... womit sich die Frage stellt, warum eine Anstalt im öffentlich rechtlichen Auftrag parteiische Vertreter braucht. Sie braucht sicher rechtliche Vertreter, aber keine parteiischen. Hier läuft kein Zivilverfahren! Es werden keine Privatinteressen vertreten. Es klagt nicht Partei A gegen Partei B, sondern es soll ein allgemeines (öffentlich rechtliches) Rechtsverhältnis neutral überprüft werden.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)