Eine fiktive Person "V" hat in ihrer Klagebegründung auch einiges dazu angegeben und mit statistischem Material verlinkt.
Wahrscheinlich bleibt das in dem ausstehenden Urteil allerdings komplett unberücksichtigt.
Aber vielleicht hilfts ja dem ein oder anderen:
(...)
Sachliche Fehlerhaftigkeit der TypisierungNun kann man in öffentlichen Datenbanken noch einige Recherchen anstellen. Wie hoch ist z.B. das Durchschnittsalter der Fernsehkonsumenten?
Quelle:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/183279/umfrage/durchschnittsalter-der-fernsehzuschauer-nach-sender/Dort finden wir aktuell:
BR 64
SWR 63
rbb 62
hr 62
NDR 62
MDR 61
WDR 61
ZDF 60
ARD 60
3sat 57
arte 56
phoenix 54
Sat.1 51
n-tv 51
N24 47
Vox 46
RTL 46
Pro Sieben 35
Würde sich also der durchschnittliche Einwohner Deutschlands typisieren lassen, so wäre er also zwischen 60-64 Jahre alt. (Nimmt man die Sender mit noch geringerer Akzeptanz auch noch hinzu, so ändert sich der Wert auf 56-64)
Dies müsste ja dann dem Durchschnittsalter eines Deutschen entsprechen, wenn man sachgerecht typisiert. Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung lag in Deutschland im Jahr 2013 bei 42,8 Jahren für Männer und 45,5 Jahren für Frauen.
Wir finden auch eine aktuelle Erhebung der Zuschauermarktanteile:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/75044/umfrage/zuschauermarktanteile-der-tv-sender-monatszahlen/Nimmt man hier die Altersgruppe 14-49 Jahre, so ergibt sich folgendes Bild:
ZDF: 6%
Das Erste: 6,5%
RTL: 12,8%
SAT1: 8,8%
Pro7: 10,9%
VOX: 7%
Kabel1: 5,4%
RTL II: 5,6%
Das sind doch recht aussagekräftige Zahlen. Die Nutzer des örR betragen hier 6%+6,5% = 12,5%. Allerdings ist die hier ausgeworfene Zahl recht dürftig, um so eine Nutzung durch die Allgemeinheit zu unterstellen oder zu typisieren.
In meinem sachgerechten Beispiel liegt eine m.E. sachgerechte Typisierung vor, da die meisten Fernsehzuschauer den örR eben nicht nutzen (=87,5%).
Und für die Folgen einer „sachgerechten Typisierung“ (in obigem Beispiel aber nur 12,5%) werden in Deutschland Personen inhaftiert, zwangsvollstreckt und genötigt, für eine Sache zu bezahlen, die sie gar nicht nutzen, nur weil eine Nutzungsmöglichkeit womöglich bestünde?
Betrachtet man die ganze Sachlage ernsthaft, so kommt man zu dem Schluss, dass hier jemand seine Hausaufgaben nicht (ordentlich) gemacht hat. Da muss doch ein Fehler im System vorliegen.
Ergänzend wird noch auf einen Artikel in „Focus“ hingewiesen (Link, Zitat):
http://www.focus.de/kultur/medien/umfrage-zu-rundfunkgebuehren-grosse-mehrheit-der-deutschen-will-fuer-oeffentlich-rechtliche-nicht-mehr-zahlen_id_5300491.htmlDie Mehrheit der Deutschen will nicht länger für öffentlich-rechtliches Fernsehen bezahlen. Fast 70 Prozent sprechen sich in einer Umfrage gegen die Rundfunkgebühren aus. Sie halten sie für nicht mehr zeitgemäß.
Nur jeder achte Deutsche (12,6 Prozent) ist für die Beibehaltung gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im INSA-Meinungstrend, die FOCUS Online vorliegt. Fast sieben von zehn Befragten (69,4 Prozent) halten Rundfunkgebühren demnach für nicht mehr zeitgemäß und sind für die Abschaffung der "Zwangsabgabe".
Willkür der TypisierungZudem lässt sich in öffentlichen Datenbanken feststellen, dass das Durchschnittsalter des HR-„Nutzer“ bei 62 Jahren lag (2010/2011). Da diese Erhebung bereits 5 Jahre alt ist, darf nun vereinfachend typisiert werden, dass das Durchschnittsalter nun 67 Jahre beträgt*.
Quelle:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/183279/umfrage/durchschnittsalter-der-fernsehzuschauer-nach-sender/Bei den anderen Sendern liegt der Sachverhalt ähnlich.
Eine weitere Quelle besagt das Durchschnittsalter aller in Deutschland lebenden Personen:(Quelle:http://www.bib-demografie.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/D/ durchschnittsalter_ bevoelkerung.html)
Zitat:
Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung lag in Deutschland im Jahr 2013 bei 42,8 Jahren für Männer und 45,5 Jahren für Frauen. Im Ergebnis der steigenden Lebenserwartung und des niedrigen Geburtenniveaus ist es kontinuierlich angestiegen, dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Der zweite Satz manifestiert zumindest die weiter oben gemachte Aussage der vereinfachten Typisierung*.
Der erste Satz besagt nun aber eindeutig, dass das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung durchaus nicht mit dem Durchschnittsalter der Zuschauer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks harmoniert.
Dieses Bild erzeugt ebenfalls den Beweis einer unsachgerechten Typisierung.
Gehen wir nun weitere 10 Jahre nach vorne, so wird sich das Durchschnittsalter der öffentlich-rechtlichen „Konsumenten“ weiter leicht erhöhen, obwohl es auf Grund natürlicher Fluktuation bereits feste Grenzen gibt. Es ist viel mehr weiter davon auszugehen, dass das Interesse an der öffentlich-rechtlichen Option weiter nachlässt.
Auch die aktuellen Marktanteile vermitteln ein anderes Bild der „sachgerechten Typisierung“. Bei 41,2% Marktanteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann man nicht von dem allseits propagierten Nutzerverhalten sprechen.
Quelle:
https://www.agf.de/daten/tvdaten/marktanteileDaraus erfolgte eine summarische Darstellung aller öffentlich-rechtlichen Sender (=41,2%).
Es kann deshalb nicht einfach unterstellt werden, dass derjenige, der einen Fernseher besitzt, diesen auch (nur) für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Option nutzt.
Kommen wir nun zu den 58,8%, also der „absoluten Mehrheit“ der Mediennutzer.
Diese nutzen die öffentlich-rechtliche Option offensichtlich nicht; diesen Personen wird aber eine Nutzung unterstellt.
Eine weitere Typisierung fällt ebenfalls auf: Der „Rundfunkgegner“! Demjenigen, der die öffentlich-rechtliche Medienoption nicht nutzt, widerfährt Folgendes: Er wird voraussetzungslos in die politisch rechte Ecke gedrängt. Zudem als „Schwarzseher“ diffamiert und als „Demokratiefeind“ bezeichnet. Diese Aussagen sind offensichtlich mediengesteuert und politisch gefärbt und sollten zur Strafanzeige führen.
Es gibt leider genügend weltfremde Menschen in diesem Land, welche die Phantasie nicht besitzen, man könne eine öffentlich-rechtliche Medienoption nicht mögen, nicht nutzen oder nicht wollen –gar ablehnen! Diese Information erreicht diese engstirnigen Kleingeister nur peripher: Folglich kann diese Information auch nicht zielgerecht verstanden, verarbeitet und beurteilt werden.
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