Als Privatanbieter von Postdienstleistungen gibt die Deutsche Post AG in ihren AGB zur für den Versand der strittigen Bescheide gewählte Versandform - 9001 Standardbrief Premiumadress plus - keine Laufzeitzusage. Die Laufzeit - auch nicht einmal eine an den "Qualitätszielen zur Regellaufzeit" gemessene - ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil beim Versand der strittigen Bescheide.
siehe:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG BRIEF NATIONAL4 Leistungen der Deutschen Post
(1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Deutsche Post unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. die Deutsche Post schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins, soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist.
Hier bestätigt sich ein sogar vertraglich festgelegter und daher beabsichtigter Willensmangel an einer Zustellung innerhalb der gesetzlichen Zugangsfiktion seitens des Beitragsservice/der LRA. Ein zu einem späteren Zeitpunkt zugegangenen Bescheid hat also der Beitragsservice zu verantworten und nicht der Empfänger nachzuweisen.
Ich nehme an, hiermit lässt sich die Zugangsfiktion aushebeln.
Edit "Bürger":
Speziell zur Entkräftung der "Zugangsfiktion" mittels AGB der Deutschen Post siehe bitte nunmehr auch den eigenständigen Thread unter
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28563.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)