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Autor Thema: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?  (Gelesen 8152 mal)

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Die Übertragung des Verwertbaren ist abgeschlossen.
Nun ist die Hoffnung auf viele weitere Beiträge über:

a) Vor allem: Text-Abschnitte als empfohlener weiterer Inhalt der Verfassungsbeschwerde oder ihres Anhangs. Das ist im Sinn von "Stoffsammlung" - perfekte Formulierung nicht nötig.
Bitte als Priorität: Verbot des Übergangs ins Internet; Verbot des Meldedatenabgleichs 2018.
Diese besondere Form der Verfassungsbeschwerde - "Normenkontrolle" - ist nur ganz begrenzt "zurecht biegbar" für alle sonstigen anliegen.

b) Beiläufig: Verfahrensgesichtspunkte der Einreichung.


Die Arbeit muss fertig sein bis Mitte September. Es soll wohl schon in einigen Tagen durch Zusammenführen der bereits verfügbaren Texte eine Zweitfassung entstehen. Diese würde die jetzige Minimalstfassung - siehe weiter oben - dann ersetzen. 
Dann sollte klarer ersichtlich sein, wie das Projekt sich darstellt.
Vielleicht wird es ein langer Sammeltext, den jedermann als Textsammlung für eine eigene deutlich kürzere Verfassungsbeschwerde verwerten kann.


Die Textauszüge aus dem anderen Thread sind Doppelung. das sollte an sich vermieden werden in einem Forum. Es erscheint mir aber unerheblich. Wenn Moderatoren das anders sehen, so können natürlich die Alttexte im anderen Thementhread gelöscht werden.



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Meldedatenabgleich 2018 - Verweis auf hervorragende Bearbeitung in einem anderen Themen-Thread
Diese wichtige Beschwerde-Aufgabe ist bisher in den Beiträgen hier kaum berücksichtigt. Glücklicherweise gibt es einen aktuellen Thread, der es sehr breit und fachkundig erörtert. Deshalb darf es vielleicht hier weiterhin vernachlässigt werden, indem später die Einbringung von besserem Wissen bei den dortigen Diskussionteilnehmern erfragt wird.

Hier das spezialisierte Forums-Thema:
Umgang mit Meldedatenabgleich 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23857.msg152425.html#msg152425

Der vorstehende Link führt zum Beitrag von @noGez99 vom 10. August 2017,
der für alle Bundesländer ein Recherchenergebnis erbringt, was die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen dür den Meldedatenabgleich hergeben oder nicht hergeben.

Fristen Bundesverfassungsgericht / Ende September 2017?
Ist da nicht ein Widerspruch in der Fristenregelung?

Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html
Stand 2017-09-01
Zitat
c) Rechtssatzverfassungsbeschwerde
------------------------------------------------
Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).

In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften jedoch des Vollzuges, d.h. der Anwendung im einzelnen Fall durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die der Betroffene den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde daher in solchen Fällen erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig (§ 90 Abs. 2 BVerfGG).

(1) Man muss also einerseits die Frist von 1 Jahr einhalten,
(2) andererseits den Rechtsweg erschöpfen, was normalerweise mehr als 1 Jahr dauert. (?)

Soll das heißen, dass dieses Beschwerderecht ausgehebelt ist durch die Fristenregelung?

Die richtige Interpretation ist wohl, dass im Merkblatt einfach unklar formuliert werde. Die 1-Jahresfrist ist in unserem Sinn nutzbar. Der zweite Absatz soll wohl nur die Lebenserfahrung ausdrücken, dass die Leute das meist nicht so frühzeitig machen, weil sie normalerweise erst später mit den Problemen eines Gesetzes konfrontiert sind, wenn die 12 Monate längst vorbei sind. 

Wer kann hierzu eine rasche erste Antwort geben?

Immerhin bleibt auf jeden Fall der Weg zu den Landesverfassungsgerichten
in der Mehrheit der Bundesländer, auch dort vermutlich mit 12 Monaten Frist.  Die übliche Bedingung, persönlich betroffen zu sein, ist dahingegen wohl für jeden Bürger als gegeben argumentierbar für beide Anliegen:
- gegen funk.net (also Pfründen-Transfer ins Internet-Zeitalter)
- gegen den Meldedatenabgleich 2018.

Da diese Gerichte teils nicht überlastet, sondern "unterlastet" sind, sind die Aussichten für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde ohnehin wohl höher. Für das Verfassungsgericht Berlin wurde einmal die Fallstatistik gesichtet. Von den paar behandelten Beschwerden waren nach Erinnerung zwar die meisten nicht angenommen worden, waren aber auch teils derart verfehlt, dass man sich mit Bedauern wundern musste, womit sich solche Gerichte abzukämpfen haben.


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@pjotre

Die Landesverfassungsbeschwerde bzgl. Meldedatenabgleich funzt im Land Brandenburg nicht, weil sachlich das Bundesverfassungsgericht zuständig ist.

Das Land ist nämlich gar nicht befugt, hinsichtlich des Meldewesens eigene Gesetze zu erlassen.

Re: Umgang mit Meldedatenabgleich 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23857.msg153965.html#msg153965

Zitat
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/gg

Zitat

    Artikel 73

    (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

    [...]
    3. [...] das Melde- [...]wesen, [...];
    [...]


->ausschließlich
http://www.duden.de/rechtschreibung/ausschlieszlich_Adjektiv

Zitat

    Bedeutungsübersicht
    alleinig, uneingeschränkt


Heißt also, daß die Länder gar keine Befugnis haben, im Bereich Meldewesen, zu der  ja jegliches Melderecht gehört, dem die Einwohnermeldeämter u.a. unterworfen sind, auch nur irgend eine Regel festzulegen.

Das bleibt jedenfalls spannend; nicht nur in Bezug auf die Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder, sondern auch in Bezug auf deren Meldegesetze.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
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  • 1 BvR 2099/17
[Meinen ursprünglichen Beitrag habe ichzurückgezogen und ihn in einem komplett neuen Thread

Verfassungsbeschwerde/Widerspruch/Antrag Vollstreckungsschutz i.V.m. Art.20(4)GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24257.0

gepostet - Danke an pjotre für den Hinweis]


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

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Verschobener vorübergehender Beitrag von @Dr. Oggelbecher
Das war ein ziemlich umfangreicher Text einer Verfassungsbeschwerde. In Absprache mit @Dr. Oggelbecher wurde das dann hier von ihm selber gelöscht (vielen Dank!), um unsere klare aber komplexe September-Aufgabe in diesem Themen-Thread nicht noch komplexer zu machen.
Der Text wird dann wohl bald an anderer Stelle im Forum verfügbar werden.


In Arbeit: Zweitfassung des Beschwerde-Vorentwurfes.
Die kleine Denkaufgabe wurde gemeistert, wie das zu strukturieren ist, damit jeder aus einer umfangreichen Sammlung von Modulen seine ihm gefallende eigene Beschwerde ableiten kann.
Wenn alles gut gelingt, wird bis morgen (Sonntag / abends) der Erstwurf als hochgeladende Datei verfügbar sein.  Das meiste der vorherigen Textmodule in diesem Thread bekommt dort dann seinen Platz.

Wer schon mal weitere Ideen zum Inhalt einbringen will, das kann durchaus unterdessen erfolgen.
Die Marschrichtung wird allerdings deutlich besser verständlich, sobald die schon ziemlich umfangreiche Zweitversion herunterladbar ist. Denn dann sind Vorgehensweise und Bearbeitungsbedarf klarer erkennbar und Kooperation hat dann einen festen Rahmen.

Zeitplan: Bitte in den Startlöchern bleiben: Bis 15. September sollte der Sammeltext von vielleicht 100 Seiten fertig sein und dann können alle "Spielteilnehmer" ihre eigene Verfassungsbeschwerde aus den Wunschmodulen kopieren, komplettieren und bis etwa 20. September versenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2018, 11:29 von DumbTV«
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Die Bedeutung des jetzigen Anlaufes der Verfassungsbeschwerden bis Mitte September ist ablesbar an diesem Pressebericht: 
Zitat
Rundfunkbeitrag „Kein Freifahrtschein für Expansion von ARD und ZDF“
Von Christian Meier | Stand: 04.09.2017

Die Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in vollem Gang. Entscheidend ist die Frage, welche Rolle ARD und ZDF im Internet spielen. Die Privatsender schlagen bereits Alarm.

Harte Kritik an den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF übt Hans Demmel, der Vorstandsvorsitzende des Verbands privater Rundfunkmedien. „Die immense Ausweitung der beitragsfinanzierten Angebote im Internet ist vollkommen inakzeptabel“
Hier weiterlesen:
https://www.welt.de/wirtschaft/article168304006/Kein-Freifahrtschein-fuer-Expansion-von-ARD-und-ZDF.html#Comments

Die Privatsender wollen weniger als was wir Bürger zu erstreiten haben.
Die Privatsender wollen dem Staatsfernsehen die Qualitätsaufgabe abtreten, um freie Hand zu haben für die populären finanziell attraktiven Märkte, die sie dem Staatsfernsehen so gut wie möglich unterbinden wollen.
Die Kritik aus Quellen der Privatmedien ist also immer ambivalent, weil jeder Kritiker in Wahrheit sein Eigeninteresse optimieren will.

Wir Bürger wollen mehr: Der Staat hat kein Recht, uns zwangsweise ein Staatsfernsehen finanzieren zu lassen. Wir beanspruchen das Recht, unser Geld demjenigen Anbieter zu geben, den wir selber wählen. Wir sind nicht ein dummes Hilfsarbeiter- und Bauernvolk. Wir sind nicht eine Manövriermasse von "denen da oben".
Mit funk.net starteten ARD, ZDF einen Testballon, ob die 12 Monate für Verfassungsbeschwerden verpasst werden (also Ende September).

Man merkt, wie @pjotre sich unbehaglich fühlt, dass wir hier im Forum so großartige Sachen gemeinsam entwickeln und mutig machen, aber nicht kollektiv erkannt haben, wo die Schaltstelle liegt, die Agonie des Dinosauriers ARD, ZDF endlich zu erzwingen.

Die "Meta-Fake-News", es bestünde eine "Welt voller Fake-News", wollte sogar noch mehr auslösen: ARD, ZDF und staatliche Medienüberwachung entwickeln sich geradlinig zu einer Zersurbehörde mit der Heuchelei, die Bürger wären zu dümmlich, wahr von falsch zu unterscheiden. Und wie wir das können! Wir erkennen beispielsweise ganz klar, das es bei diesen edlen neu erfundenen Aufgaben nur darum geht, die Pfründen der Rundfunkabgabe-Besitzenden in die Zukunft fortzuschreiben, die Intendanten als Multimlllionäre, die ihren Weg zu Multi-Millionen mit dem Wegpfänden der letzten paar freien Euros der Leute mit Existenzminimums-Einkommen pflastern.

"Fake-News" hat es gegeben, seit es homo sapiens gibt. Der Begriff "Kolporteur" ist einige hundert Jahre dafür stellvertretend. Damit kann man leben und oft sind die Fake-News aufhellender für die Wahrheit als die offiziellen News. Damit kann man leben - gerne. Mit Zensur aber "können wir nicht leben". Auch darum geht es bei den anstehenden Verfassungsbeschwerden.

Hier auf dem Schreibtisch
wurden Juli, August ausschlaggebende Maßnahmen für die 4 Millionen Niedrigverdiener-Haushalte mit umfangreichen Schriftsätzen bearbeitet. Mehr ging nicht und auch das war fristen-belastet. Der wichtigste Abschluss-Schriftstatz geht heute an irgendein wichtiges Gericht. Ziel ist Gerechtigkeit endlich für 4 Millionen und Rückzahlung von je 1000 Euro. Aber noch ist der Ausgang dieser Schlacht leider völlig offen.

Und jetzt wird hoffentlich bis morgen der erste verwertbare Text eines modularen Systems für Verfassungsbeschwerden gegen funk.net hier verfügbar sein. Nun sind wir leider unter Fristen-Höchstdruck.

Die Politiker haben längst entschieden, das Staatsfernsehen ARD, ZDF ins Internet zu verlagern. Echtzeit-Fernsehen ist bald nur noch Anachronismus.
Nicht ohne Grund ist September für diesen Entscheid vorgesehen, letztlich Ende September nach der Wahl, wenn Fristablauf praktisch verstrichen ist, es schon im Geburtskanal (funk.net) stoppen zu können.
Nur wir Bürger können es noch stoppen. Die juristischen Köpfe des Forums, bitte hier in den nächsten Tagen hineinschauen. Wir können diese Aufgabe von 20++ Verfassungsbeschwerden mit vielschichtigen Rechtsfragen nur durch kooperative Gestaltung optimiert bekommen.

"Nur wir Bürger"? - Halt, nein, wir haben einen unerwarteten ausschlaggebenden Helfer bekommen, den Tübinger Richter Dr. Sprißler.
Gelingt sein Verfahren beim EuGH, so würde auch das weitgehend den Übergang ins Internet blockieren. Die Details seiner Richtervorlage schon mal studiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat das dann in diesen Tagen in einer Akte. Denn es besteht rechtliche Korrelation zu anhängigen Verfassungsbeschwerden.

Dr. Sprißler weiß auch insoweit, worum es geht. Er ist zuständig für die Website des Gerichts und hat übrigens für seine Familie eine schöne professionelle eigene Website. Ein Richter, würdig, "wie er im Buch steht". Und einige 100 andere Richter, die versagt haben, Unrecht haben ablaufen lassen, und die also wohl schwerlich würdig sind, "im Buch zu stehen".

So, das wär's mit der heutigen Motivations-Botschaft, damit wir uns alle auf Startlöcher vorbereiten. Der Fristspielraum ist kurz.


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"Justiz ist Menschenwerk, nicht Gottes Werk. "
Der unbekannte Schöpfer des Universums, was auch immer er sein mag,  schaut dem Menschentreiben amüsiert zu: Wie seine Spielzeug-Baukasten-Ameisen auf dem Spielfeld Erde trefflich scheitern, Göttlichkeit den nicht-juristischen Bürgern vorzugaukeln.
Langer Vorbemerkung / kurzer Sinn:

Wen haben wir da im ersten Senat des BVerfG? (also für "Menschenwerk")

In Anlehnung an @Viktor7 in
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23489.msg149729/topicseen.html#msg149729
"Bundestag schickt wahrscheinlich BVerwG-Vize ans BVerfG"
Zitat
Ankündigung zu den Leitverfahren in Sachen Rundfunkbeitrag -> Erster Senat, Pkt. 21: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html
 Wen haben wir da im ersten Senat des BVerfG?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html;jsessionid=9C8563AFB492C589F8FEE2C4F432E0F5.1_cid394
- Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (Verwandt mit dem Gutachterersteller Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof im Auftrag von ARD/ZDF/Deutschlandradio),
-  bald nicht mehr: Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier (soll lt. dem Vorschlag des Wahlausschusses des Bundestages abgelöst werden durch BVerwG-Vize Josef Christ),
 - stattdessen. BVerwG-Vize Josef Christ (neuer Kandidat, BVerwG = Bundesverwaltungsgericht -
 - Prof. Dr. Andreas L. Paulus
 - Prof. Dr. Gabriele Britz
- Prof. Dr. Michael Eichberger
- Prof. Dr. johannes Masing
- Prof. Dr. Susanne Baer
- Dr. Yvonne Ott

Wen hatten wir als Richter im Juli 2017, als die IHK-Pflichtbeiträge als zulässig (oder sogar verfassungsbedingt zwingend?) festgestellt wurden?
Zitat
[
L e i t s ä t z e zum Beschluss des Ersten Senats vom 12. Juli 2017
- 1 BvR 2222/12 - - 1 BvR 1106/13 -

    1. Das Recht, nicht durch Pflichtmitgliedschaft von „unnötigen“ Körperschaften in Anspruch genommen zu werden, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 GG, nicht aus Art. 9 Abs. 1 GG. Das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG schützt auch davor, zu einem Kammerbeitrag herangezogen zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist.

    2. In der Organisation einer Körperschaft der funktionalen Selbstverwaltung muss sich die Binnenpluralität der Interessen niederschlagen, denen diese dient.
... ... ...

Kirchhof    
Eichberger    
Schluckebier
Masing    
Paulus    
Baer
Britz    
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/07/rs20170712_1bvr222212.html

Eine Suche nach dem Wort "Sondervotum" bringt im publizierten Gesamttext null Treffer. Dies lässt vorherrschende Einstimmigkeit vermuten mit allenfalls beiläufigen Divergenzen der richterlichen Meinungen.

"Berichterstattender Richter" für den Entscheid der Härtefallprüfungs-Pflicht BVerfG 1 BvR 665/10
wie auch für die noch für 2017 vorgesehenen Verfahren:
Herr Bundesverfasssungsrichter Professor Dr. Paulus.


Vorgesehen für den Entscheid laut Ankündigung BVerfG sind nur: §§ 2 und 5 RBStV 
- also Grundsätzliches der Pflicht der Haushaltsabgabe und der Abgabe für Betriebsstätten und Kfz.

Nicht enthalten in der Ankündigung: § 4 Abs. 6 RBStV  (Härtefallprüfung),
beispielsweise für Bürger mit niedrigem Geldeinkommen. Im Prinzip ist das auch gar nicht mehr nötig, weil schon 2011 mit 1 BvR 665/10 zugunsten der Bürgerrechte auf Härtefallprüfung entschieden. - Aber da diese Rechte durch irreführende Textbaustein-Agglomerate (ARD und Gerichte VG bis BVerwG) sabotiert wurden, was nun?
Zu dieser Frage kann erst in einigen Wochen Näheres übermittelt werden.

Die andere Aufgabe "Härtefallprüfung für Nichtzuschauer" regelt sich mit im Rahmen der Entscheid-Ankündigung bezüglich § 2 RBStV.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2017, 12:00 von pjotre«
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Wie starten wir mit der Verfassungsbeschwerde gegen funk.net (und den Meldedatenabgleich)?
Das stellt sich intern als zähflüssig dar: Es ist sehr viel Arbeit und die Frage ist, ob der bisher vorgesehene Weg im Forum überhaupt Sinn abgibt. Sinn hat die öffentliche (also deutlich aufwendigere) Bearbeitung nur, wenn viele teilnehmen würden. Wenn nur wenige teilnehmen, ist interne Bearbeitung nur mit den Teilnehmern beträchtlich zeitsparend.

Der erste Schritt ist, dass am besten diejenigen, die voraussichtlich durch Einreichen einer Beschwerde teilnehmen würden, über das Nachrichtensystem eine Mitteilung senden.
Das ist natürlich unverbindlich und verpflichtet zu nichts.
Besser nicht über Forumsbeiträge hier, weil es ja Persönliches anbetrifft, des weiteren, weil wir hier die inhaltliche Straffheit nicht verwässern wollen in diesem Themen-Thread.
Übrigens ist eine solche Verfassungsbeschwerde fast völlig losgelöst von sonstigen Verfahren des einreichenden Bürgers. Er kann es allerdings mit anderen Anliegen verbinden in der taktischen Hoffnung, dann die Annahmehürde für andere Anliegen vieleicht - vielleicht! -  besser zu schaffen.
Außerdem kann man gegen Vollstreckungsverfahren dann zu pokern versuchen mit einer - hoffentlich "angenommenen" - also "noch anhängigen" Verfassungsbeschwerde. Auch insoweit: Erfolg nicht offenkundig. Aber die Realität ist ja oft viel verhandlungsfähiger als das Gesetz es vorsieht, sofern man nett und diplomatisch verhandelt. 

Der zweite Schritt ist, einmal zu fragen, ob Bereitschaft besteht, zum erheblichen Arbeitsaufwand einen kleinen finanziellen Beitrag zu erörtern - mit oder ohne Teilnahme.
Da wir im Forum keine "Geldsachen" haben wollen, muss dies ebenfalls über das Nachrichtensystem erfolgen.

Anmerkung:
Als vor etwa 2 Monaten ein Anwalt für die Verfahren gegen den letzten Änderungsvertrag vorgeschlagen wurde, gab es umgehend Mitfinanzierungsangebote im Forum. Das war der Grund für den Abbruch der damals von hier angekündigten Vorbereitung. Vorgeschlagen wurde damals hier im Forum die Alternative, der Anwalt möge dann
- neben der Kernaufgabe 1  "Meldedatenabgleich 2018"
- auch die Kernaufgabe 2 "funk.net"
mit übertragen erhalten, da ja laut Planung mit 5 000 Euro Honorar zu bezahlen, also vergütet (ausgewogen für die viele nötige Arbeit). Nun ist aus dem Projekt wohl nichts geworden und zur Werdung ist es nun auch zu spät (nötiger Einreichungstermin etwa 20. September).

Also wurde von hier aus im Forum - mit 2 Anläufen seit Ende August wie ersichtlich - die Notfall-Eiltaktion gestartet. Optimal gelaufen ist dies alles also nicht. Aber der Kampf gegen das Pilotprojekt "funk.net" ist extrem wichtig auch im Sinn von flanierendeer Maßnahme bezüglich der EuGH-Richtgervorlage (LG-Tübingen, LG-Richter Dr. Sprißler). 
Also, einfach fallen lassen und Frist verstreichen lassen, das geht nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2017, 11:54 von pjotre«
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Welche Termine sind zu beachten bei Verfassungsbeschwerden gegen den letzten Änderungsvertrag?
Bisher war hier die Meinung:
Inkrafttreten 1. Oktober 2016; also die besondere Form der "Bürgerbeschwerde OHNE Erschöpfung des Rechtsweges" zulässig nur bis 30. September 2017.

Eine alternative Meinung wurde mitgeteilt:
Demnach wäre der 30. September zutreffend gegen funk.net (also in Wahrheit gegen Übergang ARD, ZDF ins Internet, also das Wichtigste überhaupt zur Zeit).
Der Meldedatenabgleich 2018 würde aber erst am 1. Januar 2018 in Kraft getreten; hiergegen Beschwerden also noch möglich bis 31. Dezember 2017.

Eine Besonderheit bei Verfassungsbeschwerden ist:
Die Begründung kann man nicht nachreichen, jedenfalls nicht beim Bundesverfassungsgericht. Das kann in der Praxis ein ziemliches Problem darstellen.

Wer weiß mehr über die definitive Wahrheit? 31. Dezember ausreichend in Sachen Meldedatenabgleich?


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Flüchtigkeitsfehler ist zu bereichtigen:  Also:

Inkrafttreten funk.net
ist 1. Oktober 2016, also Frist für die Sonderform der Verfassungsberschwerde bis 30. September 2017.

Inkrafttreten Meldedatenabgleich
ist (teilte mir ein Kenner dieser Thematik per E-Mail mit): 1. Januar 2017
Demnach Frist für die Sonderform der Verfassungsbeschwerde bis zum 31. Dezember 2017.

Jetzt geht es nur noch um Zusatzmeinungen, ob das wohl richtig ist mit diesen Fristangaben.
Das ist derart wichtig, dass eine Rückversicherung durch die aktiven Rechtskenner hier im Forum hilfreich wäre.


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K
  • Beiträge: 2.239
Inkrafttreten Meldedatenabgleich

Zitat
Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
19. Änderungsstaatsvertrag
in Kraft getreten am 01.10.2016
Quelle: http://www.kjm-online.de/recht/gesetze-und-staatsvertraege/rundfunkstaatsvertrag-rstv.html

Zitat
19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft
Quelle: http://www.vprt.de/thema/medienordnung/rechtsgrundlagen/l%C3%A4nder/staatsvertr%C3%A4ge/rundfunkstaatsvertrag-rstv/19-rundfunk%C3%A4-1

beinhaltet die Neuregelung des "einmaligen Meldedatenabgleichs" - also muss m. E. nach bis spätestens 30.09.2017 VB eingelegt werden

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

F
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@pjotre zur Bestätigung

Zu den Fristen des Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

Zitat
Artikel 6 : Übergangsbestimmung, Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung

(1) Für die Kündigung der in den Artikeln 1 bis 5 geänderten Staatsverträge ist die
dort vorgesehene Kündigungsvorschrift maßgebend.
(2) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ausnahme von Artikel 4 am 1. Oktober 2016 in Kraft.
Artikel 4 tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Sind bis zum 30. September 2016 nicht alle
Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsiden-
tenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.

Quelle:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/19__Staatsvertrag_zur_AEnderung_rundfunkrechtlicher_Staatsvertraege.pdf

Der Vertrag gliedert sich in folgende Teile:

Artikel 1 Änderung des Rundfunkstaatsvertrages
Artikel 2 Änderung des ZDF-Staatsvertrages
Artikel 3 Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrages
Artikel 4 Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
Artikel 5 Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
Artikel 6 Übergangsbestimmung, Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung

 d.h

Eine VB gegen funk.net  muss bis zum 30.09.2017 eingereicht werden (betr. Artikel 1)

Eine VB gegen gegen den Meldedatenabgleich bis zum 31.12.2017 (betr. Artikel 4)

Gruß


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K
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@FelsinderBrandung: Danke für die Klarstellung - da lag ich falsch.
 

Anmerkung von mir:

Lt. Beitragsservice gehen jährlich eine gewisse Anzahl Wohnungen "verloren".

Wenn nun ein erneuter Meldedatenabgleich sagen wir mal 500.000 - 1.000.000 neue Beitragszahler bescheren würde kann und darf es m. E. nach nicht angehen dass um dies zu erreichen die Daten von mehr als 61,8 Millionen* (und das sind nur Deutsche!) übermittelt werden.
*Quelle: https://www.merkur.de/politik/viele-deutsche-sind-wahlberechtigt-zr-3072885.html

Zitat
Außerdem muß der Gesetzgeber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Hierzu führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus: "Dieser mit Verfassungsrang ausgestattete Grundsatz folgt bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist. Angesichts der (...) Gefährdungen durch die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung hat der Gesetzgeber mehr als früher auch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken."

Die Anforderungen an derartige gesetzliche Grundlagen sind eingedenk der Möglichkeiten der EDV sehr hoch.
Quelle: http://www.artikel5.de/archiv/ris.html




Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Ein paar Sachen sind inzwischen klarer geworden - teils durch unmittelbare Mitteilungen zwischen Kennern - :

Einreichungsfristen:
gegem funk.net bis Ende September 2017,
gegen den Meldedatenabgleich bis Ende Dezember 2017.


In dringlicher Bearbeitung ist hier nun nur: gegen funk.net - also letztlich gegen Fortsetzung der "Altmedien"/ "Seniorenmedien" ARD/ZDF im beginnenden Internet-Zeitalter völlig ohne verfassungsrechtliche Legitimation.

Die Beschwerden gegen Meldedatenabgleich, da sind schon andere effiziente Aktionen gemacht, andere kommen. Das bedarf wohl keiner Mitwirkung mehr an dieser Stelle.

Annahmehürde beim Bundesverfassungsgericht / wann besonders schwer?
Diese ist bekanntlich schwierig zu nehmen.
Sie ist aber soweit erkennbar zur Zeit leichter zu nehmen sofern gegen § 2 RBStV (Haushaltsabgabe / allgemein).
Möglicher Grund: Die Richter wollen damit nicht mehr behelligt werden ("Widerspruchsrecht gegen Nichtannahme").
Das wiederum könnte bedeuten, dass Nichtzuschauer befreit werden sollen, dass sich das gerichtsintern schon abzeichnet. Dann haben die Richter weniger Arbeit, wenn sie sich die richterliche(!) Bearbeitung von Annahmen ersparen; denn bei Erfolg regelt sich die Erfolgsmitteilung durch das Zuarbeiten der wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Das war alles ganz ganz spekulativ. ("Ganz Genaues weiß niemand nicht.")

Annahmehürde beim Bundesverfassungsgericht / wann besonders schwer?
Wenn das Bundesverfassungsgericht nach Gründen sucht, in einer Sache nicht abhelfen zu wollen?
Das könnte der Fall gewesen sein bei Nichtzulassung eines Anliegens von Spielhallenbetreibern.
Dieser langen Rede kurzer Sinn: Man suche bei Zulassungsfragen nicht immer nur nach übergeordneten juristischen Deduktionen.... 

Schwerer ist Zulassung immer, wenn das BVerfG zur Zeit wegen Überlastung keine weitere Bearbeitung anstrebt.
Auf dem Programm 2017 stehen nur § 2 ung § 5 RBStV. Wer für andere §§ klagt, das ist aus Sicht der Richter nicht die gleiche Kategorie, also einstweilen nicht vorgeplante Mehrarbeit / zusätzliches Thema.

Für funk.net und Meldedatenabgleich ist Annahme der Beschwerde etwas leichter. Kann man deshalb tricksen?
Wenn man eine Beschwerde zu anderen rundfunkrechtlichen Themen hat, könnte man sie vereinen mit einer der vorstehenden - in der Hoffnung, dass dann das Gesamtpaket die Annahmehürde schafft - ?.
Darüber wurde in diesen Wochen nachgedacht; schließlich wurde dieser Weg der Kombination aus bestimmten Gründen für die bestimmte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe nicht gewählt. Das war aber einzelfall-bedingt. Diese Strategie ist noch geeignet, ausgetestet zu werden.

Zurück zum Kernthema hier: Verfassungsbeschwerde gegen funk.net / also gegen Umwandlung  der Senioren-Medien ARD, ZDF in modern sein wollende Internet-Medien.
Daran wird nun intern gearbeitet. Das spielt sich etwas außerhalb des Forums ab, weil etwas Spendengeld für das Projekt aufzutreiben ist. Geldsachen haben im Forum nichts zu suchen.
Hier kommt aber kurzfristig eine Mitteilung, wie Streitwillige am Ergebnis der Arbeit durch ihre eigenen Beschwerden teilnehmen können.
 
Und wichtige Frage: Sind Beihilfe-Beschwerden bei der EU kostenfrei?
Das Beschwerderecht ist in diesem konkreten Forumsbeitrag beiläufig ersichtlich gemacht:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24384.msg154856.html#msg154856
(Thema-Titel:"Möglichkeiten des BVerwG auf die EUGH-Vorlage zu reagieren")

Und auch die Frage: Kann jedermann die Beschwerde machen oder nur ein Wettbewerber? (Der Wettbewerber ist vorhanden hier im Umfeld; hat bereits Antrag auf Teilhabe bei Sender und Staatskanzlei an der Rundfunkgebühr, also an der "Beihilfe", "erfolgreich abgelehnt bekommen".) Das Verwaltungsgericht hat netterweise unaufgefordert und wirklich hilfreich bestätigt, dass es wohl kein Rechtsmittel gibt ("also der Rechtsweg erschöpft ist", also sofort Verfassungsbeschwerde möglich sein dürfte). Zur Fristwahrung beim jeweiligen Verfassungsgericht müsste nun nur einfach mit einem veränderten Antrag auf "Teilhabe an der Rundfunkarbgabe" die Frage reaktiviert werden.

Dennoch die Frage: Muss bei Beihilfe-Beschwerde bei der EU vorher irgendein Rechtsweg "ausgeschöpft" werden oder geht diese Beschwerde unmittelbar? (Vermutlich. "geht unmittelbar". )
Weitere Frage: Ist deutsche Sprache zulässig? Kann von Deutschland auch bösartigerweise französischsprachig vorgetragen werden, so dass der WDR "noch 'nen teuren EU-Juristen braucht", nämlich einen, der auch noch "French legal terms"  kann?

Wer Antworten für solche EU-Verfahren weiß, bitte beitragen!
Es geht ja darum, nun dem Vorstoß des Tübinger Richters mit weiteren Streitfronten bei der EU ein breiteres Gesicht zu verschaffen, damit es das Image eines Alleingangs verliert. Man kann dann an den anderen Streitfronten immer sogleich bei der Beschwerde Aussetzung anregen im Hinblick auf das "Leitverfahren" des Tübinger Richters. Das gibt dann immer eine Quermeldung in die Akte beim EuGH, stärkt also das Gewicht des EuGH-Verfahrens. 


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Und auch die Frage: Kann jedermann die Beschwerde machen oder nur ein Wettbewerber?
Nur Wettbewerber, weil "Beteiligte".

Zitat
Dennoch die Frage: Muss bei Beihilfe-Beschwerde bei der EU vorher irgendein Rechtsweg "ausgeschöpft" werden oder geht diese Beschwerde unmittelbar?
Eine reguläre Beschwerde ginge direkt an die EU-Kommission; eine reguläre Klage an den EuGH.

Zitat
Weitere Frage: Ist deutsche Sprache zulässig? Kann von Deutschland auch bösartigerweise französischsprachig vorgetragen werden, so dass der WDR "noch 'nen teuren EU-Juristen braucht", nämlich einen, der auch noch "French legal terms"  kann?
Es sind grundsätzlich alle Sprachen aller EU-Mitgliedsländer zulässig; darüber hat es auch ein separates Thema ->

Zitat
EU-Bürger -> Recht -> Dokumente in ihrer(!) Sprache von Behörden zu erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22420.0.html
Heißt also auch, daß jeder EU-Bürger Anliegen in seiner EU-Sprache einreichen kann.


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