Die EU-Charta ist Schutz gegen Grundrechte-Verletzung durch EU-Stellen.
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Unter anderem ist die schöne Klausel, dass das allgemeine Petitionsrecht auch umfasst, dass die EU-Behörden nicht nur zum netten Empfang verpflichtet sind, sondern ausdrücklich zur Beantwortung.
Bedeutung:
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Angeblich ist das implizit beim allgemeinen Petitonsrecht nach Grundgesetz und nach den Landesverfassungen. Hört sich gut an, funktioniert aber nicht: Alle hoch stichhaltigen Befreiungs-Schriftsätze sind bisher von keiner einzigen der "öffentlich-rechtlichen" Anstalten auch nur minimalst "zur Sache beantwortet worden".
Wohl nur in der Landesverfassung Thüringen ist die Antwortpflicht
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ausdrücklich in der Landesverfassung. Etwas anders in Bayern, wo man gegen Nichtbearbeitung in einem mehrstufigen Verfahren bis zum Ministerium sodann eine "Landesverfassungsbeschwerde" machen kann.
(Hoch interessnt! Nicht verwechseln mit der anderen Besonderheit der dortigen "Popularklage".)
Mit Untätigkeitsklagen, Disziplinarverfahren-Anträgen usw. sollte man ja wohl nicht
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seine Lebenszeit verschwenden? Das ist etwas für die Mitglieder vom Anwälte- und Juristenkartell, um von braven Bürgern Geld für ihre Datschas abzuzweigen? Jahrelang bis zum BVerwG, weil der Schreibermann von Behörde X als Schweigermann glänzte?
Genau das ist ja die Strategie hinter Nichtbearbeitung: Zermürben. Genau das also machen wir nicht? Und was dann?
Noch schlimmer ist, wenn Gerichte Grundrechte-Verletzung machen.
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Man bilde einmal einen Extremfall:
2 Kammervorsitzende eines Verwaltungsgerichts, beide auch im Präsidium, einer sogar Präsident, einigen sich, eine Bürgereingabe mit einer gar nicht beantragten Klageeröffnung mit 5.000 Euro Gegenstandswert umzudeuten.
Die Forums-Etiquette verbietet, die Einstufung eines solchen denkbaren oder auch kaum denkbaren Vorgangs juristisch zu verbalisieren.
Wer hiergegen vorgehen will, national, läuft gegen eine Wand aka "Brandmauer":
Das OVG wird den hochgestellten Kollegen ja wohl keinen Krieg erklären.
Das BVerwG kostet erst recht mehr als das Problem wert ist.
Landesverfassungsgericht gegen die hochgestellten Jura-Kollegen... ? ? ?
Bundesverfassungsgericht: Chef H. schickt dann die Nichtannahme ohne Grundabgabe?
EMRK: Das Schikaneverbot für Gerichte oder das allgemeine Petitionsrecht
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und einiges anderes kommt in der Menschenrechtskonvention explizit nicht vor - kein Klagerecht - und zudem "da Nichtannahme-Problem 'zum Quadrat'".
Damit ist klargestellt, worum es geht:
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Inwieweit kann bei der EU-Kommission aussichtsreich ein (dann kostenloses) Verfahren auf EU-Ebene gemacht werden?
Die EU-Charta ist dann nur in Funktion von analoger Grundrechte-Deutung.
Es müssen Rechtsgrundlagen sein, die durch Verordnung oder Richtlinie der EU-Kommission und dem EuGH ein EU-weites Eingreifen nach "völkerrechtlichen Regeln" (hier: EU-Regeln) ermöglichen.
Gehofft wird, dass @pinguin hier wieder einmal mit kräftigem Flügelschlag die Grundlagen aus dem Wasser fischt. Oder auch, wer ebenfalls Ideen beisteuern kann.
Da ist auch einiges Im Forum,
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vielleicht helfen auch ein paar Links weiter.
Wir haben ja gerade einen aktuellen Vorgang:
EuGH C-633/22 - Charta - Pressefreiheit steht über Vollstreckungsrechthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37772.0Hier wird die EU-Charta, die ja an sich die Grundrechte gegenüber EU-Behörden anbetrifft, als eine Art "EU-Grundrechte-Konvention auch des nationalen Inlandsrechts" gedeutet.
Eigentlich dürfte das ja nur sein, wenn EU-Behörden gegen die Medienfreiheit der Charta verstoßen hätten. Wo ist die Rechtsgrundlage, die Unmittelbarkeit der EU-Charta für das Inlandsrecht der EU-Staaten durchzusetzen?
Wenn Bundesländer die EU-Charta als unmittelbar geltendes Recht erklären, so heißt das noch lange nicht, dass EU-Kommision und EuGH dann für inländische Probleme anrufbar werden.
Beispielsweise darf die Rundfunkabgabe dann auch aus diesem Grund nicht vollstreckt werden, weil Informationsfreiheit höher stehen muss? Auf diesen Entscheid wird man sich in anhängigen Sachen nun berufen mit einem grand Merci an Maître @Pinguin .
Dies ist wieder einmal ein Arbeitslink für kurze Beiträge.
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Die Probleme sollen hier nicht umfangreich diskutiert werden. Das führt für Jura in einem Forum für fast durchweg Nichtjuristen nicht zum Ziel.