Edit "Bürger" - wichtiger Hinweis vorab:
Das Forum rät ausdrücklich davon ab, tatsächlich zugegangene Bescheide zu ignorieren.
Aufgrund der hinlänglich bekannten Problematik, dass selbst ein Bestreiten des Zugangs tatsächlich nicht zugegangener Bescheider derzeit (noch) von so ziemlich allen Gerichten abgebügelt wird, kann und wird das Forum allein schon aus Kapazitätsgründen keinerlei Diskussion zu absichtlich ignorierten Bescheiden bieten. Jeder hat es selbst in der Hand...
Siehe hierzu bitte die ausführlichen Hinweise im
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0"Ordnungsgemäße Absendevermerke" der Bescheide bei Bestreiten des ZugangsQuelle: Rüdiger Wölk/imagoLiebe Freunde der hartnäckigen Zahlungsverweigerung,
in einem Beschluss des VG Schleswig-Holstein ging es um das Vorliegen von Vollstreckungsvoraussetzungen.
Dieser Beschluss (Az. 4 B 3/15) findet sich in der folgenden Diskussion:
Fragen zum BS, Hamburg & NDR in Bezug auf Anwendbarkeit HmbVwVfG/ HmbVwVhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17273.msg131266.html#msg131266bzw. auch unter
Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13703.0wo das gleiche Aktenzeichen bereits mit aufgeführt ist.
Konkret ging es um die Frage, ob ein Beitragsbescheid dem Betroffenen zugegangen ist.
Das VG Schleswig-Holstein verneinte dies mit dem Hinweis darauf, dass ein
"ordnungsgemäßer Absendevermerk" nicht erstellt wurde.
Es ist wohl so, dass ein
nicht-substantiiertes Bestreiten des Zugangs genügt, sofern ein
"ordnungsgemäßer Absendevermerk" fehlt.
Nun habe ich mich bei der Lektüre des Beschlusses des VG Schleswig-Holstein gefragt, wie denn ein "ordnungsgemäßer Absendevermerk" aussehen muss.Auf Wunsch der Forumsleitung erstelle ich hierfür eine eigene Disukssion.
Da ich Zugang zur Juris-Rechtsprechungsdatenbank habe, habe ich einfach mal die entsprechenden Suchworte eingetippt. Im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.05.2001 (Az. 5 K 134/96) habe ich dann folgende Textstelle gefunden:
Der erforderliche Nachweis wird grundsätzlich durch einen Absendevermerk auf der in den Steuerakten des Beklagten befindlichen Ausfertigung des Umsatzsteuerbescheides erbracht. Hierfür ist auf der Rückseite des Bescheides ausdrücklich eine entsprechende Bearbeiterzeile vorgesehen. Auf dem in Streit befindlichen Steuerbescheid der Klägerin befindet sich ein solcher Absendevermerk nicht. Er wird auch nicht durch das Datum des Bescheides ersetzt (vgl. FG München, Urteil vom 08.04.1987 I 50/84 E, U, EFG 1987, 438; Hessisches FG, Urteil vom 30.11.1984 1 K 961/84, EFG 1985, 215), das auf den 1. November 1995 datiert ist; denn dieses ist vom Rechenzentrum vorgegeben und gibt lediglich an, wann der Bescheid abgesandt werden soll, nicht aber, wann er tatsächlich abgesandt wurde.
Das Datum des Bescheides begründet nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch keinen Anscheinsbeweis zugunsten des Beklagten. In seinem Urteil vom 28. September 2000 (Az.: III R 43/97, BStBl II 2001, 211 (215)) hat der Bundesfinanzhof zu § 169 Abs. 1 Satz 3 AO entschieden, das Finanzamt könne den ihm obliegenden Nachweis, der Bescheid habe den Behördenbereich verlassen, nicht nach den Regeln des Anscheinsbeweises führen, wenn die Absendung des Bescheides nicht in einem Absendevermerk festgehalten sei. Diese Grundsätze finden - wie im Streitfall - auch in dem vergleichbaren Fall der Aufgabe zur Post gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO Anwendung.
Dies bedeutet meiner Ansicht nach:
Für einen
"ordnungsgemäßen Absendevermerk" muss ein
Bearbeiter einen
schriftlichen Vermerk auf dem Bescheid anbringen, der bei den
Akten verbleibt.
Nun wird deutlich, wie die folgenden Zeilen im Beschluss des VG Schleswig-Holstein (Az. 4 B 3/15) zu verstehen sind:
Es ist aber weiterhin gerichtsbekannt, dass die Gebühren- bzw. Beitragsbescheide des Norddeutschen Rundfunks nicht mit einem ordnungsgemäßen Absendevermerk im genannten Sinne versehen werden.
Der Beitragsservice erstellt die Festsetzungsbescheide vollständig automatisiert, d.h. ein Computer druckt sie aus und sie werden automatisch couvertiert. Bei Millionen von Festsetzungsbescheiden wäre der
Beitragsservice folglich komplett überfordert, wenn er für
jeden Festsetzungsbescheid einen "ordnungsgemäßen Absendevermerk" erstellen müsste. Dafür fehlt ihm schlichtweg die Manpower.
Deshalb fehlen ordnungsgemäße Absendevermerke - und dies ist dem Gericht bekannt.
Fazit:Es könnte also keine schlechte Idee sein, den Zugang zu bestreiten, weil der
Beitragsservice regelmäßig keinen "ordnungsgemäßen Absendevermerk" erstellt.
Solange der Beitragsservice keine
"ordnungsgemäßen Absendevermerke" erstellt,
genügt bloßes unsubstantiiertes Bestreiten des Zugangs. Dann hat der Beitragsservice keine Chance mehr.
Und genau dies ist die verwaltungsorganisatorische Achillesverse, die jeder nutzen könnte, um dieses Unrechtssystem zu Fall zu bringen.Denn eines ist klar:
Mit Millionen von förmlichen Zustellungen, die insofern die Alternative für den Beitragsservice wären, solange er keine
"ordnungsgemäßen Absendevermerke" erstellt, wären die Geldschneider aus Köln hoffnungslos überfordert.
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Edit/René:
Kleine Anpassungen am LayoutEdit "Bürger": Gesammelte Link-Auswahl zum Thema
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18548.0
"ordnungsgemäße Absendevermerke" der Bescheide bei Bestreiten des Zugangs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20320.0
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20955.0
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18542.0
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28563.0
BGH I ZB 64/14 > "Bescheide sind für die zwangsweise Beitreibung erforderlich"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21315.0
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15970.0
Nicht erhalt. Bescheide/ verjährte Gebühren/ Rechtsansicht VG Stgt, VGH Manh
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25689.0
Verwaltungsvollstreckung - Rechtsschutz bei fehlendem Bescheid/ Verwaltungsakt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17623.0
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13609.0
LG Tübingen, Beschluss vom 29.08.2019 - 5 T 192/19 (Zustellungserfordernis)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32514.0