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Autor Thema: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung  (Gelesen 96917 mal)

H
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Learning by doing:

Jetzt bekomme ich auch eine Vorstellung davon, in welche Richtung ich meinen Widerspruch auf einen zu erwartenden Beitragsbescheid formulieren werde.

@M_arkus, @ Sophia.Orthoi Danke für die Kooperation


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Hallo M_a-r_k-u_s,

Gewissensgründe und religiöse Gründe werden vom Beitragsservice möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen,

weil bisher nur die religiösen Gründe ein Urteil haben, auf dem aufgebaut werden könnte (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012).

Helmut und Radio_Libertas haben mit ihren jeweiligen Beifreiungsanträgen diesen möglichen Vorteil, und haben nur vergleichsweise sanfte "Kontostandsmitteilungen" erhalten.

Helmut hatte mal geschrieben (Zitat):
"Für mich ist ein Atheist, der seinem Gewissen folgt und der Regel "Was Du nicht willst, dass man Dir tu', das füg' auch keinem andern zu" auch religiös."

Person A könnte, wenn sie auch nach dieser Regel lebt, doch ruhig nochmals den Befreiungsantrag auf die religiösen Gründe erweitern? Wenn Service B das Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) um die Ohren bekommt, scheinen sie gleich etwas ruhiger zu werden...

Namensvetter Markus


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M
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Zitat
Wo steht, dass ein Antrag auf Befreiung aufschiebende Wirkung hat?

Vermutlich nirgends. War mir nur nicht ganz klar.

Zitat
Gewissensgründe und religiöse Gründe werden vom Beitragsservice möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen,

Da habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich habe im Antrag explizit erwähnt, dass ich aus religiösen Gründen nicht weiter den Beitrag entrichten will und habe auch Bezug genommen auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht. Jedoch wird im GG Artikel 4, Abs. 1 Gewissen, Glauben und Religion in einem Zug genannt. Von daher sollte es ohnehin keinen Unterschied machen.

Mögliche Erklärungen meinerseits für die Zahlungsaufforderung wären:

a.) Die Zahlungsaufforderung wird "automatisiert" generiert, mein Antrag der Anfang Juni einging ist bisher noch nicht bearbeitet/gesichtet worden.

b.) Der Antrag ist erst ab Eingangsdatum gültig, daher müsste ich zumindest für die Monate April und Mai den Beitrag noch entrichten. Die Zahlungsaufforderung enthält aber auch den Betrag vom Juni, daher ist b.) eher unwahrscheinlich.

c.) Im Schreiben bitte ich um eine rückwirkende Befreiung zum Januar 2013. Dies ist wohl nicht möglich. Eventuell macht dies den ganzen Antrag unwirksam? Weiß nicht, wie das juristisch aussieht.

Grüße
Markus


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H
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Die Rechtsabteilung des Südwestrundfunks, die sich auch in Köln beim BAZ (Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio) befindet, hat sich schließlich mit meinem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen vom 15.03.2013 befasst und ihn abgelehnt. Der Bescheid wird wegen der darin enthaltenen Spitzfindigkeiten von mir nicht veröffentlicht werden. In der dazugehörigen Rechtsbehelfsbelehrung wurde mir mitgeteilt, dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erheben kann. Von diesem Recht habe ich Gebrauch gemacht.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Einschreiben mit Rückschein





Helmut Enz
Höhenstr. 29
75335 Dobel

An den Südwestrundfunk
Abteilung Recht und Personal
Herr Hennig
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Dobel, 23. Juli 2013

Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX

Widerspruch gegen den Bescheid des Südwestrundfunks vom 11. 07. 2013, erhalten am 20. 07. 2013

Sehr geehrter Herr Hennig, sehr geehrter Herr Tucholke,


Ich bedanke mich, dass Sie endlich nach über 6 monatiger Bedenkzeit, die Anregung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2012 zur Kenntnis genommen und meinen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 6 RBStV aus religiösen Gründen vom 15.03.2013 bearbeitet haben.

Gegen den Bescheid des Südwestrundfunks vom 11. 07. 2013, erhalten am 20. 07. 2013 lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung:

Der Bescheid ist rechtswidrig, da er den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) über den Artikel 4 des Grundgesetzes stellt.



Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verstößt in meinem Fall insbesondere gegen Artikel 4,
Absatz 2 des Grundgesetzes, “Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet”. Dass ich mir dieses Grundrecht, wie vom Bundesverfassungsgericht  in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde  (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) empfohlen, durch das dort vorgeschlagene Verfahren mittels eines Härtefallantrages und bei Ablehnung Gang durch die rechtlichen Instanzen erst mühsam erstreiten muss, bedarf einer Überprüfung, die diesmal auch eine Klärung in der Sache erfordert. Ich halte aus bewusster religiöser Überzeugung heraus Abstand zu Fernsehen egal auf welchem technischen Medium, um auch im Alltagsleben meine Innenwelt vor der enormen Informationsflut mit ihren Desinformationswellen wenigstens einigermaßen zu schützen. Ein erzwungener Rundfunkbeitrag ist für mich in diesem Zusammenhang kontraproduktiv. Meinen Beitrag an der Gemeinschaft leiste ich neben einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch  finanzielle Unterstützung mittelloser spirituell ausgerichteter Menschen.                                                     
                                                                                                                                               



-2-


                                                                                                                                 
Sie legen mir nahe, auch auf die Benutzung des PCs zu verzichten. Das würde ich nicht einmal machen, wenn Sie mit Ihrem eigenen Beispiel vorangehen und Ihre Briefe auf Schreibmaschine schreiben würden. Das kann ich in der heutigen Zeit von niemandem erwarten. Zur Zeit ist mir der PC mit Internetanschluss ein wichtiges Hilfsmittel in meinem Einsatz für die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Wie sehr mir eine von Zwangsbeiträgen ungestörte Religionsausübung am Herzen liegt, können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.

Im übrigen habe ich ernste Zweifel an einer Verfahrensweise, bei der die Rechtsabteilung einer Organisation, die sich über Zwangsbeiträge finanziert, über religiöse oder Gewissensgründe zu entscheiden hat, die die Finanzierung dieser Organisation gefährden oder in Frage stellen könnte. “Es ist schwierig, jemanden etwas verstehen zu machen, wenn sein Einkommen davon abhängt, es nicht zu verstehen.” Treffender als der amerikanische Schriftsteller Upton Sinclair kann man es eigentlich kaum auf den Punkt bringen.


Aufgrund der bereits vorliegenden Gutachten und den daraus ableitbaren anhängigen Verfahren, ist davon auszugehen, dass der aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die davon abgeleiteten Rundfunkbeiträge keine rechtliche Grundlage besitzen. Aus diesem Grunde verweigere ich bis zur Klärung der (verfassungs-) rechtlichen Konformität des RBStV die Zahlung der Rundfunkbeiträge.
Weiteren Sachvortrag und Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht behalte ich mir
ausdrücklich vor.




Damit wir den Humor nicht verlieren, wieder ein Zitat aus „Der Prozess“ von Kafka:
 “Wirklich zutreffende und beweisführende Eingaben kann man erst später ausarbeiten, wenn im Laufe der Einvernahmen des Angeklagten die einzelnen Anklagepunkte und ihre Begründung deutlicher hervor treten oder erraten werden können. Unter diesen Verhältnissen ist natürlich die
Verteidigung in einer sehr ungünstigen und schwierigen Lage. Aber auch das ist beabsichtigt. Die Verteidigung ist nämlich durch das Gesetz nicht eigentlich gestattet, sondern nur geduldet, und selbst darüber, ob aus der betreffenden Gesetzesstelle wenigstens Duldung herausgelesen werden soll, besteht Streit.”
[Kafka: Der Prozeß. DB Schüler-Bibliothek: Klassische Werke, S. 23762 (vgl. Kafka-GW Bd. 1, S. 139-140)]

Mit freundlichen Grüßen



Helmut Enz
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Wie wird es weitergehen?
Wenn obiger Widerspruch abgelehnt werden sollte und ich weiterhin nicht bezahle, werde ich früher oder später einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten.
Gegen diesen werde ich ebenfalls Widerspruch einlegen. Wenn dieser Widerspruch ebenfalls abgelehnt werden sollte, werde ich eine Klage vor dem entsprechenden Verwaltungsgericht in die Wege leiten.


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Hallo Helmut,

das freut mich, dass Du ihnen umgehend den Widerspruch geschickt hast.
Sie werden wohl sicher versuchen, den dann wieder mit Spitzfindigkeiten zu umgehen.

Jetzt spreche ich vielleicht für viele hier, dass uns diese Spitzfindigkeiten interessieren würden.

Z. Bsp.:

... Sie legen mir nahe, auch auf die Benutzung des PCs zu verzichten...

Dann ist doch der Befreiungsantrag aufgrund religiöser Gründe vielleicht doch nicht aussichtslos.
Wer angibt, keinen PC (und / oder "neuartige" Rundfunkempfangsgeräte) zu besitzen,
würde vielleicht keine Ablehnung bekommen?

Der Antrag ist doch eine gute Idee. Das ist doch sicher noch etwas möglich?

Markus


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Dann ist doch der Befreiungsantrag aufgrund religiöser Gründe vielleicht doch nicht aussichtslos.
Wer angibt, keinen PC (und / oder "neuartige" Rundfunkempfangsgeräte) zu besitzen,
würde vielleicht keine Ablehnung bekommen?

Der Antrag ist doch eine gute Idee. Das ist doch sicher noch etwas möglich?

Markus

.... Probieren geht über Studieren.... :)


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T
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@Helmut,

ohne dir nahetreten zu wollen, aber spätestens hier ->
Zitat
können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.
weiß der Beitragsservice,dass du zumindest über einen Internetzugang verfügst,evtl sogar über einen PC/Laptop usw.... Selbes Szenario wurde Bernd Höcker auch zur Last gelegt.
Dass man seine Internetseite von jedem Punkt der Welt -sofern ein Internetanschluß vorhanden ist- pflegen kann,war der Obrigkeit scheinbar unbekannt.

Du solltest den Abschnitt insofern ergänzen, dass du das einem Fachmann tun läßt oder den Absatz weglassen, immerhin sind da Rückschlüsse möglich.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

H
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@Helmut,

ohne dir nahetreten zu wollen, aber spätestens hier ->
Zitat
können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.
weiß der Beitragsservice,dass du zumindest über einen Internetzugang verfügst,evtl sogar über einen PC/Laptop usw.... Selbes Szenario wurde Bernd Höcker auch zur Last gelegt.
Dass man seine Internetseite von jedem Punkt der Welt -sofern ein Internetanschluß vorhanden ist- pflegen kann,war der Obrigkeit scheinbar unbekannt.

Du solltest den Abschnitt insofern ergänzen, dass du das einem Fachmann tun läßt oder den Absatz weglassen, immerhin sind da Rückschlüsse möglich.

Ich habe nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass ich einen PC besitze und benutze.

"Auch als Rentner mit begrenzten finanziellen Mitteln ist für mich die private Benutzung eines Personal Computers unverzichtbar. " Zitat aus meinem Antrag

Auch das Recht auf Internetbenutzung lasse ich mir nicht nehmen.

Ich spiele mit offenen Karten.

Und gleichzeitig bringe ich zum Ausdruck, dass ich aus tiefster Überzeugung auf Fernsehen verzichte.


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  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit


ohne dir nahetreten zu wollen, aber spätestens hier ->
Zitat
können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.
weiß der Beitragsservice,dass du zumindest über einen Internetzugang verfügst,evtl sogar über einen PC/Laptop usw.... Selbes Szenario wurde Bernd Höcker auch zur Last gelegt.
Dass man seine Internetseite von jedem Punkt der Welt -sofern ein Internetanschluß vorhanden ist- pflegen kann,war der Obrigkeit scheinbar unbekannt.


Der neue Rundfunkbeitrag ist eine Haushalts- bzw. Betriebstättenabgabe, das heißt, es ist ab 1.1.2013 vollkommen irrelvant, ob du irgendwelche "Geräte" besitzt und was für welche. Allein die Tatsache, dass du wohnst, berechtigt die Sender, von dir die Zahlung von Rundfunkgebühren zu verlangen.

Davon einmal abgesehen war die Berechtigung der Abgabe auf den PC von Anfang an höchst zweifelhaft. Ohne Computer würde ich z.Bsp. kaum einen Euro verdienen können. Der Computer ist ein Arbeits- und Kommunikationsgerät, aber kein Fernseher.

Ich finde das sehr gut und richtig, dass Helmut mit offenen Karten spielt. Von diesem ewigen Versteckspiel mit der GEZ halte ich überhaupt nichts mehr.

Ich zumindest habe mein Roß bestiegen und werde als tapferer Don Quijote gegen BAZ und andere Windmühlen antreten ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2013, 10:23 von Radio_Libertas«

j

jetzt_reicht_es

Es wäre interessant die Ablehnung zu minderst in Auszügen zu sehen...

Ich glaube, dass man mit Angabe, dass man einen PC hat und nicht zahlen möchte nicht durchkommt, denn über PCs gibt es ja schon Urteile des BVG. Hierbei wird ja Beitragsservice zu recht auch sagen, dass jemand, der ein PC mit Internetanschluss besitzt hätte schon nachdem alten System zahlen müssen. Nachdem neuen System zahlt er zwar das dreifache, aber das machen die ganzen ehemaligen Radiobesitzer auch! Warum soll jemand, der früher den reduzierten Beitrag gezahlt hat nun plötzlich befreit werden?

Ich schätze aber, dass es ganz anders aussieht, wenn jemand in seinem Befreiungsantrag angibt KEINERLEI Geräte zu besitzen, also nach dem alten System nicht Gebührenpflichtig zu sein. Hierbei muss man natürlich aufpassen wie man die Befreiung formuliert! Ein PC könnte man ggf. benutzen aber ohne Internetanschluss usw.


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Es wäre interessant die Ablehnung zu minderst in Auszügen zu sehen...

Spekulieren kann man viel.

Hier ist der wichtigste Auszug:

Zitat aus Ablehnungsbescheid
"Da es für die Entstehung der Rundfunkbeitragspflicht gerade nicht auf die Nutzung bestimmter Rundfunkgeräte ankommt, kann ein bestimmtes Nutzungsverhalten erst Recht nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führen".

Das ist das geltende Recht, das wir alle zutiefst als Unrecht emfpinden.

Es kann nur durch ehrliches, echtes authentisches Handeln überwunden werden.


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w

wtfacow

Es wäre interessant die Ablehnung zu minderst in Auszügen zu sehen...

Spekulieren kann man viel.

Hier ist der wichtigste Auszug:

Zitat aus Ablehnungsbescheid
"Da es für die Entstehung der Rundfunkbeitragspflicht gerade nicht auf die Nutzung bestimmter Rundfunkgeräte ankommt, kann ein bestimmtes Nutzungsverhalten erst Recht nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führen".

Das ist das geltende Recht, das wir alle zutiefst als Unrecht emfpinden.

Es kann nur durch ehrliches, echtes authentisches Handeln überwunden werden.

Sehe ich ganz genauso wie Helmut.

Ich selbst besitze übrigens "sogar" einen Fernseher, trotzdem konsumiere ich damit keinen ÖRR. :o
Den ein oder anderen Spielfilm was die Privaten senden schaue ich gerne.
Ich gehe auch ins Kino und trage zur Finanzierung der Spielfilme bei!

Aber ich besorge mir weder meine Informationen noch sonstige Unterhaltung aus dem Programm des ÖRR.
Warum soll ich also dafür bezahlen?
Ich brauche den ÖRR NICHT!

Auch ich werde im Klageverfahren ehrliche Angaben zu meiner Situation machen, und hoffen das Problem Ursächlich zu lösen.

Finde es übrigens großartig was du für eine Energie in deinem Alter (darf ich das schreiben?  ;)) in die Sache investierst Helmut. Weiter so.


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ihr wollt "denen" mit Ehrlichkeit und Anstand das Handwerk legen? na viel spass...
das mit der Religion kann schon hinhauen, aber dann dürft ihr nicht mit offenen Karten spielen, im Gegenteil ich würde zum GEZ-Skat noch ne Prise schwarzer Peter beimischen und in jedem weiterem Schreiben eine neue Spitzfindigkeit raushauen:

http://www.wohnungsabgabe.de/briefe/replik_1bvr_2550_12_01.pdf


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Man kann vielleicht der Zwangsgebühr entkommen, aber nicht dieser Gesellschaft.

Ich würde die Zwangsgebühr in einen anderen Rahmen stellen wollen: Es ist gar nicht so lange her, da stritten die Parteien darüber, wie sie die Bevölkerung "mitnehmen" könnten!
Mit dieser Aussage haben uns die Mandatsträgern einen eigenen politischen Wille, eine eigene politische Vorstellung direkt abgesprochen! Die Bevölkerung degradiert zu einer Schafherde und sich zu Schäfern ernannt!
So haben wir aber nicht gewettet, denn diese Damen und Herren sind nur Volksvertreter auf Zeit. Sie sollen "unseren" Willen durchsetzten! Sie sollen tun, was wir wollen. Dazu erstellen sie ein Wahlprogramm, und wenn uns das nicht gefällt, können sie sich das in die Haare schmieren.

Die wollen uns nicht mehr fragen müssen, ob uns deren Entscheidungen gefallen oder nicht. Sie wollen gewählt werden für das, was sie wollen! Oder ihre Hintermänner wollen. Oder die Finanzhaie wollen.

Daß wir hier als Bürger nichts mehr zu melden haben, die Medien im storischen Gleischritt alle haargenau denselben Mist publizieren, in der Hoffnung, man muß sich nur oft genug wiederholen, dann fressen die Schafe das schon, kritikimmun sind und Dinge hochhalten, die viele abscheulich finden, das ist ja nicht nur mein Eindruck.

Mit der Zwangsgebühr hat die Politik ein Mittel gefunden, uns "mitzunehmen", ob wir wollen, oder nicht. Ein Zwangsmittel. Welches auch andeutet, daß wir es nicht mit Fraktionen zu tun haben, welche sich im demokratischen Prozeß befinden, sondern mit einem Block! Dieser Block fällt auch immer öfter existentielle Entscheidungen, welche die gesamte Bevölkerung betreffen und das ganze Land!
Die Blockbildung ist eine gegen die Bevölkerung! Ählichkeiten mit der DDR sind vorhanden, aber Deutschland ist keine Ersatz-DDR. Denn in der DDR gab es keine Finanzindustrie!
Wir können sozusagen wählen, was wir wollen, wir wählen immer dasselbe Programm nur auf rotem, grünen, schwarzem, gelben Papier.

Ich weiß ja nicht, wie es anderen geht, aber ich will nicht "mitgenommen" werden. Ich will aber auch nicht flüchten durch einen Notausgang, der zwar mir ein paar Euro erspart, aber alle Landsleute ihrem Schicksal überläßt. Das würde mich belasten.

Religion soll einem Kraft geben, auch die, sich für das einzusetzen, was man für Recht hält.
Einen ruhigen Schlaf habe ich nur, wenn ich gegen das, was ich als Unrecht erkenne, angehe.

Weil ich von der GEZ-Bande nichts will, klage ich auch nicht. Wenn die was wollen, können die mich verklagen und wir werden sehen, wer bezahlt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2013, 22:58 von Seremon«

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wtfacow



Weil ich von der GEZ-Bande nichts will, klage ich auch nicht. Wenn die was wollen, können die mich verklagen und wir werden sehen, wer bezahlt.

Genau hier liegt das Problem.
Die müssen nicht klagen, die dürfen direkt (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Wenn du arbeitest und etwa zu verlieren hast, dann bleibt dir nur die Möglichkeit die Bande selbst zu verklagen.
Beziehst du Hartz4 , wohnst in Miete und hast auch sonst keine Wertvollen Sachen, dann kannst du über eie komplettes ignorieren der Abzockbande nachdenken.


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