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Autor Thema: Tip vom NDR: So lässt man eine Wohnung "verschwinden"  (Gelesen 6028 mal)

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Auf eine "Frag den Staat" Anfrage an den NDR, die sich auf den Auszug des Beitragszahlers aus der Wohnung bezog, wurde zum Einen deutlich, dass sich die jetzige Rundfunkbeitragsregelung ohne regelmäßige Meldedatenabgleiche nicht durchführen lässt. Zum Anderen wurde sehr deutlich eine Anleitung gegeben, wie man die Wohnung beitragsfrei stellen lassen kann, völlig unabhängig davon, ob Beitragspflichtige dort wohnen oder nicht. Das Geheimnis liegt darin, dass im Datenbestand nur der Beitragszahler einer Wohnung gespeichert ist. Ist dieser festgestellt, fliegen die anderen Mitbewohner aus der Datenbank raus. Es kann dann schlichtweg nach Auszug des Betragszahlers in der Wohnung kein anderer mehr zur Zahlung aufgefordert werden - bis zum nächsten Meldedatenabgleich.

https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehensweise-bei-auszug-des-rundfunkzwangsbeitragszahlers-aus-einem-mehrpersonenhaushalt/

Dies ist kein Tipp, es auch so zu machen. Nur: Auf der einen Seite werden ehrliche Bürger eingesperrt und/oder mit aller Macht mit Vollstreckungen terrorisiert - auf der anderen Seite muss man gar keine (echter Umzug) oder nicht viel (Fake-Umzug) kriminelle Energie aufwenden um dem Spuk zu entkommen. Das System selbst erodiert von innen heraus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 15:10 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Also eine Person "V" hat es hier schwarz auf weiß, dass zwar das Beitragskonto gelöscht wurde, aber - und jetzt kommts: ...die Stammanschrift gespeichert bleibt (also Vorname, Name und Adresse).
Wir werden der Sache nachgehen und zwar über den Bundesdatenschutz.
Die sollen sich um die Löschung kümmern bzw. man soll kundtun, für welche Zwecke die Daten gespeichert werden und wie die Rechtsgrundlage dazu lautet.

(Vorbemerkung zum Fall: 2 Personen wurden zwangsangemeldet; eine Person danach auf die andere "umgelegt")

VG rave


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 15:11 von Bürger«
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Moderator
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Handelt es sich bei den 2 Personen um ein Ehepaar?


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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Ja.


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
§11 Verwendung personenbezogener Daten
(6) ... Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. ...

Wer entscheidet denn, ob die noch benötigt werden, insbesondere wenn einer der Bewohner nicht zahlen will...?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 15:11 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 378
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
@frei: ICH.

Spass beiseite:

Personenbezogene Daten müssen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen gelöscht (§§ 20 Abs. 2, 35 Abs. 2 BDSG) werden, wenn
•   ihre Speicherung unzulässig ist (z.B., weil beispielsweise schon die Erhebung unzulässig war oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen) oder
•   die Kenntnis der Daten nicht mehr für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung erforderlich ist.

Damit sollten eigentlich alle Argumente und Daten beiseite gewischt werden.

VG rave


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P
  • Beiträge: 4.011
Daran kann erkannt werden wie schlecht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gestaltet ist. Ebenso wird damit sichtbar, dass es entgegen der Aussage "einmalig" um eine beständige regelmäßige Datenübermittlung ging und zukünftig geht. Die Abgeordneten wurden getäuscht.
Mit dem aktuellen Staatsvertrag ist weder eine Vereinfachung noch eine Akzeptanzsteigerung erfolgt. Die Umsetzung darf als gescheitert auf ganzer Linie betrachtet werden.
Es wäre wohl deutlich einfacher gewesen, die Wohnung als Anknüpfungspunkt mit all Ihren Problemen der Ausforschung des Innenverhältnisses wegzulassen und direkt an die Person zu gehen. Das Problem dabei ist jedoch, dass die Person noch weniger "Geräte"-Anknüpfungspunkt ist als eine Wohnung, von der behauptet also fiktionisiert wird, dass dort Geräte seien, denn das 7. Rundfunkurteil erklärt, dass nur Nutzer (und das seinen die mit Geräten) zur Zahlung beitragen sollen und Dritte (jene ohne Geräte) nur unter besonderen Umständen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 15:15 von Bürger«

  • Beiträge: 3.239
Ein Problem darf nicht vergessen werden:
Wenn dort jemand durch jährlichen einmaligen Datenabgleich an den Beitragservice gemeldet wird, muss er unter Umständen den Zwangsbeitrag rückwirkend nachzahlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 15:15 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Da stellt sich mir die Frage:

Was, wenn kurz vor Meldedatenabgleich ein neuer Mitbewohner zuzieht, der sich verpflichtet, den Beitrag zu zahlen? Die permanent dort Wohnenden verweisen dann bei Meldedatenabgleich auf ihn. Der Neue kann ja wohl nicht für die Zeit, in der er in der Wohnung nicht gewohnt hat, zur Rechnung gebeten werden. Und er kann dann wieder zufällig kurz nach der Meldedatenaktion ausziehen.

Der nächste Knaller könnte sein, dass der Zeitpunkt des Meldedatenabgleichs nicht mehr veröffentlicht wird.

@rave: Kann es sein, dass bei einer ehelichen Gemeinschaft der Datenschutz zusammen, also nicht als Einzelpersonen gehandhabt wird?


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  • Beiträge: 984
Der nächste Knaller könnte sein, dass der Zeitpunkt des Meldedatenabgleichs nicht mehr veröffentlicht wird.

Wie wäre es mit einem dynamischen Meldedatenabgleich, der automatisch erfolgt, wenn sich jemand an- oder ummeldet ?

So könnte der "Beitragsservice" immer zeitnah über die Herde seiner Schäfchen wachen ....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 15:16 von Bürger«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Es wäre wohl deutlich einfacher gewesen, die Wohnung als Anknüpfungspunkt mit all Ihren Problemen der Ausforschung des Innenverhältnisses wegzulassen und direkt an die Person zu gehen.
Meine Rede schon seit langem.
Nur die Person als Anknüpfungspunkt und somit alleinige Berechnungsgrundlage wäre die richtige "Reform 2013" gewesen. Alle Vorgaben bezüglich Geräte und Nutzung führen eh zu nichts, weil nicht nachvollziehbar zu überprüfen sind. Das Umschwenken auf die Bezugsgröße Wohnung hat das vorherige Chaos nur noch mehr verschlimmert und zu einer gequirlten Sch.... noch größeren Ausmaßes verschlimmbessert.
Wenn schon die Finanzierung des örR nur durch Zwang zu gewährleisten ist, ohne einen Kollaps heraufzubeschwören, dann doch besser gleich durch eine Art Steuer analog der Lohnsteuer.
Für mich gut vorstellbar mit einem Freibetrag nach unten und einer Deckelung nach oben.
Damit wären die bisherigen Befreiungen in sozialer Hinsicht genauso bedient und die über dem Durchschnitt gut Verdienenden würden auch ihre Klappe halten.
Funktioniert doch in vielerlei anderer Hinsicht auf Steuern sowie sonstiger Abgaben und Beiträge auch ganz gut. Und ....keiner oder kaum einer legt sich wohl gern mit dem dann einziehenden Finanzamt an.
Wofür wird denn bisher ohnehin alles schon stillschweigend gezahlt, was man eh nicht nutzt oder in deren Genuss man wohl eh kaum kommen wird.
Das ständige Geplänkel um Nutzung ja oder nein führt zu rein gar nichts.
Der Rundfunkbeitrag ist doch eh schon eine Art Steuer aufs Wohnen, soll doch besser gleich eine "richtige" Steuer pro erzieltem Einkommen draus werden.
Erzeugt mit Sicherheit mehr Transparenz und somit vor allem einen Gewinn an der bisher extrem mangelnden Akzeptanz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 15:18 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Wie wäre es mit einem dynamischen Meldedatenabgleich, der automatisch erfolgt, wenn sich jemand an- oder ummeldet ?

Der dynamische Abgleich wurde doch auch schon zu GEZ-Zeiten praktiziert. Wenn jemand umzieht, wird der BS automatisch darüber informiert. Nur über die ehemaligen, verbleibenden Mitbewohner gibt es jetzt im wohnabhängigen System keine Daten, die zur neuen Schuldnerfestsetzung genutzt werden können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 12:50 von karlsruhe«
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@alle   Sinn und Zweck der Neuregelung aus 2013 war es aber, die "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag zu verhindern" Man hat ganz einfach versucht, die flüchtenden oder zur Flucht bereiten Beitragsschäfchen über die Wohnung beitragsmäßig festzunageln. Um nichts anderes ging es mit dieser "Idee", den Beitrag an der Wohnung festzumachen.

Denn die Rundfunkbeitragsflucht gelang ja immer mehr Menschen. Sei es weil sie erkannten wie schlecht das Programm der ÖRR im Vergleich zu den Milliarden, die sie jährlich einnehmen, ist, oder aber, weil man über das Internet bessere Qualität zu deutlich geringeren Preisen bekommen kann.

Wer sich hier bei dem Begriff "Rundfunkbeitragsflucht" an "Republikflucht" erinnert, liegt völlig richtig. Diesmal ist es nur eine juristische Mauer. Und die Verwaltungsgerichte fugieren brav als
ihre Wächter.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 17:25 von Bürger«

m

motte

Der dynamische Abgleich wurde doch auch schon zu GEZ-Zeiten praktiziert. Wenn jemand umzieht, wird der BS automatisch darüber informiert. ...
Ganz kurz wie es bei mir lief:
Bin nach Nordsachsen gezogen, hab mich beim Einwohnermeldeamt angemeldet und beim Arbeitsamt abgemeldet (hatte 6 Mon. ALG bezogen).
Dann Post von der GEZ und zwar an (m)eine Firma.

Dem Einwohnermeldeamt hatte ich kurz nach meinem Besuch ein Brieflein geschrieben, eine fiktive Vorlage aus einem fiktiven Forum geladen und bei der Privatperson ist bisher keine GEZ-Post aufgeschlagen.
Dem Arbeitsamt hatte ich persönlich mitgeteilt und ein ausgefülltes Formular unterschrieben, das mein Leistungsbezug bald endet und ich eine Firma anmelden werde, nur habe ich das nicht gemacht. So kommt der GEZ-Schrieb an (m)eine Firma nur aufgrund meiner Auskunft beim Arbeitsamt zustande. Und meine Auskunft verstehe ich lediglich als eine Art Absichtserklärung, jedoch nicht verbindlich. Sehr schräg, das alles ...


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Eine Person "V" hat hier Folgendes vorliegen vom EMA/Bürgerbüro:
"Mitteilung an Betroffenen" heißt das.
Auskunftsart: Mitteilungsdienst (DÜ)
Empfänger:    LRA
Zeitpunkt:      (ausgefüllt mit Datum/Uhrzeit)

Nur warum an dem bezeichneten Tag was gemeldet wurde, ist mir unklar.
Schließlich fand dort nichts statt, was gemeldet werden müsste.
(Also kein Umzug, Namensänderung, Familienstand etc.)

VG rave


Edit "Bürger":
Bitte hier keine abschweifenden Einzelfall-Diskussionen. Diese Mitteilung bitte ggf. gesondert mit anonymisiertem Abbild als eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff posten.
Hier im Thread bitte ausschließlich und eng am eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Tip vom NDR: So lässt man eine Wohnung "verschwinden"
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung-


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