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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Helmut Enz am 09. April 2013, 08:49

Titel: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 09. April 2013, 08:49
Ich möchte darüber informieren, dass am 12.12.2012 das Bundesverfassungsgericht darauf
hingewiesen hat, dass beim Beitragsservice auch ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen gestellt werden kann, ja sogar in bestimmten Fällen werden muss.

Der Beitragsservice verschweigt diese Tatsache auf seiner Internetseite leider bis heute.

Auch wenn es nur eine Minderheit betreffen mag, sollte es auf jeden Fall weiter bekanntgemacht werden, vor allem auch Menschen ohne Internetanschluss.

Ich habe einen entsprechenden Antrag gestellt und in einem Blog dokumentiert:

http://helmutenz.wordpress.com/2013/04/07/befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-aus-religiosen-grunden/

http://helmutenz.wordpress.com

Jeder kann für sich selbst prüfen, inwieweit ein solcher Antrag für ihn in Frage kommt und seine persönliche Situation darlegen.

Diese Möglichkeit nicht ehrlich anzuwenden und eine Masche daraus zu machen, wäre natürlich kontraproduktiv.


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Enz
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 09. April 2013, 09:38
Ich möchte darüber informieren, dass am 12.12.2012 das Bundesverfassungsgericht darauf
hingewiesen hat, dass beim Beitragsservice auch ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen gestellt werden kann, ja sogar in bestimmten Fällen werden muss.

Man kann immer einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall stellen, besonders wenn kein anderer Befreiungsgrund da ist, denn das ist Sinn und Zweck einer Härtefallregelung. Dass im Paragraph der Härtefallregelung ein Beispiel angegeben wird, ist nur ein Täuschungsversuch, um zu versuchen, dass keinen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall gestellt werde. Sollte es also wundern, dass die Formulare solche Befreiung nicht vorsehen?

Ich werde mit einem Antrag auf Befreiung anfangen, obwohl es mir nicht gefällt: ich will nicht "befreit" werden, sondern dass meine Freiheit anerkennt werde. Aber aus strategischen Gründen werde ich es so tun.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: GEZeterei am 09. April 2013, 10:41
Hallo, Helmut, und erst mal willkommen bei uns!

Dein Hinweis ist sicher für manche hilfreich, die sich darin wiederfinden können.

Ich möchte Dich trotzdem fragen, wie Du zur kompletten Abschaffung dieses Zwangsbeitrags stehst. Es ist schön und gut, wenn einzelne Gruppen schmerzfrei aussteigen können, doch das Hauptproblem besteht ja darin, daß es diesen Beitrag überhaupt gibt, daß damit unsere Demokratie (Meldedatenanforderung) unterlaufen wird.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 09. April 2013, 12:25
Hallo GEZeterei,

die komplette Abschaffung dieses Zwangsbeitrages wäre natürlich das beste. Natürlich wird durch die Tatsache, dass es ihn gibt, der schöne Schein der "Demokratie" unterlaufen und die wirklichen Machtverhältnisse kommen zum Vorschein. Die Machtverhältnisse widerspiegeln ihrerseits auch wieder Bewusstseinsverhältnisse. Wenn die Mehrheit schläft und nicht merkt, was gespielt wird, wäre vielleicht ein deutscher Beppe Grillo hilfreich um Anstöße zum Aufwachen zu geben.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: power-dodge am 09. April 2013, 12:35
Hallo Helmut Enz,

haben Sie schon eine Antwort auf Ihren Antrag bekommen?
Oder sind Sie sogar schon jetzt befreit?

Das mit der GET ist so ne Sache... Anträge kann man stellen wie man will.
Ob man befreit wird ist eine andere Sache... Leider leider.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: doe am 09. April 2013, 12:41
Wenn die Mehrheit schläft und nicht merkt, was gespielt wird, wäre vielleicht ein deutscher Beppe Grillo hilfreich um Anstöße zum Aufwachen zu geben.

Der Anstoß geht in Richtung Neuwahlen.
Ob sich da das Ergebnis dann groß von der letzten Wahl unterscheiden wird,
wage ich zu bezweifeln, alleine schon wegen der kurzen zeitlichen Folge.
Ob Stillstand grundsätzlich als ein gutes Ergebnis zu werten ist, ist eher fraglich.

Eine Minderheitenregierung das bessere Ergebnis,
einfaches Durchwinken von Gesetzen wäre dann nicht mehr so leicht möglich (Lobbyismus).

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 09. April 2013, 13:35
Hallo Helmut Enz,

haben Sie schon eine Antwort auf Ihren Antrag bekommen?
Oder sind Sie sogar schon jetzt befreit?

Das mit der GET ist so ne Sache... Anträge kann man stellen wie man will.
Ob man befreit wird ist eine andere Sache... Leider leider.

Hallo power-dodge,

bis heute habe ich noch keine Antwort erhalten ausser dem Rückschein des Einschreibens.
Inzwischen sind über 3 Wochen vergangen.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Angelegenheit den Rechtsstab des
Beitragsseervices beschäftigt.
Ich bin zwar kein Jurist, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass sie sich in eine
Zwickmühle manövriert haben, aus der sie kaum mehr herauskommen werden,
ohne sich noch weiter in Widersprüche zu verheddern und zu verstricken.

Vielleicht hilft das mit, das ganze GEZ-System zu Fall zu bringen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: GEZeterei am 09. April 2013, 13:46
Hallo GEZeterei,

die komplette Abschaffung dieses Zwangsbeitrages wäre natürlich das beste. Natürlich wird durch die Tatsache, dass es ihn gibt, der schöne Schein der "Demokratie" unterlaufen und die wirklichen Machtverhältnisse kommen zum Vorschein. Die Machtverhältnisse widerspiegeln ihrerseits auch wieder Bewusstseinsverhältnisse. Wenn die Mehrheit schläft und nicht merkt, was gespielt wird, wäre vielleicht ein deutscher Beppe Grillo hilfreich um Anstöße zum Aufwachen zu geben.

Helmut, ein deutscher Grillo würde kurzzeitig für Aufsehen sorgen - sofern er nicht gleich vom Mainstream ignoriert wird -, aufwecken würde er niemanden. Ich denke, das geht nur über eigene Bewußtseinsarbeit, die dann auch nach außen getragen werden kann. Das dauert, aber wer einmal das System hinterfragt und die Lügengebäude erkannt hat, der geht nicht mehr zurück in die schöne, heile Plastikwelt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: obelix am 09. April 2013, 17:17
Hallo Helmut Enz.
Es freut mich mit ihnen, über diese Möglichkeit der Befreiung der Zwangsabgabe, nachzudenken denn ich habe mich eben dafür entschieden aber die Fragen die dann dadurch entstehen sollten sie interessieren.
Wenn ich befreit werde wegen Religionsfreiheit werde ich zwangsläufig indirekt diese Abgabe bezahlen und nach ein bis zwei Jahren wäre der unterschied kaum merklich zu den anderen, vielleicht kehrt es sich dann zum gegenteil um weil ich anders wo dann zahlen muss und andere nicht.
Deshalb muss ich mit aller Kraft dagegen sein, denn es wird dabei massiv gegen das Grundgesetz Verstoßen und viele andere Abgaben sind in Planung um die beschlossenen Schulden-bremsen von Bund-Land- Stadt einhalten zu können und Ersatzquellen dafür zu haben. Deren Rechnung geht nur dann auf wenn die anstehenden Rentenansprüche aller sich per Inflation massenhaft auf ein Minimum reduzieren lassen und dazu braucht man diese Staats-treuen Medien ohne Opposition.

Deshalb ist es für mich eine Grundsätzliche Frage die ich nicht mehr auf oder verschieben kann.     
   
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 11. April 2013, 05:25


Helmut, ein deutscher Grillo würde kurzzeitig für Aufsehen sorgen - sofern er nicht gleich vom Mainstream ignoriert wird -, aufwecken würde er niemanden. Ich denke, das geht nur über eigene Bewußtseinsarbeit, die dann auch nach außen getragen werden kann. Das dauert, aber wer einmal das System hinterfragt und die Lügengebäude erkannt hat, der geht nicht mehr zurück in die schöne, heile Plastikwelt.
Ich denke auch, dass der wesentliche Punkt die eigene Bewußtseinsarbeit ist.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 12. April 2013, 08:02
Ich werde mit einem Antrag auf Befreiung anfangen, obwohl es mir nicht gefällt: ich will nicht "befreit" werden, sondern dass meine Freiheit anerkennt werde. Aber aus strategischen Gründen werde ich es so tun.
Ich war nur froh, dieses "Schlupfloch" für mich entdeckt zu haben. Das Verfahren an sich gefällt mir auch nicht. Das bringe ich im Antrag selbst zum Ausdruck, dadurch dass ich Kafka zitiert habe:

"Ich sage nicht, daß es ein liederliches Verfahren ist, aber ich möchte Ihnen diese Bezeichnung zur Selbsterkenntnis angeboten haben."[Kafka: Der Prozeß. DB Schüler-Bibliothek: Klassische Werke, S. 23654 (vgl. Kafka-GW Bd. 1, S. 55)]
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: power-dodge am 12. April 2013, 08:17
Hallo Helmut Enz,

Sie nehmen an, das Sie 100zig befreit werden?
Ich hoffe sehr für Sie, das Sie das schaffen.

Gruß
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: obelix am 12. April 2013, 08:53
Dasselbe wünsche ich Herrn Enz auch.

Mit dem Hintergrund, das manche dinge sich wiederholen: Einer durfte das Volk Begnadigen
und sie entschieden sich für den Mörder...

Mehr muss ich zur Vergleichbarkeit zum hier und heute nicht sagen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 13. April 2013, 09:04
Hallo Helmut Enz,

Sie nehmen an, das Sie 100zig befreit werden?
Ich hoffe sehr für Sie, das Sie das schaffen.

Gruß
Ich nehme garnichts an. Bis vor einem Vierteljahr hätte ich mich noch garnicht aufraffen können, überhaupt etwas wegen der Rundfunkbeitragspflicht zu unternehmen. Damals dachte ich im großen und ganzen, es gibt wichtigere “Baustellen”. Bis ich immer wieder auf das Thema aufmerksam gemacht wurde. Einmal durch eine Freundin, die noch Mitglied im Lectorium Rosicrucianum ist und seit Jahrzehnten aus Prinzip nur ein Radio und keinen Fernseher hat, dann zufällig durch eine mitgehörte Diskussion mit der Eurhythmielehrerin, die auch schon ihr ganzes Leben lang fernsehlos lebt und jetzt dreimal soviel bezahlen soll. Wiederholt hat mich ein neuer Mieter hier im Haus, der sich gerne im Internet informiert und das Fernsehen hauptsächlich durch seine Frau kennt, auf das Thema angesprochen. Er war sogar in Email-kontakt mit Herrn Schönborn (ist glaub ich der WDR-Intendant, korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte), dem er deutlich seine Meinung mitgeteilt hat. 

Das war der Anstoß für mich, nochmal im Internet zu recherchieren. Als erstes habe ich von einer Formulardienstseite kostenlos die Vorlage heruntergeladen zur Zahlung unter Vorbehalt. Die hab ich dann auch nach Weihnachten weggeschickt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung gekündigt. Nach ein paar Wochen kam schliesslich ein Schreiben aus Textbausteinen, dessen Kernaussage war: Das ist rechtskräftig. Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir daher nicht akzeptieren.

Zum Abreagieren habe ich daraufhin ein Antwortschreiben aus meinen eigenen Textbausteinen entworfen, aber nicht abgeschickt; mir mittlerweile aber gedacht, wenn ihr eine Zahlung unter Vorbehalt nicht akzeptieren könnt, dann bekommt ihr eben garnichts.

Danach nochmal im Internet recherchiert und bin dann auf die Seite natuerlich-klag-ich gestoßen, wo ich das Abweisungsschreiben des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2012 gefunden habe.

Daraus habe ich die Kernaussage übernommen und meinen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gebastelt und weggeschickt und bis heute nichts gehört.

Ich bin selber gespannt, wie es weitergehen wird.

Bei mir ist jetzt erstmal Wochenendpause.
Es gibt ein Leben ausserhalb vom Internet.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Viktor7 am 13. April 2013, 10:59
Hallo Helmut Enz,

ich freue mich solchen Kämpfer wie Dich hier zu haben. Das System des Geldabpressen zeigt immer mehr was hinter der Fassade aus Lügen, Halbwahrheiten und Täuschung steht. Es fällt in sich zusammen, Tag für Tag. Jeden Tag öffnen mehr Menschen die Augen und wehren sich gegen die Zwagslieferungen der öffentlich-rechtlichen Programme und das Abpressen der finanziellen Mittel. Der Weg über die Religion ist auch ein wichtiger Baustein.

Grüße und schönes WE
Viktor
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 13. April 2013, 18:31
Lieber Helmut,

herzlich Willkommen!

Ich habe zwei Kommentare:

1) dadurch, dass du einen Befreiungsantrag bei diesem "Unrechtverein" stellst, erkennst du sie doch erst recht an. Meine Meinung ist, dass dieser Verein nichts zu melden hat und das Gesetz verfassungswidrig ist. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

2) in deinem Schreiben gibst du selbst zu einen PC zu besitzen und den gerigeren Beitrag zahlen zu wollen. Das wird in der Tat m.E. nach überhaupt nicht gehen. Was ich mir vorstellen kann ist die Situation der Klage vor BVG (aus der du zitiert hast). Ich schätze, dass der Beschwerdeführer aus relegiösen Gründen RF prinzipiell anlehnt und auch keine RF-Geräte besitzt und nach der alten Regelung überhaupt nicht RF pflichtig geworden wäre.

Grüße

 
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 15. April 2013, 08:50
@jetzt_reicht_es

Ich hab den Antrag abgeschickt. Jetzt kann sich der Beitragsservice den Kopf zerbrechen! Ich spiele mit offenen Karten. Der “Unrechtsverein” muss aufpassen, dass er sich nicht in seinem Lügengespinst verheddert.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: GEZeterei am 15. April 2013, 08:52
Viel Glück, Helmut!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 16. April 2013, 14:55
Viel Glück, Helmut!

Danke!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 16. April 2013, 14:58
Hallo Helmut Enz,

ich freue mich solchen Kämpfer wie Dich hier zu haben. Das System des Geldabpressen zeigt immer mehr was hinter der Fassade aus Lügen, Halbwahrheiten und Täuschung steht. Es fällt in sich zusammen, Tag für Tag. Jeden Tag öffnen mehr Menschen die Augen und wehren sich gegen die Zwagslieferungen der öffentlich-rechtlichen Programme und das Abpressen der finanziellen Mittel. Der Weg über die Religion ist auch ein wichtiger Baustein.

Grüße und schönes WE
Viktor

Hallo Viktor,
Danke für die ermutigenden Worte.
Von Natur aus bin ich eigentlich gar kein Kämpfertyp sondern eher harmoniesüchtig.
Nur habe ich im Laufe der Zeit gelernt, dass man ab und zu einen inneren oder äusseren Kampf durchstehen muss, wenn man nicht ganz unter die Räder kommen will.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: GEZeterei am 16. April 2013, 18:37
Widerstand gegen Disharmonie ist nicht zwingend gleich Kampf, lieber Helmut.

Er ist manchmal notwendig (im Sinne von Not abwenden), um Harmonie herzustellen.

Kampf wäre Gewalt gegen Gewalt. Ungleich. Disharmonisch.

Widerstand sagt nein zur ausgeübten Gewalt.

Deine Worte haben soeben diese Sichtweise in mir erzeugt, danke. Damit fühle ich mich wohler.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 18. April 2013, 23:45
Widerstand gegen Disharmonie ist nicht zwingend gleich Kampf, lieber Helmut.

Er ist manchmal notwendig (im Sinne von Not abwenden), um Harmonie herzustellen.

Kampf wäre Gewalt gegen Gewalt. Ungleich. Disharmonisch.

Widerstand sagt nein zur ausgeübten Gewalt.

Deine Worte haben soeben diese Sichtweise in mir erzeugt, danke. Damit fühle ich mich wohler.

Gut ausgedrückt.  Danke.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: OutlawX am 19. April 2013, 16:39
Ich werde

die Anstalt damit nerven:http://de.wikipedia.org/wiki/Fliegendes_Spaghettimonster

Zwar auch irre, aber das sind sie ja auch... >:(

Ein schönes Wochenende euch Allen!

OutlawX  :)

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 19. Mai 2013, 13:03
Ich betrachte die Mitarbeiter des Beitragservice nicht als neine Feinde. Sie arbeiten dort, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie haben die Gesetzte nicht gemacht. Aus eigener Anschauung weiss ich, wie stressig das Arbeiten in einer bürokratischen Umgebung sein kann.

Deshalb habe ich auch Verständnis dafür, dass seit nunmehr 9 Wochen noch niemand aus dieser Bürokratie eine Entscheidung über meinen Antrag zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen treffen konnte.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. Mai 2013, 19:50
Ich habe ebenfalls vor einiger Zeit einen Härtefallantrag auf Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen gestellt.

Was mich wundert ist, dass ich seit einer ersten Rechnung im Februar für das erste Quartal keine weitere Post mehr erhalten habe.

Natürlich habe ich die Rechnung nicht bezahlt, so dass schon allein deswegen eine Mahnung, weitere Rechnungen, irgendwas zu erwarten gewesen wäre.

Nichts ist gekommen. Ich hoffe daraus schließen zu können, dass mein Antrag in irgendeiner Weise nachdenklich gestimmt hat und von Seiten der Rundfunkanstalten noch nicht klar ist, wie man darauf reagieren soll.

Denn ist ersteinmal eine Befreiung aus Gewissensgründen durch, ist ein Präzendenzfall geschaffen und die Möglichkeit der Befreiung für alle Bürger ist da.

Es gibt dann ähnlich wie damals beim Wehrdienst eben einen Zivildienst. So wird das hier dann auch sein. Es gibt zahlungspflichtige Fernsehzuschauer und beitragsbefreite "Fernsehverweigerer" aus Gewissensgründen.

Ich hoffe sehr, dass es so kommen wird.

Sollte jedoch in den nächsten ein bis zwei Monaten weiter keine Reaktion folgen, müsste man überlegen, ob man nicht eine angemessene Frist setzt (ich meine das sind bei Behörden vier Wochen) und ansonsten vor dem Verwaltungsgericht auf Bearbeitung und Ausstellung eines Bescheids klagt.

Meine Befürchtung ist nämlich, dass die das zu verschleppen suchen, bis die Proteste abgeflaut sind und dann mit einer Gebührennachforderung kommen, wenn man selbst diese ganze Fernsehgeschichte schon längst zu den Akten gelegt hat. Nach dem Motto: "Schau ich nicht, interessiert mich nicht, zahl ich nicht, wird schon weiter nichts passieren."

Würde mich freuen, hier über weitere Entwicklungen zu hören!

Schöne Pfingsten!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Uwe am 19. Mai 2013, 19:54
Guckst du hier!

http://www.facebook.com/photo.php?fbid=634072333287580&set=a.315075568520593.87905.220777574617060&type=1&theater
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 19. Mai 2013, 20:02
Ich habe ebenfalls vor einiger Zeit einen Härtefallantrag auf Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen gestellt.

[...]

Nichts ist gekommen. Ich hoffe daraus schließen zu können, dass mein Antrag in irgendeiner Weise nachdenklich gestimmt hat und von Seiten der Rundfunkanstalten noch nicht klar ist, wie man darauf reagieren soll.

Denn ist ersteinmal eine Befreiung aus Gewissensgründen durch, ist ein Präzendenzfall geschaffen und die Möglichkeit der Befreiung für alle Bürger ist da.

[...]


Ich habe es auch vor, so einen Antrag auf Befreiung zu stellen, und Kopien des Antrags an einige Landtage mit Petitionen schicken. Leider wird das Anmeldeamt erst in September meine Daten an die Anstalten schicken.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. Mai 2013, 20:05
Guckst du hier!

http://www.facebook.com/photo.php?fbid=634072333287580&set=a.315075568520593.87905.220777574617060&type=1&theater

Au, interessant, wusste ich nicht. Heißt also, die schicken mir keine Rechnungen mehr, die schicken mir keine Bescheide mehr und sitzen das einfach aus und ich kann nichts machen und in fünf Jahren krieg ich die Megarechnung über 1000 Euro?

Na mal schauen, ob die mir so leicht davon kommen!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Uwe am 19. Mai 2013, 20:09
Vielleicht wollen sie nur den Streitwert hochtreiben,damit sich das keiner mehr leisten kann zu Klagen?  >:(
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. Mai 2013, 20:14
Ich habe es auch vor, so einen Antrag auf Befreiung zu stellen, und Kopien des Antrags an einige Landtage mit Petitionen schicken. Leider wird das Anmeldeamt erst in September meine Daten an die Anstalten schicken.


Die Befreiung kann allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung bewilligt werden. Ich hatte mich daher entschieden von selbst auf die Rundfunkanstalt zuzugehen und den Antrag schon im Dezember 2012 zu stellen. Woraufhin ich dann im Februar prompt die Rechnung erhalten habe... die ich wie schon gesagt abgeheftet, aber nicht bezahlt habe.

Ist vermutlich Geschmacksache. Gegen die Forderungen bis Sebtember kannst du ja trotzdem wegen Verfassungswidrikeit klagen und dann für die fortlaufenden Beiträge auf deinen Antrag verweisen.

Vielleicht wollen sie nur den Streitwert hochtreiben,damit sich das keiner mehr leisten kann zu Klagen?  >:(

Wäre eine Vermutung die ich teile... ganz unliebsame wie ich können dann nicht für 75 Euro klagen sondern nur für deutlich mehr...

Muss mich mal schlau machen ob es nicht doch anders geht und man sie doch vor dem Verwaltungsgericht zur Bearbeitung zwingen kann.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: DieterB am 19. Mai 2013, 20:21
Widerstand gegen Disharmonie ist nicht zwingend gleich Kampf, lieber Helmut.

Er ist manchmal notwendig (im Sinne von Not abwenden), um Harmonie herzustellen.

Kampf wäre Gewalt gegen Gewalt. Ungleich. Disharmonisch.

Widerstand sagt nein zur ausgeübten Gewalt.

Deine Worte haben soeben diese Sichtweise in mir erzeugt, danke. Damit fühle ich mich wohler.

Ex-Innenminister Zimmermann:
"Gewaltloser Widerstand ist Gewalt!!"

aha, ich frage mich zum Thema GEZ:
Wenn ich eine Bäckerei betreibe, muss dann auch jeder Passant, der an meinem Laden vorbeigeht den Preis für ein Brötchen bezahlen,
obwohl er keins kaufen möchte.

Oder:

Muss ich auch KFZ-Steuer bezehlen, nur weil ich das 18. Lebensjahr vollendet habe?
Oder sind die Politiker in einem Gewissenskonflikt, weil sie ja in den Aufsichtsräten ver ÖRR sitzen?

Befreiung von der gebühr aus religiösen Gründen ist gut.
Viel Erfolg
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. Mai 2013, 20:24
Nein, das stimmt nicht, was der Beitragsservice sagt:

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=634072333287580&set=a.315075568520593.87905.220777574617060&type=1&theater

dass also erst nach einem Widerspruch gegen einen Bescheid eine Untätigkeitsklage erhoben werden darf. Schlichtweg gelogen, was der Beitragsservice schreibt.

Laut Wikipedia kann ich auch eine Untätikeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben, wenn ich einen Antrag stelle. Mit meinem Härtefallantrag aus Gewissensgründen geht das also sehr wohl:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

Hier heißt es:

Zitat
Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 19. Mai 2013, 21:29
Die Befreiung kann allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung bewilligt werden.

Bei normalen Befreiungen gilt:

Zitat
Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde.

Ich habe noch nicht den Bescheid, den ich nie haben werde. Ich kann meinen Antrag zwei Monaten nach nie stellen, um
rückwirkend  ab dem Leistungsbeginn der Leistung, die ich nie bekommen werde, befreit zu werden. Ich mache hier geltend den Gleichheitssatz: wenn andere rückwirkend befreit werden, dann bitte, auch ich.

Immer wieder denke ich auch, ich soll von selbst tätig werden, um die unendliche Sache hinter mir zu haben, aber das ist zu brav und wird auch ausgenutzt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. Mai 2013, 21:56

Immer wieder denke ich auch, ich soll von selbst tätig werden, um die unendliche Sache hinter mir zu haben, aber das ist zu brav und wird auch ausgenutzt.


Brav ist was anderes ;) Darauf kommt es aber auch nicht an...

Wichtig ist, dass es in einem freiheitlichen Rechtsstaat aus Gewissensgründen möglich sein muss, für etwas wie Fernsehen keinen Cent zu bezahlen. Dafür werde ich kämpfen.

Seit wann soll etwas, das nachweisbar die psycho-soziale Entwicklung von Kindern negativ beinflußt, "demokratierhaltend" sein? Was für ein Blödsinn.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 20. Mai 2013, 09:34

Laut Wikipedia kann ich auch eine Untätikeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben, wenn ich einen Antrag stelle. Mit meinem Härtefallantrag aus Gewissensgründen geht das also sehr wohl:


Ich werde mich hüten, hier vorschnell etwas zu unternehmen.

Nach der Information in folgendem Link kann der Streitwert jetzt schon höher sein. http://www.frag-einen-anwalt.de/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-(GEZ)-Anwaltskosten,-Verfahrenskosten,-Worst-Case-__f208497.html (http://www.frag-einen-anwalt.de/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-(GEZ)-Anwaltskosten,-Verfahrenskosten,-Worst-Case-__f208497.html)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: gebuehren-igel am 20. Mai 2013, 09:51

Nach der Information in folgendem Link kann der Streitwert jetzt schon höher sein. http://www.frag-einen-anwalt.de/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-(GEZ)-Anwaltskosten,-Verfahrenskosten,-Worst-Case-__f208497.html (http://www.frag-einen-anwalt.de/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-(GEZ)-Anwaltskosten,-Verfahrenskosten,-Worst-Case-__f208497.html)

Was da geschrieben wird, ist Unsinn bezüglich des Streitwertes. Siehe http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5181.msg38087.html#msg38087
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 20. Mai 2013, 10:53
@gebuehren-igel  Danke.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 22. Mai 2013, 17:27
Ich habe ebenfalls vor einiger Zeit einen Härtefallantrag auf Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen gestellt.
Glückwunsch! Dann warst Du wohl der erste, wenn Du schon im Dezember 2012 Deinen Antrag gestellt hast.

Was mich wundert ist, dass ich seit einer ersten Rechnung im Februar für das erste Quartal keine weitere Post mehr erhalten habe.
Das wundert mich nicht. Die Bürokratie ist ja noch dabei, den Antrag zu bearbeiten.

Zitat
Nichts ist gekommen. Ich hoffe daraus schließen zu können, dass mein Antrag in irgendeiner Weise nachdenklich gestimmt hat und von Seiten der Rundfunkanstalten noch nicht klar ist, wie man darauf reagieren soll.

Denn ist ersteinmal eine Befreiung aus Gewissensgründen durch, ist ein Präzendenzfall geschaffen und die Möglichkeit der Befreiung für alle Bürger ist da.

Es gibt dann ähnlich wie damals beim Wehrdienst eben einen Zivildienst. So wird das hier dann auch sein. Es gibt zahlungspflichtige Fernsehzuschauer und beitragsbefreite "Fernsehverweigerer" aus Gewissensgründen.

Ich hoffe sehr, dass es so kommen wird.
Ich hoffe auch, dass es so kommen wird. Auf jeden Fall ist die Bürokratie momentan in der Zwickmühle: entweder sie schaffen einen Präzedenzfall für eine Befreiung oder sie schaffen einen Präzedenzfall gegen die ungestörte Religionsausübung und müssen mit Klagen rechnen.
Zitat
Sollte jedoch in den nächsten ein bis zwei Monaten weiter keine Reaktion folgen, müsste man überlegen, ob man nicht eine angemessene Frist setzt (ich meine das sind bei Behörden vier Wochen) und ansonsten vor dem Verwaltungsgericht auf Bearbeitung und Ausstellung eines Bescheids klagt.

Meine Befürchtung ist nämlich, dass die das zu verschleppen suchen, bis die Proteste abgeflaut sind und dann mit einer Gebührennachforderung kommen, wenn man selbst diese ganze Fernsehgeschichte schon längst zu den Akten gelegt hat. Nach dem Motto: "Schau ich nicht, interessiert mich nicht, zahl ich nicht, wird schon weiter nichts passieren."

Würde mich freuen, hier über weitere Entwicklungen zu hören!

Schöne Pfingsten!
Ich halte das nicht für aktive Verschleppungsversuche, ich glaube eher, dass die Bürokratie durch die Zwickmühlen-situation blockiert ist. Wer will denn hier eine Entscheidung treffen und dafür noch die Verantwortung übernehmen?
Ich habe kein Problem damit, mindestens bis zum Jahresende zu warten. Im Vergleich zur Situation anderer komme ich mir schon fast privilegiert vor.

Abflauen werden die Proteste so schnell nicht. Ich habe eher den Eindruck, dass es erst richtig losgeht.

Aus der Statistik meiner Internet-seite kann ich ersehen, dass immer mehr Besucher an dem Thema interessiert sind. Zur Zeit sind es täglich zwischen 25 und 85.
Bald 3000 Seitenaufrufe nur für das Thema Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung.

Ich bekomme über Google auch mit, dass immer wieder mal eine Tageszeitung das Thema aufgreift. Dann nutze ich die Möglichkeit und platziere über die Kommentarfunktion einen aufklärenden Hinweis, dass man einen solchen Befreiungsantrag stellen kann.

Gelegentlich erhalte ich auch Emails, die sich für den Hinweis bedanken und versichern, auch einen Antrag stellen zu wollen.
Ein Mann hat mir sogar seinen eigenen sehr kreativen und authentischen Antrag zur Begutachtung geschickt. Möchte ihn allerdings noch nicht veröffentlicht sehen. Was ich natürlich respektiere.

Herr Olaf Kretschmann, der die 4 Briefe an die Intendantin gesendet hat, hat mir auch eine ermutigende Email geschickt.

Ich kann den Dingen im Moment gelassen entgegensehen. 
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: doe am 22. Mai 2013, 17:53
Den Antrag hast du am 15. März geschickt.
Ich sehe, du hast eine Beitragnummer.
Hast du auf der erste Schreiben der GEZ reagiert
und dann den Antrag gestellt?

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 22. Mai 2013, 18:12
.... Als erstes habe ich von einer Formulardienstseite kostenlos die Vorlage heruntergeladen zur Zahlung unter Vorbehalt. Die hab ich dann auch nach Weihnachten weggeschickt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung gekündigt. Nach ein paar Wochen kam schliesslich ein Schreiben aus Textbausteinen, dessen Kernaussage war: Das ist rechtskräftig. Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir daher nicht akzeptieren.

Das Schreiben war vom 22.2.2013.

Die Rechnung kam kurz danach und ist datiert mit 1.3.2013, fällig am 15.3.2013.

Meine Reaktion auf beide Schreiben war der Antrag auf Befreiung.

Danach kam noch der Antwortschein meines Einschreibens.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 22. Mai 2013, 23:40
Zitat
Auf jeden Fall ist die Bürokratie momentan in der Zwickmühle: entweder sie schaffen einen Präzedenzfall für eine Befreiung oder sie schaffen einen Präzedenzfall gegen die ungestörte Religionsausübung und müssen mit Klagen rechnen.

Irgendwie so wird es sein. Zumindest ist das höchst ungewöhnlich. Ich hatte ebenfalls nur eine Rechnung für Januar bis März zahlbar bis zum 15.3. erhalten, die ich nicht überwiesen habe. Seither weder eine neue Rechnung, noch eine Mahnung, noch einen Bescheid und das wundert mich.

Zitat
Ich habe kein Problem damit, mindestens bis zum Jahresende zu warten. Im Vergleich zur Situation anderer komme ich mir schon fast privilegiert vor.

Ja, manchmal juckt es mich in den Fingern und ich werde gegen meinen Willen zum Wüterich, aber vielleicht sollte man wirklich zuwarten, nachdem man den Stein zum Rollen gebracht hat. Meist rollt er von selbst deutlich besser, als wenn man beständig reinmischt.

In quietas non movere... das ist in solchen Fällen der klügere Ratschlag. Danke.

Zitat
Abflauen werden die Proteste so schnell nicht. Ich habe eher den Eindruck, dass es erst richtig losgeht.

Das war und ist ein bißchen meine Angst. Aber so wie es aussieht arbeitet der Gebührenservice zur Zeit eher für die Protestbewegung. Man schaue sich nur solche Postings an:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5659.0.html

>>Einfach für alle?<< Das tut mir echt leid für die Leute aber irgendwie scheint ihr Handeln genau auf das Gegenteil zu zielen.



Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: doe am 23. Mai 2013, 16:56
.... Als erstes habe ich von einer Formulardienstseite kostenlos die Vorlage heruntergeladen zur Zahlung unter Vorbehalt. Die hab ich dann auch nach Weihnachten weggeschickt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung gekündigt. Nach ein paar Wochen kam schliesslich ein Schreiben aus Textbausteinen, dessen Kernaussage war: Das ist rechtskräftig. Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir daher nicht akzeptieren.

Das Schreiben war vom 22.2.2013.

Die Rechnung kam kurz danach und ist datiert mit 1.3.2013, fällig am 15.3.2013.

Meine Reaktion auf beide Schreiben war der Antrag auf Befreiung.

Danach kam noch der Antwortschein meines Einschreibens.

Ah verstehe, du bist schon länger Kunde bei denen, ich noch nie.

Die haben sogar 2 Datensätze (private und Ex-Firma) von mir,
jedoch nicht validiert, weil ich nie geantwortet habe
und kein Scherge mir je begegnete, da Hausverbot.

Die Religionskiste hat einen gewissen Charme, das muss ich schon sagen.    >:D
Parallel bin ich hier unterwegs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5663.msg44127.html#msg44127
und würde diesen Weg gehen wollen.

Könnte man denn Klagen und gleichzeitig eine religiöse Befreiung beantragen  ?

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 23. Mai 2013, 18:45
Die Religionskiste hat einen gewissen Charme, das muss ich schon sagen.    >:D
Parallel bin ich hier unterwegs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5663.msg44127.html#msg44127
und würde diesen Weg gehen wollen.

Könnte man denn Klagen und gleichzeitig eine religiöse Befreiung beantragen  ?

Für mich ist es keine "Kiste" sondern eine in sich stimmige Begründung, hinter der ich stehe.

Mir fehlt der Gesamtüberblick über Deine Situation. Wenn ich es richtig sehe, hast Du wohl schon den Beitragsbescheid.

Dann bist Du schon einen Schritt weiter als ich. Als nächstes kämen dann Widerspruch, Klage etc.,
schon aus terminlichen Gründen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: doe am 23. Mai 2013, 21:23
Nein, ich bin noch nicht erfasst bei denen, ein Frischling sozusagen.  :laugh:
Die letzten Jahre gab es nur 3er-Serien, nix besonderes.
Toter Mann gespielt, das war's.

Die Frage ist weiterhin, kann man mit einer stimmigen Begründung
aus religiösen Gründen den Antrag stellen UND gleichzeitig den Klageweg gehen?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 23. Mai 2013, 21:42
Die Frage ist weiterhin, kann man mit einer stimmigen Begründung
aus religiösen Gründen den Antrag stellen UND gleichzeitig den Klageweg gehen?

Sinnvoll ist für mich eher ein Nacheinander
Wenn mein Antrag auf Befreiung abgelehnt wird, werde ich Widerspruch einlegen
und den Klageweg gehen.

Gleichzeitig bezogen auf eine Person macht für mich keinen Sinn.

Gleichzeitig bezogen auf verschiedene Personen macht schon Sinn.

Die aktiven Kämpfertypen, die es kaum erwarten können, gehen sofort den Klageweg.
Die mehr Introvertierten, zu denen ich mich  auch zähle, gehen den Weg über einen Befreiungsantrag und wenn sich der Beitragsservice mit ihnen auch noch anlegen will,
anschließend den Klageweg.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: doe am 23. Mai 2013, 21:48
Gleichzeitig bezogen auf verschiedene Personen macht schon Sinn.
?   ???

Die mehr Introvertierten, zu denen ich mich  auch zähle, gehen den Weg über einen Befreiungsantrag und wenn sich der Beitragsservice mit ihnen auch noch anlegen will,
anschließend den Klageweg.

Klingt vernünftig

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 30. Mai 2013, 08:49
Habe zu dem Thema ein mir anonym zugespieltes Schreiben veröffentlicht:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5786.0.html
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 30. Mai 2013, 09:15
Habe zu dem Thema ein mir anonym zugespieltes Schreiben veröffentlicht:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5786.0.html

Danke für die Information.

Ich habe nach 11 Wochen immer noch  nichts erhalten und kann gerne warten
bis zum St. Nimmerleinstag.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 05. Juni 2013, 07:53
Das nun seit 01.01.2013 auch teilweise behinderte und/oder sozial schwache Bürger "abkassiert" werden, passt leider in das Bild des neuen Rundfunkbeitrags und bestätigt auch das Totalversagen der Politik und unserer Gesellschaft.

Es ist die neue Staatsreligion Zwangsfinanziertes Deutsches Fernsehen.

Die Religion der Unbewussten.

........
Wie soll man sich jetzt wehren? Wir sollen zeigen, dass eben nicht alle Menschen Rundfunk konsumieren, dass auch nicht alle Behinderte Rundfunk konsumieren, und zwar nicht nur, weil sie es mal nicht können, sondern auch weil sie es nicht wollen.

Danke für diese Kernaussage, Sophia.Orthoi!

Wäre zu überlegen, sie auszudrucken und gold-umrahmt an die Wand zu hängen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 05. Juni 2013, 09:14
Habe zu dem Thema ein mir anonym zugespieltes Schreiben veröffentlicht:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5786.0.html

Danke für die Information.

Ich habe nach 11 Wochen immer noch  nichts erhalten und kann gerne warten
bis zum St. Nimmerleinstag.
Du wirst nichts bekommen, solange das Verfassungsgericht in Bayern keinen Urteil gesprochen hat!
Das ist klar!
Sei doch froh, dass du nichts zahlen musst. An deiner Stelle, würde ich sicherheitshalber jeden Monat 18 EUR zu Seite legen (am besten auf einem separaten Konto).
Viel Erfolg!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: SchwarzSurfer am 05. Juni 2013, 10:24
Glaubensbekenntnis:

Ich glaube an den Rundfunk, die einzig wahre Informationsquelle.
Sie ist unverzichtbar für die Demokratie und Sache der Allgemeinheit
Ihr Wille geschehe wie im Radio so im Fernsehen und Internet.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 09. Juni 2013, 12:52
12 Wochen nach Absenden meines Antrags zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen habe ich eine Kontostandsmitteilung für die Monate Januar bis März 2013 erhalten.

Meine Antwort ist schon unterwegs und auf meinem Blog veröffentlicht:

http://helmutenz.wordpress.com/2013/06/08/antwort-auf-kontostandsmitteilung-des-baz-vom-4-juni-2013/

"Unter anderem teilen Sie mir den Kontostand für die Monate Januar bis März 2013 mit und bitten um eine Überweisung.

Davon werde ich allerdings Abstand nehmen, bis über meinen Antrag entschieden worden ist."
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: observer am 09. Juni 2013, 13:58
Der Antwort hättest du noch beifügen sollen, dass am 15.06.2013, die (angemessene) Frist von 3 Monaten über die Entscheidung deines (Härtefall-) Antrags abläuft!

Du solltest nun bis zum 20.06.2013 warten und wenn bis dahin immer noch kein Bescheid ergangen ist, unbedingt eine Untätigkeitsklage gegen die zuständige Rundfunkanstalt stellen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 09. Juni 2013, 14:43
Die Zeitfrage haben wir hier doch schon behandelt!

Ich bleibe bei meinem langsameren Weg!


Laut Wikipedia kann ich auch eine Untätikeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben, wenn ich einen Antrag stelle. Mit meinem Härtefallantrag aus Gewissensgründen geht das also sehr wohl:


Ich werde mich hüten, hier vorschnell etwas zu unternehmen.


Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: observer am 09. Juni 2013, 16:17
Ist deine Entscheidung, bei 3 Monaten Untätigkeit könnte/würde ich aber nicht mehr die Füße stillhalten. Zumal es ja System hat, dass die Rundfunkanstalten Anträge auf die lange Bank schieben.

Aber wie gesagt, deine Entscheidung.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 09. Juni 2013, 16:38
Wurde hier alles schon besprochen.

.....
Die aktiven Kämpfertypen, die es kaum erwarten können, gehen sofort den Klageweg.
Die mehr Introvertierten, zu denen ich mich  auch zähle, gehen den Weg über einen Befreiungsantrag und wenn sich der Beitragsservice mit ihnen auch noch anlegen will,
anschließend den Klageweg.

Wie gesagt, gehe ich ganz bewusst den langsameren Weg.

Wichtig ist, dass möglichst viele überhaupt der Öffentlichkeit zeigen, dass es Menschen gibt, die bewusst auf Fernsehen verzichten und Widerstand leisten gegen den Rundfunkbeitrag für das Zwangsfinanzierte Deutsche Fernsehen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 09. Juni 2013, 20:49
Lieber Helmut,

vielen Dank für dein mutiges Engagement!!!

Ich habe interessanterweise mit u.a. einem ähnlichen Antrag die gleiche belanglose Kontostandsmitteilung erhalten. Dies ist für die doch früher so forsche GEZ ein gutes Zeichen, nämlich, dass dein Vorgehen genau ins Schwarze trifft und man bei den Sendern reichlich ratlos ist, wie ihr schönes "Einfach für alle" und "Wir sind Familie" noch zu retten ist.

In einem demokratischen Rechtsstaat darf niemand dazu gezwungen werden, für Fernsehen Geld zu bezahlen, wenn er dieses Medium nicht nutzt. Entsprechend werde ich auch keinen Cent bezahlen - bis an mein Lebensende nicht. Es gibt da ein schönes Lied von Johnny Cash; man könne ihn vor den Toren zur Hölle aufstellen und er würde dennoch keinen Meter weichen.

Ich wünsche allen genau so viel Standhaftigkeit und Durchhaltevermögen!

Für Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: observer am 11. Juni 2013, 15:39
Ich habe interessanterweise mit u.a. einem ähnlichen Antrag die gleiche belanglose Kontostandsmitteilung erhalten. Dies ist für die doch früher so forsche GEZ ein gutes Zeichen, nämlich, dass dein Vorgehen genau ins Schwarze trifft und man bei den Sendern reichlich ratlos ist, wie ihr schönes "Einfach für alle" und "Wir sind Familie" noch zu retten ist.

Das der Antrag von Helmut einen wunden Punkt getroffen hat, zeigt die Nichtreaktion vom AZDB. Es läßt sich eben nicht jeder (Härtefall-) Antrag gleich behandeln, sondern muss individuell betrachtet werden. Meiner Meinung nach, wird der AZDB freiwillig keinen Präzedenzfall schaffen und die Befreiung aufgrund religiösert Interessen akzeptieren. Gerade deswegen, wird es auch höchst interessant wie vom AZDB im Ablehnungsbescheid argumentiert wird?!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sunshine15041977 am 11. Juni 2013, 17:20
Ich wünsche Helmut ganz viel Erfolg... ;)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 11. Juni 2013, 18:32
Ich habe interessanterweise mit u.a. einem ähnlichen Antrag die gleiche belanglose Kontostandsmitteilung erhalten. Dies ist für die doch früher so forsche GEZ ein gutes Zeichen, nämlich, dass dein Vorgehen genau ins Schwarze trifft und man bei den Sendern reichlich ratlos ist, wie ihr schönes "Einfach für alle" und "Wir sind Familie" noch zu retten ist.

Das der Antrag von Helmut einen wunden Punkt getroffen hat, zeigt die Nichtreaktion vom AZDB. Es läßt sich eben nicht jeder (Härtefall-) Antrag gleich behandeln, sondern muss individuell betrachtet werden. Meiner Meinung nach, wird der AZDB freiwillig keinen Präzedenzfall schaffen und die Befreiung aufgrund religiösert Interessen akzeptieren. Gerade deswegen, wird es auch höchst interessant wie vom AZDB im Ablehnungsbescheid argumentiert wird?!

Ja, da müssen sich die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice sehr sehr gut vorbereiten!
Ich empfehle Ihnen zur Einstimmung schon mal das Buch Leben ohne Fernsehen zu kaufen und zu studieren!

http://books.google.de/books?id=F9V3QsmeliQC&dq=Fernsehen+Spiritualit%C3%A4t+Anthroposophie&hl=de&source=gbs_navlinks_s (http://books.google.de/books?id=F9V3QsmeliQC&dq=Fernsehen+Spiritualit%C3%A4t+Anthroposophie&hl=de&source=gbs_navlinks_s)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 11. Juni 2013, 20:32
Das der Antrag von Helmut einen wunden Punkt getroffen hat, zeigt die Nichtreaktion vom AZDB. Es läßt sich eben nicht jeder (Härtefall-) Antrag gleich behandeln, sondern muss individuell betrachtet werden. Meiner Meinung nach, wird der AZDB freiwillig keinen Präzedenzfall schaffen und die Befreiung aufgrund religiösert Interessen akzeptieren. Gerade deswegen, wird es auch höchst interessant wie vom AZDB im Ablehnungsbescheid argumentiert wird?!

Gleichzeitig scheinen die solche Anträge aber auch nicht einfach ablehnen zu können, sonst hätten die das schon längst gemacht, den Leistungsbescheid geschickt und Punkt. Aber nichts von alledem. Ich meine, eine harmlose Kontostandsinformation, wenn man sechs Monate lang keine Rundfunkgebühren gezahlt hat?

Wo gibt es denn so was? Sonst sind die doch immer ganz schnell und gleich noch mit 1000 Euro Bußgeld gedroht.

Das ist besser als jedes Schachspiel! Ich bin gespannt, was als nächstes kommt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sunshine15041977 am 11. Juni 2013, 21:20
Ich denke, Helmut ist auf dem besten Weg, denen ihr Spielchen mal umzudrehen und jetzt diesen Haufen, mundtot zu machen...  ;D
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: 2Xtreme am 09. Juli 2013, 22:57
Die Idee ist doch nicht schlecht so einen Befreiungsantrag zu stellen. Kann das theoretisch nicht jeder machen?

Zumal der Beitragsservice doch eh nicht feststellen kann, ob die dargelegten Gründe der Wahrheit entsprechen oder nicht!?

Will hier keinen dazu anstiften, aber wir alle wissen doch, dass die Methoden der damaligen GEZ öfters mal auch nicht ganz sauber waren und der neue Rundfunkbeitrag vor allen Dingen dazu dienen soll, jeden zu zwingen, diesen Verein zu finanzieren.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: unGEZahlt am 10. Juli 2013, 08:59
Kann das theoretisch nicht jeder machen?

Hallo 2Xtreme,

Helmut hat im Anfangsbeitrag erwähnt, dass bei diesem Antrag auch die Authentizität wichtig ist.

Denen vom Betrugsservie würde sicher auch auffallen, wenn plötzlich fast alle mit einem Male religiös würden.

Dann wäre es sicher für den örR wieder kein großes Problem, über die korrupten Landesregierungen mal wieder etwas "Gesetzliches" dagegen aufzusetzen
- und Helmut und diejenigen die wirklich religiös sind, wäre damit eventuell geschadet.

Ich meine, wir Ungläubigen müssen wohl leider etwas anderes finden.
Kann ja immer noch sein, dass es uns gelingt! ;-)

Markus
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. Juli 2013, 09:05

Zumal der Beitragsservice doch eh nicht feststellen kann, ob die dargelegten Gründe der Wahrheit entsprechen oder nicht!?


Ich halte gar nichts davon, in so einer Sache die Unwahrheit zu erzählen. Nur weil der Beitragsservice uns Tag für Tag neue Lügen auftischt, muss man sich selbst ja nicht auf die gleiche Ebene begeben.

Aber für "Nicht-Religiöse" gibt es ähnlich wie beim Zivildienst die Möglichkeit, einen Härtefallantrag aus Gewissensgründen zu stellen. Sei ehrlich und versuch es damit und das dann gekoppelt mit einem Widerspruch aus verfassungsrechtlichen Gründen, sollte vergleichsweise wirken.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: unGEZahlt am 10. Juli 2013, 10:05
Aber für "Nicht-Religiöse" gibt es ähnlich wie beim Zivildienst die Möglichkeit, einen Härtefallantrag aus Gewissensgründen zu stellen.

Möglicherweise (?) ist es für den Beitragsservice beim Härtefallantrag aus Gewissengründen einfacher, diesen zu ignorieren.

Beim Antrag aus religiösen Gründen kann auf das Bundesverfassungsgerichtes in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) hingewiesen werden.
Dass heißt, der örR müsste normalerweise darauf reagieren.

Bei den Gewissensgründen gibt es, soviel ich weiß, leider (noch) kein Urteil, dass mit angegeben werden könnte.

Ich wünschte, mit dem Härtefallantrag aus Gewissengründen mehr Hoffnung haben zu können.

Markus

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. Juli 2013, 11:18

Möglicherweise (?) ist es für den Beitragsservice beim Härtefallantrag aus Gewissengründen einfacher, diesen zu ignorieren.

[...]

Bei den Gewissensgründen gibt es, soviel ich weiß, leider (noch) kein Urteil, dass mit angegeben werden könnte.

Ich wünschte, mit dem Härtefallantrag aus Gewissengründen mehr Hoffnung haben zu können.


Damit hast du möglicherweise recht. Andererseits lief ja damals die Argumentation beim Zivildienst genau so, dass niemand, nur weil er nicht religiös ist, gegenüber denen benachteiligt werden darf, die das Töten von Menschen aus religiösen Gründen ablehnen ("du sollst nicht töten"). Insofern gab es auch einen Zivildienst aus Gewissensgründen.

Wichtig ist aber ehrlich zu bleiben. Nicht nur haben Lügen erfahrungsgemäß kurze Beine, sondern man will das ja vor Gericht vertreten können. Aufrecht und ehrlich spricht sichs vor Gericht jedoch immer besser, als wenn man da und dort rumdruckst, nur weil man sich den ein oder anderen (vermeintlichen) Vorteil verspricht.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: doe13 am 10. Juli 2013, 11:28
Denen vom Betrugsservie würde sicher auch auffallen, wenn plötzlich fast alle mit einem Male religiös würden.

Wenn alle bei Helmut abschreiben, dann ja.

Will man als Nichtreligiöser diesen Weg wählen,
dann sollte man die 2. Wahrheit sorgsam einstudieren,
um jederzeit das Programm abzuspulen zu können, und zwar authentisch.
Empfiehlt sich nur für Leute mit Pokerface und einer lyrischen Ader.    8)

Ob das eine "faire" Methode ist, mag jeder selbst entscheiden.
Unterstützend wirken hier sicher die ganzen ekligen Geschichten
der GEZ-Schergen, sowie das unmögliche Verhalten der GEZ selbst.



Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. Juli 2013, 11:54
[...]

Ob das eine "faire" Methode ist, mag jeder selbst entscheiden.
Unterstützend wirken hier sicher die ganzen ekligen Geschichten
der GEZ-Schergen, sowie das unmögliche Verhalten der GEZ selbst.


Hm, ich möchte mich hier nicht aufdrängen, aber ich würde davon abraten und in deinem Fall einen anderen Weg wählen. Ich denke erstes und wichtigstes Gebot im Kampf für Informations- und Pressefreiheit in Deutschland ist es es fair und ehrlich zu bleiben.

Welche Methoden der ÖRR anwendet, sollte Sache des ÖRR bleiben und die einzelnen Mitarbeiter müssen dies selbst mit ihrem Gewissen vereinbaren. Die Protestbewegung sollte sich zu ethischem Handeln verpflichten, ansonsten verliert sie jegliche Glaubwürdigkeit und kann ganz sicher nicht auf breitere Unterstützung aus der Bevölkerung hoffen.

"Wende deine eigenen ehtischen und moralischen Maßstäbe zuerst auf dich selbst an", sollte die Devise sein. Mit der Argumentation, "der Gegner macht doch auch", landest du sonst nicht nur sehr schnell in einer Sackgasse, sondern schadest denen, die ehrlich für das Menschenrecht auf ungestörte Religionsausübung kämpfen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: doe13 am 10. Juli 2013, 15:01
Und so kann jeder anderer Meinung sein.
Wenn es hart auf hart kommt, dann zählt bei mir nur der Erfolg.
Ich weiß, das ist jetzt keine typische Gutmenschenaussage,
aber da stehe ich zu.

Wenn sich allerdings jemand ungeschickt anstellt,
der kann sich auch Probleme aufhalsen
und tut den Mitstreitern damit keinen Gefallen.


Man wird selten von heute auf morgen religiös, bzw. wechselt die Weltanschauung,
das dauert oft ein Weilchen...



Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 11. Juli 2013, 17:19
Manches ist nur Wortfechterei.
Für mich ist ein Atheist, der seinem Gewissen folgt und der Regel "Was Du nicht willst, dass man Dir tu', das füg' auch keinem andern zu" auch religiös.

Es gibt so viele Wege zu Gott, wie Menschen auf der Welt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: wtfacow am 12. Juli 2013, 00:08
Gott verbietet es doch zu lügen. Nichts anderes machen aber ARD ZDF und GEZ.
Und dafür muss ich nichtmal Christ sein, um zu erkennen das das nicht richtig ist.
Auch Gotteslästerliche Sendungen (zb.Götter wie wir) tragen nicht gerade dazu bei das sich der Haufen neutral verhält, bzw. Religionen toleriert.
Also warum den Erpresserhaufen unterstützen?
Finde jeder kann Religionsfreiheit (allgemein) angeben.

Wenn er Christ ist ,oder einer anderen Religion angehört ist das sogar seine Pflicht!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. Juli 2013, 09:38
Finde jeder kann Religionsfreiheit (allgemein) angeben.

Ja, jeder mag es machen. Aber allgemein gilt, dass oft besser ist, etwas nicht zu machen, wenn man es nicht richtig machen kann.

Wenn alle "allgemein" Religionsfreiheit angeben, dann wird das Argument der Religionsfreiheit verwässert.

Und das gilt nicht nur bei der Religionsfreiheit. Man muss bei einer Klage Betroffenheit zeigen, den Sachverhalt darlegen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: M_a-r_k-u_s am 16. Juli 2013, 19:53
Hallo zusammen,

ich hoffe es ist ok, wenn ich mich an den bestehenden Thread anhänge, da es thematisch gut passt. Ansonsten die Bitte an einen der Admins, diesen Post auszulagern.

Auch ich habe, angeregt durch diesen Thread von Helmut, einen Antrag auf Befreiung aufgrund eines Gewissenskonflikts gestellt. Der Antrag ging bei der GEZ Anfang Juni ein und enthielt auch die Aufforderung meinerseits, die bereits gezahlten Beiträge für die Monate Januar-März wieder zurück zu erstatten. Als Begründung für die Rückwirksamkeit nannte ich, dass die GEZ die Möglichkeit eines Härteantrags aufgrund von religiösen Gründen bisher nicht auf ihrer Internetseite aufführt. Hätte sie dies aber getan, dann hätte ich noch im Dezember einen solchen Antrag verfassen können. Ich gebe zu, das ist etwas offensiv, aber es ist die Wahrheit.

Im Antrag selbst habe ich dann begründet, weshalb ich die Gebühren nicht länger entrichten kann. Die Beiträge von Januar bis März habe ich noch leider bezahlt, da ich erst spät auf diesen Thread hier gestoßen bin. Anfangs schwankte ich auch noch, ob es nicht recht getan ist, die Beiträge zu bezahlen. So viel zur Vorgeschichte.

Bis Mitte Mai hätte ich dann die Beiträge für April-Juni bezahlen sollen, was ich nicht getan habe. Der Antrag auf Befreiung ging allerdings, wie gesagt, auch erst Anfang Juni bei der GEZ ein. Jetzt kommt mir eine Zahlungserinnerung ins Haus mit Androhung von Gebührenbescheid inkl. Säumniszuschlag, wenn nicht binnen zwei Wochen bezahlt wird. Zwecks meines Befreiungsantrags habe ich aber noch keine Nachricht.

Kann es denn sein, dass ich demnächst dann einen Beitragsbescheid bekomme, ohne dass zwischenzeitlich über meinen Antrag entschieden wurde? Wie sollte ich mich am besten verhalten? Klar, meinen Antrag habe ich reichlich spät gestellt, was aber m.E. nicht meinen Schuld ist, sondern an der Informationspolitik der GEZ (jetzt AZDB) liegt. Läuft denn bis zur Entscheidung über meinen Antrag das Prozedere mit Beitragsbescheid etc. ganz normal weiter, so als ob gar kein Härtefallantrag gestellt wurde? Mir ist das nicht ganz klar.

Grüße
Markus 
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 16. Juli 2013, 20:25
Kann es denn sein, dass ich demnächst dann einen Beitragsbescheid bekomme, ohne dass zwischenzeitlich über meinen Antrag entschieden wurde?

Ja.

Läuft denn bis zur Entscheidung über meinen Antrag das Prozedere mit Beitragsbescheid etc. ganz normal weiter, so als ob gar kein Härtefallantrag gestellt wurde? Mir ist das nicht ganz klar.

Ja.

Wo steht, dass ein Antrag auf Befreiung aufschiebende Wirkung hat?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 16. Juli 2013, 20:57
Learning by doing:

Jetzt bekomme ich auch eine Vorstellung davon, in welche Richtung ich meinen Widerspruch auf einen zu erwartenden Beitragsbescheid formulieren werde.

@M_arkus, @ Sophia.Orthoi Danke für die Kooperation
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: unGEZahlt am 16. Juli 2013, 21:39
Hallo M_a-r_k-u_s,

Gewissensgründe und religiöse Gründe werden vom Beitragsservice möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen,

weil bisher nur die religiösen Gründe ein Urteil haben, auf dem aufgebaut werden könnte (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012).

Helmut und Radio_Libertas haben mit ihren jeweiligen Beifreiungsanträgen diesen möglichen Vorteil, und haben nur vergleichsweise sanfte "Kontostandsmitteilungen" erhalten.

Helmut hatte mal geschrieben (Zitat):
"Für mich ist ein Atheist, der seinem Gewissen folgt und der Regel "Was Du nicht willst, dass man Dir tu', das füg' auch keinem andern zu" auch religiös."

Person A könnte, wenn sie auch nach dieser Regel lebt, doch ruhig nochmals den Befreiungsantrag auf die religiösen Gründe erweitern? Wenn Service B das Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) um die Ohren bekommt, scheinen sie gleich etwas ruhiger zu werden...

Namensvetter Markus
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: M_a-r_k-u_s am 17. Juli 2013, 20:47
Zitat
Wo steht, dass ein Antrag auf Befreiung aufschiebende Wirkung hat?

Vermutlich nirgends. War mir nur nicht ganz klar.

Zitat
Gewissensgründe und religiöse Gründe werden vom Beitragsservice möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen,

Da habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich habe im Antrag explizit erwähnt, dass ich aus religiösen Gründen nicht weiter den Beitrag entrichten will und habe auch Bezug genommen auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht. Jedoch wird im GG Artikel 4, Abs. 1 Gewissen, Glauben und Religion in einem Zug genannt. Von daher sollte es ohnehin keinen Unterschied machen.

Mögliche Erklärungen meinerseits für die Zahlungsaufforderung wären:

a.) Die Zahlungsaufforderung wird "automatisiert" generiert, mein Antrag der Anfang Juni einging ist bisher noch nicht bearbeitet/gesichtet worden.

b.) Der Antrag ist erst ab Eingangsdatum gültig, daher müsste ich zumindest für die Monate April und Mai den Beitrag noch entrichten. Die Zahlungsaufforderung enthält aber auch den Betrag vom Juni, daher ist b.) eher unwahrscheinlich.

c.) Im Schreiben bitte ich um eine rückwirkende Befreiung zum Januar 2013. Dies ist wohl nicht möglich. Eventuell macht dies den ganzen Antrag unwirksam? Weiß nicht, wie das juristisch aussieht.

Grüße
Markus
Titel: Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid des Südwestrundfunks
Beitrag von: Helmut Enz am 25. Juli 2013, 16:41
Die Rechtsabteilung des Südwestrundfunks, die sich auch in Köln beim BAZ (Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio) befindet, hat sich schließlich mit meinem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen vom 15.03.2013 befasst und ihn abgelehnt. Der Bescheid wird wegen der darin enthaltenen Spitzfindigkeiten von mir nicht veröffentlicht werden. In der dazugehörigen Rechtsbehelfsbelehrung wurde mir mitgeteilt, dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erheben kann. Von diesem Recht habe ich Gebrauch gemacht.
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Einschreiben mit Rückschein





Helmut Enz
Höhenstr. 29
75335 Dobel

An den Südwestrundfunk
Abteilung Recht und Personal
Herr Hennig
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Dobel, 23. Juli 2013

Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX

Widerspruch gegen den Bescheid des Südwestrundfunks vom 11. 07. 2013, erhalten am 20. 07. 2013

Sehr geehrter Herr Hennig, sehr geehrter Herr Tucholke,


Ich bedanke mich, dass Sie endlich nach über 6 monatiger Bedenkzeit, die Anregung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2012 zur Kenntnis genommen und meinen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 6 RBStV aus religiösen Gründen vom 15.03.2013 bearbeitet haben.

Gegen den Bescheid des Südwestrundfunks vom 11. 07. 2013, erhalten am 20. 07. 2013 lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung:

Der Bescheid ist rechtswidrig, da er den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) über den Artikel 4 des Grundgesetzes stellt.



Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verstößt in meinem Fall insbesondere gegen Artikel 4,
Absatz 2 des Grundgesetzes, “Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet”. Dass ich mir dieses Grundrecht, wie vom Bundesverfassungsgericht  in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde  (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) empfohlen, durch das dort vorgeschlagene Verfahren mittels eines Härtefallantrages und bei Ablehnung Gang durch die rechtlichen Instanzen erst mühsam erstreiten muss, bedarf einer Überprüfung, die diesmal auch eine Klärung in der Sache erfordert. Ich halte aus bewusster religiöser Überzeugung heraus Abstand zu Fernsehen egal auf welchem technischen Medium, um auch im Alltagsleben meine Innenwelt vor der enormen Informationsflut mit ihren Desinformationswellen wenigstens einigermaßen zu schützen. Ein erzwungener Rundfunkbeitrag ist für mich in diesem Zusammenhang kontraproduktiv. Meinen Beitrag an der Gemeinschaft leiste ich neben einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch  finanzielle Unterstützung mittelloser spirituell ausgerichteter Menschen.                                                     
                                                                                                                                               



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Sie legen mir nahe, auch auf die Benutzung des PCs zu verzichten. Das würde ich nicht einmal machen, wenn Sie mit Ihrem eigenen Beispiel vorangehen und Ihre Briefe auf Schreibmaschine schreiben würden. Das kann ich in der heutigen Zeit von niemandem erwarten. Zur Zeit ist mir der PC mit Internetanschluss ein wichtiges Hilfsmittel in meinem Einsatz für die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Wie sehr mir eine von Zwangsbeiträgen ungestörte Religionsausübung am Herzen liegt, können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.

Im übrigen habe ich ernste Zweifel an einer Verfahrensweise, bei der die Rechtsabteilung einer Organisation, die sich über Zwangsbeiträge finanziert, über religiöse oder Gewissensgründe zu entscheiden hat, die die Finanzierung dieser Organisation gefährden oder in Frage stellen könnte. “Es ist schwierig, jemanden etwas verstehen zu machen, wenn sein Einkommen davon abhängt, es nicht zu verstehen.” Treffender als der amerikanische Schriftsteller Upton Sinclair kann man es eigentlich kaum auf den Punkt bringen.


Aufgrund der bereits vorliegenden Gutachten und den daraus ableitbaren anhängigen Verfahren, ist davon auszugehen, dass der aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die davon abgeleiteten Rundfunkbeiträge keine rechtliche Grundlage besitzen. Aus diesem Grunde verweigere ich bis zur Klärung der (verfassungs-) rechtlichen Konformität des RBStV die Zahlung der Rundfunkbeiträge.
Weiteren Sachvortrag und Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht behalte ich mir
ausdrücklich vor.




Damit wir den Humor nicht verlieren, wieder ein Zitat aus „Der Prozess“ von Kafka:
 “Wirklich zutreffende und beweisführende Eingaben kann man erst später ausarbeiten, wenn im Laufe der Einvernahmen des Angeklagten die einzelnen Anklagepunkte und ihre Begründung deutlicher hervor treten oder erraten werden können. Unter diesen Verhältnissen ist natürlich die
Verteidigung in einer sehr ungünstigen und schwierigen Lage. Aber auch das ist beabsichtigt. Die Verteidigung ist nämlich durch das Gesetz nicht eigentlich gestattet, sondern nur geduldet, und selbst darüber, ob aus der betreffenden Gesetzesstelle wenigstens Duldung herausgelesen werden soll, besteht Streit.”
[Kafka: Der Prozeß. DB Schüler-Bibliothek: Klassische Werke, S. 23762 (vgl. Kafka-GW Bd. 1, S. 139-140)]

Mit freundlichen Grüßen



Helmut Enz
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Wie wird es weitergehen?
Wenn obiger Widerspruch abgelehnt werden sollte und ich weiterhin nicht bezahle, werde ich früher oder später einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten.
Gegen diesen werde ich ebenfalls Widerspruch einlegen. Wenn dieser Widerspruch ebenfalls abgelehnt werden sollte, werde ich eine Klage vor dem entsprechenden Verwaltungsgericht in die Wege leiten.
Titel: Re: Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid des Südwestrundfunks
Beitrag von: unGEZahlt am 25. Juli 2013, 19:35
Hallo Helmut,

das freut mich, dass Du ihnen umgehend den Widerspruch geschickt hast.
Sie werden wohl sicher versuchen, den dann wieder mit Spitzfindigkeiten zu umgehen.

Jetzt spreche ich vielleicht für viele hier, dass uns diese Spitzfindigkeiten interessieren würden.

Z. Bsp.:

... Sie legen mir nahe, auch auf die Benutzung des PCs zu verzichten...

Dann ist doch der Befreiungsantrag aufgrund religiöser Gründe vielleicht doch nicht aussichtslos.
Wer angibt, keinen PC (und / oder "neuartige" Rundfunkempfangsgeräte) zu besitzen,
würde vielleicht keine Ablehnung bekommen?

Der Antrag ist doch eine gute Idee. Das ist doch sicher noch etwas möglich?

Markus
Titel: Re: Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid des Südwestrundfunks
Beitrag von: Helmut Enz am 25. Juli 2013, 19:51

Dann ist doch der Befreiungsantrag aufgrund religiöser Gründe vielleicht doch nicht aussichtslos.
Wer angibt, keinen PC (und / oder "neuartige" Rundfunkempfangsgeräte) zu besitzen,
würde vielleicht keine Ablehnung bekommen?

Der Antrag ist doch eine gute Idee. Das ist doch sicher noch etwas möglich?

Markus

.... Probieren geht über Studieren.... :)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Taucherle am 25. Juli 2013, 22:35
@Helmut,

ohne dir nahetreten zu wollen, aber spätestens hier ->
Zitat
können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.
weiß der Beitragsservice,dass du zumindest über einen Internetzugang verfügst,evtl sogar über einen PC/Laptop usw.... Selbes Szenario wurde Bernd Höcker auch zur Last gelegt.
Dass man seine Internetseite von jedem Punkt der Welt -sofern ein Internetanschluß vorhanden ist- pflegen kann,war der Obrigkeit scheinbar unbekannt.

Du solltest den Abschnitt insofern ergänzen, dass du das einem Fachmann tun läßt oder den Absatz weglassen, immerhin sind da Rückschlüsse möglich.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 26. Juli 2013, 06:33
@Helmut,

ohne dir nahetreten zu wollen, aber spätestens hier ->
Zitat
können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.
weiß der Beitragsservice,dass du zumindest über einen Internetzugang verfügst,evtl sogar über einen PC/Laptop usw.... Selbes Szenario wurde Bernd Höcker auch zur Last gelegt.
Dass man seine Internetseite von jedem Punkt der Welt -sofern ein Internetanschluß vorhanden ist- pflegen kann,war der Obrigkeit scheinbar unbekannt.

Du solltest den Abschnitt insofern ergänzen, dass du das einem Fachmann tun läßt oder den Absatz weglassen, immerhin sind da Rückschlüsse möglich.

Ich habe nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass ich einen PC besitze und benutze.

"Auch als Rentner mit begrenzten finanziellen Mitteln ist für mich die private Benutzung eines Personal Computers unverzichtbar. " Zitat aus meinem Antrag

Auch das Recht auf Internetbenutzung lasse ich mir nicht nehmen.

Ich spiele mit offenen Karten.

Und gleichzeitig bringe ich zum Ausdruck, dass ich aus tiefster Überzeugung auf Fernsehen verzichte.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 26. Juli 2013, 10:16


ohne dir nahetreten zu wollen, aber spätestens hier ->
Zitat
können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.
weiß der Beitragsservice,dass du zumindest über einen Internetzugang verfügst,evtl sogar über einen PC/Laptop usw.... Selbes Szenario wurde Bernd Höcker auch zur Last gelegt.
Dass man seine Internetseite von jedem Punkt der Welt -sofern ein Internetanschluß vorhanden ist- pflegen kann,war der Obrigkeit scheinbar unbekannt.


Der neue Rundfunkbeitrag ist eine Haushalts- bzw. Betriebstättenabgabe, das heißt, es ist ab 1.1.2013 vollkommen irrelvant, ob du irgendwelche "Geräte" besitzt und was für welche. Allein die Tatsache, dass du wohnst, berechtigt die Sender, von dir die Zahlung von Rundfunkgebühren zu verlangen.

Davon einmal abgesehen war die Berechtigung der Abgabe auf den PC von Anfang an höchst zweifelhaft. Ohne Computer würde ich z.Bsp. kaum einen Euro verdienen können. Der Computer ist ein Arbeits- und Kommunikationsgerät, aber kein Fernseher.

Ich finde das sehr gut und richtig, dass Helmut mit offenen Karten spielt. Von diesem ewigen Versteckspiel mit der GEZ halte ich überhaupt nichts mehr.

Ich zumindest habe mein Roß bestiegen und werde als tapferer Don Quijote gegen BAZ und andere Windmühlen antreten ;)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 26. Juli 2013, 11:04
Es wäre interessant die Ablehnung zu minderst in Auszügen zu sehen...

Ich glaube, dass man mit Angabe, dass man einen PC hat und nicht zahlen möchte nicht durchkommt, denn über PCs gibt es ja schon Urteile des BVG. Hierbei wird ja Beitragsservice zu recht auch sagen, dass jemand, der ein PC mit Internetanschluss besitzt hätte schon nachdem alten System zahlen müssen. Nachdem neuen System zahlt er zwar das dreifache, aber das machen die ganzen ehemaligen Radiobesitzer auch! Warum soll jemand, der früher den reduzierten Beitrag gezahlt hat nun plötzlich befreit werden?

Ich schätze aber, dass es ganz anders aussieht, wenn jemand in seinem Befreiungsantrag angibt KEINERLEI Geräte zu besitzen, also nach dem alten System nicht Gebührenpflichtig zu sein. Hierbei muss man natürlich aufpassen wie man die Befreiung formuliert! Ein PC könnte man ggf. benutzen aber ohne Internetanschluss usw.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 26. Juli 2013, 11:57
Es wäre interessant die Ablehnung zu minderst in Auszügen zu sehen...

Spekulieren kann man viel.

Hier ist der wichtigste Auszug:

Zitat aus Ablehnungsbescheid
"Da es für die Entstehung der Rundfunkbeitragspflicht gerade nicht auf die Nutzung bestimmter Rundfunkgeräte ankommt, kann ein bestimmtes Nutzungsverhalten erst Recht nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führen".

Das ist das geltende Recht, das wir alle zutiefst als Unrecht emfpinden.

Es kann nur durch ehrliches, echtes authentisches Handeln überwunden werden.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: wtfacow am 26. Juli 2013, 14:08
Es wäre interessant die Ablehnung zu minderst in Auszügen zu sehen...

Spekulieren kann man viel.

Hier ist der wichtigste Auszug:

Zitat aus Ablehnungsbescheid
"Da es für die Entstehung der Rundfunkbeitragspflicht gerade nicht auf die Nutzung bestimmter Rundfunkgeräte ankommt, kann ein bestimmtes Nutzungsverhalten erst Recht nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führen".

Das ist das geltende Recht, das wir alle zutiefst als Unrecht emfpinden.

Es kann nur durch ehrliches, echtes authentisches Handeln überwunden werden.

Sehe ich ganz genauso wie Helmut.

Ich selbst besitze übrigens "sogar" einen Fernseher, trotzdem konsumiere ich damit keinen ÖRR. :o
Den ein oder anderen Spielfilm was die Privaten senden schaue ich gerne.
Ich gehe auch ins Kino und trage zur Finanzierung der Spielfilme bei!

Aber ich besorge mir weder meine Informationen noch sonstige Unterhaltung aus dem Programm des ÖRR.
Warum soll ich also dafür bezahlen?
Ich brauche den ÖRR NICHT!

Auch ich werde im Klageverfahren ehrliche Angaben zu meiner Situation machen, und hoffen das Problem Ursächlich zu lösen.

Finde es übrigens großartig was du für eine Energie in deinem Alter (darf ich das schreiben?  ;)) in die Sache investierst Helmut. Weiter so.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Hunne am 27. Juli 2013, 17:47
ihr wollt "denen" mit Ehrlichkeit und Anstand das Handwerk legen? na viel spass...
das mit der Religion kann schon hinhauen, aber dann dürft ihr nicht mit offenen Karten spielen, im Gegenteil ich würde zum GEZ-Skat noch ne Prise schwarzer Peter beimischen und in jedem weiterem Schreiben eine neue Spitzfindigkeit raushauen:

http://www.wohnungsabgabe.de/briefe/replik_1bvr_2550_12_01.pdf
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Seremon am 27. Juli 2013, 22:50
Man kann vielleicht der Zwangsgebühr entkommen, aber nicht dieser Gesellschaft.

Ich würde die Zwangsgebühr in einen anderen Rahmen stellen wollen: Es ist gar nicht so lange her, da stritten die Parteien darüber, wie sie die Bevölkerung "mitnehmen" könnten!
Mit dieser Aussage haben uns die Mandatsträgern einen eigenen politischen Wille, eine eigene politische Vorstellung direkt abgesprochen! Die Bevölkerung degradiert zu einer Schafherde und sich zu Schäfern ernannt!
So haben wir aber nicht gewettet, denn diese Damen und Herren sind nur Volksvertreter auf Zeit. Sie sollen "unseren" Willen durchsetzten! Sie sollen tun, was wir wollen. Dazu erstellen sie ein Wahlprogramm, und wenn uns das nicht gefällt, können sie sich das in die Haare schmieren.

Die wollen uns nicht mehr fragen müssen, ob uns deren Entscheidungen gefallen oder nicht. Sie wollen gewählt werden für das, was sie wollen! Oder ihre Hintermänner wollen. Oder die Finanzhaie wollen.

Daß wir hier als Bürger nichts mehr zu melden haben, die Medien im storischen Gleischritt alle haargenau denselben Mist publizieren, in der Hoffnung, man muß sich nur oft genug wiederholen, dann fressen die Schafe das schon, kritikimmun sind und Dinge hochhalten, die viele abscheulich finden, das ist ja nicht nur mein Eindruck.

Mit der Zwangsgebühr hat die Politik ein Mittel gefunden, uns "mitzunehmen", ob wir wollen, oder nicht. Ein Zwangsmittel. Welches auch andeutet, daß wir es nicht mit Fraktionen zu tun haben, welche sich im demokratischen Prozeß befinden, sondern mit einem Block! Dieser Block fällt auch immer öfter existentielle Entscheidungen, welche die gesamte Bevölkerung betreffen und das ganze Land!
Die Blockbildung ist eine gegen die Bevölkerung! Ählichkeiten mit der DDR sind vorhanden, aber Deutschland ist keine Ersatz-DDR. Denn in der DDR gab es keine Finanzindustrie!
Wir können sozusagen wählen, was wir wollen, wir wählen immer dasselbe Programm nur auf rotem, grünen, schwarzem, gelben Papier.

Ich weiß ja nicht, wie es anderen geht, aber ich will nicht "mitgenommen" werden. Ich will aber auch nicht flüchten durch einen Notausgang, der zwar mir ein paar Euro erspart, aber alle Landsleute ihrem Schicksal überläßt. Das würde mich belasten.

Religion soll einem Kraft geben, auch die, sich für das einzusetzen, was man für Recht hält.
Einen ruhigen Schlaf habe ich nur, wenn ich gegen das, was ich als Unrecht erkenne, angehe.

Weil ich von der GEZ-Bande nichts will, klage ich auch nicht. Wenn die was wollen, können die mich verklagen und wir werden sehen, wer bezahlt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: wtfacow am 27. Juli 2013, 23:46


Weil ich von der GEZ-Bande nichts will, klage ich auch nicht. Wenn die was wollen, können die mich verklagen und wir werden sehen, wer bezahlt.

Genau hier liegt das Problem.
Die müssen nicht klagen, die dürfen direkt (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Wenn du arbeitest und etwa zu verlieren hast, dann bleibt dir nur die Möglichkeit die Bande selbst zu verklagen.
Beziehst du Hartz4 , wohnst in Miete und hast auch sonst keine Wertvollen Sachen, dann kannst du über eie komplettes ignorieren der Abzockbande nachdenken.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 28. Juli 2013, 07:53
Beziehst du Hartz4 , wohnst in Miete und hast auch sonst keine Wertvollen Sachen, dann kannst du über eie komplettes ignorieren der Abzockbande nachdenken.

Beziehst du Hartz4 , wohnst in Miete, hast auch sonst keine Wertvollen Sachen, und das soll bis zum Ende Deines Lebens der Fall sein, dann kannst du über ein komplettes ignorieren der Abzockbande nachdenken.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 28. Juli 2013, 12:14

Aber ich besorge mir weder meine Informationen noch sonstige Unterhaltung aus dem Programm des ÖRR.
Warum soll ich also dafür bezahlen?
Ich brauche den ÖRR NICHT!

Auch ich werde im Klageverfahren ehrliche Angaben zu meiner Situation machen, und hoffen das Problem Ursächlich zu lösen.

Sorry, dass ich meine Meinung hier direkt sage!
Diese (ehrliche) Vorgehensweise funktioniert nur in einer Gesellschaft, in der der Ehliche nicht der Dumme ist!
In diesem Land ist der Ehrliche meistens der Dumme.
Warum soll man einen Kampf kämpfen, der schon im Voraus verloren ist?
Ich garantiere dir, dass du mit dem Argument: "Ich habe einen Fernsehen, aber ich nutze keinen ÖRR" mit Sicherheit verlieren wirst und auch noch darauf zahlst! Dies haben doch die höchsten Herren in BVG bereits abgesegnet! Im Grunde haben sie damit höchstrichterlich entschieden, dass das Nutzenargument keine Rolle spielt!

Um euch mal alle die Augen zu öffenen:
Es lohnt sich nur ehrlich zu kämpfen, wenn der Gegner auch ehrlich ist.
Der Gegner lügt, betrügt und verarscht euch von der Gesetzgebung bis zur Ausführung!
Das ganze Geschäft beruht nur auf Betrügerei und ihr wollt gegen so einen Gegner ehrlich sein?

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Hunne am 28. Juli 2013, 12:48
aber ganz genau!

ich werde Notfalls auch Moslem - den Bonus nimmt man doch gerne mit^^

ihr könnt nicht nur das gleiche Arsenal wie der Gegner verwenden ihr MÜSST es m.M.n. sogar
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: doe13 am 28. Juli 2013, 13:29
Um euch mal alle die Augen zu öffenen:
Es lohnt sich nur ehrlich zu kämpfen, wenn der Gegner auch ehrlich ist.
Der Gegner lügt, betrügt und verarscht euch von der Gesetzgebung bis zur Ausführung!
Das ganze Geschäft beruht nur auf Betrügerei und ihr wollt gegen so einen Gegner ehrlich sein?

War vor 2 Wochen war bereits  Thema und ich kann jetzt-reicht-es nur zustimmen.
Fairness lebt von Gegenseitigkeit.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: wtfacow am 28. Juli 2013, 14:39
Wer sagt den das ich nur ein Argumnet bringe? :o
Mein Widerspruch über unseren Anwalt umfasst 4 Seiten.

Das einzige wo ich lügen könnte ist doch der Punkt ob ich ein "Empfangsgerät" habe oder nicht.
Da es sich mittlerweile aber um eine Wohnungsabgabe handelt, und es egal ist ob und wieviel Geräte ich habe , wüsste ich nicht warum ich lügen sollte..?


Zu Sophia.Orthoi:

Nicht ganz, es gibt immer noch die Privatinsolvenz und danach die Restschuldenbefreiung  ;)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: silbe am 29. Juli 2013, 10:31
Zitat
Beziehst du Hartz4 , wohnst in Miete und hast auch sonst keine Wertvollen Sachen, dann kannst du über eie komplettes ignorieren der Abzockbande nachdenken.

moment mal - wie ist das gemeint: wenn du zur miete wohnst kannst du über ein komplettes ignorieren nachdenken… ?
können die die miete pfänden? falls dem so wäre, zahlt also dein vermieter deinen beitrag? - das geht ja gar nicht, 
denn dann machen wir ja das selbe wie DIE - einem anderen menschen kosten aufzwingen, ohne dass er die möglichkeit hat zu entscheiden ob er dafür bezahlen will (bei steuern ist das ja normal, deshalb ist der beitrag seinem wesen nach eigentlich eine steuer)

helmut enz, deine begründung (religionsfreiheit) spricht mir aus der seele - vielen dank dass du das mit all deiner kraft vertrittst - auch stellvertretend für alle die sich vielleicht nicht trauen!
ich empfinde genauso - es ist für mich auch tatsächlich so das ich aus diesen gründen keine nachrichten (vor allem kein ard,zdf etc !) konsumiere, um mich innerlich von dieser negativität freizuhalten.
obwohl ich als grafikerin natürlich einen pc besitze - aber ich wehre mich auch wo ich kann gegen die überflutung durch werbung etc.
da werden so viele inhalte transportiert die ich ablehne, weil ich sie als verdummend, sexistisch, angstmachend etc. empfinde.
abgesehen davon finde ich den beitrag viel zu hoch und er verletzt auch dadurch das gleichheitsgesetz, denn für manche mag das nichts sein, für andere sind fast 20 euro monatlich aber recht viel geld. es ist sowieso total ungerecht, denn allein lebende werden viel höher belastet.
es gibt noch tausend andere gründe dagegen, dennoch bin ich noch unsicher ob ich mich persönlich wehre - denn ich merke es kostet mich so viel kraft und aufregung und auch zeit… ich kenne mich nicht aus, wie man sich "korrekt" wehrt, müsste mich also permanent mit dem scheiss beschäftigen, und ich rege mich dann immer total auf und es schürt ängste, dass ich am ende noch mehr zahlen muss etc…
sicher ist das genau das perfide, denn genau darauf spekuliert dieses system ja, aber trotzdem muss ich selbst abwägen, wie ich in der situation am besten für mich sorgen kann, und das kann auch heissen, ich zahle lieber und denke nicht mehr dran (denn mich vergiftet das regelrecht, ich könnte glatt zur terroristin werden wenn ich da reingehe in das thema…)

wenn mich aber jemand der sich schon richtig gut auskennt quasi "an der hand nehmen" würde und mir immer erklären würde was ich jeweils als nächstes machen muss, würde ich vielleicht auch klagen oder jedenfalls erstmal wiedersprechen

bei mir ist die situation so, dass ich noch gar keinen bescheid oder irgendwas habe, denn ich war noch nie angemeldet - habe hier wo ich wohne übrigens auch gar keinen fernsehempfang! (das interessiert ja aber nach der neuen regelung auch nicht)
es kam nur mal ein schreiben - weil ich freiberuflerin bin - dass ich meine betriebsstätte anmelden soll - da zahlt man dann nämlich DOPPELT! (das geht in meinen augen GARNICHT!) ich habe angegeben dass ich keine eigene betriebsstätte habe, ich zuhause arbeite, ich sollte dann noch die beitragsnr. von zuhause angeben, das hab ich leer gelassen - seitdem nichts mehr gehört.
für mich ist es auch schwierig mit wiederspruch und so weil ich ganz oft im ausland bin und zwar teilweise über wochen - monate (soll trotzdem hier 18 euro monatlich zahlen - für nichts!! hallo?!?) wenn dann also irgendwelche bescheide kommen, kriege ich das u.u. gar nicht mit. ich will auch nicht ständig zu hause sein müssen wegen dem scheiss! 
so nun muss ich das thema mal wieder lassen sonst werde ich ganz hassig…

meine hochachtung allen die es schaffen sich zu wehren - in unser aller namen - ohne dabei durchzudrehen
euch schicke ich meine ganze kraft und liebe
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. Juli 2013, 11:00
es gibt noch tausend andere gründe dagegen, dennoch bin ich noch unsicher ob ich mich persönlich wehre - denn ich merke es kostet mich so viel kraft und aufregung und auch zeit… ich kenne mich nicht aus, wie man sich "korrekt" wehrt, müsste mich also permanent mit dem scheiss beschäftigen, und ich rege mich dann immer total auf und es schürt ängste, dass ich am ende noch mehr zahlen muss etc…

Es ist eine Übung, sich selbst zu beherrschen, die Sache sportlich zu nehmen, aequo animo, gleichmütig. Da lernt auch, mit Behörden umzugehen, Widerspruch einzulegen und Klage zu erheben. Dabei gewinnt man etwas, es ist nicht also nur Verteidigung, um nicht zu verlieren. Überlege es Dir.
Titel: Widerspruch Einfach. Für Alle.
Beitrag von: Helmut Enz am 29. Juli 2013, 23:07


helmut enz, deine begründung (religionsfreiheit) spricht mir aus der seele - vielen dank dass du das mit all deiner kraft vertrittst - auch stellvertretend für alle die sich vielleicht nicht trauen!
ich empfinde genauso - es ist für mich auch tatsächlich so das ich aus diesen gründen keine nachrichten (vor allem kein ard,zdf etc !) konsumiere, um mich innerlich von dieser negativität freizuhalten.
obwohl ich als grafikerin natürlich einen pc besitze - aber ich wehre mich auch wo ich kann gegen die überflutung durch werbung etc.
da werden so viele inhalte transportiert die ich ablehne, weil ich sie als verdummend, sexistisch, angstmachend etc. empfinde.
abgesehen davon finde ich den beitrag viel zu hoch und er verletzt auch dadurch das gleichheitsgesetz, denn für manche mag das nichts sein, für andere sind fast 20 euro monatlich aber recht viel geld. es ist sowieso total ungerecht, denn allein lebende werden viel höher belastet.
es gibt noch tausend andere gründe dagegen, dennoch bin ich noch unsicher ob ich mich persönlich wehre - denn ich merke es kostet mich so viel kraft und aufregung und auch zeit… ich kenne mich nicht aus, wie man sich "korrekt" wehrt, müsste mich also permanent mit dem scheiss beschäftigen, und ich rege mich dann immer total auf und es schürt ängste, dass ich am ende noch mehr zahlen muss etc…
sicher ist das genau das perfide, denn genau darauf spekuliert dieses system ja, aber trotzdem muss ich selbst abwägen, wie ich in der situation am besten für mich sorgen kann, und das kann auch heissen, ich zahle lieber und denke nicht mehr dran (denn mich vergiftet das regelrecht, ich könnte glatt zur terroristin werden wenn ich da reingehe in das thema…)

wenn mich aber jemand der sich schon richtig gut auskennt quasi "an der hand nehmen" würde und mir immer erklären würde was ich jeweils als nächstes machen muss, würde ich vielleicht auch klagen oder jedenfalls erstmal wiedersprechen

bei mir ist die situation so, dass ich noch gar keinen bescheid oder irgendwas habe, denn ich war noch nie angemeldet - habe hier wo ich wohne übrigens auch gar keinen fernsehempfang! (das interessiert ja aber nach der neuen regelung auch nicht)
es kam nur mal ein schreiben - weil ich freiberuflerin bin - dass ich meine betriebsstätte anmelden soll - da zahlt man dann nämlich DOPPELT! (das geht in meinen augen GARNICHT!) ich habe angegeben dass ich keine eigene betriebsstätte habe, ich zuhause arbeite, ich sollte dann noch die beitragsnr. von zuhause angeben, das hab ich leer gelassen - seitdem nichts mehr gehört.
für mich ist es auch schwierig mit wiederspruch und so weil ich ganz oft im ausland bin und zwar teilweise über wochen - monate (soll trotzdem hier 18 euro monatlich zahlen - für nichts!! hallo?!?) wenn dann also irgendwelche bescheide kommen, kriege ich das u.u. gar nicht mit. ich will auch nicht ständig zu hause sein müssen wegen dem scheiss! 
so nun muss ich das thema mal wieder lassen sonst werde ich ganz hassig…

meine hochachtung allen die es schaffen sich zu wehren - in unser aller namen - ohne dabei durchzudrehen
euch schicke ich meine ganze kraft und liebe

Hier ist ein allgemeiner Leitfaden für hypothetische Fälle und auf keinen Fall eine Rechtsberatung. Ich gebe nur eigene Erfahrungen weiter. Alle Angaben erfolgen wie bei den Lottozahlen: Ohne Gewehr. :)


Widerspruch Einfach.
Für Alle.

http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/widerspruch-einfach-fur-alle/ (http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/widerspruch-einfach-fur-alle/)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: wtfacow am 29. Juli 2013, 23:30
Zitat
Beziehst du Hartz4 , wohnst in Miete und hast auch sonst keine Wertvollen Sachen, dann kannst du über eie komplettes ignorieren der Abzockbande nachdenken.

moment mal - wie ist das gemeint: wenn du zur miete wohnst kannst du über ein komplettes ignorieren nachdenken… ?
können die die miete pfänden? falls dem so wäre, zahlt also dein vermieter deinen beitrag? - das geht ja gar nicht, 
denn dann machen wir ja das selbe wie DIE - einem anderen menschen kosten aufzwingen, ohne dass er die möglichkeit hat zu entscheiden ob er dafür bezahlen will (bei steuern ist das ja normal, deshalb ist der beitrag seinem wesen nach eigentlich eine steuer)



Hallo silbe,


Nein, dein Vermieter muss natürlich nichts an den Abzockverein zahlen.(Zumindest nicht für dich)
Mal angenommen du bist Geringverdiener und hast nur knapp über 1000 Euro Netto im Monat.
Du wohnst darüber hinaus in Miete (hast also keine Eigentumswohnung oder Haus das Zwangsversteigert werden könnte),
und hast auch sonst keine wertvollen Besitztümer.(Zumindest keine offiziellen die auf deinen Namen laufen).
In dieser Situation kann der Gerichtsvollzieher so offt kommen wie er lustig ist, er wird immer mit leeren Händen wieder gehen. ;D

Also vereinfacht ausgedrückt: Wo nichts ist , kann auch nichts geholt/gepfändet werden.

Der Nachteil ist das dein Schuldenberg immer weiter wächst.
D.h. wenn du irgendwann mal mehr verdienst, dann kann gepfändet werden.
Genau das meinte auch Sophia, das der "Schuldner" dann kein normales Leben mehr führen kann weil er ständig die/den Gläubiger im Nacken hat.
Allerdings gibt es dann noch die Privatinsolvenz und die Restschuldenbefreiung. Ich meine nach ca.6 Jahren ist man wenn man die Auflagen alle erfüllt hat schuldenfrei.
Es gibt viele Menschen die sich sehr hoch verschulden (teils sogar mit Absicht), und dann mit dieser Masche ohne auch nur einen Cent zu zahlen wieder rauskommen.
Generell halte ich nichts von solchen Methoden, aber der Beitragsservice hat es nicht anders verdient.

Achtung: das ist keine Empfehlung diesen Weg zu gehen.
Ob ihn jemand beschreiten möchte  muss jeder für sich selbst selbst wissen.
Mein Post dient nur der Aufklärung.



Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 30. Juli 2013, 14:50

Das einzige wo ich lügen könnte ist doch der Punkt ob ich ein "Empfangsgerät" habe oder nicht.
Da es sich mittlerweile aber um eine Wohnungsabgabe handelt, und es egal ist ob und wieviel Geräte ich habe , wüsste ich nicht warum ich lügen sollte..?
Weil genau das einer der wenigen Knackpunkte ist!
Hier hat der Gesetzgeber falsch typisiert!
Alle anderen Knackpunkte kann man "reparieren": z.B. die Gesetzkompetenz des Bundes reicht aus um diese "Steuer" zu beschließen.
Trotzdem kann es nicht rechtens sein, dass ein Rundfunkverweigerer für etwas zahlen muss, was er nachweislich nicht in Anspruch nimmt. Es ist wegen Nichtvorhandensein von Geräten davon auszugehen, dass so jemand kein ÖRR konsumieren kann!

Alle anderen Fälle, wo man selbst das Vorhandensein von Geräten zugibt (und angibt, dass man ÖRR nicht konsummiert werden verlieren mit der Argumentation: "unter dem allten System (das höchstrichterlich bestätigt worden ist) wären diese Menschen ebenfalls beitragspflichtig gewesen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: wtfacow am 30. Juli 2013, 23:52

Das einzige wo ich lügen könnte ist doch der Punkt ob ich ein "Empfangsgerät" habe oder nicht.
Da es sich mittlerweile aber um eine Wohnungsabgabe handelt, und es egal ist ob und wieviel Geräte ich habe , wüsste ich nicht warum ich lügen sollte..?
Weil genau das einer der wenigen Knackpunkte ist!
Hier hat der Gesetzgeber falsch typisiert!
Alle anderen Knackpunkte kann man "reparieren": z.B. die Gesetzkompetenz des Bundes reicht aus um diese "Steuer" zu beschließen.
Trotzdem kann es nicht rechtens sein, dass ein Rundfunkverweigerer für etwas zahlen muss, was er nachweislich nicht in Anspruch nimmt. Es ist wegen Nichtvorhandensein von Geräten davon auszugehen, dass so jemand kein ÖRR konsumieren kann!

Alle anderen Fälle, wo man selbst das Vorhandensein von Geräten zugibt (und angibt, dass man ÖRR nicht konsummiert werden verlieren mit der Argumentation: "unter dem allten System (das höchstrichterlich bestätigt worden ist) wären diese Menschen ebenfalls beitragspflichtig gewesen.

Das alte System ist aber total veraltet. Es war schon letztes Jahr veraltet und schon 5 und 10 Jahre zuvor.
Die alternativen Quellen aus denen Informationen bezogen werden können werden immer mehr, genauso wie die Empfangsgeräte.
Immer mehr Bürger sind aufgewacht und haben sich bei dem Saftladen abgemeldet.
Warum für etwas zahlen wo es wo anders kostenlos gibt. :o
Ausserdem haben immer mehr Leute Abos wie Sky abgeschloßen, und lieber ihr Geld dort investiert.
Auf den Rückgang der Zwangsgelder musste der Staat nun reagieren, deshalb haben wir das neue Abzockmodell.

Ich beziehe mich bei meiner Klage u.a. auf die Informationsfreiheit die mir durch die Zwangsabgabe genommen wird.
Um mich aber durch alternative Quellen zu informieren benötige ich  das Internet und teils auch einen TV. Nachrichten auf den Privaten Sendern zum Beispiel.
Das ist schon ein Punkt warum ich nicht einfach sagen kann das ich keine "Empfangsgeräte" habe.
Wir haben nun ein neues aufgezwungenes System, und wir brauchen nun neue Gründe.
Auf den alten Gründen beharren würde uns max. wieder das alte Modell  bringen.
Das wäre zwar besser als nichts, aber für mich ehrlich gesagt auch nicht befriedigend.

Ich kann dich übrigens gut verstehen was du meinst ,du kannst ja diese Richtung einschlagen. :)
Ich denke nicht das ich durch meinen Klageweg Nachteile gegenüber jemandem habe der sagt das er gar nichts hat.
Aber ich kann mich auch täuschen.
Wir werden ja sehen welcher Weg zum Ziel führt, zum Glück bin ich ja nicht der einzige der sich dagegen wehrt.
Wir sollten uns immer vor Augen halten das es noch Neuland für uns alle ist.Der Feind muss von allen Seiten mir verschiedenen Methoden beschossen werden, das steigert unsere Chancen dramatisch.

Hoffe es wird hier nicht zu OT.
Sollten uns vieleicht langsam wieder dem eigentlichen Thema widmen. ;)

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 31. Juli 2013, 07:22

Ich kann dich übrigens gut verstehen was du meinst ,du kannst ja diese Richtung einschlagen. :)
Ich denke nicht das ich durch meinen Klageweg Nachteile gegenüber jemandem habe der sagt das er gar nichts hat.
Aber ich kann mich auch täuschen.
Wir werden ja sehen welcher Weg zum Ziel führt, zum Glück bin ich ja nicht der einzige der sich dagegen wehrt.
Wir sollten uns immer vor Augen halten das es noch Neuland für uns alle ist.Der Feind muss von allen Seiten mir verschiedenen Methoden beschossen werden, das steigert unsere Chancen dramatisch.

Hoffe es wird hier nicht zu OT.
Sollten uns vieleicht langsam wieder dem eigentlichen Thema widmen. ;)
Hier ist ein allgemeiner Leitfaden für hypothetische Fälle und auf keinen Fall eine Rechtsberatung. Ich gebe nur eigene Erfahrungen weiter. Alle Angaben erfolgen wie bei den Lottozahlen: Ohne Gewehr. :)


Widerspruch Einfach.
Für Alle.

http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/widerspruch-einfach-fur-alle/

Wichtig ist, dass möglichst viele mitmachen.
Gerade Neue, Unentschlossene.
Vor einem halben Jahr, hätte ich selbst noch nicht geglaubt, dass ich soweit gehe
Und doch bin ich bisher keinerlei Risiko eingegangen.
Ja, es ist Neuland - und das ist spannend!
Niemand muss das perfekte Schreiben abliefern.
Niemand überblickt das alles - Es geht immer nur um den nächsten Schritt.
Ein spielerischer Umgang mit der Sache schont die Nerven.
Die ÖRR und der Beitragsservice sind Papiertiger.
Jeder, der sich hier engagiert, tut mehr für die Freiheit und hat mehr Substanz als die Schwätzer in den Medien.
Titel: Der nächste Schritt: Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 27. August 2013, 09:27


http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/ (http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/)
Titel: Re: Der nächste Schritt: Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 27. August 2013, 09:56
Ich würde dringend beim Gericht auch zu beantragen, den Bescheid der Rundfunkanstalt in der Fassung des
Widerspruchsbescheides aufzuheben.

Die Frage, ob man ein Antrag stellen kann, ist trivial: Ja, man kann ihn stellen. Ich kann beantragen, der Intendant von RBB möge mir die Schuhe putzen. Die Frage, ob der Antrag bearbeitet werden soll oder weggelegt und weggeschmissen werden kann, hängt vom Gesetz ab. Und selbstverständlich darf die Behörde einen Antrag ablehnen, mit Recht oder ohne Recht, im zweiten Fall darf man einen Antrag vor dem Gericht stellen.



http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/ (http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/)
Titel: Re: Der nächste Schritt: Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe
Beitrag von: unGEZahlt am 27. August 2013, 15:26
Hallo,

dann will der öffentl.-rechtl.-Rundfunk möglicherweise wohl doch bei allen Befreiungsanträgen aus religiösen Gründen das BunVerfG. ignorieren.

Ein ähnlicher Textbaustein vom RBB war unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5786.0.html

"Sie möchten aus religiösen und Gewissensgründen befreit werden. Der Verzicht auf Radio und Fernsehen sei seit Jahren Teil Ihres religiösen Lebens. Hierzu ist anzumerken, dass dies kein besonderer Härtefall ist, weil hier eine vergleichbare Bedürftigkeit zu den in § 4 Abs. 1 RBStV abschließend genannten Fallgruppen noch nicht einmal vorgetragen wird."


Die Antwort vom SWR von http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/ ist ähnlich:

“Eine Befreiung aus religiösen Gründen würde daher auch im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen und so zu einer unzulässigen Umgehung der gesetzlich geregelten Befreiungsvoraussetzungen führen.”





(Nur, wenn das Verwaltungsgericht Karlsruhe uneinsichtig sein sollte:
Könnte ja theorethisch beim Klagedurchlaufen aller Instanzen es dazu führen, dass sich dann das Bundesverfassungsgericht mit seiner eigenen Anweisung aus 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 befassen müsste.)
Titel: Re: Der nächste Schritt: Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 27. August 2013, 16:11

“Eine Befreiung aus religiösen Gründen würde daher auch im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen und so zu einer unzulässigen Umgehung der gesetzlich geregelten Befreiungsvoraussetzungen führen.”



(Nur, wenn das Verwaltungsgericht Karlsruhe uneinsichtig sein sollte:
Könnte ja theorethisch beim Klagedurchlaufen aller Instanzen es dazu führen, dass sich dann das Bundesverfassungsgericht mit seiner eigenen Anweisung aus 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 befassen müsste.)

Es steht also Aussage gegen Aussage.
Oben die Ansicht des Südwestrundfunks. Unten die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts.

Zitat von: Bundesverfassungsgericht
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

Ich werde mein möglichstes dazu beitragen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Ball wieder zurückgespielt bekommt.

Vielleicht gibt es am Ende ein Eigentor?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Roggi am 27. August 2013, 23:56

“Eine Befreiung aus religiösen Gründen würde daher auch im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen

Wenn die Absicht des Gesetzgebers gewesen wäre, religiöse Gründe auszuschliessen, hätten die das doch sofort mit ins Gesetz aufnehmen können. Trauen die feinen Politiker sich aber nicht, der Aufschrei der Religiösen wäre zu Recht groß. Die Absicht des Gesetzgebers war, jeden zu schröpfen! Auch Mehrfach, und Betriebe noch mehr und nach Möglichkeit so oft wie möglich. So steht es aber auch nicht im Gesetz, und deshalb ist es erforderlich, sich gegen solche politischen Machenschaften zu wehren, die im Nachhinein, durch die Gerichte und deren Rechtsprechung, die politische Dummheit rechtens machen soll. Denn wenn nur wenige Religiöse vor Gericht verlieren, wird keinen Aufschrei geben. Super, wie die Politik und die Gerichte zusammenarbeiten könnten, man zweifelt unwillkürlich an der Gewaltenteilung. Also wird es wohl nur vor dem Europäischen Gerichtshof Gerechtigkeit geben, wenn alles gut geht. Dann werden auch die Politiker merken, das man das Deutsche Volk nicht für eigene Zwecke missbrauchen sollte.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: M_a-r_k-u_s am 28. August 2013, 21:16
Ich habe nun nach fast 3 Monaten auch eine Antwort auf meinen Befreiungsantrag bekommen:

Zitat
....

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie möchten Ihr Beitragskonto aus religiösen Gründen abmelden.

Eine Abmeldung aus diesem Grund ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Der Rundfunkbeitrag ist zu zahlen, sobald Sie eine Wohnung innehaben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gewünschte Abmeldung nicht durchgeführt haben.

Das Beitragskonto weist einschließlich 06.2013 einen Rückstand von XXX auf. Bitte überweisen Sie diesen Beitrag...

Ist offensichtlich ein Brief aus Textbausteinen zusammengesetzt. Geht auf meine Argumente im Antrag überhaupt nicht ein. Ich wollte ja auch gar nichts abmelden, sondern befreit werden.

Wie soll es jetzt weitergehen? Eigentlich sollte es doch einen gescheiten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. geben, oder sehe ich das falsch? Da ich im Juli schon eine Zahlungsaufforderung bekommen habe, steht nun sicher bald der Zahlungsbescheid an. Wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, was jetzt klug wäre.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 28. August 2013, 22:09
Da ich kein Rechtsanwalt bin und auch keine Rechtsberatung gebe, kann ich natürlich niemand sagen was er in einem konkreten Fall machen soll.

Ich kann nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten.

Ein Schreiben, in dem mir für die Information gedankt wurde, habe ich zum Beispiel so beantwortet:

http://helmutenz.wordpress.com/2013/06/08/antwort-auf-kontostandsmitteilung-des-baz-vom-4-juni-2013/ (http://helmutenz.wordpress.com/2013/06/08/antwort-auf-kontostandsmitteilung-des-baz-vom-4-juni-2013/)

Einige Wochen später habe ich auch einen Bescheid mit 2 Unterschriften und Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: xrw am 30. August 2013, 12:09
Wie soll es jetzt weitergehen? Eigentlich sollte es doch einen gescheiten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. geben, oder sehe ich das falsch? Da ich im Juli schon eine Zahlungsaufforderung bekommen habe, steht nun sicher bald der Zahlungsbescheid an.

Was du willst, ist wohl kein Beitragsbescheid, sondern (erstmal zumindest) ein Bescheid über den Befreiungsantrag. Sowas ignoriert der Beitragsservice normalerweise, bis man ihnen mehrmals klar macht, dass das kein Spass war. Einen Beitragsbescheid kriegt man dagegen früher oder später automatisch, wenn man nicht zahlt. Den könnte man dann schon wegen der ausstehenden Entscheidung über den Befreiungsantrag anfechten.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: M_a-r_k-u_s am 30. August 2013, 19:19
Danke für die Hinweise.

Habe mich nicht verständlich ausgedrückt: Was ich gerne hätte, wäre ein richtiger Ablehnungsbescheid meines Befreiungsantrags (zwecks Widerspruch), was aber vermutlich bald kommen wird (unabhängig davon), da ich bereits im Juli eine Zahlungserinnerung bekommen habe, ist der Beitragsbescheid.

Jetzt ist die Frage, ob dieser Brief, den ich bekommen habe, eine zulässige "Antwort" auf meinen Befreiungsantrag war, oder nicht. Falls nicht würde ich ggfs. noch einmal ein Schreiben aufsetzen und was anfechtbares fordern, ansonsten eben auf den Beitragsbescheid warten und dann Widerspruch einlegen.

Eine allgemeine Frage: Kann man seine Schreiben auch normal als Brief verschicken, oder gehen die dann "verloren". Wie ist da eure Erfahrung? Ich habe nämlich keine Lust, jedes Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden - der Kosten wegen.

Viele Grüße
Markus
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 30. August 2013, 20:03
Danke für die Hinweise.

Jetzt ist die Frage, ob dieser Brief, den ich bekommen habe, eine zulässige "Antwort" auf meinen Befreiungsantrag war, oder nicht.


Als ich damals einen ähnlichen Brief bekommen habe, konnte ich eine solche Antwort nicht akzeptieren, da mein Antrag auf Befreiung völlig totgeschweigen worden war. Erst als ich darauf bestand, über den Status meines Antrags auf Befreiung informiert zu werden, erhielt ich den ablehnenden Bescheid, in dem dann auch bestätigt wurde, dass der Beitragsservice von mir diesen Antrag erhalten hatte.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 30. August 2013, 20:09
Danke für die Hinweise.


Eine allgemeine Frage: Kann man seine Schreiben auch normal als Brief verschicken, oder gehen die dann "verloren". Wie ist da eure Erfahrung? Ich habe nämlich keine Lust, jedes Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden - der Kosten wegen.

Viele Grüße
Markus

Ich habe es nicht ausprobiert und bin bisher immer den Weg auf Nummer sicher gegangen (Einschreiben mit Rückschein) auch wenn es mehr gekostet hat.

Auch heute bekam ich wieder ein beruhigendes Gefühl, als ich 2 Rückscheine erhalten habe - einen vom Verwaltungsgericht Karlsruhe, den anderen von der Rechtsabteilung des Südwestrundfunks in  Stuttgart.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: xrw am 30. August 2013, 21:07
Eine allgemeine Frage: Kann man seine Schreiben auch normal als Brief verschicken, oder gehen die dann "verloren". Wie ist da eure Erfahrung? Ich habe nämlich keine Lust, jedes Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden - der Kosten wegen.

Alle gehn wohl nicht verloren, aber die Verlustquote scheint ziemlich hoch zu sein. Ich hab bisher nur 2 Kontakte meinerseits zur GEZ vor etwa 15 Jahren gehabt (damals war sie auch schon für die Verlustquote berüchtigt). Auf Abmeldung per E-Mail keinerlei Reaktion, aber auf normalen Brief schon (angemeldet hab ich das Radio einige Jahre zuvor bei einem Drücker, was ich damals als realer Radionutzer (inkl. Öffentlichrechtliche) auch nicht total abwegig gefunden hab).

Ein guter Kompromiss ist wohl normaler Brief plus Fax mit Sendeprotokoll. Da würd ich aber in die offizielle kostenpflichtige Faxnummer investieren, auch wenn sie damit nochmal abzocken können. Wiederspruch an die Rundfunkanstalt zu adressieren, ist wohl auch sicherer; die meisten sind nicht ganz so schlimm wie der Beitragsservice (beim WDR hab ich allerdings Zweifel).
Titel: Kommentar zur aktuellen Lage in Baden-Württemberg (SWR)
Beitrag von: Helmut Enz am 01. November 2013, 15:55
Ich habe diese Woche den handschriftlichen Brief einer wohl älteren Mitbürgerin erhalten, die trotz ihres hohen Alters im Sommer einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen gestellt hat.

Sie hat vor kurzem ebenfalls einen ablehnenden Bescheid des SWR erhalten und mir eine Kopie davon geschickt.

Die Rechtsbehelfsbelehrung war auch mit dabei.
Jedoch war der Brief rein aus Textbausteinen zusammengesetzt und ging überhaupt nicht auf den Inhalt ihres Antrags ein, wie sie mir auch am Telefon erklärte,
und er war OHNE Unterschriften im Gegensatz zu meinem Bescheid, der noch von 2 Rechtsanwälten aus der Rechtsabteilung unterschreiben war.

Ausgehend von dieser Faktenlage schließe ich, dass die Rechtsabteilung des Beitragsservice/des SWR zur Zeit hoffungslos überlastet sein muss, sodass man sogar Anträge auf Befreiung, die individuell rechtlich geprüft werden müssten, jetzt schon mit Textbausteinen auf der Sachbearbeiter-ebene abfertigt.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: CREMY am 01. November 2013, 17:21
So scheint es zu sein. Ich habe inzwischen den Befreiungsantrag drei mal wiederholt, da immer nur vom Thema ablenkende Antworten kamen. Jetzt allerdings will man wohl nicht mehr mit mir reden, "schreiben". Und so kam dann auch dieser Text. "............. haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir auf weitere Schreiben zum selben Sachverhalt nicht mehr eingehen werden."
Bravo, der nächste Brief ist schon unterwegs! >:D
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. November 2013, 18:27
So scheint es zu sein. Ich habe inzwischen den Befreiungsantrag drei mal wiederholt, da immer nur vom Thema ablenkende Antworten kamen.

Kamen nur Antworten oder Bescheide (mit Rechtsbehelfsbelehrung), in denen Deine Anträge abgelehnt wurden?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: CREMY am 01. November 2013, 18:48
Nein keine Bescheide, kein Ablehnungsbescheid, sondern nur belangloses Gelaber über die angebliche, gesetzliche Rechtmässigkeit ihres selbst gestrickten Rundfunkstaatsvertrags.
Selten eine solche Aroganz erlebt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. November 2013, 21:06
Nein keine Bescheide, kein Ablehnungsbescheid, sondern nur belangloses Gelaber [...]

Und keinen Beitragsbescheid, so dass Du widersprechen und dann klagen kannst?

Seit wie lange schreiben sie Dir, ohne einen Betragsbescheid auszustellen?

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: abgezockter1984 am 02. November 2013, 04:00
Auch bei mir kam wegen meines Befreiungsantrags nur der hier schon zitierte Textbaustein, dass eine Abmeldung nicht möglich ist. Ich habe nun ein Antwortschreiben in derem Duktus gesendet, i. dem ich auf § 144 BGB aufmerksam machte und auf deren Pflicht zur korrekten Willensauslegung hinwies. Und natürlich habe ich mit Nachdruck erneut in selbigem Brief den Befreiungsantrag aus Gewissensgründen gestellt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: M_a-r_k-u_s am 02. November 2013, 09:13
Zitat
Auch bei mir kam wegen meines Befreiungsantrags nur der hier schon zitierte Textbaustein, dass eine Abmeldung nicht möglich ist.

Bei mir auch. Da aber kurz darauf der Beitragsbescheid kam, habe ich dort mit Verweis auf den Befreiungsantrag widersprochen. Letztlich muss auf den Befreiungsantrag irgendwann eingegangen werden, spätestens im Rahmen des Widerspruchsbescheids - so meine Meinung.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: CREMY am 02. November 2013, 11:23
Der erste Bettelbrief kam im April. Meinen ersten Befreiungsantrag schrieb ich Ende Mai. Ich schreibe ausschliesslich an den Sender. GEZ Briefe gehen ungeöffnet zurück, da anonym. Deren Gemeinheiten, Drohungen usw. tu ich mir nicht an.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: abgezockter1984 am 02. November 2013, 15:54
Gut, dann sollte ich wohl zur Sicherheit ne Kopie des Befreiungsantrags an die LRA schicken, falls die doch noch einen Bescheid absenden.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 02. November 2013, 16:18
Zitat
Auch bei mir kam wegen meines Befreiungsantrags nur der hier schon zitierte Textbaustein, dass eine Abmeldung nicht möglich ist.

Bei mir auch. Da aber kurz darauf der Beitragsbescheid kam, habe ich dort mit Verweis auf den Befreiungsantrag widersprochen. Letztlich muss auf den Befreiungsantrag irgendwann eingegangen werden, spätestens im Rahmen des Widerspruchsbescheids - so meine Meinung.

So ungefähr auch meine Meinung. Irgendwann muss auf den Befreiungsantrag eingegangen werden, vielleicht im Rahmen einer Klage nach dem erwähnten Widerspruchsbescheid.

Kam bei Dir eine Mahnung? Säumniszuschlag?

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 02. November 2013, 19:48

Ausgehend von dieser Faktenlage schließe ich, dass die Rechtsabteilung des Beitragsservice/des SWR zur Zeit hoffungslos überlastet sein muss, sodass man sogar Anträge auf Befreiung, die individuell rechtlich geprüft werden müssten, jetzt schon mit Textbausteinen auf der Sachbearbeiter-ebene abfertigt.



Ich hatte bei der Rechtsabteilung des RBB angerufen, einfach um nachzufragen, wie denn der Bearbeitungsstand meines vor über drei Monaten eingereichten Widerspruchs ist.

Das Gespräch war erstaunlich, so etwas habe ich noch nie erlebt. Ich hatte eine ganz nervös lachende und stotternde Dame am Apparat, die kaum, dass ich meinen Namen sagen konnte rief, "Ja, ja, ich kenne Sie, Sie sind doch der mit der Mutti, ja, ja wir haben das geändert ähähähä."

Höchst erstaunt meinte ich, dass meine Mutter nichts mit meinen Rundfunkgebühren zu tun hat, ob ich vielleicht mal die Rundfunknummer sagen soll, dann können sie mich besser zuordnen. Wieder nervöses Lachen, "Nein, nein, ich weiß schon, sie sind der mit dem Härtefallantrag, ähähähä, ja, ja, das ist wirklich lange her, ähähähä, das haben wir jetzt nach Köln in die Abteilung weitergeleitet, ähähähä, Sie wissen schon, ähähä, naja, keine Ahnung wann da eine Antwort kommt, ähähä..."

Und so fort. Fast schien die Dame Angst vor mir zu haben. Die wirkte so etwas von nervös und fast irgendwie "high". Das Gespräch hat mich sprachlos zurückgelassen.

Völlige Überarbeitung?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: M_a-r_k-u_s am 02. November 2013, 19:52
Ich habe ganz normal eine Zahlungserinnerung erhalten und danach den Beitragsbescheid mit 8€-Zuschlag. Auf den Befreiungsantrag folgte ein Textbausteinschreiben (TBS), auf meinen Widerspruch auf den Beitragsbescheid ein weiteres TBS. Dass der eigentliche Widerspruchsbescheid länger dauert ist eigentlich klar. Dies wird vermutlich auch das erste Mal sein, dass sich dort jemand tatsächlich mit meinen Argumenten auseinandersetzen muss.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 02. November 2013, 20:03
Ich habe ganz normal eine Zahlungserinnerung erhalten und danach den Beitragsbescheid mit 8€-Zuschlag. Auf den Befreiungsantrag folgte ein Textbausteinschreiben (TBS), auf meinen Widerspruch auf den Beitragsbescheid ein weiteres TBS. Dass der eigentliche Widerspruchsbescheid länger dauert ist eigentlich klar. Dies wird vermutlich auch das erste Mal sein, dass sich dort jemand tatsächlich mit meinen Argumenten auseinandersetzen muss.

So weit ich das verfolgen konnte, versuchen sie immer erst, mit den üblichen Argumenten: "solidarische Finanzierung, Vereinfachung, gerechtes Verfahren, unerläßlich für unsere Demokratie", die Leute mundtot zu machen. Dann kommt im zweiten Schreiben der Versuch, einen auf die Schiene zu lenken, man solle sich doch vom Amt den Bezug von Hartz IV bescheinigen lassen (ganz gleich, was für einen Antrag man gestellt hat). Erst im letzten Schritt folgt der Ablehnungsbescheid.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Viktor7 am 02. November 2013, 20:41
...
Zitat
Ich hatte bei der Rechtsabteilung des RBB angerufen, einfach um nachzufragen, wie denn der Bearbeitungsstand meines vor über drei Monaten eingereichten Widerspruchs ist.

Das Gespräch war erstaunlich, so etwas habe ich noch nie erlebt. Ich hatte eine ganz nervös lachende und stotternde Dame am Apparat, die kaum, dass ich meinen Namen sagen konnte rief, "Ja, ja, ich kenne Sie, Sie sind doch der mit der Mutti, ja, ja wir haben das geändert ähähähä."

Höchst erstaunt meinte ich, dass meine Mutter nichts mit meinen Rundfunkgebühren zu tun hat, ob ich vielleicht mal die Rundfunknummer sagen soll, dann können sie mich besser zuordnen. Wieder nervöses Lachen, "Nein, nein, ich weiß schon, sie sind der mit dem Härtefallantrag, ähähähä, ja, ja, das ist wirklich lange her, ähähähä, das haben wir jetzt nach Köln in die Abteilung weitergeleitet, ähähähä, Sie wissen schon, ähähä, naja, keine Ahnung wann da eine Antwort kommt, ähähä..."

Und so fort. Fast schien die Dame Angst vor mir zu haben. Die wirkte so etwas von nervös und fast irgendwie "high". Das Gespräch hat mich sprachlos zurückgelassen.

Völlige Überarbeitung?

Bei der Anzahl der Widersprüche, Klagen, Gutachten und der Presseartikel gegen den Geldabpressverein, könnte das eigene Gewissen nicht richtig mitspielen. Der Mitarbeiter weiß, dass der Arbeitgeber nur heiße Luft bläst und die juristischen Auseinandersetzungen mit ganz gewichtigen Argumenten die Schlinge immer mehr zuziehen.

Denkbar wäre auch, dass jemand vor dir sich bei der Dame Luft gemacht hat und sie mit den Nerven am Ende war.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Yuminae am 04. November 2013, 07:17
Ist es nicht sogar vielleicht einfacher als Atheist bzw. Nicht-Christ einen Antrag darauf zu stellen, dass man aufgrund der Religionsfreiheit befreit werden muss?
Immerhin sitzen im Rundfunkrat "dutzende" Vertreter der Kirchen, aber kein Vertreter von einer atheistischen Kirche (die es ja nicht gibt, wie auch...), der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters oder der hinduistischen Tempel.

Für Christen ist das doch eher schwierig. Allerdings ist die Idee für mich als Atheist sehr viel einfacher zu erklären. Meine negative Religionsfreiheit wird durch die Zwangsabgabe verletzt, da auch Kirchen Ideologien senden dürfen und Programme mitgestalten.

Ich persönlich werde wohl klagen - und eine Begründung mehr haben!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 04. November 2013, 08:56
Ist es nicht sogar vielleicht einfacher als Atheist bzw. Nicht-Christ einen Antrag darauf zu stellen, dass man aufgrund der Religionsfreiheit befreit werden muss?


Naja, der politische Mainstream und die Form der Lebenskultur, die heute im öffentlich-rechtlichen Rundfunk propagiert werden, entsprechen wohl kaum mehr den Ansprüchen der christlichen Lebenspraxis. Da helfen auch ein paar Vertreter der Kirchen in den Rundfunkräten nicht. Ich kann dir also nicht zustimmen.

Es ist eine Frage der unangemessenen Gewissensnot, in die dich der Zwang zur Finanzierung dieser politisch einseitigen Sender bringt. Also vergleichbar dem Antrag, dem man als Zivildienstleistender damals zur Verweigerung des Wehrdienstes stellen musste. Niemals würde ich freiweillig ein Blatt wie den Spiegel bestellen. Aber den ÖRR, der auf der gleichen Linie singt, muss ich mitfinanzieren?

Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 04. November 2013, 15:55

Wenn die Absicht des Gesetzgebers gewesen wäre, religiöse Gründe auszuschliessen, hätten die das doch sofort mit ins Gesetz aufnehmen können. Trauen die feinen Politiker sich aber nicht, der Aufschrei der Religiösen wäre zu Recht groß. Die Absicht des Gesetzgebers war, jeden zu schröpfen! Auch Mehrfach, und Betriebe noch mehr und nach Möglichkeit so oft wie möglich. So steht es aber auch nicht im Gesetz, und deshalb ist es erforderlich, sich gegen solche politischen Machenschaften zu wehren, die im Nachhinein, durch die Gerichte und deren Rechtsprechung, die politische Dummheit rechtens machen soll. Denn wenn nur wenige Religiöse vor Gericht verlieren, wird keinen Aufschrei geben. Super, wie die Politik und die Gerichte zusammenarbeiten könnten, man zweifelt unwillkürlich an der Gewaltenteilung. Also wird es wohl nur vor dem Europäischen Gerichtshof Gerechtigkeit geben, wenn alles gut geht. Dann werden auch die Politiker merken, das man das Deutsche Volk nicht für eigene Zwecke missbrauchen sollte.
Die GEZ hat damit recht, dass sie sagen, dass eine Befreiung aus relegiösen Gründen gar nicht zulässig ist, denn lässt man das zu, so öffnet man wieder die Büchse der Pandora und die alten "Schwarzseher", die bis Ende 2012 gesagt haben, dass sie keine Geräte haben, werden nunmehr den Antrag auf Befreiung aus relegiösen Gründen probieren.
Insofern haben sie doch recht, wenn sie sagen, dass es nicht im Sinne des Gesetzes ist.

Im Grunde genommen, wenn man diese marode und teures und zugleich korruptes System nicht komplett abschaffen will, gibt es meiner Meinung nach nur zwei Wege diese Verfassungskomform zu finanzieren:

1) Geringes Basisprogramm finanziert aus Steuern; Rest verschlüsseln; hier bin ich mir sehr sicher, dass die ÖRR nicht in der Lage sein werden zu überleben und die zu zahlenden monatlichen Beiträge, für die wenigen "Fans" wäre wahrscheinlich sehr hoch; denn wer ist den ehrlicherweise bereits für Wetten dass freiwillig zu zahlen? Wüssten die Menschen wieviel sie dafür eigentlich zahlen: durch Gebühren, Schleichwerbung und Förderung der Korruption, so würden sie mit dem Gucken sofort aufhören; also wenn dieses korrupte System wirklich überleben soll, gibt es nur einen verfassungskonformen Weg dieses zu finanzieren:
2) Der Weg ist die komplette Steuerfinanzierung und Steuererhöhung auf Länderebene.

Alles andere ist eine Misgeburt, wie wir auch momentan erleben....
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 04. November 2013, 17:06

Die GEZ hat damit recht, dass sie sagen, dass eine Befreiung aus relegiösen Gründen gar nicht zulässig ist,

Verstehen kann ich es auch, dass der SWR/Beitragsservice in seiner Verzweiflung damit zu argumentieren versucht (wie z.B. in einem Schriftsatz auf meine Klage).

Recht hat er damit auf keinen Fall!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: xrw am 04. November 2013, 17:12
Nach momentaner Rechtsprechung des BVerfG darf der Rundfunk nicht aus Steuern finanziert werden. Möglich wär bloß, dass die Finanzierung technisch an Steuern gekoppelt, aber dem Zugriff über die Haushaltsgesetze entzogen ist. Effektiv ist die Forderung des BVerfG, dass der Rundfunk nicht demokratisch kontrolliert sein darf.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 04. November 2013, 17:30

Die GEZ hat damit recht, dass sie sagen, dass eine Befreiung aus relegiösen Gründen gar nicht zulässig ist, denn lässt man das zu, so öffnet man wieder die Büchse der Pandora und die alten "Schwarzseher", die bis Ende 2012 gesagt haben, dass sie keine Geräte haben, werden nunmehr den Antrag auf Befreiung aus relegiösen Gründen probieren.
Insofern haben sie doch recht, wenn sie sagen, dass es nicht im Sinne des Gesetzes ist.


Der Härtefall ist natürlich niemals ein Regelfall. Dennoch kann praktisch jeder Grund erst einmal hypothetisch angeführt werden, um einen Härtefallantrag zu begründen. Insofern hat das Bundesverfassungsgericht recht, wenn es feststellt, nicht über eine Einschränkung der ungestörten Religionsausübung entscheiden zu müssen, solange nicht der Rechtsweg, das heißt der Härtefallantrag als Rechtsweg ausgeschöpft ist.

Gleichzeitig waren Härtefallanträge aus religiösen Gründen natürlich nicht vorgesehen. Ziel ist ja die totale Erfassung aller Bürger, der Rundfunkbeitrag "Einfach für alle". Jeder muss zahlen, denn jeder kann ja hypothetisch die "großen Vorzüge" des öffentlich-rechtlichen Fernsehens genießen.

Richtig ist auch, dass nur eine grundständige Reform des ÖRR die Problematik lösen wird. Hierzu bedarf es jedoch der Landesparlamente, die leider kein Interesse daran haben, sich ihrer Selbstdarstellungsbühne zu entledigen. Insofern wird es auf absehbare Zeit keine Reform des ÖRR geben.

Was dem Bürger bleibt, ist letztlich nur politischer Protest. Das kann in Form von Härtefallanträgen, Petitionen, Demonstrationen und Klagen geschehen. Es gibt keinen anderen Weg.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 05. November 2013, 10:38

Recht hat er damit auf keinen Fall!
Jetzt Mal im ernst:
Lieber Helmut,

du hast doch nicht im Ernst erwartet, dass du einfach eine Befreiung aus relegiösen Gründen stellen kannst und die Beiträge nicht zahlst.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sie bei Leuten wie Bernd Höcker einfach "vergessen" einen Bescheid auszustellen und sie so "auszuschalten", aber einer Befreiung aus relegiösen Gründen zuzulassen bedeutet doch wieder eine Hintertürchen zu zulassen und das werden sie nie tun!
Insofern haben sie damit in ihrer ungerechten Welt damit recht! Das bedeutet aus ihrer Sicht tun sie das richtige!
Das bedeutet keinesfalls, dass das auch Gerecht ist!
Mit Gerechtigkeit hat das Ganze nichts zu tun.
Es ist abwegig diese Situation mit der Situation im 3. Reich zu vergleichen, aber nach den damaligen Gesetzen haben die Menschen, die die Gesetze befolgt haben recht gehabt; d.h. sie haben aus ihrer Sicht das Richtige getan. Das bedeutet aber nicht, dass es auch Gerecht war.
Genauso verhalten sich momentan Politik und die Medien zu diese Ungerechtigkeit. Alle sollen zusammen 9 Mrd aufbringen, damit das korrupte und marode System Jahr für Jahr überlebt und uns mit den "wertvollen" und für die Demokratie "wichtigen" Inhalte beglückt. Dass das Geld teilweise "Blutsgeld" ist, das die Rentrerin sich EUR für EUR zusammenstellen muss und auf Vieles verzichten muss, damit Günter Jauch seine Millionen Gehalt von der ARD bekommt, interessiert es niemanden.
Meiner Meinung nach kann man nur als einzelner Bürger kaum mit nur legalen Mitteln (z.B. Petition, Vors Gericht ziehen usw. kostet nur Zeit und Geld und bringt am Ende kaum was (siehe nur wie das in der Vergangenheit gewesen ist)) diese Ungerechtigkeit "besiegen" (nur hypothetisch natürlich); das heißt hypothetisch man meldet sich gar nicht an; ist man angemeldet, meldet man sich erst beim Einwohnermeldeamt ab, dann bei der GEZ. Dannach meldet man sich hypothetisch  wieder beim Anwohneramt an und zukünftige Post der GEZ ignoert man bis ein Bescheid kommt. Dann wehrt man sich gegen diesen Bescheid und meldet sich wieder ab;
Wenn Recht zu Unrecht wird, dann wird Widerstand zu Pflicht!
Man stelle sich nur vor was passiert wäre, wenn Gandhi keine Gesetze gebrochen hätte und nur mit legalen Mitteln gegen Ungerechtigkeit vorgegangen wäre, dann wären sie heute noch von den Besatzern regiert....
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 05. November 2013, 11:32
@ Jetzt_reicht_es

Niemand hindert Dich daran, Deinen Weg zu gehen.

Lass mich bitte auch meinen Weg gehen. Danke.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Roggi am 05. November 2013, 15:04
Wenn die Religionsfreiheit im Grundgesetz festgeschrieben ist, muss sich jedes andere Gesetz daran orientieren. Nur weil es gleichzeitig ein Hintertürchen offenlässt darf die Befreiung nicht verweigert werden. Da ist ein Fehler bei der Gesetzgebung gemacht worden seit 2013, die Befreiung hätte festgeschrieben werden müssen. Wieso ist es ein Härtefall, wenn man nicht die gleiche Weltanschauung wie der örR hat?
Der örR hätte ja die Kirche aus seiner Grundversorgung rausnehmen können, ich will nicht religiös Zwangsversorgt weden.
Im Artikel 140 werden die Artikel 136, 137, 138, 139, 141 vom 11.August 1919 (Weimarer Verfassung) als Bestandteil des Grundgesetzes festgelegt.
Das sind wichtige Artikel die religiösität betreffend:
136 (3) Niemand ist verpflichtet seine religiöse Überzeugung zu offenbaren...
136(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
In meinem Widerspruch habe ich unter Anderem geschrieben, dass ich nicht an diesen religiösen Veranstaltungen teilnehmen will und auch meine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stelle, auch nicht in Form von meinem Geld, weil ich  die Teilkirchlichen Veranstaltungen nicht mitfinanzieren will.
Selbst ob ich Atheist bin oder nicht geht diese B.Leute nichts an, meine Überzeugung ist eine Andere und ich will den örR nicht unterstützen. Das ist im Grundgesetz festgeschrieben, wenn die meinen, der 15. RBSTV schreibt was anderes vor, so ist der 15. RBSTV fehlerhaft. Das wollen die nicht wahrhaben, ist ja deren Untergang wenns so kommt. Vermutlich deshalb sparen die neuerdings, weil das jetzt der Anfang vom Ende ist.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: seppl am 05. November 2013, 15:46
Wir als "gute Deutsche" vergessen oft, dass Religion und Gewissen unabhängig von Staats- und Landesgesetzen existieren. Sie werden auch nicht damit geregelt. Ein Beispiel ist die Beschneidung von Jungen: Kann mit Gesetzen verboten werden, ist aber sinnlos da es trotzdem getan und auch noch vehement dabei verteidigt wird. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen wurde auch erkämpft, da sie vom Gesetzgeber nicht vorgegeben wurde. Diese Sachen werden auch nicht vor Gerichten erstritten oder entschieden. Sie entscheiden sich letztlich in gesellschaftlichen Diskursen. Das wird mit dem Rundfunkbeitrag auch geschehen. Und das geht wahrscheinlich nicht von heute auf morgen in die Gesetzgebung ein. Man kann als Normalbürger nur Zeichen setzen. Mein Weg: Einfach nicht zahlen! Und Widerspruch einlegen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 05. November 2013, 16:22
die Befreiung hätte festgeschrieben werden müssen.

Eine Befreiung ist nötig, weil man nicht mehr frei ist, zu entscheiden, am Rundfunk teilzunehmen.

Hier wird gebettelt, dass Staatseigene nach Ermessen der Rundfunkanstalt befreit werden.

Wir sollen uns aber von der Staatseigenschaft befreien. Freie Menschen brauchen keine Befreiung.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. November 2013, 10:01
Lass mich bitte auch meinen Weg gehen. Danke.
ich schreibe hier nur meine Meinung!
Jedem das Seine!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. November 2013, 10:11
...
Schreibe überall statt ÖRR das Wort Staat / Finanzamt!
Man stelle sich nur vor, was passiert, wenn jeder sich aus relegiösen Gründen der Steuer entziehen könnte.
Das wäre Chaos!
Aus guten Gründen ist die Klage der Nichtzahlung der Steuern schon vor Jahren vor BVG gescheitert und ich glaube kaum, dass dies auch für ÖRR durchziehbar ist.
Aber Papier ist bekanntlich geduldig!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 06. November 2013, 11:01

Schreibe überall statt ÖRR das Wort Staat / Finanzamt!
Man stelle sich nur vor, was passiert, wenn jeder sich aus relegiösen Gründen der Steuer entziehen könnte.
Das wäre Chaos!
Aus guten Gründen ist die Klage der Nichtzahlung der Steuern schon vor Jahren vor BVG gescheitert und ich glaube kaum, dass dies auch für ÖRR durchziehbar ist.
Aber Papier ist bekanntlich geduldig!

Das macht keinen Sinn. Natürlich kann man darüber streiten ob die heutige Steuerlast noch angemessen ist, ob vom Arbeitgeberbrutto bis zum Arbeitnehmernetto so eine große Lücke klaffen muss, ob wir 19% Märchensteuer und dafür dann Hochglanzpaläste in Berlin brauchen.

Klar ist jedoch auch, dass es Aufgaben des Gemeinwohls wie eine funktionierende Justiz, Bilibliotheken, Universitäten, Schulen, Polizei, Straßenbau usw. gibt und diese über Steuern finanziert werden müssen. Man kann jedoch an das Finanzamt einen Brief schreiben, dass man zum Beispiel nicht wünscht, dass die eigenen Steuern für Kriegseinsätze wie in Afghanistan verwendet werden. Das ändert zwar konkret nichts, macht aber klar, dass man nicht jede Verwendung der von einem selbst gezahlten Steuern gut heißt.

Presse- und Informationsfreiheit basieren jedoch darauf, dass mir als Bürger die Entscheidungsfreiheit zugestanden wird, nicht nur wie und über welche Medien ich mich informiere, sondern auch welche Medien ich finanziere und welche nicht. Medien sind keine staatshoheitliche Aufgabe, sonst wären sie nicht frei, sondern sind ein Gut der freiheitlichen Selbstbestimmung des Bürgers, das jeweils dann vor die Hund geht, wenn entweder große Medienkonzerne dominieren, oder der Staat einen zu großen Einfluss ausübt.

Im Fall des ÖRR ist es der Staat, der hier zu große Macht hat und die Bevölkerung zum totalen Fernsehkonsum und Enternainment verpflichtet hat. Hiergegen setzen sich viele zur Wehr. Für Informationfreiheit, gegen staatliche Bevormundung. Das hat nichts mit Steuern und den gemeinschaftlichen Aufgaben, wie Straßenbau oder Öffentliche Bibliotheken zu tun.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Roggi am 06. November 2013, 11:18
@jetzt_reicht_es: Es wird nicht leicht, nur mit dem Argument der Kirche gegen den Beitrag anzutreten. Auch andere Argumente sprechen gegen den Beitrag, die muss man ebenfalls anbringen vor Gericht. Und weil der örR nicht Finanzamt oder Staat ist, hat er sich rauszuhalten aus meinem Leben. Aber deine Gegenargumente zeigen mir, dass es verdammt schwer wird, gegen diese zweite Macht im Staate etwas auszurichten. Ich habe immer nur meine Argumente vor Augen und vergesse tatsächlich, dass der örR ja auch Gegenargumente hat. Damit habe ich mich noch nicht umfassend beschäftigt. Einen Dämpfer hat das ZDF ja heute bekommen vor Gericht bezüglich der Einmischung der Politiker.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 06. November 2013, 12:20
Schreibe überall statt ÖRR das Wort Staat / Finanzamt!
Man stelle sich nur vor, was passiert, wenn jeder sich aus relegiösen Gründen der Steuer entziehen könnte.
Das wäre Chaos!
Aus guten Gründen ist die Klage der Nichtzahlung der Steuern schon vor Jahren vor BVG gescheitert und ich glaube kaum, dass dies auch für ÖRR durchziehbar ist.
Aber Papier ist bekanntlich geduldig!

Es gibt Unterschiede:

(1) Man zahlt Steuer ohne eine Gegenleistung zu erwarten oder verlangen zu können, man zahlt den Rundfunkbeitrag für den Rundfunk, angeblich für eine Gegenleistung.

(2) Die Verwendung der Steuer ist demokratisch legitimiert, in der Theorie auch die Kriegseinsätze. Der Rundfunkprogramme, die mit dem Beitrag finanziert werden, werden nicht vom Parlament legitimiert, auch nicht von der demokratische Regierung kontrolliert. Der Sinn war doch die Rundfunkfreiheit, unabhängig vom Staat. Der Gegensatz dieser Rundfunkfreiheit ist eben die Informationsfreiheit, die negative Meinungsfreiheit, die persönliche Handlungsfreiheit, um zu entscheiden, dass man die Anstalten nicht finanzieren will.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. November 2013, 13:45
@jetzt_reicht_es: ...
Aber deine Gegenargumente zeigen mir, dass es verdammt schwer wird, gegen diese zweite Macht im Staate etwas auszurichten.
...
Das ist nicht die zweite Macht!
ÖRR ist die mächtigste Macht in diesem Staat.
Alle, die sich ansatzweise mit ihnen angelegt haben sind Geschichte: Gerd Schröder, Wulf, Sauerland?? (Ex Bürgermeister von Duisburg; weiss den Namen nicht mehr ???); Unterschätze sie nicht!
Sie sind viel mächtiger als du vermutest; ich weiß wovon ich rede!


...verstehe mich nicht falsch: ich bin nicht für ÖRR. Ich will hier nur die "Lücken" aufzeigen, damit man auch mal über den Tellerrand schaut....
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. November 2013, 13:55

Im Fall des ÖRR ist es der Staat, der hier zu große Macht hat und die Bevölkerung zum totalen Fernsehkonsum und Enternainment verpflichtet hat. Hiergegen setzen sich viele zur Wehr. Für Informationfreiheit, gegen staatliche Bevormundung. Das hat nichts mit Steuern und den gemeinschaftlichen Aufgaben, wie Straßenbau oder Öffentliche Bibliotheken zu tun.
Falsch!
Hier ist die ÖRR "Master" und der Staat "Slave"!
Es war schon immer so und es wird so bleiben!
Sonst könnte man sich nie auf einer Reform einigen; Überlege bitte: es sind 16 Bundeländer wie sie verschiedener nicht sein könnten.
Alle wichtigen Reformen haben sie nie durchführen können und haben sich auf einem kleinen gemeinsammen Nenner geeignigt: Föderalismusreform, Wahlreform (Überhangsmandate), Länderfinanzausgleich usw. usw.
Ausgerechnet bei so ein unstrittenes Thema wir Finanzierung der ÖRR haben sie sich innerhalb von wenigen Monaten geeignigt: sogar in Ländern (wie damals NRW), wo die Regierung nicht mal eine Mehrheit hatte. Überlege bitte, dass die Oposition plötzlich für dieses Gesetz gestimmt hat.
All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Radio_Libertas am 06. November 2013, 14:03

Sonst könnte man sich nie auf einer Reform einigen; Überlege bitte: es sind 16 Bundeländer wie sie verschiedener nicht sein könnten.
Alle wichtigen Reformen haben sie nie durchführen können und haben sich auf einem kleinen gemeinsammen Nenner geeignigt: Föderalismusreform, Wahlreform (Überhangsmandate), Länderfinanzausgleich usw. usw.
Ausgerechnet bei so ein unstrittenes Thema wir Finanzierung der ÖRR haben sie sich innerhalb von wenigen Monaten geeignigt: sogar in Ländern (wie damals NRW), wo die Regierung nicht mal eine Mehrheit hatte. Überlege bitte, dass die Oposition plötzlich für dieses Gesetz gestimmt hat.
All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!

Hier hast du einen Punkt. Das ist wirklich verrückt, wie "kontrovers" die Parteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutieren und auftreten. Aber in dieser einen Frage sind sich alle plötzlich einig. Das macht mir auch Sorgen. Politik als Showbusiness, vor der Kamera wird gestritten, aber hinter der Bühne ziehen alle an einem Strang.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. November 2013, 14:06

Es gibt Unterschiede:

(1) Man zahlt Steuer ohne eine Gegenleistung zu erwarten oder verlangen zu können, man zahlt den Rundfunkbeitrag für den Rundfunk, angeblich für eine Gegenleistung.
Die alten Gebühren hat man schon ohne Gegenleitung bezahlen müssen: Es hat Leute gegeben, die vors Gericht bewiesen haben, dass sie ÖRR gar nicht empfangen können und sind dazu verurteilt worden sie dennoch zu finanzieren; bitte daran denken, dass dies noch bis Ende 2012 war. Das neue Abzocksystem ist ja nur auf das "Wohnen" = "Leben" ausgerichtet. Es handelt sich um Steuern!

Es gibt Unterschiede:

(2) Die Verwendung der Steuer ist demokratisch legitimiert, in der Theorie auch die Kriegseinsätze. Der Rundfunkprogramme, die mit dem Beitrag finanziert werden, werden nicht vom Parlament legitimiert, auch nicht von der demokratische Regierung kontrolliert. Der Sinn war doch die Rundfunkfreiheit, unabhängig vom Staat. Der Gegensatz dieser Rundfunkfreiheit ist eben die Informationsfreiheit, die negative Meinungsfreiheit, die persönliche Handlungsfreiheit, um zu entscheiden, dass man die Anstalten nicht finanzieren will.
Und welche Parlamente in den 16 Bundesländern haben diese Gesetze beschlossen?
Waren sie nicht demokratisch gewählt oder wie?
Die Kernfrage ist doch genau die:
Muss ich mich als Individuum jedem dummen Gesetz hingeben, die die Mehrheit beschließt?
Natürlich hat die Mehrheit beschlossen die ÖRR zu finanzieren?
Kann eine Minderheit sich aus diesem System rausschleichen oder nicht!
Das ist genau die Frage!
Aber die ÖRR argumentiert genau wie du. Sie sagen ÖRR Finanzierung ist demokratisch legitimiert; gib Ruhe und zahl!
Das sehe ich nicht ein, aber die Argumente, die hier geliefert werden sind genau die Argumente der Gegenseite....
Je mehr ich darüber nachdenke befürchte ich, dass es kein ligitimen Weg geben wird diese Wegelagerer nicht zu finanzieren....
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. November 2013, 14:19

Hier hast du einen Punkt. Das ist wirklich verrückt, wie "kontrovers" die Parteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutieren und auftreten. Aber in dieser einen Frage sind sich alle plötzlich einig. Das macht mir auch Sorgen. Politik als Showbusiness, vor der Kamera wird gestritten, aber hinter der Bühne ziehen alle an einem Strang.
Das ist viel schlimmer!
Du wirst keinen Politiker finden (vielleicht Regionalpolitiker), der bereit ist öffentlich zuzugeben, dass die Finanzierung der ÖRR Bullshit ist und wir lieber das Geld für unsere Kinder ausgeben sollten....
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: weg damit am 06. November 2013, 14:24
Politiker sind vertreten, wer aber noch?
Vertreter der Kirche und die ist eng mit dem Staat verbunden. Zwar gibt es offiziell die Trennung von Staat und Kirche gemäß Art. 173 I WRV i.V.m. Art. 140 GG. Trotzdem gibt es zahlreiche finanzielle (Milliarden Subventionen) und personelle Verbindungen. Wer also auf die restlichen Verantwortlichen hinweist, sollte sich bewusst sein, das diese nicht unbedingt staatsfern sind.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 06. November 2013, 14:29

All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!

Es kann manchmal nützlich sein, wenn man mal den Advocatus diaboli hört und über den Tellerrand hinausschaut.

Zum Glück habe ich solche Stimmen vor einem Jahr NICHT beachtet, sonst hätte ich in dieser Angelegenheit keinen Finger krumm gemacht.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. November 2013, 16:05

All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!

Es kann manchmal nützlich sein, wenn man mal den Advocatus diaboli hört und über den Tellerrand hinausschaut.

Zum Glück habe ich solche Stimmen vor einem Jahr NICHT beachtet, sonst hätte ich in dieser Angelegenheit keinen Finger krumm gemacht.
Ich habe gesagt mächtig und nicht unschlagbar ;)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: six2seven am 06. November 2013, 16:15
Zitat  Radio_Libertas:
………… das jeweils dann vor die Hund geht, wenn entweder große Medienkonzerne dominieren, oder der Staat einen zu großen Einfluss ausübt.


Hallo,

…..Beides ist Realität.
Es bleibt abzuwarten, wie das Vorgehen von Rh./Pf. und HH
juristisch beschieden wird.
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wieso dieser
Stein erst jetzt ins Rollen kommt.
Seien wir selbstbewusst und nehmen wir fest an, dass die GEZ Boykott
Bewegung Ihren Teil dazu beigetragen hat.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 06. November 2013, 16:20

All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!

Es kann manchmal nützlich sein, wenn man mal den Advocatus diaboli hört und über den Tellerrand hinausschaut.

Zum Glück habe ich solche Stimmen vor einem Jahr NICHT beachtet, sonst hätte ich in dieser Angelegenheit keinen Finger krumm gemacht.
Ich habe gesagt mächtig und nicht unschlagbar ;)

Getrennt kämpfen - vereint schlagen!    :) 
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 09. November 2013, 21:51

All das sagt mir, dass sie viel mächtiger sind als der Staat und das macht mir Sorgen!

Es kann manchmal nützlich sein, wenn man mal den Advocatus diaboli hört und über den Tellerrand hinausschaut.

Zum Glück habe ich solche Stimmen vor einem Jahr NICHT beachtet, sonst hätte ich in dieser Angelegenheit keinen Finger krumm gemacht.
Ich habe gesagt mächtig und nicht unschlagbar ;)

Getrennt kämpfen - vereint schlagen!    :)
Lieber Helmut!
Da bin ich doch dabei!  ;D
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: xrw am 10. November 2013, 01:24
Die Kernfrage ist doch genau die:
Muss ich mich als Individuum jedem dummen Gesetz hingeben, die die Mehrheit beschließt?
Natürlich hat die Mehrheit beschlossen die ÖRR zu finanzieren?
Kann eine Minderheit sich aus diesem System rausschleichen oder nicht!
Das ist genau die Frage!

Letztlich ist das halt eine Gewissensfrage. Die Macht der Mehrheit hört da auf, wo es eine relevante Minderheit gibt, die das für sich als existenzielle Beeinträchtigung empfindet. Auch für die Mehrheit ist es dann auf die Dauer klüger, das anzuerkennen. Das hier ist völlig richtig:

Wir als "gute Deutsche" vergessen oft, dass Religion und Gewissen unabhängig von Staats- und Landesgesetzen existieren. Sie werden auch nicht damit geregelt. Ein Beispiel ist die Beschneidung von Jungen: Kann mit Gesetzen verboten werden, ist aber sinnlos da es trotzdem getan und auch noch vehement dabei verteidigt wird. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen wurde auch erkämpft, da sie vom Gesetzgeber nicht vorgegeben wurde. Diese Sachen werden auch nicht vor Gerichten erstritten oder entschieden. Sie entscheiden sich letztlich in gesellschaftlichen Diskursen. Das wird mit dem Rundfunkbeitrag auch geschehen. Und das geht wahrscheinlich nicht von heute auf morgen in die Gesetzgebung ein. Man kann als Normalbürger nur Zeichen setzen. Mein Weg: Einfach nicht zahlen! Und Widerspruch einlegen.

Wobei das nicht nur für Religion und Gewissen gilt. Ein häufiges Beispiel ist die Beeinträchtigung der Identität von ethnischen Minderheiten. Letztlich können auch rein materielle Interessen reichen, bloß braucht man da deutlich mehr Macht, um das als begründet zu vermitteln (Beispiel wären da Gewerkschaften).
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: koppi1947 am 10. November 2013, 09:52
Hallo xrw,das ist nicht ganz richtig was Du sagst,beschlossen hat den ganzen Mist nicht die Mehrheit,sondern die Minderheit,die Ministerpräsidenten und die sind nicht die Mehrheit oder? ;)
Machen wir doch mal ein Volksbegehren und fragen,wer diesen sogenannten Rundfunkstaatsvertrag möchte und unterzeichnet hat.Ich lese immer nur von Staatsferne und wenn sich dieser einmischt,dann stösst das irgendwie sauer auf.
Der Begriff Rundfunkstaatsvertrag,sagt doch eigentlich schon alles oder?Rundfunkvolksvertrag wäre besser,aber wie viele Personen würden einen solchen Vertrag unterschreiben?
Darüber sollte man mal nachdenken,hier hat sich meines Erachtens,der Staat und der Beitragsservice selbst ein Ei ins Nest gelegt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: DerRoman am 10. November 2013, 18:08
Richtigerweise müßte das ein Vertrag zwischen dem Rundfunk und jedem, der den empfangen möchte, sein. Dann hätten wir maximale Staatsferne. Die Rundfunkteilnehmer wählen die Räte, die haben dann die Aufsicht.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: xrw am 11. November 2013, 06:24
Hallo xrw,das ist nicht ganz richtig was Du sagst,beschlossen hat den ganzen Mist nicht die Mehrheit,sondern die Minderheit,die Ministerpräsidenten und die sind nicht die Mehrheit oder? ;)

Beschlossen haben es nicht die Ministerpräsidenten (die haben es nur verhandelt), sondern alle 16 Landtage mit deren jeweiliger Mehrheit (und in den meisten eine sehr große Mehrheit). Ob es eine Mehrheit im Volk dafür gibt, ist natürlich eine andere Frage, aber jedenfalls war es mehr als eine üblicherweise relevante politische Mehrheit.

Ändert aber jedenfalls nichts an der eigentlichen Aussage. Minderheitenrechte sind nicht davon abhängig, ob es gegen eine übermächtige Mehrheit oder um etwas, das eigentlich selber bloß eine Minderheitsposition ist, geht.
Titel: Verwaltungsgericht Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 11. November 2013, 12:24
Was sonst noch läuft am Verwaltungsgericht Karlsruhe:

Dienstag, den 3. Dezember 2013 vormerken: Fünf Klagen auf einen Streich!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7289.msg53643.html#msg53643 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7289.msg53643.html#msg53643)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Siegbert am 11. November 2013, 15:41
Danke, Helmut. Wäre toll, wenn Du hier über den Verlauf der Verhandlungen am 3. 12. berichten würdest.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 12. November 2013, 00:10
Hallo xrw,das ist nicht ganz richtig was Du sagst,beschlossen hat den ganzen Mist nicht die Mehrheit,sondern die Minderheit,die Ministerpräsidenten und die sind nicht die Mehrheit oder? ;)
Und wer hat die Ministerpräsidenten gewählt?
Die Parlamente (Landtage)!
Und wer hat die Landtage gewählt?
Na?
Na wir!
Nennt sich indirekte Demokratie!
Die Gesetze in Deutschland sehen uns nicht mündig genug direkt über unsere Gesetze zu entscheiden.
Aber wenn bei jedem Gesetze das Volk direkt wählen würde, dann wären wir auch nicht mehr in der Europäischen Union und in der Währungsunion.
Ich persönlich halte das letztere auch besser.....
Aber diesen Faß machen wir hier lieber nicht auf....

P.S.: Im übrigen, gerade bei RF halte ich Deutschland für dumm genung, dass selbst bei einem Volksbegehren das "richtige" Ergebniss raus kommt! Für die ÖRR, natürlich! Wetten dass? >:D
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 08. Dezember 2013, 15:57
Danke, Helmut. Wäre toll, wenn Du hier über den Verlauf der Verhandlungen am 3. 12. berichten würdest.

Alle 5 Verhandlungen wurden abgesagt, wegen Versetzung der zuständigen Einzelrichterin, Frau Dr. Röcker.
Mein Bericht ist hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7311.msg55043.html#msg55043 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7311.msg55043.html#msg55043)

und meine Einschätzung der Situation hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7311.msg55210.html#msg55210 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7311.msg55210.html#msg55210)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Helmut Enz am 11. Dezember 2014, 15:54
Danke für das schöne Nikolaus-geschenk!

Laut Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ruht auch mein Verfahren,
bis der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim rechtskräftig
über die 3 Berufungsverfahren entschieden hat.

https://helmutenz.wordpress.com/2014/12/06/mein-verfahren-vor-dem-vg-karlsruhe-ruht/ (https://helmutenz.wordpress.com/2014/12/06/mein-verfahren-vor-dem-vg-karlsruhe-ruht/)

Besten Dank an die Vorstreiter im Berufungsverfahren, besonders an Dr. Zorn und seinen engagierten Einsatz.

Getrennt kämpfen, vereint schlagen!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Leo am 21. Juni 2016, 13:58
Wie ich hier

https://wohnungsabgabe.de/aktuelles2016.html

gesehen habe, hat sich Helmut Enz jetzt entschieden, die Rundfunkabgabe zu bezahlen.

Zitat
Gestern erhielt ich nun einen Brief vom Beitragsservice, bei dem als Betreff vermerkt war „Zahlungserinnerung“. Darin wurde ich gedrängt, die rückständigen Rundfunkbeiträge von 747,96 Euro innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Ansonsten würden mir zusätzliche Kosten für Säumniszuschläge entstehen.

Ich würde in Zukunft keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist, sondern jeweils einen Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag erhalten.

Da ich im Alter von 67 Jahren keine Lust auf weitere nervige Auseinandersetzungen habe, beende ich hiermit meinen 3 1/2 Jahre dauernden Widerstand gegen den Zwangsbeitrag.

Quelle: https://helmutenz.wordpress.com/

Danke für dreieinhalb Jahre Kampf!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Roggi am 21. Juni 2016, 21:18
Auch von mir ein großes Dankeschön an Helmut Enz, der mir viele gute Ideen geliefert hat. Da alle Argumente von den Gerichten ignoriert werden, haben die Rundfunkanstalten nun einen Sklaven mehr, der ihnen die unerwünschte Propaganda bezahlen muss. Wenn das vor 3 Jahren schon klar gewesen wäre, wäre der Widerstand sicherlich anders verlaufen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Leo am 27. Juni 2016, 10:43
Ich bin mit Helmut Enz nicht näher bekannt, aber mir scheint in Anbetracht seiner Darstellung (vgl. Antwort #164), dass er sich (auch) von Textbausteinen hat erschlagen lassen. So weit hat es die Informatik inzwischen gebracht!

Schön wäre es, wenn die Hydra Widerstand gegen die Rundfunkabgabe weiter wächst. Und, nachdem der BS den Kopf von Helmut Enz "abgeschlagen" hat, zwei neue Köpfe nachwachsen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Spark am 27. Juni 2016, 14:39
Zitat
Da ich im Alter von 67 Jahren keine Lust auf weitere nervige Auseinandersetzungen habe, beende ich hiermit meinen 3 1/2 Jahre dauernden Widerstand gegen den Zwangsbeitrag.

Quelle: https://helmutenz.wordpress.com/

Eine traurige Nachricht, aber voll verständlich. Diese anhaltenden Auseinandersetzungen können nicht spurlos an einem vorübergehen.
Meine Hochachtung an Helmut Enz für seinen unermüdlichen Widerstand gegen dieses Unrechtssystem. Ich habe die Artikel immer mit großem Interesse verfolgt, weil wir ähnliche Motive für unseren Widerstand haben. Allerdings beruht meine Gewissensentscheidung nicht auf religiösen Gründen.

Aber auch wenn Helmut Enz jetzt doch klein beigeben mußte, werden wir den Widerstand auch in seinem Namen weiterführen, denn im Geiste ist er bestimmt weiterhin bei uns.
Mich bestärkt es nur noch mehr darin, meinem Gewissen und meiner Überzeugung zu folgen, notfalls auch bis zum Ende wenn nötig.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: art18GG am 22. August 2016, 14:43
Schön wäre es, wenn die Hydra Widerstand gegen die Rundfunkabgabe weiter wächst. Und, nachdem der BS den Kopf von Helmut Enz "abgeschlagen" hat, zwei neue Köpfe nachwachsen.

Ja, und hier ist schon der zweite Kopf.
Ich finde es schade, dass Herr Helmut Enz, nachdem er so mutig sein Gesicht gezeigt hat, offensichtlich ganz aufgehört hat, gegen den Rundfunkbeitrag zu publizieren. Jeder hat sicherlich dafür Verständnis, dass er sich nicht dem Martyrium von Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt hat. Den Job können andere übernehmen (die jünger sind). Daher möchte ich Herrn Enz dazu animieren weiter zu machen.

Neuerdings beschäftigen sich auch die Dominikaner verstärkt mit dem Rundfunkbeitrag, wie eine von zwei Dominikanerpadres geleitet Diskussionsrunde zum Thema belegt (vgl. ACADEMIA 3, 2016, Seite 22-29). Publikation kann kostenlos heruntergeladen werden:

www.cartellverband.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=2806&token=00d0228b17bb3218ffeb42c4765341527fa9875c

In dieser Diskussionsrunde kommt Prof. Michael Thomas P. Sprenger-Menzel nach der Darstellung mehrere Argumente zum Schluss: „Die nur exemplarisch angeführten Argumente weisen auf die offenkundige Rechtsbeugung seitens Kommunen, Gerichten, Beitragsservice und Rundfunkanstalten hin, um das System des öffentlichen-rechtlichen, oft politiknahen Rundfunks künstlich am Leben zu erhalten, und der Bürger erwartet – aus Gründen der Rechtssicherheit – gerade auch vom Staat die Einhaltung von Gesetz und Ordnung“ (ACADEMIA 3, 2016, Seite 29).
Die Gegenargumente des ARD-Sprechers Steffen Grimberg bestätigen diese Auffassung eigentlich. Sie sind aber so krass, dass ich sie hier nicht wiedergeben möchte (vgl. dennoch ACADEMIA 3, 2016, Seite 28). 
 
Mahnbetrag über 666 Euro erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18476.0.html
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Spark am 22. August 2016, 20:28
Neuerdings beschäftigen sich auch die Dominikaner verstärkt mit dem Rundfunkbeitrag, wie eine von zwei Dominikanerpadres geleitet Diskussionsrunde zum Thema belegt (vgl. ACADEMIA 3, 2016, Seite 22-29). Publikation kann kostenlos heruntergeladen werden:

www.cartellverband.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=2806&token=00d0228b17bb3218ffeb42c4765341527fa9875c

In dieser Diskussionsrunde kommt Prof. Michael Thomas P. Sprenger-Menzel nach der Darstellung mehrere Argumente zum Schluss: „Die nur exemplarisch angeführten Argumente weisen auf die offenkundige Rechtsbeugung seitens Kommunen, Gerichten, Beitragsservice und Rundfunkanstalten hin, um das System des öffentlichen-rechtlichen, oft politiknahen Rundfunks künstlich am Leben zu erhalten, und der Bürger erwartet – aus Gründen der Rechtssicherheit – gerade auch vom Staat die Einhaltung von Gesetz und Ordnung“ (ACADEMIA 3, 2016, Seite 29).
Die Gegenargumente des ARD-Sprechers Steffen Grimberg bestätigen diese Auffassung eigentlich. Sie sind aber so krass, dass ich sie hier nicht wiedergeben möchte (vgl. dennoch ACADEMIA 3, 2016, Seite 28). 
 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18476.msg122925.html

Seite 28 ist harmlos. Man werfe einmal einen Blick auf Seite 26 und findet dieses hier:
Zitat
Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in nahezu jedem Haushalt irgendein empfangsbereites Gerät vorhanden ist, knüpft er heute die Beitragspflicht an den Haushalt. Die wenigen Verweigerer jeder Technik im Haus gelten dabei als hinnehmbare Fehlerquote. Das aber führt nun zu Problemen bei Überzeugungstätern, die aus persönlichen Gründen insbesondere das Fernsehen ablehnen. Es soll ja Eltern geben, die ihren Kindern Fernsehen erst ab einem bestimmten Alter erlauben. Und es gibt Gewissenstäter, die es ablehnen, das zu finanzieren, was die Sender so über den Äther jagen.

Aussagen eines Dr. Friedrich Albrecht, Vorsitzender Richter am BPatG a. D. (was immer das auch für ein Gericht darstellen soll).
So ein Richter gehört sofort abgesetzt. Aber es zeigt auch sehr deutlich, wie weit wir schon sind. Es dauert nicht mehr lange, bis Nichtnutzer offiziell zu Kriminellen erklärt und strafrechtlich verfolgt werden.
Gegen die entwürdigende und herabsetzende Aussage über Eltern, welche aus Verantwortungsbewußtsein heraus ihren Kindern Fernsehen erst ab einem bestimmten Alter erlauben, sollten diese aufs allerschärfste protestieren.
Wie tief muß ein Mensch schon gesunken sein, um solche Äußerungen von sich zu geben!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: Kurt am 22. August 2016, 21:04
OT: Erklärbär:

...
Aussagen eines Dr. Friedrich Albrecht, Vorsitzender Richter am ### BPatG a. D. (was immer das auch für ein Gericht darstellen soll). ###
So ein Richter gehört sofort abgesetzt. Aber es zeigt auch sehr deutlich, wie weit wir schon sind. Es dauert nicht mehr lange, bis Nichtnutzer offiziell zu Kriminellen erklärt und strafrechtlich verfolgt werden.
Gegen die entwürdigende und herabsetzende Aussage über Eltern, welche aus Verantwortungsbewußtsein heraus ihren Kindern Fernsehen erst ab einem bestimmten Alter erlauben, sollten diese aufs allerschärfste protestieren.
%%%Wie tief muß ein Mensch schon gesunken sein, um solche Äußerungen von sich zu geben! %%%

### > http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespatentgericht_(Deutschland) ###

%%% > http://www.cartellverband.de/der-verband/netzwerk/juristische-zirkel/ %%%

Gruß
Kurt
Titel: Re: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung
Beitrag von: art18GG am 24. August 2016, 14:10
Ich habe den Satz eigentlich ironisch oder sarkastisch verstanden, da der Autor seinen Artikel mit der Frage abschließt:  Müssen wir also dankbar sein, Rundfunkbeiträge zahlen zu dürfen?
Der Autor hat schließlich damit Recht, dass die aktuelle Rechtsprechung, die er zusammenfasst, genau auf so etwas Absurdes hinausläuft.