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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: joschue am 22. April 2016, 22:09

Titel: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: joschue am 22. April 2016, 22:09
Bei nicht zugestellten Bescheiden des Beitragsservice verlangen Richter substantiierte Darlegungen.

Gefordert sind "Umstände, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang der Verwaltungsakte (Bescheide) zu begründen".

Beachte aus immer wiederkehrendem Anlasse auch das unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
neu hinzugefügte
BFH-Urteil von 1989 zur Nichtanwendbarkeit von Anscheinsbeweisen sowie der Unzumutbarkeit von Nachforschungen seitens des Adressaten zwecks "Glaubhaftmachung" des Nicht-Zugangs von Verwaltungsakten
Beachte jedoch auch, dass sich insbesondere die Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte bislang augenscheinlich (noch?) nicht (alle) an diese höchstinstanzliche BFH-Rechtsprechung gebunden fühlen...




Ergänzung "Bürger":

Siehe hierzu u.a. unter
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss 3 B 273/15, 12.01.2016

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=4232
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/15B273.B03.pdf (Volltext)
Zitat
Leitsatz:
1. Die Mahnung ist kein Verwaltungsakt i. S. des § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 35 Satz 1 VwVfG, sondern ein bloßer Realakt.
2. Wird die eine Mahnung auf dem Postweg übermittelt, bestimmt sich ihr Zugang nach den entsprechend anzuwendenden Vorschriften über die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte.
3. Die Grundsätze des ersten Anscheins sind auf den Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts nicht anwendbar.

Dem Volltext könnte u.a. zu entnehmen sein:

1) Erfolgt - wie bei den "Mahnungen" augenscheinlich der Fall (wie lange noch?) - kein "Postabgangsvermerk", so reicht ein unsubstantiiertes, "schlichtes" Bestreiten aus (RdNr 11):
Zitat
"Liegen die für die Fiktion des Zugangs der Mahnungen entsprechend anzuwendenden Voraussetzungen des § 1  SächsVwVfZG i.V.m. § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG somit nicht vor [Anm.: d.h. ohne Postausgangsvermerk], reicht es aus, wenn der Antragsteller [...] deren Zugang schlicht bestreitet."
("[...] weil der Antragsgegner die Aufgabe der diese Forderungen betreffenden, aktenkundigen schriftlichen Mahnungen [...] zur Post weder durch entsprechende Vermerke in einem Postausgangsbuch noch in sonst geeigneter Weise dokumentiert hat.")

2) Erfolgt - wie bei den "Bescheiden" augenscheinlich der Fall (wie lange noch?) - ein "Postabgangsvermerk", so reicht ein unsubstantiiertes, "schlichtes" Bestreiten nicht aus (RdNr 9):
Es wäre zwar
Zitat
"[...] ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Adressat berechtigte Zweifel an dessen Zugang substantiiert darlegt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15. März 2007 - 5 LA 136/06 -, juris Rn. 8, 10).
Er muss Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts zu begründen (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn.8)."

(RdNr 10)
Zitat
"Dafür gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (zu
§ 122 Abs. 2 AO: BFH, Urt. v. 14. März 1989 - VII R 75/85 -, juris Rn 13 ff.)."





Es wäre schön, wenn jeder von euch so eine kleine Geschichte beitragen könnte, damit ein interessanter Pool für jederman zum Vortragen entsteht.

Hier beispielhaft ein wahrer Fall:

n-tv, 07.12.2015
In Kisten und Umzugskartons
Postbote hortet eine Tonne Briefe
Ein Postzusteller aus Mainz soll Tausende Briefe in einem Köllner Keller gelagert haben. Nach einem Wasserrohrbruch findet die Eigentümerin 100 Postkisten mit den Schreiben. Der Großteil sei an Empfänger in Mainz adressiert. Die Polizei rätselt über das Motiv.
http://www.n-tv.de/panorama/Postbote-hortet-eine-Tonne-Briefe-article16518001.html

Süddeutsche Zeitung, 07.12.2015
Eine Tonne Briefe geklaut
100 Kisten im Keller: Ein ehemaliger Postbote hortete in Köln Tausende Briefe. Was wollte er damit?
http://www.sueddeutsche.de/panorama/koeln-eine-tonne-briefe-geklaut-1.2771761
Zitat
[...] Ein Postzusteller soll Tausende Briefe mit einem Gewicht von insgesamt etwa einer Tonne gehortet haben. [...]
fand die Polizei in einem Kölner Keller rund 100 Postkisten mit den Schreiben. [...]
Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Unterschlagung gegen einen 27 Jahre alten Mann, der bis Juni in Mainz als Postzusteller gearbeitet hatte. Warum er die Post nach Köln mitnahm und ob er nach seinem Umzug erneut als Postzusteller unterwegs war, ist den Behörden noch nicht bekannt.


Nun müssen die Situationen nicht wahr sein, sie müssen nur den Anschein der Glaubwürdigkeit erwecken.

z.B. ... GEZ ablehnender Postzusteller zündet in seinem Garten ein Lagerfeuer mit tausenden nicht zugestellter Beitragsbescheide an.
... oder ...
... Schwerer LKW Unfall auf der A7 - Zwei LKW sind in der am frühen Morgen am Autobahnkreuz XXX zusammengestoßen. Ein LKW eines deutschen Postdienstleisters stieß aus bisher unbekannter Ursache mit einem bulgarischen Gefahrguttransporter zusammen. Dieser fing sofort Feuer, welches sich schnell über beide LKW ausbreitete. Die Fahrzeuge sowie deren Fracht wurden dabei komplett zerstört. Die Fahrer konnten sich durch einen beherzten Sprung retten und blieben wie durch ein Wunder unverletzt.
... oder ...
... GEZ versendet tausende nicht verifizierter Briefe - Diese hatten zwar eingedruckte Adressen, ansonsten waren die Blätter jedoch komplett unleserlich. Dies alles hing mit einem Systemfehler beim größten privaten Druckservicedienstleister des Beitragsservice zusammen. Die ca. 300.000 betroffenen Bescheide sind auch im Nachhinein nicht mehr feststellbar, da sämtliche elektronische Datenbank- und Kontrollsysteme irreparabel geschädigt wurden.
... usw.

Also ... seid kreativ. Gemeinsam sollten wir doch ein buntes Sammelsurium substantiierter Darlegungen zusammen bekommen.

! Zur allgemeinen Beachtung !
Beim Vortrag vor dem Richter unbedingt einzuhalten !

Immer folgenden oder einen ähnlichen Satz vor und nach jeder Geschichte mit einpflegen. Weil, Genaues weiß man ja eh nicht, warum keine Bescheide angekommen sind.

Da ich es natürlich nicht weiß, weil es tausende Möglichkeiten gibt, muss ich es mit Nichtwissen bestreiten.

Ihr könnt natürlich auch diesen Satz noch rechtskonformer Umgestalten. Eure Meinung ist diesbezüglich sehr wichtig.


Edit "Bürger": Gesammelte Link-Auswahl zum Thema
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0

OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18548.0
"ordnungsgemäße Absendevermerke" der Bescheide bei Bestreiten des Zugangs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20320.0
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20955.0
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18542.0
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28563.0

BGH I ZB 64/14 > "Bescheide sind für die zwangsweise Beitreibung erforderlich"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21315.0
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15970.0
Nicht erhalt. Bescheide/ verjährte Gebühren/ Rechtsansicht VG Stgt, VGH Manh
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25689.0
Verwaltungsvollstreckung - Rechtsschutz bei fehlendem Bescheid/ Verwaltungsakt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17623.0
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13609.0

LG Tübingen, Beschluss vom 29.08.2019 - 5 T 192/19 (Zustellungserfordernis)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32514.0
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: PersonX am 22. April 2016, 22:25
Mal aus dem Leben greifen ;)


Süddeutsche Zeitung, 06.03.2014
Steuerbescheid nicht zustellbar
Postbote kapituliert vor der Zauntür
Einem Ehepaar aus München bleibt es erspart, 27.000 Euro Steuern zu zahlen. Grund dafür ist ein Postbote. Er sah keine Möglichkeit, den Steuerbescheid förmlich zuzustellen. Jetzt verlangt die bayerische Finanzbehörde das Geld von der Post.
Von Ekkehard Müller-Jentsch

Zitat
[...] Der Briefträger hatte an der angegebenen Adresse keinen Briefkasten vorgefunden. Da war nur ein Zaun mit einer verschlossenen Metallschiebetüre, daran ein kleines Kunststoffschildchen mit den Öffnungszeiten. Der Postzusteller sah nicht, wie er dort die Zustellurkunde hätte anbringen sollen. So nahm er den Brief wieder mit zurück zum Finanzamt und vermerkte: "Empfänger nicht angetroffen - Briefkasten nicht zugänglich". Dort wurde wegen der Weihnachtsfeiertage der Rückläufer viel zu spät bemerkt und so schaute der Fiskus in die Röhre. [...]

weiterlesen unter
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/steuerbescheid-nicht-zustellbar-postbote-kapituliert-vor-der-zauntuer-1.1905343
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 22:30
Zitat
9. September 2004
Verbraucherschützer gehen gegen die Deutsche Post in Stellung.
Ihnen zufolge verschwinden immer mehr Post-Sendungen.
Auf bis zu 70.000 Briefe und 2.000 Pakete schätzt der Verband für Post und Telekommunikation (DVPT) die Zahl der täglichen Verluste.
Die Post selbst verweigert genaue Angaben.
Quelle: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/post-verliert-taeglich-tausende-briefe-und-pakete-aid-1.1618825
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 22. April 2016, 22:32
... Schwerer LKW Unfall auf der A7 - Zwei LKW sind in der am frühen Morgen am Autobahnkreuz XXX zusammengestoßen. Ein LKW eines deutschen Postdienstleisters stieß aus bisher unbekannter Ursache mit einem bulgarischen Gefahrguttransporter zusammen. Dieser fing sofort Feuer, welches sich schnell über beide LKW ausbreitete. Die Fahrzeuge sowie deren Fracht wurden dabei komplett zerstört. Die Fahrer konnten sich durch einen beherzten Sprung retten und blieben wie durch ein Wunder unverletzt.
... oder ...
... GEZ versendet tausende nicht verifizierter Briefe - Diese hatten zwar eingedruckte Adressen, ansonsten waren die Blätter jedoch komplett unleserlich. Dies alles hing mit einem Systemfehler beim größten privaten Druckservicedienstleister des Beitragsservice zusammen. Die ca. 300.000 betroffenen Bescheide sind auch im Nachhinein nicht mehr feststellbar, da sämtliche elektronische Datenbank- und Kontrollsysteme irreparabel geschädigt wurden.
... usw.

Vorsicht:
Behauptungen, die überprüfbar und somit zumindest potenziell widerlegbar wären, dürften wenig hilfreich sein... im dümmsten Falle gar kontraproduktiv.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 22:34
Zitat
05.03.14
Ärger mit der Post
Briefe, die nie ankommen

Jeden Tag befördert die Deutsche Post 64 Millionen Briefe in Deutschland. Dass bei dieser Menge einige abhanden kommen, verwundert nicht. Wie viele es genau sind, verrät die Post nicht. "Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir zu solchen wettbewerbsrelevanten Zahlen keine Aussagen treffen", antwortet eine Post-Sprecherin...
Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/panorama/aerger-mit-der-post-briefe--die-nie-ankommen-3219438

Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: ChrisLPZ am 22. April 2016, 22:35
Mal aus dem Leben greifen. ;-)

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/steuerbescheid-nicht-zustellbar-postbote-kapituliert-vor-der-zauntuer-1.1905343

Zitat
"An diesem stabilen Kunststoffschild hätte unproblematisch eine schriftliche Mitteilung, beispielsweise mit Klebestreifen, angeheftet werden können, die von vornherein die Entfernung durch unberechtigte Dritte grundsätzlich verhindert hätte", meint das Gericht in seinem Urteil.
Was benutzen die denn für Klebestreifen?  :o
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 22:42
Zitat
22.08.11
Tausende Briefe und Pakete kommen nie an
Auf dem Weg vom Absender zum Empfänger geht in Deutschland einige Post verloren. Die Polizei-Gewerkschaft hat die Subunternehmer im Verdacht.
...
Jedes Jahr werden Tausende Briefe und Pakete auf dem Weg vom Absender zum Empfänger gestohlen - oder gehen verloren. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sagt: " Die Post ist keine sichere Angelegenheit mehr ." Allein bei der Berliner Polizei meldeten sich im ersten Quartal dieses Jahres 700 Betroffene. Die Ermittler berichten von einer "steigenden Tendenz".

Bundesweit gültige Statistiken sind nur schwierig aufzutreiben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst das Feld nicht eigenständig. Ähnlich wird es bei den meisten örtlichen Polizeibehörden gehandhabt. Gewerkschaftschef Wendt spricht von 3.240 registrierten Vorfällen im vergangenen Jahr. Inklusive der Dunkelziffer dürfte die Zahl noch höher liegen, meint er. Die Schadenshöhe ist unbekannt.
...
Deutsche Post lagert aus
Dem Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT) ist die Angelegenheit ein Dorn im Auge. "Früher hatte die Post ihr eigenes Personal im Einsatz", sagt Serkan Antmen, Bereichsleiter Post im DVPT. "Jetzt werden die Kästen von Subunternehmern geleert." Seitdem hätten die Meldungen über gestohlene Briefe und Pakete spürbar zugenommen.

Im Posttower, dem Hauptsitz der Deutschen Post in Bonn, hält man die eigene Diebstahlstatistik bewusst zurück. "Kein Postdienstleister veröffentlicht die Zahlen", sagt Unternehmenssprecher Dirk Klasen.
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article13558939/Tausende-Briefe-und-Pakete-kommen-nie-an.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 22:49
Zitat
Es kommt am häufisgten vor, dass Post durch ein Fremdeinwirken abhanden kommt. Posttaschen oder Postfahrräder können beispielsweise geklaut werden, Briefkästen können aufgebrochen werden. In Berlin passiert das so oft, wie nirgendwo sonst in Deutschland. Möglicherweise paassiert bei der Zustellung durch die Deutsche Post auch ein Unfall...
Quelle: http://www.beschwerdebrief.net/deutsche-post-beschwerde/
abgerufen am 22.04.2016 um 22:45 CEST
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 22:54
Zitat
15.01.2016
Videobeweis
Dreister Briefbote lässt Post im Gulli verschwinden

...
Durch Zufall beobachtete Michael Wyes aus Essen, wie ein Briefträger seine Post erst zerriss und dann in einen Gulli warf. Kurzerhand zückte er sein Handy und filmte den Postboten auf frischer Tat.
...

Quelle: http://www.welt.de/vermischtes/article151038702/Dreister-Briefbote-laesst-Post-im-Gulli-verschwinden.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 22:57
Zitat
02.12.2005
Bermuda-Dreieck Post: 70.000 Briefe verschwinden täglich!
Durchschnittlich verschwinden 70.000 Briefe pro Tag und 2.000 Päckchen oder Pakete.
...
Offizielle Zahlen von verschwundenen Briefen werden von Seiten der Deutschen Post besser gehütet als das Postgeheimnis. Die oben genannten Zahlen stammen vom Verband für Post und Telekommunikation. Dieser Verband vertritt die Interessen der Kunden. Deren Vorsitzender Elmar Müller berichtet aber von steigenden Zahlen in den letzten Jahren. “Die Zahl der Beschwerden von Kunden hat sich in den letzten zwei Jahren verdoppelt,” so Müller. Neben verschwundenen Briefen gibt es aber auch einen anderen Grund für den Anstieg der Beschwerden. Im Jahr 2001 hat sich die Deutsche Post AG ein umfangreiches Sparprogramm auferlegt.
Quelle: http://www.giga.de/unternehmen/ebay/leserartikel/bermuda-dreieck-post-70-000-briefe-verschwinden-taeglich/
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 22. April 2016, 23:01
Besonders "hübsch" auch - und immer wieder unterhaltsam ;) ;D

Video "widerspenstiges" Paket > Veranschaulichung möglicher Zustellungsmängel ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16808.0.html


Ergo:
Es muss ja nicht sein, dass die Sendungen "verloren gegangen" sind...
...es könnte ja durchaus auch sein, dass sie sich noch auf dem Wege befinden ;)
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 23:01
Zitat
06.01.2016
Probleme mit der Post
Briefe und Rechnungen verschwinden
...
Die Nauheimer sind erzürnt: Ihre Post kommt nicht oder verspätet an, und auch Rechnungen und wichtige Dokumente brauchen Wochen, um den Weg zum Empfänger zu finden.
...
Der neueste Fall, der bekannt wurde, ist wenige Tage alt. Eine Frau berichtet, dass sie am 3. Januar ihre Weihnachtspost bekommen habe – datiert für die Zeit zwischen dem 4. und 8. Dezember. Die Bürgerin wunderte sich, dass ihre Briefe ständig bei Nachbarn landeten, obwohl ihre Familie „seit Urzeiten am selben Fleck“ wohne. Ähnlich sei das auch bei anderen Nauheimern, war zu erfahren, unter anderem in der Schiller- und der Waldstraße. Von der Post heißt es entschuldigend, dass so etwas nicht passieren dürfe und der Service kontrolliert und verbessert werde.
...
Quelle: http://www.ruesselsheimer-echo.de/lokales/ruesselsheim/Briefe-und-Rechnungen-verschwinden;art57641,1784485
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 23:05
Zitat
Deutsche Post
Briefe und Paket verschwunden
...
Auf die Deutsche Post und das Dattelner Postamt ist Werner Sommerfeld nicht gut zu sprechen. Seinen Unmut macht der an der Zechenstraße wohnende Dattelner bei einem Anruf in unserer Redaktion Luft: Binnen eines Jahres seien drei Postsendungen an seine Familie spurlos verschwunden.
...
Quelle: http://www.dattelner-morgenpost.de/staedte/datteln/45711-Datteln~/Deutsche-Post-Briefe-und-Paket-verschwunden;art1008,1226040
abgerufen am 22.04.2016 um 23:00 CEST
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 22. April 2016, 23:08
Die Vorfälle bei der Deutschen Post könnte man zum Anlass nehmen, alle verloren gegangenen bzw. (noch?) nicht zugestellten Bescheide, deren Verbleib unklar ist, ebenfalls bei der Deutschen Post als Beschwerde zu melden.

Einerseits als "Beleg" für ein gewisses "Mitwirken" des Betroffenen bei der Suche nach den Ursachen...
...andererseits, um noch mehr VERWALTUNGsaufwand zu produzieren!!! >:D ;D

Diese Beschwerden dann auch zur Kenntnis an
- ARD-ZDF-GEZ
- die örtliche Vollstreckungsstelle
und ebenfalls die
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 23:09
Zitat
24.07.12
Post gestohlen
Brandenburg Dahme Spreekreis Briefe Päckchen verschwunden
Briefe und Päckchen gemopst
Dreister Postklau: Täglich melden sich weitere Opfer
...
Der Diebstahl Hunderter Briefe und Päckchen im Dahme-Spreewald (KURIER berichtete) hält die Kriminalpolizei auf Trab.
...
Quelle: http://www.berliner-kurier.de/berlin/brandenburg/post-raub-brandenburg-dahme-spreekreis-briefe-paeckchen-4881446
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 23:16
Zitat
25.03.2015
Post-Fahrer unterschlägt Hunderte Briefe
...
Wie die Polizei am Mittwoch berichtete, waren zunächst vor zwei Wochen 435 geöffnete Briefe in einem Wald bei Weingarten (Kreis Ravensburg) entdeckt worden. Später entdeckte ein Jäger 81 Sendungen bei Neu-Ulm.
...
Quelle: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.geld-geklaut-post-fahrer-unterschlaegt-hunderte-briefe.41e7055c-e488-4f55-96cc-06af079b3cf7.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 23:22
Zitat
10.05.2012
Austräger klaute rund 6000 Briefe
Dresden – Was Sie oben auf dem Foto sehen, sind 5998 Briefe mit Glückwünschen, Rechnungen, Mahnungen und wichtige Amtspost. Und dazwischen ein bisschen Werbung.
...
sammelte die ganze Post über Jahre in der Garage Nr. 566 auf der Industriestraße in Hoyerswerda
...
„Ich war aber überfordert und schaffte es nicht mehr, die Post zu verteilen. So hortete ich sie. Irgendwann durchsuchte ich auch die Briefe nach festen Umschlägen, in denen ich Geld vermutete“
Quelle: http://www.bild.de/regional/dresden/brieftraeger/austraeger-klaut-6000-briefe-24069210.bild.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 23:25
Zitat
30.11.14
Beutezug in Dessau
Postbotin werden 120 Briefe gestohlen
...
Während die Postbotin bei der Zustellung in der Wagnerpassage unterwegs war und ihr Fahrrad abgestellt hatte, entwendeten die Diebe vom Rad eine Ledertasche. Damit verloren gingen auch die darin noch enthaltenen rund 120 Briefe.
Quelle: http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/beutezug-in-dessau-postbotin-werden-120-briefe-gestohlen-1736572
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 23:27
Zitat
02.02.2011
Tausende Briefe gestohlen
...
hat eine Postbotin über Jahre hinweg tausende Briefe gestohlen.
...
Insgesamt 29 000 Briefe fanden Ermittler bei der Frau.
Quelle: http://www.morgenweb.de/nachrichten/hessen-rlp/tausende-briefe-gestohlen-1.350130
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 22. April 2016, 23:33
Zitat
05.01.2016
Ermittlungen: Postmitarbeiter soll in der Welfenstraße in Wiesbaden in großem Stil Sendungen unterschlagen haben
...
In der Poststelle Welfenstraße heißt es, dass der Mann womöglich bereits „seit Jahren“ Poststücke unterschlagen habe. Es habe sich um Briefe, Päckchen, gepolsterte Kuverts und Pakete gehandelt. Der Beschuldigte habe wegen seiner Position Zugang zu allen Räumen der Poststelle gehabt.
Quelle: http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/ermittlungen-postmitarbeiter-soll-in-der-welfenstrasse-in-wiesbaden-in-grossem-stil-sendungen-unterschlagen-haben_16522165.htm
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 07. Mai 2016, 00:56
siehe u.a. unter

FG Berlin-Brandenburg (7 V 7177/15) - Einstellung, fehlender Bekanntgabenachweis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18702.0.html

FG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 01.09.2015 - 7 V 7177/15

Leitsatz
Zitat
[...] Die angefochtene Vollstreckungsmaßnahme ist rechtswidrig, wenn zweifelhaft ist, ob der zugrunde liegende Bescheid über Rundfunkbeiträge bekanntgegeben wurde.

Rn. 17-19
Zitat
[...]Zu Unrecht hält der Antragsgegner dem Antragsteller entgegen, dass er das Bestreiten des Zugangs nicht ausreichend substantiiert habe. Da es sich insoweit um eine negative Tatsache handelt, ist eine Substantiierung regelmäßig nicht möglich und daher zur Begründung von Zweifeln am Zugang eines Verwaltungsakts auch nicht notwendig (Klein/Ratschow, AO, 12. Aufl. 2014, § 122 Rn 60 m.w.N.).
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/cyq/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=STRE201670169&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: cecil am 13. Mai 2016, 00:20
Also, ich weiß ja nicht, ob ihr hier nur Pressemitteilungen sammelt oder ob auch kleine reale Geschichten willkommen sind  :-*  So eine z. B.:

im Briefkasten der Person C befand sich eines Tages eine Einschreibesendung, die eigentlich an eine Empfängerin im Nachbarhaus adressiert war (ganz anderer Name, andere Hausnummer)  :)  womöglich hätte Person C dieses Einschreiben einfach fortgeschmissen... weil sie aber wusste, dass eines Tages dieser thread hier solche Ereignisse sammeln würde, ging sie zur Nachbarin, gab den Brief ordnungsgemäß ab - ... und ließ sich den Vorgang von dieser schriftlich bestätigen. man weiß ja nie, wozu solch eine bestätigte Geschichte mal nützlich sein kann...



(übrigens hatte eine Person P kürzlich vom Finanzamt die Aufforderung erhalten, den verspäteten Zugang des Steuerbescheides nachzuweisen. Es bezog sich darin auf ein Urteil irgendeines Finanzgerichts, nachdem der verspätete Zugang vom Steuerschuldner nachzuweisen sei. Person P antwortete dem FA einfach mal mit einem erstaunten "wie soll das denn gehn?"  ::) )
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Emge Phil am 20. Juni 2016, 23:52
Zitat
Im Zuge einer Fahndung konnten Beamte der Gießener Polizei am Samstagabend einen 18-Jährigen Kosovaren festnehmen. Offenbar war der Verdächtige mit zwei weiteren Personen in einen Raum der Poststelle in der Bahnhofstraße eingedrungen. Allem Anschein nach hatte das Trio dort dann Briefsendungen geöffnet und die Inhalte mitgenommen.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/3357957
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: sergal am 13. September 2016, 19:10
SZ-online, Montag, 12.09.2016

Geld aus Briefen geklaut
Von Yvonne Popp
Zitat
Ungewöhnlich viele Briefsendungen waren aus Freitaler Briefkästen und Postfilialen verschwunden. Die Spur führt zu einem Kurierfahrer, der vor Gericht alles bestreitet.
Freital. Sie wisse, dass man Geld nicht in ganz normalen Briefen verschicken soll, sagt eine Freitaler Seniorin als Zeugin am Amtsgericht Dippoldiswalde. Die 86-Jährige hatte selber viele Jahre bei der Post gearbeitet. Dennoch gab sie zwischen März und April 2014 drei Sendungen mit je 20, 50 und zehn Euro an Verwandte auf. Die Briefe und das Geld kamen bei den Empfängern allerdings nie an. [...]
Quelle: http://www.sz-online.de/sachsen/geld-aus-briefen-geklaut-3490966.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 25. September 2016, 04:24
Interessante neue Erkenntnisse u.a. auch unter
"ordnungsgemäße Absendevermerke" der Bescheide bei Bestreiten des Zugangs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20320.0.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 12. November 2016, 18:43
Ergänzendes Beispiel u.a. unter

Detmolderin bekommt durch Zustellerfehler ständig fremde Post
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20947.0.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 13. November 2016, 02:32
Siehe nunmehr auch aktuell tangierendes und immer wiederkehrendes Thema

Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20955.0
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: ChrisLPZ am 09. Dezember 2016, 12:31
RP Online, 07.12.2016

Vorfall in Ratingen
Postbote wirft Briefe in Altpapiercontainer
von Joachim Preuss

Zitat
Ratingen. Eine Ratingerin hat beobachtet, wie der Postbote die Briefe im Container entsorgte. Sie rettete einige Briefe und alarmierte die Post. Der Zusteller wurde entlassen. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/ratingen/postbote-wirft-briefe-in-altpapiercontainer-aid-1.6446415 (http://www.rp-online.de/nrw/staedte/ratingen/postbote-wirft-briefe-in-altpapiercontainer-aid-1.6446415)
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: ChrisLPZ am 22. Dezember 2016, 10:32
stimme.de, 21.12.2016

Postler soll 700 Briefe gestohlen haben
 
Zitat
Wenn der Postmann gar nicht klingelt: Rund 700 Briefe kamen in Ludwigsburg lange nicht bei ihren Empfängern an. Irgendwann wurden sie gefunden - bei einem Mitarbeiter der Post.

Ein Postmitarbeiter soll in Ludwigsburg rund 700 Briefe gestohlen haben. „Anfang 2016 gab es erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in unserem Zustellstützpunkt“, sagte der Sprecher der Deutschen Post, Hugo Gimber, am Mittwoch. Zuvor hatte die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ darüber berichtet und dann auch die „Stuttgarter Nachrichten“. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist der ehemalige Postmitarbeiter derzeit verschwunden und zur Fahndung ausgeschrieben. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.stimme.de/polizei/suedwesten/Postler-soll-700-Briefe-gestohlen-haben;art1495,3765411 (http://www.stimme.de/polizei/suedwesten/Postler-soll-700-Briefe-gestohlen-haben;art1495,3765411)
bzw. im Forum unter
Postler soll 700 Briefe gestohlen haben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21414.0.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 28. Dezember 2016, 22:40
Beachte aus immer wiederkehrendem Anlasse auch das unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
neu hinzugefügte
BFH-Urteil von 1989 zur Nichtanwendbarkeit von Anscheinsbeweisen sowie der Unzumutbarkeit von Nachforschungen seitens des Adressaten zwecks "Glaubhaftmachung" des Nicht-Zugangs von Verwaltungsakten
Beachte jedoch auch, dass sich insbesondere die Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte bislang augenscheinlich (noch?) nicht (alle) an diese höchstinstanzliche BFH-Rechtsprechung gebunden fühlen...
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: ChrisLPZ am 15. Februar 2017, 20:12
Stuttgarter Nachrichten, 15.02.2017

Kreis Böblingen
Postbote entsorgt 400 Briefe im Wald


Zitat
Ein Postbote hat rund 400 Briefe in einem Wald bei Weil der Stadt (Kreis Böblingen) entsorgt. Die Polizei ermittelt nun gegen den Mann, wie eine Sprecherin am Mittwoch bestätigte.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kreis-boeblingen-postbote-entsorgt-400-briefe-im-wald.616f5b98-9656-4d61-8349-feb5e9c19677.html (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kreis-boeblingen-postbote-entsorgt-400-briefe-im-wald.616f5b98-9656-4d61-8349-feb5e9c19677.html)
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 22. Mai 2017, 03:12
aktueller Querverweis:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 05. August 2017, 09:55
Na wenn die Deutsche Post das schon "offiziell" bereitstellt:

(https://pbs.twimg.com/media/CrMAWm2XgAANzbR.jpg)

Quelle: https://web.de/magazine/leben/hot/sinnlose-schilder-hinweise-tatsaechlich-32425006
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: PersonX am 15. September 2017, 20:23
Der Tag, 15.09.2017
Mann stiehlt Post und hortet sie zuhause
Zitat
Im thüringischen Arnstadt [...]
[...] Mann, der Briefe aus den Kästen fischte.
[...] "unüberschaubare Menge" an Sendungen aus der ganzen Stadt.

weiterlesen unter
http://www.n-tv.de/der_tag/Mann-stiehlt-Post-und-hortet-sie-zuhause-article20036100.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 19. Januar 2018, 20:19
14.11.2017
Spaziergänger findet hunderte Briefe nahe einer Bundesstraße
Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/spazierg%C3%A4nger-findet-hunderte-briefe-nahe-einer-bundesstra%C3%9Fe/ar-BBEWwAU

Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 19. Januar 2018, 20:24
ab dem 3ten Tag nach Aufgabe zur Post gilt die Sendung als zugeweht - oder Zuwehungsfiktion:

Briefträger kann nichts gegen den Sturm "Friederike" machen
Quelle: youtube-Video ~ 1,17 min User MegaLustig:
https://www.youtube.com/watch?v=XKlweO_YAr8
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: unGEZahlt am 19. Januar 2018, 20:51
ab dem 3ten Tag nach Aufgabe zur Post gilt die Sendung als zugeweht - oder Zuwehungsfiktion:....
https://www.youtube.com/watch?v=XKlweO_YAr8

Damit haben die Verwaltungsgerichte für ihre Gerichtsshows und Witzbeschlüsse doch nunmehr eine neue Zustellungsbegründung!
Zitat
Wenn die Briefe von Friederike, Kyrill, Xavier, Lothar usw. nicht innerhalb von 3 Tagen zum Beitragss. zurückgeweht werden, dann gelten sie als Luftpost-zugestellt.

Würde jedenfalls nicht mal verwundern......

Markus
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Markus KA am 19. Januar 2018, 22:55
Sehr gute Sammlung zum Thema Zugangsfiktion oder Zugangsvermutung.
Nachdem der VGH Baden-Württemberg Ende letzten Jahres sein "Schutzbehauptung"-Urteil veröffentlicht hat,

Urteil des VGH Baden-Württemberg 2 S 114/17 Zugangsfiktion Bekanntgabefiktion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25318.msg160094.html#msg160094 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25318.msg160094.html#msg160094)

werden die Klagen wegen fehlender Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides wieder aufgerollt.
Mir sind gerichtliche Sitzungssääle mit Beamer bekannt, vielleicht erlaubt das Gericht, dass das ein oder andere Video gezeigt werden darf.  ;)
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 28. März 2018, 20:40
Zitat
16. Dezember 2015, 16:31 Uhr
Wegwerfen statt Austragen
Wenn Postboten Briefe horten
In Baden-Württemberg hat ein 27-jähriger Tausende Briefe nicht ausgetragen, sondern zu Hause deponiert. Es ist nicht der einzige Fall dieser Art.
[..]
Ein 27-Jähriger hatte Tausende von Briefen nicht ausgeliefert, sondern in seinem Keller gebunkert. Der älteste Brief ist dreieinhalb Jahre alt.
[..]
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/wegwerfen-statt-austragen-wenn-postboten-briefe-horten-1.2785792
https://web.archive.org/web/20180328183618/http://www.sueddeutsche.de/panorama/wegwerfen-statt-austragen-wenn-postboten-briefe-horten-1.2785792
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 28. März 2018, 20:46

Zitat
Dienstag, 27.03.2018, 12:37
Briefzusteller unterschlägt Postsendungen im oberen vierstelligen Bereich
Über einen Zeitraum von fast drei Jahren unterschlug ein 45-jähriger Briefträger nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei Postsendungen verschiedenster Art und lagerte einen Großteil davon in seiner Wohnung in Breisach.
[..]
https://www.focus.de/regional/baden-wuerttemberg/polizeipraesidium-freiburg-briefzusteller-unterschlaegt-postsendungen-im-oberen-vierstelligen-bereich_id_8676825.html
http://web.archive.org/web/20180328182114/https://www.focus.de/regional/baden-wuerttemberg/polizeipraesidium-freiburg-briefzusteller-unterschlaegt-postsendungen-im-oberen-vierstelligen-bereich_id_8676825.html

Zitat
Di, 27. März 2018 um 14:06 Uhr
Briefträger aus Breisach unterschlägt über 7600 Postsendungen
[..]
Der Vorfall wurde bereits Anfang März bekannt, nachdem die Post Anzeige erstattet hatte.
Die Ermittler des Polizeireviers Breisach stellten inzwischen insgesamt über 7600 nicht zugestellte Sendungen fest.
Dabei handele es sich hauptsächlich um Briefe und Wurfsendungen.
[..]
http://www.badische-zeitung.de/breisach/brieftraeger-aus-breisach-unterschlaegt-ueber-7600-postsendungen--150937219.html
http://web.archive.org/web/20180328182103/http://www.badische-zeitung.de/breisach/brieftraeger-aus-breisach-unterschlaegt-ueber-7600-postsendungen--150937219.html

Zitat
27. März 2018 - 14:48 Uhr
Briefträger lässt mehr als 7600 Briefe zu Hause liegen
Freiburg - Statt Post an die Adressaten zu verteilen, hat ein 45 Jahre alter Briefträger aus Breisach bei Freiburg sie in seiner Wohnung gelagert.
Ermittelt worden seien mehr als 7600 nicht zugestellte Sendungen[..]
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.freiburg-brieftraeger-laesst-mehr-als-7600-briefe-zu-hause-liegen.0ed16ba9-aafa-4330-8c6d-b507388fee05.html
http://web.archive.org/web/20180328182723/https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.freiburg-brieftraeger-laesst-mehr-als-7600-briefe-zu-hause-liegen.0ed16ba9-aafa-4330-8c6d-b507388fee05.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 04. Juli 2018, 01:23
Mal ein anschauliches Beispiel direkt aus dem Forum... ;)
...danke @drboe

Nicht erhalt. Bescheide/ verjährte Gebühren/ Rechtsansicht VG Stgt, VGH Manh
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25689.msg176001.html#msg176001
Was die Vorstellung des Gerichts angeht, dass, wenn diverse Schreiben als nicht zustellbar zurückkommen, ein später zugestelltes Schreiben belege, dass der Adressat alle vorherigen Schreiben ebenfalls erhalten haben muss, so ist das nur als lächerlich und weltfremd zu bezeichnen. Offenbar gilt für das Gericht, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Fast jeder erlebt, dass ihm Schreiben nicht zugestellt werden. Ich habe im letzten Jahr 3 Mal eine Einladung aus Berlin nicht erhalten: 3 mal der gleiche Sender, 3 mal an die gleiche Adresse versandt; normaler Brief. Der 4te Brief wurde mir dann persönlich übergeben. 2-3 mal pro Jahr wird mir ein Exemplar einer Fachzeitung nicht zugestellt, die Ersatzlieferung kommt ebenso regelmäßig innerhalb eines Tages nach telefonischer Reklamation an. Man kann wohl schwerlich behaupten, dass dies Beleg dafür ist, dass die vorherige Lieferung angekommen sein muss. Mehrfach pro Jahr finden sich in meinem Briefkasten Schreiben für Dritte; teils sind das Personen aus der Nachbarschaft, teils mir völlig unbekannte Menschen am anderen Ende der Strasse, deren Namen mit meinem keine Ähnlichkeit haben. Ebenso häufig finde ich Briefe am Sonn- oder Feiertag im Briefkasten, die am Werktag vorher dort nicht vorhanden waren. Ich vermute, dass Nachbarn diese Schreiben in ihrem Postkasten hatten und diese in den richtigen Kasten beförderten. Bestellungen werden teils an den Lieferanten zurück gebracht, weil man mich angeblich nicht gefunden hat. Ich wohne seit über 25 Jahren unter der Adresse, mein Name steht an Postkasten und Tür,  die Hausnummer ist groß und gut erkennbar, und die Rücksendung betrifft auch Lieferanten, die mir vorher schon erfolgreich Waren zustellen konnten. Mein Nachbar nimmt Lieferungen für mich ebenso an, wie ich für ihn.

Es gibt sicher Erklärungen für solche Ereignisse, zum Teil mangelnde Sprachkenntnisse der Zusteller, der Druck unter dem in dem Bereich gearbeitet wird usw. Aber dass ein zugestellter Brief beweist, dass man andere Schreiben des gleichen Senders ebenfalls erhalten haben muss, ist Unsinn. Natürlich ist ein Szenario denkbar, bei dem der Adressat Briefe eines bestimmten Senders grundsätzlich nicht öffnet und zurück gehen lässt. Allerdings ist in dem Fall wohl unwahrscheinlich, dass er dies bei einem weiteren Schreiben versäumt. Das Gericht scheint so ein Prozedere zu unterstellen. Auch hier dürfte es der LRA kaum gelingen, dieses Vorgehen zu belegen. Und daher bleibt es eben eine Unterstellung.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: seppl am 04. Juli 2018, 14:41
Als Privatanbieter von Postdienstleistungen gibt die Deutsche Post AG in ihren AGB zur für den Versand der strittigen Bescheide gewählte Versandform - 9001 Standardbrief Premiumadress plus - keine Laufzeitzusage. Die Laufzeit - auch nicht einmal eine an den "Qualitätszielen zur Regellaufzeit" gemessene - ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil beim Versand der strittigen Bescheide.

siehe:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG BRIEF NATIONAL
Zitat
4 Leistungen der Deutschen Post
(1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Deutsche Post unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. die Deutsche Post schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins, soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist.

Hier bestätigt sich ein sogar vertraglich festgelegter und daher beabsichtigter Willensmangel an einer Zustellung innerhalb der gesetzlichen Zugangsfiktion seitens des Beitragsservice/der LRA. Ein zu einem späteren Zeitpunkt zugegangenen Bescheid hat also der Beitragsservice zu verantworten und nicht der Empfänger nachzuweisen.

Ich nehme an, hiermit lässt sich die Zugangsfiktion aushebeln.


Edit "Bürger":
Speziell zur Entkräftung der "Zugangsfiktion" mittels AGB der Deutschen Post siehe bitte nunmehr auch den eigenständigen Thread unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28563.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: seppl am 04. Juli 2018, 15:10
Dem ÖRR sind die Zustellschwierigkeiten der Post bekannt, wie diese NDR Doku zeigt:

TV Doku: 2016 - Postboten am Limit - Das System Deutsche Post
[Video, veröffentlicht unter "PostWatch", 24.01.2016, ~3min]
https://www.youtube.com/watch?v=_ZU-vUQusoE

Bei ca. Minute 2...
https://www.youtube.com/watch?v=_ZU-vUQusoE&t=122s
Zitat
"Dazu kommt noch der Druck, möglichst alle Pakete zuzustellen. Die haben absolute Priorität. Im Zweifel bleiben die Briefe liegen, nicht nur Werbung und Infopost, auch frankierte Briefe."

Nebenbei wurde in der Doku über die Post bei ca. Minute 2:50 irrtümlich ein Zusteller mit einem Hermes Paket gezeigt. Soviel dann noch zur sorgfältigen Ausführung der Doku.
https://www.youtube.com/watch?v=_ZU-vUQusoE&t=170s



Edit "Bürger":
Speziell zur Entkräftung der "Zugangsfiktion" mittels AGB der Deutschen Post siehe bitte auch den eigenständigen Thread unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28563.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 04. Juli 2018, 15:12
Sehr gute Funde! Insbesondere der zur vertraglichen (Nicht-)Regelung der "Laufzeit" zwei Kommentare weiter oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.msg176046.html#msg176046

Schließlich könnte sich ja auch ein (bislang) nicht-zugegangener Bescheid noch in einer über die Regellaufzeit hinausgehenden "Laufzeit" befinden... ;)

Nachforschungen wiederum sind Aufgabe des Absenders, da der Empfänger regelmäßig keine Möglichkeit zur Veranlassung einer Nachforschung hat - Beispiel einer Formulierung aus einem fiktiven Fall

Zitat
[...] Schon hier wird die Schwierigkeit/ Unmöglichkeit der Nachweisführung, Nachforschung und Glaubhaftmachung deutlich, denn:

Nachforschungsaufträge z.B. bei der Deutschen Post können sowohl für Einschreiben als auch für "einfache Briefe" regelmäßig nur vom Absender, nicht jedoch vom Empfänger gestellt werden - vgl. z.B. Internetseiten der Deutschen Post > vgl. Anhang (folgt noch)
https://www.deutschepost.de/de/toolbar/suchergebnisse.html?_charset_=UTF-8&q=nachforschung

Nachforschungsauftrag Einschreiben oder Wert national
Zitat
Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, Informationen zur Sendung ausschließlich dem Absender mitzuteilen.
Bitte haben Sie Verständnis und wenden Sie sich an den Absender, damit er den Sendungsverlust bei uns reklamiert.

Nachforschung Brief national
Zitat
Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, Informationen zur Sendung ausschließlich dem Absender mitzuteilen.
Bitte haben Sie Verständnis und wenden Sie sich an den Absender, damit er den Sendungsverlust bei uns reklamiert.

Solche Nachforschungen sind schließlich und endlich auch gem. BFH Sache des Absenders.

Eine Unaufklärbarkeit des Verbleibs ist kein Zugangsnachweis und geht zu Lasten des Absenders.

Neuerliche Infos unter o.g. Link:
https://www.deutschepost.de/de/toolbar/suchergebnisse.html?_charset_=UTF-8&q=nachforschung
Zitat
Warum kann eine Nachforschung nur durch den Absender beauftragt werden?

Der Absender schließt durch den Versand einer Sendung einen Beförderungsvertrag mit DHL ab. Er ist also unser Vertragspartner, nicht der Empfänger, auch wenn dieser möglicherweise den Inhalt und den Versand der Sendung bezahlt hat.
Wenn Sie der Empfänger sind, wenden Sie sich bitte an den Absender, damit dieser eine Nachforschung beauftragen kann.

Die "Rundfunkanstalten" sollten also in derlei strittigen Fällen wohl aufgefordert werden, als Absender Nachforschungen anzustellen/ zu beauftragen und die Ergebnisse vorzulegen.

Die Ergebnisse wären interessant zu lesen, denn sie dürften wohl nebulös bleiben und einen Zugang nicht nachweisen.


Edit "Bürger":
Speziell zur Entkräftung der "Zugangsfiktion" mittels AGB der Deutschen Post siehe bitte auch den eigenständigen Thread unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28563.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Dauercamper am 04. Juli 2018, 15:37
Nachforschungen sind Aufgabe des Absenders, da der Empfänger auch regelmäßig keine Möglichkeit zur Veranlassung einer Nachforschung hat - Beispiel einer Formulierung aus einem fiktiven Fall

Deswegen hat die DHL von mir auch gleich eine Strafanzeige bekommen, weil ich als betrogener Kunde bei der DHL nicht reklamieren konnte und mein privater Verkäufer als Kunde der DHL nicht betrogen wurde.
Ich kann der DHL aber haarklein nachweisen, dass meine Sendung, versehen mit einem Retourenaufkleber, zurück an den Absender ging. Eine Begründung gab und gibt es natürlich nicht und da ICH die Versandkosten bezahlt hatte an den Vk, und ICH Mehrkosten hatte, weil ich mein Paket in 300km Entfernung abholen durfte, bin ICH von der DHL betrogen worden !


back to topic:
Bei der Beurteilung ob eine Sendung angekommen ist, muss der Kläger seine Sicht glaubhaft machen können. Es gab auch vorige Schreiben, die er erhalten hatte. Er hätte also nachhaken können und wissen können, dass der Bescheid rechtskräftig werden wird. Der Versender konnte den Ausgang nachweisen. Der Empfänger begehrt die "Einsetzung in den vorherigen Stand". Das muss besser begründet werden, als mit "das Schreiben habe ich nie bekommen"


Edit "Bürger" - Hinweis:
Bei der Frage "ob eine Sendung angekommen" ist, muss - gem. jahrzehntelanger, ständiger Rechtsprechung des BFH, welcher sich auch das BVerwG angeschlossen hat - der "Kläger seine Sicht" gerade nicht "glaubhaft machen können", weil er es objektiv nicht kann - siehe u.a. unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20955.0
Insofern muss ein Nicht-Zugang auch nicht "besser begründet werden, als mit "das Schreiben habe ich nie bekommen", weil es nicht besser begründet werden kann. Die Umstände des Verlusts oder noch "in Laufzeit"-Befindens der Sendung entziehen sich dem Kenntnisbereich des Adressaten.
"Glaubhaft" zu machen und "anders zu begründen" wäre - so ebenfalls die ständige Rechtsprechung des BFH - lediglich im Falle eines verspäteten Zugangs, da dies dann wiederum in den Kenntnisbereich des Empfängers fällt.
Bitte noch eingehend die diesbezüglichen gesammelten Infos im Forum verinnerlichen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: seppl am 04. Juli 2018, 16:53
Weiterer Punkt:

Viele Verwaltungszustellungsgesetze (VwZGs) der Länder (vielleicht alle?) richten die Zustellungsarten von Verwaltungsakten nach dem VwZG des Bundes aus.
So das HambVwZG:

§1 HambVwZG
Zitat
(1) Die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) gelten in ihrer jeweiligen Fassung entsprechend für das Zustellungsverfahren der Behörden und Gerichte der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Weitere LandesVwZGs
http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwzg_laender.htm

VwZG des Bundes sagt unter
§ 2 Allgemeines
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__2.html
Zitat
(1) Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der in diesem Gesetz bestimmten Form.

Die Zustellungs-"Formen" sind
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/index.html
Zitat
§ 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
§ 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
§ 5 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung
§ 5a Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste
§ 6 Zustellung an gesetzliche Vertreter
§ 7 Zustellung an Bevollmächtigte

Eine "Zustellung"/ "Bekanntgabe" per Normalpost ist nicht vorgesehen.

Daher
§ 8 VwZG - "Heilung von Zustellungsmängeln"
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__8.html
Zitat
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich (Anm.:Tatsache = Gegenteil einer Zugangsfiktion!) zugegangen ist, im Fall des § 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.
d.h. antwortet der Empfänger auf das Schreiben, so wird einzig das konkludente Verhalten als Empfangsbekenntnis gewertet werden müssen.
Der Empfänger kann und muss daher nämlich in der Praxis niemals "glaubhaft machen", dass er den Brief z.B. 1 Tag oder 1 Monat nach angeblicher Zugangsfiktion erhalten hat.
Antwortet der Empfänger nicht, so muss das Schreiben als (noch nicht) zugestellt angesehen werden.
Deswegen gibt es diese gesetzliche Regelung.

Anm.: Bitte die folgenden Anmerkungen von Mod. Bürger hierzu zur Kenntnis zu nehmen.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 05. Juli 2018, 01:59
§ 8 VwZG - "Heilung von Zustellungsmängeln"
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__8.html
Zitat
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, im Fall des § 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.
d.h. antwortet der Empfänger auf das Schreiben, so wird einzig das konkludente Verhalten als Empfangsbekenntnis gewertet werden müssen.
Ich würde sagen, es könnte "entsprechend/ in analoger Anwendung" der Zustellung mit Empfangsbekenntnis auch als "Empfangsbekenntnis" gewertet werden...
...und/oder - bezogen auf die Beweisfrage im Falle der in diesem Thread behandelten Nichtzustellung - könnte/ würde eine "Antwort" als (rechtlich möglicher) "Indizienbeweis" für den eigentlichen und tatsächlichen Zugang des beantworteten Schreibens gewertet werden.


Der Empfänger kann und muss daher nämlich in der Praxis niemals "glaubhaft machen", dass er den Brief z.B. 1 Tag oder 1 Monat nach angeblicher Zugangsfiktion erhalten hat.
Er sollte es "in der Praxis niemals glaubhaft machen" müssen...
... die Verfahrenspraxis und selbst die ständige Rechtsprechung des BFH zeigt jedoch leider, dass insbesondere beim Zeitpunkt des Zugangs (wie auch immer - und so absurd es auch klingen mag) "glaubhaft dargelegt" werden müsse, wann genau man das Schreiben erhalten hat. Dies ist hier jedoch nicht Gegenstand der Diskussion, sondern der Nichtzugang schlechthin.
Da unterscheidet die Rechtsprechung.

Antwortet der Empfänger nicht, so muss das Schreiben als (noch nicht) zugestellt angesehen werden.
Da auf einen Bescheid keine "Antwort" erforderlich ist oder erwartet wird, würde insoweit auch nicht bei einer fehlenden Antwort von einer Nichtzustellung ausgegangen werden.
Prinzipiell wird erst einmal von der Zugangsvermutung nach §41 (2) VwVfG ausgegangen...
Jedoch: Diese Zugangsvermutung
Zitat
(2) [...] gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html
Ich würde es daher eher so formulieren:
Zitat
Bestätigt der Empfänger (direkt oder indirekt) nicht den Zugang, so muss - im Zweifel/ im Bestreitensfall - das Schreiben als (noch nicht) zugestellt angesehen werden.

Bei all dem gilt der kategorische Hinweis aus
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Wichtige Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden:
Wer die mit dem Bescheid an die Hand gegebenen Möglichkeiten (Rechtsmittel gem. Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsweg) nicht nutzt, wird sich früher oder später (leider) mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen - und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid per "normalem" Brief, per Einschreiben oder gar per förmlicher Zustellung zugegangen ist, weil ARD-ZDF-GEZ prinzipiell erst einmal vom Zugang ausgehen und darauf basierend (nach einer weiteren Mahnung, gegen welche aber keine Rechtsmittel mehr möglich sind) die Vollstreckung einleiten, wenn nicht fristgemäß Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurden.
Dass diese Vollstreckungen keine Freude machen und deren Abwehr nicht gerade "aussichtsreich" ist, ist bereits ersichtlich an der Vielzahl der Fälle im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Zudem ändert selbst eine vorläufig abgewiesene Vollstreckung auch im Falle ignorierter Bescheide nichts an der grundsätzlichen Forderung. Die Bescheide würden notfalls nachweislich zugestellt. Spätestens dann würde ein Ignorieren gar nichts helfen, es sei denn, man ist "unpfändbar" - und wird dies auch die nächsten 30 Jahre bleiben.
vgl. § 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.
Das Forum kann und wird daher Vollstreckungsfälle wegen zugegangener, jedoch ignorierter Bescheide bis auf weiteres nicht diskutieren.

Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 05. Juli 2018, 02:11
Um noch mal auf den Einstiegsbeitrag zurückzukommen...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.0.html

Bei nicht zugestellten Bescheiden des Beitragsservice verlangen Richter substantiierte Darlegungen.

Gefordert sind "Umstände, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang der Verwaltungsakte (Bescheide) zu begründen".

Es ist vielleicht noch nicht deutlich genug hervorgehoben, dass diese Diskussion eigentlich abstrus ist, da gerade bei Nichtzugang gem. jahrzehntelanger Rechtsprechung des BFH, der sich auch das BVerwG angeschlossen hat, ein schlichtes Bestreiten ohne nähere Substantiierung möglich und ausreichend ist, Zweifel am Zugang begründen, da eine nähere Darlegung unmöglich ist, weil sich die Umstände der "negativen Tatsache" dem Kenntnisbereich des Adressaten entziehen.

Lediglich für Zweifeln zum Zeitpunkt des Zugangs wären eigentlich - auch nach ständiger Rechtsprechung des BGH - nähere Darlegungen erforderlich, wenn auch selbst diese schwierig erscheinen. Dies ist jedoch nicht Gegenstand dieses Threads.

Beides siehe umfänglichst insbesondere unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Eines der Probleme scheint hier - statt sich auf die jahrzehntelange, ständige Rechtsprechung des BFH zu stützen - eine davon abweichende, irrtümliche/ verwirrende selbstreferenzielle Rechtsprechung u.a. auch vom OVG Bautzen zu sein, denn schaut man sich die Begründung an
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss 3 B 273/15, 12.01.2016

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=4232
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/15B273.B03.pdf (Volltext)
[...]
Es wäre zwar
Zitat
"[...] ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Adressat berechtigte Zweifel an dessen Zugang substantiiert darlegt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15. März 2007 - 5 LA 136/06 -, juris Rn. 8, 10).
Er muss Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts zu begründen (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn.8)."
und dann den
"Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn.8"
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=3473
Volltext als PDF (8 Seiten, ~40kB)
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/12A651.pdf
so wird ersichtlich, dass es in dieser Entscheidung nicht um das Bestreiten des Zugangs schlechthin, sondern um Zweifel am Zeitpunkt des Zugangs ging.
Zitat
[...] Der Bescheid sei der Klägerin am 5. Januar 2009 zugegangen.
Zumindest bestünden Zweifel an einem früheren Zugang [...]
Das bloße Bestreiten der Rechtzeitigkeit des Zugangs durch den Empfänger des Bescheids reiche nicht aus. Vielmehr sei er verpflichtet, sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der gesetzlichen Vermutungsregelung zu begründen. Er müsse Tatsachen vortragen, die den Schluss darauf zuließen, dass ein anderer Geschehensablauf als der typische Zugang binnen drei Tagen nach Aufgabe zur Post ernstlich in Betracht zu ziehen sei. An einer solchen Darlegung fehle es hier. Der vom Gericht vernommene Zeuge habe lediglich dargelegt, dass ihm am 5. Januar 2009 der Bescheid vorgelegt worden sei. Zu einem früheren Zeitpunkt habe er aber keine Angaben machen können. [...]
Nach der Rechtsprechung des Senats bestehen Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes nicht bereits dann, wenn der Abgabenpflichtige den Zugang des Bescheids schlicht bestreitet (SächsOVG, Urt. v. 22. Dezember 2010 - 5 A 173/08 -, juris Rn. 25). Vielmehr muss der Empfänger Umstände vortragen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts zu begründen (SächsOVG, Urt. v. 22. Dezember 2010 a. a. O.). Dies gilt insbesondere, wenn nicht der Zugang des Bescheids überhaupt, sondern der Erhalt innerhalb des Dreitagezeitraums von § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bestritten wird (vgl. BFH, Beschl. v. 20. April 2010 - III B 124/10 -, juris). Im vorliegenden Fall hat die Klägerin solche Umstände vorgetragen und glaubhaft gemacht. [...]
Somit hat die Klägerin glaubhaft gemacht, dass ihr der Bescheid erst am 5. Januar 2009 zugegangen ist. Den Nachweis eines früheren Zugangs konnte der Beklagte nicht führen. [...]

Dies sind jedoch gem. ständiger Rechtsprechung des BFH zwei verschiedene Paar Schuhe.

Die in vorgenannter Entscheidung des OVG Bautzen herangezogene Begründung für die Erfordernis des Vortragens von
Zitat
Umstände[n] [...], die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts zu begründen
einfach mal auf Fälle des kompletten Nichtzugangs zu übertragen, ist schlicht fehlerhaft.


Die oben erwähnte Entscheidung
SächsOVG, Urt. v. 22. Dezember 2010 - 5 A 173/08 -, juris Rn. 25
scheint wiederum zu besagen
Zitat
25
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bestehen zwar Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes i. S. d. § 122 Abs. 2 AO nicht bereits dann, wenn der Bescheidadressat den Zugang lediglich schlicht bestreitet (so aber BFH*, Urt. v. 14. März 1989, BFHE 156,66). Vielmehr muss der Empfänger Umstände vortragen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen (so auch VGH BW, Urt. v. 14. November 1984, VBlBW 1985, 423, 424; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 10. Oktober 1997 - 2 A 13324/96 -, juris). Dabei sind an die Glaubhaftmachung keine strengen Anforderungen zu stellen. Sie kann z. B. durch eine eidesstattliche Versicherung oder durch schriftliche Auskunft des Postzustellungsdienstes erbracht werden. Unter Umständen genügt auch eine plausible schlichte Erklärung des Betroffenen darüber, dass ihn das Schriftstück nicht erreicht hat. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das bloße Bestreiten des Nichtzugangs** des Schriftstückes ausreicht. Die Erklärung muss plausibel sein. Diese Plausibilität kann sie nicht allein durch ein bloßes Bestreiten erreichen (SächsOVG, Urt. v. 7. Februar 2002 - 5 B 443/99 -, juris).
**"so aber BFH" > macht schon deutlich, dass SächsOVG vom BFH abweicht - was Fragen aufwirft...
**Anm.: "bloßes Bestreiten des Nichtzugangs" erscheint hier ein Schreib- oder Denkfehler zu sein ;)


Und - um die Kette weiterzuverfolgen - nun auch noch die zuletzt erwähnte Entscheidung
SächsOVG, Urt. v. 7. Februar 2002 - 5 B 443/99 -, juris
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=607
Zitat
Leitsatz:
1. Zweifel am Zugang eines zur Post aufgegebenen schriftlichen Verwaltungsaktes bestehen nicht bereits dann, wenn der Adressat den Zugang lediglich schlicht bestreitet. Der Empfänger muss vielmehr Umstände vortragen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen.
2. Der Nachweis des Zugangs eines zur Post aufgegebenen schriftlichen Verwaltungsaktes kann von der Behörde nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises geführt werden.
Zitat
[...] Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes i. S. des § 122 Abs. 2 AO bestehen nicht bereits dann, wenn der Bescheidadressat den Zugang lediglich schlicht bestreitet (so aber BFH, Urt. v. 14.3.1989 - VII R 75/85 - BFHE 156, 66). Vielmehr muss der Empfänger Umstände vortragen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.11.1984 - 11 S 2099/81 -, VBlBW 1985, 423 [424]; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 10.10.1997 - 2 A 13324/96 - zitiert nach Juris). [...]

Durch diese Entscheidung zieht sich die (irrtümliche und der ständigen Rechtsprechung des BFH entgegenstehende) Auffassung, dass es sich bei der Zugangsregelung gem. §122 Abs. 2 AO (wortgleich zu § 41 Abs. 2 VwVfG) um eine
- "Zugangsfiktion"
handele:
Zitat
[...] Bei der Bestimmung, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt, handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion des Zeitpunkts der Bekanntgabe (für § 4 Abs. 1 VwZG: BVerwG, Urt. v. 23.7.1965, BVerwGE 22, 11 [12f.]). Dies ergibt sich zum Einen aus der Verwendung des Wortes „gilt“, das gesetzestechnisch für gesetzliche Fiktionen verwandt wird. Zum Anderen folgt dies aber auch aus der inhaltlichen Bestimmung des Begriffs der gesetzlichen Fiktion. Mit diesem Begriff wird die Gleichsetzung eines gegebenen ersten Tatbestandes mit einem gegenüber diesem ungleichen zweiten Tatbestand bezeichnet. (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl., 1991, S. 262). Als gegeben anzusehen ist der Tatbestand, dass ein Verwaltungsakt in Schriftform dem Empfänger in dem Zeitpunkt bekannt gegegeben wird, in dem das Schriftsück diesem tatsächlich zugeht. [...]
Die Regelung der Bekanntgabe durch gesetzliche Fiktion bewirkt, dass das bloße Bestreiten des Zugangs nicht ausreicht, um den in § 122 Abs. 2 Abs. 2 AO geregelten Ausnahmefall eintreten zu lassen. Eine gesetzliche Fiktion ist dadurch gekennzeichnet, dass sie vorbehaltlich einer anderen gesetzlichen Regelung einer Widerlegung nicht zugänglich ist. Bestimmt der Gesetzgeber, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Fiktion nicht gilt, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen auch tatsächlich vorliegen müssen. Die diese Voraussetzungen begründenden Tatsachen müssen deshalb zur Überzeugung aller Beteiligten feststehen, es sei denn, dass der Gesetzgeber die Anforderungen an den Nachweis der die Fiktion ausschließenden Tatsachen abweichend geregelt hat. [...]
Im Hinblick darauf, dass der
Gesetzgeber den Zeitpunkt des Zugangs des schriftlichen Verwaltungsakts für den Fall der Übermittlung durch Aufgabe zur Post fingiert hat, sind die Anforderungen an das Bestreiten des Zugangs jedoch nicht so weit herabgesenkt worden, dass ein bloßes Bestreiten ausreicht.
Vielmehr ist erforderlich, dass der Empfänger die Zugangsfiktion durch eine Art Gegenbeweis entkräftet. Dieser „Gegenbeweis“ ist geführt, wenn der Betroffene sein Vorbringen, den schriftlichen Verwaltungsakt nicht erhalten zu haben, nach Lage des Einzelfalles derart glaubhaft macht, dass Zweifel am Zugang des Schreibens begründet werden.
Für diese Auffassung spricht auch der Wortlaut der Vorschrift, soweit darin die Beweislast der Behörde auferlegt wird, wenn „Zweifel“ an dem fingierten Zeitpunkt des Zugangs bestehen.
Zweifel an dem Vorliegen einer Tatsache bestehen nach einer allgemeinen Betrachtungsweise nur dann, wenn die die Zweifel begründenden Tatsachen ihrerseits glaubhaft gemacht werden.
Das bloße unsubstanziierte Bestreiten eines Ereignisses ohne Berücksichtigung der vom Empfänger darzulegenden näheren Umstände begründet dagegen keine Zweifel. Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, dass der Empfänger in der Regel nicht in der Lage sei, substanziiert den Zugang eines Schriftstücks zu bestreiten. Diesem Einwand kann durch eine diesen Schwierigkeiten des Empfängers Rechnung tragende Bestimmung der Anforderungen an die Glaubhaftmachung der die Zweifel am Zugang eines Schriftstücks begründenden Tatsachen begegnet werden.
An die Glaubhaftmachung sind keine strengen Anforderung zu stellen. Sie kann z.B. durch eine eidesstattliche Versicherung oder durch schriftliche Auskunft des Postzustellungsdienstes erbracht werden. Unter Umständen genügt auch eine plausible schlichte Erklärung des Betroffenen darüber, dass ihn das Schriftstück nicht erreicht hat. Dies bedeutet allerdings nicht, dass damit das bloße Bestreiten des Nichtzugangs des Schriftstücks ausreicht. Die Erklärung muss plausibel sein. Diese Plausibilität kann sie nicht allein durch ein bloßes Bestreiten erlangen.
Vielmehr müssen dann die - vom Empfänger darzulegenden - Umstände des jeweiligen Einzelfalles so gestaltet sein, dass sie den Nichtzugang des Schriftstücks nicht als ausgeschlossen erscheinen lassen.
Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Maßstäbe haben im vorliegenden Fall die Kläger berechtigte Zweifel am Zugang des Abwasserbeitragsbescheids des Beklagten vom 7.4.1997 glaubhaft gemacht. Dies ergibt sich aus Folgendem:
[...] Die Kläger haben [...] unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Mahnung geltend gemacht, den Beitragsbescheid nicht erhalten zu haben. Der unmittelbare zeitliche Zusammenhang zwischen dem Erhalt des Mahnschreibens und dem Schreiben der Kläger als Erwiderung darauf lassen bereits das Vorbringen der Kläger, den Beitragsbescheid nicht erhalten zu haben, als plausibel erscheinen. Bestätigt wird dies dadurch, dass die Kläger ausweislich des anschließenden Schriftverkehrs sofort bereit waren, den Beitrag in der vom Beklagten festgesetzten Höhe zu akzeptieren. Sie haben ihn auch unverzüglich nach Erhalt der neuen Ausfertigung des Beitragsbescheides gezahlt Gerade dieses Verhalten der Kläger spricht dafür, dass ihr Vorbringen, den Beitragsbescheid im April 1997 nicht erhalten zu haben, als glaubhaft gemacht anzusehen ist. Es bestehen somit berechtigte Zweifel am Zugang des Beitragsbescheids bei den Klägern.
Der Beklagte hat den Zugang des Beitragsbescheides nicht nachgewiesen. Das vom Beklagten zum Nachweis des Zugangs in Bezug genommene Postausgangsbuch reicht als Beweismittel nicht aus. Es beweist zwar, dass der Beitragsbescheid als einfacher Brief zur Post gegeben wurde. Es beweist dagegen nicht, dass der Beitragsbescheid die Kläger auch erreicht hat. Denn die Möglichkeit eines Verlustes der Sendung kann nicht ausgeschlossen werden. Der Beklagte kann sich deshalb auch nicht auf den sogenannten Beweis des ersten Anscheins berufen.
[...]
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßstäbe ist der Nachweis des Zugangs eines durch einfachen Brief aufgegebenen Schriftstücks einem Anscheinsbeweis nicht zugänglich. Weder generell noch unter den besonderen Umständen des Streitfalls kann beim Zugang eines Schriftstücks von einem typischen Geschehensablauf die Rede sein. Denn es handelt sich nicht um einen Tatbestand, der ohne weiteren Nachweis die volle Überzeugung des Gerichts vom tatsächlichen Zugang begründen könnte. Auch unter normalen Postverhältnissen kommt es immer wieder vor, dass abgesandte Briefe den Empfänger nicht erreichen. Mag die Zahl der verloren gegangenen Briefe im Verhältnis zum Gesamtbeförderungsvolumen der Post auch sehr gering, unter Umständen sogar unter statistischen Gesichtspunkten zu vernachlässigen sein, so lässt sich doch nach Auffassung des Senats unter diesen Umständen nicht sagen, dass Zugang oder Verlust einer Briefsendung typisch seien. Auch wenn nach der Lebenserfahrung
die weitaus größte Anzahl der abgesandten Briefe beim Empfänger ankommt, ist damit lediglich eine mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit für den Zugang einer Briefsendung gegeben.

Der Beweis des ersten Anscheins ist aber nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (BGHZ 24, 308 [312]); BVerwG, aaO). Die volle Überzeugung des Gerichts vom Zugang lässt sich auf eine - wenn auch große - Wahrscheinlichkeit
nicht gründen.


Da sich der Beklagte anderer Beweismittel nicht bedient hat, um den Zugang des Abwasserbeitragsbescheides nachzuweisen, bleibt es bei den berechtigten Zweifeln am Zugang des Beitragsbescheides bei den Klägern. [...]


Der BFH verneint die Qualifizierung der Zugangsregelungen gem. AO/ VwVfG als "Zugangsfiktion" und deklariert dies als ledigliche
- "Zugangsvermutung"
...siehe u.a. unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
BFH
Az. I R 240/74
Urteil vom 08.12.1976
https://www.jurion.de/Urteile/BFH/1976-12-08/I-R-240_74

Hier in Bezug auf (augenscheinlich eine ältere Version)
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
http://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/

im Endeffekt aber aufgrund gleicher/ ähnlicher Formulierungen wohl prinzipiell auch übertragbar auf
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html

Zitat
22
aa) Wird - wie hier - im Besteuerungsverfahren die Zustellung von schriftlichen Bescheiden dadurch ersetzt, daß die Bescheide dem Empfänger durch einfachen Brief verschlossen zugesandt werden, so gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, daß das zuzusendende Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (§ 17 Abs. 2 VwZG). Darin liegt - entgegen der Ansicht des Klägers - keine Fiktion, sondern - wie die Worte "es sei denn" deutlich machen - lediglich eine widerlegbare Vermutung. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Damit stehen den Erleichterungen dieses Übermittlungsverfahrens für die Finanzbehörde die Erschwernisse beim Nachweis des Zugangs und des Zeitpunkts des Zugangs gegenüber. Risiken, die naturgemäß mit dem vereinfachten Übermittlungsverfahren nach § 17 VwZG verbunden sind, trägt die Behörde.

23
bb) Dem Adressaten stehen alle Möglichkeiten offen, den Nichtzugang, den Zugang erst nach Ablauf der Dreitagesfrist oder die Unrichtigkeit des vom FA vermerkten Postaufgabedatums geltend zu machen. Bestreitet der Adressat den Zugang des Schriftstücks überhaupt, so bedarf dieses Bestreiten in der Regel keiner näheren Substantiierung. Behauptet der Adressat, der vom FA vermerkte und der tatsächliche Tag der Aufgabe zur Post wichen voneinander ab, oder macht er geltend, das Schriftstück sei erst nach Ablauf der Dreitagesfrist zugegangen, so muß er sein Vorbringen allerdings durch nähere Angaben (Poststempel, Briefumschlag, Eingangsvermerk) substantiieren (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1966 III 226/63, BFHE 87, 203, BStBl III 1967, 99). Eine Mitwirkungspflicht des Adressaten in diesem engen Rahmen ist indessen sachlich gerechtfertigt, weil die Umstände, die der Adressat gegebenenfalls darlegen muß, in seinem Kenntnisbereich liegen. Eine Umkehrung der Beweislast liegt darin nicht.


Es ist jedenfalls der Wahnsinn, welchem Rechtfertigungsdruck man seitens der VG/OVG im Falle des (unverschuldeten) Nichtzugangs von Bescheiden ausgesetzt wird - trotz eindeutiger ständiger höchstinstanzlicher Rechtsprechung des BFH - welcher sich schließlich auch das BVerwG angeschlossen hat.***


...noch offen zur eventuellen Recherche - o.g. Entscheidungen:
"für § 4 Abs. 1 VwZG: BVerwG, Urt. v. 23.7.1965, BVerwGE 22, 11 [12f.]"
VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.11.1984 - 11 S 2099/81 -, VBlBW 1985, 423 [424]
OVG Rh.-Pf., Urt. v. 10.10.1997 - 2 A 13324/96 - zitiert nach Juris
...wobei dies eine Endlos-Geschichte zu werden droht, weil in jedem Beschluss wieder auf andere Beschlüsse referenziert wird ::)



***Ergänzung "Bürger" aufgrund des Hinweises von "maikl_nait" bzgl. mglw. fehlender Bindung von
- VG-Entscheidungen im Verwaltungsrechtsweg
an
- BFH-Entscheidungen des Finanzrechtswegs.
Eine der Entscheidungen, in welchen sich das BVerwG der "ständigen Rechtsprechung des BFH" anschließt und welche somit auch für Verwaltungsgerichte eine gewisse Verbindlichkeit haben und daher auch auf diese BVerwG-Entscheidung statt nur auf BFH-Entscheidungen verwiesen werden sollte, findet sich im Forum wie oben erwähnt u.a. unter
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
gelistet auch unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.msg123591.html#msg123591
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: maikl_nait am 05. Juli 2018, 11:27
@Bürger
Vorsicht Falle: Der Rechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten findet in der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt, damit sind der BFH und der BGH außen vor (andere Gerichtsbarkeiten!).
Daraus resultiert auch, daß VGe und OVGe die Rechtsprechung von BFH und BGH ignorieren können - und das auch so machen!
Es findet insofern wegen getrennter Gerichtsbarkeiten Vw / Fin / Zivil keine "Abweichung" statt!***


Deswegen könnte eine fiktive Person in einer Klage auf die Entscheidung des BVerwG, 9 C 19.15, 15.06.2016 verweisen, wo die 9. Kammer sich der Rechtsprechung von BGH und BFH anschließt:***
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html



SächsOVG, 5 B 443/99, 07.02.2002
Zitat
[...] Die Kläger haben [...] unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Mahnung geltend gemacht, den Beitragsbescheid nicht erhalten zu haben. Der unmittelbare zeitliche Zusammenhang zwischen dem Erhalt des Mahnschreibens und dem Schreiben der Kläger als Erwiderung darauf lassen bereits das Vorbringen der Kläger, den Beitragsbescheid nicht erhalten zu haben, als plausibel erscheinen. [...]

Die zitierten OVG Bautzen, 3 B 273/15, 12.01.2016, SächsOVG, 5 A 173/08, 22.12.2010 und SächsOVG, 5 B 443/99, 07.02.2002 sind älter als 9 C 19.15. Es ist aber aus dem Zitat ein bestimmter Ansatz erkennbar: eine fiktive Person sollte beim ersten angekommenen Schreiben, aus dem das Fehlen anderer Schreiben erkennbar wird, umgehend tätig werden, bspw. mit einem Schreiben/Fax an die Behörde worin die fehlenden Schreiben beanstandet werden -- ein eventuelles Rechtsmittel (bspw Widerspruch oder Klageerhebung) auf das angekommene Schreiben könnte dann ganz normal innerhalb der Frist folgen. Möglicherweise könnte von einem Gericht wohlwollend aufgenommen werden, daß der fiktive Kläger vorab einen erkennbaren Bekanntgabefehler beanstandet und damit der "Behörde" die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben hatte.

Mir ist ein Fall bekannt, wo der BS auf entsprechende Aufforderung die fehlenden FSBe nicht bekannt geben wollte und nur eine summarische Aufstellung (ohne Rechtsmittelbelehrung) verschickte, und den folgenden Widerspruch "in summa" bis heute ignoriert. Dies kann dann aber in einer eventuellen Klage entsprechend gegen die "Behörde" ausgelegt werden. In dem Fall kam es anderweitig zu einer Akteneinsicht, wo weitere fehlende FSBe gefunden und damit alle in der Akte vorhandenen Bescheide bekannt wurden, mit entsprechenden Hinweisen an das Gericht im laufenden Verfahren wurde dann allen bisher fehlenden, nun aber bekannten FSBen innerhalb der ab Akteneinsicht laufenden Frist widersprochen.

MfG
Michael


***Ergänzung "Bürger" aufgrund des Hinweises bzgl. mglw. fehlender Bindung von
- VG-Entscheidungen im Verwaltungsrechtsweg
an
- BFH-Entscheidungen des Finanzrechtswegs.
Eine der Entscheidungen (die o.g.), in welchen sich das BVerwG der "ständigen Rechtsprechung des BFH" anschließt und welche somit auch für Verwaltungsgerichte eine gewisse Verbindlichkeit haben und daher auch auf diese BVerwG-Entscheidung statt nur auf BFH-Entscheidungen verwiesen werden sollte, findet sich im Forum wie oben erwähnt u.a. unter
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
gelistet auch unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.msg123591.html#msg123591
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 13. Juli 2018, 17:58
Brief-Diebstahl: Ex-Postbotin verurteilt
Zitat
Bitburg. Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung ist in Bitburg eine ehemalige Postbotin verurteilt worden, weil sie laut Gerichtssprecher aus 35 Briefen insgesamt 670 Euro gestohlen hat. Außerdem habe sie 1500 Sendungen in eine Altpapiertonne geworfen. Die Frau war im vergangenen September und Oktober auf wechselnden Routen um Bitburg unterwegs, habe ihr Pensum aber nicht geschafft. Nach den Ermittlungen seien die Briefe doch noch zugestellt worden, sagt der Sprecher. Die Frau muss jetzt das gestohlene Geld zurückgeben und außerdem 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Verurteilt wurde sie wegen Verletzung des Postgeheimnisses sowie des Briefgeheimnisses und Unterschlagung. lrs

Quelle
Ausgabe    Die Rheinpfalz Ludwigshafener Rundschau - Nr. 160
Datum    Freitag, den 13. Juli 2018
Seite    12
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Frühlingserwachen am 22. September 2018, 10:05
In Ergänzung zu weiter oben durch "seppl" bereits geposteten NDR-Beitrag aus 2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.msg176053.html#msg176053
hier ein ganz aktueller Beitrag von ARD-ZDF-GEZ zu (sich häufenden) Zustellproblemen:

Das Erste - plusminus, 19.09.18 | 21:45 Uhr
Post-Ärger
Immer mehr Beschwerden über die Briefzustellung

Immer mehr Verbraucher beklagen sich über Mängel bei der Briefzustellung. Bei der Bundesnetzagentur hat sich die Zahl der Beschwerden über die Deutsche Post und deren Konkurrenz in den vergangenen drei Jahren sogar mehr als verdoppelt.

Zitat
[...]
Wurden Sendungen entsorgt?
[...]
Zitat
»Fehler bei der Bearbeitung konnten nicht ermittelt werden." Und: "Wir müssen die Haftung der Deutschen Post AG daher ablehnen.«
[...]
Postkunden bei AGB im Nachteil

Der Unternehmer meint dazu: "Nach den für mich völlig unfairen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post muss der Kunde der Deutschen Post nachweisen, was die Deutsche Post falsch gemacht hat. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit."

In den AGBs heißt es nur: Die Deutsche Post haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder leichtfertig begangen hat.
[...]
Falsche und unzureichende Zustellung
[...]
Während unserer Dreharbeiten kommt der Nachbar mit einer Postkarte, die er soeben aus seinem Briefkasten gefischt hat, die aber nicht an ihn adressiert ist.
[...]
Immer mehr Menschen haben Ärger mit der Briefzustellung. Das registriert man auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesnetzagentur, wie deren Pressesprecher Fiete Wulff bestätigt: "Der wichtigste Grund der Beschwerden sind Zustellausfälle, gefolgt von Laufzeiten, also von langen Brieflaufzeiten und falschen Zustellungen."

Allein innerhalb der vergangenen drei Jahre hat sich im Briefbereich die Zahl der Beschwerden über die Deutsche Post und deren Konkurrenz mehr als verdreifacht. Ein Ende ist nicht in Sicht, wie der Pressesprecher der Bundesnetzagentur ergänzt: "Bei der Bundesnetzagentur sind im ersten Halbjahr 2018 rund 3.000 Beschwerden zum Bereich Brief eingegangen. Das sind jetzt im ersten Halbjahr 2018 schon so viele Beschwerden wie wir 2017 im ganzen Jahr gehabt haben."
[...]
Nur kleine Fehler oder Unternehmensmängel?

Falsch eingeworfene Briefe kennt auch Postexperte Prof. Ludwig Gramlich aus eigener Erfahrung. Das verletze das Postgeheimnis, sagt er: "Wenn man so etwas in Kauf nimmt, von seitens des Managements, dann könnte man schon über bedingten Vorsatz nachdenken, und dann wäre das auch strafbar."

Für die Post sind falsch zugestellte Briefe jedoch nur Flüchtigkeitsfehler. Bei 59 Millionen Briefen am Tag fielen die Reklamationen nicht ins Gewicht. Sie schreibt uns: "Auch wenn jede Reklamation ärgerlich ist: (...) Unter dem Strich ist das eine Reklamationsrate, über die sich viele andere Dienstleister freuen würden."

Fakt ist aber, dass sich viele Postkunden gar nicht offiziell beschweren. Die zuständige Gewerkschaft glaubt, dass die Deutsche Post die Mängel bei der Zustellung selbst verursacht, wie Christina Dahlhaus von der Kommunikationsgewerkschaft DPV erklärt: "Die Zustellgebiete sind über die letzten Jahre immer größer geworden. Und dazu kommt, dass wir fehlendes Personal haben. Es fehlen bundesweit mit Sicherheit mehrere tausend Zusteller. Die Gewinnmaximierung steht an erster Stelle und gespart wird in erster Linie am Personal."
[...]

weiterlesen unter
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/postaerger-100.html
Sicherungsabbild unter
https://web.archive.org/web/20180922233615/https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/postaerger-100.html



Hier noch auszugsweise die AGB der Deutschen Post zu o.g. Punkten
https://www.deutschepost.de/de/a/agb.html

Zitat
4 Leistungen der Deutschen Post
(1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Deutsche Post unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. die Deutsche Post schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins, soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist. Der Deutschen Post ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.
[...]
(6) Die Deutsche Post wird unzustellbare Sendungen zum Absender im Inland zurückbefördern, sofern dies nach den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen für das jeweilige Produkt nicht ausgeschlossen ist; eine (Rück-)Beförderung in das Ausland kann der Absender nicht beanspruchen. Sendungen sind unzustellbar, wenn bei der Zustellung keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist oder die Annahme durch den Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch das Verhindern der Ablieferung über eine vorhandene Empfangseinrichtung (z.B. Zukleben/Einwurfverbot am Hausbriefkasten), die Weigerung zur Zahlung des Nachentgelts, des Nachnahmebetrags und die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung


Somit ist der Beitragsservice auch Großkunde bei der Post - und muss dieser nachweisen, dass sie einen bestimmten Bescheid XY versendet hat.


Edit "Bürger":
Speziell zur Entkräftung der "Zugangsfiktion" mittels AGB der Deutschen Post siehe bitte auch den eigenständigen Thread unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28563.0
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Housebrot am 23. September 2018, 14:27
Somit ist der Beitragsservice auch Großkunde bei der Post - und muss dieser nachweisen, dass sie einen bestimmten Bescheid XY versendet hat.

Soweit mir bekannt ist, wird doch der PaulAlbrechtsVerlag (PAV) mit den Druckdienstleistungen beauftragt...

Grüße
Adonis


Edit "Bürger":
...wer auch immer druckt und/oder versendet - es ist und bleibt der Absender (und damit der tatsächliche "Kunde" der Deutschen Post), der den Nachweis des Zugangs zu erbringen und etwaige diesbezügliche Nachforschungen zu beauftragen hat sowie ggf. Regressforderungen ggü. dem Vertragspartner "Deutsche Post" erheben kann - und nicht der Adressat/ Empfänger, der bzgl. der an ihn adressierten Post nicht der Kunde der Deutschen Post ist.
Dies und wer genau in Sachen "Rundfunkbeitrag" der den AGB der Post unterworfene "Kunde der Post" ist, hier bitte jedoch nicht vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 26. Januar 2019, 18:24
Mal wieder ein aktuelles Beispiel für die Sammlung ;)

web.de, 26.01.2019
Brandenburg: Paketbote hortet 900 Pakete statt sie auszuliefern
Ein Paketbote aus Brandenburg an der Havel ist festgenommen worden, weil er mehrere hundert Pakete gehortet haben soll, statt diese auszuliefern.

weiterlesen unter
https://web.de/magazine/panorama/brandenburg-paketbote-hortet-900-pakete-auszuliefern-33534424
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: ChrisLPZ am 27. Februar 2019, 20:21
maz-online, 27.02.2019

Bande stiehlt Tausende Briefe – Postkunden in ganz Deutschland betroffen

Kunden in ganz Deutschland sind betroffen: Sechs Postdiebe, die Tausende Sendungen gestohlen haben sollen, hat die Polizei festgenommen. Zeugen gaben den entscheidenden Tipp.

RND/dpa

Zitat
Sundern.
Die Polizei hat eine Bande mutmaßlicher Postdiebe gestoppt, die Tausende Sendungen aus dem gesamten Bundesgebiet unter anderem mit Geld und Wertgegenständen gestohlen haben sollen. Sechs Männer seien in Sundern im Sauerland vorläufig festgenommen worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. […]

[...] Die Täter sollen als Subunternehmer*** für den Transport zwischen verschiedenen Post-Verteilzentren eingesetzt worden sein.

Polizei will Geschädigte in ganz Deutschland anschreiben

Zeugen hatten im Dezember 2018 in einem Müllcontainer zahlreiche Müllsäcke mit aufgerissenen und entleerten Postsendungen entdeckt und die Polizei benachrichtigt. […]

Weiterlesen auf:
http://www.maz-online.de/Nachrichten/Panorama/Bande-stiehlt-Tausende-Briefe-Postkunden-in-ganz-Deutschland-betroffen (http://www.maz-online.de/Nachrichten/Panorama/Bande-stiehlt-Tausende-Briefe-Postkunden-in-ganz-Deutschland-betroffen)

Danke an User pinguin für den Hinweis.


***zu den "Subunternehmern" siehe auch nochmals genau oben zitierte AGB der Deutschen Post ;)
Hier noch auszugsweise die AGB der Deutschen Post zu o.g. Punkten
https://www.deutschepost.de/de/a/agb.html
Zitat
4 Leistungen der Deutschen Post
(1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Deutsche Post unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. die Deutsche Post schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins, soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist. Der Deutschen Post ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.
[...]
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 16. Oktober 2019, 21:10
Nordkurier 16.10.2019
Polizei ermittelt
Säckeweise nicht zugestellte Postsendungen im Graben entsorgt
In einem Graben bei Pasewalk hat ein Landwirt Hunderte nicht zugestellter Sendungen der Deutschen Post entdeckt. Die Polizei spricht von mindestens 2,5 Kubikmetern. Die Briefe und weiteren Sendungen waren teilweise geöffnet.

Weiterlesen unter
https://www.nordkurier.de/pasewalk/saeckeweise-nicht-zugestellte-postsendungen-im-graben-entsorgt-1537049210.html
sic: https://web.archive.org/web/20191016190817/https://www.nordkurier.de/pasewalk/saeckeweise-nicht-zugestellte-postsendungen-im-graben-entsorgt-1537049210.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 30. Dezember 2019, 23:50
Spiegel, 30.12.2019
Zustellchaos
Zahl der Beschwerden über Postdienste steigt deutlich
Immer mehr Verbraucher beanstanden falsch zugestellte Pakete oder verspätete Briefe. Bei der Bundesnetzagentur gingen 2019 über 17.000 Beschwerden ein - fast fünfzig Prozent mehr als im vergangenen Jahr.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zahl-der-beschwerden-ueber-postdienste-steigt-weiter-a-1303177.html
Zitat von: Spiegel, 30.12.2019, Zustellchaos - Zahl der Beschwerden über Postdienste steigt deutlich
Das Paket kam nicht an der Haustür an, der Brief ging verloren: Dem Ärger über mangelhafte Postzustellung machen immer mehr Menschen Luft, indem sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Bis 15. Dezember gingen 17.167 Beschwerden ein, teilte die Behörde mit - so viele wie noch nie. Im vorigen Jahr hatte es 12.615 Beschwerden gegeben, 2017 waren es noch 6100.

[...]

Über die Hälfte der Beschwerden zu Briefen

Mit 55 Prozent betreffen die meisten Beschwerden Briefe - wenn diese verspätet, falsch oder gar nicht zugestellt worden seien. [...]


Edit 17.01.2020 - gleiche Kerbe (gleiche Meldung)
Stern, 17.01.2020
Beschwerden über die Post nehmen weiter zu
https://www.stern.de/panorama/beschwerden-ueber-die-post-nehmen-weiter-zu-9092654.html
Zitat von: Stern, 17.01.2020, Beschwerden über die Post nehmen weiter zu
Der Ärger vieler Bürger über Probleme bei der Post-Zustellung ist 2019 erneut gewachsen. Bei der Bundesnetzagentur gingen im vergangenen Jahr 18 209 Beschwerden ein, wie aus Zahlen der Behörde hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Das sind rund ein Drittel mehr als 2018. Im Vergleich zu 2017 hat sich die Zahl sogar etwa verdreifacht. Für den meisten Ärger sorgten dabei Briefe, die zu spät oder gar nicht bei ihren Empfängern ankamen.
...
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Housebrot am 31. Dezember 2019, 12:08
Zustellchaos
Zahl der Beschwerden über Postdienste steigt deutlich
Immer mehr Verbraucher beanstanden falsch zugestellte Pakete oder verspätete Briefe. Bei der Bundesnetzagentur gingen 2019 über 17.000 Beschwerden ein - fast fünfzig Prozent mehr als im vergangenen Jahr.
Das Paket kam nicht an der Haustür an, der Brief ging verloren: Dem Ärger über mangelhafte Postzustellung machen immer mehr Menschen Luft, indem sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Bis 15. Dezember gingen 17.167 Beschwerden ein, teilte die Behörde mit - so viele wie noch nie. Im vorigen Jahr hatte es 12.615 Beschwerden gegeben, 2017 waren es noch 6100.

Und die Beschwerden (von denen gesprochen wird) können sich ja nur auf Briefe und Sendungen beziehen, die der Empfänger erwartet hat...

Wenn ich also eine Sendung (einen Brief) gar nicht erwarte, werde ich ja auch nicht aktiv, wenn die Sendung nicht ankommt, oder verspätet... Denn es fehlt mir ja an der Kentnnis, dass eine Sendung zu mir unterwegs ist. Kurzum: Die Dunkelziffer könnte noch um ein vielfaches höher liegen.

-offtopic-
Ich finde es angesichts der oben erwähnten Tatsache schon sehr befremdlich, dass Richter sich über die Realität hinwegsetzen wollen, und einen Zugang nur postulieren.

Auch finde ich es rechtlich sehr bedenklich, dass Richter sich zu einem möglicherweise zu erfolgenden Sachvortrag über das Nichtankommen (subtantiiertes Bestreiten) nicht mittels richterlichen Hinweis äußern, sondern einfach dazu im Urteil (oder Beschluß) dann zu Ungunsten des Klägers entscheiden.
-ontopic-


Grüße
Adonis
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: seppl am 31. Dezember 2019, 12:45
Ich vermute, die Richter beziehen sich bei dieser Ungereimtheit auf den Parteienvortrag der ÖRR im Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht - siehe u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html

Ich könnte fast blind behaupten, dass da zur Zustellung irgendwas in der Art einer Gesetzesverbiegung niedergelegt wurde, habe aber den Kommentar leider nicht zur Hand. Falls jemand nachschlagen könnte...
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: ChrisLPZ am 14. Januar 2020, 13:23
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/leipziger_volkszeitung.jpg)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/leipziger_volkszeitung.jpg

Leipziger Volkszeitung, 13.01.2020

Polizeiticker / Leipzig Südvorstadt
Spaziergänger finden in Leipzig mehrere Hundert ungeöffnete Briefe in Müllsack


Zitat
Spaziergänger haben am Sonntagmittag am Schleußiger Weg in der Leipziger Südvorstadt einen Müllsack mit etwa 300 Briefen und 70 Zeitschriften gefunden. Die Briefe seien ungeöffnet gewesen und hätten im Zeitraum von Ende September bis Anfang Oktober vergangenen Jahres zugestellt werden sollen, wie die Polizei am Montag mitteilte.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Spaziergaenger-finden-in-Leipzig-mehrere-hundert-ungeoeffnete-Briefe-in-Muellsack (https://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Spaziergaenger-finden-in-Leipzig-mehrere-hundert-ungeoeffnete-Briefe-in-Muellsack)

Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 29. März 2020, 23:38
Aus aktuellem Anlass...

web.de, 29.03.2020
Deutsche Post bereitet Einschränkungen wegen Corona-Pandemie vor
Bislang gibt es trotz der Coronakrise keine großen Einschränkungen im Postwesen. Die Deutsche Post hat dennoch angekündigt, sich darauf vorzubereiten, die Dienstleistungen des Unternehmens einzuschränken.
https://web.de/magazine/wirtschaft/deutsche-post-bereitet-einschraenkungen-corona-pandemie-34561920
Zitat von: web.de, 29.03.2020, Deutsche Post bereitet Einschränkungen wegen Corona-Pandemie vor
[...]
Nach Informationen der "Welt am Sonntag" sieht eine Notfall-Planung vor, dass in extremen Situationen in "geschlossenen Gebieten" lediglich Einschreibebriefe und Sendungen an Behörden oder Gesundheitseinrichtungen zugestellt werden.
[...]

...die Entwicklung/ Auswirkungen auf den Zugang auch von mit "einfacher Briefpost" zugesendeten "Bescheiden" von ARD-ZDF-GEZ etc. muss man dann abwarten > Hier bitte nicht diskutieren. Danke.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 15. Mai 2020, 04:05
Querverweis aus aktuellem Anlass ;)

Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0

PS: ohne "Substantiierung", da "nicht in der eigenen Sphäre" ;)
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Kurt am 24. September 2020, 11:51
ein (älteres) Beispiel aus 2018/2019 für die Sammlung:

01.02.19 10:46
25-Jähriger gesteht
Post-Skandal in Bergkamen: Ausmaß ist größer als erwartet

Zitat
Es waren insgesamt 64 Kisten mit nicht zugestellter Post, die von der Polizei und einem Post-eigenen Sicherheitsdienst am Mittwochabend [..] sichergestellt wurden.
 [..]
Einem aufmerksamen Nachbarn waren am Mittwochmorgen ein paar Kisten ins Auge gefallen, als er die offen stehende Garagentür schließen wollte. Er meldete seinen Fund der Post.

Als die um 17.30 Uhr hinzugerufene Polizei den auf dem Grundstück wohnenden 25-Jährigen mit dem Fund konfrontierte, zeigte sich dieser nach und nach geständig. Als die Beamten auf dem Weg in die Wohnung auch im Schuppen weitere Postkisten fanden, gab er zu, nicht nur in der Wohnung, sondern auch im Keller noch weitere Kisten zu haben.

Insgesamt wurden so 64 Kisten mit Post gefunden, die nach Angaben des 25-Jährigen aus dem Zeitraum von Oktober bis jetzt stammen. Deutlich sichtbar lag auf einer der Kisten aber auch ein Brief, der im August 2018 abgestempelt worden war.
 [..]

weiterlesen unter:
https://www.wa.de/lokales/bergkamen/post-skandal-bergkamen-ausmass-groesser-angenommen-zusteller-gestaendig-11627588.html


Sicherung: https://web.archive.org/web/20200806211812/https://www.wa.de/lokales/bergkamen/post-skandal-bergkamen-ausmass-groesser-angenommen-zusteller-gestaendig-11627588.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 10. Oktober 2020, 00:46
...tja, kann auch mal passieren - z.B. bei "nicht ganz korrekter Adressierung" - dass eine Sendung erst 51 Jahre später ausgeliefert wird und somit im Umkehrschluss 51 Jahre lang jedenfalls "nicht zuging" :o ;)
Da der "Bayerische Rundfunk" offensichtlich darüber berichtete, sollte es diesem also bekannt sein, dass soetwas durchaus möglich ist. ::)


FAZ, 09.10.2020
Aus Rom zugestellt
Postkarte kommt mit 51 Jahren Verspätung in Kloster an
In einem unterfränkischen Kloster hat die Post vor einigen Tagen eine ganz besondere Postkarte abgeliefert: Sie war vor 51 Jahren abgeschickt worden. Nun hat sie ihr Ziel erreicht.
https://www.faz.net/aktuell/stil/trends-nischen/kloster-in-bayern-postkarte-aus-rom-kommt-nach-51-jahren-an-16993525.html
Zitat von: FAZ, 09.10.2020, Aus Rom zugestellt - Postkarte kommt mit 51 Jahren Verspätung in Kloster an
[...] Datiert ist die Postkarte auf den 20. April 1969, „nachadressiert wg. unkorrekter Anschrift“ steht auf einem Aufkleber.
[...] berichtete der Bayerische Rundfunk.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 13. Januar 2021, 23:52
...wenn auch eine dpa/lsw-Meldung, so doch nunmehr sogar "amtlich":
Schreiben können - gänzlich oder zumindest jahrelang - verloren gehen und mitunter gar nicht oder erst nach Jahren zugehen. Ärgerlich für die Betroffenen - man will nicht wissen, wieviele Rundfunkbeitrags-Schreiben darunter gewesen sein könnten :o
Nun also gar mit Gerichts-Aktenzeichen (noch kein Volltext auffindbar) und auf den Seiten des Landtags Baden-Württemberg publiziert ;)
Kann und sollte man also gern bei Erfordernis mal einbringen in Verfahren strittigen Zugangs von Bescheiden.


Landtag Baden-Württemberg, 13. Januar 2021
Strafbefehl gegen Briefträger: Nicht zugestellte Sendungen
https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/dpa-nachrichten/2021/Januar/KW2/Mittwoch/a244cf35-0d28-4e61-b840-17be66de.html
Zitat von: Landtag Baden-Württemberg, 13. Januar 2021, Strafbefehl gegen Briefträger: Nicht zugestellte Sendungen
Stuttgart (dpa/lsw) - Weil er Briefe und Zeitungen nicht zugestellt, sondern behalten hat, ist Strafbefehl gegen einen Briefträger erlassen worden. Das Amtsgericht Buchen verhängte nach Angaben vom Mittwoch eine Geldstrafe von 1800 Euro (Az. 1 Cs 26 Js 3726/20).

Der Postzusteller habe im Neckar-Odenwald-Kreis zwischen Januar 2018 und April 2020 insgesamt 9000 Postsendungen nicht ausgeliefert. Stattdessen lagerte er die Brief- und Werbepost sowie Zeitungen demnach zunächst in seinem Fahrzeug, später in seiner Wohnung. Im April 2020 habe er zudem weitere 50 Postsendungen in einem Rucksack behalten. Der Grund: Er habe sich Arbeit ersparen wollen.

Alle Briefe blieben ungeöffnet und erreichten letztendlich ihre Empfänger. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 19. Januar 2021, 02:15
...und gleich noch mal amtlich :police:
Auch all diese Sendungen sind bei deren Adressaten noch nicht angekommen...
...die "geschredderten" oder gar weitere, "in Luft aufgelöste" und daher nicht mehr auffindbare, werden es wohl nie ::)



18.01.2021 – 09:26
Polizeidirektion Kiel
POL-KI: 210118.1 Preetz: Polizei stellt knapp 13.000 nicht zugestellte Briefsendungen sicher
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/4814480
Zitat von: 18.01.2021 – 09:26, Polizeidirektion Kiel - POL-KI: 210118.1 Preetz: Polizei stellt knapp 13.000 nicht zugestellte Briefsendungen sicher
Beamte der Polizeistation Preetz haben vergangenen Dienstag nach zuvor erfolgten Ermittlungen knapp 13.000 nicht zugestellte Briefsendungen in einer Wohnung sowie einer Kleingartenanlage sichergestellt. Gegen die beiden tatverdächtigen Briefzusteller wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Dienstagfrüh suchten die Polizisten die Wohnung des 62 Jahre alten und der 34-jährigen Tatverdächtigen in der Breslauer Straße auf, um einen vom Amtsgericht Kiel ausgestellten Durchsuchungsbeschluss zu vollstrecken. In der Wohnung und auf dem Dachboden fanden sie die größtenteils ungeöffneten Briefsendungen.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass die Tatverdächtigen Pächter einer Parzelle in einer Preetzer Kleingartenanlage sind. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ordnete diese auch die Durchsuchung der Gartenlaube an. Hier konnten die Beamten mehrere hundert weitere Briefsendungen sicherstellen.

Insgesamt stellten sie 12.809 Briefsendungen sicher. 108 davon waren geöffnet. Weitere Sendungen wurden offenbar geschreddert. Auch diese Reste der Schreiben stellten die Polizisten sicher. Die ungeöffneten Briefsendungen wurden dem Zustellunternehmen ausgehändigt und werden von dort erneut versandt. Die Ermittlungen bezüglich des Inhalts der geöffneten Briefsendungen dauern an.

Die beiden Tatverdächtigen äußern sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses (§ 206 StGB) wurde eingeleitet.

Die Polizeistation Preetz bittet ausdrücklich darum, von Nachfragen abzusehen, falls Bürger erwartete Schreiben nicht erhalten haben. [Anm.:  >:D ] Wie erwähnt, werden alle ungeöffneten Sendungen durch das Zustellunternehmen erneut versandt. Die Absender der vorgefundenen geöffneten Sendungen werden von der Polizei kontaktiert.

[...]

18.01.2021 – 11:09
Polizeidirektion Kiel
POL-KI: 210118.2 Preetz: Ergänzung zu ots 210118.1
Zitat von: 18.01.2021 – 11:09, Polizeidirektion Kiel - POL-KI: 210118.2 Preetz: Ergänzung zu ots 210118.1
Da aus der ursprünglichen ots bezüglich der sichergestellten Briefsendungen ein nicht unwichtiger Fakt nicht hervorgeht, hier eine Ergänzung:

Bei den aufgefundenen Briefsendungen handelt es sich um einen Zufallsfund. Der Einsatzanlass, der zur Durchsuchung der Wohnung führte, war ein anderer. Ursprünglich war der Wohnungsmieter verdächtig, eine Straftat gemäß §248c StGB (Entziehung elektrischer Energie) begangen zu haben.

Nach jetzigem Ermittlungsstand dürften die Angestellten des Zustellunternehmens mindestens über mehrere Wochen die Sendungen unterschlagen haben. Über die Motive können derzeit keine Angaben gemacht werden.

[...]
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 28. Mai 2021, 17:11
FAZ, 28.05.2021
Mehr Beschwerden
Ärger mit Paketen und Briefen
Ihrem Unmut über verlorene Pakete oder falsch eingeworfene Briefe machen immer mehr Verbraucher Luft. Bei der Bundesnetzagentur gingen bis Mitte Mai mehr als doppelt so viele Beschwerden ein wie im Vorjahreszeitraum.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-beschwerden-wegen-aerger-mit-paketen-und-briefen-17362379.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: PersonX am 16. Februar 2022, 21:26
Bezüglich Bundesland Schleswig-Holstein:

n-tv.de, 16.02.2022
Polizei macht Zufallsfund
Zwei Postboten horten kistenweise Briefe
Wer seit Monaten auf einen Brief wartet, könnte das Schriftstück demnächst im Briefkasten finden. Durch Zufall stößt die Polizei auf zwei Postboten, die kistenweise unzugestellte Sendungen in ihren Wohnungen und Kellern lagern. Über die Gründe schweigen die Männer.
https://www.n-tv.de/panorama/Zwei-Postboten-horten-kistenweise-Briefe-article23132877.html
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 02. Oktober 2022, 15:17
...und immer noch und immer wieder ::)

Tagesaspiegel, 02.10.2022
Verspätete Briefe, verschwundene Pakete
Zahl der Beschwerden über die Post steigt deutlich
Allein im September seien knapp 5000 Beschwerden bei der zuständigen Stelle eingegangen. Die Behörde hat nun Prüfungen eingeleitet.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/arger-uber-post-zahl-der-beschwerden-steigt-deutlich-8706646.html


Danke @pinguin für den Hinweis.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: ChrisLPZ am 20. Oktober 2022, 18:44
jungefreiheit.de, 19.10.2022
Zustellungs-Chaos
Post gibt bekannt: Darum kommen kaum noch Briefe an

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/darum-kommt-keine-post/
Zitat von: jungefreiheit.de, 19.10.2022, Zustellungs-Chaos - Post gibt bekannt: Darum kommen kaum noch Briefe an
BONN. Deutschlandweit warten Menschen auf wichtige Briefe, die niemals ankommen. Der Ärger häuft sich. Allein im dritten Quartal haben sich 11.500 Kunden bei der Bundesnetzagentur beschwert – das sind in drei Monaten 56 Prozent der Beschwerden des bisherigen Jahres und deutlich mehr als 2021.

Besonders schlimm geht es in Berlin zu. In manchen Bezirken sei sogar seit sechs Wochen keine Post mehr angekommen. Ähnliche Probleme melden Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg.
[…]
Die Probleme sind nicht völlig neu. Aber in diesem Ausmaß hat es das Chaos bisher nicht gegeben.
[…]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: ChrisLPZ am 20. Oktober 2022, 18:50
berliner-zeitung.de (Abo), 20.10.2022

Seit Wochen keine Briefe: So dramatisch ist das Post-Desaster in Berlin

Viele Berliner bekommen seit langem keine Briefe. Im Sommer hieß es, die Ferien seien schuld. Nun hat die Post eine andere Erklärung.

Von Jens Blankennagel

Weiterlesen auf (Abo):
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/seit-wochen-keine-briefe-so-dramatisch-ist-das-post-desaster-in-berlin-li.275874 (https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/seit-wochen-keine-briefe-so-dramatisch-ist-das-post-desaster-in-berlin-li.275874)


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 22. Oktober 2022, 21:50
Märkische Allgemeine, 22.10.2022
Frust am Briefkasten
Immer mehr Beschwerden über verspätete Briefe: Was ist bei der Post los?
Derzeit häufen sich Beschwerden über verspätete Briefe. Die Deutsche Post räumt Probleme ein – das liege vor allem an Corona-Ausfällen, heißt es. Linken-Politiker Dietmar Bartsch fordert indessen eine Verstaatlichung des Bonner Konzerns.
https://www.maz-online.de/wirtschaft/was-ist-bei-der-post-los-der-frust-am-briefkasten-nimmt-zu-ZSDJYBRJWZAHDE7WHCDBMKC3KU.html
Zitat von: Märkische Allgemeine, 22.10.2022, Frust am Briefkasten - Immer mehr Beschwerden über verspätete Briefe: Was ist bei der Post los?
[...] Linken-Fraktionsführer Dietmar Bartsch schlägt sogar vor, sie zu verstaatlichen. „Wir sollten über eine Wiederverstaatlichung diskutieren. Die Deutsche Post gehört in öffentliche Hand“, sagte er dem RND. Der Bund solle zumindest wieder Mehrheitseigentümer der Post werden, um den Unternehmenskurs bestimmen zu können, so Bartsch. „Konzerngewinne und Kundenservice klaffen immer weiter auseinander. Es wird seit Jahren manches schlechter und vieles teurer bei der Post, gleichzeitig explodieren die Gewinne“, kritisiert er.
[...]

Persönliche Anmerkung:
Das Auseinanderklaffen von "Gewinnen" und "Kundenservice" kommt einem doch vom "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" her bekannt vor, oder?
Auch dort wird "seit Jahren manches schlechter und vieles teurer [...], gleichzeitig explodieren die Gewinne" - jedenfalls das, was über den eigentlichen Finanzierungszweck und den "abzugeltenden beitragsrechtfertigenden Vorteil" hinausgehend verprasst wird... ::)



Das Zitat und die Hervorhebungen wurden bewusst und in Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag"/ "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" gewählt, sollen hier in diesem Sammel-Thread jedoch nicht diskutiert werden. Danke.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 22. Oktober 2022, 22:05
...und gleich noch eine Meldung, welche weitere Informationen offenbart ;)

FAZ, 22.10.2022
Wegen verspäteter Briefe
Netzagenturchef will die Post sanktionieren können
Ein Teil der Briefe kommt nicht so schnell an wie erhofft. In der Netzagentur häufen sich deswegen Beschwerden. Deren Chef fordert mehr Macht für seine Behörde.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/viele-verspaetete-briefe-netzagenturchef-mueller-will-post-sanktionieren-18407017.html
Zitat von: FAZ, 22.10.2022, Wegen verspäteter Briefe - Netzagenturchef will die Post sanktionieren können
Wegen steigender Beschwerdezahlen über die Post hat der Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller ein schärferes Schwert für seine Behörde eingefordert. [...] „Wir dringen auf eine zügige Verbesserung der Lage.“ Allerdings seien die gesetzlichen Möglichkeiten der Behörde bei verspäteten oder nicht zugestellten Briefen begrenzt. „Eine bessere gesetzliche Ausstattung mit Sanktionsmöglichkeiten würde uns helfen, um Missständen effektiver zu begegnen.“

Damit die Post besser wird, würden aus Sicht von Müller verbesserte Auskunfts- und Berichtspflichten bei temporären Mängeln helfen. Dann könnte die Behörde gegebenenfalls Zwangs- oder Bußgelder verhängen. Die geforderten Änderungen könnten in der anstehenden Postgesetz-Reform beschlossen werden. „Eine verlässliche Postversorgung ist wichtig für uns alle“, sagte Müller.

[...] Zudem kämpfe man mit aktuell stark schwankenden Mengen, da Kunden und Wettbewerber, die das Post-Netz mitnutzen, „teils unkalkulierbar hohe Mengen einliefern und so unser Zustellnetz destabilisieren“.

[...]

Rhetorische Quiz-Frage #1:
Welche - wirklich wirksamen - "Sanktionsmöglichkeiten" haben die rechtsaufsichtsführenden Bundesländer gegenüber den von ihnen errichteten Landesrundfunkanstalten bzw. haben/ hätten die Bundesländer überhaupt ein Interesse, im Rahmen ihrer eigenen Rundfunk-Gesetzgebung solche - wirklich wirksamen - Sanktionsmöglichkeiten überhaupt festzuschreiben und davon dann auch - wirksam - Gebrauch zu machen oder sind/ wären sie diesbezüglich befangen...? ::)

Rhetorische Quiz-Frage #2:
Wer könnte ein "Kunde" der Deutschen Post sein, der "unkalkulierbar hohe Mengen" einliefert und so das "Zustellnetz destabilisiert"?!? ??? :laugh:



Die rhetorischen Fragen sollen hier in diesem Sammel-Thread bitte weder beantwortet noch diskutiert werden. Danke.
Frage #1 könnte ggf. Ausgangspunkt für einen eigenen Thread und/oder Anfragen bei den zuständigen Staatskanzleien sein... )
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 03. November 2022, 12:44
WELT, 02.11.2022
Warten auf Briefe und Pakete
Erstmals gesteht die Post „lokale Probleme“ bei der Zustellung ein
Zu viele Pakete, Mitarbeiter in Quarantäne – und grundsätzlich zu wenig Personal. In einigen Orten erfolgt die Zustellung nur noch an jedem zweiten Tag – und das auch nur dank Notfallplan. Die Post hat ein Problem. Und das ausgerechnet vor Weihnachten.
Von Birger Nicolai
https://www.welt.de/wirtschaft/article241925863/Erstmals-gesteht-die-Post-lokale-Probleme-bei-der-Zustellung-ein.html
Zitat von: WELT, 02.11.2022, Warten auf Briefe und Pakete - Erstmals gesteht die Post „lokale Probleme“ bei der Zustellung ein
[...] Einmal werden einzelne Straßen oder Straßenseiten ausgelassen, ein anderes Mal ist die Briefpost in den Zustellbezirken komplett betroffen. [...]

[...] Für die Menge an Briefsendungen und Paketen reiche das vorhandene Zustellpersonal nicht aus.

[...] Üblich – und auch per Gesetz vorgeschrieben – ist eine Dauer von einem Tag nach dem Briefeinwurf bis zum Adressaten und das für 80 Prozent der täglichen Briefmengen.

[...] Kommt es etwa durch den Ausfall von Zustellpersonal zu Engpässen, dann werden bei der Post die Pakete bevorzugt ausgefahren. „Briefe verlangsamen sich dadurch automatisch“, sagte Manager Schneider. Paketsendungen könnten nicht ohne Weiteres gelagert oder gepuffert werden und würden deshalb „über den Briefen priorisiert“.

[...] Die Post müsse neue und nachhaltige Lösungen für ihr Zustellproblem finden, sagte Nikola Hagleitner, die dafür im Konzernvorstand der Post verantwortlich ist.

Dazu müsse es in der anstehenden Novellierung des Postgesetzes Änderungen geben. „Wir brauchen mehr Flexibilität bei den Laufzeiten“, sagte die Managerin. Die Zustellung am nächsten Werktag fast aller Briefe könnte bald Vergangenheit sein.


Bezug zum Thread-Thema:
Jede noch nicht zugestellte Sendung ist "nicht zugestellt", so lange sie noch nicht zugestellt ist... ;)
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: NichtzahlerKa am 03. November 2022, 13:15
Im Raum Karlsruhe ist zuletzt im großen Stil Post "entwendet" worden. Ich habe ein entsprechendes Schreiben von der Post erhalten, mit samt einem eingetüteten, völlig vergammeltem Brief an mich aus August oder September, der aussah als sei er irgendwo im Müll gelegen. Ich vermisse nachweislich mind. 3 weitere Briefe seit April. Wenn jemand das Originalschreiben (als Beweis für lokale Unregelmäßigkeiten) braucht, einfach PM an mich.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 05. November 2022, 19:23
FAZ, 05.11.2022
Viele Corona-Infektionen
Beschwerden über die Post verdoppeln sich
Weil Personal wegen Corona-Infektionen ausfällt und die Rekrutierung am Arbeitsmarkt schwierig ist, hat die Post derzeit erhebliche Probleme bei der Briefzustellung. Die monatliche Beschwerdezahl steigt stark.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/beschwerden-ueber-die-post-verdoppeln-sich-18439867.html
Zitat von: FAZ, 05.11.2022, Viele Corona-Infektionen - Beschwerden über die Post verdoppeln sich
[...] Der Marktführer befördert jeden Monat in Deutschland etwa 1,2 Milliarden Briefe; der Anteil der Beschwerden ist also minimal. Allerdings dürfte die Dunkelziffer hoch sein. Viele Bürger schlucken ihren Ärger wohl runter, er wird also nirgendwo aktenkundig.

[...]

Als Reaktion auf die Oktober-Beschwerdezahlen sagt ein Post-Sprecher, der Anstieg komme „nach der bundesweiten Berichterstattung in den letzten Wochen nicht überraschend“. Schon in der Vergangenheit habe es einen Zusammenhang gegeben mit dem Anstieg der Beschwerdezahlen und der medialen Berichterstattung. „Die vielen Presseberichte haben dafür gesorgt, den Bekanntheitsgrad der Bundesnetzagentur als Beschwerdeinstanz noch einmal zu erhöhen.“ Soll heißen: Menschen, die schon früher Probleme hatten, melden sich erst jetzt in Bonn, da sie vorher nichts von der Beschwerdemöglichkeit wussten.

Ihren gesetzlichen Pflichten, im bundesweiten Schnitt mindestens 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag zuzustellen und mindestens 95 Prozent am übernächsten, kommt die Post nach eigener Darstellung weiter nach. Von einem flächendeckenden Problem, so der Konzern, könne keine Rede sein.

Das mag stimmen, allerdings ist so ein Bundesdurchschnitt für Menschen, die in einem betroffenen Postbezirk wohnen, wenig hilfreich – sie haben schlichtweg Pech. [...]

Der ehemalige Staatsmonopolist hofft auf Regeln, die bisherige Pflichten als Universaldienstleister etwas abschwächen und das Geschäft erleichtern könnten. Nun aber werden Forderungen laut, die Post härter an die Kandare zu nehmen. [...]
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 16. Dezember 2022, 01:38
Na huch... hat Nikolaus da gekokelt...? :o ;)

ZEIT, 06.12.2022
Landkreis Hof
Lkw mit Postsendungen auf A9 ausgebrannt
https://www.zeit.de/news/2022-12/06/lkw-mit-postsendungen-auf-a9-ausgebrannt
Zitat von: ZEIT, 06.12.2022, Landkreis Hof - Lkw mit Postsendungen auf A9 ausgebrannt
Ein mit Postsendungen beladener Lastwagen ist auf der Autobahn 9 nahe Münchberg in Oberfranken komplett ausgebrannt. [...] stand der Sattelzug samt der Post in Vollbrand. [...]
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: pinguin am 18. Dezember 2022, 09:57
Der aktuelle Artikel des Tagesspiegel passt dann hier sicher auch hinein?

Tagesspiegel, 17.12.2022
Wenn der Briefträger nicht mehr klingelt:
Tagelanges Warten auf die Post – wie kann das sein?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/wenn-der-postmann-gar-nicht-klingelt-die-mangel-der-deutschen-post-ihre-opfer-und-ihre-grunde-9044542.html
Zitat von: Tagesspiegel, 17.12.2022, Wenn der Briefträger nicht mehr klingelt: Tagelanges Warten auf die Post – wie kann das sein?
[...] Im pfälzischen Otterberg, nördlich von Kaiserslautern, kam die Post im Juli und August sogar ganze drei Wochen überhaupt nicht, wie Ortsbürgermeisterin Martina Stein berichtet. [...]

Mehr als 17.000 Beschwerden über die Post gingen allein im Oktober und November bei der Bundesnetzagentur ein – so viele wie im ganzen letzten Jahr zusammen. [...]

Querverweis, da nicht unbeachtlich:

BVerfG 1 BvR 762/99 - Unregelm. - Briefbef. - nicht zu Lasten des Empfängers
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35897.0
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 19. Januar 2023, 20:26
FAZ, 19.01.2023
Brief- und Paketzentren
Verdi kündigt bundesweite Poststreiks an
In den Tarifverhandlungen hat die Gewerkschaft Verdi am Donnerstag zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen.
Post-Kunden müssen sich auf Einschränkungen einstellen.

Von Helmut Bünder
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/gewerkschaft-verdi-kuendigt-bundesweite-poststreiks-an-18614672.html

web.de, 20.01.2023
Streik bei der Post: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
https://web.de/magazine/news/streik-post-wichtigsten-fragen-antworten-ueberblick-37740346
Zitat von: web.de, 20.01.2023, Streik bei der Post: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
[...]

Wie finde ich heraus, wo die Sendung abgeblieben ist?

Als Empfänger ist das in vielen Fällen schwierig. Einen Nachforschungsantrag, um herauszufinden, wo die Sendung abgeblieben ist, können bei geeigneter Versandart - etwa einem Einschreiben oder einem Paket - nur Versender stellen.

"Da der Postempfänger nicht Auftraggeber der Post ist, ist die Post ihm nicht auskunftspflichtig; aber auch nicht auskunftsfähig, denn nur der Absender weiß, wann und wo er den Brief eingeliefert hat", sagt Harald Rotter, Rechtsanwalt und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins.

Kann ich Postunternehmen als Empfänger bei verspätet oder gar nicht eingetroffenen Sendungen haftbar machen?

"Eine Haftung der Post besteht nur gegenüber deren Vertragspartner, dem Absender", sagt Rotter. Dann aber auch nicht bei einfachen Briefen oder Päckchen, sondern nur zum Beispiel bei Einschreiben, Wertbriefen oder Paketen. In welchem Umfang der Brief- oder Paketversender haftet, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - in der Regel ist die Haftungshöhe begrenzt, die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.

Speziell zur Entkräftung der "Zugangsfiktion" mittels AGB der Deutschen Post siehe bitte auch den eigenständigen Thread unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28563.0
Im Weiteren siehe u.a. auch unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20955.0
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: cecil am 22. Januar 2023, 02:52
Aus aktuellem Anlass ließe sich ergänzen:

Focus, 21.01.2023
Folgen für Betroffene
Nach Post-Streik droht Chaos! Das gilt jetzt für Briefe und Pakete
https://www.focus.de/finanzen/news/folgen-fuer-betroffene-nach-post-streik-droht-chaos-das-gilt-jetzt-fuer-briefe-und-pakete_id_183563979.html
Zitat von: Focus, 21.01.2023, Folgen für Betroffene - Nach Post-Streik droht Chaos! Das gilt jetzt für Briefe und Pakete
[...]
Was passiert, wenn die Post mir Briefe zu spät zustellt?
[...]
In vielen Fällen nutzen Finanzämter, Behörden oder Vereine aber den Service der Deutschen Post. Wenn Sie einen Brief nicht pünktlich erhalten haben und Ihnen nun Konsequenzen drohen, wenden Sie sich an den Absender und klären Sie ihn auf, dass er Ihnen mittels Sendeverfolgung die pünktliche Lieferung nachweisen muss.

Weil viele auf diesen kostenpflichtigen Service verzichten, stehen die Chancen gut, dass Ihnen im Streitfall keine Konsequenzen drohen.
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: PersonX am 06. Februar 2023, 11:50
n-tv.de, 06.02.2023
Streiks in Postzentren
Das gilt bei verspäteter Brief-Zustellung
In vielen Verteilzentren der Deutschen Post ruht die Arbeit, die Gewerkschaft Verdi hat zu Warnstreiks aufgerufen. Einige Menschen dürften deshalb länger auf ihre Sendung warten. Können sie etwas tun?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Das-gilt-bei-verspaeteter-Brief-Zustellung-article23895388.html
Zitat von: n-tv.de, 06.02.2023, Streiks in Postzentren - Das gilt bei verspäteter Brief-Zustellung
Wie kann ich nachweisen, dass zum Beispiel eine Rechnung nicht angekommen ist?
Empfänger können keinen Beweis erbringen, dass eine Postsendung nicht angekommen ist. "Man kann nicht ein Nichts beweisen", sagt Rechtsanwalt Rotter.
Möglicherweise ist die etwas längere Antwort zu der nachfolgenden Frage von Interesse.
Zitat von: n-tv.de, 06.02.2023, Streiks in Postzentren - Das gilt bei verspäteter Brief-Zustellung
Was, wenn ich aufgrund von verspäteter Post Zahlungsfristen verpasse?
Dann haben Empfänger rechtlich keine Konsequenzen zu befürchten. [...]
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 20. Februar 2023, 11:49
Süddeutsche Zeitung, 20.02.2023
Dienstleistungen
Post dringt weiter auf Zwei-Klassen-Briefzustellung
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dienstleistungen-post-dringt-weiter-auf-zwei-klassen-briefzustellung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230220-99-663768
Zitat von: Süddeutsche Zeitung, 20.02.2023, Dienstleistungen - Post dringt weiter auf Zwei-Klassen-Briefzustellung
Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) - Die Deutsche Post DHL dringt weiter auf eine Umstellung des Briefsystems auf die sogenannte Zwei-Klassen-Zustellung. [...]

Schon länger ist bekannt, dass der Konzern künftig Post in zwei Geschwindigkeiten ausliefern möchte - mit unterschiedlichen Preisen. [...]

Bei der Deutschen Post drohen vom kommenden Monat an erhebliche Verzögerungen bei der Zustellung von Briefen und Paketen. [...]
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Bürger am 20. Februar 2023, 21:22
Weil es tendenziell auch hier dazugehört, denn es wirft die Frage auf, welche Sondervereinbarungen ARD-ZDF-GEZ mit der Post haben...
...und wie dies ggf. den Postlauf der Sendungen von ARD-ZDF-GEZ beeinflusst:


FAZ, 20.03.2023
Deutsche Post
Was steckt hinter dem niedrigeren Porto für langsamere Briefe?
Ihren Großkunden bietet die Post einen Rabatt für längere Brief-Laufzeiten. Konkurrenten vermuten hinter der Maßnahme eine versteckte Preissenkung und schalten die Bundesnetzagentur ein.
Von Helmut Bünder
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/deutsche-post-weniger-porto-fuer-langsamere-briefe-18692707.html
Zitat
[...]
Das Angebot kommt offenbar hervorragend an. Bei oft Zig-Millionen Briefen im Jahr, geht es für die großen Geschäftskunden um mehr als nur Kleingeld. Praktisch alle Großversender nähmen den Laufzeit-Rabatt in Anspruch, heißt es dazu aus der Branche. Wenigstens die Hälfte der Briefe – statt der sonst üblichen 80 Prozent, so verspricht es die Post, soll auch mit dem Rabatt immer noch innerhalb eines Tages ankommen. Mindestens 97 Prozent sollen dagegen nach spätestens zwei Tagen beim Adressaten sein.

Auf die Großkunden, auf die sich die Konkurrenz konzentriert, entfallen mehr als vier Fünftel der gesamten Briefmenge. [...]

Siehe tangierend dazu u.a. auch nochmals unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28563.0
Titel: Re: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
Beitrag von: Markus KA am 21. März 2023, 11:39
nordkurier.de, 18.03.2023
Großbrand
E–Autos verursachen Riesenfeuer bei Deutscher Post
Stefan Tretropp

Zitat von: nordkurier.de, 18.03.2023, Großbrand - E–Autos verursachen Riesenfeuer bei Deutscher Post
[...]
Beinträchtigungen bei Postzustellung

Aufgrund des Brandschadens kann es in den nächsten Tagen zu Beeinträchtigungen bei der Postzustellung kommen. Paket- und Briefsendungen wurden jedoch nicht in Mitleidenschaft gezogen, teilt die Polizei mit.

Weiterlesen auf:
https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/e-autos-verursachen-riesenfeuer-bei-deutscher-post-1475050