Die Rechtsabteilung des Südwestrundfunks, die sich auch in Köln beim BAZ (Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio) befindet, hat sich schließlich mit meinem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen vom 15.03.2013 befasst und ihn abgelehnt. Der Bescheid wird wegen der darin enthaltenen Spitzfindigkeiten von mir nicht veröffentlicht werden. In der dazugehörigen Rechtsbehelfsbelehrung wurde mir mitgeteilt, dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erheben kann. Von diesem Recht habe ich Gebrauch gemacht.
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Einschreiben mit Rückschein
Helmut Enz
Höhenstr. 29
75335 Dobel
An den Südwestrundfunk
Abteilung Recht und Personal
Herr Hennig
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Dobel, 23. Juli 2013
Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX
Widerspruch gegen den Bescheid des Südwestrundfunks vom 11. 07. 2013, erhalten am 20. 07. 2013Sehr geehrter Herr Hennig, sehr geehrter Herr Tucholke,
Ich bedanke mich, dass Sie endlich nach über 6 monatiger Bedenkzeit, die Anregung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2012 zur Kenntnis genommen und meinen
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 6 RBStV aus religiösen Gründen vom 15.03.2013 bearbeitet haben.
Gegen den Bescheid des Südwestrundfunks vom 11. 07. 2013, erhalten am 20. 07. 2013 lege ich hiermit
Widerspruch ein.
Begründung:Der Bescheid ist rechtswidrig, da er den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) über den Artikel 4 des Grundgesetzes stellt.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verstößt in meinem Fall insbesondere gegen Artikel 4,
Absatz 2 des Grundgesetzes,
“Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet”. Dass ich mir dieses Grundrecht, wie vom Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) empfohlen, durch das dort vorgeschlagene Verfahren mittels eines Härtefallantrages und bei Ablehnung Gang durch die rechtlichen Instanzen erst mühsam erstreiten muss, bedarf einer Überprüfung, die diesmal auch eine Klärung in der Sache erfordert. Ich halte aus bewusster religiöser Überzeugung heraus Abstand zu Fernsehen egal auf welchem technischen Medium, um auch im Alltagsleben meine Innenwelt vor der enormen Informationsflut mit ihren Desinformationswellen wenigstens einigermaßen zu schützen. Ein erzwungener Rundfunkbeitrag ist für mich in diesem Zusammenhang kontraproduktiv. Meinen Beitrag an der Gemeinschaft leiste ich neben einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch finanzielle Unterstützung mittelloser spirituell ausgerichteter Menschen.
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Sie legen mir nahe, auch auf die Benutzung des PCs zu verzichten. Das würde ich nicht einmal machen, wenn Sie mit Ihrem eigenen Beispiel vorangehen und Ihre Briefe auf Schreibmaschine schreiben würden. Das kann ich in der heutigen Zeit von niemandem erwarten. Zur Zeit ist mir der PC mit Internetanschluss ein wichtiges Hilfsmittel in meinem Einsatz für die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Wie sehr mir eine von Zwangsbeiträgen ungestörte Religionsausübung am Herzen liegt, können Sie auch daran erkennen, dass ich diesem Themenkomplex eine eigene Internetseite gewidmet habe, auf der ich die verschiedensten Facetten zusammentrage und der Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung stelle.
Im übrigen habe ich ernste Zweifel an einer Verfahrensweise, bei der die Rechtsabteilung einer Organisation, die sich über Zwangsbeiträge finanziert, über religiöse oder Gewissensgründe zu entscheiden hat, die die Finanzierung dieser Organisation gefährden oder in Frage stellen könnte.
“Es ist schwierig, jemanden etwas verstehen zu machen, wenn sein Einkommen davon abhängt, es nicht zu verstehen.” Treffender als der amerikanische Schriftsteller Upton Sinclair kann man es eigentlich kaum auf den Punkt bringen.
Aufgrund der bereits vorliegenden Gutachten und den daraus ableitbaren anhängigen Verfahren, ist davon auszugehen, dass der aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die davon abgeleiteten Rundfunkbeiträge keine rechtliche Grundlage besitzen. Aus diesem Grunde verweigere ich bis zur Klärung der (verfassungs-) rechtlichen Konformität des RBStV die Zahlung der Rundfunkbeiträge.
Weiteren Sachvortrag und Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht behalte ich mir
ausdrücklich vor.
Damit wir den Humor nicht verlieren, wieder ein Zitat aus „Der Prozess“ von Kafka:
“Wirklich zutreffende und beweisführende Eingaben kann man erst später ausarbeiten, wenn im Laufe der Einvernahmen des Angeklagten die einzelnen Anklagepunkte und ihre Begründung deutlicher hervor treten oder erraten werden können. Unter diesen Verhältnissen ist natürlich die
Verteidigung in einer sehr ungünstigen und schwierigen Lage. Aber auch das ist beabsichtigt. Die Verteidigung ist nämlich durch das Gesetz nicht eigentlich gestattet, sondern nur geduldet, und selbst darüber, ob aus der betreffenden Gesetzesstelle wenigstens Duldung herausgelesen werden soll, besteht Streit.”
[Kafka: Der Prozeß. DB Schüler-Bibliothek: Klassische Werke, S. 23762 (vgl. Kafka-GW Bd. 1, S. 139-140)]
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Enz
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Wie wird es weitergehen?
Wenn obiger Widerspruch abgelehnt werden sollte und ich weiterhin nicht bezahle, werde ich früher oder später einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten.
Gegen diesen werde ich ebenfalls Widerspruch einlegen. Wenn dieser Widerspruch ebenfalls abgelehnt werden sollte, werde ich eine Klage vor dem entsprechenden Verwaltungsgericht in die Wege leiten.