Weiß einer von euch, ob Joachim
Wieland mit den beiden Anwälten aus der
Kanzlei Wieland verwandt ist oder zu dieser Kanzlei gehört?
http://www.wieland-recht.de/Die habe ich eigentlich für meine Verfassungsbeschwerde haben wollen. Damit würde sich jedenfalls erklären, weshalb ich von den Wielands ein sehr kurzes Ablehnungsschreiben erhalten habe. Das ZDF zahlt halt besser. Die Kanzlei Wieland gehören für mich jedenfalls zu den renommiertesten Verfassungsrechtlern in Deutschland.
Professor Hanno
Kube ist übrigens der
Nachfolger auf dem Lehrstuhl von Professor Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, den wir alle mittlerweile kennen.
http://www.jura.uni-heidelberg.de/fst/personen/personenkube/index.htmlGernot
Lehrhttps://www.redeker.de/main-V2.php/de/anwalt/vita.php?anw=31und
Professor Dieter
Dörrhttp://www.jura.uni-mainz.de/doerr/149.phpsind auch sehr renommierte Personen.
Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten kleckern hier mal wieder nicht, sondern klotzen richtig, was wohl nicht billig wird, d. h. es werden tatsächlich keine Kosten und Mühen gescheut, um Unrecht zu etablieren.
Es handelt sich bei den rechtlichen Vertretern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (die Landesregierungen gehören für mich dazu) also nicht nur um Steuerrechtler, sondern ganz klar um Spezialisten für Verfassungsrecht, woraus sich vielleicht schon eine Strategie herleiten lässt.
Die Verfahren werden wohl darauf hinauslaufen, dass die Klagen so dargestellt werden, dass es lediglich darum geht, dass sich einige Bürger über zu hohe Abgaben beschweren.
Diese Klageabsicht mag zwar auch berechtigt sein, trieft aber meiner Ansicht nach nicht das Kernproblem des Rundfunkbeitrages. Die Durchsetzung des RBStV mit allen Mitteln ist und bleibt der Versuch auf strukturspezifische Weise Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner des Staatsfernsehens von Landesregierungsgnaden) konkret zu verfolgen, womit zwei wichtige Eckpfeiler einer demokratischen Gesellschaft, nämlich der Schutz dieser beiden Gruppen, zum Einsturz gebracht werden soll. Derartige Bestrebungen dann auch noch mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz zu begründen, ist letztendlich eine Pervertierung der Pressefreiheit, da es den Vertretern des Staatsfernsehens von Landesregierungsgnaden hierum schon lange nicht mehr geht. Die Schutzbehauptung, dass man Staatsfernsehen bräuchte, weil die übrigen Medienvertreten nicht zur freien Presse gehören würden, weil sie angeblich von Werbeeinnahmen abhängig seien, ist nicht nur absurd, sondern man fragt sich unwillkürlich, weshalb die anderen Medienvertreter sich es gefallen lassen, dass sie als unseriös bezeichnet werden (und dies sogar per Gerichtsurteile, an denen sie verfahrenstechnisch gar nicht beteiligt waren).
Wir werden finanziell wohl mit einem staatlich unterstützten Medienimperium, das jährlich Milliardenumsätze einfährt, nicht mithalten können, so dass uns nur die kleinen Klagen als Mittel bleiben. Daher sollte jeder, der kann und dazu in der Lage ist, eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
siehe auch unter
Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG in Münsterhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25367.0.html