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Autor Thema: Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden  (Gelesen 52640 mal)

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Stuttgarter Nachrichten, 15.02.2017

Kreis Böblingen
Postbote entsorgt 400 Briefe im Wald


Zitat
Ein Postbote hat rund 400 Briefe in einem Wald bei Weil der Stadt (Kreis Böblingen) entsorgt. Die Polizei ermittelt nun gegen den Mann, wie eine Sprecherin am Mittwoch bestätigte.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kreis-boeblingen-postbote-entsorgt-400-briefe-im-wald.616f5b98-9656-4d61-8349-feb5e9c19677.html


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aktueller Querverweis:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html


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Na wenn die Deutsche Post das schon "offiziell" bereitstellt:



Quelle: https://web.de/magazine/leben/hot/sinnlose-schilder-hinweise-tatsaechlich-32425006


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
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Der Tag, 15.09.2017
Mann stiehlt Post und hortet sie zuhause
Zitat
Im thüringischen Arnstadt [...]
[...] Mann, der Briefe aus den Kästen fischte.
[...] "unüberschaubare Menge" an Sendungen aus der ganzen Stadt.

weiterlesen unter
http://www.n-tv.de/der_tag/Mann-stiehlt-Post-und-hortet-sie-zuhause-article20036100.html


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ab dem 3ten Tag nach Aufgabe zur Post gilt die Sendung als zugeweht - oder Zuwehungsfiktion:

Briefträger kann nichts gegen den Sturm "Friederike" machen
Quelle: youtube-Video ~ 1,17 min User MegaLustig:
https://www.youtube.com/watch?v=XKlweO_YAr8


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
ab dem 3ten Tag nach Aufgabe zur Post gilt die Sendung als zugeweht - oder Zuwehungsfiktion:....
https://www.youtube.com/watch?v=XKlweO_YAr8

Damit haben die Verwaltungsgerichte für ihre Gerichtsshows und Witzbeschlüsse doch nunmehr eine neue Zustellungsbegründung!
Zitat
Wenn die Briefe von Friederike, Kyrill, Xavier, Lothar usw. nicht innerhalb von 3 Tagen zum Beitragss. zurückgeweht werden, dann gelten sie als Luftpost-zugestellt.

Würde jedenfalls nicht mal verwundern......

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 20:51 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Sehr gute Sammlung zum Thema Zugangsfiktion oder Zugangsvermutung.
Nachdem der VGH Baden-Württemberg Ende letzten Jahres sein "Schutzbehauptung"-Urteil veröffentlicht hat,

Urteil des VGH Baden-Württemberg 2 S 114/17 Zugangsfiktion Bekanntgabefiktion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25318.msg160094.html#msg160094

werden die Klagen wegen fehlender Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides wieder aufgerollt.
Mir sind gerichtliche Sitzungssääle mit Beamer bekannt, vielleicht erlaubt das Gericht, dass das ein oder andere Video gezeigt werden darf.  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 20:50 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
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Zitat
16. Dezember 2015, 16:31 Uhr
Wegwerfen statt Austragen
Wenn Postboten Briefe horten
In Baden-Württemberg hat ein 27-jähriger Tausende Briefe nicht ausgetragen, sondern zu Hause deponiert. Es ist nicht der einzige Fall dieser Art.
[..]
Ein 27-Jähriger hatte Tausende von Briefen nicht ausgeliefert, sondern in seinem Keller gebunkert. Der älteste Brief ist dreieinhalb Jahre alt.
[..]
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/wegwerfen-statt-austragen-wenn-postboten-briefe-horten-1.2785792
https://web.archive.org/web/20180328183618/http://www.sueddeutsche.de/panorama/wegwerfen-statt-austragen-wenn-postboten-briefe-horten-1.2785792


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Zitat
Dienstag, 27.03.2018, 12:37
Briefzusteller unterschlägt Postsendungen im oberen vierstelligen Bereich
Über einen Zeitraum von fast drei Jahren unterschlug ein 45-jähriger Briefträger nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei Postsendungen verschiedenster Art und lagerte einen Großteil davon in seiner Wohnung in Breisach.
[..]
https://www.focus.de/regional/baden-wuerttemberg/polizeipraesidium-freiburg-briefzusteller-unterschlaegt-postsendungen-im-oberen-vierstelligen-bereich_id_8676825.html
http://web.archive.org/web/20180328182114/https://www.focus.de/regional/baden-wuerttemberg/polizeipraesidium-freiburg-briefzusteller-unterschlaegt-postsendungen-im-oberen-vierstelligen-bereich_id_8676825.html

Zitat
Di, 27. März 2018 um 14:06 Uhr
Briefträger aus Breisach unterschlägt über 7600 Postsendungen
[..]
Der Vorfall wurde bereits Anfang März bekannt, nachdem die Post Anzeige erstattet hatte.
Die Ermittler des Polizeireviers Breisach stellten inzwischen insgesamt über 7600 nicht zugestellte Sendungen fest.
Dabei handele es sich hauptsächlich um Briefe und Wurfsendungen.
[..]
http://www.badische-zeitung.de/breisach/brieftraeger-aus-breisach-unterschlaegt-ueber-7600-postsendungen--150937219.html
http://web.archive.org/web/20180328182103/http://www.badische-zeitung.de/breisach/brieftraeger-aus-breisach-unterschlaegt-ueber-7600-postsendungen--150937219.html

Zitat
27. März 2018 - 14:48 Uhr
Briefträger lässt mehr als 7600 Briefe zu Hause liegen
Freiburg - Statt Post an die Adressaten zu verteilen, hat ein 45 Jahre alter Briefträger aus Breisach bei Freiburg sie in seiner Wohnung gelagert.
Ermittelt worden seien mehr als 7600 nicht zugestellte Sendungen[..]
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.freiburg-brieftraeger-laesst-mehr-als-7600-briefe-zu-hause-liegen.0ed16ba9-aafa-4330-8c6d-b507388fee05.html
http://web.archive.org/web/20180328182723/https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.freiburg-brieftraeger-laesst-mehr-als-7600-briefe-zu-hause-liegen.0ed16ba9-aafa-4330-8c6d-b507388fee05.html


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Mal ein anschauliches Beispiel direkt aus dem Forum... ;)
...danke @drboe

Nicht erhalt. Bescheide/ verjährte Gebühren/ Rechtsansicht VG Stgt, VGH Manh
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25689.msg176001.html#msg176001
Was die Vorstellung des Gerichts angeht, dass, wenn diverse Schreiben als nicht zustellbar zurückkommen, ein später zugestelltes Schreiben belege, dass der Adressat alle vorherigen Schreiben ebenfalls erhalten haben muss, so ist das nur als lächerlich und weltfremd zu bezeichnen. Offenbar gilt für das Gericht, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Fast jeder erlebt, dass ihm Schreiben nicht zugestellt werden. Ich habe im letzten Jahr 3 Mal eine Einladung aus Berlin nicht erhalten: 3 mal der gleiche Sender, 3 mal an die gleiche Adresse versandt; normaler Brief. Der 4te Brief wurde mir dann persönlich übergeben. 2-3 mal pro Jahr wird mir ein Exemplar einer Fachzeitung nicht zugestellt, die Ersatzlieferung kommt ebenso regelmäßig innerhalb eines Tages nach telefonischer Reklamation an. Man kann wohl schwerlich behaupten, dass dies Beleg dafür ist, dass die vorherige Lieferung angekommen sein muss. Mehrfach pro Jahr finden sich in meinem Briefkasten Schreiben für Dritte; teils sind das Personen aus der Nachbarschaft, teils mir völlig unbekannte Menschen am anderen Ende der Strasse, deren Namen mit meinem keine Ähnlichkeit haben. Ebenso häufig finde ich Briefe am Sonn- oder Feiertag im Briefkasten, die am Werktag vorher dort nicht vorhanden waren. Ich vermute, dass Nachbarn diese Schreiben in ihrem Postkasten hatten und diese in den richtigen Kasten beförderten. Bestellungen werden teils an den Lieferanten zurück gebracht, weil man mich angeblich nicht gefunden hat. Ich wohne seit über 25 Jahren unter der Adresse, mein Name steht an Postkasten und Tür,  die Hausnummer ist groß und gut erkennbar, und die Rücksendung betrifft auch Lieferanten, die mir vorher schon erfolgreich Waren zustellen konnten. Mein Nachbar nimmt Lieferungen für mich ebenso an, wie ich für ihn.

Es gibt sicher Erklärungen für solche Ereignisse, zum Teil mangelnde Sprachkenntnisse der Zusteller, der Druck unter dem in dem Bereich gearbeitet wird usw. Aber dass ein zugestellter Brief beweist, dass man andere Schreiben des gleichen Senders ebenfalls erhalten haben muss, ist Unsinn. Natürlich ist ein Szenario denkbar, bei dem der Adressat Briefe eines bestimmten Senders grundsätzlich nicht öffnet und zurück gehen lässt. Allerdings ist in dem Fall wohl unwahrscheinlich, dass er dies bei einem weiteren Schreiben versäumt. Das Gericht scheint so ein Prozedere zu unterstellen. Auch hier dürfte es der LRA kaum gelingen, dieses Vorgehen zu belegen. Und daher bleibt es eben eine Unterstellung.


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Als Privatanbieter von Postdienstleistungen gibt die Deutsche Post AG in ihren AGB zur für den Versand der strittigen Bescheide gewählte Versandform - 9001 Standardbrief Premiumadress plus - keine Laufzeitzusage. Die Laufzeit - auch nicht einmal eine an den "Qualitätszielen zur Regellaufzeit" gemessene - ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil beim Versand der strittigen Bescheide.

siehe:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG BRIEF NATIONAL
Zitat
4 Leistungen der Deutschen Post
(1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Deutsche Post unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. die Deutsche Post schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins, soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist.

Hier bestätigt sich ein sogar vertraglich festgelegter und daher beabsichtigter Willensmangel an einer Zustellung innerhalb der gesetzlichen Zugangsfiktion seitens des Beitragsservice/der LRA. Ein zu einem späteren Zeitpunkt zugegangenen Bescheid hat also der Beitragsservice zu verantworten und nicht der Empfänger nachzuweisen.

Ich nehme an, hiermit lässt sich die Zugangsfiktion aushebeln.


Edit "Bürger":
Speziell zur Entkräftung der "Zugangsfiktion" mittels AGB der Deutschen Post siehe bitte nunmehr auch den eigenständigen Thread unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28563.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Dem ÖRR sind die Zustellschwierigkeiten der Post bekannt, wie diese NDR Doku zeigt:

TV Doku: 2016 - Postboten am Limit - Das System Deutsche Post
[Video, veröffentlicht unter "PostWatch", 24.01.2016, ~3min]
https://www.youtube.com/watch?v=_ZU-vUQusoE

Bei ca. Minute 2...
https://www.youtube.com/watch?v=_ZU-vUQusoE&t=122s
Zitat
"Dazu kommt noch der Druck, möglichst alle Pakete zuzustellen. Die haben absolute Priorität. Im Zweifel bleiben die Briefe liegen, nicht nur Werbung und Infopost, auch frankierte Briefe."

Nebenbei wurde in der Doku über die Post bei ca. Minute 2:50 irrtümlich ein Zusteller mit einem Hermes Paket gezeigt. Soviel dann noch zur sorgfältigen Ausführung der Doku.
https://www.youtube.com/watch?v=_ZU-vUQusoE&t=170s



Edit "Bürger":
Speziell zur Entkräftung der "Zugangsfiktion" mittels AGB der Deutschen Post siehe bitte auch den eigenständigen Thread unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28563.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Sehr gute Funde! Insbesondere der zur vertraglichen (Nicht-)Regelung der "Laufzeit" zwei Kommentare weiter oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.msg176046.html#msg176046

Schließlich könnte sich ja auch ein (bislang) nicht-zugegangener Bescheid noch in einer über die Regellaufzeit hinausgehenden "Laufzeit" befinden... ;)

Nachforschungen wiederum sind Aufgabe des Absenders, da der Empfänger regelmäßig keine Möglichkeit zur Veranlassung einer Nachforschung hat - Beispiel einer Formulierung aus einem fiktiven Fall

Zitat
[...] Schon hier wird die Schwierigkeit/ Unmöglichkeit der Nachweisführung, Nachforschung und Glaubhaftmachung deutlich, denn:

Nachforschungsaufträge z.B. bei der Deutschen Post können sowohl für Einschreiben als auch für "einfache Briefe" regelmäßig nur vom Absender, nicht jedoch vom Empfänger gestellt werden - vgl. z.B. Internetseiten der Deutschen Post > vgl. Anhang (folgt noch)
https://www.deutschepost.de/de/toolbar/suchergebnisse.html?_charset_=UTF-8&q=nachforschung

Nachforschungsauftrag Einschreiben oder Wert national
Zitat
Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, Informationen zur Sendung ausschließlich dem Absender mitzuteilen.
Bitte haben Sie Verständnis und wenden Sie sich an den Absender, damit er den Sendungsverlust bei uns reklamiert.

Nachforschung Brief national
Zitat
Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, Informationen zur Sendung ausschließlich dem Absender mitzuteilen.
Bitte haben Sie Verständnis und wenden Sie sich an den Absender, damit er den Sendungsverlust bei uns reklamiert.

Solche Nachforschungen sind schließlich und endlich auch gem. BFH Sache des Absenders.

Eine Unaufklärbarkeit des Verbleibs ist kein Zugangsnachweis und geht zu Lasten des Absenders.

Neuerliche Infos unter o.g. Link:
https://www.deutschepost.de/de/toolbar/suchergebnisse.html?_charset_=UTF-8&q=nachforschung
Zitat
Warum kann eine Nachforschung nur durch den Absender beauftragt werden?

Der Absender schließt durch den Versand einer Sendung einen Beförderungsvertrag mit DHL ab. Er ist also unser Vertragspartner, nicht der Empfänger, auch wenn dieser möglicherweise den Inhalt und den Versand der Sendung bezahlt hat.
Wenn Sie der Empfänger sind, wenden Sie sich bitte an den Absender, damit dieser eine Nachforschung beauftragen kann.

Die "Rundfunkanstalten" sollten also in derlei strittigen Fällen wohl aufgefordert werden, als Absender Nachforschungen anzustellen/ zu beauftragen und die Ergebnisse vorzulegen.

Die Ergebnisse wären interessant zu lesen, denn sie dürften wohl nebulös bleiben und einen Zugang nicht nachweisen.


Edit "Bürger":
Speziell zur Entkräftung der "Zugangsfiktion" mittels AGB der Deutschen Post siehe bitte auch den eigenständigen Thread unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28563.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Nachforschungen sind Aufgabe des Absenders, da der Empfänger auch regelmäßig keine Möglichkeit zur Veranlassung einer Nachforschung hat - Beispiel einer Formulierung aus einem fiktiven Fall

Deswegen hat die DHL von mir auch gleich eine Strafanzeige bekommen, weil ich als betrogener Kunde bei der DHL nicht reklamieren konnte und mein privater Verkäufer als Kunde der DHL nicht betrogen wurde.
Ich kann der DHL aber haarklein nachweisen, dass meine Sendung, versehen mit einem Retourenaufkleber, zurück an den Absender ging. Eine Begründung gab und gibt es natürlich nicht und da ICH die Versandkosten bezahlt hatte an den Vk, und ICH Mehrkosten hatte, weil ich mein Paket in 300km Entfernung abholen durfte, bin ICH von der DHL betrogen worden !


back to topic:
Bei der Beurteilung ob eine Sendung angekommen ist, muss der Kläger seine Sicht glaubhaft machen können. Es gab auch vorige Schreiben, die er erhalten hatte. Er hätte also nachhaken können und wissen können, dass der Bescheid rechtskräftig werden wird. Der Versender konnte den Ausgang nachweisen. Der Empfänger begehrt die "Einsetzung in den vorherigen Stand". Das muss besser begründet werden, als mit "das Schreiben habe ich nie bekommen"


Edit "Bürger" - Hinweis:
Bei der Frage "ob eine Sendung angekommen" ist, muss - gem. jahrzehntelanger, ständiger Rechtsprechung des BFH, welcher sich auch das BVerwG angeschlossen hat - der "Kläger seine Sicht" gerade nicht "glaubhaft machen können", weil er es objektiv nicht kann - siehe u.a. unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20955.0
Insofern muss ein Nicht-Zugang auch nicht "besser begründet werden, als mit "das Schreiben habe ich nie bekommen", weil es nicht besser begründet werden kann. Die Umstände des Verlusts oder noch "in Laufzeit"-Befindens der Sendung entziehen sich dem Kenntnisbereich des Adressaten.
"Glaubhaft" zu machen und "anders zu begründen" wäre - so ebenfalls die ständige Rechtsprechung des BFH - lediglich im Falle eines verspäteten Zugangs, da dies dann wiederum in den Kenntnisbereich des Empfängers fällt.
Bitte noch eingehend die diesbezüglichen gesammelten Infos im Forum verinnerlichen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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