Danke für die Hinweise.
Habe mich nicht verständlich ausgedrückt: Was ich gerne hätte, wäre ein richtiger Ablehnungsbescheid meines Befreiungsantrags (zwecks Widerspruch), was aber vermutlich bald kommen wird (unabhängig davon), da ich bereits im Juli eine Zahlungserinnerung bekommen habe, ist der Beitragsbescheid.
Jetzt ist die Frage, ob dieser Brief, den ich bekommen habe, eine zulässige "Antwort" auf meinen Befreiungsantrag war, oder nicht. Falls nicht würde ich ggfs. noch einmal ein Schreiben aufsetzen und was anfechtbares fordern, ansonsten eben auf den Beitragsbescheid warten und dann Widerspruch einlegen.
Eine allgemeine Frage: Kann man seine Schreiben auch normal als Brief verschicken, oder gehen die dann "verloren". Wie ist da eure Erfahrung? Ich habe nämlich keine Lust, jedes Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden - der Kosten wegen.
Viele Grüße
Markus