Unabhängig von den Verjährungsfristen:
Wie will die zuständige LRA eigentlich belegen, dass für die Jahre 2006-2012 jemals Rundfunkgebühren fällig wurden? Die Gebühren waren in dem fraglichen Zeitraum an den Besitz eines Empfangsgerätes geknüpft. Angesichts der Höhe der Forderung behauptet die LRA wohl den Besitz eines TV-Gerätes. Wenn man bestreitet, dass ein solches oder ein anderes Empfangsgerät vorhanden war, wäre die Forderung für den Zeitraum 2006-2012 völlig aus der Luft gegriffen und der LRA dürfte es schwer fallen den Gegenbeweis anzutreten.
Was die Vorstellung des Gerichts angeht, dass, wenn diverse Schreiben als nicht zustellbar zurückkommen, ein später zugestelltes Schreiben belege, dass der Adressat alle vorherigen Schreiben ebenfalls erhalten haben muss, so ist das nur als lächerlich und weltfremd zu bezeichnen. Offenbar gilt für das Gericht, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
Fast jeder erlebt, dass ihm Schreiben nicht zugestellt werden. Ich habe im letzten Jahr 3 Mal eine Einladung aus Berlin nicht erhalten: 3 mal der gleiche Sender, 3 mal an die gleiche Adresse versandt; normaler Brief. Der 4te Brief wurde mir dann persönlich übergeben. 2-3 mal pro Jahr wird mir ein Exemplar einer Fachzeitung nicht zugestellt, die Ersatzlieferung kommt ebenso regelmäßig innerhalb eines Tages nach telefonischer Reklamation an. Man kann wohl schwerlich behaupten, dass dies Beleg dafür ist, dass die vorherige Lieferung angekommen sein muss. Mehrfach pro Jahr finden sich in meinem Briefkasten Schreiben für Dritte; teils sind das Personen aus der Nachbarschaft, teils mir völlig unbekannte Menschen am anderen Ende der Strasse, deren Namen mit meinem keine Ähnlichkeit haben. Ebenso häufig finde ich Briefe am Sonn- oder Feiertag im Briefkasten, die am Werktag vorher dort nicht vorhanden waren. Ich vermute, dass Nachbarn diese Schreiben in ihrem Postkasten hatten und diese in den richtigen Kasten beförderten. Bestellungen werden teils an den Lieferanten zurück gebracht, weil man mich angeblich nicht gefunden hat. Ich wohne seit über 25 Jahren unter der Adresse, mein Name steht an Postkasten und Tür, die Hausnummer ist groß und gut erkennbar, und die Rücksendung betrifft auch Lieferanten, die mir vorher schon erfolgreich Waren zustellen konnten. Mein Nachbar nimmt Lieferungen für mich ebenso an, wie ich für ihn.
Es gibt sicher Erklärungen für solche Ereignisse, zum Teil mangelnde Sprachkenntnisse der Zusteller, der Druck unter dem in dem Bereich gearbeitet wird usw. Aber dass ein zugestellter Brief beweist, dass man andere Schreiben des gleichen Senders ebenfalls erhalten haben muss, ist Unsinn. Natürlich ist ein Szenario denkbar, bei dem der Adressat Briefe eines bestimmten Senders grundsätzlich nicht öffnet und zurück gehen lässt. Allerdings ist in dem Fall wohl unwahrscheinlich, dass er dies bei einem weiteren Schreiben versäumt. Das Gericht scheint so ein Prozedere zu unterstellen. Auch hier dürfte es der LRA kaum gelingen, dieses Vorgehen zu belegen. Und daher bleibt es eben eine Unterstellung.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.