Ob das ÖRR-Dingsda nun eine Körperschaft oder ein Unternehmen ist, wie das ÖRR-Dingsda sich selbst gerne mal darstellt, können wir gerne weiter diskutieren. Das ÖRR-Dingsda kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Politik jedoch nicht mehr ernsthaft als Anstalt bezeichnet werden, weil die Kriterien dafür offensichtlich nicht mehr erfüllt sind.
Ja, ok; aber dieser Sachverhalt ist nicht mit dem ÖRR zu diskutieren, sondern mit dem zuständigen Gesetzgeber? Und gerichtlich wäre u. U. der ordentliche Rechtsweg dafür zuständig, geht es doch um die Art der Struktur, nicht um die Durchführung des Rechts?
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein oder zu werden. Denn bisher gehen die Richter und Richterinnen am Verwaltungsgericht davon aus, dass bei Klagen gegen "
Festsetzungsbescheide" diese Struktur als beklagte Partei zulässig sei. Also beim Versuch die Stelle, welche laut Gesetz zu beklagen sein müsste, ermitteln bzw. feststellen zu lassen.
-> Der Versuch endet aktuell noch immer an dem Punkt, dass die Richter und Richterinnen den Wortlaut, wer laut Gesetz beklagt werden "soll" also könne, nicht in der Art verstehen, dass als Antwort eine Stelle als Partei ermittelt wird, welche dem Wortlaut des Gesetzes tatsächlich genügt. -> Es endet damit, um zu einem Beispiel zu kommen, dass dem MDR der Klagetext - Einverständnis des Klägers vorausgesetzt - zugestellt wird, also noch bevor die richtige Partei nach dem Wortlaut des Gesetzes für den Kläger nachprüfbar ermittelt wird. Es kann nun sein, dass die Partei nach dem Wortlaut ermittelt wurde, jedoch sehen die Antworten nicht so aus, dass der Ermittlung nachprüfbar gefolgt werden kann. Dem Kläger ist die Ermittlung selbst nicht möglich, er legt dieses auch dar, aber das bleibt halt unbeachtet.
Gibt der Kläger jedoch in seiner "
Anfechtungs-" Klage die falsche Partei an, kann es passieren, dass seine Klage am Ende bereits unzulässig oder eben unbegründet ist.
Würde jetzt anders gespielt und versucht, per Klage festzustellen, dass diese Anstalten nicht mehr als solche zu bezeichnen sind, weil die Kriterien nicht erfüllt sind, also schon ganz ohne "Festsetzungsbescheid", dann müssten die Richter und Richterinnen vielleicht darlegen, warum dem nicht so ist, also sprichwörtlich an diesem Punkt Farbe bekennen, warum diese bei Klagen gegen "
Festsetzungsbescheide" nicht die falsche Partei seien.
Im Prinzip geht es um diesen Punkt:
juracademy.de
Richtiger Klagegegner im Verwaltungsprozesshttps://www.juracademy.de/verwaltungsprozessrecht/richtiger-klagegegner.html--> Es geht dabei um den Punkt der "
Selbstverwaltung" der "Anstalten", dem "
Rechtsträgerprinzip" und dem ganz offensichtlichen Problem, dass diese Stellen keine Macht haben über Personen, welche außerhalb der Selbstverwaltung leben.