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Autor Thema: Befangenheit von Prof. Dr. P. Kirchhof (BVerfG-Beschluss vom 05.04.1990)  (Gelesen 6458 mal)

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azdb-opfer

Ich habe einen alten BVerfG-Beschluss entdeckt: (AZ: 2 BvR 413/88, Wassergesetz BaWü, Ausschluss von Richter Prof. Dr. Paul Kirchhof)

Zitat
Bei dessen Gutachten handelt es sich nicht lediglich um ein privates ergebnisoffenes Gutachten im Auftrag der Landesregierung. Der Gutachtenauftrag wurde vielmehr erst erteilt, nachdem die wissenschaftliche Meinung des Gutachters zu den streitigen verfassungsrechtlichen Fragen in der Anhörung bekannt geworden war, die Landesregierung also wußte, daß Professor Kirchhof ihre - und nicht die von der Fraktion bevorzugte - Regelungskonzeption für das Wasserentnahmeentgelt unterstützte. Das Gutachten war somit von vornherein dazu bestimmt, den Gesetzentwurf der Landesregierung verfassungsrechtlich abzustützen; ihm kam, wie der Gang des Gesetzgebungsverfahrens zeigt, eine für die Entscheidung in der politischen Kontroverse mit der eigenen Fraktion ausschlaggebende Funktion zu. Der im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf stützte sich in seinen tragenden Regelungen auf das Gutachten, und in der Gesetzesberatung wurde es wiederholt als Gewähr für die verfassungsrechtliche Absicherung des Gesetzentwurfs in Bezug genommen. Der Gutachtenauftrag stand damit schon bei seiner Vergabe in einem spezifischen Erwartungshorizont der Landesregierung als dem Auftraggeber; das Gutachten wuchs so in eine besondere Gewährfunktion für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gerade auch in den Punkten hinein, in denen es im vorliegenden Verfahren angegriffen wird. Angesichts dieser Umstände ist bei einer die Lebenswirklichkeit nicht außer acht lassenden Betrachtung die Besorgnis der Antragstellerin, daß der Richter Kirchhof der streitbefangenen Rechtsfrage nicht mehr mit der Unbefangenheit gegenübertreten könnte, wie wenn er - unabhängig hiervon - lediglich seine wissenschaftliche Meinung zu dieser Frage geäußert hätte, nicht von der Hand zu weisen. [...]
Quelle: https://www.jurion.de/urteile/bverfg/1990-04-05/2-bvr-413_88 RN 29

Vielleicht sind Teile davon für eine Klagebegründung brauchbar. Ideal wäre natürlich, wenn der Nachweis erbracht werden könnte, dass der Prof. schon bei der Auftragserteilung befangen war. Hat Prof. K. vor der Gutachtenerstellung Stellungnahmen zum ÖRR abgegeben?

---

OT: Im Parallelverfahren (AZ: 2 BvR 1300/93) wurden die Kläger (gegen das hessische Grundwasserabgabengesetz) von einem amtierenden BVerfG-Richter vertreten: Prozessbevollmächtigter war Ferdinand Kirchhof.
Quelle: http://sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintText&Name=bv093319


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2017, 16:42 von azdb-opfer«

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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Wie objektiv das Gutachten (s. hier) von 2010 ist, erkennt man doch bereits am Auftraggeber, der P. Kirchhof für das Gutachten bezahlt hat:

Das Kirchhof-Gutachten im Detail
Der ehemalige Verfassungsrichter hat das Gutachten im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio angefertigt.

Und bedenken sollte man dabei auch immer, dass sein Gutachten nicht 1:1 umgesetzt wurde:

Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
" ... Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. ...

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof"

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2017, 22:10 von DumbTV«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Dank! Hervorragend! Hiernach hatte ich mir noch zu suchen vorgenommen ... Wieder ein Job weniger auf der TODO-Liste.

Also: Professor Paul Kirchhof hat "jede Menge" frühere Involvierung in die Protegierung unseres "Staatsfernsehen-Sozialismus-Unternehmens-Komplexes". Er war in seiner früheren Rolle als Verfassungsrichter quasi der "Maître de l'Oeuvre" (der Architekt von all dem Murks, den wir nun tot zu kämpfen haben). 

Sein späteres "Gutachten" 2010 in Sachen Staatsfernsehen ist natürlich nicht "Rechtsgutachten", sondern eine Auftragsarbeit der Durchführungs-Modalitäten eines ihm vorgegebenen Konzeptwunsches.
Damit wäre Paul Kirchhof befangen. Aber er ist ja nun nicht mehr Richter.

Der zuständige Verfassungsrichter ist nun sein knapp 10 Jahre jüngerer Bruder Ferdinand Kirchhof. Wegen Verbot von Sippenhaft kann er nicht ohne weiteres als befangen abgelehnt werden. Das geht zwar im Prinzip bei Verwandtschaft möglicherweise auch, aber nicht auf dieser obersten Richterebene für oberste Themenanalyse.

Wichtiger ist natürlich, dass Ferdinand Kirchhof in den gezeigten etwas vergleichbaren Fragen als Prozessvertreter aufgetreten ist.
Wenn wir da auch etwas bezüglich Rundfunksachen für Ferdinand Kirchhof fänden, wäre das fein.

Aber nie vergessen: Wenn ein Richter wegen Befangenheit gegen seinen Willen abgelehnt wird - in dieser Sache "gegen" zu vermuten - , dann urteilen die anderen verbleibenden Richter gerne genau das, was dem Abgelehnten unterstellt wurde.

Möglicherweise fahren wir viel besser mit Ferdinand Kirchhof in dem Sinn, dass er bitte den Unfug in Ordnung bringen möchte, den sein "älterer Bruder da wieder mal angerichtet hat" :) ...
 oder auch, es geht ja unter anderem um das, was Gesetz ist im Widerspruch zum Gutachten von Paul Kirchhof.

Übrigens wurde von hier an Paul Kirchhof eine 2-seitige Übersicht des extremen Sozialunrechts gegen rund 4 Millionen Niedrigstverdiener gechickt, die er irrtümlich in seinem Gutachten mangels aktueller soziologischer Kenntnis dieser neuen Sozialschicht schlicht vergessen hatte... Was er mit seinem durchaus hoch geachteten christlichen Gewissen meine, wie damit umzugehen sei.... 4 Millionen mal Unrecht, davon rund 1 Millionen alleinerziehende Mütter.

Bisher keine Antwort. Der Anfragetext wird Teil der Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht Berlin. Es wird beantragt werden, dass das Gericht ihm diese Fragen zur Beantwortung vorlegt. Dann kann er nicht mehr schweigen.

Warum habe ich das alles hier so ausgebreitet? Damit klar ist, was für weitere Info hilfreich ist, um Argumente zu gewinnen für das Ausstreiten.

Das Ausstreiten wird hier besorgt. Es werden keine Geschenke gemacht. Nur ein Feind, der die jetzigen Illegalitäten gegen 7 Millionen im Land beendet, ist ein guter Feind.
Die hierfür geeigneten Waffen tragen wir alle hier gemeinsam zusammen; und alles, was nutzbar ist, wird genutzt werden.


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S
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Je schwieriger etwas zu rechtfertigen ist, desto teurer sollte das Gutachten dafür sein. Was hat das Gutachten gekostet?


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Ja, gute Frage, wie viel kostet es, einen Ex-Verfassungsrichter zum Geschäftsmodell-Konzepthelfer zu ernennen.
... habe ich mich auch bereits gefragt...
... und bisher nirgends eine Antwort gelesen...

Wer weiß es? Wenn niemand es weiß, wer macht sich dann die Mühe, es zu erfragen?
https://fragdenstaat.de/

Zu befragen wären die Koordinatoren der Sache; soweit hier bisher erkennbar, sind das:

- Koordination des politischen Gleichschritts: Vermutlich Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
- Definition des Konzeptauftrags an Paul Kirchhof: Vermutlich durch Dr. Hermann Eicher, SWR.
- "Gutachten" vermutlich in Abstimmung mit letzterem entstanden, soweit aus Detailanalyse bisher zu vermuten.
.
Also eher eine Kooperation unter Belassung der Autorschaft an die "gottgleiche Autorität" von Paul Kirchhof als Ex-Verfassungsrichter? ("Dann wagt niemand das Ergebnis anzuzweifeln" - trotz der beträchtlichen Fehler im "Gutachten".) 

Wenn jemand (jefraud)  die Zeit abzweigt für https://fragdenstaat.de/ 
- dann bitte hier vermerken, weil es ja genügt, wenn ein(e) einzige(r) es macht.

Vielleicht in der Anfrage vermerken, dass eine Angabe "im Rahmen von... bis..." genügt. Das soll sogleich ausräumen, das unter Heuchelei "Datenschutz" die präzise Antwort verweigert wird. Angaben "von...bis..." können kaum verweigert werden.

Und wenn die Antwort dann lautet "von 0 Euro bis 800 000 Euro"? Naja, warten wir ab. So schlimm werden die es nicht wagen. Die Antwort vielleicht am besten später in diesem Thread, den die Leser ja abonnieren können (so wie ich hierauf abonnniert bin). Denn die Antwort wird dann sicherlich hier in Verfahren verwertet werden.

 


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ja, gute Frage, wie viel kostet es, einen Ex-Verfassungsrichter zum Geschäftsmodell-Konzepthelfer zu ernennen.
... habe ich mich auch bereits gefragt...
... und bisher nirgends eine Antwort gelesen...

Wer weiß es? Wenn niemand es weiß, wer macht sich dann die Mühe, es zu erfragen?
https://fragdenstaat.de/


Die Frage wurde dort am 09/03/2015 gestellt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/

Markus


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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Die Frage wurde dort am 09/03/2015 gestellt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/

Leider ohne Erfolg.

Aus einem Interview mit P.Kirchhof in der FAZ vom 19.01.2013:
Zitat
Die Sender verraten wenig über die Verwendung der Gebühren. Müssten sie transparenter sein?

Ja, mit der öffentlichen Abgabe steigern sich die Transparenzpflichten. Jeder Beitragsschuldner hat einen Anspruch darauf, zu wissen, was mit seinem Geld geschieht, welche Sendung für welche Summen gekauft und produziert wird.

Auch Gagen von Moderatoren, die keine Sender-Angestellten sind?

Der Informationsanspruch betrifft den Einfluss des Geldes auf das öffentlich-rechtliche System. Daher sollten alle Zahlungen, die Mitwirkende an einer Sendung befangen machen könnten, offengelegt werden. Dabei sollte keine Rolle spielen, wie die Person arbeitsrechtlich im Sender eingegliedert ist.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html

Dann sollte dies eigentlich auch für im Auftrag des örR beauftragte Gutachten gelten  ;)

Nach dem Vortrag von Arne Semsrott (fragdenstaat.de) beim 33. Kongress des Chaos Computer Clubs vor wenigen Tagen, gab es eine Zuschauerfrage zum Thema Anfragen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Sprunglink):
https://youtu.be/gDFftLdnu00?t=1802

Quintessenz: Anfragen an ARD und ZDF laut Semsrott eher schwierig. NDR ebenfalls, da immer auf die anderen Bundesländer verwiesen wird, ähnlich dürfte es beim SWR und MDR aussehen. Vielleicht sollte jemand einmal beim WDR anfragen?


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Die (bislang unbekannten) Kosten des Gutachtens von Prof. Kirchhof werden bereits in einem eigenständigen Thread behandelt unter
Kosten für Kirchhof-Gutachten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4841.0.html
bzw. fortgeführt unter
Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18112.0.html
und wären wegen der Thementreue bitte dort und nicht in hiesigem Thread weiter zu vertiefen.
Hier im weiteren bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema des hiesigen Threads, welches da lautet
Befangenheit von Prof. Dr. P. Kirchhof (BVerfG-Beschluss vom 05.04.1990)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Zitat
Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird

Wie soll der Nichtkonsum von Rundfunk "offensichtlich" sein ?
Fällt jemand dazu ein Beispiel ein ? Der Obdachlose unter der Brücke kann nicht gemeint sein, da er kein Wohnungsinhaber ist.

Solche Passagen könnten ggf. herangezogen werden, die Glaubwürdigkeit und Aussagekraft des ganzen Gutachtens in Frage zu stellen.


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  • Beiträge: 582
Zitat
Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird
Wie soll der Nichtkonsum von Rundfunk "offensichtlich" sein ?
In dem die Person, die zur Rundfunkbeitragspflicht kontaktiert wird, angibt, keine Empfsangsmöglichkeit zu besitzen. Es bleibt der fordernden Stelle unbenommen, Gegenteiliges zu beweisen.

Wer keine Empfangsmöglichkeit hat, kann ganz "offensichtlich" nicht empfangen, und wäre demnach befreit.

Zu dumm nur, dass es dieses Finanzierungmodel schoneinmal gab, und irgendwie keiner eine Empfangsmöglichkeit behauptete. Den gegenteiligen Nachweis konnte die fordernde Stelle damals nicht erbringen... Das mag sicherlich zu rapiden Einnahmeverlusten geführt haben......

Grüße
Adonis


Edit "Bürger":
Die Diskussion driftet erneut vom eigentleichen Kern-Thema dieses Threads ab, welches da lautet
Befangenheit von Prof. Dr.  P. Kirchhof (BVerfG-Beschluss vom 05.04.1990)
Der Thread muss daher erneut moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung sowie konsequente Selbstdisziplin.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2017, 16:59 von Bürger«

 
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