Nun zu den Fragen:
1. Wird die Verjährung bereits alleine durch die Zustellung des Festsetzungsbescheids gehemmt?
2. Wenn ja, ist diese Hemmung auf den Zeitraum der im Festsetzungsbescheid angegeben ist begrenzt?
3. Hat der Widerspruch auf den Festsetzungsbescheid einen Einfluss auf Verjährung/Hemmung?
Die neue Wohnungssteuer ist ein Sonderfall und es gibt nichts Vergleichbares.
Auf einer Veranstaltung von GEZ-Boykott hat Dr. Koblenzer und RA Bölck von einem "rechtsmittelfähigen Grundlagenbescheid" gesprochen.
Nun ist Vieles Ansichtssache. Ich verstehe es dahingehend, dass mir
die LRA rechtzeitig im Vorfeld die Änderung mitteilen muss, gegen die ich dann Rechtsmittel einlegen kann.
Das ist nicht erfolgt. Im Nachhinein diese Festsetzungsbescheide sind kein Grundlagenbescheid, sondern Bescheide über rückständige Forderungen.
Die GEZ, die nicht rechtsfähig ist, erkenne ich nicht an. Die LRA hat sich nicht gemeldet.
Diese Festsetzungsbescheide von der GEZ sind für mich nicht verbindlich.
Mit anderen Worten, die ganze GEZ-Geschichte hat weder Hand noch Fuß.
Da ist nichts Greifbares. Es ist ein Durcheinander, wie es besser nicht geht.
Wenn es z.B. mit einem Finanzamt Probleme gibt, dann lässt sich das aufgrund von konkreten Anweisungen regeln.
Bei der GEZ gibt es nichts Konkretes.
D.h., auf deine Fragen kann man gar keine konkrete Antwort geben, weil es bei der GEZ von vorn bis hinten nur Kuddelmuddel ist.