Bei nicht zugestellten Bescheiden des Beitragsservice verlangen Richter substantiierte Darlegungen.
Gefordert sind "
Umstände, die bei
objektiver Betrachtung geeignet sind,
berechtigte Zweifel am Zugang der Verwaltungsakte (Bescheide) zu
begründen".
Beachte aus immer wiederkehrendem Anlasse auch das unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
neu hinzugefügte
BFH-Urteil von 1989 zur Nichtanwendbarkeit von Anscheinsbeweisen sowie der Unzumutbarkeit von Nachforschungen seitens des Adressaten zwecks "Glaubhaftmachung" des Nicht-Zugangs von Verwaltungsakten
Beachte jedoch auch, dass sich insbesondere die Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte bislang augenscheinlich (noch?) nicht (alle) an diese höchstinstanzliche BFH-Rechtsprechung gebunden fühlen...
Ergänzung "Bürger":Siehe hierzu u.a. unter
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss 3 B 273/15, 12.01.2016https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=4232https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/15B273.B03.pdf (Volltext)
Leitsatz:
1. Die Mahnung ist kein Verwaltungsakt i. S. des § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 35 Satz 1 VwVfG, sondern ein bloßer Realakt.
2. Wird die eine Mahnung auf dem Postweg übermittelt, bestimmt sich ihr Zugang nach den entsprechend anzuwendenden Vorschriften über die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte.
3. Die Grundsätze des ersten Anscheins sind auf den Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts nicht anwendbar.
Dem Volltext könnte u.a. zu entnehmen sein:
1) Erfolgt - wie bei den
"Mahnungen" augenscheinlich der Fall (wie lange noch?) -
kein "Postabgangsvermerk", so
reicht ein unsubstantiiertes, "schlichtes" Bestreiten aus (RdNr 11):
"Liegen die für die Fiktion des Zugangs der Mahnungen entsprechend anzuwendenden Voraussetzungen des § 1 SächsVwVfZG i.V.m. § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG somit nicht vor [Anm.: d.h. ohne Postausgangsvermerk], reicht es aus, wenn der Antragsteller [...] deren Zugang schlicht bestreitet."
("[...] weil der Antragsgegner die Aufgabe der diese Forderungen betreffenden, aktenkundigen schriftlichen Mahnungen [...] zur Post weder durch entsprechende Vermerke in einem Postausgangsbuch noch in sonst geeigneter Weise dokumentiert hat.")
2) Erfolgt - wie bei den
"Bescheiden" augenscheinlich der Fall (wie lange noch?) - ein
"Postabgangsvermerk", so
reicht ein unsubstantiiertes, "schlichtes" Bestreiten nicht aus (RdNr 9):
Es wäre zwar
"[...] ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Adressat berechtigte Zweifel an dessen Zugang substantiiert darlegt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15. März 2007 - 5 LA 136/06 -, juris Rn. 8, 10).
Er muss Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts zu begründen (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn.8)."
(RdNr 10)
"Dafür gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (zu
§ 122 Abs. 2 AO: BFH, Urt. v. 14. März 1989 - VII R 75/85 -, juris Rn 13 ff.)."
Es wäre schön, wenn jeder von euch so eine kleine Geschichte beitragen könnte, damit ein interessanter Pool für jederman zum Vortragen entsteht.
Hier beispielhaft ein wahrer Fall:
n-tv, 07.12.2015
In Kisten und Umzugskartons
Postbote hortet eine Tonne BriefeEin Postzusteller aus Mainz soll Tausende Briefe in einem Köllner Keller gelagert haben. Nach einem Wasserrohrbruch findet die Eigentümerin 100 Postkisten mit den Schreiben. Der Großteil sei an Empfänger in Mainz adressiert. Die Polizei rätselt über das Motiv.http://www.n-tv.de/panorama/Postbote-hortet-eine-Tonne-Briefe-article16518001.htmlSüddeutsche Zeitung, 07.12.2015
Eine Tonne Briefe geklaut100 Kisten im Keller: Ein ehemaliger Postbote hortete in Köln Tausende Briefe. Was wollte er damit?http://www.sueddeutsche.de/panorama/koeln-eine-tonne-briefe-geklaut-1.2771761 [...] Ein Postzusteller soll Tausende Briefe mit einem Gewicht von insgesamt etwa einer Tonne gehortet haben. [...]
fand die Polizei in einem Kölner Keller rund 100 Postkisten mit den Schreiben. [...]
Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Unterschlagung gegen einen 27 Jahre alten Mann, der bis Juni in Mainz als Postzusteller gearbeitet hatte. Warum er die Post nach Köln mitnahm und ob er nach seinem Umzug erneut als Postzusteller unterwegs war, ist den Behörden noch nicht bekannt.
Nun müssen die Situationen nicht wahr sein, sie müssen nur den Anschein der Glaubwürdigkeit erwecken.
z.B. ... GEZ ablehnender Postzusteller zündet in seinem Garten ein Lagerfeuer mit tausenden nicht zugestellter Beitragsbescheide an.
... oder ...
... Schwerer LKW Unfall auf der A7 - Zwei LKW sind in der am frühen Morgen am Autobahnkreuz XXX zusammengestoßen. Ein LKW eines deutschen Postdienstleisters stieß aus bisher unbekannter Ursache mit einem bulgarischen Gefahrguttransporter zusammen. Dieser fing sofort Feuer, welches sich schnell über beide LKW ausbreitete. Die Fahrzeuge sowie deren Fracht wurden dabei komplett zerstört. Die Fahrer konnten sich durch einen beherzten Sprung retten und blieben wie durch ein Wunder unverletzt.
... oder ...
... GEZ versendet tausende nicht verifizierter Briefe - Diese hatten zwar eingedruckte Adressen, ansonsten waren die Blätter jedoch komplett unleserlich. Dies alles hing mit einem Systemfehler beim größten privaten Druckservicedienstleister des Beitragsservice zusammen. Die ca. 300.000 betroffenen Bescheide sind auch im Nachhinein nicht mehr feststellbar, da sämtliche elektronische Datenbank- und Kontrollsysteme irreparabel geschädigt wurden.
... usw.
Also ... seid kreativ. Gemeinsam sollten wir doch ein buntes Sammelsurium substantiierter Darlegungen zusammen bekommen.
! Zur allgemeinen Beachtung ! Beim Vortrag vor dem Richter unbedingt einzuhalten !Immer folgenden oder einen ähnlichen Satz vor und nach jeder Geschichte mit einpflegen. Weil, Genaues weiß man ja eh nicht, warum keine Bescheide angekommen sind.
Da ich es natürlich nicht weiß, weil es tausende Möglichkeiten gibt, muss ich es mit Nichtwissen bestreiten. Ihr könnt natürlich auch diesen Satz noch rechtskonformer Umgestalten. Eure Meinung ist diesbezüglich sehr wichtig.
Edit "Bürger": Gesammelte Link-Auswahl zum Thema
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18548.0
"ordnungsgemäße Absendevermerke" der Bescheide bei Bestreiten des Zugangs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20320.0
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20955.0
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18542.0
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28563.0
BGH I ZB 64/14 > "Bescheide sind für die zwangsweise Beitreibung erforderlich"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21315.0
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15970.0
Nicht erhalt. Bescheide/ verjährte Gebühren/ Rechtsansicht VG Stgt, VGH Manh
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25689.0
Verwaltungsvollstreckung - Rechtsschutz bei fehlendem Bescheid/ Verwaltungsakt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17623.0
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13609.0
LG Tübingen, Beschluss vom 29.08.2019 - 5 T 192/19 (Zustellungserfordernis)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32514.0