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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Das Prüfungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts  (Gelesen 11702 mal)

C
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Medienkorrespondenz.de, 23.11.2017

Rundfunkbeitrag:
Das Prüfungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts


Zitat
Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe liegen nun die Stellungnahmen vor, die im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung des allgemeinen Rundfunkbeitrags unter anderem Regierungen, Sendeanstalten und Verbände dem Gericht übermitteln konnten. Am 15. November endete die Frist, bis zu der die Institutionen ihre Stellungnahmen dem obersten deutschen Gericht zusenden konnten. Der Erste Senat des BVerfG prüft seit einigen Monaten die staatsvertraglichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag anhand von vier Verfassungsbeschwerden (vgl. auch diesen MK-Artikel). Davon wurden drei von Privatpersonen eingereicht (Az.: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17 und 1 BvR 981/17). Eine weitere Verfassungsbeschwerde stammt vom Autoverleiher Sixt (Az.: 1 BvR 836/17).
[…]
Die Bundesländer haben als ihren gemeinsamen Prozessvertreter vor dem Bundesverfassungsgericht den Medienrechtler Dieter Dörr benannt […]
Die ARD hat Professor Hanno Kube beauftragt […]
Prozessvertreter des ZDF ist Professor Joachim Wieland […] Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer […]
Das Deutschlandradio hat Gernot Lehr mandatiert. Der 60-jährige Rechtsanwalt, der Partner in der in Bonn ansässigen Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs […]

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/rundfunkbeitrag-das-pruefungsverfahren-des-bundesverfassungsgerichts.html


Edit "Bürger" - Hinweis:
Diskussion über die Verfahrensvertreter von ARD, ZDF & Co. unter
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.0.html
Diskussion zum Gutachter und Verfahrensvertreter der Landesregierungen unter
"Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25010.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2017, 17:55 von Bürger«
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n
  • Beiträge: 1.452
aus dem Artikel:
Zitat
Seinerzeit hatten ARD, ZDF und das Deutschlandradio Verfassungsbeschwerden gegen das Zustandekommen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrags eingereicht, mit dem die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen hatten, die damalige Rundfunkgebühr nur um 88 Cent pro Monat zu erhöhen. Damit waren sie von der Empfehlung der Finanzkommission KEF abgewichen, die eine Anhebung um monatlich 1,09 Euro vorgeschlagen hatte. Mit seinem Urteil vom September 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden der Sender in weiten Teilen stattgegeben. Der Eingriff der Politik in das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde vom zuständigen Ersten Senat als Verstoß gegen die Verfassung gewertet (vgl. FK-Heft Nr. 37/07).

Aha! Die Anstalten legen Verfassungsbeschwerde ein gegen den politischen Einfluss, wenn bei der Gebührenerhöhung nicht der KEF gefolgt wird und bekommen recht.
Wenn aber bei der Beitragssenkung 2015 der Beitrag nur um die Hälfte des Vorschlags der KEF sinkt, dann ist das kein politischer Einfluss.
Wir hätten damals auch eine Verfassungsbeschwerde einlegen sollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2017, 16:41 von Uwe«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

d
  • Beiträge: 136
Allein schon die Tatsache, dass die Unterschiedlichen Institutionen externe Gutachter Beauftragen:

- Für die Bundesländer: Professor Dieter Dörr (bezahlt mit Steuergeldern)
- Für die Öffentlich Rechtlichen (ARD): Professor Hanno Kube (bezahlt vom "Rundfunkbeitrag")
- Für die Öffentlich Rechtlichen (ZDF): Professor Joachim Wieland (bezahlt vom "Rundfunkbeitrag")
- Für die Öffentlich Rechtlichen (Dradio): Gernot Lehr (bezahlt vom "Rundfunkbeitrag")

Wenn man nicht auf Geld gucken muss und mit dem A.... an der Wand steht, kann man es sich eben erlauben, sämtliche externe Gutachter zu beauftragen.


Für mich stellt sich nur die Frage, ob es auch für unsere "Leitkläger" (aus dem Forum) möglich ist, sich zusätzlich entsprechende externe Gutachter einzuholen.

Vielleicht könnte man hier nochmals eine "Spendenaktion" machen, damit sich unsere Mitstreiter für deren Verfahren am Bundesverfassungsgericht auch entsprechende externe Expertise leisten können. Ich würde solch eine Aktion auf jeden Fall begrüßen und Unterstützen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2017, 17:50 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Die "Leitkläger" haben:

- Rechtsanwalt Thorsten Bölck
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Koblenzer
- Prof. Dr. Christoph Degenhart
- Rechtsanwalt Dr. Holger Jacobj

Das sollte reichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2017, 16:52 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.194
...
Vielleicht könnte man hier nochmals eine "Spendenaktion" machen, damit sich unsere Mitstreiter für deren Verfahren am Bundesverfassungsgericht auch entsprechende externe Expertise leisten können. Ich würde solch eine Aktion auf jeden Fall begrüßen und Unterstützen.

Nichts gegen Spendenaktionen, aber die Mitstreiter werden doch bereits durch Experten vertreten. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Was soll da noch für "Expertise" notwendig sein?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

n
  • Beiträge: 1.452
Die Bezahlung der Gutacher ist eine gute Frage. Gehört das zur "funktionsgerechten Ausstattung zur Erfüllung des Auftrags" die aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt werden kann?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

G
  • Beiträge: 1.548
Die Bezahlung der Gutacher ist eine gute Frage. Gehört das zur "funktionsgerechten Ausstattung zur Erfüllung des Auftrags" die aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt werden kann?

Ist doch Jacke wie Hose. Dann sagen sie, sie zahlen es von den Werbeeinnahmen. Kann doch niemand kontrollieren. Deswegen müssen die weg!


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  • Beiträge: 882
Aha! Die Anstalten legen Verfassungsbeschwerde ein gegen den politischen Einfluss, wenn bei der Gebührenerhöhung nicht der KEF gefolgt wird und bekommen recht.
Wenn aber bei der Beitragssenkung 2015 der Beitrag nur um die Hälfte des Vorschlags der KEF sinkt, dann ist das kein politischer Einfluss.
Wir hätte damals auch eine Verfassungsbeschwerde einlegen sollen.
Das ist alles so leicht gesagt. Aber man muss ja glaubhaft machen, dass dadurch das eigene Grundrecht unmittelbar verletzt ist. Da reichen aber die paar Cent nicht aus. Die Einflussnahme ist wiederum kaum zu quantifizieren. Der Betrug am Volk als Ganzes müsste aber von einem Gericht über konkrete Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingehen. Nehmt diesen Punkt in eure Klagen auf. Person I hat es drin und die Anstalt reagiert definitiv empfindlich bis panisch darauf. Beantragt die konkrete Normenkontrolle, bis wir endlich ein Gericht finden, das den Punkt vor das Verfassungsgericht trägt, sonst befasst es sich damit nicht.
So in der Art:
Zitat
Die nicht gewährte Erniedrigung des Rundfunkbeitrags ist wegen ihres politischen Einflusses eindeutig verfassungswidrig (siehe http://www.bverfg.de/e/rs20070911_1bvr227005.html ), weshalb ich eine Zahlung dieses Beitragsanteils grundsätzlich verweigere.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2017, 16:54 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Zum Januar 2013 wurde das bisherige Gebührenmodell, das die Zahlungsverpflichtungen der Bürger an den Besitz von Empfangsgeräten knüpfte, durch ein Modell der Zwangsabgaben, des sog. Haushaltsbeitrags ersetzt."
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzenn S. 11
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
Zitat
Verzeichnis der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats
beim Bundesministerium der Finanzen
Prof. Dr. Kai A. Konrad (Vorsitzender) München
Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellv. Vorsitzender) Nürnberg-Erlangen
Prof. Dr. Dieter Brümmerhoff Rostock
Prof. Dr. Lars P. Feld Freiburg/Br.
Prof. Dr. Lutz Fischer Hamburg
Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Clemens Fuest Mannheim
Prof. Dr. Heinz Grossekettler Münster/W.
Prof. Dr. Günter Hedtkamp München
Prof. Dr. Klaus Dirk Henke Berlin
Prof. Dr. Johanna Hey Köln
Prof. Dr. Bernd Friedrich Huber München
Prof. Dr. Wolfgang Kitterer Köln
Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen Frankfurt/M.
Prof. Dr. Gerold Krause Junk Hamburg
Prof. Dr. Alois Oberhauser Freiburg/Br.
Prof. Dr. Rolf Peffekoven Mainz
Prof. Dr. Helga Pollak Göttingen
Prof. Dr. Wolfram F. Richter Dortmund
Prof. Jörg Rocholl, PhD Berlin
Prof. Dr. Ulrich Schreiber Mannheim
Prof. Dr. Hartmut Söhn Passau
Prof. Dr. Christoph Spengel Mannheim
Prof. Dr. Klaus Stern Köln
Prof. Dr. Marcel Thum Dresden
Prof. Dr. Christian Waldhoff Berlin
Prof. Dr. Alfons Weichenrieder Frankfurt/M
Prof. Dr. Dietmar Wellisch Hamburg
Prof. Dr. Wolfgang Wiegard Regensburg
Prof. Volker Wieland, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Berthold Wigger Karlsruhe
Prof. Dr. Horst Zimmermann Marburg/Lahn

Wieviele unabhängige Gutachter braucht das BVerfG noch, bis es von dem rechts- und verfassungswidrigen Rundfunkzwangsbeitrag überzeugt ist?


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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

c
  • Beiträge: 873
Es ist bezeichnend, dass jede Anstalt sich einen eigenen Prozessvertreter holt und die Bundesländer es auch nicht schaffen, sich selbst zu vertreten. Sonst tritt man doch einheitlich mit einer Stimme auf. Hätte der Justiziar des SWR nicht gereicht? Das müsste er doch schaffen, bei der angeblich so klaren Rechtslage.

Man weiß wohl schon, dass es dünn wird und will nichts unversucht lassen. Es wird nichts nützen. Man hat es verbockt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2017, 17:51 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
Ist doch Jacke wie Hose. Dann sagen sie, sie zahlen es von den Werbeeinnahmen. Kann doch niemand kontrollieren. Deswegen müssen die weg!

Nicht ganz, denn es kommt dabei auch darauf an wieviele Taschen (inkl. möglicher Löcher darin) das jeweilge Bekleidungsstück hat, um mal eben die verfassungswidrigen Einnahmen von der einen in die andere Tasche wandern zu lassen.  ;)


Edit "Bürger" - Hinweis:
Diskussion über die Verfahrensvertreter von ARD, ZDF & Co. unter
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.0.html
Diskussion zum Gutachter und Verfahrensvertreter der Landesregierungen unter
"Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25010.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2017, 17:55 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Weiß einer von euch, ob Joachim Wieland mit den beiden Anwälten aus der Kanzlei Wieland verwandt ist oder zu dieser Kanzlei gehört?  http://www.wieland-recht.de/

Die habe ich eigentlich für meine Verfassungsbeschwerde haben wollen. Damit würde sich jedenfalls erklären, weshalb ich von den Wielands ein sehr kurzes Ablehnungsschreiben erhalten habe. Das ZDF zahlt halt besser. Die Kanzlei Wieland gehören für mich jedenfalls zu den renommiertesten Verfassungsrechtlern in Deutschland.

Professor Hanno Kube ist übrigens der Nachfolger auf dem Lehrstuhl von Professor Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, den wir alle mittlerweile kennen.
http://www.jura.uni-heidelberg.de/fst/personen/personenkube/index.html


Gernot Lehr
https://www.redeker.de/main-V2.php/de/anwalt/vita.php?anw=31
und
Professor Dieter Dörr
http://www.jura.uni-mainz.de/doerr/149.php
sind auch sehr renommierte Personen.

Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten kleckern hier mal wieder nicht, sondern klotzen richtig, was wohl nicht billig wird, d. h. es werden tatsächlich keine Kosten und Mühen gescheut, um Unrecht zu etablieren.

Es handelt sich bei den rechtlichen Vertretern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (die Landesregierungen gehören für mich dazu) also nicht nur um Steuerrechtler, sondern ganz klar um Spezialisten für Verfassungsrecht, woraus sich vielleicht schon eine Strategie herleiten lässt.
Die Verfahren werden wohl darauf hinauslaufen, dass die Klagen so dargestellt werden, dass es lediglich darum geht, dass sich einige Bürger über zu hohe Abgaben beschweren.

Diese Klageabsicht mag zwar auch berechtigt sein, trieft aber meiner Ansicht nach nicht das Kernproblem des Rundfunkbeitrages. Die Durchsetzung des RBStV mit allen Mitteln ist und bleibt der Versuch auf strukturspezifische Weise Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner des Staatsfernsehens von Landesregierungsgnaden) konkret zu verfolgen, womit zwei wichtige Eckpfeiler einer demokratischen Gesellschaft, nämlich der Schutz dieser beiden Gruppen, zum Einsturz gebracht werden soll. Derartige Bestrebungen dann auch noch mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz zu begründen, ist letztendlich eine Pervertierung der Pressefreiheit, da es den Vertretern des Staatsfernsehens von Landesregierungsgnaden hierum schon lange nicht mehr geht. Die Schutzbehauptung, dass man Staatsfernsehen bräuchte, weil die übrigen Medienvertreten nicht zur freien Presse gehören würden, weil sie angeblich von Werbeeinnahmen abhängig seien, ist nicht nur absurd, sondern man fragt sich unwillkürlich, weshalb die anderen Medienvertreter sich es gefallen lassen, dass sie als unseriös bezeichnet werden (und dies sogar per Gerichtsurteile, an denen sie verfahrenstechnisch gar nicht beteiligt waren).

Wir werden finanziell wohl mit einem staatlich unterstützten Medienimperium, das jährlich Milliardenumsätze einfährt, nicht mithalten können, so dass uns nur die kleinen Klagen als Mittel bleiben. Daher sollte jeder, der kann und dazu in der Lage ist, eine Verfassungsbeschwerde einlegen.       

siehe auch unter
Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG in Münster
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25367.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2017, 22:43 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
... womit zwei wichtige Eckpfeiler einer demokratischen Gesellschaft, nämlich der Schutz dieser beiden Gruppen, zum Einsturz gebracht werden soll. ...

Da muss man wohl nichts mehr zum Einsturz bringen. Dazu ein kleiner historischer Exkurs:

Der Historiker Prof. Dr. Josef Foschepoth hat schon vor gut 5 Jahren anhand von Unterlagen aus dem Bundesarchiv feststellen können, dass seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland jährlich Millionen von Postsendungen kontrolliert, geöffnet, beschlagnahmt und/oder vernichtet wurden, trotz eines ausdrücklichen Verbots in Art. 10 GG. Bis Anfang der siebziger Jahre betraf diese verfassungswidrige Aktion nachweislich über 100 Millionen Postsendungen aus der DDR. Ebenso war Deutschland stets Weltmeister im Abhören von Telefonaten, sowie im Abfangen von Fax und Telex. Der Außenminister unter Adenauer, Heinrich von Brentano, schrieb an seinen Chef, dem Bundeskanzler, dass im Falle, dass die bundesrepublikanische Bevölkerung Kenntnis davon erlangen würde, dass praktisch der gesamte Telefon- und Telexverkehr mit dem Ausland abgehört würde, dem Vertrauen in die Demokratie einen ziemlichen Schlag versetzen würde. Praktisch jeder Kanzler dieser Republik hat gegenüber den Besatzungsmächten auch nach der Änderung des Artikels 10 GG durch die erste Große Koalition in den 1960ern die Eingriffsrechte der Allierten in Deutschland bestätigt. Dr. Foschepoth hat auch dargelegt, dass diese Vorbehaltsrechte, auch der Überwachungsvorbehalt, im Grunde bis heute bestehen und durch NATO Statuten und Verträge abgesichert sind. Dr. Foschepoth schreibt in seinem Buch "Überwachtes Deutschland"* u. a.:

Zitat
"Ich habe die Geheimprotokolle gesehen und sehe dann, wie Adenauer Wort für Wort den Text dieses Briefes mit den Alliierten abstimmt. Der Kanzler der Bundesrepublik Deutschland wirkt also mit den fremden Mächten an einer Umgehung der Verfassung aktiv mit, die dauerhaft das erlaubt, was die Verfassung nicht erlaubt."

Foschepoth beurteilte im Buch und diversen Interviews  das politische System im Westdeutschland der fünfziger und sechziger Jahre als "Staatsdemokratie", als eine Folge autoritärer Denk-/Verhaltensweisen, Ergebnis struktureller Prägungen, historischer Erfahrungen, sowie der Tatsache, dass die Schlüsselstellungen des Staates weitgehend in den Händen der alten alten Machteliten verblieben waren. Die BRD startete mit den alten Eliten, die sich natürlich nicht geändert hatten. Die Regierungen der BRD haben seit den 1970er Jahren durch ständige Verschärfung der sogn. Antiterrorgesetze die bürgerlichen Freiheiten peu a peu bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt und tun es bis heute. Das reicht von der Beschränkung der Anwaltsrechte im Zeichen der RAF bis zum sogn. "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" der letzten Großen Koalition. Um hier Innenminister werden zu können, muss man wohl erst ein mal seine korrekte rechte und anti-rechtsstaatliche Gesinnung nachweisen. Anders sind die Typen, die auf diesen Positionen in den Regierungen waren und sind kaum zu erklären.

Es ist nur folgerichtig, dass sich auf deutschem Boden Geheimdienste aller Art tummeln, NSA und GCHQ sich auf die eilfertige Zuarbeit der deutschen Dienste verlassen können. Oder um Frau Merkels Aussage richtig zu stellen: ausspähen unter Freunde, das ist üblich! Wenn sich durch eine verfassungswidrige Rundfunkfinanzierung ein paar weitere Splitter vom Lack der angeblichen Demokratie lösen, wird das kaum etwas machen. Der Schaden an der Idee ist längst eingetreten.

M. Boettcher

* Literaturtipp: https://www.buecher.de/shop/sonstige-themen/ueberwachtes-deutschland/foschepoth-josef/products_products/detail/prod_id/48752810/
Rezension von Rainer Blasius: http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/politik/politische-buecher/josef-foschepoth-ueberwachtes-deutschland-mehr-staat-wagen-nicht-viel-fragen-11941714.html


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

f

faust

... ich habe in diesem Forum schon öfter als einmal den Gedanken geäußert, dass hinter der Datensammelei des "Beitragsservice" letztlich jemand (mit einem Schlapphut ?) sitzt und grinsend die Hände aufhält. Was sonst wäre der Grund, etwas so absurdes so verbissen zu verteidigen ?

UND: Das Infragestellen der bürgerlichen Existenz ( -> Vermögensauskunft) gegenüber denen, die nicht "mitspielen" wollen, ist zwar ein Merkmal von Diktaturen, passt aber ganz hervorragend ins Raster.


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  • Beiträge: 170
  • Grossherzogtum Baden
Bei diesem "Prüfungsverfahren" was hier gespielt wird, geht es nur um Macht und Geld, es ist nicht nachvollziehbar, denn Recht und Gesetz sind noch lange nicht gleichbedeutend mit Gerechtigkeit.
Viele Klagen, bekommen eine auf den "Sack" und das war es, will einer weitermachen benötigt er einiges an finanziellen Mitteln und viel Nerven sowie Zeit, das haben die wenigsten, es klingt hart, aber so ist die Wahrheit, die verträgt aber nicht jeder.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht weiter in alles und jenes abdriften, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
Rundfunkbeitrag: Das Prüfungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts
und insbesondere den Inhalt des Artikels aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2017, 22:51 von Bürger«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

 
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