@muuhhhlli
Auch Dein Statement ändert nichts an meiner Auffassung, daß man selbst nicht zu jenem Verhalten finden sollte, das man bei einem anderen kritisiert.
Für jeden gilt die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil nachweislich erwiesen ist; auf berufliche wie private, bzw. politische wie wirtschaftliche Positionen der Beteiligten wie Unbeteiligten eines "unwürdigen Spiels" darf es dabei gar nicht ankommen.
Nicht ohne Grund ist bspw. der Beamte, bzw. freilich auch jeder Mitarbeiter staatlicher Stellen, nur dann frei von jeder persönlichen Verantwortung, wenn er es schriftlich von seinem Dienstvorgesetzten hat, daß Gesetz XYZ, (Rechtshierarchie vom höheren zum niederen Recht), nicht zu beachten sei. Nur dann bei Vorlage dieser schriftlichen Weisung geht die persönliche Verantwortung eines Beamten auf seinen Dienstvorgesetzten über; sonst: Pech für den gut dastehen wollenden Beamten, wenn sein Dienstherr von keiner entsprechenden Order weiß. -> Eigenverantwortung!
Die Behauptung falscher Tatsachen ist strafbewehrt.
Die Ausführungen zum EU-Recht sind unstreitig; aber bitte unterscheide zwischen jenen, die die EU-Recht mißachtenden Urteile zu verantworten haben und jener Person, um die es in diesem Thema geht, die selbst augenscheinlich nicht in die Entscheidungsfindung involviert war. -> Weißt Du hier Gegenteiliges, so weise es bitte schriftlich nach, auf, daß es nicht eine bloße Behauptung sei.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;