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Umfrage

Ist es sinnvoll, diese Auskunft gerichtlich zu erzwingen?

Ja, ich will das wissen
29 (85.3%)
Ja, aber nur in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
5 (14.7%)
Mir doch egal
0 (0%)
Nein, das interessiert mich nicht
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 31

Autor Thema: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?  (Gelesen 16943 mal)

a

azdb-opfer

Liebe Mitstreiter,

in diesem Thema
öffentliche EU-Ausschreibungen von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18090.msg118619.html#msg118619
habe ich die Vermutung geäußert, dass das Honorar für Prof. Kirchhof deutlich über dem Grenzwert von 207.000€ liegen könnte. Alle öffentlichen Aufträge über diesem Grenzwert müssen europaweit ausgeschrieben werden. Die erwarteten Mehreinnahmen haben viele Wissenschaftler schon präzise vorhergesagt. Der Herr Professor wird also eine, aus seiner Sicht, "angemessene Gegenleistung" erhalten haben. Ich vermute ca. das drei-bis fünffache von dem o. g. Grenzwert. Das würde bedeuten, dass gegen EU-Vergaberecht verstoßen wurde.

Hier https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/#nachricht-24984 wurde erwähnt, dass "die Kolleginnen und Kollegen vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" das Gutachten in Auftrag gegeben haben, d. h. dass die "nicht rechtsfähige" ehemalige Gebühreneinzugszentrale Auftraggeber und Vertragspartner von Prof. Kirchhof war. Im Gutachten http://www.ard.de/download/398406/index.pdf steht "erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio". Irgendjemand sagt nicht die Wahrheit.

Das BVerwG hat bisher fast alle IFG-Klagen zugunsten der Kläger entschieden, selbst brisante Bundestagsangelegenheiten. In dem o. g. Thema habe ich vorgeschlagen, die Herausgabe der Vertragsdetails gerichtlich zu erzwingen. Im Idealfall wäre das in einem Bundesland, das ein Vorverfahren nicht zwingend vorschreibt. (Bayern, Niedersachsen,...?) Dann könnten wir schneller zum Ziel kommen und Kosten sparen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2016, 22:20 von Viktor7«

a

anne-mariechen

Wehrte Mitstreiter

in der Sache hat @ Rochus schon einmal einen Thread eröffnet gehabt.
Kosten für Kirchhof-Gutachten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4841.msg33748.html#msg33748

Es gibt ein Urteil aus eine Klage vom 09.02.2012 beim OVG Nordrheim-Westfalen.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2012/5_A_166_10urteil20120209.html

Jetzt müsste man den Journalisten finden der die Klage angestrengt und durchgesetzt hatte.

Denn die Anfrage bei Frag den Staat hier zitiert
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/#nachricht-24984 könnte da aus dem Jahre 2010 von den Journalisten sein.

Richtet man jetzt eine Anfrage an den WDR, dann könnte man sich zumindest auf dieses Urteil des OVG-NRW stützen.
Vielleicht findet noch jemand das ursprüngliche Verwaltungsverfahren heraus, denn in der OVG-NRW wurde das Verfahren zur erneuten Prüfung an das VG-Gericht gegeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 21:47 von Bürger«

a

azdb-opfer

Es gibt ein Urteil aus eine Klage vom 09.02.2012 beim OVG Nordrheim-Westfalen.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2012/5_A_166_10urteil20120209.html

Vielleicht findet noch jemand das ursprüngliche Verwaltungsverfahren heraus, denn in der OVG-NRW wurde das Verfahren zur erneuten Prüfung an das VG-Gericht gegeben.

Hier ist das ursprüngliche Verfahren:
VG Köln - 19.11.2009 - AZ: VG 6 K 2032/08

Das Verfahren wurde nicht zurückgegeben:
Der WDR wollte beim BVerwG mit einer Nichtzulassungsbeschwerde das Revisionsverfahren eröffnen und hat verloren.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270513B7B30.12.0
BVerwG - 27.05.2013 - AZ: 7 B 30.12

Jetzt müsste man den Journalisten finden der die Klage angestrengt und durchgesetzt hatte.

Der Journalist heißt Marvin Oppong.
Quelle: http://www.telemedicus.info/article/2194-OVG-Muenster-zum-Informationsanspruch-gegen-den-WDR.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2016, 19:51 von Bürger«

a

anne-mariechen

Hier ist das ursprüngliche Verfahren:
VG Köln - 19.11.2009 - AZ: VG 6 K 2032/08
Das Verfahren wurde nicht zurückgegeben:
Der WDR wollte beim BVerwG mit einer Nichtzulassungsbeschwerde das Revisionsverfahren eröffnen und hat verloren.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270513B7B30.12.0
BVerwG - 27.05.2013 - AZ: 7 B 30.12

Und das würde uns nicht die Möglichkeit einräumen, wir fragen beim WDR schriftlich an, wenn Sie uns die Antwort nicht geben dann bitten wir den Landesdatenschutzbeauftragten von NRW um Unterstützung, begründet auf die Gerichtsentscheidungen.

Bei der LDS Beauftrauftragten von Brandenburg ist das Urteil auch abgelegt. Also sehen diese DS Leute nicht darüber hinweg.
http://www.lda.brandenburg.de/media_fast/5955/VG_Koeln_6_K_2032_08.pdf
Wäre doch eine Möglichkeit den Weg zuerst zu gehen bevor wir mit Kosten kalkulieren müssen.

Gerade sehe ich dass der Journalist bekannt ist. Hier kann man doch höflich anfragen denke ich? Oder hat das schon jemand gemacht?

Interessante Informationen in dem Blog des Journalisten Marvin Oppong. Diese ÖRR-Verbrecher!
Das kann man nur jedem empfehlen zu lesen. Sollte man den Richtern in den VG auch vorhalten, wen Sie denn hier mit Ihren Urteilen unterstützen. Aber die Wissen das und kennen das Problem da bin ich mir ganz sicher. Es ist kein Problem des staatsfernen Rundfunk, sondern es ist ein Problem der Unwahrheit und der nicht rechtlichen Gesetze die hier gesteuert von der Regierung umgesetzt wird.
https://oppong.wordpress.com/
https://oppong.wordpress.com/2012/02/09/wdr-erleidet-niederlage-vor-gericht/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2016, 12:50 von anne-mariechen«

a

azdb-opfer

Und das würde uns nicht die Möglichkeit einräumen, wir fragen beim WDR schriftlich an, wenn Sie uns die Antwort nicht geben dann bitten wir den Landesdatenschutzbeauftragten von NRW um Unterstützung, begründet auf die Gerichtsentscheidungen.

Der WDR wird diese Informationen freiwillig niemals herausrücken. er wird die Information bis zum Ende mit allen juristischen Mitteln verteidigen.


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a

anne-mariechen

Und das würde uns nicht die Möglichkeit einräumen, wir fragen beim WDR schriftlich an, wenn Sie uns die Antwort nicht geben dann bitten wir den Landesdatenschutzbeauftragten von NRW um Unterstützung, begründet auf die Gerichtsentscheidungen.

Der WDR wird diese Informationen freiwillig niemals herausrücken. er wird die Information bis zum Ende mit allen juristischen Mitteln verteidigen.

Das kann Durchaus richtig sein. Aber ein Versuch wäre es doch Wert! Oder wollen wir eine Klage über 6 Jahre führen?
Dann lese Dir mal den Bericht aus der FAZ durch, da ist zu sehen dass die DS-Beauftragte sich an dem Fall beteiligt hatte und wie eben die Politik hier drin verwickelt ist.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-recherche-als-odyssee-wie-ich-einmal-vom-wdr-auskunft-haben-wollte-12631030-p2.html

Wie man sich bei solchen Fragen verhält kann man sich hier informieren http://www.anstageslicht.de/home.html Werden wir zu Whistleblower  ;D >:D :police:

Ich glaube wir benötigen auch ein Diagramm wie sich die Politik mit den RF-Anstalten und den Gerichten abspricht.
http://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/KW_HRO_rotes_Politkartell-16endg.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2016, 13:26 von anne-mariechen«

b
  • Beiträge: 775
Und das würde uns nicht die Möglichkeit einräumen, wir fragen beim WDR schriftlich an, wenn Sie uns die Antwort nicht geben dann bitten wir den Landesdatenschutzbeauftragten von NRW um Unterstützung, begründet auf die Gerichtsentscheidungen.

Der WDR wird diese Informationen freiwillig niemals herausrücken. er wird die Information bis zum Ende mit allen juristischen Mitteln verteidigen.
Seit 13.02.2016 wurde in WDR-Gesetz § 14a  Transparenz rengesetzt.
Zitat
Der WDR ist verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen. Zu diesem Zweck sind die Organisationsstruktur, einschließlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats, des Rundfunkrats und dessen eingesetzter Ausschüsse, alle Satzungen, gesetzlich bestimmte Berichte mit Ausnahme des Berichtes gemäß § 7 Absatz 3 sowie sonstige Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, in seinem Online-Angebot, wo möglich maschinenlesbar, bekannt zu machen. Dabei ist der Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebsgeheimnissen zu gewährleisten.

Bei der Anfrage bezug auf diesen Paragraph nehmen. Falls WDR sich weigert, dann die Staatskanzlei NRW anschreiben.

Dazu Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, 14 K 529/14 vom 26.01.2016
Zitat
Erforderlich ist allerdings, dass die von der Norm Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können. Sie müssen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtsfolge vorliegen.
Die Betroffene (Beitragsschuldner) müssen feststellen. Wenn Sie feststellen müssen, dann müssen alle benötigten Dokumente, die den Rundfunkbeitrag betreffen, geliefert werden.


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Thread ist mindestens vorübergehend geschlossen.
Eigenmächtige Spendenaufrufe sind im Forum nicht vorgesehen, um Wildwuchs zu vermeiden.
Wir bitten dafür um Einsicht.
Danke für das Verständnis.


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V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Hallo zusammen,

die Beiträge wurden um die Spendeneintragungen bereinigt und das Thema wieder geöffnet.
In absehbarer Zeit werden die Boardregeln um die von uns bereits praktizierte Sperre für nicht genehmigte Spendenaufrufe erweitert. Niemandem ist geholfen, wenn wir durch breite Streuung und Wildwuchs der Aufrufe im Forum das Ziel in Karlsruhe nicht erreichen.

Bitte bei Euren Diskussionen beim Hauptthema bleiben. Es kann vorkommen, dass etwaige OT Beiträge aus Zeitgründen auch ohne Kommentar und Benachrichtigung gelöscht werden. Bitte lass es soweit nicht kommen.

Wir bitten dafür um Einsicht und Verständnis
Das gez-boykott-Team



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azdb-opfer

Wie machen wir weiter?

Mein Ziel war, das "Hauptverfahren" Verfassungsbeschwerde mit dieser Anfrage zu begleiten und die Hintergründe der Entscheidung vollständig aufzuklären. Interessiert es keinen, ob das gewünschte Ergebnis schon vorher vertraglich vereinbart wurde? Interessiert es keinen, ob die Gegenleistung eher als Honorar oder Bestechungsgeld einzustufen ist?

anne-mariechen hat den FAZ-Link gepostet. Der WDR hat ja schon Erfahrung mit IFG-Verfahren, da sollten wir ansetzen. Der WDR hat damals Gernot Lehr (von der "Regierungskanzlei" Redeker Sellner Dahs) als Anwalt beauftragt. Die Anfrage wird also nicht einfach werden. Könnte jemand aus NRW die Anfrage starten?

Es gibt noch andere Gruppen, Campact, fragdenstaat.de, abgeordnetenwatch.de, die ebenfalls Interesse an einer Aufklärung haben können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 14:50 von azdb-opfer«

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  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Die Verknüpfung der Rundfunkbeitragsklage zur Aufhebung von Bescheiden aus allerlei Gründen mit der Frage zur Gutachterkosten wird sehr wahrscheinlich nicht funktionieren, weil es vom Gericht getrennt betrachtet wird und mit dem Standardspruch: "Klärung der Frage der Gutachterkosten für die Überprüfung der Abgabe auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht ist unerheblich" abgebügelt wird.

Was aber gehen könnte, ist eine "Kleine Anfrage" eines Abgeordneten: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Anfrage

Als Beispiel möchte ich an diese "Kleine Anfrage" zum Rundfunkbeitrag und Zwangsvollstreckungen erinnern:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14720.msg98229.html#msg98229

Dazu sollte eine sehr verständliche Frage mit Begründung aus den gesammelten Erkenntnissen aufgesetzt werden, die wir dann gezielt an ausgewählte Abgeordnete senden würden.

Im Beispiel hat der Abgeordnete Stephan Jersch diese Anfrage gestartet. Ralf Michalowsky hat während der 13. öffentlich Sitzung im Haupt- und Medienausschuss am 07.04.2011 ebenfalls interessante Fragen zum Gutachten gestellt. Vielleicht sind das gute Kandidaten. Es wäre schön noch weitere potentielle Kandidaten für die Anfrage aus verschiedenen Parteien zu haben. Ideen?

Wie wäre es mit diesem Weg?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 19:01 von Viktor7«

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azdb-opfer

Die Verknüpfung der Rundfunkbeitragsklage zur Aufhebung von Bescheiden aus allerlei Gründen mit der Frage zur Gutachterkosten wird sehr wahrscheinlich nicht funktionieren, weil es vom Gericht getrennt betrachtet wird und mit dem Standardspruch: "Klärung der Frage der Gutachterkosten für die Überprüfung der Abgabe auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht ist unerheblich" abgebügelt wird.

Das meine ich auch, nicht beides vermischen, damit haben nur unsere "Gegner" Erfolg. Ich wollte anregen, dass wir die Entstehungsgeschichte (mit allen bisher verschwiegenen Details) des RBStV restlos aufklären, als "ausserparlamentarischer Untersuchungsausschuss". Bisher hat das noch niemand getan. Ich vermute, dass die Höhe des Honorars die Urteilsfähigkeit des Professors beeinträchtigt hat und das Ergebnis schon vorher festgelegt wurde. Damit wäre das Gutachten und der RBStV angreifbar und auch alle Urteile die sich darauf stützen.

Mit dem Vorschlag, das "Hauptverfahren" zu begleiten, meinte ich, dass wir dieses Thema parallel dazu eröffnen können. Wenn die private, unhabhängige Presse beides im Zusammenhang erwähnt, gerät der ÖRR unter Druck. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt dafür, noch gibt es kein BVerfG-Urteil zum RBStV.

Den WDR habe ich vorgeschlagen, weil er in dieser Angelegenheit schon eine Vorgeschichte hat (->Marvin Oppong). Der WDR ist ein gutes Angriffsziel. Ideal ist natürlich, dass die Verwaltungsgerichte in Köln und Düsseldorf befangen sind. Wir müssen noch die Beweisfotos mit Tom Buhrow sichern. Dann kommen wir schneller auf die ganz große Bühne (BVerwG). Die ganzen Verstrickungen kann man ideal medienwirksam aufbereiten.

Natürlich sollten wir den "Großangriff" bundesweit starten. Wer will, könnte schonmal eine IFG-Anfrage an seine Staatskanzlei/LRA stellen. Den "Beitragsservice" kann man natürlich auch nerven. Wichtig: Alles schriftlich, am Besten per Einwurf-Einschreiben.

Bei den Abgeordneten bin ich momentan noch skeptisch, die stehen zurzeit noch auf der Seite des Gegners. Mit dem Rundfunk wird sich kein Abgeordneter freiwillig anlegen. Das waren doch fast alles nur Showkämpfe.

Wir sollten das mit anderen Gruppen koordinieren, dann sind wir noch effektiver. Und wir brauchen einen öffentlichkeitstauglichen Antragsteller, der bereit ist, das Ganze bis zum Ende durchzuziehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 19:54 von azdb-opfer«

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  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Die Staatskanzlei des Landes NRW führt in der Theorie die Dienstaufsicht über den WDR. In der Praxis reicht sie jedoch die Antworten einer Rundfunkanstalt nur weiter. Wer es nicht glaubt, darf sich persönlich davon selbst überzeugen. Ob in anderen Bundesländern in Rundfunkfragen kompetentere Mitarbeiter der Staatskanzlei am Werk sind, muss sich noch rausstellen.

Es kommt immer auf den einzelnen Abgeordneten, den man sich für die "Kleine Anfrage" ausgesucht hat. Zwei gute Beispiele hatte ich bereits genannt.

Als aller erstes sollte eine sehr verständliche Frage mit Begründung aus den gesammelten Erkenntnissen aufgesetzt werden, die wir dann gezielt mit leichten persönlichen Änderungen versenden können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 21:54 von Viktor7«

a

azdb-opfer

Wollen wir einen "Musterbrief" entwerfen oder sollen die Anfragen an die Abgeordneten individuell sein?

In Hamburg wird die Anfrage vermutlich nicht an den NDR durchgereicht. Ich glaube aber, dass in NRW die staatlichen und "staatsfernen" Institutionen leicht angreifbar sind.

Das "Abschieben" können wir mit gezielten Detailanfragen zum Gesetzgebungsprozess verhindern.  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 20:24 von azdb-opfer«

e
  • Beiträge: 811
Ich würde eine Anfrage in NRW stellen, habe aber Bedenken, das ich die sattelfeste Formulierung nicht gut hinkriege. Oder ist das eher nicht so wichtig, pointiert diese zu stellen?
Ich weiß, worum es geht, aber letztendlich bin ich ja nur Normalobürger und keine Person, die täglich solche Anfragen an Abgeordnete stellt.

Individuell finde ich schon besser als ein Musterschreiben, aber haben alle Lust und Zeit, so etwas zu schreiben?
Es kann ja kurz und knapp sein, eben eine kleine Anfrage...
Ich mache das für NRW, wenn Ihr wollt.
Gruß


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