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Autor Thema: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)  (Gelesen 36286 mal)

N
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MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)



Wie es geht? Ganz einfach! Schreibe Deinem Ministerpräsidenten bis zum 18.10. eine Email und sage ihm, warum DU keinen Rundfunkbeitrag bezahlen möchtest!
Sage ihm alles, was Dir auf dem Herzen liegt und denk daran: Die Masse macht's! Nur gemeinsam sind wir stark!
Die Ministerpräsidenten sind so weit vom Leben des Normalbürgers entfernt, dass sie nur auf diesem Wege erfahren, was die Bevölkerung wirklich denkt.
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Emailadressen und Musterschreiben findest Du unter
https://rundfunkbeitragohneuns.wordpress.com/

---
Hintergrund: Vom 18. bis 20. Oktober 2017 findet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Schloss Halberg/Saarbrücken statt und befasst sich u.a. mit Medienpolitik, insbesondere der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Jahres-MPK 2016 in Rostock hatte die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gebeten, Reformvorschläge zu unterbreiten. Die Berichte der Anstalten liegen nun vor.

Die Ministerpräsidentin des Saarlands, Annegret Kramp-Karrenbauer, weiß schon jetzt: „Die Gebühren müssen steigen.“
Warum? Weil, so die Ministerpräsidentin im Interview mit dem Saarländischen Rundfunk, „die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef) festgestellt hat, dass der Finanzbedarf ansteigt“, deshalb „müssen auch die Gebühren für die Öffentlich-Rechtlichen entsprechend steigen“. (Quelle http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-annegret-kramp-karrenbauer-spricht-sich-fuer-erhoehung-aus-15243413.html)


Edit "Bürger" - Hinweis:
Bis auf "Musterschreiben 3" sind die zwei anderen Beispiel-Schreiben in großen Teilen folgenden Beispielen aus dem Forum entlehnt bzw. entsprechen diesen im Wesentlichen:
> "Musterschreiben 1"
Vollstreckungsstop – Brief an Intendanten d. Rundfunkanstalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22789.0.html
> "Musterschreiben 2"
MUSTER-Brief > Landtage/Parteien/Abgeordnete >Sozialen Frieden wieder herstellen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18194.0.html
Insofern auch Dank an die Urheber und Initiatoren hier aus dem Forum sowie auch Quer-Verweis auf die hier im Forum diesbezüglich bestehenden AKTIONen wie z.B.
AKTION > Vollstreckungsstop - Brief an Intendanten der Rundfunkanstalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23174.0.html
AKTION (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22747.0.html
AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.0.html
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Falls jemand seinem Begehren materiellen und rechtlichen Nachdruck mit handschriftlicher Unterschrift auf Papier verleihen möchte, hier die zu vervollständigende Anschriftenliste und Faxnummern der aktuellen Landesvertreter Bitte die "ergrauten" Daten vervollständigen:

Baden-Württemberg

Winfried Kretschmann
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart

Tel:  0711 2153-0
Fax:  0711 2153-340

Stellvertreter: Thomas Strobl
info@thomas-strobl.de


Bayern

Horst Seehofer
Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München


Telefon: +49 (0) 89/12 43-0
Telefax: +49 (0) 89/12 43-299

Stellvertreter: Ilse Aigner
ilse.aigner@csu-landtag.de


Berlin

Michael Müller
10178 Berlin
Jüdenstr. 1

Tel.: 030 9026-0
Fax: 030 9026-2013

Stellvertreter: Ramona Pop
ramona.pop@gruene-fraktion-berlin.de

Stellvertreter: Klaus Lederer
klaus.lederer@kultur.berlin.de


Brandenburg

Dietmar Woidke
14473 Potsdam
Heinrich-Mann-Allee 107

Telefon: 0331 866-0
Telefax: 0331 866-1400

Stellvertreter: Christian Görke
vorsitzender@dielinke-brandenburg.de


Bremen

Carsten Sieling
Senatskanzlei
Am Markt 21
28195 Bremen


Tel (0421) 361-6132
Fax (0421) 361-6363

Stellvertreter: Karoline Linnert
office@finanzen.bremen.de


Hamburg

Olaf Scholz
SPD Landesorganisation Hamburg
Kurt-Schumacher-Allee 10
20097 Hamburg


Tel.: 040-2808480
Fax.: 040-28084818

Stellvertreter: Katharina Fegebank
katharina@hamburg.gruene.de


Hessen

Ministerpräsident Volker Bouffier MdL
Alfred-Dregger-Haus
Frankfurter Straße 6
65189 Wiesbaden


Telefon: 0611 - 1665 0
Telefax: 0611 - 1665 440

Stellvertreter: Tarek Al-Wazir
minister@wirtschaft.hessen.de


Mecklenburg-Vorpommern

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
Schloßstr. 2-4
19053 Schwerin

Telefon: 0385 - 588 1000
Telefax: 0385 - 588 1009


Stellvertreter: Lorenz Caffier
info@lorenz-caffier.de


Niedersachsen

Stephan Weil
stephan.weil@stk.niedersachsen.de

Stellvertreter: Stefan Wenzel
stefan.wenzel@lt.niedersachsen.de


Nordrhein-Westfalen

Armin Laschet
1. Dienstadresse
Wasserstraße 6
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 13600-71
Fax: 0211 / 13600-60

2. Dienstadresse
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

Telefon:  0211 / 884-2267
Fax: 0211 / 884-3602

Stellvertreter: Joachim Stamp
joachim.stamp@landtag.nrw.de


Rheinland-Pfalz

Marie-Luise (Malu) Dreyer
malu.dreyer@stk.rlp.de

Stellvertreter: Volker Wissing
volker.wissing@fdp.landtag.rlp.de


Saarland

Annegret Kramp-Karrenbauer
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

Telefon (0681) 501-1122
Telefax (0681) 501-1262

Stellvertreter: Anke Rehlinger
a.rehlinger@spd-saar.de


Sachsen

Stanislaw Tillich
Sächsische Staatskanzlei
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon:    +49 351 564-0
Telefax:    +49 351 564-1025

Sachsen-Anhalt

Dr. Reiner Haseloff
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 40 bis 42
39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-01
Fax: +49 391 567-6506

Stellvertreter: Petra Grimm-Benne
petra.grimm-benne@spd.lt.sachsen-anhalt.de

Stellvertreter: Claudia Dalbert
pr@mule.sachsen-anhalt.de
jenny.schwarz@mule.sachsen-anhalt.de


Schleswig-Holstein

Ministerpräsident Daniel Günther
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Telefon: +49 431 988-2000
Fax: +49 431 988-1960

oder

Daniel Günther, MdL
CDU Schleswig-Holstein
Sophienblatt 44-46
24114 Kiel

Tel.: 0431 - 66 0 99 20
Fax.: 0431 - 66 0 99 99


Stellvertreter: Robert Habeck
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Landesverband Schleswig-Holstein:
– Landesgeschäftsstelle –
Alter Markt 9
24103 Kiel


Stellvertreter: Dr. Heiner Garg
heiner.garg@fdp.ltsh.de


Thüringen

Bodo Ramelow
bodo.ramelow@tsk.thueringen.de

Stellvertreter: Heike Taubert
info@heike-taubert.de


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 15:54 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

m
  • Beiträge: 272
Wem die passenden Worte fehlen, der kann sich meines Schreibens bedienen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 18. bis 20. Oktober 2017 findet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Schloss Halberg/Saarbrücken statt und befasst sich u.a. mit Medienpolitik, insbesondere der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In diesem Rahmen bitte ich Sie, die verfassungswidrige Finanzierung des geldmäßig aufgedrängten Anbieters (ö.-r. Rundfunk) zu korrigieren. Diese Finanzierung findet auf dem Rücken der Mio. Nichtnutzer und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer statt. Tragen Sie zur gerechten Finanzierung bei, die dem Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Rechnung trägt und die Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht diskriminiert, belästigt und finanziell nötigt. Verringern Sie die Anzahl der ö.-r. Programme.


Zu den Gründen:

Der Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks und die Ablehnung des Rundfunkbeitrags durch den Bürger schreitet von Jahr zu Jahr voran. Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren bereits 112 Verfassungsbeschwerden anhängig. Es wurden 25,4 Mio. Mahnmaßnahmen laut dem Jahresbericht 2015 der GEZ (Beitragsservice) gezählt. In dem Zeitraum 2013/2015 stiegen diese um 10 Mio. an.
Quelle: Jahresbericht 2015 (Seite 24)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
 
Diverse Umfragen spiegeln den Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks wieder:
- SWR Umfrage vom 04.02.2013:

http://www.online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png

Anm.: Die SWR-Umfragegrafik wurde nach dem für den ö.-r. Rundfunk verheerenden Ergebnis schnellstens wieder entfernt.

- Weitere Umfrageergebnisse diverser Zeitungen werden hier aufgezählt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21923.msg140023.html#msg140023

- Im Landtag NRW kommt die Erosion des ÖRR ebenfalls auf den Tisch:
„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf

Zitat
„Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“

- Der Weser Kurier berichtet am 13.10.2017 über das Bröckeln der ö.-r. Zuschauerzahlen

Zitat
"Kommentar zur Zukunft des Fernsehens - Fernsehen ist aus der Zeit gefallen

Ohne Frage, es waren feine Zeiten, als sich die Familie pünktlich am Sonnabend um 20.15 Uhr ganz gespannt auf der Couch versammelte, um „Wetten, dass..?“ zu schauen. Oder die ersten Folgen einer wöchentlichen Dauerserie namens „Lindenstraße“ über die Mattscheibe flimmerten. Immer sonntags. Immer um 18.40 Uhr.

Inzwischen undenkbar all das. Die Zuschauerzahlen zeigen es. „Wetten, dass..?“ schalteten in der Anfangszeit mit Frank Elstner etwa am 9. Februar 1985 satte 23,5 Millionen Zuschauer ein. Das war Rekord. Als Markus Lanz die Stars aus aller Welt empfing, sackte die Quote wie am 8. November 2014 auf 5,5 Millionen ab. Inzwischen ist das ZDF-Flaggschiff Geschichte. Ähnlich traurig ist das Bild bei der „Lindenstraße“. Von einst fast 15 Millionen Fans sind nur noch knapp drei Millionen übrig geblieben. [..]"
Quelle: https://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-fernsehen-ist-aus-der-zeit-gefallen-_arid,1657754.html

Neben dem belegbaren Akzeptanzverlust der ö.-r. Programme runden die Zahlen zum Durchschnittsgehalt und dem Anteil der Personal- und Altersvorsorgezahlungen des ÖRR das Bild der überdimensionierten und zu teuren Versorgung seitens eines aufgedrängten Medienanbieters ab.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht Milliarden für die Pensionen seiner Mitarbeiter
von: Dr. Frank Schweizer-Nürnberg | Quelle: Mittelstand Nr. 01/17 | Eingestellt am: 19.01.2017
http://sicher.markt-intern.de/redaktionen/mittelstand/aktuelles/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-braucht-milliarden-fuer-die-pensionen-seiner-mitarbeiter/
   
Der Grundversorgungsauftrag wird gnadenlos übertrieben, wobei der Informationsgehalt gleichzeitig eher dürftig ist. Ein Gutteil der Beitragsgelder wird gerade nicht für die Grundversorgung ausgegeben (Pensionen, Gehälter, Sportveranstaltungen). Die übertriebene Anzahl der ö.-r. TV und Radioprogramme von knapp 90 Stück (+ Internetauftritte) kommen noch obendrauf dazu.

Das Funktionsnotwendige beinhaltet auch die Berücksichtigung des Bedarfs an der Anzahl der ö.-r. Programme in der heutigen überfüllten Medienlandschaft. Die Anzahl der Programme wirkt sich auf die Höhe der Kosten aus. Dabei führt das Bundesverfassungsgericht zum Funktionsnotwendigen aus:

Zitat
Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125:
"Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten."

Soll die Nutzungs-Möglichkeit einen Sondervorteil (erforderlich für eine Beitragsabgabe) ergeben, dann muss es eine zahlende Gruppe geben, die den Sondervorteil hat und es muss eine nicht beitragspflichtige Gruppe geben, die den Sondervorteil nicht hat. Das ergibt sich aus der folgenden BVerfG Rechtsprechung:

Zitat
„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“ Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html

Beim Rundfunkbeitrag wird jedoch überhaupt nicht nach den Beitragspflichtigen mit Vorteil und nicht Beitragspflichtigen ohne Vorteil differenziert. Es wird auch nicht berücksichtigt, ob die Möglichkeit erwünscht oder unerwünscht ist. Damit ist die Typisierung nach Wohnungsinhabern vollkommen ungeeignet. Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer sowie der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer und der Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG.

Die Härtefälle, Befreiung der Konsulate, ... werden nicht nach dieser BVerfG Regel bestimmt und sind damit für die Differenzierung nach Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils nicht relevant.

Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit ist eine Fiktion, genau wie die Möglichkeit ins Fußballstadion zu gehen oder einen Flug nach Mallorca zu buchen. Die Möglichkeit kann erwünscht oder unerwünscht sein. Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit hat die ganze Allgemeinheit. Somit existiert der Sondervorteil gar nicht. Er hat sich in Luft aufgelöst. Es wird eine Eventualität bebeitragt, welche die Allgemeinheit ohnehin durch tausend andere Quellen/Internet schon hat. Es soll eine vermeintliche Leistung bezahlt werden, die der Bürger weder bestellt hat, noch im Einzelfall auch will. Für die Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks und die Millionen Bürger, die aus Sorge vor Repressalien aktuell noch die Zwangs-Zahlungen leisten, wandelt sich der vorgegaukelte Vorteil in eine finanzielle Nötigung und psychische Belästigung.

Die Logik der Zahlungspflicht ist fehlerhaft, denn damit wird den Nichtnutzern und den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme die nicht gewollte Nutzungsmöglichkeit (Eventualität) fiktiv zugerechnet. Die Zurechnung ist vollkommen abwegig. Das darf der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 31, 314 nicht:

Zitat
„Es darf indessen nicht außer acht gelassen werden, daß sich der Gesetzgeber nicht beliebig der Fiktion bedienen kann. Ihm sind unter anderem bestimmte Grenzen auch dadurch gesetzt, daß der Verfassungsgesetzgeber, wenn er direkt oder indirekt auf Begriffe Bezug nimmt, die er der allgemeinen Rechtsordnung entlehnt, diese nicht mit einem beliebigen Inhalt füllen kann.“

Bitte korrigieren Sie die verfassungswidrige Finanzierung des geldmäßig aufgedrängten Anbieters (ö.-r. Rundfunk). Diese Finanzierung findet auf dem Rücken der Mio. Nichtnutzer und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer statt. Tragen Sie zur gerechten Finanzierung bei, die dem Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Rechnung trägt und die Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht diskriminiert, belästigt und finanziell nötigt. Verringern Sie die Anzahl der ö.-r. Programme.

Freundliche Grüße
...



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 08:23 von Viktor7«

m
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vom 18. bis 20. Oktober 2017 findet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Schloss Halberg/Saarbrücken statt und befasst sich u.a. mit Medienpolitik, insbesondere der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ich als Saarländer möchte mal an der Stelle auf die Örtlichkeit hinweisen. Falls es noch niemandem aufgefallen ist. Aber Schloss Halberg, liegt zufälliger Weise natürlich direkt neben dem Funkhaus des SR. Der SR sitzt selbst auf dem Halberg.

Zitat
Schloss Halberg, heute Sitz der Intendanz des Saarländischen Rundfunks, wurde1877-1880 nahe des ehemaligen barocken Lustschlösschens Monplaisir für den EisenhüttenbesitzerCarl Ferdinand Stumm errichtet.
Quelle: https://www.saarland.de/mpk.htm

Zitat
Nach der „Ära Stumm“ – die Erben hatten vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs den Halberg an die Reichsrundfunkgesellschaft verkauft – diente das Schlossgebäude ab 1946 als Residenz für Gilbert Grandval (1904 – 1981), zunächst französischer Militärgouverneur, ab 1948 Hoher Kommissar und 1952 bis 1955 Botschafter Frankreichs im Saarland.

1958/59 übernahm der Saarländische Rundfunk das Halberg-Plateau zwecks Errichtung neuer Sendergebäude. Seither fungiert das Schlossgebäude als Sitz der Intendanz.
Quelle: https://www.urlaub.saarland/Media/Attraktionen/Schloss-Halberg

So da darf sich nun jeder seine Meinung dazu bilden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 22:52 von Bürger«

V
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Die offizielle Seite des Treffen: https://www.saarland.de/mpk.htm

Zitat
Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder 2017/2018

Am 1. Oktober 2017 übernahm das Saarland den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz.

Auftakt: Die Jahres-MPK in Saarbrücken vom 18. - 20.10.2017. Austragungsort ist die malerische Kulisse von Schloss Halberg.

[...]

In der Medienpolitik befasst sich die MPK mit der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Jahres-MPK 2016 in Rostock hatte die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gebeten, Reformvorschläge zu unterbreiten. Die Berichte der Anstalten liegen nun vor.

Schloss Halberg, heute Sitz der Intendanz des Saarländischen Rundfunks, wurde1877-1880 nahe des ehemaligen barocken Lustschlösschens Monplaisir für den EisenhüttenbesitzerCarl Ferdinand Stumm errichtet.
Nach Entwurf von Edwin Oppler aus Hannover entstand ein breitgelagerter Bau in neogotischem Stil mit zahlreichen Türmchen, Wintergarten, Torhaus und vorgelagerten Wohnhäusern für Bedienstete.


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Hier die Aktualisierung für Bremen:

Falls jemand seinem Begehren materiellen und rechtlichen Nachdruck mit handschriftlicher Unterschrift auf Papier verleihen möchte, hier die zu vervollständigende Anschriftenliste und Faxnummern der aktuellen Landesvertreter Bitte die "ergrauten" Daten vervollständigen:

Bremen

Carsten Sieling
Senatskanzlei
Am Markt 21
28195 Bremen
Office@SK.Bremen.de

Webseite: http://service.bremen.de/de/dienststelle/5bremen02.c.334075.de

Stellvertreter: Karoline Linnert
office@finanzen.bremen.de



Viele Grüße
Mork vom Ork


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Meine Email ist bereits unterwegs!  >:D


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Danke Mork vom Ork  ;)

Ich habe mich bereits an 4 Empfänger per E-Mail gewandt. Bis jetzt ist noch keine Antwort eingetrudelt.

Es wäre schön, wenn noch mehr von uns an der Aktion teilnehmen würden, sei es nur mit ein paar Sätzen. Von nichts kommt nichts. Sie sollen nicht wieder behaupten können, von der Verfassungswidrigkeit nichts gewusst zu haben (siehe meine Vorlage).


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Aktualisierung für NRW

Armin Laschet
armin.laschet@landtag.nrw.de

1. Dienstadresse
Wasserstraße 6
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 13600-71
Fax: 0211 / 13600-60

2. Dienstadresse
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf
Telefon:  0211 / 884-2267
Fax: 0211 / 884-3602


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Jep, bin auch dabei... das inzwischen dritte Schreiben an MP Kretschmann mit den Anhängen Kopie Klageschrift ans VG Sigmaringen und dem ersten Satz der gesammelten Unterschriften meiner Petition bei weact... die kann übrigens gerne weiter mitgezeichnet werden...
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwang

Mehr mehr mehr mehr  ;D
Tarudi


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27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
BITTE MITZEICHNEN:
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwang

m
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Ich habe mich auch beteiligt und die Vorsitzende der diesjährigen MPK angeschrieben.
Parallel dazu sogar ihre Vertretung in der Landesregierung gleich mit. Damit beide sehen, dass beide angeschrieben sind.


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C
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Auch eine mir gut bekannte Person hat eine EMail verfasst. Die ist vielleicht nicht ganz so vornehm ausformuliert wie die Muster oder eure Schreiben, aber immerhin bezieht sie sich auf die gravierenden EU Rechtsprobleme, so dass die angeschriebenen Damen und Herren sich hinterher nicht rausreden können, nichts von gewusst zu haben.  >:D


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  • Beiträge: 890
Die Vorlage von Maxkraft zusammen mit meiner 11 Seitigen Klageergänzung ging grade an info@thomas-strobl.de.


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  • Die Freiheit hört an der Grenze des anderen auf!
Hallo, hier mein Email-Schreiben an ...

Zitat
Email an: winfried.kretschmann@gruene.landtag-bw.de
in Kopie an: Landtagsabgeordnete meines Landes-Wahlkreises
in Kopie an: Landtagabgeordneter meines Landes-Wahlkreises


Betreff: Ministerpräsidentenkonferenz Thema Medienpolitik - Auftrags- u. Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

vor Umstellung zum 1.01.201? von der Rundfunkgebühren-Ordnung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hatte ich ab September 198? nur noch die Radiogebühr zu entrichten, weil ich nur noch über ein Radio und keinen Fernseher verfügen wollte. Meine persönliches Recht auf Fernsehen zu verzichten und mein Handeln selbst zu entscheiden ließen das laut Grundgesetz Artikel 2 Abs. 1.: 'Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ...', Artikel 3 Abs. 1.: 'Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.', Artikel 5 Abs. 1.: 'Jeder hat das Recht ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.'

Nach meiner Klageeinreichung gegen den neuen Rundfunkbetragsstaatsvertrag Ende Oktober 201? und dazu abschließenden mündlichen Verhandlung am 11.07.201? mit Urteil vom 05.08.201?, in dem die Klage abgewiesen wurde, stellt sich für mich die Frage, was das Grundgesetz eigentlich für einen Wert hat, wenn mir 'das Recht auf freie Entfaltung' meiner 'Persönlichkeit' eingeschränkt bzw. genommen wird, weil ich nicht mehr frei entscheiden bzw. handeln darf, ob ich oder ob ich nicht Empfangsgeräte bereit halten möchte und ob ich oder ob ich nicht über das eine oder andere Empfangsgerät entscheiden darf.

Bei einigen kommunalen Gebühren im alltäglichen Leben wie, die z. B. durch das Wohnen anfallen, kann ich es als zivilisierter und sozialisierter alleinstehender Mensch verstehen, dass ich für Entsorgungskosten einen gleichen Beitrag zahle, wie meine Nachbarn als große Familie. Sie bekommen andererseits als Gegenleistung vom Staat und Kommunen Vorteile, die mir verständlicherweise nicht zur Verfügung stehen. In diesem Falle akzeptiere ich es, dass der Artikel 3 Abs. 1 'Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.' keine konsequente Umsetzung erfahren kann! Nun kann man ja nicht alle Institutionen in einen Topf werfen, die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen wie z. B. das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, weil diese Medienanstalten weder caritative noch soziale Aspekte vertreten und zu vertreten haben! Selbst die vielen Gerichtsurteile und allen voran das Bundesverwaltungsgericht erkennt an, dass es sich bei den Programmangebote um 'individuelle Vorteile' handelt, die durch einen Beitrag abgegolten werden sollen. Wenn dies so ist, warum werde ich als Single-Haushalt, der zwar übertrieben 4 Fernsehgeräte aufstellen und laufen lassen kann, aber um der menschlichen Auffassungs- und Aufnahmemöglichkeit keinen gesamt nutzenden Vorteil hat, eher einen Nachteil! Dem gegenüber hat eine Haushalt mit 4 Mitglieder und 4 Fernsehgeräten einen vierfachen Vorteil, weil jeder 'individuell' seinen Vorteil daraus schöpfen kann und dafür den gleichen Beitrag entrichtet wie der Single-Haushalt, den ich innehabe! Sind da wirklich 'alle Menschen' 'vor dem Gesetz gleich'? Das Bundesverwaltungsgericht findet das als 'geringeres Übel', wenn alleinstehende Haushalte sozusagen mehr zahlen, als ein Haushalt mit mehreren Personen. In dem Urteil 6 C 6.15 kann man mit etwas Verstand sogar herauslesen, dass der Single doch selbst schuld ist, soll er doch mit anderen zusammenziehen, dann spart er doch. Diese schon diskriminierende Festschreibung, dass ein Single diese Benachteiligung einfach hinzunehmen hat (geringeres Übel), lässt bei mir Zweifel am Glauben in den Rechtsstaat aufkommen.

Nun wurden die Landesrundfunkanstalten mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, die es ermöglichen bzw. bereits ermöglicht haben, dass Bürger auch ohne Interesse an öffentlich-rechtlichen Medien zum Beitragsschuldner und Straftäter werden zu lassen, einfach deshalb, weil es in einem sogenannten demokratischen Staat wie die Bundesrepublik Deutschland üblich ist, all jene zu verfolgen bzw. verfolgen zu lassen, vor Verwaltungsgerichte und obere Gerichte zu zerren, die sich ihrer oben erwähnten Grundrechte meinten sicher zu sein. Die Machtkompetenz ist so weitreichend, dass die Landesrundfunkanstalten - hier der Südwestrundfunk Baden-Württemberg - sich sowohl des Landesverwaltungsverfahrengesetz (LVwVfG) bedienen, obwohl unter § 2 der Südwestrundfunk ausdrücklich davon ausgeschlossen ist(!) und andererseits sie die Zivilprozessordnung (ZPO) nutzen, um Mahnverfahren einzuleiten.

Das sieht dann in der Praxis so aus: 03.07.201? erhalte ich vom SWR einen Festsetzungsbescheid; am 11.07.201? ist findet die mündliche Verhandlung vor dem VG Stadt? zu meiner 1. Klage statt; am 05.08.201? erfolgt ein weiterer Festsetzungsbescheid; beide werden ordentlich widersprochen; am 28.09.201? erfolgt der Widerspruchsbescheid, der mir es ermöglicht (nach der 1. Klage vom 30.10.201?) erneut zu klagen; am 02.10.201? trifft die erste Mahnung ein. Ich muss noch erwähnen, dass ich am 29.08.201? mit der 1. Klage mit einem Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Berufung gegangen bin. Der SWR hat bis 18.10.201? Zeit, seine Gegenargumente einzubringen. Vielleicht hat man mir von Seiten des SWR diesen Druck aufgebaut. Ohne Ergebnis. Wer 26 Jahre - mittlerweile 31 Jahre - ohne Fernseher ausgekommen ist und dennoch nicht undemokratisch und ungebildet in diesem Bundesland Baden-Württemberg wohnt, der lässt sich nicht von seinem Grundrecht auf 'persönliche Entfaltung' einschränken - und verletze damit auch nicht die Rechte anderer. Ich verstoße auch nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz! Das ist eher umgekehrt! Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist keine verfassungsgemäße Ordnung, wohl aber habe ich in meiner ersten Klage diesen auch als sittenwidrig bezeichnet.

In meiner mündlichen Verhandlung sprach ich von der vierten Gewalt in Deutschland, die  die Mediengewalt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darstellen. Ich stellte sie auch als ‚mediative‘ Gewalt hin, auch wenn das Wort in diesem Zusammenhang so bisher nicht gebraucht wurde. Neben ihrem eigentlichen Auftrag Rundfunkprogramme zu erstellen, wurden die Anstalten mit Befugnissen ausgestattet wie z. B. die Datensammlung (Meldedatenabgleich) ohne Einwilligung des Bürgers, die Verfolgung der Bürger im strafrechtlichen Sinne und die Offenlegung der sozialen Verhältnisse im Falle einer Befreiung oder Härtefall-Entscheidung. Was geht es den Rundfunkanstalten an, ob ein Bürger in Lohn und Brot ist oder Sozialhilfe oder Rente bekommt?  Welcher Verwaltungsaufwand wird da zusätzlich betrieben im sogenannten Beitragsservice (früher GEZ); dabei hieß es doch, dass die Schnüffelei (vor Ort) dadurch entfalle und kosten eingespart werden sollten. Das alles garantiert der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag! Und dies mit der Unterstützung der vom Volk gewählten Landtagsabgeordneten. Wenn die künftige Finanzierung über eine Steuer (oder auch Beitrag oder Gebühr) direkt vom Finanzamt eingezogen wird, braucht es keinen Beitragsservice bzw. keine GEZ mehr. Auch die Finanzämter - das Finanzministerium eines jeden Bundeslandes - können den Einzug vornehmen und direkt auf ein Konto der öffentlich-rechtlichen Anstalten überweisen, wie sie dies ja auch mit den Kirchensteuerbeiträgen machen.  Die Eigenständigkeit und Verwendung des Geldes bleibt doch den Rundfunkanstalten erhalten! Sehen Sie da ein Problem?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, wer braucht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Die Bürger, die Politiker, die Demokratie? Und wenn es einen Grundversorungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten gibt, was ist deren Inhalt? Und reicht da ein Radio nicht als Medium aus? Auch ein Smarthphone oder Computer (Laptop) ersetzt den Fernseher nicht - zumal der Boom beim großflächigen Fernsehen anhält, warum werden diese Kleingeräte dann als mögliche Empfangsgeräte mit einbezogen? Zumal es sich bei den Kleingeräten um Kommunikationsgeräte handelt und zum überwiegenden Teil dafür genutzt werden.

Warum brauchen die Landesrundfunkanstalten die ARD? Das Zeitalter, in denen sich die einzelnen Länderanstalten zwecks eigenständig erstellter Programme zusammen taten, um die Sendezeiten durchgängig auszufüllen, ist vorbei! Das Rundfunk-Fernsehwesen hat sich derartig geändert, dass alle Bürger aller Bundesländer mit der heutigen Technik alle Sender empfangen können - zumal auch alle Rundfunkfernsehanstalten ihre eigenen Nachrichtensendungen sowohl regional als auch überregional verbreiten. Jede Rundfunkanstalt nutzt schon heute den regen Austausch ihrer erstellen Sendungen. Warum also brauchen wir dann noch eine ARD? Der Nachrichtendienst unter den Rundfunkanstalten funktioniert auch ohne ARD! Setzen Sie sich dafür ein und schaffen Sie diese Geld verschleudernde Einrichtung ab. Das spart Kosten und entlastet den Beitrag! Warum müssen an einem Wahlabend oder bei Großereignissen eine Großzahl von Mikrophonen von öffentlich-rechtlichen Nachrichtendienste bei Interviews hingehalten werden? Traut die eine Rundfunkanstalt der anderen nicht und schickt lieber die eigenen Journalisten, weil die Berichterstattung je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen könnte?

Da die öffentlich-rechtlichen Anstalten angeblich nicht nach den Quoten schauen müssen, weil ihnen eine Finanzgarantie gewährleistet wird frage ich, warum muss ich mir dann noch Werbung anhören - bzw. die Bürger Werbung ansehen? Warum brauchen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Werbung?

Immer wieder höre ich, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sparen sollen. Mit der Finanzgarantie müssen und werden sie das nicht tun. Und über die KEF werden zurückgehaltene Einstellungen doch zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt, um die Finanzlücke einer oder mehrerer Anstalten auszugleichen!

Das wesentliche Ziel meines Anliegens ist die Wiedereinführung der alten Rundfunkgebührenordnung, in der es möglich war, zwischen einem Radio und Fernsehen oder für beides sich zu entscheiden! Ich habe auch meine Zahlungen nicht eingestellt, sondern zahle nach wie vor nur den Anteil für Radio!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, Ihre Teilnahme an der Ministerpräsidentenkonferenz steht unmittelbar bevor. Zum Thema Medienpolitik insbesondere Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks habe ich meine Gedanken, Bedenken, Anregungen und Fragen angebracht. Auf Ihre Antwort bin ich gespannt!

P.S.: Diese Email erhalten auch die beiden Landtagsabgeordneten meines Landtags-Wahlkreises ???, die Landtagsabgeordneten ...?... und ...?..., die beide auch im Rundfunkrat des SWR sitzen. Mir zu antworten, überlasse ich den Personen selbst.

Mit freundlichen Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 22:59 von Bürger«
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Habe auch jeweils 3 mal alle angeschrieben, mit 3 verschiedenen Texten.
Es ist angerichtet..... 8)

meine Anfrage:

Zitat
Sehr geehrter Herr Joachim Stamp,

Ich wende mich an Sie im Rahmen Ihrer Funktion als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. dessen Stellvertreter und bitte Sie mit diesem Schreiben persönlich um Unterstützung und zugleich um Ihren Einsatz für eine veränderte Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR).

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal und pro Wohnung abgerechnet. Selbst wer keinen Fernseher oder kein Radio hat oder Sendungen des ÖRR gar nicht konsumiert, muss 210 Euro pro Jahr bezahlen. Wer dies nicht tut, dem drohen Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, Konto-/Lohnpfändung, Beugehaft usw.

Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz wird bereits berichtet, dass dieser Beitrag noch weiter steigen soll. So weit ich informiert bin, beträgt das Jahresgehalt eines Ministerpräsidenten zwischen 123.600 und 241.200 Euro brutto – für Sie ist der Rundfunkbeitrag sicher zu verschmerzen. Für den Normalbürger allerdings nicht.

Meine persönliche Situation: Seit mehreren Jahren werde ich vom Beitragsservice zur Zahlung des vollen Rundfunkbeitrages aufgefordert, obwohl ich diesen Beitrag als gesetzwidrig erachte.

Mittlerweile wird die Zwangsvollstreckung gegen mich betrieben, was mich im höchsten Maße beunruhigt, da ich existentielle Sicherheit brauche und mich eine Lohnpfändung meinen Arbeitsplatz kosten könnte. Ich bin empört, weil ich mein Nutzungsverhalten und meine geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt sehen möchte. Dabei ist es mir wichtig, dass mein Wunsch, Unabhängigkeit vom Sozialhilfesystem zu wahren, respektiert wird. Ich bin verärgert und verzweifelt, denn ich brauche Wahrung der Verhältnismäßigkeit und möchte in meinen Anliegen ernst genommen werde.

Der Zwangsbeitrag steht zu Recht massiv in der Kritik und wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH geprüft. Ich frage Sie:

    Warum wird den Bürgern keine Option gelassen?
    Warum gibt es nicht das Recht auf Verzicht?
    Empfinden Sie es als gerecht, wenn Einzelpersonen genauso viel bezahlen wie eine Wohngemeinschaft mit 8 Personen?

Der Staat begründet die Pflicht mit dem Auftrag, die Bevölkerung zu informieren. Doch guter Journalismus geht auch ohne Zwangsfinanzierung. Wir leben heute im Zeitalter des Satellitenfernsehens und des Internets. Es gibt an jedem Zeitungskiosk ein breites Angebot an – nicht zwangsfinanzierten – Printmedien. Warum wird der Bürger gezwungen, für öffentlich-rechtliche Information zu bezahlen, die – noch dazu – häufig als einseitig und nicht ausgewogen empfunden werden?

Darum bitte ich Sie als jemanden, der an der Reform des ÖRR maßgeblich beteiligt sein kann, um Unterstützung und Mitwirkung, um maßvolle und sozial gerechte Rundfunkgebühren mit der Möglichkeit der Befreiung aus finanziellen, religiösen oder anderen nachvollziehbaren Gründen, um eine Beschränkung der Programmvielfalt auf die Grundversorgung und Verschlankung des gesamten Systems. Das seit 2013 geltende Rundfunk­beitragssystem schafft Probleme, welche zu einer immer geringeren Akzeptanz des RBStV und nicht zuletzt des ÖRR führen. Deshalb bitte ich Sie, sich für ein verändertes Finanzierungssystem einzusetzen.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Schritte Sie konkret veranlassen werden. Ich behalte mir vor, diese Email und den weiteren Schriftwechsel zu veröffentlichen.

In der Hoffnung, dass Sie dieses Schreiben ernst nehmen verbleibe ich hochachtungsvoll und

mit freundlichen Grüßen


und die Antwort:

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den stellvertretenden Ministerpräsidenten Joachim Stamp, der mich als medienpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion bat, Ihnen zu antworten.

Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das duale Rundfunksystem insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt werden müssen. Dabei sind allerdings diverse verfassungsrechtliche Fakten zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Reihe von sogenannten Rundfunkurteilen mehrfach und klar zur Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes dahingehend geäußert, dass sowohl Bestand und Weiterentwicklung als auch die daran anknüpfende nutzungsunabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfassungsrechtlich geboten und damit unumstößlich sind.

Die FDP-Landtagsfraktion NRW als Verfechter rechtsstaatlicher Grundsätze bewegt sich selbstverständlich innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens und macht entsprechende Gestaltungsvorschläge. Ganz grundsätzlich tritt sie dabei für einen qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, wie er auch verfassungsrechtlich vorgegeben wird. Wir wollen jedoch, dass er besser und effizienter wird. Dazu gehören eine Fokussierung auf die Kernaufgaben Information, Bildung und Kultur, ein sorgfältiger Umgang mit den von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufgebrachten Mitteln sowie eine Stärkung von Transparenz, Effizienz und fairem Wettbewerb gegenüber privaten Presse- und Medienanbietern.

Die Freien Demokraten werden sich gegen Expansionsversuche und den hemmungslosen Ausbau der öffentlich-rechtlichen Angebote einsetzen und gegen weiter Beitragserhöhungen streiten.

Über Ihre Unterstützung dabei würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nückel MdL
Vorsitzender des Verkehrsausschusses
Sprecher für Medienpolitik
Sprecher für Europa und Internationales
FDP-Fraktion
Landtag NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/884 4461
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*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

 
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