Die Verknüpfung der Rundfunkbeitragsklage zur Aufhebung von Bescheiden aus allerlei Gründen mit der Frage zur Gutachterkosten wird sehr wahrscheinlich nicht funktionieren, weil es vom Gericht getrennt betrachtet wird und mit dem Standardspruch: "Klärung der Frage der Gutachterkosten für die Überprüfung der Abgabe auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht ist unerheblich" abgebügelt wird.
Das meine ich auch, nicht beides vermischen, damit haben nur unsere "Gegner" Erfolg. Ich wollte anregen, dass wir die Entstehungsgeschichte (mit allen bisher verschwiegenen Details) des RBStV restlos aufklären, als "ausserparlamentarischer Untersuchungsausschuss". Bisher hat das noch niemand getan. Ich vermute, dass die Höhe des Honorars die Urteilsfähigkeit des Professors beeinträchtigt hat und das Ergebnis schon vorher festgelegt wurde. Damit wäre das Gutachten und der RBStV angreifbar und auch alle Urteile die sich darauf stützen.
Mit dem Vorschlag, das "Hauptverfahren" zu begleiten, meinte ich, dass wir dieses Thema parallel dazu eröffnen können. Wenn die private, unhabhängige Presse beides im Zusammenhang erwähnt, gerät der ÖRR unter Druck. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt dafür, noch gibt es kein BVerfG-Urteil zum RBStV.
Den WDR habe ich vorgeschlagen, weil er in dieser Angelegenheit schon eine Vorgeschichte hat (->Marvin Oppong). Der WDR ist ein gutes Angriffsziel. Ideal ist natürlich, dass die Verwaltungsgerichte in Köln und Düsseldorf befangen sind. Wir müssen noch die Beweisfotos mit Tom Buhrow sichern. Dann kommen wir schneller auf die ganz große Bühne (BVerwG). Die ganzen Verstrickungen kann man ideal medienwirksam aufbereiten.
Natürlich sollten wir den "Großangriff" bundesweit starten. Wer will, könnte schonmal eine IFG-Anfrage an seine Staatskanzlei/LRA stellen. Den "Beitragsservice" kann man natürlich auch nerven. Wichtig: Alles schriftlich, am Besten per Einwurf-Einschreiben.
Bei den Abgeordneten bin ich momentan noch skeptisch, die stehen zurzeit noch auf der Seite des Gegners. Mit dem Rundfunk wird sich kein Abgeordneter freiwillig anlegen. Das waren doch fast alles nur Showkämpfe.
Wir sollten das mit anderen Gruppen koordinieren, dann sind wir noch effektiver. Und wir brauchen einen öffentlichkeitstauglichen Antragsteller, der bereit ist, das Ganze bis zum Ende durchzuziehen.