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Autor Thema: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung  (Gelesen 116039 mal)

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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#105: 17. Mai 2015, 21:29
Zahlung der Rundfunkbeiträge = belangloses Infoschreiben.
Die zugestellten Bescheide sind ein anderer Geldbetrag...

Man sollte sich als erstes im klaren sein was vermieden werden soll....
sonst bringt das nichts...


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#106: 17. Mai 2015, 21:34
das sind genau die kommentare die mich kein stück weiterbringen... was soll wohl verhindert werden???
natürlich die zahlung der geforderten gez beiträge!! wenn ich weihnachten verhindern wollte, wäre ich in einem anderen forum angemeldet!!


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K
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#107: 17. Mai 2015, 21:42
weiter gehts.. aus der sache kommt man dann jetzt wohl nicht mehr raus, oder??

Doch. Denn der eingescannte Festsetzungsbescheid setzt nur einen bestimmten Betrag fest. Er fordert nicht zur Zahlung auf. Da er nicht zur Zahlung des festgesetzten Betrages auffordert, kann der festgesetzte Betrag nicht vollstreckt werden.


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#108: 17. Mai 2015, 21:46
also gar nicht drauf reagieren?? auf keines der schreiben?? die widerspruchsfrist dafür läuft diese woche aus:

   


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K
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#109: 17. Mai 2015, 21:47
stsp67 erwartet die Universalantwort - die gibt es nicht.
Ich fragte 3 mal was vermieden soll - anscheinend nichts.
Also bleibt nur ZAHLE oder ZAHLE NICHT

Solange kein Leistungsgebot vorliegt, wird nicht gezahlt.


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#110: 17. Mai 2015, 21:53
also gar nicht drauf reagieren?? auf keines der schreiben?? die widerspruchsfrist dafür läuft diese woche aus:

Widerspruch einlegen. Sofern Person A noch Zeit für die Begründung des Widerspruchs braucht, schreibe sie zunächst, dass sie fristwahrend Widerspruch einlegt und die Begründung folgen wird. Für die Begründung hat Person A ohnehin mehrere Monate Zeit, weil die mit der Bearbeitung nicht nachkommen. Anzuraten ist aber trotzdem, die Begründung zeitnah zu verschicken. Die Begründung ist aber ohnehin egal, weil die sowieso alles abbügeln. Wenn Person A möchtet, kannt sie sich so viel Mühe machen wie ich. Mein Widerspruchsschreiben umfasst über 80 Seiten.

Zusätzlich zu dem Widerspruch beantragt Person A gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung. Begründung: Leistungsgebot fehlt.


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#111: 17. Mai 2015, 21:53
also gar nicht drauf reagieren?? auf keines der schreiben?? die widerspruchsfrist dafür läuft diese woche aus:

Die Antwort zu dieser Frage erfolgte bereits am 06. Mai unter #99 ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13301.msg94586.html#msg94586
fallen mir auch erstmal nur Stichpunkte/ evtl. Angriffspunkte ein..
- Datum der Bescheide und Zustellung Datum.....( verspätete ...Rechtsmittelfrist..) ?
- fehlende Legitimation des "Beitragsservice" ....?
Es gibt da weitaus mehr Gründe...
...die aber nicht mehr Bestandteil dieses Threads hier bzgl. "Zwangsvollstreckung" sind, sondern jetzt - nach der nachweislichen Zustellung per Postzustellungsurkunde - sind meinem Verständnis nach die üblichen Rechtsmittel gegen einen (im Zweifel nachweislich) zugestellten/ bekanntgegebenen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID möglich:
Zitat
Sie erhalten daher die Bescheide heute als Zweitschrift zugesandt.
Gegen die Bescheide können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben (siehe Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide).


Dieses Thema der regulären Rechtsmittel gegen die Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe ist aber wie gesagt nicht mehr Thema dieses Threads hier! Siehe dazu bitte insbesondere unter

RECHTSWEG gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Hier bitte zurück zum Kernthema, welches da lautet
Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
Danke.



Ergo: Widerspruch einlegen.


Und bzgl. "Frist läuft ab"...

Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende) Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger ;)

Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich ;)
Eine bereits erfolgte Reaktion irgendeiner Art auf einen evtl. doch zugestellten Bescheid wäre z.B. so ein Nachweis - das wäre dann natürlich ein Eigentor ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person XYZ muss nicht nachweisen, dass sie den Bescheid früher oder später - oder gar nicht - erhalten hat... ;)
...sollte sich aber kurz ins Thema einlesen, um entsprechend sicher gegenargumentieren zu können.


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#112: 17. Mai 2015, 22:00
Und zu diesem Schreiben...
auch wenn es scheinbar nicht in diesen thread gehört, würde ich es trotzdem gerne weiter hier behandeln, damit diejenigen die helfen können/wollen, auch die vorgeschichte dazu lesen können..
was bleibt einem jetzt noch anderes über als zu zahlen? und bitte keine links mehr, sondern einfach verständliche antworten.. gerne auch per PN!! danke!!
wie weiter oben schon erwähnt, liegen die nerven mittlerweile tatsächlich blank!!! danke für das verständnis!
im anhang, das neuste schreiben!!



...sei gesagt, dass dies offensichtlich eines der regulären, automatischen Zahlungsaufforderungs-/ Kontostandsmitteilungsschreiben ist, die *jeder* regelmäßig erhält - selbst diejenigen, die sich mitten im Klageverfahren befinden. Da es i.d.R. ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist, bestehen faktisch auch keine Rechtsmittel dagegen - welche auch, wenn keine angegeben sind? ;)

Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418


Eine einfache Abfrage der Suchfunktion des Forums mit der Begriffskombination "Zahlung der Rundfunkbeiträge" hätte hier schon ausreichend Antworten geliefert.
Mehrfache Diskussion allgemeiner Fragen sind im Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen. Das bitten wir zu berücksichtigen.

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#113: 17. Mai 2015, 22:04
...sei gesagt, dass dies offensichtlich eines der regulären, automatischen Zahlungsaufforderungs-/ Kontostandsmitteilungsschreiben ist, die *jeder* regelmäßig erhält - selbst diejenige, die sich mitten im Klageverfahren befinden. Da es i.d.R. ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist, bestehen faktich auch keine Rechtsmittel dagegen - welche auch, wenn keine angegeben sind? ;)

ok, verstanden.. auf das erneute schreiben reagiert Person A dann nicht, sondern lediglich da drauf?? womit wir beim casus knacksus wären: WIE???????

   


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#114: 17. Mai 2015, 22:08
Auf diesen Bescheid auf jedenfall Widerspruch einlegen inkl. Antrag mit Aussetzung der Vollziehung. Ein leugnen ist nicht möglich, da dieser Bescheid mit einer Postzustellungsurkunde kam.


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#115: 17. Mai 2015, 22:13
Dieser Thread musste leider umfangreich moderiert werden.
Wir ermahnen nochmals dringend, den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum zu beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Die Moderatoren haben anderes zu tun, als ständig darauf hnzuweisen.
Einige der Kommentare, die aufgrund der Hitzigkeit nicht wesentlich zum Thema beigetragen haben, wurden im Zuge dessen gelöscht - aus Kapazitätsgründen *ohne* Nachricht an die Ersteller.

Bitte mehr Disziplin von allen.
Danke.


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#116: 17. Mai 2015, 22:33
Auf diesen Bescheid auf jedenfall Widerspruch einlegen inkl. Antrag mit Aussetzung der Vollziehung. Ein leugnen ist nicht möglich, da dieser Bescheid mit einer Postzustellungsurkunde kam.

danke!! so langsam aber sicher melden sich jetzt die leute zu wort die helfen wollen!!  :) :) :)


Edit "Bürger":
Die Antwort zu dieser Frage erfolgte bereits am 06. Mai unter #99 ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13301.msg94586.html#msg94586
...aber wahrscheinlich hatte Person A den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.
Klare(re) Fragestellungen ermöglichten übrigens auch klare(re) Antworten...

Hier bitte wieder zurück zum Kernthema des Threads, welches da lautet
Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
Danke.


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