#4: 08. August 2025, 19:11
Nachtrag
BFH III R 19/23 - Verjährungsfrist beginnt nach Unterbrechung vollständig neuhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38494.0ergänzt 2025-08-08Edit "Bürger": Noch nicht in obiger Liste ergänzt - siehe zuvor Anmerkungen im zuvor verlinkten Thread:Es fehlt leider die Erklärung, was in diesem Falle genau eine "Unterbrechung" ist (im Gegensatz zur "Hemmung"?).
Es fehlt zudem leider die Erklärung, was eine "unterbrochene und vollständig neu begonnene Verjährungsfrist" konkret mit dem Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" zu tun haben soll. "Unterbrochene" Verjährungen sind da bislang nicht bekannt, allenfalls "gehemmte" Verjährungen.
Bitte nie nur solch aus dem Zuusammenhang gerissene Urteils-Fragmente ohne nähere Erklärungen und Querbezüge.
Das ist Basis aller gut aufbereiteten Beiträge zwecks zielgerichteter Verwertung/ Diskussion - und sollte ja nach all den Jahren geläufig sein... 
Bitte also kurzfristig ergänzen - anderenfalls bleibt Moderation/ Löschung vorbehalten, da das Forum kein Jura-Forum ist und nicht alles behandeln kann, was irgendwie vom Begriff her einen Bezug zum "Rundfunkbeitrag" hat (z.B. Verjährung). Danke.
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»Letzte Änderung: Heute um 01:57 von Bürger«
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