nachdenken… ?
können die die miete pfänden? falls dem so wäre, zahlt also dein vermieter deinen beitrag? - das geht ja gar nicht,
denn dann machen wir ja das selbe wie DIE - einem anderen menschen kosten aufzwingen, ohne dass er die möglichkeit hat zu entscheiden ob er dafür bezahlen will (bei steuern ist das ja normal, deshalb ist der beitrag seinem wesen nach eigentlich eine steuer)
Weil genau das einer der wenigen Knackpunkte ist!
Das einzige wo ich lügen könnte ist doch der Punkt ob ich ein "Empfangsgerät" habe oder nicht.
Da es sich mittlerweile aber um eine Wohnungsabgabe handelt, und es egal ist ob und wieviel Geräte ich habe , wüsste ich nicht warum ich lügen sollte..?
Weil genau das einer der wenigen Knackpunkte ist!
Das einzige wo ich lügen könnte ist doch der Punkt ob ich ein "Empfangsgerät" habe oder nicht.
Da es sich mittlerweile aber um eine Wohnungsabgabe handelt, und es egal ist ob und wieviel Geräte ich habe , wüsste ich nicht warum ich lügen sollte..?
Hier hat der Gesetzgeber falsch typisiert!
Alle anderen Knackpunkte kann man "reparieren": z.B. die Gesetzkompetenz des Bundes reicht aus um diese "Steuer" zu beschließen.
Trotzdem kann es nicht rechtens sein, dass ein Rundfunkverweigerer für etwas zahlen muss, was er nachweislich nicht in Anspruch nimmt. Es ist wegen Nichtvorhandensein von Geräten davon auszugehen, dass so jemand kein ÖRR konsumieren kann!
Alle anderen Fälle, wo man selbst das Vorhandensein von Geräten zugibt (und angibt, dass man ÖRR nicht konsummiert werden verlieren mit der Argumentation: "unter dem allten System (das höchstrichterlich bestätigt worden ist) wären diese Menschen ebenfalls beitragspflichtig gewesen.
Hier ist ein allgemeiner Leitfaden für hypothetische Fälle und auf keinen Fall eine Rechtsberatung. Ich gebe nur eigene Erfahrungen weiter. Alle Angaben erfolgen wie bei den Lottozahlen: Ohne Gewehr. :)
Ich kann dich übrigens gut verstehen was du meinst ,du kannst ja diese Richtung einschlagen. :)
Ich denke nicht das ich durch meinen Klageweg Nachteile gegenüber jemandem habe der sagt das er gar nichts hat.
Aber ich kann mich auch täuschen.
Wir werden ja sehen welcher Weg zum Ziel führt, zum Glück bin ich ja nicht der einzige der sich dagegen wehrt.
Wir sollten uns immer vor Augen halten das es noch Neuland für uns alle ist.Der Feind muss von allen Seiten mir verschiedenen Methoden beschossen werden, das steigert unsere Chancen dramatisch.
Hoffe es wird hier nicht zu OT.
Sollten uns vieleicht langsam wieder dem eigentlichen Thema widmen. ;)
http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/ (http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/)
"Sie möchten aus religiösen und Gewissensgründen befreit werden. Der Verzicht auf Radio und Fernsehen sei seit Jahren Teil Ihres religiösen Lebens. Hierzu ist anzumerken, dass dies kein besonderer Härtefall ist, weil hier eine vergleichbare Bedürftigkeit zu den in § 4 Abs. 1 RBStV abschließend genannten Fallgruppen noch nicht einmal vorgetragen wird."
“Eine Befreiung aus religiösen Gründen würde daher auch im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen und so zu einer unzulässigen Umgehung der gesetzlich geregelten Befreiungsvoraussetzungen führen.”
“Eine Befreiung aus religiösen Gründen würde daher auch im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen und so zu einer unzulässigen Umgehung der gesetzlich geregelten Befreiungsvoraussetzungen führen.”
(Nur, wenn das Verwaltungsgericht Karlsruhe uneinsichtig sein sollte:
Könnte ja theorethisch beim Klagedurchlaufen aller Instanzen es dazu führen, dass sich dann das Bundesverfassungsgericht mit seiner eigenen Anweisung aus 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 befassen müsste.)
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)
“Eine Befreiung aus religiösen Gründen würde daher auch im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen
Wenn die Absicht des Gesetzgebers gewesen wäre, religiöse Gründe auszuschliessen, hätten die das doch sofort mit ins Gesetz aufnehmen können. Trauen die feinen Politiker sich aber nicht, der Aufschrei der Religiösen wäre zu Recht groß. Die Absicht des Gesetzgebers war, jeden zu schröpfen! Auch Mehrfach, und Betriebe noch mehr und nach Möglichkeit so oft wie möglich. So steht es aber auch nicht im Gesetz, und deshalb ist es erforderlich, sich gegen solche politischen Machenschaften zu wehren, die im Nachhinein, durch die Gerichte und deren Rechtsprechung, die politische Dummheit rechtens machen soll. Denn wenn nur wenige Religiöse vor Gericht verlieren, wird keinen Aufschrei geben. Super, wie die Politik und die Gerichte zusammenarbeiten könnten, man zweifelt unwillkürlich an der Gewaltenteilung. Also wird es wohl nur vor dem Europäischen Gerichtshof Gerechtigkeit geben, wenn alles gut geht. Dann werden auch die Politiker merken, das man das Deutsche Volk nicht für eigene Zwecke missbrauchen sollte.
....
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie möchten Ihr Beitragskonto aus religiösen Gründen abmelden.
Eine Abmeldung aus diesem Grund ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Der Rundfunkbeitrag ist zu zahlen, sobald Sie eine Wohnung innehaben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gewünschte Abmeldung nicht durchgeführt haben.
Das Beitragskonto weist einschließlich 06.2013 einen Rückstand von XXX auf. Bitte überweisen Sie diesen Beitrag...
Wie soll es jetzt weitergehen? Eigentlich sollte es doch einen gescheiten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. geben, oder sehe ich das falsch? Da ich im Juli schon eine Zahlungsaufforderung bekommen habe, steht nun sicher bald der Zahlungsbescheid an.
Danke für die Hinweise.
Jetzt ist die Frage, ob dieser Brief, den ich bekommen habe, eine zulässige "Antwort" auf meinen Befreiungsantrag war, oder nicht.
Danke für die Hinweise.
Eine allgemeine Frage: Kann man seine Schreiben auch normal als Brief verschicken, oder gehen die dann "verloren". Wie ist da eure Erfahrung? Ich habe nämlich keine Lust, jedes Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden - der Kosten wegen.
Viele Grüße
Markus
Eine allgemeine Frage: Kann man seine Schreiben auch normal als Brief verschicken, oder gehen die dann "verloren". Wie ist da eure Erfahrung? Ich habe nämlich keine Lust, jedes Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden - der Kosten wegen.
So scheint es zu sein. Ich habe inzwischen den Befreiungsantrag drei mal wiederholt, da immer nur vom Thema ablenkende Antworten kamen.
Nein keine Bescheide, kein Ablehnungsbescheid, sondern nur belangloses Gelaber [...]
Auch bei mir kam wegen meines Befreiungsantrags nur der hier schon zitierte Textbaustein, dass eine Abmeldung nicht möglich ist.
ZitatAuch bei mir kam wegen meines Befreiungsantrags nur der hier schon zitierte Textbaustein, dass eine Abmeldung nicht möglich ist.
Bei mir auch. Da aber kurz darauf der Beitragsbescheid kam, habe ich dort mit Verweis auf den Befreiungsantrag widersprochen. Letztlich muss auf den Befreiungsantrag irgendwann eingegangen werden, spätestens im Rahmen des Widerspruchsbescheids - so meine Meinung.
Ausgehend von dieser Faktenlage schließe ich, dass die Rechtsabteilung des Beitragsservice/des SWR zur Zeit hoffungslos überlastet sein muss, sodass man sogar Anträge auf Befreiung, die individuell rechtlich geprüft werden müssten, jetzt schon mit Textbausteinen auf der Sachbearbeiter-ebene abfertigt.
Ich habe ganz normal eine Zahlungserinnerung erhalten und danach den Beitragsbescheid mit 8€-Zuschlag. Auf den Befreiungsantrag folgte ein Textbausteinschreiben (TBS), auf meinen Widerspruch auf den Beitragsbescheid ein weiteres TBS. Dass der eigentliche Widerspruchsbescheid länger dauert ist eigentlich klar. Dies wird vermutlich auch das erste Mal sein, dass sich dort jemand tatsächlich mit meinen Argumenten auseinandersetzen muss.
...
Ich hatte bei der Rechtsabteilung des RBB angerufen, einfach um nachzufragen, wie denn der Bearbeitungsstand meines vor über drei Monaten eingereichten Widerspruchs ist.
Das Gespräch war erstaunlich, so etwas habe ich noch nie erlebt. Ich hatte eine ganz nervös lachende und stotternde Dame am Apparat, die kaum, dass ich meinen Namen sagen konnte rief, "Ja, ja, ich kenne Sie, Sie sind doch der mit der Mutti, ja, ja wir haben das geändert ähähähä."
Höchst erstaunt meinte ich, dass meine Mutter nichts mit meinen Rundfunkgebühren zu tun hat, ob ich vielleicht mal die Rundfunknummer sagen soll, dann können sie mich besser zuordnen. Wieder nervöses Lachen, "Nein, nein, ich weiß schon, sie sind der mit dem Härtefallantrag, ähähähä, ja, ja, das ist wirklich lange her, ähähähä, das haben wir jetzt nach Köln in die Abteilung weitergeleitet, ähähähä, Sie wissen schon, ähähä, naja, keine Ahnung wann da eine Antwort kommt, ähähä..."
Und so fort. Fast schien die Dame Angst vor mir zu haben. Die wirkte so etwas von nervös und fast irgendwie "high". Das Gespräch hat mich sprachlos zurückgelassen.
Völlige Überarbeitung?
Ist es nicht sogar vielleicht einfacher als Atheist bzw. Nicht-Christ einen Antrag darauf zu stellen, dass man aufgrund der Religionsfreiheit befreit werden muss?
Die GEZ hat damit recht, dass sie sagen, dass eine Befreiung aus relegiösen Gründen gar nicht zulässig ist, denn lässt man das zu, so öffnet man wieder die Büchse der Pandora und die alten "Schwarzseher", die bis Ende 2012 gesagt haben, dass sie keine Geräte haben, werden nunmehr den Antrag auf Befreiung aus relegiösen Gründen probieren.
Wenn die Absicht des Gesetzgebers gewesen wäre, religiöse Gründe auszuschliessen, hätten die das doch sofort mit ins Gesetz aufnehmen können. Trauen die feinen Politiker sich aber nicht, der Aufschrei der Religiösen wäre zu Recht groß. Die Absicht des Gesetzgebers war, jeden zu schröpfen! Auch Mehrfach, und Betriebe noch mehr und nach Möglichkeit so oft wie möglich. So steht es aber auch nicht im Gesetz, und deshalb ist es erforderlich, sich gegen solche politischen Machenschaften zu wehren, die im Nachhinein, durch die Gerichte und deren Rechtsprechung, die politische Dummheit rechtens machen soll. Denn wenn nur wenige Religiöse vor Gericht verlieren, wird keinen Aufschrei geben. Super, wie die Politik und die Gerichte zusammenarbeiten könnten, man zweifelt unwillkürlich an der Gewaltenteilung. Also wird es wohl nur vor dem Europäischen Gerichtshof Gerechtigkeit geben, wenn alles gut geht. Dann werden auch die Politiker merken, das man das Deutsche Volk nicht für eigene Zwecke missbrauchen sollte.
Die GEZ hat damit recht, dass sie sagen, dass eine Befreiung aus relegiösen Gründen gar nicht zulässig ist,
Die GEZ hat damit recht, dass sie sagen, dass eine Befreiung aus relegiösen Gründen gar nicht zulässig ist, denn lässt man das zu, so öffnet man wieder die Büchse der Pandora und die alten "Schwarzseher", die bis Ende 2012 gesagt haben, dass sie keine Geräte haben, werden nunmehr den Antrag auf Befreiung aus relegiösen Gründen probieren.
Insofern haben sie doch recht, wenn sie sagen, dass es nicht im Sinne des Gesetzes ist.
Jetzt Mal im ernst:
Recht hat er damit auf keinen Fall!
die Befreiung hätte festgeschrieben werden müssen.
Lass mich bitte auch meinen Weg gehen. Danke.ich schreibe hier nur meine Meinung!
...Schreibe überall statt ÖRR das Wort Staat / Finanzamt!
Schreibe überall statt ÖRR das Wort Staat / Finanzamt!
Man stelle sich nur vor, was passiert, wenn jeder sich aus relegiösen Gründen der Steuer entziehen könnte.
Das wäre Chaos!
Aus guten Gründen ist die Klage der Nichtzahlung der Steuern schon vor Jahren vor BVG gescheitert und ich glaube kaum, dass dies auch für ÖRR durchziehbar ist.
Aber Papier ist bekanntlich geduldig!
Schreibe überall statt ÖRR das Wort Staat / Finanzamt!
Man stelle sich nur vor, was passiert, wenn jeder sich aus relegiösen Gründen der Steuer entziehen könnte.
Das wäre Chaos!
Aus guten Gründen ist die Klage der Nichtzahlung der Steuern schon vor Jahren vor BVG gescheitert und ich glaube kaum, dass dies auch für ÖRR durchziehbar ist.
Aber Papier ist bekanntlich geduldig!
@jetzt_reicht_es: ...Das ist nicht die zweite Macht!
Aber deine Gegenargumente zeigen mir, dass es verdammt schwer wird, gegen diese zweite Macht im Staate etwas auszurichten.
...
Falsch!
Im Fall des ÖRR ist es der Staat, der hier zu große Macht hat und die Bevölkerung zum totalen Fernsehkonsum und Enternainment verpflichtet hat. Hiergegen setzen sich viele zur Wehr. Für Informationfreiheit, gegen staatliche Bevormundung. Das hat nichts mit Steuern und den gemeinschaftlichen Aufgaben, wie Straßenbau oder Öffentliche Bibliotheken zu tun.
Sonst könnte man sich nie auf einer Reform einigen; Überlege bitte: es sind 16 Bundeländer wie sie verschiedener nicht sein könnten.
Alle wichtigen Reformen haben sie nie durchführen können und haben sich auf einem kleinen gemeinsammen Nenner geeignigt: Föderalismusreform, Wahlreform (Überhangsmandate), Länderfinanzausgleich usw. usw.
Ausgerechnet bei so ein unstrittenes Thema wir Finanzierung der ÖRR haben sie sich innerhalb von wenigen Monaten geeignigt: sogar in Ländern (wie damals NRW), wo die Regierung nicht mal eine Mehrheit hatte. Überlege bitte, dass die Oposition plötzlich für dieses Gesetz gestimmt hat.
All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!
Die alten Gebühren hat man schon ohne Gegenleitung bezahlen müssen: Es hat Leute gegeben, die vors Gericht bewiesen haben, dass sie ÖRR gar nicht empfangen können und sind dazu verurteilt worden sie dennoch zu finanzieren; bitte daran denken, dass dies noch bis Ende 2012 war. Das neue Abzocksystem ist ja nur auf das "Wohnen" = "Leben" ausgerichtet. Es handelt sich um Steuern!
Es gibt Unterschiede:
(1) Man zahlt Steuer ohne eine Gegenleistung zu erwarten oder verlangen zu können, man zahlt den Rundfunkbeitrag für den Rundfunk, angeblich für eine Gegenleistung.
Und welche Parlamente in den 16 Bundesländern haben diese Gesetze beschlossen?
Es gibt Unterschiede:
(2) Die Verwendung der Steuer ist demokratisch legitimiert, in der Theorie auch die Kriegseinsätze. Der Rundfunkprogramme, die mit dem Beitrag finanziert werden, werden nicht vom Parlament legitimiert, auch nicht von der demokratische Regierung kontrolliert. Der Sinn war doch die Rundfunkfreiheit, unabhängig vom Staat. Der Gegensatz dieser Rundfunkfreiheit ist eben die Informationsfreiheit, die negative Meinungsfreiheit, die persönliche Handlungsfreiheit, um zu entscheiden, dass man die Anstalten nicht finanzieren will.
Das ist viel schlimmer!
Hier hast du einen Punkt. Das ist wirklich verrückt, wie "kontrovers" die Parteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutieren und auftreten. Aber in dieser einen Frage sind sich alle plötzlich einig. Das macht mir auch Sorgen. Politik als Showbusiness, vor der Kamera wird gestritten, aber hinter der Bühne ziehen alle an einem Strang.
All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!
Ich habe gesagt mächtig und nicht unschlagbar ;)
All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!
Es kann manchmal nützlich sein, wenn man mal den Advocatus diaboli hört und über den Tellerrand hinausschaut.
Zum Glück habe ich solche Stimmen vor einem Jahr NICHT beachtet, sonst hätte ich in dieser Angelegenheit keinen Finger krumm gemacht.
Ich habe gesagt mächtig und nicht unschlagbar ;)
All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!
Es kann manchmal nützlich sein, wenn man mal den Advocatus diaboli hört und über den Tellerrand hinausschaut.
Zum Glück habe ich solche Stimmen vor einem Jahr NICHT beachtet, sonst hätte ich in dieser Angelegenheit keinen Finger krumm gemacht.
Lieber Helmut!Ich habe gesagt mächtig und nicht unschlagbar ;)
All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!
Es kann manchmal nützlich sein, wenn man mal den Advocatus diaboli hört und über den Tellerrand hinausschaut.
Zum Glück habe ich solche Stimmen vor einem Jahr NICHT beachtet, sonst hätte ich in dieser Angelegenheit keinen Finger krumm gemacht.
Getrennt kämpfen - vereint schlagen! :)
Die Kernfrage ist doch genau die:
Muss ich mich als Individuum jedem dummen Gesetz hingeben, die die Mehrheit beschließt?
Natürlich hat die Mehrheit beschlossen die ÖRR zu finanzieren?
Kann eine Minderheit sich aus diesem System rausschleichen oder nicht!
Das ist genau die Frage!
Wir als "gute Deutsche" vergessen oft, dass Religion und Gewissen unabhängig von Staats- und Landesgesetzen existieren. Sie werden auch nicht damit geregelt. Ein Beispiel ist die Beschneidung von Jungen: Kann mit Gesetzen verboten werden, ist aber sinnlos da es trotzdem getan und auch noch vehement dabei verteidigt wird. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen wurde auch erkämpft, da sie vom Gesetzgeber nicht vorgegeben wurde. Diese Sachen werden auch nicht vor Gerichten erstritten oder entschieden. Sie entscheiden sich letztlich in gesellschaftlichen Diskursen. Das wird mit dem Rundfunkbeitrag auch geschehen. Und das geht wahrscheinlich nicht von heute auf morgen in die Gesetzgebung ein. Man kann als Normalbürger nur Zeichen setzen. Mein Weg: Einfach nicht zahlen! Und Widerspruch einlegen.
Hallo xrw,das ist nicht ganz richtig was Du sagst,beschlossen hat den ganzen Mist nicht die Mehrheit,sondern die Minderheit,die Ministerpräsidenten und die sind nicht die Mehrheit oder? ;)
Hallo xrw,das ist nicht ganz richtig was Du sagst,beschlossen hat den ganzen Mist nicht die Mehrheit,sondern die Minderheit,die Ministerpräsidenten und die sind nicht die Mehrheit oder? ;)Und wer hat die Ministerpräsidenten gewählt?
Danke, Helmut. Wäre toll, wenn Du hier über den Verlauf der Verhandlungen am 3. 12. berichten würdest.
Gestern erhielt ich nun einen Brief vom Beitragsservice, bei dem als Betreff vermerkt war „Zahlungserinnerung“. Darin wurde ich gedrängt, die rückständigen Rundfunkbeiträge von 747,96 Euro innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Ansonsten würden mir zusätzliche Kosten für Säumniszuschläge entstehen.
Ich würde in Zukunft keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist, sondern jeweils einen Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag erhalten.
Da ich im Alter von 67 Jahren keine Lust auf weitere nervige Auseinandersetzungen habe, beende ich hiermit meinen 3 1/2 Jahre dauernden Widerstand gegen den Zwangsbeitrag.
Da ich im Alter von 67 Jahren keine Lust auf weitere nervige Auseinandersetzungen habe, beende ich hiermit meinen 3 1/2 Jahre dauernden Widerstand gegen den Zwangsbeitrag.
Quelle: https://helmutenz.wordpress.com/
Schön wäre es, wenn die Hydra Widerstand gegen die Rundfunkabgabe weiter wächst. Und, nachdem der BS den Kopf von Helmut Enz "abgeschlagen" hat, zwei neue Köpfe nachwachsen.
Neuerdings beschäftigen sich auch die Dominikaner verstärkt mit dem Rundfunkbeitrag, wie eine von zwei Dominikanerpadres geleitet Diskussionsrunde zum Thema belegt (vgl. ACADEMIA 3, 2016, Seite 22-29). Publikation kann kostenlos heruntergeladen werden:
www.cartellverband.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=2806&token=00d0228b17bb3218ffeb42c4765341527fa9875c
In dieser Diskussionsrunde kommt Prof. Michael Thomas P. Sprenger-Menzel nach der Darstellung mehrere Argumente zum Schluss: „Die nur exemplarisch angeführten Argumente weisen auf die offenkundige Rechtsbeugung seitens Kommunen, Gerichten, Beitragsservice und Rundfunkanstalten hin, um das System des öffentlichen-rechtlichen, oft politiknahen Rundfunks künstlich am Leben zu erhalten, und der Bürger erwartet – aus Gründen der Rechtssicherheit – gerade auch vom Staat die Einhaltung von Gesetz und Ordnung“ (ACADEMIA 3, 2016, Seite 29).
Die Gegenargumente des ARD-Sprechers Steffen Grimberg bestätigen diese Auffassung eigentlich. Sie sind aber so krass, dass ich sie hier nicht wiedergeben möchte (vgl. dennoch ACADEMIA 3, 2016, Seite 28).
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18476.msg122925.html
Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in nahezu jedem Haushalt irgendein empfangsbereites Gerät vorhanden ist, knüpft er heute die Beitragspflicht an den Haushalt. Die wenigen Verweigerer jeder Technik im Haus gelten dabei als hinnehmbare Fehlerquote. Das aber führt nun zu Problemen bei Überzeugungstätern, die aus persönlichen Gründen insbesondere das Fernsehen ablehnen. Es soll ja Eltern geben, die ihren Kindern Fernsehen erst ab einem bestimmten Alter erlauben. Und es gibt Gewissenstäter, die es ablehnen, das zu finanzieren, was die Sender so über den Äther jagen.
...
Aussagen eines Dr. Friedrich Albrecht, Vorsitzender Richter am ### BPatG a. D. (was immer das auch für ein Gericht darstellen soll). ###
So ein Richter gehört sofort abgesetzt. Aber es zeigt auch sehr deutlich, wie weit wir schon sind. Es dauert nicht mehr lange, bis Nichtnutzer offiziell zu Kriminellen erklärt und strafrechtlich verfolgt werden.
Gegen die entwürdigende und herabsetzende Aussage über Eltern, welche aus Verantwortungsbewußtsein heraus ihren Kindern Fernsehen erst ab einem bestimmten Alter erlauben, sollten diese aufs allerschärfste protestieren.
%%%Wie tief muß ein Mensch schon gesunken sein, um solche Äußerungen von sich zu geben! %%%