Wem die passenden Worte fehlen, der kann sich meines Schreibens bedienen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom 18. bis 20. Oktober 2017 findet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Schloss Halberg/Saarbrücken statt und befasst sich u.a. mit Medienpolitik, insbesondere der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
In diesem Rahmen bitte ich Sie, die verfassungswidrige Finanzierung des geldmäßig aufgedrängten Anbieters (ö.-r. Rundfunk) zu korrigieren. Diese Finanzierung findet auf dem Rücken der Mio. Nichtnutzer und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer statt. Tragen Sie zur gerechten Finanzierung bei, die dem Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Rechnung trägt und die Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht diskriminiert, belästigt und finanziell nötigt. Verringern Sie die Anzahl der ö.-r. Programme.
Zu den Gründen:
Der Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks und die Ablehnung des Rundfunkbeitrags durch den Bürger schreitet von Jahr zu Jahr voran. Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren bereits 112 Verfassungsbeschwerden anhängig. Es wurden 25,4 Mio. Mahnmaßnahmen laut dem Jahresbericht 2015 der GEZ (Beitragsservice) gezählt. In dem Zeitraum 2013/2015 stiegen diese um 10 Mio. an.
Quelle: Jahresbericht 2015 (Seite 24)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf Diverse Umfragen spiegeln den Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks wieder:
- SWR Umfrage vom 04.02.2013:
http://www.online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png Anm.: Die SWR-Umfragegrafik wurde nach dem für den ö.-r. Rundfunk verheerenden Ergebnis schnellstens wieder entfernt.
- Weitere Umfrageergebnisse diverser Zeitungen werden hier aufgezählt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21923.msg140023.html#msg140023- Im Landtag NRW kommt die Erosion des ÖRR ebenfalls auf den Tisch:
„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf„Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“
- Der Weser Kurier berichtet am 13.10.2017 über das Bröckeln der ö.-r. Zuschauerzahlen
"Kommentar zur Zukunft des Fernsehens - Fernsehen ist aus der Zeit gefallen
Ohne Frage, es waren feine Zeiten, als sich die Familie pünktlich am Sonnabend um 20.15 Uhr ganz gespannt auf der Couch versammelte, um „Wetten, dass..?“ zu schauen. Oder die ersten Folgen einer wöchentlichen Dauerserie namens „Lindenstraße“ über die Mattscheibe flimmerten. Immer sonntags. Immer um 18.40 Uhr.
Inzwischen undenkbar all das. Die Zuschauerzahlen zeigen es. „Wetten, dass..?“ schalteten in der Anfangszeit mit Frank Elstner etwa am 9. Februar 1985 satte 23,5 Millionen Zuschauer ein. Das war Rekord. Als Markus Lanz die Stars aus aller Welt empfing, sackte die Quote wie am 8. November 2014 auf 5,5 Millionen ab. Inzwischen ist das ZDF-Flaggschiff Geschichte. Ähnlich traurig ist das Bild bei der „Lindenstraße“. Von einst fast 15 Millionen Fans sind nur noch knapp drei Millionen übrig geblieben. [..]"
Quelle: https://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-fernsehen-ist-aus-der-zeit-gefallen-_arid,1657754.html
Neben dem belegbaren Akzeptanzverlust der ö.-r. Programme runden die Zahlen zum Durchschnittsgehalt und dem Anteil der Personal- und Altersvorsorgezahlungen des ÖRR das Bild der überdimensionierten und zu teuren Versorgung seitens eines aufgedrängten Medienanbieters ab.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht Milliarden für die Pensionen seiner Mitarbeiter
von: Dr. Frank Schweizer-Nürnberg | Quelle: Mittelstand Nr. 01/17 | Eingestellt am: 19.01.2017
http://sicher.markt-intern.de/redaktionen/mittelstand/aktuelles/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-braucht-milliarden-fuer-die-pensionen-seiner-mitarbeiter/ Der Grundversorgungsauftrag wird gnadenlos übertrieben, wobei der Informationsgehalt gleichzeitig eher dürftig ist. Ein Gutteil der Beitragsgelder wird gerade nicht für die Grundversorgung ausgegeben (Pensionen, Gehälter, Sportveranstaltungen). Die übertriebene Anzahl der ö.-r. TV und Radioprogramme von knapp 90 Stück (+ Internetauftritte) kommen noch obendrauf dazu.
Das Funktionsnotwendige beinhaltet auch die Berücksichtigung des Bedarfs an der Anzahl der ö.-r. Programme in der heutigen überfüllten Medienlandschaft. Die Anzahl der Programme wirkt sich auf die Höhe der Kosten aus. Dabei führt das Bundesverfassungsgericht zum Funktionsnotwendigen aus:
Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125:
"Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten."
Soll die Nutzungs-Möglichkeit einen Sondervorteil (erforderlich für eine Beitragsabgabe) ergeben, dann muss es eine zahlende Gruppe geben, die den Sondervorteil hat und es muss eine nicht beitragspflichtige Gruppe geben, die den Sondervorteil nicht hat. Das ergibt sich aus der folgenden BVerfG Rechtsprechung:
„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“ Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html
Beim Rundfunkbeitrag wird jedoch überhaupt nicht nach den Beitragspflichtigen mit Vorteil und nicht Beitragspflichtigen ohne Vorteil differenziert. Es wird auch nicht berücksichtigt, ob die Möglichkeit erwünscht oder unerwünscht ist. Damit ist die Typisierung nach Wohnungsinhabern vollkommen ungeeignet. Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer sowie der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer und der Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG.
Die Härtefälle, Befreiung der Konsulate, ... werden nicht nach dieser BVerfG Regel bestimmt und sind damit für die Differenzierung nach Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils nicht relevant.
Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit ist eine Fiktion, genau wie die Möglichkeit ins Fußballstadion zu gehen oder einen Flug nach Mallorca zu buchen. Die Möglichkeit kann erwünscht oder unerwünscht sein. Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit hat die ganze Allgemeinheit. Somit existiert der Sondervorteil gar nicht. Er hat sich in Luft aufgelöst. Es wird eine Eventualität bebeitragt, welche die Allgemeinheit ohnehin durch tausend andere Quellen/Internet schon hat. Es soll eine vermeintliche Leistung bezahlt werden, die der Bürger weder bestellt hat, noch im Einzelfall auch will. Für die Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks und die Millionen Bürger, die aus Sorge vor Repressalien aktuell noch die Zwangs-Zahlungen leisten, wandelt sich der vorgegaukelte Vorteil in eine finanzielle Nötigung und psychische Belästigung.
Die Logik der Zahlungspflicht ist fehlerhaft, denn damit wird den Nichtnutzern und den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme die nicht gewollte Nutzungsmöglichkeit (Eventualität) fiktiv zugerechnet. Die Zurechnung ist vollkommen abwegig. Das darf der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 31, 314 nicht:
„Es darf indessen nicht außer acht gelassen werden, daß sich der Gesetzgeber nicht beliebig der Fiktion bedienen kann. Ihm sind unter anderem bestimmte Grenzen auch dadurch gesetzt, daß der Verfassungsgesetzgeber, wenn er direkt oder indirekt auf Begriffe Bezug nimmt, die er der allgemeinen Rechtsordnung entlehnt, diese nicht mit einem beliebigen Inhalt füllen kann.“
Bitte korrigieren Sie die verfassungswidrige Finanzierung des geldmäßig aufgedrängten Anbieters (ö.-r. Rundfunk). Diese Finanzierung findet auf dem Rücken der Mio. Nichtnutzer und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer statt. Tragen Sie zur gerechten Finanzierung bei, die dem Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Rechnung trägt und die Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht diskriminiert, belästigt und finanziell nötigt. Verringern Sie die Anzahl der ö.-r. Programme.
Freundliche Grüße
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