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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 81613 mal)

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Kann sich eine Wohnung verwandeln in eine beitrags-sturmfreie Bude?

Vom 1. September 2017:
"Tip vom NDR: So lässt man eine Wohnung "verschwinden""
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24244.msg153941/topicseen.html#msg153941

Das Problem ist wie folgt:
(sofern hier richtig interpretiert)

- Sobald der Fernsehsteuer-Inkasso-Service (Tarnbezeichnung "Beitragsservice") für 1 Wohneinheit seinen Lieblingsschuldner willkürlich gewählt hat, müssen die Daten der Mitbewohner gelöscht werden.
- Trennt die Person X - Lieblingsschuldner - sich dort, um zu jemand anderem zu ziehen, so hat der ARD-Sender für diese Wohnung keine Daten mehr und kann also nicht mehr die Fernsehsteuer  kassieren.
- Dort, wo Person X landet, wird in der Regel schon gezahlt.
- Also hat die ARD-Anstalt einen Fernsehsteuer-Zahler weniger.

Das wäre einer der Gründe für den Bedarf eines neuen Meldedatenabgleichs 2018.
Der aber soll bald durch Verfassungsbeschwerde angefochten werden:

Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24127.msg153972/topicseen.html#msg153972

"Wegziehen und dann zurückziehen" hilft nicht.
Durch die neue Meldung beim Einwohnermeldeamt wird dann wieder ein Fershesteuer-Konto entsttehen.
Ähnliches gilt, wenn die "beitragspflichtige" Person einer studentischen Wohngemeinschaft fortzieht. Sobald jemand neu einzieht, werden die Fernsehsteuer-Kassierer alarmiert, dass sie sich auf ein neues Opfer stürzen können.

Achtet man darauf, einen Neuankömmling zu wählen, der persönlich die Voraussetzungen für "Beitrags"-Befreiung erfüllt, so dürfte dann dennoch keine Fernsehsteuer-Pflicht eintreten.

Befreite Person zahlt zunächst einmal, beantragt erst danach Befreiiung?
Gesetzt den Fall, von einer studentischen Wohngemeinschaft von 5 Personen meldet sich 1 an, so werden die anderen ja wohl mit ihren Daten gelöscht. Wenn diese 1 Person anschließend in Merkblättern entdeckt, dass sie an sich zu befreien ist, so wäre sie dann zu befreien. So lange dort keine Personen einziehen, die zahlungspflichtig sind, so ist wiederum eine Situation, die erst durch den Meldedatenabgleich einer Zahlungspflicht zugeführt werden wird.

Aus der "Beitrags"-Logik wäre auch dieser Fall eine Legitimation für einen Meldedatenabgleich im Abstand von wenigen Jahren. 

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2017, 21:39 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Aus der "Beitrags"-Logik wäre auch dieser Fall eine Legitimation für einen Meldedatenabgleich im Abstand von wenigen Jahren.

Parallel zum regelmäßigen Meldedatenabgleich sollte die Wiedereinführung uniformierter Außendienstmitarbeiter gefordert werden, wie die folgende Reportage erfolgreich vorführt, denn
Zitat
Das neue Konzept lückenloser Beobachtung aller Haushalte, gepaart mit autoritärem Auftreten und überraschenden Blumengaben, hat sich bewährt. Und auch draußen schwappt uns noch Bewunderung entgegen. [...] unsere Ehre heißt: Gebührenkonsolidierung.

http://www.titanic-magazin.de/heft/2010/dezember/ruhm-und-ehre-der-gez


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und da wir schon mal darüber zu grübeln begonnen haben, wie fruchtbar Wohngemeinschaften sein können ("fruchtbar" bitte nicht falsch auslegen), kommt gleich ein neuer Hinweis von:

2017-09-02 Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg153996/topicseen.html#msg153996

Zitat
Ein Hausprojekt mit 43 Bewohnern will nur einen einzigen Rundfunkbeitrag für alle bezahlen. Begründung: Es sei eine große WG. Das Berliner Verwaltungsgericht muss nun entscheiden.
...
Für Marten Mittelstädt, den Anwalt des Projekts, ist der "eigene Eingang" die Haustür zur Kohlfurter Str. 40. Diese Tür ist abschließbar. Sie stelle sicher, dass "fremde" Personen keinen freien Zugang zum Projekt habe. Hinter dieser Tür beginne der kollektiv genutzte Privatbereich. Die Etagen seien für alle Bewohner "ungehindert zugänglich“. [..]

Das Projekt hat dem Beitragsservice bereits die Räumlichkeiten gezeigt, konnte ihn dabei aber nicht überzeugen. Deshalb wurde Ende Juli Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Stattdessen hat der Beitragsservice eine außergerichtliche Lösung vorgeschlagen. Danach sollen die Bewohner "für jede bewohnbare Etage" einen Rundfunkbeitrag bezahlen. Das wären dann acht Beiträge für 43 Personen.

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/rundfunkbeitrag-wie-gross-darf-eine-wohngemeinschaft-sein--141319168.html


Na klar, das geht überall, wo mehrere Wohngemeinschaften im gemeinsamen Haus residieren.
Also alle Beiträge bis auf 1 zurückfordern für die Zeit ab 2013? Das macht je 1000 € Rückforderung. Wie aussichtsreich und wie viel Arbeit das macht, soll hier nicht unser Thema sein. Es geht hier nur um die Rechtsfrage.


Nun betrachten wir einmal eine andere denkbare Fallgruppe: Eigenheime.
In Eigenheimen mit Einliegerwohnung stehen oft alle Türen offen. Das ist schon immer eine Wohngemeinschaft? Also kann einer der beiden bisherigen Fernsehsteuer-Zahler um Berichtigung des Irrtums bitten und Rückzahlung von rund 1000 Euro für die Zeit ab 2013 bitten?
Zwar vielleicht 2 Mietverträge oder ähnlich, aber die Realität der "gemeinsamen" Wohnung "als physische Definition" muss stärker wiegen als der reine Papierkram...?

Eine rechtlich nicht ganz saubere Sache wäre allerdings, wenn Namensgleichheit missbraucht wird.
Wenn im Haus ein Müller oder Meier usw. neu einzieht, die dürfen keinen Deal machen mit dort schon wohnenden Müllers, Meiers usw..
Auch dürfen je 2 Personen mit jeweils eigener Wohnung im gleichen Haus sich nicht als "Lebenspartner" usw. deklarieren, wenn das nicht so ist.
Immer schön die Gesetze einhalten! Ein Überschreiten der roten Linie der Gesetzesverletzung kann nicht empfohlen werden.

Wie aber, wenn 2 im gleichen Haus sich wirklich kennen und mögen lernen?
Kommt ja vor im realen Leben.
Dann zieht der/die eine zur anderen Person, ist ja gängige Regel. Das ist freier Entscheid und gilt ohne jede Registrierpflicht.
Die andere Wohnung ist dann ungenutzte Reserve für den Fall, dass man sich irgendwann nicht mehr gut verstehen könnte.
Gibt es dann einen Wegfall einer "fernsehsteuer"-pflichtigen Wohnung? Will heißen, nur noch 1 Beitrag statt 2?
Dann muss der Steuerinkasso-Service (Tarnbezeichnung "Beitragsservice") aber tüchtig aufpassen und den richtigen Moment entdecken, wenn die sich wieder trennen?
Halt, nein, im Fall der Trennung besteht Anmeldepflicht für den in seine Wohnung zurückkehrenden Bewohner. Das wird dieser sicherlich tun - es steht so ja als Pflicht im Gesetz.

2 studentische Wohngemeinschaften im gleichen Haus - interner Umzug.
Wenn 2 Gemeinschaften je 1 "Fernsehsteuer" zahlen, kann es ja passieren, dass die "fernsehsteuer"-pflichtige Person 2 aus Gemeinschaft 2 eine Präferenz für Gemeinschaft 1 entwickelt und dorthin umzieht.  Dann hat Gemeinschaft 2 keinen potentiell "Fernsehsteuer"-Pflichtigen mehr in der Datenbank bei der "Außenstelle der Finanzämter" (Tarnbezeichnung "Beitragsservice").
Aber na klar, die Gemeinschaft 2 muss von sich aus jemanden wählen und zur Anmeldung zwingen... halt, muss sie das? Kann nicht jeder auf die Pflicht der anderen verweisen? Dürfen die Mitglieder sich abstimmen auf einen Pflichtigen? Vertrag zu Lasten Dritter?
Naja, schönes Thema für eine juristische Klausur. Da gibt es ja X Kombinationen der rechtlichen Aspekte. Der Autor dieser Zeilen resigniert - hat keine ausreichende Kenntnis der Rechtslage.


"Härtefall-Klausel" als Mädchen für alles.
Und nicht vergessen, für alles, was aus der Reihe tanzt, ist die universelle Härtefallklausel eine mögliche Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 6 RBStV.
Das wird zwar von den angelernten "Steuerinkasso"-Callcenter-Mitarbeitern gern als "nur anwendbar für Sozialfälle" gekennzeichnet. Pech für die Volljuristen, die die entsprechenden Ausbildungsseminare für die Callcenter-isten machten: Diese Einschränkung steht nirgends im Gesetz.
Auch ein Nichtzuschauer kann sich also hierauf berufen, schon jetzt und ohne Abwarten des Entscheides des Bundesverfassungsgerichts: Da es mehr als 10 % Nichtzuschauer gibt, sind sie nicht "typisierbar" (Normaldeutsch: nicht "als exotischer Sonderfall ignorierbar").


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 11:04 von pjotre«
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pjotre, nur interessiert das VG Freiburg weder den § 4 Abs. 6 RBStV., noch den Nichtzuschauer, so ist momentan die Realität dort. Am 30.08.17 so erfahren live.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 13:41 von DumbTV«

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Recht haben, aber wegen Justizskandal nicht durchsetzbar...

Persönliche Meinung, die die Gegner nicht teilen werden und die mit entsprechendem Vorbehalt hier formuliert wird unter Hinweis auf den grundrechtlichen Schutz der Meinungsäußerung:

"Der Justizskandal lautet: Durch koordinierte Manipulation der richterlichen Rechtsquellen sind die Urteil von Ebene VG bis BVerwG im Prinzip "alle von den Beklagten geschrieben" (ARD-Anstalten, mittelbar wie unmittelbar).
Dieser asymmetrischen Übermacht gegenüber haben fast 100 % der Richter den unvorstellbaren Weg der Unterwerfung gewählt und sie halten das noch nicht einmal für Rechtsbeugung.
Die Intendanten und Juristen halten die zu Unrecht kassierten rund 25 % des Jahresbudgets nicht einmal für Vermögensbetrug, erst recht nicht für Prozessbetrug."

Ende der nicht verwehrbaren Meinungsäußerung - mit Irrtumsvorbehalt wie immer bei Meinungen.

Konsequenz, falls Meinung zutreffend: Nur hartes Geschütz kann helfen: StGB (Betrug, Rechtsbeugung).
Damit umzugehen ist dem Normalbürger ohnehin nicht möglich, dem Anwalt sogar weitgehend standesrechtlich unterbunden, ganz abgesehen vom Ellbogengebrauch gegen Kollegen, was an Universitäten nicht sehr viel gelehrt wird.
Diese Auseinandersetzung geschieht irgendwo / irgendwie. Mehr darüber hilft hier nicht weiter. Ein kleines informelles Spendenbudget für Spesen u.a.m. wäre hilfreich, um es deutlich zu beschleunigen. Offiziell im Forum wollen wir aber keine Geldsachen.

Konkretes Vorgehen: Die Anträge auf Härtefallbefreiung dennoch stellen,
alle Zahlungen nur unter Vorbehalt, Rückforderung, sobald BVerfG oder EuGH es legitimiert.
Mit Hinweis gleich im Text: Da Zwangsinkasso, ist Hemmung der Verjährung des Rückzahlanspruches - verjährt nicht für alles ab 2013.
Alles immer namentlich an den Intendanten adressieren - das gibt dann bemühtere Sonderbehandlung.
Eine Person X schreibt übrigens dann dem Intendanten immer etwa wie folgt:  "Ich wähle, zum Schutz Geld zu zahlen, zum Schutz vor andernfalls mir drohendem größeren Übel, das ich für rechtsfehlerhaft halte. Sobald Rechtsprechung das Recht wiederherstellte, verlange ich das zum Schutz gezahlte Geld zurück. Und nun warte ich auf buchhalterische Abrechnung, was ich wann zu zahlen habe - wird gezahlt werden."
Aber nein, so etwas macht man nicht. Auch wenn nach 3 derartigen Briefen möglicherweise die Beitragsakte erst mal ruht, dennoch, solche Briefe überschreiten eine rote Linie. Wo bleibt dann das dankbaren Wohlverhalten gegenüber unseren Garanten von Demokratie und Bildungsauftrag.

Theoretisch könnte man...
... den Richtern in Schriftsätzen die Wahrheit darlegen und ankündigen, dass am Tag nach Erhalt des Fehlurteils eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erfolgen werde, da der "subjektive Tatbestand" nun beweiskräftig sei;
gegen die auftretenden ARD-Juristen und vor allem gegen den jeweiligen Intendanten Ankündigung der Strafanzeige wegen Teilnahme an versuchtem Vermögensbetrug inklusive Prozessbetrug, gleiches zum "subjektiven Tatbestand".

So vorzugehen wäre unklug. Derartiges geht risikofrei nur in einer ganz bestimmten komplexen Strategie und Dramaturgie, die man niemandem außer sich selber nahelegen kann, weil man selber weiß, wie man sie risikofrei umsetzt.
Man rechne nicht damit, dass Anwälte geeignet seien, zu helfen diese Schlachtführung zu meistern. Das wird an der Universität nicht gelehrt.

Wie kann man beitragen, wenn man so etwas nicht kann?
Bitte unbedingt sollten so viele wie möglich mitmachen bei dem nur noch bis etwa Mitte September möglichen Verfassungsbeschwerden gegen Übergang von ARD, ZDF,... ins Internet.
 
Link hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24127.msg153902.html#msg153902

Das braucht noch etwas Aufbauzeit. Es ist zur Zeit die allerwichtigste Aufgabe und risikofrei machbar für alle Bürger.
"Reden ist gut, Handeln ist besser." Bitte unbedingt im Auge behalten.
Unsere ziemlich wichtigste Bürgeraufgabe seit 12 Monaten wurde einfach aus dem Blickfeld verloren. Das muss jetzt sein.


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Es wurde mehrfach über das Nachrichtensystems gefragt, wie man die "ganz harten" Rechte des Bürgers einfordern könnte. 
Hier ist ein Text, den man den ARD- und VG-Juristen als Anlage zu Schriftsätzen übermitteln kann, worauf es ankommt, frei vom eventuellen  Vorwurf des eventuellen finanziellen Betrugsversuchs und der eventuellen Rechtsbeugung zu bleiben:

Zitat
Textbaustein-Justiz. Ein neuartiges Phänomen führt zur Sabotage von einigen Jahrtausenden Justiz-Logik

Das neuartige Phänomen der "Textbaustein-Justiz" ist die eigentliche tiefere Ursache des Unrechtsinkassos der Fernsehsteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag"). Wir müssen zum Verständnis weit ausholen:

Früher: Alle Rechtsprechung basiert seit Jahrtausenden auf der Deduktion aus früheren Regeln (beispielsweise "Gesetze") und/oder früheren Entscheiden. Das ist die Logik des Rechtssystems. Die "10 Gebote" der Wurzeln des Christentums sind ein Beispiel, wie weit dies zurückreicht.

Früher waren Juristenzeit und Schreib- beziehungsweise Schreibmaschinen-Tippzeit ein extern limitierender Faktor zugunsten von Vernunft: Man beschränkte den Diskurs in der Regel auf das Fallspezifische.

Heutzutage: Dank Computer-Effizienz erhielten wir die Möglichkeit, diese Prozesse zu multiplizieren. Man kann Textbausteine von beispielsweise 20 Zeilen schaffen, die beeindruckend die allgemein bekannte Rechtsprechung und Gesetzgebung zu einem Thema auflisten. Man kann mit einem einzigen Bildschirm aus anklickbaren solchen Textmodulen "blitzschnell" einen beeindruckend wirkenden Schriftsatz von 100 Seiten produzieren.

So weit, so gut beziehungsweise für Verfahren überflüssig. Wo liegt dann das Problem? Die paar sterbenden Bäume für überflüssige Papierberge in den Justizakten und bei zu beeindruckenden unkundigen Mandanten von Rechtsanwälten - die paar sterbenden Bäume, das schafft die Erde, Bäume wachsen (noch) ausreichend nach.

Das resultierende Problem wird offenkundig beim Betrachten der Fehlentscheide des Bundesverwaltungsgerichts 2016, 2017 gegen die Fernsehsteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag").

Bei genauer textlicher Analyse zeigt sich:

a) Im Prinzip übernommen aus typischen richterlichen Rechtsquellen - insbesondere aus dem Beck'schem rundfunkrechtlichen Kommentar. So weit, so gut und üblich.

b) Der Juristische Kommentar wird aber bezüglich der Fernsehsteuer "von den Verfahrens-Beklagten geschrieben": ARD-/ZDF-Juristen. Faktisch haben die Beklagten den Richtern die Urteile getextet - mittelbar zwar, aber im Ergebnis gleichwertig.

c) Und nun das Schlimmste: Der Kommentar-Missstand ist, den juristischen Bezugnahmen dann eine völlig willkürliche und sehr fehlerhafte Schlussfolgerung anzuheften. Dies haben die obersten Richter leider mit übernommen.

Die Textbaustein-Justiz hat die Gerechtigkeitspflicht der obersten Richter ausgehebelt.


Beispiel aus einem dieser Schlussfolgerungen der Einheitsurteile zur Verdeutlichung:


Im Einheitsurteil BVerwG 6 C 31.15 und BVerwG 6 C 7.15, RN 34 bzw. 35 und folgende wird diesbezüglich die Rundfunkabgabe legitimiert:
„Diese Ungleichbehandlung stellt keine gleichheitswidrige Benachteiligung dar, weil sie sachlich gerechtfertigt ist.“

Der Leser des BVerwG-Urteils beginnt nachzudenken... Beispielsweise:
„Dieser Totschlag stellte keine Tötung dar, weil er sachlich gerechtfertigt war.“

Ist das ein Generalschlüssel für willkürliche Aussagen? Wer schreibt so etwas? Doch hoffentlich kein oberster Richter?

"Berichterstattender Richter", also maßgeblich,  war der Bundesverwaltungsgerichts-Richter Neumann a.D.. (Ausgeschieden 2016, aber sein Einheits-Urtellstext aus rund 20 Seiten Textbausteinen wurde 2017 weiterhin verwendet.)
Woher kommen die diversen absurden entsprechenden gravierenden Fehler dieses Urteils? Wer hat das getextet? Wer hat es kritisch gesichtet? Wer kontrolliert es nicht? Wer berichtigt es nicht?

Anderes Beispiel: Rund 97 % der Bürger seien Fernseh-Zuschauer - die paar 3 % hätten das Unrecht des Rundfunkbeitrags zu akzeptieren.

Wie konnte den Richtern ein derartiger Fehler passieren? Die wahre statistische Quote der Nichtzuschauer liegt - je nach Betrachtungsweise - bei rund 30 Prozent. Wieso wagen Richter derartige Fakten einfach ohne Experten-Anhörung in ein Urteil zu schreiben und darauf ihren Entscheid zu basieren?


Nachdem das Prinzip dargelegt wurde, betrachten wir seine vielfältige justiz-sabotierende Wirkung bei der Rundfunkabgabe:


Die privaten Callcenter der Nicht-Rechtsperson des Kölner Beitragsservice haben eine Bibliothek von wohl über 2.000 Textbausteinen von ARD-Juristen gestaltet erhalten. Angelernte Callcenter-Mitarbeiter wurden eingewiesen, uns die Antworten und Bescheide usw. mit seitenlangen Textbausteinen zu verseuchen, um zu tarnen, wie der eigentlich berechtigte Antrag illegal abgelehnt wird. Wenn es für die Bürger-Rechte - Beispiel Härtefallprüfung - keinen Textbaustein gibt, so wird diese illegal und immer versagt.

Skandalös. Doppelt skandalös: Niemand schreitet selbst nach Skandal-Hinweis dagegen ein: Es geht um 4 Milliarden Euro haben oder nicht haben. Alle haben Angst, die finanziellen Dominosteine des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... ins Purzeln zu bringen.

Der juristisch nun einmal ungeschulte Normalbürger wird die seitenlangen scheinjuristischen Textbaustein-Murx-Briefe werten: "Mir geschieht natürlich Unrecht. Aber wenn so viele Juristen es als Gerechtigkeit ausweisen, irgendwie wird es stimmen? Ich zahle und hasse. Dies ist nicht mehr mein / unser Staat. An den Wahlurnen sehen mich diese Parteien nicht mehr, jedenfalls nicht mehr für diese Parteien, die dies Unrecht zu erzeugen und aufrecht zu erhalten wagen."

Bei derart viel politisch ausgelöster Unrechtszufügung hat niemand der Obersten das Recht, in Sonntagsreden die zunehmende Politikverdrossenheit der Bürger zu beklagen.

Und wenn der Bürger dennoch bei Gericht klagt - dann liefert ihm sein Verwaltungsgericht Entscheide aus was wohl? Wiederum aus vorgefertigten Textbausteinen. Die Verwaltungsgerichte haben es einfach: Sie kopieren die Textbausteine vom Bundesverwaltungsgericht, das diese vom Beck'schen rundfunkrechtlichen Kommentar und anderen ARD-dominierten Rechtsquellen kopierte.

Wurde die Logik vom Leser begriffen? Die gesamte Justiz in Sachen Fernsehsteuer wurde manipuliert und deformiert zu einem Ausführungsorgan der ARD-Juristen. Das ist ein Jusitzskandal von erstmaliger und einmaliger Struktur. Einmalig und erstmalig, weil ein "Kind des Computer-Zeitalters". Diesem neuem Phänomen war die Justiz bisher hilflos ausgeliefert, weil bisher gar nicht erkannt wurde, dass und wie es funktioniert und wie es die Gerechtigkeits-Findung sabotiert.

Der Bürger hat das Recht, in seinem spezifischen Fall von seinen Richten zu erwarten, nach diesem Sichtbarmachen des Phänomens und Justizskandals nun:
- die schwere Aufgabe von echter "Recht"-Sprechung zu meistern
- statt über Textbaustein-Anklickerei in bequeme Unterwerfung zu flüchten.


Eingangs wurde Textbaustein-Justiz als allgemeines Phänomen bezeichnet. Allgemein?

Wenn Anwaltskanzleien die Wirtschaft überziehen mit Schadensersatzforderungen (Bankverträge, Diesel-Kfz,...), so stöhnen Gerichte über 20- bis 400-seitige Anwaltsschriftsätze aus Textbausteinen - gleiches Prinzip. Ja, warum denn das? Weil die Mandanten natürlich den Anwälten hohe Honorare gerne zahlen, wenn diese auf 200 Seiten ausführen, wofür 2 Seiten genügt hätten.

Und die Rechtsprechung? - Wenn der Gesetzgeber "unmöglich dilettantische Murxarbeit" liefert - Beispiel Sozialgesetzbuch, Asylverfahren, Rundfunkabgabe - , die Justiz wird zum ausführungsverpflichteten Prügelknaben der Politiker-Infantilität. Die einzige halbwegs gelingende Rettung der Justiz ist: Textbausteine.

Die gerichtliche Arbeit ist zu einem wesentlichen Teil leider ebenfalls zwangs-verkommen zu einer Textbaustein-Justiz. Und da die Justiz es "irgendwie" dennoch halbwegs löst, haben die Politiker keinerlei Zwang und Ansporn, endlich intelligentere Gesetze zu machen.

Das System driftet ab zu immer mehr von "immer weniger Rechtsstaat".


Der Bürger hat einen Rechtsanspruch auf Rechtsfindung gegenüber seinem Staat. Textbaustein-Justiz zur Tarnung von angehängten absurden Schlussfolgerungen ist Sabotage des Rechtsstaats.

Der Bürger beantragt mit Recht auf Beachtung, dass in seinem Einzelfall die Entscheider die Arbeit machen, für die sie ihr Gehalt beziehen: Die Juristen der öffentlich-rechtlichen Quasi-"Behörden" wie auch die Richter. Das ist nicht eine hoffnungsvolle Bitte. Das ist ein Antrag und mit Rechtsanspruch.


Quelle: Pedro Rosso, "Staatsfernsehen verfassungswidrig", ab neuester Auflage 2017-09.
Der Autor bewilligt vollständige Wiedergabe des vorstehenden Textes in Schriftsätzen, beispielsweise als Anlage zum eigenen Brief. (Mit Quellenangabe.)

Üblicher Diskclaimer: Was jemand einreicht oder nicht einreicht, ist Eigenentscheid. Hier erfolgt weder Empfehlung noch Beratung. Wie Journalisten gern zu empfehlen pflegen: "Bei allen Rechtssachen wenden Sie sich bitte immer an den Anwalt Ihres Vertrauens."


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Es wurde mehrfach über das Nachrichtensystems gefragt, wie man die "ganz harten" Rechte des Härtefallantrags einfordern könnte. 
Hier wird wunschgemäß bearbeitet. Bitte den Disclaimer am Textende beachten: Was jemand macht, macht er in eigener Verantwortung. Wer als David gegen die Mächtigen streiten will, das war noch nie "nur einfach lustig". Das muss man unbedingt wollen oder aber besser bleiben lassen. Risiken werden zwar nicht erkannt, sind aber nie auszuschließen.

 
Extremst gehärteter Antrag auf Härtefallprüfung "niedriges Einkommen"

... und Personen mit niedrigem Einkommen können jederzeit einen solchen Antrag stellen. Dies geht auch, sofern Klagen noch anhängig sind oder es nie waren oder verloren wurden. Eine verlorene Klage schließt auf keinen Fall aus, einen erneuten Härtefallantrag zu machen, egal, ob mit nachstehendem Text oder mit einem eigenen abweichenden Text.
Und auch, wenn man trotz allem beim Verwaltungsgericht klagen will, bei sozialen Härtefallanträgen und bei Einkommen im Existenzminimum am besten immer beachten: Man kann Befreiung von den Gerichtskosten beantragen bei Streiten gegen Behörden. Das erfordert dann also keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe. - So, und nun zur Sache:
 
 
Zitat
An Herrn Indendanten
Dr. Heilfried Bildungsaufträgler
Demokratieabgabe-Straße 27
997799 Bildungsstadt

(In Übersendung als Gerichtsvollzieher-Zustellung an Sie persönlich.)


Sehr geehrter Herr Intendant Dr. Bildungsaufträgler,
hiermit muss ich Sie leider in dieser zwingenden Form auffordern, Ihrer Verantwortung des obersten Leiters Ihres Unternehmens zu entsprechen wie folgt:


1. Mutmaßlicher ständiger Verstoß der Abgabenüberhebung durch die zuständige Abteilung Ihres Unternehmens:
Meine Meinung, die bisher niemand nachvollziehbar widerlegt hat und die deshalb im Rahmen von eigener Interessenwahrnehmung vorgetragen werden darf, lautet:

a) Abweichend vom Entscheid des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 1 BvR 665/10 wurde und wird, soweit aus Internet-Quellen ablesbar, ein meines Erachtens sehr unzulässiges Geldinkasso gewohnheitsmäßig auch in Ihrem Haus betrieben. Die Antragsmöglichkeiten bei niedrigem Einkommen (§ 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV) für beihilfenfrei lebende Bürger werden unzulässig im System unterdrückt und verschwiegen. In den Formularen kommen sie unzulässigerweise gar nicht vor. Darf irrtumsfrei nachhaltiger jahrelanger Vorsatz dieser Rechtsverstöße vermutet werden?

b) Hingewiesen sei auch auf ergänzenden Entscheide:
Ähnliche Entscheide (Rundfunkabgabe) BVerfG 1 BvR 3269/08 und BVerfG 1 BvR 2550/12
BVerfG 1 BvR 665/10 und die vorgenannten gelten nun für § 4 Abs. 6 RBStV: Siehe 1 BvR 2550/12 RN 5

c) Hingewiesen sei auf die Bindungspflicht gemäß § 31 BVerfGG:
Alle Mitarbeiter Ihrer ARD-Anstalt, insoweit sich in Eigendarstellung als "Behörde" interpretierend, sind zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet. Sie als Leiter haben persönliche Interventions- und Anweisungspflicht, um diese Umsetzung erforderlichenfalls zu erzwingen. 
Ferner: Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht das gesetzliche Konzept aufheben
durch ein neues "eigenes Modell". BVerfG 1 BvR 918/10 -


2. Wird Strafrechtsverletzung (Betrug?) für schätzungsweise 10 % der Einnahmen Ihres Hauses praktiziert?

Meine Meinung, die bisher niemand nachvollziehbar widerlegt hat und die deshalb im Rahmen von eigener Interessenwahrnehmung vorgetragen werden darf, lautet:

a) Sie als verantwortlicher Leiter (zudem mit Ihrem Juristenwissen) sind meines Erachtens verpflichtet, in eigene Prüfungs-Verantwortung einzutreten. Die durch Sie meines Erachtens persönlich zu sichtenden Vorschriften, ob möglicherweise verletzt:
- § 263 Abs. 1 und 2 StGB.
- Zur "Schwere" des Handelns: § 263 Abs. 3 Ziffer 2 und 3 StGB.

b) Sie sind meines Erachtens hierfür und ab jetzt nun persönlich verantwortlich. Denn Ihre ARD-Anstalt, obgleich laut Eigenanspruch angeblich eine "Behörde",  ist nicht "dienstherrenfähig". Sie hat keine Beamten, ermöglicht also keine "Remonstration".
Folglich: Alle Personen in der Mitarbeiter-Hierarchie sind in Kettenwirkung weisungsgebunden an den Unternehmensleiter, also an Sie persönlich. Damit lastet zu bedeutsamen Fehlentwicklungen die Entscheidungslast voll auf Ihnen, sobald Sie "unverdrängbar" informiert wurden. Das ist mit dieser Mitteilung und Zustellform bewirkt. 


3. Bedeutung in eigener Sache: Meinen heutigen Härtefallantrag wegen niedrigen Einkommens stelle ich hiermit unter Ihre "aufseherische Patenschaft".

a) Sie sind vorstehend informiert worden, welche Rechtsfehler meines Erachtens meinen Antrag treffen werden, und zwar insoweit voll voraussehbar und also exemplarisch für rund 10 % des Beitrags-Inkassos.
Sie werden gebeten und es wird hiermit formell beantragt, für meinen Fall exemplarisch durchzusetzen, dass in meiner Sache das Unterbleiben dieser Rechtsfehler gewährleistet ist.

b) Sie werden darauf hingewiesen, dass durch hierarchische Gewöhnung die zuständigen Personen möglicherweise kein Unrechtsbewusstsein mehr dabei empfinden. Zudem ist seitens dieser Personen wegen Befangenheit nicht mehr volle Objektivität und Qualität ihrer Rechtsanalyse zu erwarten.

c) Wenn Unrecht in dieser Sache geschehen wird, so betrachte ich es als in diesem Fall wegen der ausdrücklichen Hinweise Ihnen persönlich zurechenbar.  Sie sind meines Erachtens verpflichtet, für meinen Fall hausintern die Wirkung eines Präzedenzfalls zu erzeugen.


4. Hiermit stelle ich Härtefallantrag wegen niedrigen Einkommens unter Berufung auf 1 BvR 665/10 in Verbindung mit RBStV § 4 Abs,. 6 Satz 1.
Ferner Härtefallantrag, weil Nichtzuschauer.


4.a) Für die fallbezogen frei wählbaren Nachweise
solcher Härtefallanträge wähle ich die Nachweise gemäß Anlage. Andere zumutbare Nachweise der Glaubhaftmachung sind gerne vereinbar.

4.b) Für ein "weitergehendes Nichts"

liegt eine Beweispflicht nicht bei mir: Das Beweisen der Existenz von Nichts ist unvereinbar mit den Denkgesetzen. 

4.c) Als Nichtzuschauer stelle ich Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV.
Die Zahl der Nichtzuschauer liegt bei (je nach Definition) schätzungsweise) etwa 30 %.
Die von ARD-Experten dem Bundesverwaltungsgericht wohl übermittelte Ziffer von wohl nur 3 % wäre extremst fehlerhaft.
Bei mehr als 10 % ist die Nichtnutzung bei Beiträgen nicht mehr "typisierbar" (herrschende Rechtsprechung). Die anderslautenden Textbausteine der Antragsbearbeitung sind fehlerhaft. Die Frage des eventuellen Vorsatzes der beteiligten Juristen wird gesondert in diesem Schreiben behandelt.

4.d)  In Übereinstimmung mit dem Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentar

und mit der juristischen Logik ist der Härtefallantrag von § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV eine allgemeine Auffangklausel für alles, was mit den Regeln des Beitragskassos nicht gerecht erfasst werden konnte. 
Laut einer glaubwürdig geltenden Auskunft (etwa 2015) von Herrn Professor Paul Kirchhof (Gutachter für das jetzige System) ist die Beitragsbelastung der Nichtzuschauer nicht in Einklang mit seinem Rechtsgutachten über Zulässigkeitsregeln der Beitragsbelastung.

4.e) Bitte sorgen Sie für meine Freistellung von der Rundfunkabgabe auch wegen Berufung auf diese weitere Rechtsgrundlage.


4.f) Keine Verjährung:
Dieser Antrag ist rückwirkend ab Januar 2013. Ein Einwand der Verjährung kann die Rückwirkung nicht hemmen. Es wurde das Recht der Selbsttitulierung benutzt, Widerstand gegen Falschinkasso zu brechen; ferner, bezüglich der Rechtslage erfolge Irreführung mit dem Glaubwürdigukeitsanspruch einer "Behörde".. Damit wurde einseitig eine Unmöglichkeit einer normalen Rechtewahrnehmung ausgelöst. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst ab Verzicht auf derartige Zwangsmaßnahmen gegen Wahrnehmung von legitimen Rechten. Siehe in Analogie die Rückzahlpflichten wie durch das Bundesverfassungsgericht verfügt:

BVerfG 2 BvL 2/14 - Immatrikul.-Gebühr Brandenburg / Teil-Rückzahlung!
BVerfG 2 BvL 51/06 - Immatrikulationsgebühr Berlin / Teil-Rückzahlung!
BVerfG 2 BvL 6/13 - Kernbrennstoffsteuergesetz nichtig / Rückzahlung!



5. Im Fall der Ablehnung wird sofort Verfassungsbeschwerde erfolgen.

(Zu gegebener Zeit würde ich prüfem: Beim  Landesverfassungsgericht oder Bundesverfassunsgericht.)

a) Wegen der Deformation der gesamten verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung - siehe Anlage - gibt es keinen weiteren effizienten Rechtsbehelf. Eine verwaltungsgerichtliche Klage ist wegen dieser Deformation (ein Justizskandal) nun aussichtslos.
Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht das gesetzliche Konzept aufheben
durch ein neues "eigenes Modell". BVerfG 1 BvR 918/10 -
Dies aber ist bei der Rundfunkabgabe erfolgt und ist, wie Erfahrung und Verfahren lehrten, nicht mehr von der verwaltungsrechtlichen Justiz selbst bereinigungsfähig. 


b) Bei eventuellem Versagen der inländischen Rechtsmittel erfolgt binnen 6 Monaten Beschwerde in Straßburg wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention:

Nämlich wegen eine gesetzlich nicht geregelte jährlichen Geldstrafe von etwa 200 Euro für die Weigerung, "von anderer Leute Geld leben zu wollen".
Es fehlt die Vorherigkeit einer solchen gesetzlichen strafrechtliche Regelung.  in keinem Strafgesetzbuch steht es (was zwingend Bundesrecht sein müsste).

Landesrecht kann Bundesrecht nicht brechen, kann also nicht wirksam eine "verdeckte derartige Geldstrafe" einführen. Der RBStV überschritte insoweit die verfassungsrechtliche Kompetenzen-Abgrenzung und wäre insoweit nichtig. Dies gilt erst recht, sofern es wie bei dieser Rechtsfrage ja noch nicht einmal dort steht, sondern nur gewagte rechtsverletzende ARD-Praxis gegenüber schätzungsweise 10 Prozent der Bürger wurde. 

Als Zusatzverstoß würde ich beim Gerichtshof verbotene "Soziale Diskriminierung" geltend machen: Die Diskriminierung derjenigen, die sich weigern, "von anderer Leute Geld zu leben", obwohl sie es erhalten könnten.


6. Sie werden abschließend ausdrücklich vor folgenden hausinternen Irreführungen gewarnt:


a) "Sozialbescheid"? Steht nicht im Gesetz.

Das in Ihrem Hause meines Wissens durchgängig praktizierte Einfordern eines Sozialbescheids für Bürger mit Niedrigeinkommen ohne Inanspruchnahme von staatlichen Beihilfen ist keineswegs vorgeschrieben. Diese vorsätzliche Fehldeutung zählt zum übelsten Unrecht der ARD-Anstalten, verantwortlich für Inkasso-Unrecht gegenüber schätzungsweise 10 % der Bürger.
Das Fehlen einer solchen Regelung wird ausdrücklich erwähnt in den Schlsuszeilen von  BVerfG 1 BvR 665/10. Auch bis heute ist eine solche Normierung von Härtefallprüfungen nicht vorgenommen worden.

b) Ein "Leerantrag" ist unzulässig und unmöglich. 
Sie werden darauf hingewiesen, dass ein "Leer-Antrag" auf einen "virtuellen Sozialbescheid" nicht verlangt werden kann. Seit 2005 ist die Mitwirkung der Sozialbehörden hierfür gesetzgeberisch annulliert worden. Diese sind deshalb zur Vermeidung von Veruntreuung (Arbeitszeit-Kosten) zur Verweigerung verpflichtet. Unmöglichkeit im juristischen Sinn liegt vor für diese angebliche Antragsteller-Pflicht. 

c) "Falscherklärung" darf nicht nahegelegt werden:

Einen Antrag zu stellen unter Verschweigen des Vorsatzes der Nicht-Inanspruchnahme, dies wäre eine Falscherkärung gegenüber einer staatlichen Stelle. Ich hoffe, die entsprechenden Wünsche werden umgehend aus allen Textbausteinen Ihrer Beitragsauskunft an Bürger gestrichen. Da ein Schaden entsteht, wäre es zudem ein (finanziell niedrigschwelliger) Betrug im Sinn des Strafgesetzbuches. Ich wünsche miir, dass eine Anstiftung hierzu von niemandem mehr gewagt werden darf.

d) In Ihrem Hause wird meines Wissens durchgängig praktiziert:  Beschränkung der sozialbescheid-freien Befreiung auf den skurrilen Sonderfall

- "Einkommen = Beihilfensatz plus  1 bis 17.50 Euro": 
Diese Absurdität steht weder im Entscheid BVerfG 1 BvR 665/10  noch in § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV. Die Erwähnung dort in Satz 2 ist nur ein Beispielfall, nicht eine Auflagen-Definition: Siehe das Wort "insbesondere".

e) "Beihilfensatz plus 30 %":
Mit staatlichen Beihilfen lebende Bürger haben zahlreiche Zusatzvorteile bezüglich:
Krankenversicherung, Mieten, Schuldgeld, öffentliche Verkehrsmittel, größere Anschaffungen, wesentliche Belastungen u.a.m..

Für beihilfenfrei lebende Bürger mit niedrigem Einkommen. Die zuletzt geltende Regelung der vergleichsweisen Berücksichtigung solcher Vorteile galt bis 2005 für die Rundfunkabgabe. Eine neue Reglung ist bisher nicht erfolgt. Deshalb wird diese frühere Regelung als durchdachte fortgeltende Auslegungsregel der Problematik angesehen, so lange es keine abweichende Rechtsprechung für die Berücksichtigung gibt.
Demnach gilt als Faustregel, dass ein Bürger mit niedrigem Einkommen, aber ohne staatliche Beihilfen, erst bei etwa 30 % oberhalb der Beihilfe-Sätze gleichgestellt ist.
Die Befreiung von der Rundfunkabgabe im Hinblick auf die Grundrechte und Prinzipien von Gleichheit und Sozialpflicht muss demnach erfolgen, sofern beihilfenlos lebende Bürger ein Einkommen haben, das nicht überschreitet: Beihilfensatz plus etwa 30 % hiervon.

Dies ist nicht unverhältnismäßig. Voll-Beihilfenempfänger kosten den Abgabenzahler nach mir erteilten Informationen effektiv etwa 1 500 bis 1800 Euro. Wirtschafts-Immigranten, soweit in  temporärer Statistik in der Kategorie Asylbewerber, kosten etwa 2000 Euro / Monat.

f) Die Deformierung des Rechts gemäß a) bis d) ist ohne Vorsatz kaum denkbar.

Es wird anheim gestellt, die dafür persönlich Verantwortlichen zu ermitteln. Zur Frage von deren Verbleib im Unternehmen steht mir eine Meinungsäußerung nicht zu. Sie werden wissen, wie in Ihrer Verantwortung im Rahmen Ihrer ARD-"Behörde" mit derartigem umzugehen ist.


Anlage 1: (Härtefall:) Nachweis des niedrigen Einkommens.

Anlage 2: "Textbaustein-Justiz:

Ein neuartiges Phänomen führt zur Sabotage von einigen Jahrtausenden Justiz-Logik"



Quelle: Pedro Rosso, 'Tatort Staatsfernsehen', ab neuester Auflage 2017-09.
Der Autor bewilligt vollständige Wiedergabe des vorstehenden Textes in Schriftsätzen, beispielsweise als Vorlage für einen igenen Brief.
(Quellenangabe ist nicht nötig und ist bei Brieftexten auch nicht üblich.)

Üblicher Diskclaimer: Was jemand einreicht oder nicht einreicht, ist Eigenentscheid. Hier erfolgt weder Empfehlung noch Beratung. Wie Journalisten gern zu empfehlen pflegen: 'Bei allen Rechtssachen wenden Sie sich bitte immer an den Anwalt Ihres Vertrauens.'
Dies ist beim vorstehenden Text besonders wichtig. Wer als David gegen Goliath streitet, muss wissen, dass man selbst beim sorgfältigsten Text nicht ganz ausschließen kann, dass nachteiligte Wirkungen vom Gegner versucht werden.


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Danke Pjotr, für die Darstellungen. Bis jetzt haben wir immer Prozesskostenbeihilfe beantragt die dann abgewiesen würde wegen keine Aussicht auf Erfolg.
Darum würde ich gerne wissen wie Mensch die "Befreiung von den Gerichtskosten beantragen bei Streiten gegen Behörden" beantragt.
Dies werden wir dann einsetzen für den Fall von Frau F.
Gruß
Lieven


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A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

n
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Klage auf Härtefall sind immer Gerichtskostenfrei. Die eigenen Anwaltskosten müssen aber selber getragen werden, bei negativem Urteil natürlich auch die Kosten und Auslagen der Gegenseite.
Und es durfen nur Argumente zum Härtefall vorgetragen werden, keine wie z,B der RB ist verfassungswidrig, usw.


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Es wird angeregt, im Forum bei geeigneten Themen auf diesen Beitrag hinzuweisen.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg154421.html#msg154421
(im Thema "Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.")

Dieser widerlegt unter anderem das Märchen, Härtefallprüfung bei Niedrigeinkommen erfordere immer einen Sozialbescheid. Leider ist es sogar gelungen, bei wohl fast allen Bürgern diese Manipulation des Rechts als Meinung durchzusetzen: Von den ARD-Anstalten zu verantwortende "Fake-Jura".

Siehe beispielsweise ein paar der Kommentare hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24400.msg154948.html#msg154948
("Kleine Anfrage: Verzicht auf Sozialleistungen gemäß § 46 Abs. 1 SGB I ...")

Bei dieser Gelegenheit wieder einmal Dank an  @ChrisLPZ , wie er dafür sorgt, dass uns allen Wichtiges aus Medien nicht entgetehen kann.

Und nun kommt eine wunderschöne Story über Wege, Politik zu beeinflussen.

Das Thema betrifft: Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 16. August2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August2017)

Am 31. Juli verschickte eine kleine für Rechtsstaatlichkeit engagierte Vereinigung an alle Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses eine E-Mail (da geht etwa monatlich 1x an diverse 1000 Abgeordnete bundesweit eine Aufrüttel-Emal gegen die Altmedien Staatsfernsehen ARD, ZDF).

Hier ein Auszug aus dem Text:
Zitat
4. Verstoß der ARD-Anstalten seit 2013 gegen § 31 BVerfGG?
(Also gegen die Umsetzungspflicht von Entscheiden des BVerfG.)

a) Die aktuell den ARD-Anstalten als erste täglich fällige Rückzahlungspflicht (rund 4 Milliarden Euro) mitgeteilte Aufgabe betrifft:
Die von hier vorgetragene Meinung (Fakten und Rechtslage):
Die Meinung der vorsätzlichen und geplanten Nicht-Umsetzung von eindeutiger und rechtlich zweifelsfreier Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Bürger mit niedrigem Einkommen (bis etwa Existenzminimum) von der Rundfunkabgabe freizustellen seien.
Einer begründeten nachvollziehbaren Widerlegung dieser Meinung wird mit Interesse entgegengesehen. Bisher wurde eine solche nicht und nirgends festgestellt.

b) Es wären demnach schätzungsweise 10 % der aktuell noch belasteten Haushalte von der angeblichen Beitragspflicht freizustellen. (Rund 10 % der Bevölkerung.) Erörtert wird gegenüber Senderanstalten seit dem 1. März 2017: Ist eine
Meinungsbildung gerechtfertigt,
(1) es bestehe koordinierte Täuschung der Rechtsprechung
(2) zum Zweck der Bewirkung von 4 Milliarden Euro
(3) Vermögensvorteil ohne Rechtsanspruch
(4) entsprechende Vermögensschädigung der betroffenen Bürger
(5) auf Grundlage des mit unentrinnbarem Zwang durchgesetzten
(6) Antastens des Existenzminimums (GG-Sozialpflicht). Zugang zu mehr Details: Siehe unten Abschnitt 11.

c) Hier bestehende Meinungen: Es sei der asymmetrischen Streitübermacht der ARD-/ZDF-Juristen gelungen, die Rechtsprechung aus der richterlichen Sichtbarkeit und Würdigung zu entfernen und irrig als "irgendwie nicht anwendbar" erscheinen zu lassen. Die bundesweite verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sei damit ungewollt einbezogen worden in einen Verstoß gegen § 31 BVerfGG (Pflicht zur Umsetzung von Entscheiden des BVerfG, dies auch eine Pflicht für "alle" Gerichte).

d) (Meinungen:) Dies bedeute eine autonome und unmittelbare Pflicht auch der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte. Diese Pflicht des § 31 gegenüber dem obersten Gericht sei übergeordnet einer etwa entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Eine eventuelle derartige Verletzung von § 31 BVerfGG durch das BVerwG mache das dann zum Verstoß; die Bindung für Verwaltungsgerichte an die BVerwG-Rechtsprechung entfalle dann sofort und ohne Verfahrensbedarf.
Zugang zu mehr Details: Siehe unten Abschnitt 11.
Dies und sehr viel mehr ging übrigens auch an alle Verwaltungsgerichte als "Anti-Merkblatt" der Rechtslage-Wahrheiten gegen die die Rechtsfragen manipulierenden ARD-Merkblätter. 

Also nun zum Kern, was beantragte die Abgeordnete konkret?
Siehe wiederum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24400.msg154948.html#msg154948
("Kleine Anfrage: Verzicht auf Sozialleistungen gemäß § 46 Abs. 1 SGB I ...")

Ergebnis A) : Im RBB-Text die üblichen "FAKE-Jura-Infos", dass ein Sozialbescheid Pflicht sei. Definitiv nicht!
siehe wiederum hier im Thema den Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg154421.html#msg154421
(im Thema "Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.")

Ergebnis  B) : Von den schätzungsweise 300 000 Berlinern, 150 000 Berliner Haushalte, die zu befreien wären, haben praktisch Null mit einem "Leer-Sozialbesxcheid" Befreiiung gewährt erhalten."
4 Stück", das könnten genauso gut 4 Leute sein, die nach Bescheid-Erhalt dann mehr verdienten oder aus sonstigen Gründen das Geld nicht nehmen konnten/wollten.

Also stellt sich die Frage, ob "150 Millionen Euro Betrugseinnahme seit 2013"?
Wir wollen hier im Forum so harte Rechtssachen nicht vertiefen. Bleibt also mit "?" an dieser Stelle. Das war nur einmal angedeutet, um zu kommunizieren, wie hart die nicht-öffentliche Auseinandersetzung für die 10 Millionen Bürger geführt wird, die mit Niedrigeinkommen leben, nicht von anderer Leute Geld leben wollen und für diese Würde-Wahrung mit 200 Euro "faktische Geldstrafe" geächtet werden.
Darunter rund 1 Millionen alleinerziehende Mütter, wie hier immer betont wird und übrigens auch aufgeführt ist in der Eingabe des Tübinger Ehrenbürger-Richters beim EuGH. 

Was können Forumsmitglieder beitragen?
Noch fehlen für einige Bundesländer die Adressen der Landtagsabgeordneten. Das Verfahren ist nun einstweilen wie folgt entschieden worden (vermutlich die beste Lösung):
Herausfischen über die standardisierten Abgeordneten-Listen von Wikipedia.
Hilfe wäre hilfreich: Ein paar Stunden Arbeit, um aus dem Wikipedia-Quelltext die entsprechenden Bereiche in eine Sammeldatei zu übertragen.
(Das Transformieren in E-Mail-Adressen aus dem Durcheinander macht dann hier die Software.)
Wer dafür Zeit hat, bitte Nachricht über das Nachrichtensystem.

Was können wir lernen?
Petitionen haben wenig Sinn, weil nicht "an alle".
Oder schöne lange Briefe an einzelne Verantwortliche? Schade um die Arbeitszeit, das geht beim Empfänger an den Praktikanten.

Politikarbeit braucht Masse, braucht Automatisierung, damit aus 5 000 Versendungen dann vielleicht 10 Reaktionen entstehen, aber 5 000 x jemand zum Nachdenken über die bereits anlaufende Agonie-Phase der Titanic "ARD, ZDF,..."  informiert wird.



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Hurra, E-Mail-Adressensuch-Problem für unsere lieben Volksvertreter gelöst.
Die im vorigen Beitrag erbetene Hilfe, das hat sich auf andere Weise inzwischen erledigt.
 
.... und gerade nachgezählt.. es sind insgesamt rund 3000 Volksvertreter - Land, Bund, EU - und sie erhalten nun etwa 1x monatlich die E-Mail-Botschaft über den Stand der jeweils neuesten Angriffe zur Beschleunigung der Agonie des Staatsfernsehens ARD, ZDF,...
 
Politik-Marketing: Jeden Werktag rund 200 E-Mail-Empfänger,

um der Meinungsmanipulation von ARD, ZDF eine Gegenmanipulation entgegen zu setzen dort, wo es am meisten weh tut, bei den Geld-Freigabe-Stellen.


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Ein schwarzer Tag für die Wissenschaft der Volkswirtschaftslehre:
"Nachweis des ökonomischen Nutzens der ARD".

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24483.msg155374.html#msg155374

Und WIFOR will "wissenschaftlich" sein für "Wirtschaft".... Ist das Gutachten ein Gutachten oder ein Trauerspiel?

Das ist die bekannte Absurdität aller Subventionen-Wirtschaft: Das korrekte Ausgeben des Steuerzahler-Geldes wird als "Erfolg" in die Welt hinaus posaunt..
Von "ökonomischen Nutzen" und Erfolg kann man nur sprechen,
- wenn jemand am Markt tätig ist
- und aus freiwilligen Geldleistungen der Kunden
- diesen eine bestellte Leistung erbringt.

WIFOR... Genauso gut könnte man als ökonomischen Nutzen bezeichnen, wenn10-Euro-Noten im Wert von 8 Milliarden Euro in einer Heizanlage verbrannt wurden und einen Winter lang 10 Wohnungen beheizt haben.

Dies Gutachten ist aus Rundfunkbeiträgen finanziert, dient aber dazu, die Multimillionärs-Gehälter der etwa 40 Leitenden zu schützen.
Es sind nicht nur die etwa 10 Intendanten. Wie wir inzwischen wissen, verdient die Direktorenebene darunter ebenfalls mindestens etwa so viel wie die Bundeskanzlerin. Insgesamt sind das also rund 40 werdende Multi-Millionäre, die ihren Weg zur Multi-Million unter anderem mit dem Wegpfänden der letzten paar freien Euros der 4 Millionen Ärmsten im Land pflastern. Darunter rund 1 Million alleinerziehende Mütter, da geht das Multimillionärs-Wohl sogar zu Lasten des Kindeswohls.

Zurück zum Thema: Das Recht als Waffenkiste.
Wer aus dem Forum nimmt sich die Zeit, an alle 10 Intendanten eine Anfrage zu senden,

ob gegen die hausinternen Verantwortlichen für den Gutachtenauftrag ein Strafverfahren wegen Veruntreuung des Rundfunkbeitrags für den Auftrag dieses schon im Auftrags-Ansatz fehlerhaften Gutachtens geboten sei;
- und wenn ja, ob das Strafverfahren veranlasst worden sei
- und wie der bisherige Stand ist.

Und dann gleich bitten, dem eigenen Konto anteilige 3 Cent gutzuschreiben wegen Verweigerung solcher Gutachtenfinanzierung,
(da war ja such das absurde Transparnz-Gutachten von Professor Paul Kirchhof).

Und dann gleich eine Rechnung von 2000 Euro für "Geschäftsführung ohne Auftrag" an die ARD-Anstalt für diese Recherche und Bearbeitung, bitte dem Beitragskonto gutzuschreiben.

Und schon hat man etwas, was man einer Vollstreckung entgegensetzen kann, obgleich es rechtlich nicht so ganz stimmig ist, aber alles tüchtig durcheinander bringt.
 
(Keine Empfehlung, alles nur ganz hypothetische Gedankenspiele. Was jemand meint oder nicht macht, ist immer in eigener Verantwortung. )


Wir erleben gegenwärtig eine Proliferation von Rechtfertigungs-Bemühungen von ARD, ZDF.
Man kann darüber zornig sein. Man kann sich aber auch darüber freuen: Eine Proliferation von Rechtfertigung gibt es immer dann, wenn jemand sein Ende nahen sieht.
Letztlich erleben wir die letzte Party der "unsinkbaren Titanic", und sie ist bereits im Sinkflug beziehungsweise kurz vor dem Untergang. Das kollektive Verhalten gleicht einer vom Fuchs aufgescheuchten Hühnerherde voller Angst, wem es an die Kehle gehen wird - und letztlich ziemlich allen.

Nach der Bundestags-Wahl droht die Zerschlagungs-Diskussion.
Tafelsilber verkaufen, privatisieren, Pensionspflichten in den Staatshaushalt hinein buttern...
Beispiele:  Telekom, Deutsche Post, Deutsche Bahn.
Der Unterschied, hier sind die mächtigen Privatunternehmer des Mediensektors bereits in der Warteschleife, die alternative privatwirtschaftliche Fortsetzung der rund 10 Sender untereinander aufzuteilen.
Hinter den Kulissen wird vermutlich bereits strategisch verhandelt. Man wird abwarten, wer regiert, und dann handeln.
 
Schade, dann wird dies schöne Forum der Streiter für den Rechtsstaat überflüssig?
Aber nein. Die Welt ist voll von anderen Fehlentwicklungen. Die Streiter für eine bessere Welt haben nie Mangel an Arbeit, so lange es Menschen gibt, also Wesen, die Meister sind im zivilisierten Tarnen von Raubtier-Genetik.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2017, 21:57 von pjotre«
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"Unanständige Neiddebatte gegen Multi-Millionär Buhrow"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24518.msg155521.html#msg155521
 "WDR-Intendant Tom Buhrow hat sein Jahresgehalt von 399.000 Euro verteidigt. „Ich sag' immer bei sowas: Man kann das immer weiter treiben mit dem Neid“, erklärte er am Mittwoch in Köln bei einer Pressekonferenz nach der ARD-Hauptversammlung. „Man kann immer sagen „weniger, weniger, weniger“, und dann landet man am Ende bei den Milliardären, die es ehrenamtlich machen können.“ Wohin das führe, sehe man zurzeit in Amerika. [..]"

Nicht palavern, sondern attackieren und damit die eigne Beitragsakte in einen "geschützten Sonder Status" bringen!
Aus Brief per Einschreiben einer Person X persönlich an die Intendantin (nachstehend nicht wörtlich wiedergegeben):

Ihr stehe nur maximal der oberste Tarif des öffentlichen Dienstes zu, rund 10 000 Euro monatlich. Aufforderung, das Recht endlich zu respektieren und abzusenken.

So, und dann die Moralkeule:
Würde sie das Recht endlich respektieren, so könnten auf diese Weise 1000 alleinerziehende Mütter vom illegalen Beitragsinkasso befreit werden und man würde nicht mehr der Multimillionärin zuliebe das Kindeswohl in 1000 Fällen illegal verletzen. Man würde nicht mehr den Weg zur Multimillionärin pflastern mit den letzten paar Euros der Ärmsten und ihrer Kinder.

Und nie vergessen: Immer gleich mit Rechnung für "Geschäftsführung ohne Auftrag" der erteilten Rechtsbelehrung über Illegalität:
und bitten, den Betrag von 1000 Euro dem Infosteuerkonto gutzuschreiben (Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrags-Konto").

Leute, nie Angst haben vor denen da oben! Attackieren statt zu palavern und zu jammern!
Aber auch, dies war alles keine Empfehlung. Was jemand tut, hat man/frau immer voll selber zu verantworten. Besser wird die Welt aber vor allem durch die, die das Böse kämpferisch anzugreifen. Das Minimalrisiko hat dann der Streiter zu tragen.

Naja, aber auch, was will die Intendantin machen im vorstehenden Fall? Ist ja wohl nichts Strafbares? Und selbst "wenn", auf eine Strafanzeige etwa wegen ???Beleidigung??? hat die ganze Welt gewartet... Denn dann hätten die mit 7000 Euro bezahlten Staatsanwälte des öffentlichen Dienstes darüber zu befinden, wieso Leute im öffentlichen Dienst mehr als die Bundeskanzlerin sich wechselseitig im Wettrennen zugeschanzt haben.

Auf die staatsanwaltschaftliche Klärung dieser interessanten Rechtsfrage warten wir seit Jahren. Dann kommt nämlich gleich die Frage, ob die kollektiv wechselseitig zugeschusterte Gehälteraufbllähung eine kollektiv vollzogene Veruntreuung von Zwangsbeiträgen darstellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Intendanten so unklug sind, diese Rechtslawine auszulösen, würde der Autor dieser Zeilen nach reiflicher statistischer Analyse mit mehr oder weniger exakt 0,00000327 Prozent einschätzen.  :)

Info für die, die dies nicht begreifen.... Das viele Geld...
hat überhaupt keine eigentliche Grundlage. Niemand braucht derart viel zum Leben und für Luxus ist sowieso keine Freizeit.
Die Höhe des Geldes ist Maßstab der Hack- und Beißordnung in der sozialen Gruppe der jeweiligen Kategorie der Leitenden.
Mit jedem Kampf um mehr bei den rund 40 werdenden Multi-Millionären der Führungsriege ARD, ZDF,... geht es in Wahrheit um das sich Hochschieben auf der Bedeutungsskala der sozialen Geltung.
So tierisch sind nun mal Menschen. Jede Tierherde hat Regeln der Hack- und Beißordnung vom Hühnerhof über Rotwild bis zum Wolfsrudel. Das Letzte passt am besten? Habe ICH doch überhaupt nicht gesagt.

Und habt ihr es bemerkt, die wunderbare Bescheidenheit von Buhrow... 399 000 €, das klebt auf ihm wie ein Preisschild im Supermarkt:
 "Liebe Leute, bin ja viel viel mehr wert, habe mich aber gedrückt auf gequetschte 399... Bin ein echtes Schnäppchen... Mein Preis ist super-niedrig!"
Danke, Mister Buhrow, für die Bescheidenheit, sich mit weniger als 400 000 zufrieden zu geben... Man kann ihm den Dank für seine Bescheidenheit ja mal per E-Mail an den Sender übermitteln... Da werden sich die Mitarbeiter aber freuen und die Bewunderung für den edlen Chef wird sich viral blitzschnell im Haus verbreiten.
Merke als Kampfregel: Mit das Schlimmste, was Intendanten fürchten, ist das Ankratzen ihres Edelmenschen-Image in ihrem Umfeld. Das Funktionieren der Hierarchie im Haus steht / fällt mit dem Edelmenschen-Image.


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Das Wichtigste vorab: Für die Verfassungsbeschwerden mit Beschwerderecht nur bis 30. September werden noch weitere Einreicher der verschiedenen Bundesländer gesucht.
Unfrewillig Freiwillige bitte vor - bitte Nachricht über das Nachrichtensystem. Insbesondere fehlen noch Einreicht für:
- Gebiet SWR
- Saarland
- Stadt Karlsruhe (wegen Fristrisiko die eigene persönliche Einlieferung beim Bundesverfassungsgericht); oder auch ohne eigene Beschwerde das Einliefern für andere).

Von der Beschwerde mit insgesamt rund 160 Seiten
--- unterzeichnet der Beschwerdeführer nur die ersten rund 10 Seiten mit den eigentlichen Anträgen. Das ist überwiegend unverfänglicher Jurakram. Eigene Änderung möglich.
--- Für die Begründung legt er einen Ausdruck eines Standardtextes (.pdf) bei, den er also nicht als Eigentext deklariert, was die Sache beträchtlich vereinfacht.

"Disclaimer" ist enthalten:
Was jemand macht oder nicht macht, ist voll in eigener Verantwortung. Alles ist Beispiel, wie jemand anderer das sicherlich macht. Nicht ist Rechtsberatung hier im Forum.


Partei-Politik-Hemmung im Forum muss ja sein - sonst wäre unter uns eigenständigen Köpfen die Hölle los.
Hier aber eine rein überparteiliche Info "Parteien" / Rundfunkabgabe / Wahlen.


Von hier gehen monatlich rund 3000 Aussendungen an Entscheider, Handlungs-Aufforderungen gegen die Rundfunkabgabe-Rechtsverletzungen / Justizskandal.
In den Monaten vor der Bundestagswahl auch 2x an alle Abgeordneten des bisherigen Bundestages.
Insbesondere, dass das illegale Wegpfänden der letzten paar freien Euros von Leuten mit Mini-Einkommen das Vertrauen in Staat, Justiz, Parteien, Politik ruiniere - rote Linie überschritten, weil dann ja 5 bis 10 % der Bürger ihrer Würde beraubt werden:
(P-Konto, Schufa-Eintrag, keine Teilzahlungskredite mehr, kein Handy-Koppelvertrag mehr, meiste Vermieter blockieren Mietvertrag usw.usw.). 

Diese E-Mails endeten jeweils nach konzentrierter Darstellung der Eckpfeiler des Skandals wie folgt:
"Aber auch, wenn die Parteien darauf versessen sind, ihre Wähler an die AfD abzutreten - nur weiter so."

Nochmals, dies war keine Aussage für/gegen bestimmte Parteien. Über Parteipolitik sollten wir hier erhaben sein.
Rein meinungsbasierte Spekulationen, welche Wähler warum zu welchen Parteien gewandert sein sollen und inwieweit die Rundfunkabgabe dabei mitgewirkt haben könnte, das ist ziemlich überflüssig?
Die Wanderbewegungen sind relativ gut erfassbar und hier abgebildet.
http://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/alle-zahlen-zur-wahl-so-hat-mein-wahlkreis-gewaehlt-15194715.html
Demnach hat die AfD etwa zur Hälfte von bisherigen Nichtwählern und Kleinstpartei-Wählern die Stimmen erhalten, zur anderen Hälfte etwa proporzgerecht von CDU, SPD (und ganz überdurchschnittlich von DER LINKEN, aber das ist wenig in absoluter Menge).

Die Habgier der Rundfunkabgabe gegenüber den finanziell Ärmsten hatte vielleicht viel zur Zahl der früheren Nichtwähler beigetragen. Das war wohl ein zusätzlicher Faktor im Sinn der obigen Schlusssätze der E-Mails. Aber auch, des Menschen Entscheid für komplexe Wertgefüge - Wahlentscheid - ist immer ein Misch-Entscheid. Immerhin, für die rund 4 Prozent, die als finanziell Ärmste innerhalb der letzten 12 Monate wegen der Rundfunkabgabe Vollstreckungen hatten, da ist der noch frische Zorn auf die Schuldigen dann "unermesslich".

Zweck dieser Mitteilung war nur informativ  über diese E-Mails - Prognose und Realität zu vergleichen,
da Information über diese Aktionen ja nur selten erfolgt - wozu auch. 
Bitte dies Thema in diesem Thread nicht zu sehr ausweiten.

Jetzt wird den insgesamt rund 3000 unter ihrer Schwarzkostümierung täglich leidenden Volksvertretern im Land rund 1 Woche Ruhe gegönnt, die noch frischen Wunden zu lecken. Danach geht es wieder weiter mit den Liebesbriefen per E-Mail über die Sehnsucht der Bürger nach Rückkehr zum Rechtsstaat in Sachen ARD, ZDF,... Wetten, dass die Empfänger über den E-Mail-Schlusssatz ab jetzt etwas mehr nachdenken werden?



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Zitat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24592.msg156020.html#msg156020
Re: NDR bestreitet Zugang des Einspruchs trotz Versand per Einschreiben & Fax
Da schreibt @faust: "PJOTRE HILF"
.

War @pjotre gemeint?

Also wie folgt gewährleistet man Zustellnachweis:
Auf jeden Fall mit der "gelben" Post und zwar als Brief. Einschreiben mit Rückschein ist o.k..
Wenn man die Intendanten necken will: Dann als "eigenhändig". Geht dann auf jeden Fall auf den Tisch der persönlichen Zuarbeiter beim Intendanten.
Mit Sendungsverfolgung über den PC - und den Bestätigungsbeleg dort auf dem eigenen PC abspeichern.

Und jetzt Trick 17, wie man das in Frankreich macht, wo noch mehr listige Bürger sind als in Deutschland:
Sogar der Staat macht das so ähnlich wie folgt:

Man nimmt einen Briefumschlag A4, lässt auf dem unteren Teil sichtbar den Haupttext, dort Beitragsnummer usw.,
mit Glasklar-Plastik abgedeckt, macht auf dem Plastik schräge Striche über alles (also von der Post "nicht zu beachten"),
lässt bei der Post den Einschreibenaufkleber auf dem oberen postalischen Teil draufkleben mit der richtigen Nummer, macht dann ein Foto von allem. Das hat ja Aufnahmedatum usw. in seiner Datei .jpg drin.

Alternativ: Gerichtsvollzieherzustellung.
Wenn man das mit nur rund 3 Seiten macht, bleiben die Kosten wohl unter 15 Euro.
Dies an Intendanten persönlich adressiert, das verleiht die diebische Freude "ich habe dem Intendanten den Gerichtsvollzieher geschickt".
Dann tritt der gleiche Effekt ein, weil der Gerichtsvollzieher die Kopie als zugestellt zurück gibt an den Absender. Nur ist dann gewährleistet, dass jemand "ganz oben" wütend ist auf seine Abteilung Beitragsservice, sobald das am laufenden Band erfolgt. Die werden sich dann sehr überlegen, wie intensiv sie mit diesem Bürger korrespondieren, um nicht noch mehr Chefzorn zu erzeugen. Kapiert?

Und jetzt das Problem des nötigen Doppeltversands.
Wenn man etwas an das Gericht sendet: Muss immer in 2 Ausfertigungen sein (ausnahmsweise 3, sofern die ARD-Anstalt einen Anwalt beauftragte).
Dann übernimmt das Gericht die "Zustellgarantie". Das klappt in "99,99" Prozent der Fälle.

Wenn man an Intendanten adressiert, sind diese je nach Inhalt möglicherweise NICHT verpflichtet, den Brief an die Abteilung Beitragsservice zu übergeben. Das kann sogar bösartig taktisch ausgenutzt werden.
Deshalb bei wichtigen Sachen 2 Ausfertigungen mit 1 Tag Abstand.
Der zweite Brief - also die Kopie - auch adressiert an den Intendanten - da wird diese Adressierung durchgestrichen und ersetzt in rot oben und unübersehbar durch: "Ausfertigung für Ihre hausinterne Abteilung \Beitragsservice".

Freche Bürger - beispielsweise ... - schreiben dann drunter:
.   (also Ihre Tarnbezeichnung für die bei Ihnen eingerichtete Außenstelle des Finanzamts.)
.   Ihre Wohneinheiten-Infosteuer-Nr. ........ (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragsnummer").

Läuft eine Klage, so ist nie garantiert, dass das Gericht zeitnah weiterleitet, was der Bürger einreicht.
Also adressiert man liebevoll alle Eingaben an die Intendanten, dies mit Doppeltkopie an den hausinternen Beitragsservice, ferner 2 Kopien an das Gericht.
Vermerk an das Gericht:
In Kopie dem Gericht übersandt, damit die gerichtliche Akte ein vollständiges Abbild der Vorgänge zwischen den Streitparteien darstellt.

Das kann man ja mit allen Empfängern untereinander auf der ersten Seite machen und dann immer nur einen Empfänger markieren, die anderen ausstreichen. Ja, so wird das hier in der Tat gewöhnlich gemacht. Dann geht alles faul per Fensterumschlag - man muss nur geeignet falten.

Wenn man dann mal mit den Leuten vom örtlichen Beitragsservice persönlich telefoniert,
drücken die schon mal ihre Meinung aus für die Vorgänge, die da aus 3 Richtungen in ihre Akte hineingescannt werden müssen: "Schade um die armen Bäume."

Antwortet der Bürger: "Schade, dass Sie von oben gehalten sind, derart viel Unrecht umzusetzen, dass der Bürger sich und Sie mit derart viel Papier belasten muss. Kleiner Trost für Sie, ist ja bald vorbei, das Bundeverfassungsgericht entscheidet bald und dann können Sie die Akte schließen, sobald Sie mir 8000 Euro Schadensersatz für die viele Arbeit überwiesen haben." 

Das deckt wohl recht gut alle Risiken und Vergeltungs-Maßnahmen
für Sand im Getriebe bei den Tätern von Unrecht.

Disclaimer:
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Alles keine Empfehlung. Was jemand tut oder nicht tut, muss jeder autonom eigenverantwortlich entscheiden. Im Forum weder Empfehlung noch Rechtsberatung. Beispiele, wie andere es machen, muss kein Leser der Beispiele nachmachen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2017, 23:01 von pjotre«
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