Die Frage, was jetzt schon verletzt ist, lasse ich hier im ersten Schritt ohne Erörterung, weil sehr komplex.
Verstoß liegt auf jeden Fall vor beim in Vorbereitung befindlichen neuen Medienstaatsvertrag.
Vorgesehen ist, die Landesmedienanstalten mit einem Lizenzierungsrecht und Bußgeldrecht für alle weltweiten Medien im Internet auszustatten, soweit Verbreitung in Deutschland.
Eindeutiger kann schwerlich verstoßen werden. Das ist Zensur in Reinkultur. China und Russland werden "getoppt".
Obendrein ist die Absurdität eine totale: Die winzige Landesmedienanstalt des Saarlands macht plötzlich anstelle der Bundesregierung Weltpolitik. Der Irrsinn ist ein totaler - und der partielle Rechtsstaatsverlust ist garantiert, sofern sich die Bürger weiterhin diese Entwicklung gefallen lassen.
Für die in Vorbereitung befindlichen Verfassungsbeschwerden bundesweit - schon in der Wartestellung -
- umfangreiche komplexe Arbeit - können Spendenwillige ja schon einmal ihre Bereitschaft anmelden und bitte nicht immer dieselben, sondern auch diejenigen, die bisher für den komplexen Kern der Sache noch nie förderbereit waren. "PM machts möglich."
Der betreffende Medienstaatsvertrag ist wohl für Ende Mai 2019 vorgesehen. Beschwerdeeinreichung am besten sofort, damit mangels Planungssicherheit die Akteure erst einmal eine Wartepause praktizieren. (Normenbeschwerde-Frist hiergegen an sich vermutlich bis 31. Dezember 2020.)
Verstoß liegt ebenfalls und sogar schon jetzt vor bei allen "Fake-News"-Kampfaktionen seitens ARD, ZDF.
Diesbezügliche musste eine Verfassungsbeschwerde von September 2017 leider im Frühjahr 2018 zurückgezogen werden. Denn das durchaus bemühte Verfassungsgericht verlangte zu Recht, eine juristisch ausführlicher belegende Begründung zu ergänzen.
Mangels Streitkasse war die dafür nötige wesentliche rechtswissenschaftliche Arbeitszeit nicht verfügbar.
Alle, die für entsprechende Spendenaufrufe nie beitragen würden, "weil kein Rechtsanwalt", sind mitverantwortlich, dass überhaupt die nächste Stufe - die neuen Gesetze - sofort nach Rücknahme der Beschwerde gewagt und in Gang gesetzt wurden. Hier ist Kriegszustand: Wenn wir eine Streitfront mangels Unterstützungsbreite rückbauen müssen, ist der Gegner blitzschnell da mit seinen Truppen und besetzt das freigewordene Terrain.
Verstoß liegt des weiteren seit langem vor bei der "rückwirkenden Änderung des Rundfunkbegriffs".
Die seit über einem halben Jahrhundert geltende Schutzwirkung für ARD, ZDF,... gilt nur für den seinerzeitigen technologisch eingegrenzten Rundfunkbegriff. Nur insoweit gelten die bewilligenden Entscheide auf EU-Ebene und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der illegale Trick der Medienstaatsverträge ist:
a) Wir ändern listig trickreich den Umfang des Rundfunkbegriffs - gilt ab jetzt auch für "Internet".
b) Wir behaupten frech und unverschämt, dass all die jahrzehntealte Privilegien-Rechtsprechung auf diese völlig andere Erstreckung uns nun auch zu gewähren ist. Wo kein Kläger gegen Rechtsbruch, da kein Richter. Und falls ein Richter, dem schicken wir unsere "hochkarätigen Haus-Gutachter" und den Druck der politischen Entsende-Parteien der jeweiligen obersten Richter auf den Hals.
c) Die Fortsetzung unserer 8 Milliarden Euro im Jahr legitimiert dieses in.Scherben-schlagen der Grundprinzipien der Rechtswissenschaft und der Rechtsphilosophie und der Grundrechte und der Unabhängigkeit der Rechtsprechung - inklusive Verletzung von: EU-Charta, Grundgesetz, Menschenrechtskonvention.
Diese Unverforenheit geht sehr tief hinein ins rechtssystemische, in die Grundlagen der juristischen Begriffslogik. Erwartet nicht von eurem Haus- und Wiesen-Rechtsanwalt "bei euch um die Ecke", dass er von diesen abstrakten obersten Segmenten der Rechtswissenschaft mehr hat als einen nebulösen blassen Rest-Schimmer vom Semester X in der Studienzeit.
Vollkenntnis hierüber ist das Niveau, auf dem "Professor @pinguin " gerade im Eingangsbeitrag die Rechtsanwendung deduzierte. Auch diese Argumentekette war Teil der leider mangels Streitkasse wider Willen und Vernunft zurückgezogenen Verfassungsbeschwerde.
Langer Rede kurzer Sinn:
Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient hat. Wer nicht einverstanden ist, aber nicht geeignet protestieren kann für derart komplexe Strategien und Gegner und Skandale, der muss abwägen, ob er die einzig dann noch mögliche Variante wählt: Einen Stellvertreter-Krieg der Kundigen mit einem kleinen Beitrag zu stützen. "PM machts möglich."
Wer den passenden Zeitpunkt zum Handeln gegen Anfänge verschläft, darf sich nicht beschweren, wenn er eines Tages in einem totalitären Regime aufwacht.