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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: azdb-opfer am 30. März 2016, 23:01

Titel: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 30. März 2016, 23:01
Liebe Mitstreiter,

in diesem Thema
öffentliche EU-Ausschreibungen von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18090.msg118619.html#msg118619
habe ich die Vermutung geäußert, dass das Honorar für Prof. Kirchhof deutlich über dem Grenzwert von 207.000€ liegen könnte. Alle öffentlichen Aufträge über diesem Grenzwert müssen europaweit ausgeschrieben werden. Die erwarteten Mehreinnahmen haben viele Wissenschaftler schon präzise vorhergesagt. Der Herr Professor wird also eine, aus seiner Sicht, "angemessene Gegenleistung" erhalten haben. Ich vermute ca. das drei-bis fünffache von dem o. g. Grenzwert. Das würde bedeuten, dass gegen EU-Vergaberecht verstoßen wurde.

Hier https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/#nachricht-24984 (https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/#nachricht-24984) wurde erwähnt, dass "die Kolleginnen und Kollegen vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" das Gutachten in Auftrag gegeben haben, d. h. dass die "nicht rechtsfähige" ehemalige Gebühreneinzugszentrale Auftraggeber und Vertragspartner von Prof. Kirchhof war. Im Gutachten http://www.ard.de/download/398406/index.pdf (http://www.ard.de/download/398406/index.pdf) steht "erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio". Irgendjemand sagt nicht die Wahrheit.

Das BVerwG hat bisher fast alle IFG-Klagen zugunsten der Kläger entschieden, selbst brisante Bundestagsangelegenheiten. In dem o. g. Thema habe ich vorgeschlagen, die Herausgabe der Vertragsdetails gerichtlich zu erzwingen. Im Idealfall wäre das in einem Bundesland, das ein Vorverfahren nicht zwingend vorschreibt. (Bayern, Niedersachsen,...?) Dann könnten wir schneller zum Ziel kommen und Kosten sparen.

Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: anne-mariechen am 31. März 2016, 12:05
Wehrte Mitstreiter

in der Sache hat @ Rochus schon einmal einen Thread eröffnet gehabt.
Kosten für Kirchhof-Gutachten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4841.msg33748.html#msg33748

Es gibt ein Urteil aus eine Klage vom 09.02.2012 beim OVG Nordrheim-Westfalen.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2012/5_A_166_10urteil20120209.html

Jetzt müsste man den Journalisten finden der die Klage angestrengt und durchgesetzt hatte.

Denn die Anfrage bei Frag den Staat hier zitiert
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/#nachricht-24984 könnte da aus dem Jahre 2010 von den Journalisten sein.

Richtet man jetzt eine Anfrage an den WDR, dann könnte man sich zumindest auf dieses Urteil des OVG-NRW stützen.
Vielleicht findet noch jemand das ursprüngliche Verwaltungsverfahren heraus, denn in der OVG-NRW wurde das Verfahren zur erneuten Prüfung an das VG-Gericht gegeben.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 31. März 2016, 12:27
Es gibt ein Urteil aus eine Klage vom 09.02.2012 beim OVG Nordrheim-Westfalen.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2012/5_A_166_10urteil20120209.html

Vielleicht findet noch jemand das ursprüngliche Verwaltungsverfahren heraus, denn in der OVG-NRW wurde das Verfahren zur erneuten Prüfung an das VG-Gericht gegeben.

Hier ist das ursprüngliche Verfahren:
VG Köln - 19.11.2009 - AZ: VG 6 K 2032/08

Das Verfahren wurde nicht zurückgegeben:
Der WDR wollte beim BVerwG mit einer Nichtzulassungsbeschwerde das Revisionsverfahren eröffnen und hat verloren.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270513B7B30.12.0
BVerwG - 27.05.2013 - AZ: 7 B 30.12

Jetzt müsste man den Journalisten finden der die Klage angestrengt und durchgesetzt hatte.

Der Journalist heißt Marvin Oppong.
Quelle: http://www.telemedicus.info/article/2194-OVG-Muenster-zum-Informationsanspruch-gegen-den-WDR.html
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: anne-mariechen am 31. März 2016, 12:37
Hier ist das ursprüngliche Verfahren:
VG Köln - 19.11.2009 - AZ: VG 6 K 2032/08
Das Verfahren wurde nicht zurückgegeben:
Der WDR wollte beim BVerwG mit einer Nichtzulassungsbeschwerde das Revisionsverfahren eröffnen und hat verloren.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270513B7B30.12.0 (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270513B7B30.12.0)
BVerwG - 27.05.2013 - AZ: 7 B 30.12

Und das würde uns nicht die Möglichkeit einräumen, wir fragen beim WDR schriftlich an, wenn Sie uns die Antwort nicht geben dann bitten wir den Landesdatenschutzbeauftragten von NRW um Unterstützung, begründet auf die Gerichtsentscheidungen.

Bei der LDS Beauftrauftragten von Brandenburg ist das Urteil auch abgelegt. Also sehen diese DS Leute nicht darüber hinweg.
http://www.lda.brandenburg.de/media_fast/5955/VG_Koeln_6_K_2032_08.pdf
Wäre doch eine Möglichkeit den Weg zuerst zu gehen bevor wir mit Kosten kalkulieren müssen.

Gerade sehe ich dass der Journalist bekannt ist. Hier kann man doch höflich anfragen denke ich? Oder hat das schon jemand gemacht?

Interessante Informationen in dem Blog des Journalisten Marvin Oppong. Diese ÖRR-Verbrecher!
Das kann man nur jedem empfehlen zu lesen. Sollte man den Richtern in den VG auch vorhalten, wen Sie denn hier mit Ihren Urteilen unterstützen. Aber die Wissen das und kennen das Problem da bin ich mir ganz sicher. Es ist kein Problem des staatsfernen Rundfunk, sondern es ist ein Problem der Unwahrheit und der nicht rechtlichen Gesetze die hier gesteuert von der Regierung umgesetzt wird.
https://oppong.wordpress.com/ (https://oppong.wordpress.com/)
https://oppong.wordpress.com/2012/02/09/wdr-erleidet-niederlage-vor-gericht/ (https://oppong.wordpress.com/2012/02/09/wdr-erleidet-niederlage-vor-gericht/)
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 31. März 2016, 12:53
Und das würde uns nicht die Möglichkeit einräumen, wir fragen beim WDR schriftlich an, wenn Sie uns die Antwort nicht geben dann bitten wir den Landesdatenschutzbeauftragten von NRW um Unterstützung, begründet auf die Gerichtsentscheidungen.

Der WDR wird diese Informationen freiwillig niemals herausrücken. er wird die Information bis zum Ende mit allen juristischen Mitteln verteidigen.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: anne-mariechen am 31. März 2016, 13:00
Und das würde uns nicht die Möglichkeit einräumen, wir fragen beim WDR schriftlich an, wenn Sie uns die Antwort nicht geben dann bitten wir den Landesdatenschutzbeauftragten von NRW um Unterstützung, begründet auf die Gerichtsentscheidungen.

Der WDR wird diese Informationen freiwillig niemals herausrücken. er wird die Information bis zum Ende mit allen juristischen Mitteln verteidigen.

Das kann Durchaus richtig sein. Aber ein Versuch wäre es doch Wert! Oder wollen wir eine Klage über 6 Jahre führen?
Dann lese Dir mal den Bericht aus der FAZ durch, da ist zu sehen dass die DS-Beauftragte sich an dem Fall beteiligt hatte und wie eben die Politik hier drin verwickelt ist.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-recherche-als-odyssee-wie-ich-einmal-vom-wdr-auskunft-haben-wollte-12631030-p2.html

Wie man sich bei solchen Fragen verhält kann man sich hier informieren http://www.anstageslicht.de/home.html (http://www.anstageslicht.de/home.html) Werden wir zu Whistleblower  ;D >:D :police:

Ich glaube wir benötigen auch ein Diagramm wie sich die Politik mit den RF-Anstalten und den Gerichten abspricht.
http://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/KW_HRO_rotes_Politkartell-16endg.pdf (http://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/KW_HRO_rotes_Politkartell-16endg.pdf)
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: boykott2015 am 31. März 2016, 13:14
Und das würde uns nicht die Möglichkeit einräumen, wir fragen beim WDR schriftlich an, wenn Sie uns die Antwort nicht geben dann bitten wir den Landesdatenschutzbeauftragten von NRW um Unterstützung, begründet auf die Gerichtsentscheidungen.

Der WDR wird diese Informationen freiwillig niemals herausrücken. er wird die Information bis zum Ende mit allen juristischen Mitteln verteidigen.
Seit 13.02.2016 wurde in WDR-Gesetz § 14a  Transparenz (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044#det350499) rengesetzt.
Zitat
Der WDR ist verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen. Zu diesem Zweck sind die Organisationsstruktur, einschließlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats, des Rundfunkrats und dessen eingesetzter Ausschüsse, alle Satzungen, gesetzlich bestimmte Berichte mit Ausnahme des Berichtes gemäß § 7 Absatz 3 sowie sonstige Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, in seinem Online-Angebot, wo möglich maschinenlesbar, bekannt zu machen. Dabei ist der Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebsgeheimnissen zu gewährleisten.

Bei der Anfrage bezug auf diesen Paragraph nehmen. Falls WDR sich weigert, dann die Staatskanzlei NRW anschreiben.

Dazu Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, 14 K 529/14 vom 26.01.2016 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2016/14_K_529_14_Urteil_20160126.html)
Zitat
Erforderlich ist allerdings, dass die von der Norm Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können. Sie müssen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtsfolge vorliegen.
Die Betroffene (Beitragsschuldner) müssen feststellen. Wenn Sie feststellen müssen, dann müssen alle benötigten Dokumente, die den Rundfunkbeitrag betreffen, geliefert werden.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: Viktor7 am 31. März 2016, 21:53
Thread ist mindestens vorübergehend geschlossen.
Eigenmächtige Spendenaufrufe sind im Forum nicht vorgesehen, um Wildwuchs zu vermeiden.
Wir bitten dafür um Einsicht.
Danke für das Verständnis.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: Viktor7 am 01. April 2016, 22:45
Hallo zusammen,

die Beiträge wurden um die Spendeneintragungen bereinigt und das Thema wieder geöffnet.
In absehbarer Zeit werden die Boardregeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) um die von uns bereits praktizierte Sperre für nicht genehmigte Spendenaufrufe erweitert. Niemandem ist geholfen, wenn wir durch breite Streuung und Wildwuchs der Aufrufe im Forum das Ziel in Karlsruhe nicht erreichen.

Bitte bei Euren Diskussionen beim Hauptthema bleiben. Es kann vorkommen, dass etwaige OT Beiträge aus Zeitgründen auch ohne Kommentar und Benachrichtigung gelöscht werden. Bitte lass es soweit nicht kommen.

Wir bitten dafür um Einsicht und Verständnis
Das gez-boykott-Team

Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 02. April 2016, 14:38
Wie machen wir weiter?

Mein Ziel war, das "Hauptverfahren" Verfassungsbeschwerde mit dieser Anfrage zu begleiten und die Hintergründe der Entscheidung vollständig aufzuklären. Interessiert es keinen, ob das gewünschte Ergebnis schon vorher vertraglich vereinbart wurde? Interessiert es keinen, ob die Gegenleistung eher als Honorar oder Bestechungsgeld einzustufen ist?

anne-mariechen hat den FAZ-Link gepostet. Der WDR hat ja schon Erfahrung mit IFG-Verfahren, da sollten wir ansetzen. Der WDR hat damals Gernot Lehr (von der "Regierungskanzlei" Redeker Sellner Dahs) als Anwalt beauftragt. Die Anfrage wird also nicht einfach werden. Könnte jemand aus NRW die Anfrage starten?

Es gibt noch andere Gruppen, Campact, fragdenstaat.de, abgeordnetenwatch.de, die ebenfalls Interesse an einer Aufklärung haben können.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: Viktor7 am 02. April 2016, 18:38
Die Verknüpfung der Rundfunkbeitragsklage zur Aufhebung von Bescheiden aus allerlei Gründen mit der Frage zur Gutachterkosten wird sehr wahrscheinlich nicht funktionieren, weil es vom Gericht getrennt betrachtet wird und mit dem Standardspruch: "Klärung der Frage der Gutachterkosten für die Überprüfung der Abgabe auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht ist unerheblich" abgebügelt wird.

Was aber gehen könnte, ist eine "Kleine Anfrage" eines Abgeordneten: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Anfrage

Als Beispiel möchte ich an diese "Kleine Anfrage" zum Rundfunkbeitrag und Zwangsvollstreckungen erinnern:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14720.msg98229.html#msg98229

Dazu sollte eine sehr verständliche Frage mit Begründung aus den gesammelten Erkenntnissen aufgesetzt werden, die wir dann gezielt an ausgewählte Abgeordnete senden würden.

Im Beispiel hat der Abgeordnete Stephan Jersch diese Anfrage gestartet. Ralf Michalowsky hat während der 13. öffentlich Sitzung im Haupt- und Medienausschuss am 07.04.2011 ebenfalls interessante Fragen zum Gutachten gestellt. Vielleicht sind das gute Kandidaten. Es wäre schön noch weitere potentielle Kandidaten für die Anfrage aus verschiedenen Parteien zu haben. Ideen?

Wie wäre es mit diesem Weg?
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 02. April 2016, 19:18
Die Verknüpfung der Rundfunkbeitragsklage zur Aufhebung von Bescheiden aus allerlei Gründen mit der Frage zur Gutachterkosten wird sehr wahrscheinlich nicht funktionieren, weil es vom Gericht getrennt betrachtet wird und mit dem Standardspruch: "Klärung der Frage der Gutachterkosten für die Überprüfung der Abgabe auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht ist unerheblich" abgebügelt wird.

Das meine ich auch, nicht beides vermischen, damit haben nur unsere "Gegner" Erfolg. Ich wollte anregen, dass wir die Entstehungsgeschichte (mit allen bisher verschwiegenen Details) des RBStV restlos aufklären, als "ausserparlamentarischer Untersuchungsausschuss". Bisher hat das noch niemand getan. Ich vermute, dass die Höhe des Honorars die Urteilsfähigkeit des Professors beeinträchtigt hat und das Ergebnis schon vorher festgelegt wurde. Damit wäre das Gutachten und der RBStV angreifbar und auch alle Urteile die sich darauf stützen.

Mit dem Vorschlag, das "Hauptverfahren" zu begleiten, meinte ich, dass wir dieses Thema parallel dazu eröffnen können. Wenn die private, unhabhängige Presse beides im Zusammenhang erwähnt, gerät der ÖRR unter Druck. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt dafür, noch gibt es kein BVerfG-Urteil zum RBStV.

Den WDR habe ich vorgeschlagen, weil er in dieser Angelegenheit schon eine Vorgeschichte hat (->Marvin Oppong). Der WDR ist ein gutes Angriffsziel. Ideal ist natürlich, dass die Verwaltungsgerichte in Köln und Düsseldorf befangen sind. Wir müssen noch die Beweisfotos mit Tom Buhrow sichern. Dann kommen wir schneller auf die ganz große Bühne (BVerwG). Die ganzen Verstrickungen kann man ideal medienwirksam aufbereiten.

Natürlich sollten wir den "Großangriff" bundesweit starten. Wer will, könnte schonmal eine IFG-Anfrage an seine Staatskanzlei/LRA stellen. Den "Beitragsservice" kann man natürlich auch nerven. Wichtig: Alles schriftlich, am Besten per Einwurf-Einschreiben.

Bei den Abgeordneten bin ich momentan noch skeptisch, die stehen zurzeit noch auf der Seite des Gegners. Mit dem Rundfunk wird sich kein Abgeordneter freiwillig anlegen. Das waren doch fast alles nur Showkämpfe.

Wir sollten das mit anderen Gruppen koordinieren, dann sind wir noch effektiver. Und wir brauchen einen öffentlichkeitstauglichen Antragsteller, der bereit ist, das Ganze bis zum Ende durchzuziehen.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: Viktor7 am 02. April 2016, 19:58
Die Staatskanzlei des Landes NRW führt in der Theorie die Dienstaufsicht über den WDR. In der Praxis reicht sie jedoch die Antworten einer Rundfunkanstalt nur weiter. Wer es nicht glaubt, darf sich persönlich davon selbst überzeugen. Ob in anderen Bundesländern in Rundfunkfragen kompetentere Mitarbeiter der Staatskanzlei am Werk sind, muss sich noch rausstellen.

Es kommt immer auf den einzelnen Abgeordneten, den man sich für die "Kleine Anfrage" ausgesucht hat. Zwei gute Beispiele hatte ich bereits genannt.

Als aller erstes sollte eine sehr verständliche Frage mit Begründung aus den gesammelten Erkenntnissen aufgesetzt werden, die wir dann gezielt mit leichten persönlichen Änderungen versenden können.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 02. April 2016, 20:04
Wollen wir einen "Musterbrief" entwerfen oder sollen die Anfragen an die Abgeordneten individuell sein?

In Hamburg wird die Anfrage vermutlich nicht an den NDR durchgereicht. Ich glaube aber, dass in NRW die staatlichen und "staatsfernen" Institutionen leicht angreifbar sind.

Das "Abschieben" können wir mit gezielten Detailanfragen zum Gesetzgebungsprozess verhindern.  >:D
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: ellifh am 02. April 2016, 20:23
Ich würde eine Anfrage in NRW stellen, habe aber Bedenken, das ich die sattelfeste Formulierung nicht gut hinkriege. Oder ist das eher nicht so wichtig, pointiert diese zu stellen?
Ich weiß, worum es geht, aber letztendlich bin ich ja nur Normalobürger und keine Person, die täglich solche Anfragen an Abgeordnete stellt.

Individuell finde ich schon besser als ein Musterschreiben, aber haben alle Lust und Zeit, so etwas zu schreiben?
Es kann ja kurz und knapp sein, eben eine kleine Anfrage...
Ich mache das für NRW, wenn Ihr wollt.
Gruß
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 02. April 2016, 20:32
Ich würde eine Anfrage in NRW stellen, habe aber Bedenken, das ich die sattelfeste Formulierung nicht gut hinkriege. Oder ist das eher nicht so wichtig, pointiert diese zu stellen?
Ich weiß, worum es geht, aber letztendlich bin ich ja nur Normalobürger und keine Person, die täglich solche Anfragen an Abgeordnete stellt.

Individuell finde ich schon besser als ein Musterschreiben, aber haben alle Lust und Zeit, so etwas zu schreiben?
Es kann ja kurz und knapp sein, eben eine kleine Anfrage...
Ich mache das für NRW, wenn Ihr wollt.
Gruß

Alternative: Kontaktaufnahme mit Herrn Oppong, der hat ja schon Erfahrung.  >:D Außerdem arbeitet er mit größeren Zeitungen zusammen.

Wie "Bürger" schon geschrieben hat
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
sind die Landesregierungen/Landtage noch lange nicht ausgelastet:

Zitat
Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Wir könnten ja als "Grundgerüst" ein Musteranschreiben erstellen, das jeder individuell ergänzen/verändern kann.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: ellifh am 02. April 2016, 21:01
Wir könnten ja als "Grundgerüst" ein Musteranschreiben erstellen, das jeder individuell ergänzen/verändern kann.

Die Idee mit dem Grundgerüst finde ich gut.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: pinguin am 02. April 2016, 22:08
Man ist gegen eine Zwangsgebühr, will aber andererseits den Gang des Zwanges gegenüber anderen selber beschreiten? Wäre das glaubwürdig?
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 02. April 2016, 22:26
Man ist gegen eine Zwangsgebühr, will aber andererseits den Gang des Zwanges gegenüber anderen selber beschreiten? Wäre das glaubwürdig?

Ja, sonst dürfte keiner mehr klagen. -> Ich will den "Gegner" zwingen, den rechtswidrigen Bescheid aufzuheben.
Warum sollte man nicht mit der gleichen Methode die "Wurzel allen Übels" bekämpfen?

Außerdem: ich werde doch (unrechtmäßig) gezwungen. Warum darf ich mich nicht mit allen rechtmäßig verfügbaren Mitteln wehren?
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: Viktor7 am 02. April 2016, 23:48
Zusatzinfos zum Thema:

Abgeordnete Reinhold Bocklet bei abgeordnetenwatch.de

Zitat
22.08.2013, http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhold_bocklet-512-11187--f385264.html#q385264
Das Honorar für das Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass ihm ein für ein juristisches Gutachten marktübliches Honorar gezahlt wurde.

Ein Autor hat es mal wie folgt formuliert:

Zitat
23. März 2016, https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch
„Vielleicht wäre es gut gewesen, in dem Gutachten das Honorar zu erwähnen, das Kirchhof für diese Auftragsarbeit erhalten hatte. Allerdings sucht man solche Angaben dort vergebens. Oder hat er für das 85-Seiten-Werk etwa kein Geld erhalten? In jedem Fall bleibt es ein Treppenwitz der Geschichte, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst ein Gutachten über ihre eigene Finanzierung schreiben lassen und die Länder dies umgehend im Dezember 2010 in einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gießen, in dem diese Finanzierung der Sender genehmigt wird.

Damit ist die neue Haushaltsabgabe quasi ein „Auftragsgesetz“ der öffentlich-rechtlichen Sender selber. Der nächste Witz besteht darin, dass uns dieses Gutachten bis heute als über jeden Zweifel erhabenes Wort eines unabhängigen Experten verkauft wird.“
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 03. April 2016, 02:04
Zusatzinfos zum Thema:

Abgeordnete Reinhold Bocklet bei abgeordnetenwatch.de

Zitat
22.08.2013, http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhold_bocklet-512-11187--f385264.html#q385264
Das Honorar für das Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass ihm ein für ein juristisches Gutachten marktübliches Honorar gezahlt wurde.

"Marktübliches Honorar" kann, je nach Situation, anders interpretiert werden:

Beispiel 1:

fiktiver Stundenlohn für eine freiberufliche Nebentätigkeit eines Jura-Professors: 200€
Durchschnittliche Stundenleistung: 1 Seite
Anzahl der Arbeitsstunden: 85
fiktives Honorar: 17.000€

Beispiel 2:

Wert für den Auftraggeber: 1,5 Milliarden Mehreinnahmen für 1 Beitragsperiode (4 Jahre) = 375 Millionen / Jahr
fiktive Provision für den Auftragnehmer: geschätzt ca. 0,15%-0,25% der Jahresmehreinnahmen, (ca. 600.000€-1.000.000€),
vielleicht auch mehr, einige würden sich bei diesem geringen Anteil wahrscheinlich "unterbezahlt" fühlen

Was ist wahrscheinlicher?

- Wenn alles ordnungsgemäß offiziell abgerechnet werden muss und alle Zahlen veröffentlicht werden: Beispiel 1
- In der inoffiziellen "Schattenwirtschaft", egal ob privat, "staatsfern" oder staatlich organisiert: Beispiel 2

In Beispiel 2 kann der Auftragnehmer den Preis deutlich nach oben treiben, wenn es keiner erfahren darf.

Wenn es nichts zu verheimlichen gäbe, hätten die Sender und Prof. Kirchhof die Zahlen längst veröffentlicht.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: azdb-opfer am 03. April 2016, 02:57
Ich würde eine Anfrage in NRW stellen, habe aber Bedenken, das ich die sattelfeste Formulierung nicht gut hinkriege. Oder ist das eher nicht so wichtig, pointiert diese zu stellen?
Ich weiß, worum es geht, aber letztendlich bin ich ja nur Normalobürger und keine Person, die täglich solche Anfragen an Abgeordnete stellt.
Wir könnten ja als "Grundgerüst" ein Musteranschreiben erstellen, das jeder individuell ergänzen/verändern kann.
Die Idee mit dem Grundgerüst finde ich gut.

Hier ist eine ältere Beispiel-Petition von Bürger:
Muster: Petition gegen RundfunkBEITRAG/ RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4739.0.html
Die kann man etwas umwandeln und an die aktuelle Anfrage und das jeweilige Bundesland anpassen.

Ich habe gesehen, dass die hier aktive Userin Sophia Orthoi die von Viktor7 zitierte Anfrage an Herrn Bocklet (CSU, Landtag Bayern) geschrieben hat:

Zusatzinfos zum Thema:

Abgeordnete Reinhold Bocklet bei abgeordnetenwatch.de

Zitat
22.08.2013, http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhold_bocklet-512-11187--f385264.html#q385264
Das Honorar für das Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass ihm ein für ein juristisches Gutachten marktübliches Honorar gezahlt wurde.

Da sind doch auch gute Formulierungen enthalten. Die Anfragen sollten noch etwas individualisiert werden, sonst gibt es nur Copy-and-Paste-Antworten.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: ellifh am 22. Februar 2017, 19:02
Gibt es eigentlich mittlerweile Infos über die Höhe des Honorars? Ich fürchte, nicht.

Vielleicht könnte das im Zusammenhang mit den Verfassungsbeschwerden und den Befürchtungen des Herrn Vosskuhle über die Richter des Verfassungsgerichtes nochmal brandaktuell werden  >:D
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: Roggi am 22. Februar 2017, 22:15
Es wird sich zu sehr darauf konzentriert, wie hoch das Honorar für das Auftragsgutachten war. Dabei spielt der Betrag keine wirkliche Rolle. Sobald die Summe bekannt ist, wird überall veröffentlicht, dass örR sich ein Gutachten für soundsoviel Geld gekauft hat. Diese Schlagzeilen will örR sich ersparen, denn es ist eine herbe Klatsche für örR, wenn bekannt wird, dass örR überhaupt dieses Gutachten in Auftrag gegeben und für dieses Gutachten bezahlt hat. Lasst uns doch einfach Fakenews auf Fakebook veröffentlichen, dass von örR für ein juristisches Gutachten ein marktübliches Honorar von (ca. 600.000€-1.000.000€) Euro gezahlt wurde. Die Summe wird nicht hinterfragt, da nicht relevant, aber das Thema wird öffentlich diskutiert.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: ellifh am 22. Februar 2017, 23:23
 ;)...super Idee :) auf ein paar Tausend Euro mehr oder weniger kommt es wirklich nicht an....hauptsache, die Diskussion läuft an und alle, die es noch nicht wissen, wissen es dann >:D
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: cleverle2009 am 23. Februar 2017, 12:57
Das sind die Ausnahmen:

Zitat
§ 18
Ausnahmen von §§ 16 und 17
(1) § 16 Abs. 1 und 3 und § 17 sind nicht anzuwenden auf Vergütungen für

1. eine Lehr- oder Unterrichtstätigkeit,
2. eine Mitwirkung bei Prüfungen,
3. eine schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit oder eine Vortragstätigkeit,
4. Tätigkeiten auf dem Gebiet der anwendungsbezogenen oder wissenschaftlichen Forschung,
5. eine mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängende selbständige Gutachtertätigkeit gemäß § 7,
6. Tätigkeiten als gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Sachverständiger,
7. Gutachtertätigkeiten von Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten für Versicherungsträger oder für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,
8. ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verrichtungen der in Nummer 7 genannten Personen, für die nach den Gebührenordnungen Gebühren zu zahlen sind,
9. Arbeitnehmererfindungen,
10. Tätigkeiten, die ausschließlich während eines unter Fortfall der Dienstbezüge gewährten Urlaubs von mehr als drei Monaten oder in besonderen Ausnahmefällen von mehr als einem Monat ausgeübt werden,
11. Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs oder im öffentlichen Interesse notwendig sind, soweit das Staatsministerium eine Ausnahme von der Ablieferungspflicht für erforderlich hält,
12. die vertretungsweise Wahrnehmung der Planstelle eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Beamten an einer Hochschule,
13. die Tätigkeit als Professor gemäß Art. 18 Abs. 8 Satz 1 BayHSchPG,
14. Tätigkeiten im Vollzug staatlicher Programme und in staatlich geförderten Einrichtungen, die der Innovationsförderung oder dem Technologietransfer dienen,
15. Tätigkeiten als Rechtsvertreter vor Gericht auf Grund eines Auftrags einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

(2) §§ 24 und 25 bleiben unberührt.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHSchLNV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1 (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHSchLNV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1)

ist zwar für Bayern, aber die anderen Länder haben sicherlich Ähnliches

Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht aufgeführt.
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: Bürger am 22. April 2018, 01:58
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)

Dem unter
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.0.html
verlinkten Artikel ist u.a. zu entnehmen:
Zitat
ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen Paul Kirchhof für sein Gutachten nach Schätzungen von Medienrechtsprofessoren mindestens 100.000 Euro oder mehr gezahlt haben. ARD und ZDF selbst haben keine Kosten des Kirchhof-Gutachtens genannt.
Original-Quelle: http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/it-medien/streit-um-finanzierung-von-ard-und-zdf-gegner-der-rundfunkgebuehr-lehnen-verfassungsrichter-wegen-befangenheit-ab/21182950.html

Also das hätte selbst ich nicht erwartet, sondern hätte es "wohlwollend" irgendwo um die 30.000 taxiert.
100.000 (oder gar "mehr") klingt schon eher nach Bestechung...
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: HÖRby am 22. April 2018, 06:57
@azdb-opfer:
Anküpfend an die Pressemeldung telemdicus
https://www.telemedicus.info/article/2194-OVG-Muenster-zum-Informationsanspruch-gegen-den-WDR.html

Die Pressemeldung des "Deutschen Journalisten Verbandes" ist nun archiviert, jetzt unter:
Informationsfreiheitsgesetz: WDR muss Auskunft erteilen
https://www.djv-nrw.de/startseite/info/aktuell/online-meldungen/details/article/wdr-muss-auskunft-erteilen.html

Pressemitteilung OVG Münster, NRW, ist nun archiviert, jetzt unter:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2012/05_120209/index.php
in dem Archiv 2012:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2012/index.php

Das Urteil OVG Münster 5 A 166/10, NRW unter:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2012/5_A_166_10urteil20120209.htm
Titel: Re: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
Beitrag von: HÖRby am 22. April 2018, 08:44
Nachtrag zu "Anknüpfend an die Pressemeldung telemedicus"

Informationsfreiheitsgesetz (IFG, NRW): WDR muss Auskunft erteilen:
https://www.djv-nrw.de/startseite/info/aktuell/online-meldungen/details/article/wdr-muss-auskunft-erteilen.html

OVG-Münster, Presse: WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben, 09.02.12:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2012/05_120209/index.php

Oppong-Blog: WDR legt Nichtzulassungsbeschwerde ein:
https://oppong.wordpress.com/2012/04/02/wdr-legt-nichtzulassungsbeschwerde-ein/

Oppong-Blog: WDR-Gesetz wird geändert
https://oppong.wordpress.com/2009/05/02/wdr-gesetz-wird-geandert/

Daneben soll in das WDR-Gesetz ein neuer Paragraf § 55a eingefügt werden, der regelt:
Zitat
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG, NRW) findet auf den WDR nur Anwendung, soweit nicht
journalistisch-redaktionelle Informationen oder Informationen, die im Zusammenhang mit der
Herstellung und Lieferung von Programmen stehen, betroffen sind.